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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die überhöhte und vorzeitige<br />

Beschaffung beanstan<strong>de</strong>t.<br />

37. Das Bun<strong>de</strong>samt hat im August 1966 erwi<strong>de</strong>rt,<br />

es seien weniger Geräte als erwartet angefor<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n. Es könne aber damit gerechnet wer<strong>de</strong>n, daß<br />

die Anlagen in absehbarer Zeit bis auf einen kleinen,<br />

unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Restbestand eingebaut sein wür<strong>de</strong>n.<br />

Die Geräte wür<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Bunker ordnungsmäßig<br />

gelagert. Die Batterien seien vor wenigen<br />

Monaten geprüft wor<strong>de</strong>n; dabei hätten sich keine<br />

Lagerschä<strong>de</strong>n gezeigt.<br />

Im März 1967 hat das Bun<strong>de</strong>samt ergänzend ausgeführt,<br />

<strong>de</strong>r Bedarf von 450 Anlagen sei nach <strong>de</strong>n<br />

Unterlagen über <strong>de</strong>n damaligen Ausbauzustand <strong>de</strong>s<br />

Fernsprechnetzes <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>spost in<br />

mündlichen Verhandlungen ermittelt wor<strong>de</strong>n. Das<br />

Fernmel<strong>de</strong>technische Zentralamt habe im September<br />

1962 empfohlen zu prüfen, ob in abgelegenen Gemein<strong>de</strong>n,<br />

in <strong>de</strong>nen die Sirenen nicht über Teilnehmerleitungen<br />

angeschlossen wer<strong>de</strong>n könnten, aus<br />

Kostenersparnisgrün<strong>de</strong>n Sirenensteueranlagen eingebaut<br />

wer<strong>de</strong>n sollten. Der zweckmäßige Standort<br />

solle in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n planen<strong>de</strong>n<br />

Firmen und <strong>de</strong>n zuständigen Stellen in <strong>de</strong>n Landkreisen<br />

o<strong>de</strong>r Regierungsbezirken erkun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Verwendung <strong>de</strong>r lagern<strong>de</strong>n Geräte hat das Bun<strong>de</strong>samt<br />

mitgeteilt, in 60 Landkreisen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Bayern, Nie<strong>de</strong>rsachsen und Rheinland-Pfalz wür<strong>de</strong>n<br />

weitere Steueranlagen eingebaut. Es bleibe daher<br />

abzuwarten, ob danach sowie nach <strong>de</strong>m Endausbau<br />

in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn überhaupt noch ein Rest an<br />

Steueranlagen verbleibe.<br />

Später erklärte das Bun<strong>de</strong>samt, es wolle sich bei<br />

mehreren Sirenenbaufirmen darum bemühen, daß<br />

diese die Steueranlagen, die auch zur Alarmierung<br />

<strong>de</strong>r Feuerwehren Verwendung fin<strong>de</strong>n könnten, für<br />

diesen Zweck abnähmen. Für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s Luftschutz-Warn-<br />

und Alarmdienstes, <strong>de</strong>r nach einem<br />

Erlaß <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers aus <strong>de</strong>m Jahre 1958 beschleunigt<br />

durchzuführen gewesen sei, hätten damals<br />

Haushaltsmittel in ausreichen<strong>de</strong>m Maße zur<br />

Verfügung gestan<strong>de</strong>n. Die Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mittel<br />

für die zivile Verteidigung und die dadurch notwendig<br />

gewor<strong>de</strong>ne Streckung <strong>de</strong>s Sirenenprogramms<br />

vom Rechnungsjahr 1965 an habe im Jahre 1961<br />

nicht vorausgesehen wer<strong>de</strong>n können. Bei <strong>de</strong>r Beurteilung<br />

<strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme sei auch die<br />

seinerzeitige internationale Lage zu berücksichtigen.<br />

Unter Würdigung dieser Umstän<strong>de</strong> sei damals die<br />

Bestellung nach Umfang und Zeit gerechtfertigt und<br />

vertretbar gewesen. Auch das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

für das Post- und Fernmel<strong>de</strong>wesen habe im Jahre<br />

1962 <strong>de</strong>n erhöhten Einsatz von Steueranlagen für<br />

wünschenswert gehalten. Bei Beibehaltung <strong>de</strong>s<br />

Finanzvolumens für <strong>de</strong>n Sirenenausbau habe damals<br />

damit gerechnet wer<strong>de</strong>n müssen, daß <strong>de</strong>r Lagerbestand<br />

in angemessener Zeit verbraucht sein wer<strong>de</strong>.<br />

Haushaltsmittel seien also nicht zu Unrecht in Anspruch<br />

genommen wor<strong>de</strong>n; ein eine Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund sei nicht entstan<strong>de</strong>n.<br />

Die heute noch gelagerten Steueranlagen seien<br />

nicht veraltet; sie wür<strong>de</strong>n nach Aufbaufortschritt abberufen.<br />

So seien erst am <strong>5.</strong> April 1968 wie<strong>de</strong>r<br />

3 Steuerzentralen ausgeliefert wor<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>s-<br />

amt sei bemüht, die Bestän<strong>de</strong> so schnell wie möglich<br />

abzubauen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich <strong>de</strong>n Standpunkt <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>samtes — im wesentlichen unter Hinweis auf<br />

die politische Lage und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten raschen Aufbau<br />

<strong>de</strong>s Warn- und Alarmdienstes — zu eigen gemacht.<br />

Die Beschaffung <strong>de</strong>r Steueranlagen sei notwendig<br />

gewesen, damit alle Gebietsteile und Anlagen,<br />

<strong>de</strong>ren fernmel<strong>de</strong>mäßige Versorgung noch<br />

nicht ausreichend gesichert war, frühzeitig in das<br />

Alarmnetz einbezogen wer<strong>de</strong>n konnten. Unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r damaligen Situation, die ein<br />

schnelles Han<strong>de</strong>ln erfor<strong>de</strong>rt habe, hätten auch Schätzungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes genügt, so daß die Rüge<br />

<strong>de</strong>r Planlosigkeit in einem mil<strong>de</strong>ren Licht erscheine.<br />

Schließlich hat das Bun<strong>de</strong>sministerium auf nachträglich<br />

abgegebene Erklärungen <strong>de</strong>s für die Beschaffung<br />

verantwortlichen, inzwischen aus <strong>de</strong>m Dienst<br />

ausgeschie<strong>de</strong>nen Abteilungsleiters und <strong>de</strong>s damals<br />

zuständigen Referenten über die durchgeführten Bedarfsermittlungen<br />

hingewiesen.<br />

38. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Ausführungen<br />

nicht als Rechtfertigung <strong>de</strong>r überhöhten und vorzeitigen<br />

Beschaffung anerkennen können. Es wi<strong>de</strong>rspricht<br />

allgemeiner Verwaltungsübung, so umfangreiche<br />

Beschaffungen auf Grund mündlicher Rückfragen<br />

zu veranlassen, ohne zuvor eine genaue<br />

Planung festgelegt zu haben, wie dies auch von <strong>de</strong>m<br />

Fernmel<strong>de</strong>technischen Zentralamt empfohlen wor<strong>de</strong>n<br />

war. Der Einwand <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes, die Kürzung<br />

<strong>de</strong>r Haushaltsmittel für das Sirenenbauprogramm<br />

vom Rechnungsjahr 1965 an sei nicht vorauszusehen<br />

gewesen, überzeugt nicht, da bis dahin die Steueranlagen<br />

hätten eingesetzt sein können, die nach<br />

einer vorausschauen<strong>de</strong>n und sorgfältigen Planung<br />

als tatsächlich erfor<strong>de</strong>rlich ermittelt waren. Der Hinweis<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers auf <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme<br />

überzeugt ebenfalls nicht,<br />

weil heute noch Steueranlagen auf Lager gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, die nicht immer eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

können, und ihr Einsatz in absehbarer Zeit fraglich<br />

erscheint, da die Län<strong>de</strong>r — wie das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

ausführt — <strong>de</strong>n Einbau von Sirenen mit<br />

direktem Anschluß <strong>de</strong>r schwierigen Versorgung über<br />

Steueranlagen vorgezogen haben. Die nachträglich<br />

abgegebenen Erklärungen <strong>de</strong>r seinerzeit beteiligten<br />

Beamten können <strong>de</strong>n Vorwurf einer überhöhten und<br />

vorzeitigen Beschaffung nicht entkräften, zumal da<br />

schriftliche Aufzeichnungen über die tatsächlichen<br />

Vorgänge nicht mehr vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r ungenügen<strong>de</strong>n<br />

Bedarfsermittlung die Ursache für die verfrühte und<br />

überhöhte Beschaffung und <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen großen<br />

Lagerbestand. Die vorzeitige Inanspruchnahme <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsmittel sowie die auch noch im Rechnungsjahr<br />

1966 und später entstan<strong>de</strong>nen laufen<strong>de</strong>n Kosten<br />

für die Lagerhaltung hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können,<br />

wenn sich die Beschaffung im Rahmen <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />

Bedarfs gehalten hätte. Darüber hinaus<br />

wird durch die umfangreiche Lagerhaltung Lagerraum<br />

blockiert, <strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re Zwecke benötigt<br />

wird.<br />

Es liegen Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.

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