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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

rungsbezirk Nordba<strong>de</strong>n vorgeschlagen. Am 9. Juni<br />

1961 hatte das Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>m Innenministerium<br />

mitgeteilt, die Kostenanschläge für die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

technischen Einrichtungen seien „überholt" ;<br />

es habe die Lieferfirma angewiesen, <strong>de</strong>m Regierungspräsi<strong>de</strong>nten<br />

für Nordba<strong>de</strong>n überarbeitete<br />

Kostenvoranschläge einzureichen, und bitte mitzuteilen,<br />

welche Anlagen hiernach für <strong>de</strong>n Anschluß in<br />

Betracht kämen.<br />

Am 19. Dezember 1961 gab das Innenministerium<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt nunmehr einen<br />

Bedarf von nur 50 Gerätesätzen für Gemein<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Regierungsbezirks Nordba<strong>de</strong>n an. Diese Antwort hat<br />

das Bun<strong>de</strong>samt nicht abgewartet. Es bemühte sich<br />

aber, <strong>de</strong>n bereits erteilten Auftrag zu korrigieren.<br />

Auf seine Veranlassung vereinbarte die Beschaffungsstelle<br />

im März 1962 eine Verringerung <strong>de</strong>r<br />

Aufträge um je 100 Stück. Da die Lieferfirma jedoch<br />

Annullierungskosten in Höhe von insgesamt rund<br />

155 000 DM geltend machte, wur<strong>de</strong> die Verringerung<br />

im September 1962 rückgängig gemacht.<br />

Von <strong>de</strong>n im Jahre 1961 bestellten Geräten waren im<br />

März 1966 noch 82 Zusatzeinrichtungen und<br />

83 Warngestelle eingelagert, weil für sie keine Verwendungsmöglichkeit<br />

bestand. Im Mai 1968 waren<br />

noch 81 Anlagen mit einem Anschaffungswert von<br />

rund 293 000 DM vorhan<strong>de</strong>n.<br />

34. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die übereilte, vor<br />

<strong>de</strong>m Abschluß <strong>de</strong>r Planung eingeleitete Beschaffung<br />

beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat im wesentlichen erwi<strong>de</strong>rt, ursprünglich<br />

seien 230 Ortsrufanlagen für <strong>de</strong>n Anschluß<br />

an <strong>de</strong>n Luftschutz-Warndienst in Betracht gekommen.<br />

Wegen Überalterung von Anlagen und<br />

ungeklärter Eigentumsverhältnisse seien aber nur<br />

165 Gerätesätze bestellt wor<strong>de</strong>n, davon 10 v. H. als<br />

Vorrat. Das sei auch <strong>de</strong>shalb unbe<strong>de</strong>nklich erschienen,<br />

weil bekannt gewesen sei, daß sich auch außerhalb<br />

von Nordba<strong>de</strong>n Ortsrufanlagen befan<strong>de</strong>n. Die<br />

spätere Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bedarfs auf 65 Sätze habe<br />

auf <strong>de</strong>r ablehnen<strong>de</strong>n Haltung vieler Gemein<strong>de</strong>n beruht,<br />

die diese mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />

begrün<strong>de</strong>t hätten. Im übrigen sei <strong>de</strong>r Bedarf zum<br />

weitaus größten Teil in mündlichen Erörterungen ermittelt<br />

und das Ergebnis nur teilweise in die Akten<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n. Die mit <strong>de</strong>r Beschaffung betrauten<br />

Bediensteten seien inzwischen ausgeschie<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r gestorben.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich im wesentlichen die<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes zu eigen gemacht.<br />

Es hat weiter ausgeführt, das Vorgehen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes<br />

sei schon <strong>de</strong>shalb zu billigen gewesen, weil<br />

bereits die Verwendung eines Teiles <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtungen<br />

für <strong>de</strong>n Bund mit erheblichen wirtschaftlichen<br />

Vorteilen verbun<strong>de</strong>n gewesen sei. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat ferner eingewen<strong>de</strong>t, das Bun<strong>de</strong>samt<br />

habe, nach<strong>de</strong>m das Innenministerium <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg in seinem Schreiben vom<br />

13. April 1961 165 Anlagen zum Anschluß vorgeschlagen<br />

habe, nicht erwarten können, daß dieses bei<br />

<strong>de</strong>r von ihm noch gefor<strong>de</strong>rten Prüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge<br />

zu <strong>de</strong>m Ergebnis eines geringeren Bedarfs<br />

an Zusatzeinrichtungen habe kommen können.<br />

Schließlich hat es dargelegt, <strong>de</strong>m Bund sei kein<br />

Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, da die noch eingelagerten Geräte<br />

für unterirdische Verkehrsanlagen verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n könnten und die Einlagerung keine Lagerund<br />

Wartungskosten verursacht hätte.<br />

3<strong>5.</strong> Die Ausführungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes und <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums überzeugen nicht. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

vermag die Tatsache, daß die Verwendung eines<br />

Teils <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtungen <strong>de</strong>m Bund erhebliche<br />

wirtschaftliche Vorteile gebracht hat, die Beschaffung<br />

nicht benötigter Geräte nicht zu rechtfertigen.<br />

Der Auffassung, unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n<br />

habe das Bun<strong>de</strong>samt nicht damit rechnen können,<br />

daß die Prüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge einen geringeren<br />

Bedarf ergeben wer<strong>de</strong>, ist entgegenzuhalten, daß<br />

das Bun<strong>de</strong>samt in seinem Schreiben vom 9. Juni 1961<br />

nicht nur eine Überprüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge,<br />

son<strong>de</strong>rn auch eine Mitteilung <strong>de</strong>r für einen Anschluß<br />

in Betracht kommen<strong>de</strong>n Anlagen erbeten hat. Daraus<br />

kann nur geschlossen wer<strong>de</strong>n, daß die Planung<br />

auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r benötigten Anlagen<br />

noch nicht ausgereift war. Im übrigen muß nach <strong>de</strong>n<br />

bisherigen vergeblichen Bemühungen, die Geräte<br />

an<strong>de</strong>rweitig zu verwen<strong>de</strong>n, bezweifelt wer<strong>de</strong>n, daß<br />

die neuerliche Absicht, die Geräte in unterirdische<br />

Verkehrsanlagen einzubauen, in absehbarer Zeit zu<br />

verwirklichen ist. Daß durch die Einlagerung <strong>de</strong>r<br />

Geräte sowie durch die Verwaltungsarbeit im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Bemühen um zweckentsprechen<strong>de</strong><br />

Verwendung <strong>de</strong>r Geräte laufend Kosten entstehen,<br />

bedarf keiner näheren Begründung.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat Haushaltsmittel in größerem<br />

Umfang in Anspruch genommen, als es zur wirtschaftlichen<br />

und sparsamen Haushaltsführung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

war.<br />

Es liegt ein Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.<br />

Sirenensteueranlagen<br />

36. Das Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

hat die Beschaffungsstelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern in <strong>de</strong>n Jahren 1961 und 1962 beauftragt, für<br />

<strong>de</strong>n Luftschutz-Warndienst 450 Sirenensteueranlagen<br />

mit Zubehör zu beschaffen. Solche Anlagen ermöglichen<br />

die gleichzeitige Auslösung von 2 bis 5 Luftschutzsirenen<br />

über beson<strong>de</strong>re Fernmel<strong>de</strong>leitungen.<br />

Die 450 Anlagen waren für Gemein<strong>de</strong>n mit nur<br />

wenigen o<strong>de</strong>r ungeeigneten Fernsprechleitungen, für<br />

Industrieanlagen und für Liegenschaften <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

vorgesehen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat <strong>de</strong>n Bedarf nach vorläufigen<br />

Schätzungen ermittelt. Von <strong>de</strong>n bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsjahres 1963 gelieferten 450 Anlagen nebst<br />

Zubehör im Werte von 785 000 DM waren im März<br />

1966 noch 335 in einem Hochbunker in Köln gelagert.<br />

Im Mai 1968 befan<strong>de</strong>n sich immer noch<br />

284 Sirenensteueranlagen, 287 Batteriegehäuse und<br />

Regelgleichrichter, 250 Nickel-Cadmium-Batterien<br />

und 1101 Sirenenauslöserelais mit einem Beschaffungswert<br />

von rd. 484 000 DM auf Lager.

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