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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Einzelplan 24 — Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 24 01 — Bun<strong>de</strong>sschatzministerium<br />

Einmalige Ausgaben<br />

Titel 710<br />

— Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s in<br />

Bad Go<strong>de</strong>sberg, 1. Teilbetrag<br />

32. Für die Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sschatzministeriums in Bad Go<strong>de</strong>sberg, <strong>de</strong>ren<br />

Gesamtkosten auf 11 380 000 DM veranschlagt sind,<br />

waren für das Rechnungsjahr 1966 als 1. Teilbetrag<br />

250 000 DM in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan eingestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Am 9. Dezember 1966 hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

die Bun<strong>de</strong>sbaudirektion angewiesen, <strong>de</strong>n<br />

Ausbau <strong>de</strong>s Kasinos, das im Dachgeschoß <strong>de</strong>s Altbaues<br />

untergebracht wer<strong>de</strong>n sollte, mit Vorrang zu<br />

betreiben und die Arbeiten für die Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Diensträume <strong>de</strong>s Ministers zusammen mit einigen<br />

an<strong>de</strong>ren Umbauarbeiten während <strong>de</strong>ssen Abwesenheit<br />

vom 19. Dezember 1966 bis zum 16. Januar 1967<br />

durchzuführen. Wegen <strong>de</strong>r kurzen Frist konnte die<br />

Bun<strong>de</strong>sbaudirektion die Kosten nicht ordnungsgemäß<br />

veranschlagen; <strong>de</strong>r Vorentwurf nach § 14 RHO<br />

wur<strong>de</strong> erst nach Abschluß <strong>de</strong>r Arbeiten genehmigt.<br />

Aus <strong>de</strong>m gleichen Grun<strong>de</strong> war eine Ausschreibung<br />

<strong>de</strong>r meisten Bauleistungen nicht möglich; die Aufträge<br />

wur<strong>de</strong>n überwiegend freihändig vergeben. Für die<br />

Bauausführung wur<strong>de</strong>n rund 239 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Hiervon entfielen auf Arbeiten in <strong>de</strong>n Diensträumen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers einschließlich <strong>de</strong>s Ruheraumes,<br />

<strong>de</strong>r Teeküche, <strong>de</strong>s Vorraumes und <strong>de</strong>r<br />

Toilette rund 133 000 DM, wovon rund 26 000 DM<br />

— für <strong>de</strong>n Einbau einer Schrankwand und einer<br />

Schalldämmtür sowie für verschie<strong>de</strong>ne Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten<br />

— aus Bauunterhaltungsmitteln bestritten<br />

wur<strong>de</strong>n. Der Restbetrag wur<strong>de</strong> überwiegend<br />

für die Verstärkung <strong>de</strong>r Decken im Dachgeschoß aufgewen<strong>de</strong>t,<br />

damit <strong>de</strong>r Einbau <strong>de</strong>s Kasinos ermöglicht<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unzureichen<strong>de</strong> Vorbereitung<br />

sowie die übereilte Ausführung <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

als Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RHO und die<br />

Verwendung von Bauunterhaltungsmitteln für einen<br />

Teil <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>r Gesamtbaumaßnahme gehören<strong>de</strong>n<br />

Arbeiten als Verstoß gegen § 43 RHO beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat die Weisung vom 9. Dezember<br />

1966 damit begrün<strong>de</strong>t, die Umbauten in <strong>de</strong>n<br />

Diensträumen hätten während <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministers ausgeführt wer<strong>de</strong>n müssen, damit<br />

<strong>de</strong>r Dienstbetrieb nicht gestört wur<strong>de</strong>. Die Deckenverstärkung<br />

sei notwendig gewesen, damit das<br />

Kasino rechtzeitig ausgebaut und so die Verpflegung<br />

<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Bauarbeiten im Hause verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Bediensteten gesichert wer<strong>de</strong>n konnte. Die aus<br />

Bauunterhaltungsmitteln bezahlten Arbeiten seien<br />

nicht durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s veranlaßt<br />

wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn hätten nur <strong>de</strong>r Erneuerung<br />

einer schadhaften Zwischenwand gedient.<br />

-a<br />

Diese Begründung hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof nicht<br />

von <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Arbeiten überzeugt, da<br />

das Gebäu<strong>de</strong> inzwischen bis auf die Hausmeisterwohnung<br />

vollständig geräumt wor<strong>de</strong>n ist und das<br />

Kasino nunmehr abweichend von <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Planung in einem noch zu errichten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />

Bauteil untergebracht wer<strong>de</strong>n soll. Die vorgezogenen<br />

Maßnahmen hätten <strong>de</strong>mnach zusammen<br />

mit <strong>de</strong>n übrigen Arbeiten ordnungsgemäß geplant,<br />

ausgeschrieben und ausgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Arbeiten für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Kasinos im<br />

Dachgeschoß, die einen erheblichen Aufwand verursacht<br />

haben, wären nicht erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />

Der Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums, die aus Bauunterhaltungsmitteln<br />

bezahlten Arbeiten seien nicht<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s<br />

ausgeführt wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn hätten <strong>de</strong>r Erneuerung<br />

einer schadhaften Zwischenwand und damit<br />

<strong>de</strong>r Bauunterhaltung gedient, kann schon <strong>de</strong>swegen<br />

nicht beigepflichtet wer<strong>de</strong>n, weil die Leistungen<br />

im genehmigten Kostenvoranschlag als Umarbeiten<br />

ausgewiesen sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister wird sicherzustellen haben, daß<br />

die Vorschriften <strong>de</strong>r RHO sowie die unter seiner<br />

Mitwirkung erarbeiteten Grundsätze <strong>de</strong>r VOB/A und<br />

seine hierzu erteilten Weisungen auch in seinem<br />

Geschäftsbereich beachtet wer<strong>de</strong>n. Im übrigen wird<br />

er die Scha<strong>de</strong>nersatzfrage zu prüfen haben.<br />

Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 36 04 — Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung<br />

im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>s Innern<br />

Einmalige Ausgaben<br />

Verschie<strong>de</strong>ne Titel<br />

Zusatzeinrichtungen und Warngestelle für Ortsruf<br />

nlagen<br />

33. Das Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

hat die Beschaffungsstelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern am 7. August 1961 angewiesen, je 165 Zusatzeinrichtungen<br />

und Warngestelle für Ortsrufanlagen<br />

(Gemein<strong>de</strong>rufanlagen) zu bestellen. Den Anordnungen<br />

war ein Vermerk gleichen Datums beigefügt,<br />

in <strong>de</strong>m es hieß, es sollten zunächst in 165 Gemein<strong>de</strong>n<br />

im Regierungsbezirk Nordba<strong>de</strong>n die Ge-<br />

Gemein<strong>de</strong>rufanlagen zusätzlich technisch ausgerüstet<br />

wer<strong>de</strong>n, damit diese Orte möglichst bald in <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Alarmdienst einbezogen wer<strong>de</strong>n könnten. Die<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel stän<strong>de</strong>n im Haushaltsplan 1961<br />

zur Verfügung. Die Beschaffungsstelle hat die Aufträge<br />

im Wert von rund 604 000 DM im September<br />

1961 erteilt.<br />

Zuvor hatte das Innenministerium Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt am 13. April 1961 nach einer<br />

von <strong>de</strong>r späteren Lieferfirma erarbeiteten Planung<br />

<strong>de</strong>n Anschluß von 165 Ortsrufanlagen im Regie-

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