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Donnerstag, 22.08.2013<br />

DNN online<br />

Außenpolitik<br />

Von Spanien bis Panama – Welche Aufgaben haben die 20<br />

Konsulate in Dresden?<br />

Julia Vollmer<br />

Foto: dpa<br />

Dresden. Spaziert man im Areal um die Königstraße<br />

umher, fallen einem jede Menge Konsulate ins Auge. In<br />

Dresden sitzen 19 Honorarkonsulate und das<br />

Tschechische Generalkonsulat. Unter anderem sind<br />

Spanien, Thailand, Panama und die Philippinen mit einer<br />

ständigen Vertretung in Dresden ansässig. Zum<br />

Vergleich: in Leipzig sitzen die Generalkonsulate der USA,<br />

Russland und Norwegen sowie 12 Honorarkonsulate. In<br />

ganz Deutschland sind 346 Honorarkonsuln und drei Generalhonorarkonsuln vertreten.<br />

Doch welche Aufgabe hat eigentlich ein Konsulat und wie unterscheidet sich ein<br />

Berufskonsul vom Honorarkonsul?<br />

Ein Berufskonsul ist ein Beamter im regulären auswärtigen Dienst. Berufsvoraussetzung<br />

für das Amt ist eine bestandene Laufbahnprüfung für den gehobenen oder höheren<br />

Auswärtigen Dienst. Meist sind Berufskonsule Bürger des Empfängerstaats. Das Gastland<br />

muss dem Berufskonsul die Erlaubnis erteilen, seinen Dienst anzutreten. Je nach Rang<br />

lautet die Amtsbezeichnung Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul oder Konsularagent.<br />

Berufskonsuln genießen die sogenannte Amtsimmunität, das heißt, sie unterliegen für<br />

ihre Handlungen im Dienst nicht der Gerichtsbarkeit im Gastland. Die Amtsimmunität gilt<br />

für Handlungen im Dienst, aber beispielsweise auch für die Autofahrt zu einem<br />

dienstlichen Termin. Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul.<br />

Voraussetzung für eine Ernennung zum Honorarkonsul sind eine überzeugende<br />

Persönlichkeit, berufliche Erfahrung und umfangreiche Fremdsprachenkenntnisse.<br />

Zu Honorarkonsuln in Deutschland können sowohl Deutsche als auch Ausländer ernannt<br />

werden. Die Arbeit des Honorarkonsuls wird nicht vergütet. Der Honorarkonsul bezieht<br />

aber die Gebühren für seine Amtshandlungen. Dies trifft nicht für alle Länder zu. Zum<br />

Beispiel müssen österreichische Honorarkonsuln alle Gebühren abführen. In anderen<br />

Ländern kann er einen Teil der eingenommenen Gebühren einbehalten. Auf seiner<br />

Homepage schreibt etwa das spanische Honorarkonsulat, dass seine vorrangige Aufgabe<br />

die Verbesserung der Kontakte und Beziehungen zwischen Spanien und Deutschland sei.<br />

Im Gegensatz zu einer Botschaft kann ein Honorarkonsulat nicht alle amtlichen<br />

Leistungen anbieten und umsetzen. So könne das Honorarkonsulat weder Pässe noch<br />

Personalausweisen oder ID-Cards ausstellen. Auch für Beurkundungen,<br />

Echtheitsbestätigungen oder für die Durchführung von Vernehmungen und Verhören ist<br />

das Konsulat nicht zuständig. Das Generalkonsulat dagegen ist für offizielle<br />

Anlegendheiten zuständig. So nimmt das Generalkonsulat Namenserklärungen entgegen,<br />

gibt Pässe aus oder stellt Hilfeleistungen für eigene Staatsangehörige in Not. Außerdem<br />

werden Reise- und Visumsangelegenheiten bearbeitet. Auch das Ecuadorianische<br />

Honorarkonsulat in Dresden versteht sich eher als Ort der Kommunikation und des<br />

Dialoges zwischen Ecuador und Deutschland denn als offizielle Behörde. Honorarkonsulin<br />

von Ecuador ist Gisela Prinzessin von Sachsen.<br />

Donnerstag, 22.08.2013

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