August - Euroregion Elbe/Labe
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Donnerstag, 22.08.2013<br />
DNN online<br />
Außenpolitik<br />
Von Spanien bis Panama – Welche Aufgaben haben die 20<br />
Konsulate in Dresden?<br />
Julia Vollmer<br />
Foto: dpa<br />
Dresden. Spaziert man im Areal um die Königstraße<br />
umher, fallen einem jede Menge Konsulate ins Auge. In<br />
Dresden sitzen 19 Honorarkonsulate und das<br />
Tschechische Generalkonsulat. Unter anderem sind<br />
Spanien, Thailand, Panama und die Philippinen mit einer<br />
ständigen Vertretung in Dresden ansässig. Zum<br />
Vergleich: in Leipzig sitzen die Generalkonsulate der USA,<br />
Russland und Norwegen sowie 12 Honorarkonsulate. In<br />
ganz Deutschland sind 346 Honorarkonsuln und drei Generalhonorarkonsuln vertreten.<br />
Doch welche Aufgabe hat eigentlich ein Konsulat und wie unterscheidet sich ein<br />
Berufskonsul vom Honorarkonsul?<br />
Ein Berufskonsul ist ein Beamter im regulären auswärtigen Dienst. Berufsvoraussetzung<br />
für das Amt ist eine bestandene Laufbahnprüfung für den gehobenen oder höheren<br />
Auswärtigen Dienst. Meist sind Berufskonsule Bürger des Empfängerstaats. Das Gastland<br />
muss dem Berufskonsul die Erlaubnis erteilen, seinen Dienst anzutreten. Je nach Rang<br />
lautet die Amtsbezeichnung Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul oder Konsularagent.<br />
Berufskonsuln genießen die sogenannte Amtsimmunität, das heißt, sie unterliegen für<br />
ihre Handlungen im Dienst nicht der Gerichtsbarkeit im Gastland. Die Amtsimmunität gilt<br />
für Handlungen im Dienst, aber beispielsweise auch für die Autofahrt zu einem<br />
dienstlichen Termin. Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul.<br />
Voraussetzung für eine Ernennung zum Honorarkonsul sind eine überzeugende<br />
Persönlichkeit, berufliche Erfahrung und umfangreiche Fremdsprachenkenntnisse.<br />
Zu Honorarkonsuln in Deutschland können sowohl Deutsche als auch Ausländer ernannt<br />
werden. Die Arbeit des Honorarkonsuls wird nicht vergütet. Der Honorarkonsul bezieht<br />
aber die Gebühren für seine Amtshandlungen. Dies trifft nicht für alle Länder zu. Zum<br />
Beispiel müssen österreichische Honorarkonsuln alle Gebühren abführen. In anderen<br />
Ländern kann er einen Teil der eingenommenen Gebühren einbehalten. Auf seiner<br />
Homepage schreibt etwa das spanische Honorarkonsulat, dass seine vorrangige Aufgabe<br />
die Verbesserung der Kontakte und Beziehungen zwischen Spanien und Deutschland sei.<br />
Im Gegensatz zu einer Botschaft kann ein Honorarkonsulat nicht alle amtlichen<br />
Leistungen anbieten und umsetzen. So könne das Honorarkonsulat weder Pässe noch<br />
Personalausweisen oder ID-Cards ausstellen. Auch für Beurkundungen,<br />
Echtheitsbestätigungen oder für die Durchführung von Vernehmungen und Verhören ist<br />
das Konsulat nicht zuständig. Das Generalkonsulat dagegen ist für offizielle<br />
Anlegendheiten zuständig. So nimmt das Generalkonsulat Namenserklärungen entgegen,<br />
gibt Pässe aus oder stellt Hilfeleistungen für eigene Staatsangehörige in Not. Außerdem<br />
werden Reise- und Visumsangelegenheiten bearbeitet. Auch das Ecuadorianische<br />
Honorarkonsulat in Dresden versteht sich eher als Ort der Kommunikation und des<br />
Dialoges zwischen Ecuador und Deutschland denn als offizielle Behörde. Honorarkonsulin<br />
von Ecuador ist Gisela Prinzessin von Sachsen.<br />
Donnerstag, 22.08.2013