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rechtsberatung für unternehmen - Wirtschaftszeitung

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SEITE 10 | AUGUST 2013<br />

RECHTSBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN<br />

WIRTSCHAFTSZEITUNG<br />

DerschwierigeBalanceakteinesEinzelkämpfers<br />

DieRechtsformdesEinzelunternehmersbringtvieleVorteile,aberaucheinigeNachteilemitsich<br />

GESELLSCHAFTSSRECHT<br />

VON MATTHIAS HASSLER<br />

NÜRNBERG. In der Gründungsphase<br />

stehtderzukünftigeUnternehmerunteranderemvorderAufgabe,diegeeigneteRechtsformfürdaszugründende<br />

Unternehmen zu finden. Für den Fall,<br />

dass sich mehrere Personen zusammenschließen,<br />

bietet das deutsche<br />

Recht eine Vielzahl von Gesellschaftsformen,<br />

die sich unterschiedlich ausgestaltenundzumTeilauchmiteinanderkombinierenlassen.Aberauchder<br />

Einzelkämpferkannwählen.<br />

Grobwird zwischen dem Einzel<strong>unternehmen</strong>,<br />

dem Zusammenschluss<br />

mehrerer Gründer zu einer Personengesellschaft<br />

und den Kapitalgesellschaften<br />

unterschieden. Die nachfolgendaufgeführtenRechtsformenkonzentrierensichaufdiejenigenFormen,<br />

die in der Praxis für den Mittelstand<br />

die maßgebliche Rolle spielen. Gemäß<br />

den Zahlen des Statistischen Bundesamts<br />

für 2012 lag die Gründung eines<br />

Einzel<strong>unternehmen</strong>s mit 79 Prozent<br />

deutlich vor allen anderen Rechtsformen.DahinterfolgtendieGesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

mitzwölfProzentunddieGesellschaft<br />

des bürgerlichen Rechts (GbR) mit<br />

fünfProzentaufdenPlätzenzweiund<br />

drei. Die <strong>Wirtschaftszeitung</strong> sprach<br />

mit dem Nürnberger Notar Dr. Christoph<br />

Schrenk über Vorteile und Risiken<br />

der unterschiedlichen Rechtsformen.<br />

Kein Kapital,aber volles Risiko<br />

„Einer der Hauptgründe für die BeliebtheitderRechtsformdesEinzel<strong>unternehmen</strong>s<br />

ist der Umstand, dass keine<br />

gesetzliche Mindestkapitaleinlage<br />

vorgesehen ist. Es besteht demnach<br />

auch für natürliche Personen ohne<br />

große finanzielle Rücklagen die Möglichkeit,<br />

ein Einzel<strong>unternehmen</strong> zu<br />

gründen“, so Schrenk. Im Laufe der<br />

unternehmerischen Tätigkeit ist der<br />

EinzelunternehmerdannTrägersämtlicher<br />

Rechte und Pflichten, die mit<br />

demUnternehmenin Verbindungstehen.<br />

Demnach hat der Einzelunternehmer<br />

den Vorteil, dass er alleiniger<br />

Eigentümer sämtlicher Vermögensgegenstände<br />

des Betriebsvermögens ist.<br />

„Bezogen auf das Haftungsrisiko bedeutet<br />

dies jedoch, dass der Einzelunternehmer<br />

für sämtliche Verbindlichkeiten<br />

des Unternehmens mit seinem<br />

gesamten Vermögen, also auch mit<br />

dem nichtunternehmerischen Privatvermögen<br />

haftet“, so Schrenk weiter.<br />

Hinsichtlichderkosten-undzeitintensiven<br />

Buchführungspflichten ist zu<br />

unterscheiden,obessich um ein Handelsgewerbe<br />

handelt und er somit ein<br />

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs<br />

(HGB) ist, oder ob die Einzelunternehmung<br />

ein Kleingewerbe<br />

ist. Im ersten Fall gelten für den Einzelunternehmer<br />

sämtliche gesetzlichen<br />

Regelungen des HGB. Er ist also<br />

bereits aufgrund des Handelsrechts<br />

verpflichtet, seine Bücher nach den<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung(GoB)zuführenundzubilanzieren.<br />

Von einem Kleingewerbe wird<br />

hingegen gesprochen, wenn die EinzelunternehmungnachdemGesetzeswortlaut<br />

desHGB „nach Art oder Umfang<br />

einen in kaufmännischer Weise<br />

eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht<br />

erfordert“. In diesem Fall gelten die<br />

Vorschriften der Abgabenordnung<br />

(AO),mitderFolge,dassder Einzelunternehmer<br />

bis zu einem steuerlichen<br />

Jahresgewinn von 50000 Euro oder einem<br />

Jahresumsatz von 500000 Euro<br />

vondenBilanzierungspflichtenbefreit<br />

ist. Die Gewinnermittlung darf dann<br />

in Form einer Einnahmenüberschussrechnung,<br />

durch die Gegenüberstellung<br />

der Einnahmen und Ausgaben<br />

desentsprechendenWirtschaftsjahres,<br />

erfolgen. Nach einmaliger ÜberschreitungdervorgenanntenGewinn-beziehungsweise<br />

Umsatzgrenzen wird der<br />

Einzelunternehmer genauso behandelt<br />

wie ein Kaufmann im Sinne des<br />

Handelsgesetzbuchs. Hinsichtlich der<br />

Besteuerung ist nicht das Unternehmen,<br />

sondern der Einzelunternehmer<br />

selbst einkommensteuerpflichtig. Ferner<br />

ist der Einzelunternehmer gewerbesteuerpflichtig,<br />

wenn er eine Tätigkeit<br />

gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes(GewStG)ausübt.<br />

Als alleiniger Eigentümer steht dem Einzelunternehmer sämtliches Betriebsvermögen<br />

zu, umgekehrt muss er aber auch für alle Verbindlichkeitenhaften.<br />

Foto:Lifesize/FelipeDupouy/thinkstock<br />

SchutzfürdasPrivatvermögen<br />

Erstmit25000EuroStartkapitalkanneineGmbHgegründetwerden<br />

Eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter reicht für die Gründung einerGbR,allerdings<br />

isteinschriftlicherVertragempfehlenswert.<br />

Foto:istockphoto/thinkstock<br />

WenigpräzisierteForm<br />

DergemeinsameZweckreicht,umeineGbRzugründen<br />

NÜRNBERG.DieGbR–Gesellschaftdes<br />

bürgerlichen Rechts – stellt die in der<br />

wirtschaftlichen Praxis am weitesten<br />

verbreitete Rechtsform bei den Personengesellschaften<br />

dar. Dies liegt auch<br />

daran, dass die GbR unter formalen<br />

Gesichtspunkten die am wenigsten<br />

präzisierte Gesellschaftsform ist. Voraussetzung<br />

für die Gründung einer<br />

GbR ist es lediglich,dass sich mindestens<br />

zwei Personen zusammenschließen,<br />

um einen gemeinsamen Zweck<br />

zu erreichen. Gesetzliche Mindestkapitalanforderungen<br />

sind auch bei der<br />

Gründung einer GbR nicht zu erfüllen.<br />

„Gläubiger des Unternehmens<br />

könnensichanjedenderGesellschafter<br />

zur Begleichung ihrer Forderung<br />

wenden. Diesen Umstand gilt es im<br />

Vorfeld einer GbR-Gründung zu berücksichtigen,<br />

insbesondere dann,<br />

wenn die Mitgesellschafter der GbR<br />

eher bonitätsschwach sind“, sagt NotarDr.ChristophSchrenk.<br />

„Esbestehtzwargegebenenfallsim<br />

InnenverhältnisderAnspruchaufanteiligenAusgleichdergeleistetenZahlungdurchdieübrigenGesellschafter,<br />

dochistdasRisikoeinesZahlungsausfallsinjedemFallerhöht“,soSchrenk<br />

weiter. Besondere gesetzliche Formvorschriften<br />

sind bei der Gründung<br />

einer GbR nicht zu beachten. Eine<br />

mündliche Vereinbarung zwischen<br />

den zukünftigenGesellschaftern wäre<br />

demnach ausreichend. Ist dies der<br />

Fall, so gelten die gesetzlichen Regelungen<br />

gemäß §§ 705 ff. Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB). Ein schriftlicher<br />

Vertrag ist allerdings empfehlenswert.<br />

UmdenGbR-Vertragaufdieindividuellen<br />

Bedürfnisse anzupassen, ist<br />

die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts<br />

oder Notars anzuraten. Hierbei<br />

könnte dann in Abweichung zur gesetzlichen<br />

Regelung festgelegt werden,<br />

welche Entscheidungen gemeinschaftlich<br />

beziehungsweise alleinverantwortlich<br />

getroffen werden dürfen.<br />

Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung,<br />

die besagt, dass die Geschäftsführung<br />

und Vertretung gemeinschaftlich<br />

in den Händen aller Gesellschafterliegt.<br />

„Es gilt also, bereits bei der Gründung<br />

durch den GbR-Vertrag möglichezukünftigeKonflikteoderRechtsstreitigkeiten<br />

zu vermeiden“, so der<br />

Notar.BezogenaufdieBuchführungspflichten<br />

und die Gewerbesteuer gelten<br />

die beim Einzel<strong>unternehmen</strong> gemachten<br />

Ausführungen analog. Aus<br />

steuerlichen Gesichtspunkten ist jeder<br />

der Gesellschafter einkommensteuerpflichtig.DieHöhederEinkommensteuer<br />

orientiert sich am ermittelten<br />

Jahresgewinn der GbR und am<br />

Gewinnanteil, der jedem Gesellschafterzugeordnetwird.(xmh)<br />

NÜRNBERG. Bei der GmbH handelt es<br />

sich um eine Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften<br />

sind juristische<br />

Personen, die im Gegensatz zum Einzel<strong>unternehmen</strong><br />

oder den PersonengesellschaftenbeiihrerGründungmit<br />

einem gesetzlich festgelegten Mindeststammkapital<br />

ausgestattet sein<br />

müssen und zu deren Gründung es<br />

zwingendderEintragunginsHandelsregister<br />

und eines notariell beurkundetenGesellschaftsvertragsbedarf.Im<br />

Fall der GmbH beläuft sich das Mindeststammkapitalauf25000Euro.Im<br />

ZusammenhangmitderGründungeiner<br />

GmbH hat der Gesetzgeber im<br />

Jahr 2008 die Kapitalbeschaffung erleichtert.<br />

Seither kann die GmbH als<br />

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),kurzUG,schonabeinem<br />

Euro Stammkapital gegründet werden.BeidieserSonderformderGmbH<br />

darf diese ihre Gewinne jedoch nicht<br />

vollausschütten,sondernmussdurch<br />

entsprechende Rücklagen das Mindestkapital<br />

einer „normalen“ GmbH<br />

sukzessive ansparen. Zur Gründung<br />

einer GmbH, respektive einer UG, ist<br />

mindestens eine Person notwendig.<br />

Demnach ist auch eine „Ein-Mann-<br />

GmbH“gesetzlichzulässig.<br />

Mögliche Gesellschafter einer<br />

GmbH können sowohl natürliche als<br />

auch juristische Personen sein. Das<br />

Haftungsrisiko ist bei der GmbH<br />

grundsätzlichabdemMomentaufdas<br />

Vermögen der Gesellschaft begrenzt,<br />

wenndiegesetzlichvorgeschriebenen<br />

zu erbringenden Leistungen auf das<br />

StammkapitalseitensderGesellschafter<br />

entsprechend erbracht wurden<br />

unddieHandelsregistereintragungerfolgt<br />

ist. „In der wirtschaftlichen Praxis<br />

relativiert sich dieser scheinbare<br />

Vorteil der beschränkten Haftung<br />

sehrschnell,wennFremdkapitalgeber<br />

wiezumBeispielBankenbeizugeringer<br />

Kapitalausstattung eine persönliche<br />

Haftungsübernahme oder Sicherheiten<br />

durch die Gesellschafter der<br />

GmbH verlangen“, erläutert Notar Dr.<br />

Schrenk. Für den Fall, dass das Risiko<br />

von Schadensersatzpflichten – zum<br />

Beispiel aufgrund von Produkthaftung<br />

– besteht, lässt sich mit der<br />

Rechtsform der GmbH das Privatvermögen<br />

vor dem möglichen Zugriff<br />

aberweitgehendschützen.<br />

Die Frage der Gründer, die sich für<br />

die Rechtsform der GmbH beziehungsweiseeinerUGentscheiden,beschränkt<br />

sich zumeist darauf, inwieweit<br />

das Mindeststammkapital aufgebracht<br />

werden muss. Diese Herangehensweise<br />

an eine Unternehmensgründung<br />

verstellt allerdings den<br />

Einer allein reicht zu Gründung einer GmbH, allerdings muss er das MindeststammkapitalundeineEintragunginsHandelsregistervorweisen.<br />

Foto:Fotolia/RenédeBrunn<br />

Blick auf das Wesentliche, nämlich<br />

darauf,dassohnesolideFinanzgrundlage<br />

kein Unternehmen langfristig<br />

überlebensfähig ist. Die KapitalausstattungeinesUnternehmenshatsich<br />

somit auch vor dem Hintergrund der<br />

kaufmännischenVorsichtandemUnternehmenszweckzuorientieren.<br />

Bei objektiver Berücksichtigung<br />

dieses Umstands ist in der wirtschaftlichen<br />

Praxisder Kapitalbedarfin den<br />

meisten Fällen erheblich höher als etwa<br />

das gesetzlich vorgeschriebene<br />

Mindeststammkapital einer GmbH.<br />

Bei der Erstellung des GesellschaftsvertragseinerGmbHherrschtimVergleichzuanderenFormenderKapitalgesellschaften,<br />

insbesondere der Aktiengesellschaft,<br />

der größte Gestaltungsspielraum.<br />

„Dies betrifft hauptsächlich<br />

das Innenverhältnis der einzelnen<br />

Gesellschafter zueinander.<br />

Zwingendes Recht, von dem im Gesellschaftsvertrag<br />

nicht abgewichen<br />

werden kann, sind im Wesentlichen<br />

zum Schutz des Rechtsverkehrs nur<br />

die Regelungen nach außen, also insbesondere<br />

die Vertretung der Gesellschaft<br />

und die gläubigerschützenden<br />

Bestimmung“, führt Notar Dr.<br />

Schrenkweiteraus.<br />

Im Gegensatz zu der Einzelunternehmungoderder<br />

GbR,die durch die<br />

Gesellschafter selbst vertreten werden,<br />

werden juristische Personen, wie<br />

sie die GmbH darstellt, von ihren Organenvertreten.BeiderGmbHistdies<br />

der Geschäftsführer. Dies kann auch<br />

ein Dritter sein, der nicht am Unternehmen<br />

beteiligt ist. Bei der Besteuerung<br />

unterliegen Kapitalgesellschaften<br />

nicht der Einkommen-, sondern<br />

der Körperschaftssteuer. Anders als<br />

bei der Personengesellschaft besteht<br />

bei der Kapitalgesellschaft die Möglichkeit,<br />

die Geschäftsführervergütungen<br />

bei der Gewinnermittlung abzuziehen.<br />

Dies führt zu einer Verminderung<br />

der Körperschaftssteuer und des steuerpflichtigenErtragsbeiderGewerbesteuer.(xmh)

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