rechtsberatung für unternehmen - Wirtschaftszeitung
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SEITE 10 | AUGUST 2013<br />
RECHTSBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN<br />
WIRTSCHAFTSZEITUNG<br />
DerschwierigeBalanceakteinesEinzelkämpfers<br />
DieRechtsformdesEinzelunternehmersbringtvieleVorteile,aberaucheinigeNachteilemitsich<br />
GESELLSCHAFTSSRECHT<br />
VON MATTHIAS HASSLER<br />
NÜRNBERG. In der Gründungsphase<br />
stehtderzukünftigeUnternehmerunteranderemvorderAufgabe,diegeeigneteRechtsformfürdaszugründende<br />
Unternehmen zu finden. Für den Fall,<br />
dass sich mehrere Personen zusammenschließen,<br />
bietet das deutsche<br />
Recht eine Vielzahl von Gesellschaftsformen,<br />
die sich unterschiedlich ausgestaltenundzumTeilauchmiteinanderkombinierenlassen.Aberauchder<br />
Einzelkämpferkannwählen.<br />
Grobwird zwischen dem Einzel<strong>unternehmen</strong>,<br />
dem Zusammenschluss<br />
mehrerer Gründer zu einer Personengesellschaft<br />
und den Kapitalgesellschaften<br />
unterschieden. Die nachfolgendaufgeführtenRechtsformenkonzentrierensichaufdiejenigenFormen,<br />
die in der Praxis für den Mittelstand<br />
die maßgebliche Rolle spielen. Gemäß<br />
den Zahlen des Statistischen Bundesamts<br />
für 2012 lag die Gründung eines<br />
Einzel<strong>unternehmen</strong>s mit 79 Prozent<br />
deutlich vor allen anderen Rechtsformen.DahinterfolgtendieGesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
mitzwölfProzentunddieGesellschaft<br />
des bürgerlichen Rechts (GbR) mit<br />
fünfProzentaufdenPlätzenzweiund<br />
drei. Die <strong>Wirtschaftszeitung</strong> sprach<br />
mit dem Nürnberger Notar Dr. Christoph<br />
Schrenk über Vorteile und Risiken<br />
der unterschiedlichen Rechtsformen.<br />
Kein Kapital,aber volles Risiko<br />
„Einer der Hauptgründe für die BeliebtheitderRechtsformdesEinzel<strong>unternehmen</strong>s<br />
ist der Umstand, dass keine<br />
gesetzliche Mindestkapitaleinlage<br />
vorgesehen ist. Es besteht demnach<br />
auch für natürliche Personen ohne<br />
große finanzielle Rücklagen die Möglichkeit,<br />
ein Einzel<strong>unternehmen</strong> zu<br />
gründen“, so Schrenk. Im Laufe der<br />
unternehmerischen Tätigkeit ist der<br />
EinzelunternehmerdannTrägersämtlicher<br />
Rechte und Pflichten, die mit<br />
demUnternehmenin Verbindungstehen.<br />
Demnach hat der Einzelunternehmer<br />
den Vorteil, dass er alleiniger<br />
Eigentümer sämtlicher Vermögensgegenstände<br />
des Betriebsvermögens ist.<br />
„Bezogen auf das Haftungsrisiko bedeutet<br />
dies jedoch, dass der Einzelunternehmer<br />
für sämtliche Verbindlichkeiten<br />
des Unternehmens mit seinem<br />
gesamten Vermögen, also auch mit<br />
dem nichtunternehmerischen Privatvermögen<br />
haftet“, so Schrenk weiter.<br />
Hinsichtlichderkosten-undzeitintensiven<br />
Buchführungspflichten ist zu<br />
unterscheiden,obessich um ein Handelsgewerbe<br />
handelt und er somit ein<br />
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs<br />
(HGB) ist, oder ob die Einzelunternehmung<br />
ein Kleingewerbe<br />
ist. Im ersten Fall gelten für den Einzelunternehmer<br />
sämtliche gesetzlichen<br />
Regelungen des HGB. Er ist also<br />
bereits aufgrund des Handelsrechts<br />
verpflichtet, seine Bücher nach den<br />
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung(GoB)zuführenundzubilanzieren.<br />
Von einem Kleingewerbe wird<br />
hingegen gesprochen, wenn die EinzelunternehmungnachdemGesetzeswortlaut<br />
desHGB „nach Art oder Umfang<br />
einen in kaufmännischer Weise<br />
eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht<br />
erfordert“. In diesem Fall gelten die<br />
Vorschriften der Abgabenordnung<br />
(AO),mitderFolge,dassder Einzelunternehmer<br />
bis zu einem steuerlichen<br />
Jahresgewinn von 50000 Euro oder einem<br />
Jahresumsatz von 500000 Euro<br />
vondenBilanzierungspflichtenbefreit<br />
ist. Die Gewinnermittlung darf dann<br />
in Form einer Einnahmenüberschussrechnung,<br />
durch die Gegenüberstellung<br />
der Einnahmen und Ausgaben<br />
desentsprechendenWirtschaftsjahres,<br />
erfolgen. Nach einmaliger ÜberschreitungdervorgenanntenGewinn-beziehungsweise<br />
Umsatzgrenzen wird der<br />
Einzelunternehmer genauso behandelt<br />
wie ein Kaufmann im Sinne des<br />
Handelsgesetzbuchs. Hinsichtlich der<br />
Besteuerung ist nicht das Unternehmen,<br />
sondern der Einzelunternehmer<br />
selbst einkommensteuerpflichtig. Ferner<br />
ist der Einzelunternehmer gewerbesteuerpflichtig,<br />
wenn er eine Tätigkeit<br />
gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes(GewStG)ausübt.<br />
Als alleiniger Eigentümer steht dem Einzelunternehmer sämtliches Betriebsvermögen<br />
zu, umgekehrt muss er aber auch für alle Verbindlichkeitenhaften.<br />
Foto:Lifesize/FelipeDupouy/thinkstock<br />
SchutzfürdasPrivatvermögen<br />
Erstmit25000EuroStartkapitalkanneineGmbHgegründetwerden<br />
Eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter reicht für die Gründung einerGbR,allerdings<br />
isteinschriftlicherVertragempfehlenswert.<br />
Foto:istockphoto/thinkstock<br />
WenigpräzisierteForm<br />
DergemeinsameZweckreicht,umeineGbRzugründen<br />
NÜRNBERG.DieGbR–Gesellschaftdes<br />
bürgerlichen Rechts – stellt die in der<br />
wirtschaftlichen Praxis am weitesten<br />
verbreitete Rechtsform bei den Personengesellschaften<br />
dar. Dies liegt auch<br />
daran, dass die GbR unter formalen<br />
Gesichtspunkten die am wenigsten<br />
präzisierte Gesellschaftsform ist. Voraussetzung<br />
für die Gründung einer<br />
GbR ist es lediglich,dass sich mindestens<br />
zwei Personen zusammenschließen,<br />
um einen gemeinsamen Zweck<br />
zu erreichen. Gesetzliche Mindestkapitalanforderungen<br />
sind auch bei der<br />
Gründung einer GbR nicht zu erfüllen.<br />
„Gläubiger des Unternehmens<br />
könnensichanjedenderGesellschafter<br />
zur Begleichung ihrer Forderung<br />
wenden. Diesen Umstand gilt es im<br />
Vorfeld einer GbR-Gründung zu berücksichtigen,<br />
insbesondere dann,<br />
wenn die Mitgesellschafter der GbR<br />
eher bonitätsschwach sind“, sagt NotarDr.ChristophSchrenk.<br />
„Esbestehtzwargegebenenfallsim<br />
InnenverhältnisderAnspruchaufanteiligenAusgleichdergeleistetenZahlungdurchdieübrigenGesellschafter,<br />
dochistdasRisikoeinesZahlungsausfallsinjedemFallerhöht“,soSchrenk<br />
weiter. Besondere gesetzliche Formvorschriften<br />
sind bei der Gründung<br />
einer GbR nicht zu beachten. Eine<br />
mündliche Vereinbarung zwischen<br />
den zukünftigenGesellschaftern wäre<br />
demnach ausreichend. Ist dies der<br />
Fall, so gelten die gesetzlichen Regelungen<br />
gemäß §§ 705 ff. Bürgerliches<br />
Gesetzbuch (BGB). Ein schriftlicher<br />
Vertrag ist allerdings empfehlenswert.<br />
UmdenGbR-Vertragaufdieindividuellen<br />
Bedürfnisse anzupassen, ist<br />
die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts<br />
oder Notars anzuraten. Hierbei<br />
könnte dann in Abweichung zur gesetzlichen<br />
Regelung festgelegt werden,<br />
welche Entscheidungen gemeinschaftlich<br />
beziehungsweise alleinverantwortlich<br />
getroffen werden dürfen.<br />
Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung,<br />
die besagt, dass die Geschäftsführung<br />
und Vertretung gemeinschaftlich<br />
in den Händen aller Gesellschafterliegt.<br />
„Es gilt also, bereits bei der Gründung<br />
durch den GbR-Vertrag möglichezukünftigeKonflikteoderRechtsstreitigkeiten<br />
zu vermeiden“, so der<br />
Notar.BezogenaufdieBuchführungspflichten<br />
und die Gewerbesteuer gelten<br />
die beim Einzel<strong>unternehmen</strong> gemachten<br />
Ausführungen analog. Aus<br />
steuerlichen Gesichtspunkten ist jeder<br />
der Gesellschafter einkommensteuerpflichtig.DieHöhederEinkommensteuer<br />
orientiert sich am ermittelten<br />
Jahresgewinn der GbR und am<br />
Gewinnanteil, der jedem Gesellschafterzugeordnetwird.(xmh)<br />
NÜRNBERG. Bei der GmbH handelt es<br />
sich um eine Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften<br />
sind juristische<br />
Personen, die im Gegensatz zum Einzel<strong>unternehmen</strong><br />
oder den PersonengesellschaftenbeiihrerGründungmit<br />
einem gesetzlich festgelegten Mindeststammkapital<br />
ausgestattet sein<br />
müssen und zu deren Gründung es<br />
zwingendderEintragunginsHandelsregister<br />
und eines notariell beurkundetenGesellschaftsvertragsbedarf.Im<br />
Fall der GmbH beläuft sich das Mindeststammkapitalauf25000Euro.Im<br />
ZusammenhangmitderGründungeiner<br />
GmbH hat der Gesetzgeber im<br />
Jahr 2008 die Kapitalbeschaffung erleichtert.<br />
Seither kann die GmbH als<br />
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),kurzUG,schonabeinem<br />
Euro Stammkapital gegründet werden.BeidieserSonderformderGmbH<br />
darf diese ihre Gewinne jedoch nicht<br />
vollausschütten,sondernmussdurch<br />
entsprechende Rücklagen das Mindestkapital<br />
einer „normalen“ GmbH<br />
sukzessive ansparen. Zur Gründung<br />
einer GmbH, respektive einer UG, ist<br />
mindestens eine Person notwendig.<br />
Demnach ist auch eine „Ein-Mann-<br />
GmbH“gesetzlichzulässig.<br />
Mögliche Gesellschafter einer<br />
GmbH können sowohl natürliche als<br />
auch juristische Personen sein. Das<br />
Haftungsrisiko ist bei der GmbH<br />
grundsätzlichabdemMomentaufdas<br />
Vermögen der Gesellschaft begrenzt,<br />
wenndiegesetzlichvorgeschriebenen<br />
zu erbringenden Leistungen auf das<br />
StammkapitalseitensderGesellschafter<br />
entsprechend erbracht wurden<br />
unddieHandelsregistereintragungerfolgt<br />
ist. „In der wirtschaftlichen Praxis<br />
relativiert sich dieser scheinbare<br />
Vorteil der beschränkten Haftung<br />
sehrschnell,wennFremdkapitalgeber<br />
wiezumBeispielBankenbeizugeringer<br />
Kapitalausstattung eine persönliche<br />
Haftungsübernahme oder Sicherheiten<br />
durch die Gesellschafter der<br />
GmbH verlangen“, erläutert Notar Dr.<br />
Schrenk. Für den Fall, dass das Risiko<br />
von Schadensersatzpflichten – zum<br />
Beispiel aufgrund von Produkthaftung<br />
– besteht, lässt sich mit der<br />
Rechtsform der GmbH das Privatvermögen<br />
vor dem möglichen Zugriff<br />
aberweitgehendschützen.<br />
Die Frage der Gründer, die sich für<br />
die Rechtsform der GmbH beziehungsweiseeinerUGentscheiden,beschränkt<br />
sich zumeist darauf, inwieweit<br />
das Mindeststammkapital aufgebracht<br />
werden muss. Diese Herangehensweise<br />
an eine Unternehmensgründung<br />
verstellt allerdings den<br />
Einer allein reicht zu Gründung einer GmbH, allerdings muss er das MindeststammkapitalundeineEintragunginsHandelsregistervorweisen.<br />
Foto:Fotolia/RenédeBrunn<br />
Blick auf das Wesentliche, nämlich<br />
darauf,dassohnesolideFinanzgrundlage<br />
kein Unternehmen langfristig<br />
überlebensfähig ist. Die KapitalausstattungeinesUnternehmenshatsich<br />
somit auch vor dem Hintergrund der<br />
kaufmännischenVorsichtandemUnternehmenszweckzuorientieren.<br />
Bei objektiver Berücksichtigung<br />
dieses Umstands ist in der wirtschaftlichen<br />
Praxisder Kapitalbedarfin den<br />
meisten Fällen erheblich höher als etwa<br />
das gesetzlich vorgeschriebene<br />
Mindeststammkapital einer GmbH.<br />
Bei der Erstellung des GesellschaftsvertragseinerGmbHherrschtimVergleichzuanderenFormenderKapitalgesellschaften,<br />
insbesondere der Aktiengesellschaft,<br />
der größte Gestaltungsspielraum.<br />
„Dies betrifft hauptsächlich<br />
das Innenverhältnis der einzelnen<br />
Gesellschafter zueinander.<br />
Zwingendes Recht, von dem im Gesellschaftsvertrag<br />
nicht abgewichen<br />
werden kann, sind im Wesentlichen<br />
zum Schutz des Rechtsverkehrs nur<br />
die Regelungen nach außen, also insbesondere<br />
die Vertretung der Gesellschaft<br />
und die gläubigerschützenden<br />
Bestimmung“, führt Notar Dr.<br />
Schrenkweiteraus.<br />
Im Gegensatz zu der Einzelunternehmungoderder<br />
GbR,die durch die<br />
Gesellschafter selbst vertreten werden,<br />
werden juristische Personen, wie<br />
sie die GmbH darstellt, von ihren Organenvertreten.BeiderGmbHistdies<br />
der Geschäftsführer. Dies kann auch<br />
ein Dritter sein, der nicht am Unternehmen<br />
beteiligt ist. Bei der Besteuerung<br />
unterliegen Kapitalgesellschaften<br />
nicht der Einkommen-, sondern<br />
der Körperschaftssteuer. Anders als<br />
bei der Personengesellschaft besteht<br />
bei der Kapitalgesellschaft die Möglichkeit,<br />
die Geschäftsführervergütungen<br />
bei der Gewinnermittlung abzuziehen.<br />
Dies führt zu einer Verminderung<br />
der Körperschaftssteuer und des steuerpflichtigenErtragsbeiderGewerbesteuer.(xmh)