rechtsberatung für unternehmen - Wirtschaftszeitung
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KANZLEIMICHAELOPITZ<br />
SEITE 14 | AUGUST 2013<br />
THEMENSPEZIAL<br />
ANZEIGE<br />
RechtzeitigNachfolgeregeln<br />
RechtsanwaltMichaelOpitzberätFirmenausderRegioninSachenErbrecht<br />
Optimale Konzepte sind gefragt, wenn der Unternehmenschef den Staffelstab<br />
anseinenNachfolgerübergibt.<br />
VON JEANNINE TIELING<br />
REGENSBURG. „Unverhofft kommt oft“<br />
– dies bestätigt sich immer wieder<br />
auch im Unternehmertum. Beispielsweise<br />
dann, wenn der Chef aufgrund<br />
von Krankheit plötzlich handlungsund<br />
entscheidungsunfähig wird oder<br />
durch den unvorhergesehenen Tod<br />
schlagartig ganz ausfällt. Was passiert<br />
dann mit dem Unternehmen? Bleibt<br />
dieFirmaerhalten?WerwirdNachfolger?WererbtdasbetrieblicheundprivateVermögen?<br />
Frühzeitig selbst entscheiden<br />
„DieseundvieleweitereFragensollten<br />
sich Unternehmer frühzeitig stellen<br />
und vor allem auch beantworten, um<br />
selbst entscheiden zu können, was im<br />
Fall der Fälle passieren soll“, rät<br />
Rechtsanwalt Michael Opitz. Der<br />
Fachanwalt für Erbrecht hält regelmäßig<br />
Vorträge zu den Themen Unternehmensnachfolge,<br />
Testamentsgestaltung<br />
und Vorsorge. „Das Interesse für<br />
diese Themen wird immer größer,<br />
wenngleich es mich auch immer wieder<br />
überrascht, wie viele Menschen<br />
sichdarübernochkeineGedankengemacht<br />
haben“, so Opitz, der seit dem<br />
Jahr 2000 in Regensburg als Rechtsanwalttätigist.<br />
ErberätvieleUnternehmenausder<br />
Region, oft auch in enger Zusammenarbeit<br />
mit Steuerberatern, um für seine<br />
Mandanten die jeweils beste Lösungzuerarbeiten.„SobaldmanAngestellte<br />
hat, ist man für diese verantwortlich“,<br />
stellt Opitz fest. „Dann<br />
muss man sich überlegen, was einmal<br />
aus ihnen werden soll, vor allem,<br />
wenn man will, dass das Unternehmen<br />
einmal weitergeführt wird und<br />
außerdem auch die Familie finanziell<br />
abgesichertwerdensoll“,machterden<br />
Handlungsbedarf vieler mittelständischerUnternehmenplausibel.<br />
Dabei müsse es sich nicht immer<br />
gleich um einen Todesfall handeln.<br />
Die Unternehmensnachfolge müsse<br />
genauso rechtzeitig geplant werden,<br />
wenn der Chef in Ruhestand gehen<br />
und seine Firma jemandem übertragenmöchte.<br />
Gleiche Regeln für alle Branchen<br />
Die Unternehmensnachfolge betreffe<br />
somit Firmen jeglicher Branchen. So<br />
kommenOpitz’Mandantenausunterschiedlichsten<br />
Bereichen: Von Bauunternehmern<br />
über Vermögensverwaltungen<br />
und Immobiliengruppen bis<br />
zu Einzelhändlern oder Handwerkern<br />
sindnahezualleSpartenvertreten.<br />
„Überall gelten die gleichen Regeln“,<br />
erklärt der Experte. „Bei der<br />
Nachfolgeregelung sind alle Beteiligteneinzubeziehen,undbesondersden<br />
Mitarbeitern gegenüber müssen wir<br />
hier sensibel sein, um sie nicht zu beunruhigen.“<br />
INTERVIEW<br />
MICHAEL OPITZ, FACHANWALT FÜR ERBRECHT<br />
„VieleUnternehmenwerdenvonderplötzlichenNachfolgeüberrascht“<br />
AlsFachanwaltfürErbrechtsindSiederzeitauchsehrinderAufklärungaktiv.<br />
Warumistessowichtig,richtigvorzusorgen?<br />
Jeder von uns kann aufgrund eines<br />
UnfallsodereinerKrankheitindieLage<br />
kommen, dass er sich nicht mehr<br />
selbst um seine Angelegenheiten<br />
kümmern kann. Daspielen Beruf und<br />
StatuserstmalüberhauptkeineRolle,<br />
dasbetrifft wirklichjeden.Undso wie<br />
ein Testament die Zeit nach dem Todesfallregelt,kannmanmiteinerVorsorgevollmachtbestimmen,wasinder<br />
Zeit vorher geschehen soll. So beugt<br />
man unliebsamen Überraschungen<br />
vor und entlastet ganz erheblich seine<br />
Angehörigen.<br />
Wasgehörtallesdazu?<br />
Eine Vorsorgevollmacht sollte eine<br />
Generalvollmacht, eine Vollmacht in<br />
persönlichen Angelegenheiten, eine<br />
Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung<br />
umfassen. Zusätzlich<br />
ist es sinnvoll, auch die Erbfolge und<br />
diefinanzielleVorsorgefürdenPflegefallzuregeln.<br />
InzwischenfindetmanimInternetFormularehierfür.WiesosolltemantrotzdemeinenAnwalthinzuziehen?<br />
Viele im Internet als unterschriftsreif<br />
angepriesenen Formulierungsmuster<br />
sind fehlerhaft. Das kann zur<br />
Folge haben, dass die angestrebte Bevollmächtigung<br />
vom Gericht nicht in<br />
vollem Umfang anerkannt wird. Eine<br />
Vorsorgevollmacht sollte auch unbedingt<br />
notariell beurkundet werden,<br />
damit sie im Rechtsverkehr vollumfänglich<br />
nutzbar ist. In der Regel ist<br />
auch der Arzt froh, wenn er sich bei<br />
schwierigen Entscheidungen auf eine<br />
notarielle Urkunde stützen kann, die<br />
den Willen des Vollmachtgebers verlässlichwiedergibt.<br />
WelcheRollespieltdasThemaVorsorge<br />
imUnternehmerkontext?<br />
Ganz klar: Auch Unternehmer<br />
müssenvorsorgen,nichtnurimprivatenBereich,wennwirandieVorsorgevollmachtoderdasTestamentdenken.<br />
Bei den Unternehmen steht die NachfolgeregelungimFokus.EtwaeinViertelallerUnternehmenwerdenvonder<br />
plötzlichen Nachfolge überrascht. Die<br />
Folge sind Stilllegungen, Verkauf unter<br />
Wert oder Liquiditätsverlust. Dazu<br />
kommt der damit verbundene Verlust<br />
von Arbeitsplätzen. Oft rauben schon<br />
Pflichtteilsansprüche, SteuerzahlungenoderErbausgleichsansprüchedem<br />
UnternehmenvielGeld.<br />
MICHAELOPITZ<br />
FACHANWALTFÜRERBRECHT<br />
HabendieUnternehmenkeinenNotfallplan?<br />
So ist es bei den meisten Betrieben.<br />
Die haben weder die Nachfolge geregelt<br />
noch einen Notfallplan aufgestellt,derbesagt,werkurz-undmittelfristig<br />
das Unternehmen in welcher<br />
Art und Weise leiten soll. Einen Notfallplan<br />
sollte jedes Unternehmen haben,auchhierhelfendieFachanwälte.<br />
Dennwerweißschon,obundwanner<br />
wegen eines Verkehrsunfalls zum Beispiel<br />
ein paar Wochen oder Monate<br />
ausfällt?<br />
WasregeltsoeinNotfallplan?<br />
So eine Checkliste regelt beispielsweise,werdenAngestelltendieLöhne<br />
bezahlt, wer sich um Marketing und<br />
Vertrieb kümmert, wer Investitionen<br />
tätigen darf oder unterschriftsbefugt<br />
ist. Der Notallfallplan ist je nach Unternehmenindividuellzugestalten.<br />
WannsolltemaneinNachfolgekonzept<br />
aufstellen?<br />
Wie so oft gilt auch hier: Je früher,<br />
destobesser.DennjeehereinNachfolgekonzept<br />
gefunden wird, desto größer<br />
sind die Chancen, das Unternehmen<br />
zu erhalten. Umso wahrscheinlicher<br />
ist es auch, dass die eigene Familie<br />
auchin Zukunft durch die EinnahmenausdemBetriebfinanziellabgesichert<br />
ist. Deshalb umfasst eine gute<br />
Nachfolgeregelung neben dem Notfallplan<br />
eine genau auf das UnternehmenabgestimmteÜbergaberegelung.<br />
Esgehtalsonichtnurdarum,dassdas<br />
Unternehmenweiterläuft,sondernauch<br />
umdiefinanzielleAbsicherungderFamilie,wennwirandasErbrechtdenken?<br />
Ganz genau. Die Übergaberegelung<br />
besteht daher aus einer Kombination<br />
verschiedener Regelungselemente vor<br />
allem aus Erbrecht und Unternehmensrecht.<br />
Je nachdem, ob Übergabe,<br />
Verkauf oder Umstrukturierungen erwünscht<br />
sind. So reicht es beispielsweiseseltenaus,nureinTestamentzu<br />
machen. Auch der Gesellschaftsvertrag<br />
muss regelmäßig hinsichtlich der<br />
Nachfolgeklauseln überprüft und gegebenenfalls<br />
der neuen Lebenssituation<br />
oder Gesetzeslage angepasst werden.<br />
WerallesoptimalgeregeltundseinUnternehmeneinemgeeignetenNachfolger<br />
übergebenhat,hatdannimRuhestand<br />
tatsächlichRuhe?<br />
Das kommt ganz darauf an, wie<br />
mandieVerträgegestaltethat.Dasollte<br />
man im Vorfeld prüfen,obeine Änderung<br />
der Rechtsform des Unternehmens<br />
sinnvoll ist, Umstrukturierungen<br />
in Frage kommen und dementsprechend<br />
die Verkaufsmodalitäten<br />
anpassen. Ansonsten kann es schon<br />
malpassieren,dass sich ein Unternehmer<br />
im Ruhestand mit unerwarteten<br />
Regressforderungen herumschlagen<br />
muss,nurweilderKaufvertragschnell<br />
irgendwo im Internet heruntergeladen<br />
wurde und Lücken aufweist. Hier<br />
sollte man nichts dem Zufall überlassen.<br />
DasInterviewführte<br />
JeannineTieling<br />
Rechtsanwalt MichaelOpitz<br />
Fachanwaltfür Erbrecht<br />
ERBRECHT WIRTSCHAFTSRECHT RICHTIG VORSORGEN UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />
DieKanzlei Opitz betreutSie in Fragen des Erbrechts, der Unternehmensnachfolge<br />
sowiedes Wirtschaftsrechts einschließlichVertragsrecht undGesellschaftsrecht.<br />
Michael Opitz, Rechtsanwalt(Deutschland)<br />
Residenzstraße 2·93047 Regensburg<br />
Tel.: 0941-59 57 29-0·Fax: 0941-59 5729-9<br />
opitz@kanzleiopitz.de · www.kanzleiopitz.de