1. Allgemeines zum Ausfüllen von Checklisten - MWV
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Der Fahrzeugtyp OX ist zugelassen für Wasserstoffperoxid.<br />
Der Fahrzeugtyp AT ist zugelassen für die nicht brennbaren Gefahrgüter.<br />
Der Fahrzeugtyp FL ist höherwertig als der Fahrzeugtyp AT, sodass die für AT<br />
zugelassenen Stoffe auch in Fahrzeugen des Typs FL befördert werden dürfen.<br />
2. In Feld 10.2 wird eine Aussage über die Stoffe gemacht, die in dem Tankfahrzeug<br />
befördert werden dürfen.<br />
Ist das erste Kästchen in 10.2 angekreuzt, so bedeutet das, das Tankfahrzeug darf<br />
alle Stoffe befördern, die nach der Tankcodierung in Feld 9.6 und den zugehörigen<br />
Sondervorschriften in Feld 9.6 zugelassen sind. Dabei muss jedoch die Verträglichkeit<br />
der Werkstoffe (Beförderungsgut, Tankwerkstoff und Dichtungswerkstoff)<br />
gegeben sein.<br />
Ist das zweite Kästchen in 10.2 angekreuzt, so bedeutet das, das Tankfahrzeug darf nur<br />
die dort genannten Stoffe befördern.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die Tankcodierung des Tanks, andere bzw. weitere Stoffe<br />
zulässt.<br />
2. Zwei Feuerlöscher?<br />
Tankfahrzeuge für Gefahrgutbeförderungen müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein.<br />
Tankfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht <strong>von</strong> mehr als 7,5 t benötigen 12 kg<br />
Löschpulver der Brandklasse A, B, C.<br />
Die Feuerlöscher müssen am Fahrzeug leicht zugänglich angebracht sein. Das bedeutet,<br />
befindet sich ein Feuerlöscher in einem Werkzeug- oder Armaturenschrank am<br />
Tankfahrzeug, so muss durch ein Symbol darauf hingewiesen werden. (Bild nächste Seite<br />
links)<br />
Stand März 2013 Seite 4