1. Allgemeines zum Ausfüllen von Checklisten - MWV
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Inhalt<br />
Seite<br />
<strong>1.</strong> <strong>Allgemeines</strong> <strong>zum</strong> Umgang mit <strong>Checklisten</strong> 2<br />
2. Kontrollrollpflichten nach 7.5.1 ADR 3<br />
2.1 Allgemeine Angaben 3<br />
2.2 Fahrzeuge 3<br />
2.3 Tank 8<br />
2.4 Fahrer 9<br />
2.5 Papiere 12<br />
3. Arbeitshilfen (Muster) 14<br />
3.1 Prüfliste für Tankfahrzeuge 14<br />
3.2 Zulassungsbescheinigung für ein Tankfahrzeug 15<br />
3.3 Tankprüfungsbescheinigung 16<br />
3.3 Tankcodierung und Tankhierarchie für Tanks mit Flüssigkeiten 17<br />
3.4 Schriftliche Weisungen in Deutsch 18<br />
<strong>1.</strong> <strong>Allgemeines</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen <strong>von</strong> <strong>Checklisten</strong><br />
Bei der Beförderung gefährlicher Güter werden, einzelnen genau definierten Personen, Verantwortungen<br />
zugewiesen. Insbesondere bei der Befüllung und Entleerung <strong>von</strong> Tankfahrzeugen<br />
haben der Befüller und der Entlader eine Reihe <strong>von</strong> Pflichten, die direkt in der Gefahrgutvorschrift<br />
für den Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr (GGVSEB) festgelegt sind,<br />
zu erfüllen.<br />
Neben diesen speziellen Pflichten des Befüllers und Entladers und den daraus resultierenden<br />
Aufgaben, obliegt ganz allgemein demjenigen der Gefahrgutfahrzeuge abfertigt, also belädt,<br />
befüllt oder entleert, eine besondere Sorgfaltspflicht.<br />
Diese Sorgfaltspflicht bedeutet in der Praxis, dass Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden<br />
müssen. Der Mineralölwirtschaftsverband hat zur besseren Umsetzung dieser Befüller- und<br />
Entladerverantwortung <strong>Checklisten</strong> erarbeitet, anhand derer solche Kontrollen durchgeführt<br />
werden können.<br />
Es wird den verantwortlichen Personen empfohlen, das Kontrollvolumen bzw. die Kontrolldichte<br />
mit dem zuständigen Vorgesetzten abzustimmen und zu dokumentieren.<br />
Stand März 2013 Seite 2