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1. Allgemeines zum Ausfüllen von Checklisten - MWV

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Inhalt<br />

Seite<br />

<strong>1.</strong> <strong>Allgemeines</strong> <strong>zum</strong> Umgang mit <strong>Checklisten</strong> 2<br />

2. Kontrollrollpflichten nach 7.5.1 ADR 3<br />

2.1 Allgemeine Angaben 3<br />

2.2 Fahrzeuge 3<br />

2.3 Tank 8<br />

2.4 Fahrer 9<br />

2.5 Papiere 12<br />

3. Arbeitshilfen (Muster) 14<br />

3.1 Prüfliste für Tankfahrzeuge 14<br />

3.2 Zulassungsbescheinigung für ein Tankfahrzeug 15<br />

3.3 Tankprüfungsbescheinigung 16<br />

3.3 Tankcodierung und Tankhierarchie für Tanks mit Flüssigkeiten 17<br />

3.4 Schriftliche Weisungen in Deutsch 18<br />

<strong>1.</strong> <strong>Allgemeines</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen <strong>von</strong> <strong>Checklisten</strong><br />

Bei der Beförderung gefährlicher Güter werden, einzelnen genau definierten Personen, Verantwortungen<br />

zugewiesen. Insbesondere bei der Befüllung und Entleerung <strong>von</strong> Tankfahrzeugen<br />

haben der Befüller und der Entlader eine Reihe <strong>von</strong> Pflichten, die direkt in der Gefahrgutvorschrift<br />

für den Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr (GGVSEB) festgelegt sind,<br />

zu erfüllen.<br />

Neben diesen speziellen Pflichten des Befüllers und Entladers und den daraus resultierenden<br />

Aufgaben, obliegt ganz allgemein demjenigen der Gefahrgutfahrzeuge abfertigt, also belädt,<br />

befüllt oder entleert, eine besondere Sorgfaltspflicht.<br />

Diese Sorgfaltspflicht bedeutet in der Praxis, dass Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden<br />

müssen. Der Mineralölwirtschaftsverband hat zur besseren Umsetzung dieser Befüller- und<br />

Entladerverantwortung <strong>Checklisten</strong> erarbeitet, anhand derer solche Kontrollen durchgeführt<br />

werden können.<br />

Es wird den verantwortlichen Personen empfohlen, das Kontrollvolumen bzw. die Kontrolldichte<br />

mit dem zuständigen Vorgesetzten abzustimmen und zu dokumentieren.<br />

Stand März 2013 Seite 2

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