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1. Allgemeines zum Ausfüllen von Checklisten - MWV

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19. Schriftliche Weisungen gemäß 5.4.3 ADR in der Sprache des Fahrers ggf.<br />

Beifahrers vorhanden?<br />

Der Fahrer eines Tankwagens muss eine schriftliche Weisung (früher Unfallmerkblatt) in<br />

einer Sprache mitführen, die er lesen kann.<br />

Wird der Fahrer <strong>von</strong> einem Beifahrer begleitet, so muss auch der Beifahrer die schriftliche<br />

Weisung lesen können, ggf. müssen diese in den entsprechenden Fremdsprachen<br />

abgefasst sein.<br />

(Schriftliche Weisung in Deutsch siehe Anhang, in anderen Sprachen bei den<br />

Arbeitshilfen im <strong>MWV</strong> Gefahrguthandbuch)<br />

20. Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSEB beachten (sofern erforderlich)?<br />

Je nach Gefahrgut das befördert werden soll, kann das Mitführen einer Fahrwegbestimmung<br />

erforderlich sein.<br />

Der Beförderer muss die Fahrwegbestimmung, wenn sie erforderlich ist, dem Fahrzeugführer<br />

mitgeben.<br />

Fragen Sie den Fahrer ob er der Fahrwegbestimmung unterliegt, oder ob sein Fahrzeug<br />

aufgrund <strong>von</strong> Bauvorschriften <strong>von</strong> der Fahrwegbestimmung befreit ist.<br />

Wenn der Fahrer der Fahrwegbestimmung unterliegt und keine durch die Fahrzeugbauart<br />

bedingte Freistellung nutzen kann, muss er eine Fahrwegbestimmung vorlegen.<br />

2<strong>1.</strong> Kein Verdacht auf Überladung und Überfüllung?<br />

Das Tankfahrzeug bzw. die Beförderungseinheit darf weder überladen noch überfüllt sein.<br />

Überladen<br />

Wenn das Fahrzeug überladen ist, dann wird das zulässige Gesamtgewicht des<br />

Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination überschritten, oder das Fahrzeug ist so<br />

ungünstig beladen, dass die zulässigen Achslasten überschritten werden.<br />

Dem Fahrzeugführer muss Hilfe zur Herstellung eines vorschiftsmäßigen Zustandes<br />

angeboten werden (Leichtern).<br />

Überfüllt<br />

Wenn das Fahrzeug überfüllt ist, so ist in einer oder mehreren Tankkammern mehr<br />

Ladegut als nach Angabe (in %) an der Ladestelle, in der Regel durch ein Hinweisschild,<br />

angegeben ist.<br />

Dem Fahrzeugführer muss Hilfe zur Herstellung eines vorschiftsmäßigen Zustandes<br />

angeboten werden (Leichtern).<br />

Ein Fahrzeug mit einer überfüllten Tankkammer oder Tank, darf vom Befüller nicht zur<br />

Beförderung freigegeben werden.<br />

Stand März 2013 Seite 13

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