1. Allgemeines zum Ausfüllen von Checklisten - MWV
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15. Rauchverbot beachtet?<br />
Der Fahrer kennt das im Unternehmen bestehende Rauchverbot<br />
und hält sich auch daran.<br />
16. In die Handhabung der Füll-/Entleerungseinrichtung eingewiesen?<br />
Der Fahrer musst nachweislich in die<br />
Handhabung der Füll- bzw. Entleerungseinrichtung<br />
eingewiesen sein.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, muss der<br />
Fahrer vor der Beladung oder Entleerung<br />
seines Fahrzeugs entsprechend eingewiesen<br />
werden, oder er darf das Fahrzeug<br />
nicht alleine befüllen oder entleeren.<br />
17. Mit den Sicherheitsanweisungen der Be-/Entladestelle vertraut?<br />
Der Fahrer muss nachweislich in die Sicherheitsbestimmungen des Betriebs eingewiesen<br />
sein.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Fahrer vor dem Betreten des Werks oder der<br />
Umschlagstelle, mit den Sicherheitsbestimmungen des Unternehmens vertraut gemacht<br />
werden.<br />
2.5 Papiere<br />
18. Beförderungspapier gem. 5.4.1 ADR?<br />
Der Fahrer muss ein Beförderungspapier mitführen. Ausgenommen, es handelt sich um<br />
ein leeres, gereinigtes und entgastes Tankfahrzeug.<br />
Bei Kontrollen vor der Beladung kann dies ein Beförderungspapier für ein leeres<br />
ungereinigtes Tankfahrzeug sein, oder in Deutschland gemäß der Ausnahme Nr. 18 S,<br />
auch das Beförderungspapier der letzten Fahrt mit Ladung.<br />
Bei der Kontrolle nach der Beladung muss der Fahrzeugführer ein Beförderungspapier,<br />
das den Vorschriften des ADR 5.4.1 entspricht, mitführen.<br />
Stand März 2013 Seite 12