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1. Allgemeines zum Ausfüllen von Checklisten - MWV

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13. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe *)?<br />

Da die Fahrer die Fahrzeuge selber befüllen, müssen sie vorschriftsmäßige Arbeitskleidung<br />

gemäß den Vorschriften des Arbeitsschutzes tragen.<br />

Dazu gehören:<br />

● Sicherheitsschuhe mit antistatischer Sohle, am besten hohe Schuhe wegen<br />

der Gefahr des Umknickens<br />

● geschlossene Kleidung, lange Hose, geschlossenes Oberteil mit langem Arm,<br />

schwer entflammbar<br />

● Schutzhelm, auf Lebensdauer achten (einfache PE Helme müssen gem. BG<br />

Vorschriften schon nach 4 Jahren erneuert werden)<br />

● Schutzbrille, wurde schon in Frage 3 bei der Schutzausrüstung gem.<br />

schriftlicher Weisungen abgefragt<br />

● Schutzhandschuhe, wurden schon in Frage 3 bei der Schutzausrüstung gem.<br />

schriftlicher Weisungen abgefragt<br />

siehe auch Frage 3<br />

siehe auch Frage 3<br />

Die Schutzkleidung muss spätestens an der Füllstelle des Tankwagens getragen werden.<br />

Interne Vorschriften bei den verschiedenen Firmen können vorsehen, dass die Schutz-<br />

/Arbeitskleidung schon beim Betreten des Werks angelegt werden muss.<br />

14. Kein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum?<br />

Der Fahrer ist <strong>von</strong> den Bewegungen und/oder vom Geruch her<br />

nicht auffällig.<br />

Es gibt keine Hinweise auf die Einnahme oder Wirkung <strong>von</strong><br />

Alkohol, Drogen oder Medikamenten.<br />

*) Für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung erforderlich<br />

Stand März 2013 Seite 11

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