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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

Betriebszustand <strong>mit</strong> Massnahmen<br />

Seite 31/32<br />

Durch die zukünftige Nutzung des Gebietes wird der Anteil an versiegelter Fläche deutlich erhöht. Aus<br />

ökologischer Sicht führt dies jedoch aufgrund des weitgehend wertarmen Ausgangs-Zustandes zu keinem<br />

markanten Verlust. Unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten, im Detail noch zu vertiefenden<br />

Rahmenbedingungen, könnte vielmehr der ökologische Wert des Gebiets gesamthaft erhöht sowie<br />

allfällige indirekte negative Projektwirkungen vermieden werden:<br />

- Bei der Planung der Sektor C werden alle unbefestigten Flächen naturnah gestaltet. Stichworte hierzu<br />

sind u.a.: mindestens 50% der Fläche werden als extensiv genutzte Grünflächen angelegt und genutzt<br />

(wichtig: Ansaat UFA-Broma, 2x pro Jahr gemäht) / Pflanzung von ausschliesslich einheimischen und<br />

standortgerechten Bäumen und Sträuchern (wichtig: u.a. dornentragende Gebüsche) / keine Barrieren<br />

für Kleintiere (auch im Bereich der Teiche).<br />

- Bei der Gestaltung der Grünbereiche der Sektoren A und B wird darauf geachtet, dass auch diese<br />

möglichst naturnah sind. Stichworte hierzu sind u.a.: keine flächigen „Einarten-Rasen“ anlegen / Schaffen<br />

von extensiv genutzten und artenreichen Bereichen / Pflanzung von ausschliesslich einheimischen<br />

und standortgerechten Bäumen und Sträuchern (wichtig: u. a. dornentragende Gebüsche)<br />

- Gemäss ZPP-Vorschriften sind die Hauptbauten <strong>mit</strong> extensiv begrünten Dächern zu decken. Dies wird<br />

aus Sicht Naturschutz sehr begrüsst.<br />

- Bei der Beleuchtung wird allgemein darauf geachtet, dass die diesbezüglichen Empfehlungen des<br />

BAFU (2005 / http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00847/index.html?lang=de) sowie die<br />

Vorgaben der in Bälde erscheinenden SIA-Norm 586 491 eingehalten werden.<br />

Bauphase<br />

Bezüglich der vorhandenen Vegetation und Fauna sind während dem Bau keine speziellen Massnahmen<br />

erforderlich.<br />

Beurteilung verbleibende Belastung sowie Zuverlässigkeit<br />

Das Projekt ist bezüglich der Flora und Fauna <strong>mit</strong> der geltenden Gesetzgebung – u. a. Art. 18 Abs. 1 ter<br />

NHG – zu vereinbaren.<br />

2.7.6. Landschafts- und Ortsbildschutz<br />

Die Zonenplanänderung bzw. die entsprechende künftige Überbauung des ZPP-Perimeters wird das Landschafts-<br />

bzw. Ortsbild zweifellos deutlich verändern: die heute unüberbaute, landwirtschaftlich genutzte<br />

Fläche wird zu einer Bauzone <strong>mit</strong> mächtigen Baukörpern und <strong>mit</strong> Erschliessungsstrassen umgewandelt.<br />

Die Einzonung des Gebietes südlich der Weststrasse entspricht jedoch klar den Vorstellungen des regionalen<br />

Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzeptes (RGSK) 20 und daher einem höheren öffentlichen Interesse.<br />

Das Leitbild des RGSK (vgl. „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest, Leitbild Siedlungsentwicklung<br />

und Landschaft“, Atelier Wehrlin, Mai 2011; vgl. auch Kapitel 2 und <strong>Anhang</strong> a) des Erläuterungsberichtes<br />

des Planungsamtes der Stadt <strong>Thun</strong>) hat für dieses Gebiet eine Siedlungserweiterung primär durch Arbeitsnutzungen<br />

festgelegt, welche <strong>mit</strong> der vorliegenden ZPP umgesetzt würde. Ein Landschaftsschutzgebiet<br />

oder Ähnliches wird von der Einzonung nicht betroffen.<br />

Durch das aus dem Workshopverfahren hervorgegangene städtebauliche Richtprojekt (vgl. Schlussbericht<br />

zum Workshopverfahren, 14.04.2011; vgl. Kapitel 1.1), in dem die Anforderungen des Landschaftsund<br />

Ortsbildschutzes berücksichtigt worden sind, wird eine hohe städtebauliche Qualität sichergestellt (Gesamtkonzept);<br />

die geplante Gestaltung entspricht hohen gestalterischen Ansprüchen.<br />

20 Dieses befindet sich zurzeit in der kantonalen Vorprüfung, die Genehmigung steht noch aus.<br />

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