Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Seite 27/32<br />
Bodenrelevante Arbeiten sind so zu Planen, dass bei trockenen Witterungsverhältnissen gearbeitet werden<br />
kann.<br />
Für alle Maschineneinsätze bei bodenrelevanten Arbeiten gelten die nach dem Nomogramm in <strong>Anhang</strong> 6<br />
der Bodenschutzrichtlinien abgeleiteten Einsatzgrenzen. Bei Saugspannungen unter 10 cbar dürfen die<br />
Böden nicht mehr befahren und keine Erdarbeiten mehr ausgeführt werden. Abweichungen sind <strong>mit</strong> der<br />
bodenkundlichen Baubegleitung abzusprechen, welche allenfalls entsprechende Massnahmen zur Lastverteilung<br />
(Baggermatratzen) definieren kann.<br />
Grundsätzlich gilt für die Böden im gesamten Projektperimeter, dass sie vor dem Eingriff so lang wie<br />
möglich begrünt sein müssen. Durch die Begrünung werden Oberboden und Unterboden infolge der<br />
Durchwurzelung stabilisiert und weisen ein viel besseres Abtrocknungsverhalten als brachliegende Flächen<br />
auf: Die minimal erforderlichen Saugspannungen für Eingriffe in den Boden werden nach Niederschlägen<br />
durch Evapotranspiration viel schneller erreicht.<br />
Umgang <strong>mit</strong> belastetem Bodenmaterial<br />
Die Oberböden weisen gemäss den durchgeführten Untersuchungen im Perimeterbereich ein unterschiedliches<br />
Belastungsmuster auf. Wir empfehlen daher, im Rahmen der weiteren Planungsschritte, d.h. spätestens<br />
vor Baubeginn, weitere Probenahmen vorzunehmen. Dabei muss durch geeignete Massnahmen<br />
sichergestellt werden, dass keine Vermischung von unbelastetem und belasteten Bodenmaterial stattfinden<br />
kann.<br />
„Schwach belasteter Boden“ darf vor Ort, d.h. im Bereich des Entnahmeortes bzw. in dessen un<strong>mit</strong>telbarer<br />
Nähe wieder verwendet werden. Ebenso darf dieser Boden in Bereichen wieder verwendet werden,<br />
welche ein ähnliches Belastungsmuster aufweisen (z.B. für die Verwendung als Lärmschutzwall oder<br />
Böschungen im Nahbereich von Verkehrswegen). Falls für das „schwach belastete Bodenmaterial“ keine<br />
Verwendungsmöglichkeit vor Ort vorhanden ist, muss es in einer Inertstoffdeponie entsorgt werden.<br />
Im vorliegenden Falle ist es jedoch wenig sinnvoll, Bodenmaterial aufgrund des vorliegenden Schadstoff--<br />
Belastungsmusters abzuführen, um danach für die auf den Baueingriff folgende Rekultivierung unbelastetes<br />
Material zuzuführen. Das zuzuführende Material wird nach relativ kurzer Zeit durch den Betrieb des<br />
Verkehrsträgers im Nahbereich wiederum das gleiche Belastungsmuster aufweisen. Eine Abfuhr von<br />
belastetem Material und ein nachfolgender Ersatz von unbelastetem Material würde daher bedeuten,<br />
dass sauberes Material einer grundsätzlich zu vermeidenden Schadstoffbelastung ausgesetzt wird, welche<br />
auch als sekundäre Belastung im Sinne des Zweckartikels der Wegleitung für Bodenaushub interpretiert<br />
werden kann.<br />
Wir schlagen daher vor, im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />
eine detaillierte Massenbilanz von zu verschiebendem Bodenmaterial zu erstellen und basierend<br />
darauf und aufgrund der im vorhergehenden Abschnitt dargelegten Argumente <strong>mit</strong> der zuständigen Fachstelle<br />
für Bodenschutz zu prüfen, ob Überschussmaterial aus dem nördlichen Perimeterbereich ebenfalls<br />
im Nahbereich der Weststrasse oder von anderen Verkehrsträgern für die Erstellung von Böschungen,<br />
etc. wieder verwendet werden kann.<br />
Physikalischer Bodenschutz<br />
Ein detailliertes Bodenschutzkonzept wird, sobald ein genauerer Projektbeschrieb vorliegt, im Rahmen<br />
des voraussichtlichen UVB definiert und beschrieben. Dieses Konzept beinhaltet Massnahmen für den<br />
schonenden Umgang <strong>mit</strong> Boden bei Bodenabtrag, Zwischenlagerung und Bodenauftrag sowie den<br />
Schutz der Böden vor Verdichtungen auf temporär beanspruchten Flächen ohne Bodenabtrag.<br />
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