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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

Seite 27/32<br />

Bodenrelevante Arbeiten sind so zu Planen, dass bei trockenen Witterungsverhältnissen gearbeitet werden<br />

kann.<br />

Für alle Maschineneinsätze bei bodenrelevanten Arbeiten gelten die nach dem Nomogramm in <strong>Anhang</strong> 6<br />

der Bodenschutzrichtlinien abgeleiteten Einsatzgrenzen. Bei Saugspannungen unter 10 cbar dürfen die<br />

Böden nicht mehr befahren und keine Erdarbeiten mehr ausgeführt werden. Abweichungen sind <strong>mit</strong> der<br />

bodenkundlichen Baubegleitung abzusprechen, welche allenfalls entsprechende Massnahmen zur Lastverteilung<br />

(Baggermatratzen) definieren kann.<br />

Grundsätzlich gilt für die Böden im gesamten Projektperimeter, dass sie vor dem Eingriff so lang wie<br />

möglich begrünt sein müssen. Durch die Begrünung werden Oberboden und Unterboden infolge der<br />

Durchwurzelung stabilisiert und weisen ein viel besseres Abtrocknungsverhalten als brachliegende Flächen<br />

auf: Die minimal erforderlichen Saugspannungen für Eingriffe in den Boden werden nach Niederschlägen<br />

durch Evapotranspiration viel schneller erreicht.<br />

Umgang <strong>mit</strong> belastetem Bodenmaterial<br />

Die Oberböden weisen gemäss den durchgeführten Untersuchungen im Perimeterbereich ein unterschiedliches<br />

Belastungsmuster auf. Wir empfehlen daher, im Rahmen der weiteren Planungsschritte, d.h. spätestens<br />

vor Baubeginn, weitere Probenahmen vorzunehmen. Dabei muss durch geeignete Massnahmen<br />

sichergestellt werden, dass keine Vermischung von unbelastetem und belasteten Bodenmaterial stattfinden<br />

kann.<br />

„Schwach belasteter Boden“ darf vor Ort, d.h. im Bereich des Entnahmeortes bzw. in dessen un<strong>mit</strong>telbarer<br />

Nähe wieder verwendet werden. Ebenso darf dieser Boden in Bereichen wieder verwendet werden,<br />

welche ein ähnliches Belastungsmuster aufweisen (z.B. für die Verwendung als Lärmschutzwall oder<br />

Böschungen im Nahbereich von Verkehrswegen). Falls für das „schwach belastete Bodenmaterial“ keine<br />

Verwendungsmöglichkeit vor Ort vorhanden ist, muss es in einer Inertstoffdeponie entsorgt werden.<br />

Im vorliegenden Falle ist es jedoch wenig sinnvoll, Bodenmaterial aufgrund des vorliegenden Schadstoff--<br />

Belastungsmusters abzuführen, um danach für die auf den Baueingriff folgende Rekultivierung unbelastetes<br />

Material zuzuführen. Das zuzuführende Material wird nach relativ kurzer Zeit durch den Betrieb des<br />

Verkehrsträgers im Nahbereich wiederum das gleiche Belastungsmuster aufweisen. Eine Abfuhr von<br />

belastetem Material und ein nachfolgender Ersatz von unbelastetem Material würde daher bedeuten,<br />

dass sauberes Material einer grundsätzlich zu vermeidenden Schadstoffbelastung ausgesetzt wird, welche<br />

auch als sekundäre Belastung im Sinne des Zweckartikels der Wegleitung für Bodenaushub interpretiert<br />

werden kann.<br />

Wir schlagen daher vor, im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />

eine detaillierte Massenbilanz von zu verschiebendem Bodenmaterial zu erstellen und basierend<br />

darauf und aufgrund der im vorhergehenden Abschnitt dargelegten Argumente <strong>mit</strong> der zuständigen Fachstelle<br />

für Bodenschutz zu prüfen, ob Überschussmaterial aus dem nördlichen Perimeterbereich ebenfalls<br />

im Nahbereich der Weststrasse oder von anderen Verkehrsträgern für die Erstellung von Böschungen,<br />

etc. wieder verwendet werden kann.<br />

Physikalischer Bodenschutz<br />

Ein detailliertes Bodenschutzkonzept wird, sobald ein genauerer Projektbeschrieb vorliegt, im Rahmen<br />

des voraussichtlichen UVB definiert und beschrieben. Dieses Konzept beinhaltet Massnahmen für den<br />

schonenden Umgang <strong>mit</strong> Boden bei Bodenabtrag, Zwischenlagerung und Bodenauftrag sowie den<br />

Schutz der Böden vor Verdichtungen auf temporär beanspruchten Flächen ohne Bodenabtrag.<br />

B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch

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