Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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17.01.2014 Aufrufe

Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013 BR_130429_Thun Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc Seite 26/32 Rekultivierbarkeit Abb. 2.7-4: Schlüssel zur Kategorisierung der Rekultivierbarkeit der Böden. Mit diesem Schlüssel werden Böden in Rekultivierbarkeitskategorien eingeteilt. Böden in Kategorie 1 werden als „normal rekultivierbar“ eingestuft; Böden in Kategorie 2 als „erschwert rekultivierbar“ und Böden in Kategorie 3 als „stark erschwert rekultivierbar“. Die Unterkategorien a – d geben an, welcher Faktor limitierend für die Kategorisierung ist: • Unterkategorie a Limitierender Faktor für die Beurteilung ist die Vernässung, die Bodenart oder die Klimazone, resp. die Länge der Vegetationsperiode • Unterkategorie b Limitierender Faktor ist die Hangneigung • Unterkategorie c Limitierender Faktor ist der Skelettgehalt und die Skelettverteilung im Profil • Unterkategorie d Limitierender Faktor ist die Gründigkeit im Profil. Die Böden im Perimeter gelten auf Grund ihres Vernässungsgrads (G3) als erschwert rekultivierbar. Betriebszustand mit Massnahmen Nebst dem Verlust an landwirtschaftlich genutzten Böden ist im Betriebszustand nur mit geringen Auswirkungen auf den Boden zu rechnen. Der Schadstoffeintrag von Schwermetallen und PAK vom Strassenverkehr in die angrenzenden Böden wird weiterhin stattfinden. Bauphase mit Massnahmen Allgemein Sämtliche bodenrelevanten Arbeiten sind von einer bodenkundlichen Baubegleitung zu begleiten. Diese beurteilt den Bodenzustand und gibt, je nach herrschenden Witterungsbedingungen, die bodenrelevanten Arbeiten frei. B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch

Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013 BR_130429_Thun Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc Seite 27/32 Bodenrelevante Arbeiten sind so zu Planen, dass bei trockenen Witterungsverhältnissen gearbeitet werden kann. Für alle Maschineneinsätze bei bodenrelevanten Arbeiten gelten die nach dem Nomogramm in Anhang 6 der Bodenschutzrichtlinien abgeleiteten Einsatzgrenzen. Bei Saugspannungen unter 10 cbar dürfen die Böden nicht mehr befahren und keine Erdarbeiten mehr ausgeführt werden. Abweichungen sind mit der bodenkundlichen Baubegleitung abzusprechen, welche allenfalls entsprechende Massnahmen zur Lastverteilung (Baggermatratzen) definieren kann. Grundsätzlich gilt für die Böden im gesamten Projektperimeter, dass sie vor dem Eingriff so lang wie möglich begrünt sein müssen. Durch die Begrünung werden Oberboden und Unterboden infolge der Durchwurzelung stabilisiert und weisen ein viel besseres Abtrocknungsverhalten als brachliegende Flächen auf: Die minimal erforderlichen Saugspannungen für Eingriffe in den Boden werden nach Niederschlägen durch Evapotranspiration viel schneller erreicht. Umgang mit belastetem Bodenmaterial Die Oberböden weisen gemäss den durchgeführten Untersuchungen im Perimeterbereich ein unterschiedliches Belastungsmuster auf. Wir empfehlen daher, im Rahmen der weiteren Planungsschritte, d.h. spätestens vor Baubeginn, weitere Probenahmen vorzunehmen. Dabei muss durch geeignete Massnahmen sichergestellt werden, dass keine Vermischung von unbelastetem und belasteten Bodenmaterial stattfinden kann. „Schwach belasteter Boden“ darf vor Ort, d.h. im Bereich des Entnahmeortes bzw. in dessen unmittelbarer Nähe wieder verwendet werden. Ebenso darf dieser Boden in Bereichen wieder verwendet werden, welche ein ähnliches Belastungsmuster aufweisen (z.B. für die Verwendung als Lärmschutzwall oder Böschungen im Nahbereich von Verkehrswegen). Falls für das „schwach belastete Bodenmaterial“ keine Verwendungsmöglichkeit vor Ort vorhanden ist, muss es in einer Inertstoffdeponie entsorgt werden. Im vorliegenden Falle ist es jedoch wenig sinnvoll, Bodenmaterial aufgrund des vorliegenden Schadstoff-- Belastungsmusters abzuführen, um danach für die auf den Baueingriff folgende Rekultivierung unbelastetes Material zuzuführen. Das zuzuführende Material wird nach relativ kurzer Zeit durch den Betrieb des Verkehrsträgers im Nahbereich wiederum das gleiche Belastungsmuster aufweisen. Eine Abfuhr von belastetem Material und ein nachfolgender Ersatz von unbelastetem Material würde daher bedeuten, dass sauberes Material einer grundsätzlich zu vermeidenden Schadstoffbelastung ausgesetzt wird, welche auch als sekundäre Belastung im Sinne des Zweckartikels der Wegleitung für Bodenaushub interpretiert werden kann. Wir schlagen daher vor, im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren eine detaillierte Massenbilanz von zu verschiebendem Bodenmaterial zu erstellen und basierend darauf und aufgrund der im vorhergehenden Abschnitt dargelegten Argumente mit der zuständigen Fachstelle für Bodenschutz zu prüfen, ob Überschussmaterial aus dem nördlichen Perimeterbereich ebenfalls im Nahbereich der Weststrasse oder von anderen Verkehrsträgern für die Erstellung von Böschungen, etc. wieder verwendet werden kann. Physikalischer Bodenschutz Ein detailliertes Bodenschutzkonzept wird, sobald ein genauerer Projektbeschrieb vorliegt, im Rahmen des voraussichtlichen UVB definiert und beschrieben. Dieses Konzept beinhaltet Massnahmen für den schonenden Umgang mit Boden bei Bodenabtrag, Zwischenlagerung und Bodenauftrag sowie den Schutz der Böden vor Verdichtungen auf temporär beanspruchten Flächen ohne Bodenabtrag. B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch

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BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

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Rekultivierbarkeit<br />

Abb. 2.7-4: Schlüssel zur Kategorisierung der Rekultivierbarkeit der Böden.<br />

Mit diesem Schlüssel werden Böden in Rekultivierbarkeitskategorien eingeteilt. Böden in Kategorie 1<br />

werden als „normal rekultivierbar“ eingestuft; Böden in Kategorie 2 als „erschwert rekultivierbar“ und Böden<br />

in Kategorie 3 als „stark erschwert rekultivierbar“. Die Unterkategorien a – d geben an, welcher Faktor<br />

li<strong>mit</strong>ierend für die Kategorisierung ist:<br />

• Unterkategorie a<br />

Li<strong>mit</strong>ierender Faktor für die Beurteilung ist die Vernässung, die Bodenart oder die Klimazone, resp.<br />

die Länge der Vegetationsperiode<br />

• Unterkategorie b<br />

Li<strong>mit</strong>ierender Faktor ist die Hangneigung<br />

• Unterkategorie c<br />

Li<strong>mit</strong>ierender Faktor ist der Skelettgehalt und die Skelettverteilung im Profil<br />

• Unterkategorie d<br />

Li<strong>mit</strong>ierender Faktor ist die Gründigkeit im Profil.<br />

Die Böden im Perimeter gelten auf Grund ihres Vernässungsgrads (G3) als erschwert rekultivierbar.<br />

Betriebszustand <strong>mit</strong> Massnahmen<br />

Nebst dem Verlust an landwirtschaftlich genutzten Böden ist im Betriebszustand nur <strong>mit</strong> geringen Auswirkungen<br />

auf den Boden zu rechnen. Der Schadstoffeintrag von Schwermetallen und PAK <strong>vom</strong> Strassenverkehr<br />

in die angrenzenden Böden wird weiterhin stattfinden.<br />

Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />

Allgemein<br />

Sämtliche bodenrelevanten Arbeiten sind von einer bodenkundlichen Baubegleitung zu begleiten. Diese<br />

beurteilt den Bodenzustand und gibt, je nach herrschenden Witterungsbedingungen, die bodenrelevanten<br />

Arbeiten frei.<br />

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