Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />
Seite 22/32<br />
Während den Bauarbeiten sind Beeinträchtigungen wie Trübungen oder pH-Veränderungen von Gewässer<br />
durch Baustellenabwasser möglichst zu vermeiden. Für die Bau-, Installations-, Lager- und Umschlagplätze<br />
wird ein Entwässerungskonzept nach der SIA/VSA-Empfehlung 431 erstellt werden müssen.<br />
Dabei sind auch die <strong>vom</strong> Kanton vorgegebenen Gewässerschutzmassnahmen gemäss Richtlinien und<br />
Merkblättern konsequent zu befolgen. Beispielsweise werden besondere Vorgaben an die Lagerung von<br />
wassergefährdenden Stoffen, an die Betonierarbeiten und an die Entsorgung von Beton- oder anderer<br />
Baustellenabwässer gestellt. Bei Einleitung von Baustellenabwasser in eine Vorflut ist eine pH-Überwachung<br />
vorzusehen.<br />
Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />
festzulegen und entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />
2.7.4. Bodenschutz<br />
Ausgangslage<br />
Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Ausbau der Weststrasse waren die vormals landwirtschaftlich genutzten Böden<br />
im Nahbereich der Strasse betroffen. Aus diesem Grund wurde nordseitig, angrenzend an den Perimeter<br />
der geplanten Arealüberbauung Weststrasse Süd bereits im Oktober 2006 eine Beurteilung der Ist–Situation<br />
der Böden durchgeführt. Diese Bestandesaufnahme beinhaltete eine stoffliche Beurteilung der betroffenen<br />
Oberböden. Im Mai 2011 wurden zusätzlich direkt im Projektperimeter Aufnahmen gemacht, um<br />
eine genauere Gebietsübersicht zu erhalten. Gestützt auf die Resultate dieser Untersuchungen, kann im<br />
vorliegenden Bericht eine relativ detaillierte Beurteilung des Referenzzustandes vorgenommen und geeignete<br />
Massnahmen definiert werden, da<strong>mit</strong> ein schonender Umgang <strong>mit</strong> dem Bodenmaterial namentlich<br />
während der Bauphase gewährleistet werden kann.<br />
Gesetzliche Anforderungen<br />
Die massgebende gesetzliche Grundlage im Bereich des Bodenschutzes ist die Verordnung über Belastungen<br />
des Bodens (VBBo) <strong>vom</strong> 1. Juli 1998 (<strong>Stand</strong> am 1. Juli 2008). Im Weiteren sind folgende Schriften<br />
und Richtlinien für das geplante Vorhaben zu berücksichtigen:<br />
• Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), 7. Oktober 1983 (<strong>Stand</strong> am<br />
1. August 2010)<br />
• Erläuterungen zur Verordnung <strong>vom</strong> 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo), Vollzug<br />
Umwelt, BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />
• Bodenschutz beim Bauen, Leitfaden Umwelt Nr. 10, BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />
• Wegleitung „Verwertung von ausgehobenem Boden“ (Wegleitung Bodenaushub), Vollzug Umwelt,<br />
BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />
• Schweizer Normen der Vereinigung schweizerischer Strassenfachleute „Erdbau, Boden“: SN<br />
640581a, 640582, 640583; VSS, Zürich, 1998/99<br />
• Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden (Handbuch<br />
Bodenprobenahmen VBBo), BUWAL (heute BAFU), Bern, 2003<br />
• Klassifikation der Böden in der Schweiz, Eidg. Forschungsanstalt für landw. Pflanzenbau, FAL<br />
Reckenholz (heute ART), Zürich, 2002<br />
• Kartierung und Beurteilen von Landwirtschaftsböden, Eidg. Forschungsanstalt für Agrarökologie<br />
und Landbau, Zürich Reckenholz, 1997<br />
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