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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />

Seite 22/32<br />

Während den Bauarbeiten sind Beeinträchtigungen wie Trübungen oder pH-Veränderungen von Gewässer<br />

durch Baustellenabwasser möglichst zu vermeiden. Für die Bau-, Installations-, Lager- und Umschlagplätze<br />

wird ein Entwässerungskonzept nach der SIA/VSA-Empfehlung 431 erstellt werden müssen.<br />

Dabei sind auch die <strong>vom</strong> Kanton vorgegebenen Gewässerschutzmassnahmen gemäss Richtlinien und<br />

Merkblättern konsequent zu befolgen. Beispielsweise werden besondere Vorgaben an die Lagerung von<br />

wassergefährdenden Stoffen, an die Betonierarbeiten und an die Entsorgung von Beton- oder anderer<br />

Baustellenabwässer gestellt. Bei Einleitung von Baustellenabwasser in eine Vorflut ist eine pH-Überwachung<br />

vorzusehen.<br />

Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />

festzulegen und entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />

2.7.4. Bodenschutz<br />

Ausgangslage<br />

Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Ausbau der Weststrasse waren die vormals landwirtschaftlich genutzten Böden<br />

im Nahbereich der Strasse betroffen. Aus diesem Grund wurde nordseitig, angrenzend an den Perimeter<br />

der geplanten Arealüberbauung Weststrasse Süd bereits im Oktober 2006 eine Beurteilung der Ist–Situation<br />

der Böden durchgeführt. Diese Bestandesaufnahme beinhaltete eine stoffliche Beurteilung der betroffenen<br />

Oberböden. Im Mai 2011 wurden zusätzlich direkt im Projektperimeter Aufnahmen gemacht, um<br />

eine genauere Gebietsübersicht zu erhalten. Gestützt auf die Resultate dieser Untersuchungen, kann im<br />

vorliegenden Bericht eine relativ detaillierte Beurteilung des Referenzzustandes vorgenommen und geeignete<br />

Massnahmen definiert werden, da<strong>mit</strong> ein schonender Umgang <strong>mit</strong> dem Bodenmaterial namentlich<br />

während der Bauphase gewährleistet werden kann.<br />

Gesetzliche Anforderungen<br />

Die massgebende gesetzliche Grundlage im Bereich des Bodenschutzes ist die Verordnung über Belastungen<br />

des Bodens (VBBo) <strong>vom</strong> 1. Juli 1998 (<strong>Stand</strong> am 1. Juli 2008). Im Weiteren sind folgende Schriften<br />

und Richtlinien für das geplante Vorhaben zu berücksichtigen:<br />

• Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), 7. Oktober 1983 (<strong>Stand</strong> am<br />

1. August 2010)<br />

• Erläuterungen zur Verordnung <strong>vom</strong> 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo), Vollzug<br />

Umwelt, BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />

• Bodenschutz beim Bauen, Leitfaden Umwelt Nr. 10, BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />

• Wegleitung „Verwertung von ausgehobenem Boden“ (Wegleitung Bodenaushub), Vollzug Umwelt,<br />

BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />

• Schweizer Normen der Vereinigung schweizerischer Strassenfachleute „Erdbau, Boden“: SN<br />

640581a, 640582, 640583; VSS, Zürich, 1998/99<br />

• Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden (Handbuch<br />

Bodenprobenahmen VBBo), BUWAL (heute BAFU), Bern, 2003<br />

• Klassifikation der Böden in der Schweiz, Eidg. Forschungsanstalt für landw. Pflanzenbau, FAL<br />

Reckenholz (heute ART), Zürich, 2002<br />

• Kartierung und Beurteilen von Landwirtschaftsböden, Eidg. Forschungsanstalt für Agrarökologie<br />

und Landbau, Zürich Reckenholz, 1997<br />

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