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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

Seite 21/32<br />

Betriebszustand <strong>mit</strong> Massnahmen<br />

Grundwasser<br />

Bei den beiden Einzelvorhaben der ZPP ist jeweils nur 1 Untergeschoss geplant. Die vorgesehenen Bauten<br />

werden da<strong>mit</strong> deutlich über dem Grundwasser(spiegel) bleiben und den Grundwasserstrom nicht beeinträchtigen.<br />

Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem stofflichen Grundwasserschutz sind die Grundsätze der Wegleitung Grundwasserschutz,<br />

BUWAL 2004 sowie anderer, kantonaler Vorgaben in der weiteren Planungs- bzw. Realisierungsphase<br />

der Arealüberbauung zu berücksichtigen. Dies betrifft u.a. (nicht abschliessende Aufzählung)<br />

folgende Aspekte:<br />

- Schutz des Grundwassers vor Störfällen beim Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen<br />

- Die allfällige Wärmenutzung aus dem Untergrund<br />

- Die Versickerungsanlagen sowie der Bau der Erschliessungsstrassen.<br />

Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB oder spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />

festzulegen. Ebenfalls sind zu gegebener Zeit entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />

Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />

Ein konkretes Entwässerungskonzept existiert bei der aktuellen Planungsphase noch nicht.<br />

Es ist jedoch klar, dass die Entwässerung <strong>mit</strong>tels striktem Trennsystem erfolgen wird. Das heisst, dass<br />

das häusliche Abwasser der städtischen Kanalisation zugeführt (Anschluss vermutlich an die bestehende<br />

Mischwasserleitung Talackerstrasse / Burgerstrasse nahe dem Schulhaus Neufeld) und das Meteorwasser<br />

(von Dachflächen, etc.) grundsätzlich bzw. weitgehend versickert werden wird.<br />

Der Baugrund ist gut wasserdurchlässig, dementsprechend ist eine Versickerung gut möglich. Im Grundsatz<br />

ist vorgesehen, dass das anfallende Meteorwasser (namentlich von den Dachflächen) gesammelt<br />

und im Grüngürtel versickert wird. Die Zulässigkeit einer Versickerung und die zulässige Art der Versickerung<br />

ist jedoch generell von der Belastung des eingeleiteten Wassers (u.a. Dachmaterialien, Verkehrsaufkommen,<br />

Materialumschlag auf Plätzen, etc.) und der Vulnerabilität des Grundwassers (Filterschichten,<br />

Gewässerschutzzonen etc.) abhängig.<br />

Für die Planung und Realisierung der Abwasserentsorgung dürften im vorliegenden Fall <strong>mit</strong> geplanten<br />

Autowerkstätten u.a. auch die Gewässerschutzvorschriften für Garagen und Transportbetriebe, AWA Kanton<br />

Bern relevant sein.<br />

Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB oder spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />

festzulegen. Ebenfalls sind zu gegebener Zeit entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />

Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />

Grundwasser<br />

Da die beiden Vorhaben nur 1 Untergeschoss aufweisen und die Aushubarbeiten dadurch deutlich über<br />

dem Grundwasserspiegel stattfinden werden, wird das Grundwasser auch während der Bauphase nicht<br />

direkt beeinträchtigt (keine Spundwände und keine Grundwasserabsenkung vorgesehen).<br />

Es ist jedoch darauf zu achten, dass es während der gesamten Bauphase nicht zu einer Verschmutzung<br />

des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe kommt. Es sind Massnahmen entsprechend den<br />

Vorgaben für Baustellen im Gewässerschutzbereich A U zu treffen. Die konkreten Massnahmen sind im<br />

Rahmen des voraussichtlichen UVB oder spätestens im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Ebenfalls<br />

sind zu gegebener Zeit entsprechende Bewilligungen einzuholen (z.B. für Installationsplätze, allfällige<br />

Baugrubensicherungen, Verdichtungsarbeiten, usw.).<br />

B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch

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