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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

Seite 18/32<br />

Referenzzustand<br />

Grundlage der nachfolgenden Berechnungen und Aussagen bilden die Verkehrszahlen gemäss Kap. 3.4.<br />

Die für den Referenzzustand 2015 verwendeten Verkehrszahlen sowie die daraus berechneten Lärmemissionen<br />

sind in <strong>Anhang</strong> 2.7-2 ersichtlich.<br />

Methodik<br />

Für die Betrachtungen im Rahmen des induzierten Mehrverkehrs wurden dieselben Strassenabschnitte<br />

berücksichtigt, wie bezüglich die Belastbarkeiten aus Sicht Luftreinhaltung, d.h. die Abschnitte in der<br />

nächsten Umgebung der geplanten ZPP (vgl. <strong>Anhang</strong> 2.7-2).<br />

Für die Differenzberechnungen resp. die Er<strong>mit</strong>tlung der Emissionszunahme wurde von folgenden einheitlichen<br />

Annahmen ausgegangen (gestützt auf Verkehrszählungen im Rahmen des Verkehrsmodells <strong>Thun</strong>):<br />

Nt = 0.058 DTV (gemäss LSV) Nt2 = 6%<br />

Nn = 0.009 DTV (gemäss LSV) Nn2 = 4%<br />

Betriebszustand<br />

Die Tabelle in <strong>Anhang</strong> 2.7-2 zeigt, dass die Lärmpegelzunahmen (auch bei Überlagerung der beiden<br />

Einzelvorhaben) max. +0.3 dBA und da<strong>mit</strong> durchwegs weniger als +0.5 dBA betragen.<br />

Fazit<br />

Die Anforderungen nach Art. 9 LSV werden durch die geplante ZPP eingehalten.<br />

Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />

Im aktuellen <strong>Stand</strong> der Planung sind noch kaum Aussagen zur Bauphase möglich. Immerhin kann davon<br />

ausgegangen werden dass:<br />

• keine sog. lärmintensiven Bauarbeiten auftreten werden (z.B. Baugrubensicherung voraussichtlich<br />

ohne Spundwände 17 )<br />

• Namentlich im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem notwendigen (Baugruben-)Aushub vorübergehend ein erhöhtes<br />

LKW-Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein wird. Dieses wird jedoch primär Autobahnorientiert<br />

sein (keine Durchquerung von Wohnquartieren).<br />

Nach Vorliegen von genaueren Angaben zur Überbauung, d.h. im Rahmen des voraussichtlichen UVB<br />

oder spätestens im Baubewilligungsverfahren, können konkretere Aussagen/Beurteilungen gemacht und<br />

allfällige Massnahmen (gestützt auf die Baulärmrichtlinie des BAFU) festgelegt werden.<br />

2.7.3. Gewässerschutz<br />

Ausgangslage<br />

Grundwasser<br />

Das gesamte Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A U (Abbildung 5.5-1). Dieser Bereich umfasst<br />

die nutzbaren Grundwasservorkommen, die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete sowie Karstgrundwassergebiete<br />

<strong>mit</strong> hoher Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzungen. In diesen Gebieten besteht eine<br />

erhöhte Gefährdung des Grundwassers durch Abfälle, Mineralöle, Chemikalien, etc. sowie durch bauliche<br />

Eingriffe in den Grundwasserhaushalt.<br />

17 Es ist jeweils nur 1 Untergeschoss geplant, d.h. die Baugrube wird maximal 4m tief.<br />

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