Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Seite 18/32<br />
Referenzzustand<br />
Grundlage der nachfolgenden Berechnungen und Aussagen bilden die Verkehrszahlen gemäss Kap. 3.4.<br />
Die für den Referenzzustand 2015 verwendeten Verkehrszahlen sowie die daraus berechneten Lärmemissionen<br />
sind in <strong>Anhang</strong> 2.7-2 ersichtlich.<br />
Methodik<br />
Für die Betrachtungen im Rahmen des induzierten Mehrverkehrs wurden dieselben Strassenabschnitte<br />
berücksichtigt, wie bezüglich die Belastbarkeiten aus Sicht Luftreinhaltung, d.h. die Abschnitte in der<br />
nächsten Umgebung der geplanten ZPP (vgl. <strong>Anhang</strong> 2.7-2).<br />
Für die Differenzberechnungen resp. die Er<strong>mit</strong>tlung der Emissionszunahme wurde von folgenden einheitlichen<br />
Annahmen ausgegangen (gestützt auf Verkehrszählungen im Rahmen des Verkehrsmodells <strong>Thun</strong>):<br />
Nt = 0.058 DTV (gemäss LSV) Nt2 = 6%<br />
Nn = 0.009 DTV (gemäss LSV) Nn2 = 4%<br />
Betriebszustand<br />
Die Tabelle in <strong>Anhang</strong> 2.7-2 zeigt, dass die Lärmpegelzunahmen (auch bei Überlagerung der beiden<br />
Einzelvorhaben) max. +0.3 dBA und da<strong>mit</strong> durchwegs weniger als +0.5 dBA betragen.<br />
Fazit<br />
Die Anforderungen nach Art. 9 LSV werden durch die geplante ZPP eingehalten.<br />
Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Im aktuellen <strong>Stand</strong> der Planung sind noch kaum Aussagen zur Bauphase möglich. Immerhin kann davon<br />
ausgegangen werden dass:<br />
• keine sog. lärmintensiven Bauarbeiten auftreten werden (z.B. Baugrubensicherung voraussichtlich<br />
ohne Spundwände 17 )<br />
• Namentlich im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem notwendigen (Baugruben-)Aushub vorübergehend ein erhöhtes<br />
LKW-Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein wird. Dieses wird jedoch primär Autobahnorientiert<br />
sein (keine Durchquerung von Wohnquartieren).<br />
Nach Vorliegen von genaueren Angaben zur Überbauung, d.h. im Rahmen des voraussichtlichen UVB<br />
oder spätestens im Baubewilligungsverfahren, können konkretere Aussagen/Beurteilungen gemacht und<br />
allfällige Massnahmen (gestützt auf die Baulärmrichtlinie des BAFU) festgelegt werden.<br />
2.7.3. Gewässerschutz<br />
Ausgangslage<br />
Grundwasser<br />
Das gesamte Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A U (Abbildung 5.5-1). Dieser Bereich umfasst<br />
die nutzbaren Grundwasservorkommen, die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete sowie Karstgrundwassergebiete<br />
<strong>mit</strong> hoher Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzungen. In diesen Gebieten besteht eine<br />
erhöhte Gefährdung des Grundwassers durch Abfälle, Mineralöle, Chemikalien, etc. sowie durch bauliche<br />
Eingriffe in den Grundwasserhaushalt.<br />
17 Es ist jeweils nur 1 Untergeschoss geplant, d.h. die Baugrube wird maximal 4m tief.<br />
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