Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Erschlossen ist das ganze Areal ausschliesslich über den Knoten Stadion auf der Weststrasse, der<br />
Bereich B zusätzlich über die Talackerstrasse.<br />
Im Rahmen der Umweltabklärungen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Verkehrsqualität für die<br />
betroffenen Knoten an der Weststrasse weiterhin genügt und die Einhaltung der Luftreinhaltegesetzgebung<br />
gegeben ist.<br />
Das Büro B+S ist <strong>mit</strong> der Erarbeitung der notwendigen Nachweise zur Einhaltung der Leistungsfähigkeit,<br />
Luftreinhaltung samt dazugehöriger Verkehrsstudie betraut worden (siehe <strong>Anhang</strong> d).<br />
Es ist heute davon auszugehen, dass die Überbauung in nacheinander zu realisierenden Teil-<br />
Überbauungsordnungen erfolgt. Die beiden Einzelvorhaben im Bereich A (Einzelvorhaben 1 =<br />
westlicher Teil; Einzelvorhaben 2 = östlicher Teil) weisen folgende Nutzungsmasse auf (Bruttogeschossflächen):<br />
In der Gesamtbeurteilung können, zitiert aus dem <strong>Anhang</strong> d, abschliessend folgende Kernaussagen<br />
gemacht werden:<br />
- „Das Kriterium „Verkehrsintensives Vorhaben (VIV)“ d.h. nicht mehr als 2'000 Fahrten pro Einzelvorhaben)<br />
ist durch die Zweiteilung des Areals eingehalten.<br />
- Das Kriterium der Leistungsfähigkeit ist <strong>mit</strong> 3‘800 Fahrten DTV (Obergrenze gemäss ZPP-Artikel)<br />
eingehalten.<br />
Das Kriterium der Belastbarkeiten aus Sicht der Luftreinhaltung ist im Einzelvorhaben 1 beim<br />
1. Strassenabschnitt der Weststrasse nur geringfügig überschritten, dies kann gemäss Fachbericht<br />
des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 in Kauf genommen werden (Begründung: Umgestaltung Weststrasse;<br />
zukünftig verbesserte Anbindung an ÖV; Verbesserung Langsamverkehrsnetz).<br />
Das Büro Gartenmann Engineering AG (GaE) ist <strong>mit</strong> der Erarbeitung des notwendigen Lärmgutachtens<br />
zur Einhaltung der Lärmimmissionen betraut worden (siehe <strong>Anhang</strong> e).<br />
Mit dem Gutachten werden die Immissionen (inkl. Weststrasse) für die Neubauten und die Immissionen<br />
einer neuen Erschliessungsstrasse für die benachbarten bestehenden Liegenschaften er<strong>mit</strong>telt<br />
und beurteilt.<br />
Die Resultate dieser Studie basieren auf „Berechnungen zum Fahrtenaufkommen“, aus dem Erläuterungsbericht<br />
nach Art. 47 RPV der B+S AG <strong>vom</strong> 29. April 2013. Die Grenzwerte für die Lärmbelastung<br />
richten sich nach der Lärmschutzverordnung LSV. Für die Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht gilt die Empfindlichkeitsstufe<br />
ES III.<br />
In der Gesamtbeurteilung können folgende Kernaussagen gemacht werden; Zitat aus <strong>Anhang</strong> e:<br />
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