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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Erschlossen ist das ganze Areal ausschliesslich über den Knoten Stadion auf der Weststrasse, der<br />

Bereich B zusätzlich über die Talackerstrasse.<br />

Im Rahmen der Umweltabklärungen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Verkehrsqualität für die<br />

betroffenen Knoten an der Weststrasse weiterhin genügt und die Einhaltung der Luftreinhaltegesetzgebung<br />

gegeben ist.<br />

Das Büro B+S ist <strong>mit</strong> der Erarbeitung der notwendigen Nachweise zur Einhaltung der Leistungsfähigkeit,<br />

Luftreinhaltung samt dazugehöriger Verkehrsstudie betraut worden (siehe <strong>Anhang</strong> d).<br />

Es ist heute davon auszugehen, dass die Überbauung in nacheinander zu realisierenden Teil-<br />

Überbauungsordnungen erfolgt. Die beiden Einzelvorhaben im Bereich A (Einzelvorhaben 1 =<br />

westlicher Teil; Einzelvorhaben 2 = östlicher Teil) weisen folgende Nutzungsmasse auf (Bruttogeschossflächen):<br />

In der Gesamtbeurteilung können, zitiert aus dem <strong>Anhang</strong> d, abschliessend folgende Kernaussagen<br />

gemacht werden:<br />

- „Das Kriterium „Verkehrsintensives Vorhaben (VIV)“ d.h. nicht mehr als 2'000 Fahrten pro Einzelvorhaben)<br />

ist durch die Zweiteilung des Areals eingehalten.<br />

- Das Kriterium der Leistungsfähigkeit ist <strong>mit</strong> 3‘800 Fahrten DTV (Obergrenze gemäss ZPP-Artikel)<br />

eingehalten.<br />

Das Kriterium der Belastbarkeiten aus Sicht der Luftreinhaltung ist im Einzelvorhaben 1 beim<br />

1. Strassenabschnitt der Weststrasse nur geringfügig überschritten, dies kann gemäss Fachbericht<br />

des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 in Kauf genommen werden (Begründung: Umgestaltung Weststrasse;<br />

zukünftig verbesserte Anbindung an ÖV; Verbesserung Langsamverkehrsnetz).<br />

Das Büro Gartenmann Engineering AG (GaE) ist <strong>mit</strong> der Erarbeitung des notwendigen Lärmgutachtens<br />

zur Einhaltung der Lärmimmissionen betraut worden (siehe <strong>Anhang</strong> e).<br />

Mit dem Gutachten werden die Immissionen (inkl. Weststrasse) für die Neubauten und die Immissionen<br />

einer neuen Erschliessungsstrasse für die benachbarten bestehenden Liegenschaften er<strong>mit</strong>telt<br />

und beurteilt.<br />

Die Resultate dieser Studie basieren auf „Berechnungen zum Fahrtenaufkommen“, aus dem Erläuterungsbericht<br />

nach Art. 47 RPV der B+S AG <strong>vom</strong> 29. April 2013. Die Grenzwerte für die Lärmbelastung<br />

richten sich nach der Lärmschutzverordnung LSV. Für die Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht gilt die Empfindlichkeitsstufe<br />

ES III.<br />

In der Gesamtbeurteilung können folgende Kernaussagen gemacht werden; Zitat aus <strong>Anhang</strong> e:<br />

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