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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

Seite 15/32<br />

Dementsprechend dürfen beispielsweise keine gemeinsamen Parkierungsanlagen realisiert werden (das<br />

wäre ein funktionaler Zusammenhang bzw. eine Synergie). Hingegen bedeutet ein gemeinsamer Anschlussknoten<br />

oder ein einheitlicher gestalterischer Ausdruck nicht eine automatische Beurteilung als "1 Anlage".<br />

Im Anschluss an die Stellungnahme des Kantons fand am 09.08.2011 zwecks Klärung des Anlagebegriffes<br />

eine Sitzung statt, an welcher das Stadtplanungsamt <strong>Thun</strong> sowie GWJ Architektur AG teilgenommen haben.<br />

Bei dieser Sitzung hat das Stadtplanungsamt als Vertreterin der Stadt <strong>Thun</strong> dargelegt, dass die Zielsetzung<br />

von zwei verschiedenen Einzelvorhaben verfolgt werde: Die gleichzeitige Behandlung in einer Zonenplanänderung<br />

bzw. ZPP ergäbe sich nur aus dem Qualitätsverfahren und der städtebaulichen Einheit.<br />

Weil gemäss Stadt <strong>Thun</strong> schlussendlich zwei verschiedene Einzelvorhaben bzw. Überbauungsprojekte<br />

realisiert würden, ginge sie bezüglich Fahrleistungsmodell ebenfalls von zwei Anlagen aus (wovon gemäss<br />

den Dimensionen des Richtprojektes keine für sich als verkehrsintensives Vorhaben gemäss Art. 91a –<br />

91f Bauverordnung gelte). Eine definitive Beurteilung des Vorhabens bzw. Klärung hinsichtlich des Anlagebegriffs<br />

war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich.<br />

Im Vorprüfungsbericht des AGR <strong>vom</strong> 31.10.2012 14 zur geplanten Zonenplanänderung (Ziffer 2, Gesamtwürdigung)<br />

wurde festgehalten, dass die abschliessende Beurteilung des Anlagebegriffs erst im Baubewilligungsverfahren<br />

vorgenommen werden kann.<br />

Zusätzlich zur Anforderung bezüglich verkehrsintensive Vorhaben (VIV) müssen gemäss kantonalem<br />

Massnahmenplan – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei einem Projekt um ein VIV handelt oder<br />

nicht – grundsätzlich im Bereich Personenverkehr die sog. örtlichen Belastbarkeiten eingehalten werden<br />

(Massnahme P4). Zur Prüfung dieses Sachverhalts bei anstehenden Vorhaben hat das beco die „Arbeitsanleitung<br />

zur Berechnung der Grundbelastbarkeit von Strassen aus Sicht der Luftreinhaltung“ (16. Februar<br />

2001) erarbeitet (zulässige Mehrbelastung eines Strassenquerschnitts durch ein Einzelvorhaben).<br />

Referenzzustand<br />

Für die Untersuchung wurden die angrenzenden Strassenabschnitte der West-, Burger- und Hohmadstrasse<br />

berücksichtigt. Die für den Referenzzustand verwendeten Verkehrsbelastungen sind in der Tabelle<br />

in <strong>Anhang</strong> 2.7-1 ersichtlich.<br />

Betriebszustand<br />

Für die Einhaltung der Anforderungen bezüglich verkehrsintensive Vorhaben VIV (Art. 91a – 91f BauV<br />

bzw. Fahrleistungsmodell des Kantons Bern) ist Voraussetzung, dass:<br />

1. die beiden Einzelvorhaben (vgl. Kap. 1.5.3) als zwei Anlagen gemäss LRV beurteilt werden<br />

2. keines der beiden Einzelvorhaben mehr als 2'000 Fahrten DTV MIV erzeugen.<br />

Die abschliessende Beurteilung des 1. Punktes erfolgt erst im Baubewilligungsverfahren (siehe oben). Im<br />

vorliegenden Bericht gehen wir von der Beurteilung der Stadt <strong>Thun</strong> aus, d.h. von zwei Anlagen. Die Einhaltung<br />

von Punkt 2 ist in Kapitel 2.4.1 dargelegt.<br />

Gemäss den Zonenvorschriften der ZPP ist die (maximale) Fahrtenzahl (in Bezug auf den Anschluss<br />

Weststrasse bzw. den Knoten Stadion) auf 3'800 Fahrten DTV beschränkt: Die Einhaltung dieser Anforderung<br />

wurde ebenfalls in Kapitel 2.4.1 nachgewiesen.<br />

Für die Prüfung der Einhaltung der örtlichen Belastbarkeiten Luft gemäss Arbeitsanleitung des beco wurden<br />

die grob abgeschätzten Fahrtenerzeugungen MIV je Einzelvorhaben des Bereichs A (vgl. Tabelle 2.4-1<br />

bzw. <strong>Anhang</strong> 2.4-1) auf die verschiedenen Strassenabschnitte umgelegt.<br />

14 Im dazugehörigen Fachbericht Immissionsschutz des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 wurde unter Ziffer D, Hinweise zum<br />

Richtprojekt nochmals auf die Beurteilung der Arbeitsgruppe KPP im Rahmen der Voranfrage hingewiesen. Zudem<br />

wurden Aspekte aufgelistet, welche bei der Beurteilung eines Vorhabens als eine oder zwei Anlagen gemäss LRV<br />

grundsätzlich relevant sind.<br />

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