Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Seite 15/32<br />
Dementsprechend dürfen beispielsweise keine gemeinsamen Parkierungsanlagen realisiert werden (das<br />
wäre ein funktionaler Zusammenhang bzw. eine Synergie). Hingegen bedeutet ein gemeinsamer Anschlussknoten<br />
oder ein einheitlicher gestalterischer Ausdruck nicht eine automatische Beurteilung als "1 Anlage".<br />
Im Anschluss an die Stellungnahme des Kantons fand am 09.08.2011 zwecks Klärung des Anlagebegriffes<br />
eine Sitzung statt, an welcher das Stadtplanungsamt <strong>Thun</strong> sowie GWJ Architektur AG teilgenommen haben.<br />
Bei dieser Sitzung hat das Stadtplanungsamt als Vertreterin der Stadt <strong>Thun</strong> dargelegt, dass die Zielsetzung<br />
von zwei verschiedenen Einzelvorhaben verfolgt werde: Die gleichzeitige Behandlung in einer Zonenplanänderung<br />
bzw. ZPP ergäbe sich nur aus dem Qualitätsverfahren und der städtebaulichen Einheit.<br />
Weil gemäss Stadt <strong>Thun</strong> schlussendlich zwei verschiedene Einzelvorhaben bzw. Überbauungsprojekte<br />
realisiert würden, ginge sie bezüglich Fahrleistungsmodell ebenfalls von zwei Anlagen aus (wovon gemäss<br />
den Dimensionen des Richtprojektes keine für sich als verkehrsintensives Vorhaben gemäss Art. 91a –<br />
91f Bauverordnung gelte). Eine definitive Beurteilung des Vorhabens bzw. Klärung hinsichtlich des Anlagebegriffs<br />
war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich.<br />
Im Vorprüfungsbericht des AGR <strong>vom</strong> 31.10.2012 14 zur geplanten Zonenplanänderung (Ziffer 2, Gesamtwürdigung)<br />
wurde festgehalten, dass die abschliessende Beurteilung des Anlagebegriffs erst im Baubewilligungsverfahren<br />
vorgenommen werden kann.<br />
Zusätzlich zur Anforderung bezüglich verkehrsintensive Vorhaben (VIV) müssen gemäss kantonalem<br />
Massnahmenplan – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei einem Projekt um ein VIV handelt oder<br />
nicht – grundsätzlich im Bereich Personenverkehr die sog. örtlichen Belastbarkeiten eingehalten werden<br />
(Massnahme P4). Zur Prüfung dieses Sachverhalts bei anstehenden Vorhaben hat das beco die „Arbeitsanleitung<br />
zur Berechnung der Grundbelastbarkeit von Strassen aus Sicht der Luftreinhaltung“ (16. Februar<br />
2001) erarbeitet (zulässige Mehrbelastung eines Strassenquerschnitts durch ein Einzelvorhaben).<br />
Referenzzustand<br />
Für die Untersuchung wurden die angrenzenden Strassenabschnitte der West-, Burger- und Hohmadstrasse<br />
berücksichtigt. Die für den Referenzzustand verwendeten Verkehrsbelastungen sind in der Tabelle<br />
in <strong>Anhang</strong> 2.7-1 ersichtlich.<br />
Betriebszustand<br />
Für die Einhaltung der Anforderungen bezüglich verkehrsintensive Vorhaben VIV (Art. 91a – 91f BauV<br />
bzw. Fahrleistungsmodell des Kantons Bern) ist Voraussetzung, dass:<br />
1. die beiden Einzelvorhaben (vgl. Kap. 1.5.3) als zwei Anlagen gemäss LRV beurteilt werden<br />
2. keines der beiden Einzelvorhaben mehr als 2'000 Fahrten DTV MIV erzeugen.<br />
Die abschliessende Beurteilung des 1. Punktes erfolgt erst im Baubewilligungsverfahren (siehe oben). Im<br />
vorliegenden Bericht gehen wir von der Beurteilung der Stadt <strong>Thun</strong> aus, d.h. von zwei Anlagen. Die Einhaltung<br />
von Punkt 2 ist in Kapitel 2.4.1 dargelegt.<br />
Gemäss den Zonenvorschriften der ZPP ist die (maximale) Fahrtenzahl (in Bezug auf den Anschluss<br />
Weststrasse bzw. den Knoten Stadion) auf 3'800 Fahrten DTV beschränkt: Die Einhaltung dieser Anforderung<br />
wurde ebenfalls in Kapitel 2.4.1 nachgewiesen.<br />
Für die Prüfung der Einhaltung der örtlichen Belastbarkeiten Luft gemäss Arbeitsanleitung des beco wurden<br />
die grob abgeschätzten Fahrtenerzeugungen MIV je Einzelvorhaben des Bereichs A (vgl. Tabelle 2.4-1<br />
bzw. <strong>Anhang</strong> 2.4-1) auf die verschiedenen Strassenabschnitte umgelegt.<br />
14 Im dazugehörigen Fachbericht Immissionsschutz des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 wurde unter Ziffer D, Hinweise zum<br />
Richtprojekt nochmals auf die Beurteilung der Arbeitsgruppe KPP im Rahmen der Voranfrage hingewiesen. Zudem<br />
wurden Aspekte aufgelistet, welche bei der Beurteilung eines Vorhabens als eine oder zwei Anlagen gemäss LRV<br />
grundsätzlich relevant sind.<br />
B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch