Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
2.6.2. Nichtionisierende Strahlung<br />
Seite 12/32<br />
Der Vorhaben verursacht weder während der Bau- noch während der Betriebsphase relevante nichtionisierende<br />
Strahlung (nach aktuellem <strong>Stand</strong> weder ein Transformator noch eine Mobilfunkantenne geplant).<br />
Dieser Fachbereich wird deshalb im vorliegenden Bericht nicht näher untersucht. Im Rahmen des voraussichtlichen<br />
UVB werden die Auswirkungen basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail<br />
verifiziert.<br />
2.6.3. Altlasten<br />
Im Projektperimeter sind keine ehemaligen Deponien oder künstlichen Auffüllungen bekannt. Die betroffenen<br />
Parzellen sind nicht im Kataster der belasteten <strong>Stand</strong>orte (Quelle: Geoportal des Kantons Bern)<br />
aufgeführt.<br />
Ist eine Parzelle nicht im Kataster aufgeführt, besteht dennoch keine Gewähr, dass das Areal frei von jeglichen<br />
Boden- und Umweltbelastungen ist. Eine Altlastenrelevanz kann jedoch unter den heute bekannten<br />
Aspekten praktisch ausgeschlossen werden.<br />
2.6.4. Abfälle<br />
Dieser Umweltbereich ist primär in der Bauphase relevant; die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen<br />
in der Betriebsphase wird als selbstverständlich vorausgesetzt (auch bezüglich Gewerbebetrieben).<br />
Bei den Bauarbeiten fällt namentlich Aushub an, welcher als Abfall gilt und gesetzeskonform entsorgt<br />
werden muss (vgl. insbesondere die Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,<br />
Abraum und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie, BUWAL, 1999)).<br />
2.6.5. Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />
Die Mengenschwellen gemäss <strong>Anhang</strong> 1.1 der Störfallverordnung werden – gemäss heutigem <strong>Stand</strong> –<br />
nicht überschritten. Das Vorhaben unterliegt so<strong>mit</strong> nicht der Störfallverordnung. Diese Aussage wird im<br />
Rahmen des voraussichtlichen UVB basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail verifiziert.<br />
2.6.6. Walderhaltung<br />
Durch das vorliegende Projekt werden keine Waldareale tangiert. Es sind bei der zur Überbauung vorgesehenen<br />
Fläche auch keine schützenswerten Bäume oder Baumreihen vorhanden7.<br />
2.6.7. Umweltgefährdende Organismen<br />
Beim vorliegenden Vorhaben findet keine Erzeugung resp. kein Umgang <strong>mit</strong> genetisch veränderten oder<br />
pathogenen Organismen im geschlossenen System statt.<br />
Der Fachexperte Naturschutz hat an seiner Begehung im Mai 2011 im ganzen Projektperimeter keine Pflanzenarten<br />
der Schwarzen Liste (Invasive Neophyten (= sich rasch ausbreitende, gebietsfremde Pflanzenarten))<br />
angetroffen. Wir gehen deshalb davon aus, dass im Projektperimeter keine invasiven Neophyten<br />
vorhanden sind.<br />
Zur Vermeidung allfälliger indirekten Projektwirkungen durch während der Bauphase eingeschleppte Neophyten<br />
wird in den ersten 2 Jahren nach Bauabschluss der Bauperimeter nach vorkommenden Arten<br />
der Schwarzen Liste abgesucht und bei Bedarf Gegenmassnahmen getroffen (http://www.cps-skew.ch/-<br />
deutsch/invasine_gebietsfremde_pflanzen/information_zu_invasiven_gebietsfremden_pflanzen.html).<br />
7 Gemäss Zonenplan II (Hinweisplan) der Stadt <strong>Thun</strong><br />
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