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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />

BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />

2.6.2. Nichtionisierende Strahlung<br />

Seite 12/32<br />

Der Vorhaben verursacht weder während der Bau- noch während der Betriebsphase relevante nichtionisierende<br />

Strahlung (nach aktuellem <strong>Stand</strong> weder ein Transformator noch eine Mobilfunkantenne geplant).<br />

Dieser Fachbereich wird deshalb im vorliegenden Bericht nicht näher untersucht. Im Rahmen des voraussichtlichen<br />

UVB werden die Auswirkungen basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail<br />

verifiziert.<br />

2.6.3. Altlasten<br />

Im Projektperimeter sind keine ehemaligen Deponien oder künstlichen Auffüllungen bekannt. Die betroffenen<br />

Parzellen sind nicht im Kataster der belasteten <strong>Stand</strong>orte (Quelle: Geoportal des Kantons Bern)<br />

aufgeführt.<br />

Ist eine Parzelle nicht im Kataster aufgeführt, besteht dennoch keine Gewähr, dass das Areal frei von jeglichen<br />

Boden- und Umweltbelastungen ist. Eine Altlastenrelevanz kann jedoch unter den heute bekannten<br />

Aspekten praktisch ausgeschlossen werden.<br />

2.6.4. Abfälle<br />

Dieser Umweltbereich ist primär in der Bauphase relevant; die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen<br />

in der Betriebsphase wird als selbstverständlich vorausgesetzt (auch bezüglich Gewerbebetrieben).<br />

Bei den Bauarbeiten fällt namentlich Aushub an, welcher als Abfall gilt und gesetzeskonform entsorgt<br />

werden muss (vgl. insbesondere die Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,<br />

Abraum und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie, BUWAL, 1999)).<br />

2.6.5. Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />

Die Mengenschwellen gemäss <strong>Anhang</strong> 1.1 der Störfallverordnung werden – gemäss heutigem <strong>Stand</strong> –<br />

nicht überschritten. Das Vorhaben unterliegt so<strong>mit</strong> nicht der Störfallverordnung. Diese Aussage wird im<br />

Rahmen des voraussichtlichen UVB basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail verifiziert.<br />

2.6.6. Walderhaltung<br />

Durch das vorliegende Projekt werden keine Waldareale tangiert. Es sind bei der zur Überbauung vorgesehenen<br />

Fläche auch keine schützenswerten Bäume oder Baumreihen vorhanden7.<br />

2.6.7. Umweltgefährdende Organismen<br />

Beim vorliegenden Vorhaben findet keine Erzeugung resp. kein Umgang <strong>mit</strong> genetisch veränderten oder<br />

pathogenen Organismen im geschlossenen System statt.<br />

Der Fachexperte Naturschutz hat an seiner Begehung im Mai 2011 im ganzen Projektperimeter keine Pflanzenarten<br />

der Schwarzen Liste (Invasive Neophyten (= sich rasch ausbreitende, gebietsfremde Pflanzenarten))<br />

angetroffen. Wir gehen deshalb davon aus, dass im Projektperimeter keine invasiven Neophyten<br />

vorhanden sind.<br />

Zur Vermeidung allfälliger indirekten Projektwirkungen durch während der Bauphase eingeschleppte Neophyten<br />

wird in den ersten 2 Jahren nach Bauabschluss der Bauperimeter nach vorkommenden Arten<br />

der Schwarzen Liste abgesucht und bei Bedarf Gegenmassnahmen getroffen (http://www.cps-skew.ch/-<br />

deutsch/invasine_gebietsfremde_pflanzen/information_zu_invasiven_gebietsfremden_pflanzen.html).<br />

7 Gemäss Zonenplan II (Hinweisplan) der Stadt <strong>Thun</strong><br />

B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch

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