Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Planungspflicht ZPP bauen zu können, sieht das Baugesetz unterschiedliche Möglichkeiten vor: (Teil-)<br />
Überbauungsordnung, Gesamtvorhaben, Wettbewerb. Aus Sicht der Stadt muss bei allen Möglichkeiten<br />
die Sicherung hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualitäten gewährleistet werden. Um<br />
diese zu definieren und deren Umsetzung sicherzustellen, wurde ein Workshopverfahren für die Erar<br />
beitung eines städtebaulichen Richtkonzepts unter Beizug externer Fachleute durchgeführt (siehe<br />
unten sowie <strong>Anhang</strong> c).<br />
Workshopverfahren / Richtprojekt<br />
Die Stadt <strong>Thun</strong> und der Investor West Development AG waren als Grundeigentümer Auftraggeber des<br />
Qualitätssicherungsverfahrens. Das Verfahren diente der städtebaulichen Qualitätssicherung und<br />
erfolgte unter Einbezug der zuständigen Fachstellen der Stadt <strong>Thun</strong> und externer Experten für<br />
Architektur, Städtebau und Verkehr. Die Auftraggeber fällten strategische Zwischenentscheide und<br />
genehmigten das Ergebnis des Workshopverfahrens. Wesentliche Grundlage für das Workshopverfahren<br />
waren das Leitbild und der Massnahmenkatalog „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“<br />
(siehe <strong>Anhang</strong> b). Die Erarbeitung der Zwischenergebnisse und des städtebaulichen Richtprojektes<br />
erfolgte durch GWJARCHITEKTUR AG und 4d AG Landschaftsarchitekten BSLA.<br />
Das gemeinsame Vorgehen ermöglichte die Entwicklung eines zusammenhängenden detaillierten<br />
Entwicklungs- resp. Richtkonzeptes. Das Ergebnis des Verfahrens (städtebauliches Richtprojekt) liegt<br />
in einem Schlussbericht vor (siehe <strong>Anhang</strong> c). Dieser bildete die Grundlage für die Ausarbeitung des<br />
Mitwirkungsentwurfes sowie der weiteren Überarbeitungsschritte (Vorprüfung, Auflage,<br />
Genehmigung).<br />
Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung setzt auf eine starke bauliche Geste, die eine klare Kante<br />
beim Stadteingang <strong>mit</strong> einem grossvolumigen Baukörper bildet. Es werden zwei Baubereiche (A und<br />
B) ausgeschieden, die in ihren Abmessungen eine für die Realisierungssicherheit erforderliche<br />
Nutzungsoffenheit gewährleisten. Die Massstäblichkeit wird dem <strong>Stand</strong>ort gerecht. Im Bereich A sind<br />
unter anderem Nutzungen für das Autogewerbe vorgesehen. Daneben ist die Ansiedlung von Möbelfachmärkten<br />
und/oder anderer Verkaufsläden möglich. Wohnnutzung, ein Hotel oder ein Altersheim<br />
runden den Nutzungsmix ab. Die Gebäuderiegel werden von der Strasse als repräsentative, ruhige<br />
städtische Raumkante erlebbar, welche sich in das Ensemble von Fachmarktzentrum und Stadion-<br />
Neubau gut einfügt. In der Fortsetzung nach Osten nehmen im Bereich B <strong>mit</strong>telmassstäbliche Baukörper,<br />
welche in erster Linie für die Errichtung eines Stützpunktes der Rettungsdienste und für Schulraumerweiterungen<br />
vorgesehen sind, die Flucht auf und leiten in die kleinteiligere Quartierstruktur<br />
über.<br />
Das Bebauungskonzept <strong>mit</strong> einer weitgehend geschlossenen Gebäudefront schützt das südlich angrenzende<br />
Neufeldquartier vor Immissionen der Weststrasse und des Stadions. Der Übergang zum<br />
Neufeldquartier soll ein Ort werden, der zum Aufenthalt und zum Spiel einlädt. Der Zwischenbereich<br />
hat zudem die Funktion, zwischen zwei unterschiedlichen Bebauungsstrukturen und Nutzungen zu<br />
ver<strong>mit</strong>teln. Dadurch werden direkte Sichtbeziehungen unterbrochen und die Lärmausbreitung so gedämpft.<br />
Die Wegverbindungen sind direkt, funktional und öffentlich. Die grosszügigen Parkflächen<br />
sollen gestalterisch bereichernde Grünelemente enthalten. Die Asphaltflächen werden über Bänder<br />
entwässert.<br />
Kennzahlen zum städtebaulichen Richtprojekt:<br />
- Dachfläche von ca. 20‘000 m 2 (ohne Bereich B) soll für die solare Energienutzung verfügbar<br />
gemacht werden können.<br />
- Gebäudekonfiguration im Bereich A <strong>mit</strong> Riegellängen von 240 m bzw. 130 m.<br />
- Bruttogeschossfläche von 35'000 m 2 – 55'000 m 2<br />
- Max. Wohnanteil: 40% der oberirdischen Geschossflächen.<br />
- Gebäudehöhe der Hauptbauten min. 580.50 und max. 581.50 m.ü.M.<br />
- Keine zusätzliche Attika und Dachgeschosse.<br />
- Die Kennzahlen für den Bereich B sind abhängig von der tatsächlichen Nutzung.<br />
3 Umweltabklärungen<br />
Das Gebiet zwischen Weststrasse und Siedlungsrand Neufeld soll im Sinne einer Siedlungsergänzung<br />
überbaut werden. Die Grundlage der Planung bildet das Ergebnis des Workshopverfahrens.<br />
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