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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Planungspflicht ZPP bauen zu können, sieht das Baugesetz unterschiedliche Möglichkeiten vor: (Teil-)<br />

Überbauungsordnung, Gesamtvorhaben, Wettbewerb. Aus Sicht der Stadt muss bei allen Möglichkeiten<br />

die Sicherung hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualitäten gewährleistet werden. Um<br />

diese zu definieren und deren Umsetzung sicherzustellen, wurde ein Workshopverfahren für die Erar<br />

beitung eines städtebaulichen Richtkonzepts unter Beizug externer Fachleute durchgeführt (siehe<br />

unten sowie <strong>Anhang</strong> c).<br />

Workshopverfahren / Richtprojekt<br />

Die Stadt <strong>Thun</strong> und der Investor West Development AG waren als Grundeigentümer Auftraggeber des<br />

Qualitätssicherungsverfahrens. Das Verfahren diente der städtebaulichen Qualitätssicherung und<br />

erfolgte unter Einbezug der zuständigen Fachstellen der Stadt <strong>Thun</strong> und externer Experten für<br />

Architektur, Städtebau und Verkehr. Die Auftraggeber fällten strategische Zwischenentscheide und<br />

genehmigten das Ergebnis des Workshopverfahrens. Wesentliche Grundlage für das Workshopverfahren<br />

waren das Leitbild und der Massnahmenkatalog „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“<br />

(siehe <strong>Anhang</strong> b). Die Erarbeitung der Zwischenergebnisse und des städtebaulichen Richtprojektes<br />

erfolgte durch GWJARCHITEKTUR AG und 4d AG Landschaftsarchitekten BSLA.<br />

Das gemeinsame Vorgehen ermöglichte die Entwicklung eines zusammenhängenden detaillierten<br />

Entwicklungs- resp. Richtkonzeptes. Das Ergebnis des Verfahrens (städtebauliches Richtprojekt) liegt<br />

in einem Schlussbericht vor (siehe <strong>Anhang</strong> c). Dieser bildete die Grundlage für die Ausarbeitung des<br />

Mitwirkungsentwurfes sowie der weiteren Überarbeitungsschritte (Vorprüfung, Auflage,<br />

Genehmigung).<br />

Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung setzt auf eine starke bauliche Geste, die eine klare Kante<br />

beim Stadteingang <strong>mit</strong> einem grossvolumigen Baukörper bildet. Es werden zwei Baubereiche (A und<br />

B) ausgeschieden, die in ihren Abmessungen eine für die Realisierungssicherheit erforderliche<br />

Nutzungsoffenheit gewährleisten. Die Massstäblichkeit wird dem <strong>Stand</strong>ort gerecht. Im Bereich A sind<br />

unter anderem Nutzungen für das Autogewerbe vorgesehen. Daneben ist die Ansiedlung von Möbelfachmärkten<br />

und/oder anderer Verkaufsläden möglich. Wohnnutzung, ein Hotel oder ein Altersheim<br />

runden den Nutzungsmix ab. Die Gebäuderiegel werden von der Strasse als repräsentative, ruhige<br />

städtische Raumkante erlebbar, welche sich in das Ensemble von Fachmarktzentrum und Stadion-<br />

Neubau gut einfügt. In der Fortsetzung nach Osten nehmen im Bereich B <strong>mit</strong>telmassstäbliche Baukörper,<br />

welche in erster Linie für die Errichtung eines Stützpunktes der Rettungsdienste und für Schulraumerweiterungen<br />

vorgesehen sind, die Flucht auf und leiten in die kleinteiligere Quartierstruktur<br />

über.<br />

Das Bebauungskonzept <strong>mit</strong> einer weitgehend geschlossenen Gebäudefront schützt das südlich angrenzende<br />

Neufeldquartier vor Immissionen der Weststrasse und des Stadions. Der Übergang zum<br />

Neufeldquartier soll ein Ort werden, der zum Aufenthalt und zum Spiel einlädt. Der Zwischenbereich<br />

hat zudem die Funktion, zwischen zwei unterschiedlichen Bebauungsstrukturen und Nutzungen zu<br />

ver<strong>mit</strong>teln. Dadurch werden direkte Sichtbeziehungen unterbrochen und die Lärmausbreitung so gedämpft.<br />

Die Wegverbindungen sind direkt, funktional und öffentlich. Die grosszügigen Parkflächen<br />

sollen gestalterisch bereichernde Grünelemente enthalten. Die Asphaltflächen werden über Bänder<br />

entwässert.<br />

Kennzahlen zum städtebaulichen Richtprojekt:<br />

- Dachfläche von ca. 20‘000 m 2 (ohne Bereich B) soll für die solare Energienutzung verfügbar<br />

gemacht werden können.<br />

- Gebäudekonfiguration im Bereich A <strong>mit</strong> Riegellängen von 240 m bzw. 130 m.<br />

- Bruttogeschossfläche von 35'000 m 2 – 55'000 m 2<br />

- Max. Wohnanteil: 40% der oberirdischen Geschossflächen.<br />

- Gebäudehöhe der Hauptbauten min. 580.50 und max. 581.50 m.ü.M.<br />

- Keine zusätzliche Attika und Dachgeschosse.<br />

- Die Kennzahlen für den Bereich B sind abhängig von der tatsächlichen Nutzung.<br />

3 Umweltabklärungen<br />

Das Gebiet zwischen Weststrasse und Siedlungsrand Neufeld soll im Sinne einer Siedlungsergänzung<br />

überbaut werden. Die Grundlage der Planung bildet das Ergebnis des Workshopverfahrens.<br />

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