Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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- Siedlungsergänzung eines Arbeitsschwerpunktes, hauptsächlich zwecks Konzentration von lagegerechten<br />
Firmen (z.B. Autogewerbe). Verzicht auf alle Arten von verkehrsintensiven Nutzungen.<br />
Kein Schwerpunkt für Verkaufsnutzungen (ausser Autogewerbe und extensive Verkaufsnutzung<br />
wie Möbelhandel oder ähnliche). Wohnen (z.B. Alterswohnen), Hotelnutzung, Freizeitnutzungen als<br />
untergeordnete Nutzungen.<br />
- Nutzungen, Volumetrie, Architektur und Aussenraumgestaltung entsprechen den hohen gestalterischen<br />
Ansprüchen des Ortes.<br />
- Schaffung eines spezifisch gestalteten "Stadteingangs" am Autobahnanschluss durch hochwertige<br />
Bau- und Landschaftsarchitektur. Erreichen einer Ensemblewirkung <strong>mit</strong> dem Raum Fussballstadion<br />
und Sportanlage.<br />
- Sehr gut gestaltete räumliche Ausformulierung des Randes zur Weststrasse. Städtebaulich anspruchvoll<br />
gestaltete Bauflucht entlang der Weststrasse.<br />
- Ausbildung eines städtebaulichen und nutzungsmässig (Immissionen) überzeugenden Überganges<br />
zum bestehenden Wohnquartier Neufeld.<br />
- Realisieren einer Grünzäsur zwischen Autobahn und Bebauung.<br />
- Sicherung des Schulraumbedarfs im Umfeld der bestehenden Schulanlage Neufeld.<br />
- Errichten eines Stützpunktes für Rettungsdienste und allfällige Schulraumerweiterungen auf<br />
Grundstück Nr. 3127 der Burgergemeinde <strong>Thun</strong> bzw. im Bereich B der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht.<br />
- Anbindung an das übergeordnete Strassennetz durch leistungsfähigen Knoten an der Weststrasse<br />
auf Höhe der Stadionerschliessung.<br />
- Sicherung der Langsamverkehrsverbindungen gemäss Gesamtkonzept.<br />
- Sicherung einer ÖV-Achse Talackerstrasse (Migros) - Areal Weststrasse Süd (Tiefgraben) - Lüssli.<br />
- Gebäudehöhen orientieren sich an Stadionkote (ca. 2 Gewerbegeschosse oder 3-4<br />
Normalgeschosse).<br />
Planungsanlass / Nutzungsabsicht<br />
Der Bau des Fussballstadions <strong>mit</strong> dem Fachmarktkomplex und der Ausbau der Weststrasse haben<br />
die stadträumlichen Verhältnisse des Ortes grundlegend verändert. Eine Siedlungsergänzung südlich<br />
der Weststrasse wird <strong>mit</strong> diesen Gegebenheiten städtebaulich sinnvoll, ja fast gar notwendig.<br />
Durch die gezielte Siedlungsergänzung soll eine attraktive Stadteinfahrt <strong>mit</strong> standortgerechten Nutzungen<br />
errichtet werden. Konkret sind am attraktiven Autobahnanschluss in der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />
folgende Nutzungen realisierbar:<br />
- Mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung und Verkauf (<strong>mit</strong> „Verkauf“ ist gemeint: Verkaufsräume<br />
wie z.B. Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsräume für Fahrzeuge, Möbel, Baubedarf, Pflanzen und<br />
Gartenbedarf)<br />
- Keine verkehrsintensiven Nutzungen gemäss Art. 91a ff BauV.<br />
- Kein Detailhandel Lebens<strong>mit</strong>tel sowie keine Nutzungen, bei denen die Kundschaft ihr Fahrzeug<br />
nicht verlassen muss (Drive-In). Übriger Detailhandel (gemeint sind Verkaufsnutzungen für den<br />
täglichen Bedarf, welche einen im Verhältnis zur Verkaufsfläche hohen Kundenstrom erzeugen) darf<br />
max. 4'500 m 2 Bruttogeschossfläche umfassen.<br />
- Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen.<br />
- Im Bereich B zusätzlich öffentliche Nutzungen für die Schulraumerweiterung sowie Stützpunkt<br />
der Rettungsdienste.<br />
- Öffentlich nutzbarer Grünbereich als parkartig gestaltete Anlage für den ökologischen Ausgleich.<br />
Planungszweck<br />
Der Perimeter für die Zonenplanänderung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Der Bereich A<br />
umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 3008 sowie die Parzellen Nr. 140 und Nr. 3021 und beinhaltet eine<br />
Fläche von ca. 5.6 ha die heute vollumfänglich in der Landwirtschaftszone liegt. Von dieser Fläche<br />
wird ca. 1 ha als Grünfläche gestaltet (vgl. nächstes Kapitel „Workshopverfahren / Richtprojekt“. Der<br />
Bereich B umfasst die Parzelle Nr. 3127 <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 1.1 ha. Diese liegt heute in der ZöN<br />
b (Baureglement 1986). Zweck der Zonenplanänderung ist es, eine Bauzone (Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />
ZPP) im Sinne des „Leitbildes Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“ (siehe oben) zu<br />
schaffen. Zonen <strong>mit</strong> Planungspflicht ZPP ermöglichen die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ<br />
anspruchsvolle, wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger Areale. Um in einer Zone <strong>mit</strong><br />
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