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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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- Siedlungsergänzung eines Arbeitsschwerpunktes, hauptsächlich zwecks Konzentration von lagegerechten<br />

Firmen (z.B. Autogewerbe). Verzicht auf alle Arten von verkehrsintensiven Nutzungen.<br />

Kein Schwerpunkt für Verkaufsnutzungen (ausser Autogewerbe und extensive Verkaufsnutzung<br />

wie Möbelhandel oder ähnliche). Wohnen (z.B. Alterswohnen), Hotelnutzung, Freizeitnutzungen als<br />

untergeordnete Nutzungen.<br />

- Nutzungen, Volumetrie, Architektur und Aussenraumgestaltung entsprechen den hohen gestalterischen<br />

Ansprüchen des Ortes.<br />

- Schaffung eines spezifisch gestalteten "Stadteingangs" am Autobahnanschluss durch hochwertige<br />

Bau- und Landschaftsarchitektur. Erreichen einer Ensemblewirkung <strong>mit</strong> dem Raum Fussballstadion<br />

und Sportanlage.<br />

- Sehr gut gestaltete räumliche Ausformulierung des Randes zur Weststrasse. Städtebaulich anspruchvoll<br />

gestaltete Bauflucht entlang der Weststrasse.<br />

- Ausbildung eines städtebaulichen und nutzungsmässig (Immissionen) überzeugenden Überganges<br />

zum bestehenden Wohnquartier Neufeld.<br />

- Realisieren einer Grünzäsur zwischen Autobahn und Bebauung.<br />

- Sicherung des Schulraumbedarfs im Umfeld der bestehenden Schulanlage Neufeld.<br />

- Errichten eines Stützpunktes für Rettungsdienste und allfällige Schulraumerweiterungen auf<br />

Grundstück Nr. 3127 der Burgergemeinde <strong>Thun</strong> bzw. im Bereich B der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht.<br />

- Anbindung an das übergeordnete Strassennetz durch leistungsfähigen Knoten an der Weststrasse<br />

auf Höhe der Stadionerschliessung.<br />

- Sicherung der Langsamverkehrsverbindungen gemäss Gesamtkonzept.<br />

- Sicherung einer ÖV-Achse Talackerstrasse (Migros) - Areal Weststrasse Süd (Tiefgraben) - Lüssli.<br />

- Gebäudehöhen orientieren sich an Stadionkote (ca. 2 Gewerbegeschosse oder 3-4<br />

Normalgeschosse).<br />

Planungsanlass / Nutzungsabsicht<br />

Der Bau des Fussballstadions <strong>mit</strong> dem Fachmarktkomplex und der Ausbau der Weststrasse haben<br />

die stadträumlichen Verhältnisse des Ortes grundlegend verändert. Eine Siedlungsergänzung südlich<br />

der Weststrasse wird <strong>mit</strong> diesen Gegebenheiten städtebaulich sinnvoll, ja fast gar notwendig.<br />

Durch die gezielte Siedlungsergänzung soll eine attraktive Stadteinfahrt <strong>mit</strong> standortgerechten Nutzungen<br />

errichtet werden. Konkret sind am attraktiven Autobahnanschluss in der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />

folgende Nutzungen realisierbar:<br />

- Mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung und Verkauf (<strong>mit</strong> „Verkauf“ ist gemeint: Verkaufsräume<br />

wie z.B. Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsräume für Fahrzeuge, Möbel, Baubedarf, Pflanzen und<br />

Gartenbedarf)<br />

- Keine verkehrsintensiven Nutzungen gemäss Art. 91a ff BauV.<br />

- Kein Detailhandel Lebens<strong>mit</strong>tel sowie keine Nutzungen, bei denen die Kundschaft ihr Fahrzeug<br />

nicht verlassen muss (Drive-In). Übriger Detailhandel (gemeint sind Verkaufsnutzungen für den<br />

täglichen Bedarf, welche einen im Verhältnis zur Verkaufsfläche hohen Kundenstrom erzeugen) darf<br />

max. 4'500 m 2 Bruttogeschossfläche umfassen.<br />

- Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen.<br />

- Im Bereich B zusätzlich öffentliche Nutzungen für die Schulraumerweiterung sowie Stützpunkt<br />

der Rettungsdienste.<br />

- Öffentlich nutzbarer Grünbereich als parkartig gestaltete Anlage für den ökologischen Ausgleich.<br />

Planungszweck<br />

Der Perimeter für die Zonenplanänderung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Der Bereich A<br />

umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 3008 sowie die Parzellen Nr. 140 und Nr. 3021 und beinhaltet eine<br />

Fläche von ca. 5.6 ha die heute vollumfänglich in der Landwirtschaftszone liegt. Von dieser Fläche<br />

wird ca. 1 ha als Grünfläche gestaltet (vgl. nächstes Kapitel „Workshopverfahren / Richtprojekt“. Der<br />

Bereich B umfasst die Parzelle Nr. 3127 <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 1.1 ha. Diese liegt heute in der ZöN<br />

b (Baureglement 1986). Zweck der Zonenplanänderung ist es, eine Bauzone (Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />

ZPP) im Sinne des „Leitbildes Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“ (siehe oben) zu<br />

schaffen. Zonen <strong>mit</strong> Planungspflicht ZPP ermöglichen die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ<br />

anspruchsvolle, wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger Areale. Um in einer Zone <strong>mit</strong><br />

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