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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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1 Einleitung<br />

Nach Art. 47 Abs. 1 der Verordnung über die Raumplanung (RPV) <strong>vom</strong> <strong>28</strong>. Juni 2000 wird von der<br />

Behörde verlangt, darzustellen, wie der Nutzungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumplanung<br />

(Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art.4 Abs. 2 RPG), die Sachpläne und<br />

Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) sowie den kantonalen Richtplan berücksichtigt. Im Weiteren hat<br />

die Behörde Auskunft zu geben, wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere<br />

der Umweltschutzgesetzgebung Rechnung trägt.<br />

Der vorliegende Bericht gibt eine Übersicht über die Zonenplanänderung ZPP AI „Weststrasse Süd“<br />

und behandelt die Inhalte, welche für die Behörden und die Bevölkerung von Bedeutung sind. Der<br />

Bericht versteht sich als Zusammenfassung sämtlicher Gutachten, welche sich als Originaldokumente<br />

im <strong>Anhang</strong> befinden.<br />

Der Bericht versucht den Spagat, den (Bewilligungs-) Behörden darzulegen wie Artikel 47 RPV<br />

vollzogen wird und gleichzeitig der interessierten Bevölkerung die Planung zu erläutern.<br />

Der Bericht stellt den Werdegang der Planung dar, d.h. in Kapitel 7 werden die neusten Erkenntnisse<br />

festgehalten.<br />

2 Ausgangslage und Planungszweck<br />

Kantonaler Richtplan (Fruchtfolgeflächen)<br />

Bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf Fruchtfolgeflächen besonders Rücksicht zu nehmen. Die<br />

Grundsätze dazu werden <strong>mit</strong> dem Richtplan des Kantons festgelegt. Gemäss Richtplankarte des<br />

Kantons Bern handelt es sich beim Bereich A des Planungsgebietes von ca. 5.6 ha (56'000 m 2 )<br />

Landfläche um Fruchtfolgeflächen (Geoportal des Kantons Bern, <strong>Stand</strong> Mai 2011).<br />

Werden Fruchtfolgeflächen (FFF) von mehr als 2'000 m 2 beansprucht, sind die Grundsätze für den<br />

Umgang <strong>mit</strong> FFF nach Massnahme A_06 zu vollziehen.<br />

Die vorgesehene Einzonung erfüllt die Auflagen (MB A_06), da es sich <strong>mit</strong> der Erschliessungsklasse<br />

C um eine gut erschlossene Lage (Arbeitsnutzungen benötigen mind. Erschliessungsklasse D/E) und<br />

<strong>mit</strong> der Festlegung eines minimalen Nutzungsmasses von 30‘000m2 Geschossfläche respektive einer<br />

Nutzungsdichte von ca. 0.6 (AZ) um eine hohe Nutzungsdichte (gefordert AZ 0.5-0.8) handelt.<br />

Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept<br />

Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) definiert für den Raum <strong>Thun</strong> West in<br />

erster Linie eine Siedlungserweiterung für Arbeitsnutzungen (vgl. <strong>Anhang</strong> a).<br />

Die Interessenabwägung erfolgt bei der vorliegenden Einzonung ZPP AI „Weststrasse Süd“ bereits <strong>mit</strong><br />

dem RGSK. Das RGSK wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung <strong>mit</strong> Datum <strong>vom</strong><br />

26. November 2012 genehmigt.<br />

Leitbild Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />

Im Leitbild und im Massnahmenkatalog „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“ (siehe Auszug,<br />

<strong>Anhang</strong> b), werden relevante Aussagen des RGSK für das Planungsgebiet konkretisiert. Diese sehen<br />

vor, dass am westlichen Siedlungsrand von <strong>Thun</strong> die Stadt eine qualifizierte Stadtentwicklung erfährt,<br />

die zu einem Zusammenwirken von Siedlung und Landschaft führt. Aus einer Gesamtbetrachtung<br />

heraus wird das Verhältnis von Siedlung und Landschaft längerfristig geklärt. Es werden durchgehend<br />

gestaltete Siedlungsgrenzen definiert. Zudem schafft sich <strong>Thun</strong> eine „Adresse“ am<br />

Autobahnanschluss <strong>Thun</strong> Süd. Zwischen Autobahnausfahrt und dem neuen Stadteingang liegt ein<br />

bewusst freigehaltener Raum, welcher das Gefühl des Ankommens verstärkt und ausreichend<br />

Spielraum für eine künftige Anpassung der sensiblen Verkehrsinfrastruktur offen lässt. Die<br />

Verkehrsanlagen und deren Umfeld werden als Teil der Landschaft bewusst attraktiv gestaltet.<br />

Freiraumgestaltung, Signaletik und Beleuchtung geben dem Eingang in die Stadt die nötige Identität.<br />

Der Massnahmenkatalog legt Leitlinien fest, welche es bei der Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />

zu beachten gilt. Diese werden <strong>mit</strong> den wesentlichen Erkenntnissen aus dem<br />

Workshopverfahren (vgl. <strong>Anhang</strong> c) ergänzt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

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