Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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1 Einleitung<br />
Nach Art. 47 Abs. 1 der Verordnung über die Raumplanung (RPV) <strong>vom</strong> <strong>28</strong>. Juni 2000 wird von der<br />
Behörde verlangt, darzustellen, wie der Nutzungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumplanung<br />
(Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art.4 Abs. 2 RPG), die Sachpläne und<br />
Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) sowie den kantonalen Richtplan berücksichtigt. Im Weiteren hat<br />
die Behörde Auskunft zu geben, wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere<br />
der Umweltschutzgesetzgebung Rechnung trägt.<br />
Der vorliegende Bericht gibt eine Übersicht über die Zonenplanänderung ZPP AI „Weststrasse Süd“<br />
und behandelt die Inhalte, welche für die Behörden und die Bevölkerung von Bedeutung sind. Der<br />
Bericht versteht sich als Zusammenfassung sämtlicher Gutachten, welche sich als Originaldokumente<br />
im <strong>Anhang</strong> befinden.<br />
Der Bericht versucht den Spagat, den (Bewilligungs-) Behörden darzulegen wie Artikel 47 RPV<br />
vollzogen wird und gleichzeitig der interessierten Bevölkerung die Planung zu erläutern.<br />
Der Bericht stellt den Werdegang der Planung dar, d.h. in Kapitel 7 werden die neusten Erkenntnisse<br />
festgehalten.<br />
2 Ausgangslage und Planungszweck<br />
Kantonaler Richtplan (Fruchtfolgeflächen)<br />
Bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf Fruchtfolgeflächen besonders Rücksicht zu nehmen. Die<br />
Grundsätze dazu werden <strong>mit</strong> dem Richtplan des Kantons festgelegt. Gemäss Richtplankarte des<br />
Kantons Bern handelt es sich beim Bereich A des Planungsgebietes von ca. 5.6 ha (56'000 m 2 )<br />
Landfläche um Fruchtfolgeflächen (Geoportal des Kantons Bern, <strong>Stand</strong> Mai 2011).<br />
Werden Fruchtfolgeflächen (FFF) von mehr als 2'000 m 2 beansprucht, sind die Grundsätze für den<br />
Umgang <strong>mit</strong> FFF nach Massnahme A_06 zu vollziehen.<br />
Die vorgesehene Einzonung erfüllt die Auflagen (MB A_06), da es sich <strong>mit</strong> der Erschliessungsklasse<br />
C um eine gut erschlossene Lage (Arbeitsnutzungen benötigen mind. Erschliessungsklasse D/E) und<br />
<strong>mit</strong> der Festlegung eines minimalen Nutzungsmasses von 30‘000m2 Geschossfläche respektive einer<br />
Nutzungsdichte von ca. 0.6 (AZ) um eine hohe Nutzungsdichte (gefordert AZ 0.5-0.8) handelt.<br />
Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept<br />
Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) definiert für den Raum <strong>Thun</strong> West in<br />
erster Linie eine Siedlungserweiterung für Arbeitsnutzungen (vgl. <strong>Anhang</strong> a).<br />
Die Interessenabwägung erfolgt bei der vorliegenden Einzonung ZPP AI „Weststrasse Süd“ bereits <strong>mit</strong><br />
dem RGSK. Das RGSK wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung <strong>mit</strong> Datum <strong>vom</strong><br />
26. November 2012 genehmigt.<br />
Leitbild Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />
Im Leitbild und im Massnahmenkatalog „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“ (siehe Auszug,<br />
<strong>Anhang</strong> b), werden relevante Aussagen des RGSK für das Planungsgebiet konkretisiert. Diese sehen<br />
vor, dass am westlichen Siedlungsrand von <strong>Thun</strong> die Stadt eine qualifizierte Stadtentwicklung erfährt,<br />
die zu einem Zusammenwirken von Siedlung und Landschaft führt. Aus einer Gesamtbetrachtung<br />
heraus wird das Verhältnis von Siedlung und Landschaft längerfristig geklärt. Es werden durchgehend<br />
gestaltete Siedlungsgrenzen definiert. Zudem schafft sich <strong>Thun</strong> eine „Adresse“ am<br />
Autobahnanschluss <strong>Thun</strong> Süd. Zwischen Autobahnausfahrt und dem neuen Stadteingang liegt ein<br />
bewusst freigehaltener Raum, welcher das Gefühl des Ankommens verstärkt und ausreichend<br />
Spielraum für eine künftige Anpassung der sensiblen Verkehrsinfrastruktur offen lässt. Die<br />
Verkehrsanlagen und deren Umfeld werden als Teil der Landschaft bewusst attraktiv gestaltet.<br />
Freiraumgestaltung, Signaletik und Beleuchtung geben dem Eingang in die Stadt die nötige Identität.<br />
Der Massnahmenkatalog legt Leitlinien fest, welche es bei der Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />
zu beachten gilt. Diese werden <strong>mit</strong> den wesentlichen Erkenntnissen aus dem<br />
Workshopverfahren (vgl. <strong>Anhang</strong> c) ergänzt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
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