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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />

Massnahmen<br />

Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit<br />

S 8a<br />

im Agglomerationsperimeter Massnahme ist Bestandteil AP <strong>Thun</strong> 1. Generation, im Prüfbericht Bund Nr. 942-205<br />

im übrigen RGSK-Perimeter<br />

Neue Massnahme<br />

Zielsetzung:<br />

Geeignete neue <strong>Stand</strong>orte für Arbeitsnutzung werden unter Berücksichtigung von Verkehrsbelastung und Infrastrukturkosten gefördert.<br />

Massnahmen:<br />

1) Beschränkung von Einzonungen ausserhalb des Arbeitszonenpools:<br />

Die Einzonung von neuen Arbeitszonen ausserhalb des Arbeitszonen-Pools beschränkt sich auf den Bedarf des Binnengewerbes. Neueinzonungen<br />

für das Binnengewerbe sind in der Regel nicht gösser als 8-12'000 m2. Bedarf und Angebot werden durch das regionale Arbeitszonenmanagement<br />

koordiniert.<br />

2) Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit:<br />

Die Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit in den RGSK erfolgt gemäss raumplanerischen<br />

Kriterien (<strong>Stand</strong>ortattraktivität, ÖV-Erschliessung, Strassenerschliessung, Orts- und Landschaftsbild, Nähe zu notwendigen Infrastrukturen<br />

etc.). Einzonungen von Arbeits-, Sport- und Freizeitzonen, die grösser sind als 1ha, müssen mindestens die ÖV-Erschliessungsgüteklasse<br />

D/E aufweisen. Die genauen Anforderungen an die Erschliessungsgüteklasse hängen von der Arbeitsplatzdichte, von der bestehenden Erschliessungsgüte<br />

und <strong>vom</strong> Nutzungsprofil der betroffenen Gebiete ab. Bei der Ansiedlung von Branchen die Schwerverkehrstransporte benötigen,<br />

wird der Verkehrserschliessung und der Nähe zum übergeordneten Strassennetz besondere Beachtung geschenkt.<br />

3) Ausscheidung neuer Arbeits- Sport- und Freizeitzonen in den Ortsplanungsrevisionen:<br />

Alle zukünftigen Arbeits-, Freizeit- und Sportzonen, die grösser sind als 1ha, müssen in einem Vorranggebiet Siedlungserweiterung Arbeiten,<br />

Sport und Freizeit der Agglomeration <strong>Thun</strong> liegen (Liste siehe Rückseite) oder als solches dort zuerst aufgenommen werden. Im Rahmen ihrer<br />

Ortsplanungsrevisionen berücksichtigen die Gemeinden die Vorgaben bezüglich der ÖV-Qualität und stimmen sie korridorweise ab. Sie<br />

berücksichtigen ebenfalls die Zielsetzung zur Verdichtung und die regionalen Siedlungsbegrenzungen (siehe S10). Bevor sie die revidierten<br />

Ortsplanungen zur kantonalen Vorprüfung beim Kanton einreichen, erstatten sie dem Entwicklungsraum <strong>Thun</strong> (Kommission WRT) Bericht.<br />

Das Protokoll der Kommission WRT wird auszugsweise den Vorprüfungsunterlagen beigelegt.<br />

Beteiligte Stellen:<br />

Agglomerationsgemeinden, ERT, AGR<br />

Kosten gesamtes Massnahmenbündel: Planungskosten<br />

Infrastruktur<br />

Betrieb<br />

Total % Fr. % Fr.<br />

Anteil Bund % Fr. % Fr.<br />

Anteil Kanton % Fr. % Fr.<br />

Anteil Gemeinde % Fr. % Fr.<br />

% Fr. % Fr.<br />

Details siehe Rückseite<br />

<strong>Stand</strong> der Koordination:<br />

Siehe Rückseite<br />

Umsetzung im kantonalen Richtplan prüfen<br />

Federführung:<br />

Siehe Rückseite<br />

Finanzierung Kostenanteil Kanton Bern<br />

Finanzierungsart:<br />

Als Teil der laufenden Rechnung<br />

Als Teil der Investitionsrechnung<br />

Spezialfinanzierung:<br />

Finanzierungsnachweis:<br />

Im Finanzplan 20XX bis 20XX enthalten<br />

Zeithorizont:<br />

Daueraufgabe<br />

bis 2014<br />

2015 – 2018<br />

später<br />

Abhängigkeiten / Zielkonflikte:<br />

- Gemeindeautonomie<br />

- Naturgefahren<br />

- Störfallvorsorge<br />

- ISOS, Denkmalpflege, Archäologie<br />

- Fruchtfolgeflächen (FFF)<br />

- Massnahmenblätter: S1, S3, S4a, S5a, S6a, S7a, S9, S10, E1.1, E1.2, E3, E4, M3, M4, M11, M12, M14, M15, KM1, ÖV3, NM1<br />

Zweckmässigkeit:<br />

Dieses Massnahmenblatt dient der Optimierung der Siedlungsstruktur. Die Arbeitsplatzentwicklung wird dorthin gesteuert, wo die Verkehrserschliessung<br />

umweltgerecht und kostengünstig möglich und die Ansiedlung von Arbeitsgebieten sinnvoll ist. Die Konkurrenz unter den Gemeinden<br />

wird abgebaut und die Zusammenarbeit verbessert.<br />

26. Juni 2012 32/164

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