Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit<br />
S 8a<br />
im Agglomerationsperimeter Massnahme ist Bestandteil AP <strong>Thun</strong> 1. Generation, im Prüfbericht Bund Nr. 942-205<br />
im übrigen RGSK-Perimeter<br />
Neue Massnahme<br />
Zielsetzung:<br />
Geeignete neue <strong>Stand</strong>orte für Arbeitsnutzung werden unter Berücksichtigung von Verkehrsbelastung und Infrastrukturkosten gefördert.<br />
Massnahmen:<br />
1) Beschränkung von Einzonungen ausserhalb des Arbeitszonenpools:<br />
Die Einzonung von neuen Arbeitszonen ausserhalb des Arbeitszonen-Pools beschränkt sich auf den Bedarf des Binnengewerbes. Neueinzonungen<br />
für das Binnengewerbe sind in der Regel nicht gösser als 8-12'000 m2. Bedarf und Angebot werden durch das regionale Arbeitszonenmanagement<br />
koordiniert.<br />
2) Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit:<br />
Die Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit in den RGSK erfolgt gemäss raumplanerischen<br />
Kriterien (<strong>Stand</strong>ortattraktivität, ÖV-Erschliessung, Strassenerschliessung, Orts- und Landschaftsbild, Nähe zu notwendigen Infrastrukturen<br />
etc.). Einzonungen von Arbeits-, Sport- und Freizeitzonen, die grösser sind als 1ha, müssen mindestens die ÖV-Erschliessungsgüteklasse<br />
D/E aufweisen. Die genauen Anforderungen an die Erschliessungsgüteklasse hängen von der Arbeitsplatzdichte, von der bestehenden Erschliessungsgüte<br />
und <strong>vom</strong> Nutzungsprofil der betroffenen Gebiete ab. Bei der Ansiedlung von Branchen die Schwerverkehrstransporte benötigen,<br />
wird der Verkehrserschliessung und der Nähe zum übergeordneten Strassennetz besondere Beachtung geschenkt.<br />
3) Ausscheidung neuer Arbeits- Sport- und Freizeitzonen in den Ortsplanungsrevisionen:<br />
Alle zukünftigen Arbeits-, Freizeit- und Sportzonen, die grösser sind als 1ha, müssen in einem Vorranggebiet Siedlungserweiterung Arbeiten,<br />
Sport und Freizeit der Agglomeration <strong>Thun</strong> liegen (Liste siehe Rückseite) oder als solches dort zuerst aufgenommen werden. Im Rahmen ihrer<br />
Ortsplanungsrevisionen berücksichtigen die Gemeinden die Vorgaben bezüglich der ÖV-Qualität und stimmen sie korridorweise ab. Sie<br />
berücksichtigen ebenfalls die Zielsetzung zur Verdichtung und die regionalen Siedlungsbegrenzungen (siehe S10). Bevor sie die revidierten<br />
Ortsplanungen zur kantonalen Vorprüfung beim Kanton einreichen, erstatten sie dem Entwicklungsraum <strong>Thun</strong> (Kommission WRT) Bericht.<br />
Das Protokoll der Kommission WRT wird auszugsweise den Vorprüfungsunterlagen beigelegt.<br />
Beteiligte Stellen:<br />
Agglomerationsgemeinden, ERT, AGR<br />
Kosten gesamtes Massnahmenbündel: Planungskosten<br />
Infrastruktur<br />
Betrieb<br />
Total % Fr. % Fr.<br />
Anteil Bund % Fr. % Fr.<br />
Anteil Kanton % Fr. % Fr.<br />
Anteil Gemeinde % Fr. % Fr.<br />
% Fr. % Fr.<br />
Details siehe Rückseite<br />
<strong>Stand</strong> der Koordination:<br />
Siehe Rückseite<br />
Umsetzung im kantonalen Richtplan prüfen<br />
Federführung:<br />
Siehe Rückseite<br />
Finanzierung Kostenanteil Kanton Bern<br />
Finanzierungsart:<br />
Als Teil der laufenden Rechnung<br />
Als Teil der Investitionsrechnung<br />
Spezialfinanzierung:<br />
Finanzierungsnachweis:<br />
Im Finanzplan 20XX bis 20XX enthalten<br />
Zeithorizont:<br />
Daueraufgabe<br />
bis 2014<br />
2015 – 2018<br />
später<br />
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:<br />
- Gemeindeautonomie<br />
- Naturgefahren<br />
- Störfallvorsorge<br />
- ISOS, Denkmalpflege, Archäologie<br />
- Fruchtfolgeflächen (FFF)<br />
- Massnahmenblätter: S1, S3, S4a, S5a, S6a, S7a, S9, S10, E1.1, E1.2, E3, E4, M3, M4, M11, M12, M14, M15, KM1, ÖV3, NM1<br />
Zweckmässigkeit:<br />
Dieses Massnahmenblatt dient der Optimierung der Siedlungsstruktur. Die Arbeitsplatzentwicklung wird dorthin gesteuert, wo die Verkehrserschliessung<br />
umweltgerecht und kostengünstig möglich und die Ansiedlung von Arbeitsgebieten sinnvoll ist. Die Konkurrenz unter den Gemeinden<br />
wird abgebaut und die Zusammenarbeit verbessert.<br />
26. Juni 2012 32/164