Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Erläuterung der Massnahmenblätter<br />
Die Massnahmenblätter sind behördenverbindlich und legen die Massnahmen für die Region <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
fest. Die Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr <strong>Thun</strong> 2007 wurden integriert und<br />
aktualisiert. Alle Massnahmen, das Agglomerationsprogramm (1. und 2. Generation) betreffen, sind im Titel <strong>mit</strong> grau<br />
hinterlegt.<br />
Zielsetzung<br />
Die Zielsetzung umschreibt das Umsetzungsziel.<br />
Massnahme / Vorgehen<br />
Im Feld "Massnahmen" werden diejenigen Massnahmen beschrieben, die zur Erreichung des Ziels notwendig sind.<br />
Das Vorgehen gibt Auskunft, in welcher Reihenfolge die einzelnen Massnahmen angegangen werden.<br />
Beteiligte Stellen / Federführung<br />
Im Feld "Beteiligte Stellen" sind alle Stellen aufgeführt, die an der Umsetzung des Massnahmenblattes direkt beteiligt<br />
sind. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahme obliegt derjenigen Stelle, welche unter Federführung bezeichnet<br />
ist.<br />
Kosten / Finanzierung<br />
Die Kostenschätzung wird für die Massnahme insgesamt (Gesamtkosten), allenfalls differenziert nach einzelnen<br />
Massnahmenteilen aufgeführt. Die Unterteilung in Planungskosten und Realisierungskosten wäre erstrebenswert.<br />
Soweit bekannt sind die Anteile von Bund, Kanton und Gemeinden aufgeführt. Sämtliche Kostenangaben in den<br />
Massnahmenblättern sind exkl. MwSt. (ausser wenn Vermerk vorhanden).<br />
<strong>Stand</strong> der Koordination<br />
Vororientierung Massnahmen, welche als Vororientierung eingestuft sind, zeigen raum‐ und/oder verkehrswirksame<br />
Tätigkeiten auf, die sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen<br />
Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf Siedlung und/oder Verkehr haben<br />
können.<br />
Zwischenergebnis<br />
Festsetzung<br />
Massnahmen, welche als Zwischenergebnis eingestuft sind, betreffen raum‐ und/oder verkehrswirksame<br />
Tätigkeiten, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Sie zeigen auf, was<br />
vorzukehren ist, da<strong>mit</strong> eine zeitgerechte Abstimmung erreicht werden kann.<br />
Bei Massnahmen, welche als Festsetzung eingestuft sind, sind die raum‐ und/oder verkehrswirksamen<br />
Tätigkeiten aufeinander abgestimmt.<br />
Umsetzung im Kantonalen Richtplan prüfen: Nur bei Massnahmen notwendig, die in den Kantonalen Richtplan aufgenommen<br />
werden sollen.<br />
Zeithorizont<br />
Angaben zum Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahme. Bei den Verkehrsmassnahmen sind vier Zeithorizonte angegeben<br />
(bis 2014 / 2015‐18 / 2019‐22 / ab 2023), wobei sich die Angabe auf den Realisierungsbeginn bezieht. Bei den<br />
Siedlungsmassnahmen gibt es die Horizonte bis 2014, 2015‐18, später, sowie die Daueraufgaben.<br />
Abhängigkeiten / Zielkonflikte<br />
Der Bezug und die Abhängigkeit zu andern Massnahmen werden aufgezeigt, sowie die zu erwartenden Zielkonflikte<br />
aufgeführt.<br />
Zweckmässigkeit<br />
Die Auswirkungen auf Siedlung und Verkehr werden kurz zusammengefasst und die Zweckmässigkeit der Massnahme<br />
aufgezeigt.<br />
Wirkung<br />
Die Bedeutung und Wirkung der Massnahme im Gesamtkontext des RGSK wird dargelegt.<br />
26. Juni 2012 7/164