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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />

Massnahmen<br />

Erläuterung der Massnahmenblätter<br />

Die Massnahmenblätter sind behördenverbindlich und legen die Massnahmen für die Region <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />

fest. Die Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr <strong>Thun</strong> 2007 wurden integriert und<br />

aktualisiert. Alle Massnahmen, das Agglomerationsprogramm (1. und 2. Generation) betreffen, sind im Titel <strong>mit</strong> grau<br />

hinterlegt.<br />

Zielsetzung<br />

Die Zielsetzung umschreibt das Umsetzungsziel.<br />

Massnahme / Vorgehen<br />

Im Feld "Massnahmen" werden diejenigen Massnahmen beschrieben, die zur Erreichung des Ziels notwendig sind.<br />

Das Vorgehen gibt Auskunft, in welcher Reihenfolge die einzelnen Massnahmen angegangen werden.<br />

Beteiligte Stellen / Federführung<br />

Im Feld "Beteiligte Stellen" sind alle Stellen aufgeführt, die an der Umsetzung des Massnahmenblattes direkt beteiligt<br />

sind. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahme obliegt derjenigen Stelle, welche unter Federführung bezeichnet<br />

ist.<br />

Kosten / Finanzierung<br />

Die Kostenschätzung wird für die Massnahme insgesamt (Gesamtkosten), allenfalls differenziert nach einzelnen<br />

Massnahmenteilen aufgeführt. Die Unterteilung in Planungskosten und Realisierungskosten wäre erstrebenswert.<br />

Soweit bekannt sind die Anteile von Bund, Kanton und Gemeinden aufgeführt. Sämtliche Kostenangaben in den<br />

Massnahmenblättern sind exkl. MwSt. (ausser wenn Vermerk vorhanden).<br />

<strong>Stand</strong> der Koordination<br />

Vororientierung Massnahmen, welche als Vororientierung eingestuft sind, zeigen raum‐ und/oder verkehrswirksame<br />

Tätigkeiten auf, die sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen<br />

Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf Siedlung und/oder Verkehr haben<br />

können.<br />

Zwischenergebnis<br />

Festsetzung<br />

Massnahmen, welche als Zwischenergebnis eingestuft sind, betreffen raum‐ und/oder verkehrswirksame<br />

Tätigkeiten, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Sie zeigen auf, was<br />

vorzukehren ist, da<strong>mit</strong> eine zeitgerechte Abstimmung erreicht werden kann.<br />

Bei Massnahmen, welche als Festsetzung eingestuft sind, sind die raum‐ und/oder verkehrswirksamen<br />

Tätigkeiten aufeinander abgestimmt.<br />

Umsetzung im Kantonalen Richtplan prüfen: Nur bei Massnahmen notwendig, die in den Kantonalen Richtplan aufgenommen<br />

werden sollen.<br />

Zeithorizont<br />

Angaben zum Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahme. Bei den Verkehrsmassnahmen sind vier Zeithorizonte angegeben<br />

(bis 2014 / 2015‐18 / 2019‐22 / ab 2023), wobei sich die Angabe auf den Realisierungsbeginn bezieht. Bei den<br />

Siedlungsmassnahmen gibt es die Horizonte bis 2014, 2015‐18, später, sowie die Daueraufgaben.<br />

Abhängigkeiten / Zielkonflikte<br />

Der Bezug und die Abhängigkeit zu andern Massnahmen werden aufgezeigt, sowie die zu erwartenden Zielkonflikte<br />

aufgeführt.<br />

Zweckmässigkeit<br />

Die Auswirkungen auf Siedlung und Verkehr werden kurz zusammengefasst und die Zweckmässigkeit der Massnahme<br />

aufgezeigt.<br />

Wirkung<br />

Die Bedeutung und Wirkung der Massnahme im Gesamtkontext des RGSK wird dargelegt.<br />

26. Juni 2012 7/164

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