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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />

Massnahmen<br />

Gesamtübersicht Massnahmen<br />

Struktur der Massnahmenblätter<br />

Das Regionale Gesamtverkehrs‐ und Siedlungskonzept RGSK <strong>Thun</strong>‐ Oberland West besteht aus drei Teilen: Teil I: Bericht,<br />

Teil II: Massnahmen und der Richtplankarte, die unterteilt ist in die Abschnitte Nord, Süd und Agglomeration.<br />

Das Entwicklungsleitbild, die Massnahmenblätter, die RGSK‐Karten sowie die Kapitel 4 (Ziele und Strategien) und<br />

Kapitel 8 (Aufhebungs‐ und Genehmigungsvermerke) des Berichtes sind behördenverbindlich. Die behördenverbindlichen<br />

Kapitel des Berichts sind in der Überschrift als solche gekennzeichnet und im Inhaltsverzeichnis grau hinterlegt.<br />

Die in dem vorliegenden Teil II: Massnahmen enthaltenen Massnahmen wurden aus den durchgeführten Analysen<br />

und dem erarbeiteten Handlungsbedarf abgeleitet. Sie konkretisieren das Zukunftsbild sowie die Inhalte der Teilstrategien<br />

Siedlung und Verkehr. Die Reihenfolge der Massnahmen ist Siedlung, Landschaft und Verkehr. Innerhalb des<br />

Verkehrsteils werden zunächst die vollständigen Massnahmen im Bereich der Entwicklungsgebiete genannt; es folgen<br />

die Massnahmen zum motorisierten Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr, kombinierte Mobilität<br />

und nachfrageorientierte Massnahmen.<br />

Im Bereich Verkehr sind mehrere A‐Massnahmen aus dem 1. Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung <strong>Thun</strong><br />

(AP V+S) enthalten. Diese sind <strong>mit</strong> blauer Schrift kenntlich gemacht und <strong>mit</strong> der Nummerierung des Prüfberichts des<br />

Bundes zum 1. Agglomerationsprogramm aufgeführt. Die Nennung der Massnahmen dient einem besseren Verständnis<br />

von Verknüpfungen und Abhängigkeiten zwischen den Massnahmen beider Agglomerationsprogramme. Im<br />

Bereich Siedlung und Landschaft wurden Bestandteile von Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm S+V<br />

<strong>Thun</strong> 1. Generation in die neuen Massnahmeblätter integriert. Dort wo dies vorkommt, ist die Nummer aus dem<br />

Prüfbericht in der Kopfzeile des Massnahmeblatts ersichtlich.<br />

Um eine Harmonisierung von RGSK und Agglomerationsprogramm zu erreichen, wurden die Zeithorizonte (Prioritäten)<br />

des RGSK <strong>Thun</strong>‐ Oberland West den Zeithorizonten des Agglomerationsprogramms <strong>Thun</strong>, 2. Generation angepasst.<br />

Massnahmen, die nicht die Agglomeration betreffen weisen neu zwei A‐Prioritäten auf: A‐Priorität bis 2014<br />

sowie A‐Priorität bis 2018. Dadurch gelten in beiden Dokumenten die gleichen drei Horizonte bei den Prioritäten A<br />

(bis 2018), B (2019‐2022) und C (ab 2023). Im Bereich Siedlung und Landschaft handelt es sich bei den Massnahmen<br />

oft um Daueraufgaben, die periodisch überprüft, angepasst und ergänzt werden müssen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Massnahmen des RGSK <strong>Thun</strong>‐ Oberland West im Überblick, die Zuteilung zu den jeweiligen<br />

Regionen, sowie die beabsichtigten Realisierungszeiträume:<br />

Region<br />

1 = Planungsregion ERT (Entwicklungsraum <strong>Thun</strong>)<br />

2 = Planungsregion OSSA (Obersimmental‐Saanenland)<br />

3 = Planungsregion KA (Kandertal)<br />

X = Planung X = Schwerpunkt Massnahme bei Planung<br />

U = Realisierung U = Schwerpunkt Massnahme auf Realisierung<br />

C = Controlling<br />

Massnahmen Siedlung<br />

A2<br />

A1<br />

Region Nr. Bezeichnung<br />

A B/C<br />

bis 2014 ständig 2015‐18 später<br />

S1 Koordination der Siedlungsentwicklung: Ausgleich Vor‐ und<br />

1<br />

X C U<br />

Nachteile<br />

1 S2 Koordination Ortsplanung Gemeinden C X U<br />

1 S3 Verdichtung X C U<br />

26. Juni 2012 4/164

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