Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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Anpassung des Lärmartikels<br />
Im Rahmen der juristischen Abklärung (vgl. vorangehende Seite) wurde zudem der Lärmartikel wie<br />
folgt formal-juristisch korrigiert (neuer Text kursiv gedruckt):<br />
- Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III.<br />
- Mit planerischen, gestalterischen und/oder baulichen Massnahmen am Gebäude muss spätestens<br />
im Baubewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz zwischen der<br />
Lärmquelle (Emissionspegel) und bei Wohnnutzung, in der Ebene der Baukante (Immissionspegel)<br />
mindestens 10dB(A) beträgt (Hinweis: Der Begriff „Baukante“ wurde im Rahmen der Vorprüfung<br />
auf „Fenster von lärmempfindlichen Räumen“ angepasst).<br />
( Nach der öffetnlichen Planauflage wurde festgestellt, dass diese Formulierung zwar formaljuristisch<br />
korrekt ist, die Zahl jedoch auf Grund des Lärmgutachtens falsch errechnet wurde. Der<br />
Artikel wird im Einverständnis <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Thun</strong>, der Investorin und der Burgergemeinde wie folgt<br />
angepasst:<br />
Mit planerischen, gestalterischen und/oder baulichen Massnahmen am Gebäude muss im<br />
Baubewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz zwischen der<br />
Lärmquelle (Emissionspegel) und dem Immissionsort (Immissionspegel) mindestens 17 dB(A)<br />
bei Büronutzung und mindestens 23 dB(A) bei Wohnnutzung beträgt (massgebliche<br />
Immissionsorte sind die offenen Fenster von lärmempfindlichen Räumen).<br />
Hinweis:<br />
Im Neufeldquartier fand zudem eine intensivere Form der Mitwirkung statt. In zwei Workshops<br />
(12. Dezember 2012, 30. Januar 2013) Haben sich insgesamt 26 Bewohnerinnen und Bewohner des<br />
Neufeldquartiers <strong>mit</strong> ihren Vorstellungen, Wünschen und auch Bedenken zum Grünraum zwischen<br />
der Weststrasse/neuen Bauten und ihrem Quartier auseinander gesetzt.<br />
Folgende Stichworte wurden dabei behandelt:<br />
Soziale Kontrolle, Primäre Nutzerschaft, Naturerlebnis, Kinder, Begrenzungen, Eindruck des Grünraumes,<br />
Nutzung, Zugänge, Abgrenzung, Fussgänger-Wege im Grünraum, Transit und übriger Langsamverkehr,<br />
Naturelemente/Lebensräume, Wasser, Beleuchtung.<br />
Der Schlussbericht ist beim Stadtplanungsamt einsehbar.<br />
Seite 12/16