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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Anpassung des Lärmartikels<br />

Im Rahmen der juristischen Abklärung (vgl. vorangehende Seite) wurde zudem der Lärmartikel wie<br />

folgt formal-juristisch korrigiert (neuer Text kursiv gedruckt):<br />

- Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III.<br />

- Mit planerischen, gestalterischen und/oder baulichen Massnahmen am Gebäude muss spätestens<br />

im Baubewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz zwischen der<br />

Lärmquelle (Emissionspegel) und bei Wohnnutzung, in der Ebene der Baukante (Immissionspegel)<br />

mindestens 10dB(A) beträgt (Hinweis: Der Begriff „Baukante“ wurde im Rahmen der Vorprüfung<br />

auf „Fenster von lärmempfindlichen Räumen“ angepasst).<br />

( Nach der öffetnlichen Planauflage wurde festgestellt, dass diese Formulierung zwar formaljuristisch<br />

korrekt ist, die Zahl jedoch auf Grund des Lärmgutachtens falsch errechnet wurde. Der<br />

Artikel wird im Einverständnis <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Thun</strong>, der Investorin und der Burgergemeinde wie folgt<br />

angepasst:<br />

Mit planerischen, gestalterischen und/oder baulichen Massnahmen am Gebäude muss im<br />

Baubewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz zwischen der<br />

Lärmquelle (Emissionspegel) und dem Immissionsort (Immissionspegel) mindestens 17 dB(A)<br />

bei Büronutzung und mindestens 23 dB(A) bei Wohnnutzung beträgt (massgebliche<br />

Immissionsorte sind die offenen Fenster von lärmempfindlichen Räumen).<br />

Hinweis:<br />

Im Neufeldquartier fand zudem eine intensivere Form der Mitwirkung statt. In zwei Workshops<br />

(12. Dezember 2012, 30. Januar 2013) Haben sich insgesamt 26 Bewohnerinnen und Bewohner des<br />

Neufeldquartiers <strong>mit</strong> ihren Vorstellungen, Wünschen und auch Bedenken zum Grünraum zwischen<br />

der Weststrasse/neuen Bauten und ihrem Quartier auseinander gesetzt.<br />

Folgende Stichworte wurden dabei behandelt:<br />

Soziale Kontrolle, Primäre Nutzerschaft, Naturerlebnis, Kinder, Begrenzungen, Eindruck des Grünraumes,<br />

Nutzung, Zugänge, Abgrenzung, Fussgänger-Wege im Grünraum, Transit und übriger Langsamverkehr,<br />

Naturelemente/Lebensräume, Wasser, Beleuchtung.<br />

Der Schlussbericht ist beim Stadtplanungsamt einsehbar.<br />

Seite 12/16

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