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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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Zusammenfassung der Eingaben<br />

Die Zonenplanänderung wird insbesondere auch von Parteien, Verbänden und Organisationen grundsätzlich<br />

positiv aufgenommen. Widerstand bzw. Einwendungen, Befürchtungen und Änderungsvorschläge<br />

kommen verständlicherweise hauptsächlich von Anwohnern aus dem Neufeldquartier. Etliche<br />

Eingaben führen zu Verbesserungen und Klärungen der Vorlage. Grosse Bedenken bestehen bei der<br />

Definition und Ausgestaltung der Langsamverkehrsmassnahmen und des Grünbereiches. Diese Bedenken<br />

wurden in der Folge im Rahmen eines partizipativen Prozesses genauer definiert und Empfehlungen<br />

für die Weiterbearbeitung formuliert.<br />

Die Stadtbehörde bedankt sich für das engagierte Mitwirken <strong>mit</strong> Eingaben, welche zum Teil wichtige<br />

Beiträge für die weitere Planung und Projektierung beinhalten.<br />

Auswirkungen der Mitwirkung auf die weitere Planung:<br />

- Anpassung der ZPP-Bestimmungen: Untergeordnet soll auch westlich der Erschliessung Wohnnutzung<br />

realisiert werden.<br />

- Das Nutzungsmass wird <strong>mit</strong> min. 4'000 m 2 und max. 12'000 m 2 BGF festgelegt (wird später im<br />

Rahmen der Überarbeitung nach der Vorprüfung nochmals angepasst:<br />

Maximale Wohnnutzung 40% der oberirdischen Geschossflächen ( vgl. Kap. 6).<br />

- Anpassung der ZPP-Bestimmungen: Die genaue Lage, respektive Gestaltung der Langsamverkehrsanlagen<br />

und des Grünbereiches werden in einem qualitätssichernden Prozess noch genau<br />

zu definieren sein (Ein partizipativer Prozess wurde bereits durchgeführt, ein Studienauftrag zur<br />

Aussenraumgestaltung läuft zurzeit).<br />

- Zusätzliche Nachweise: Die Notwendigkeit der rückwärtigen neuen Erschliessungsstrasse wurde<br />

überprüft und im <strong>Anhang</strong> des Berichtes „Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung“ ausführlicher begründet.<br />

- Zusätzliche Nachweise: Mit der vorliegender Zonenplanänderung werden die Voraussetzungen<br />

geschaffen, dass <strong>mit</strong> der Entwicklung des Areals Weststrasse Süd für das angrenzende Wohnquartier<br />

Neufeld bezüglich Emissionen eine Verbesserung gegenüber dem IST-Zustand eintritt.<br />

Dieser Nachweis wird im <strong>Anhang</strong> des Berichtes „Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung“ erbracht.<br />

- Die Anliegen im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Stadionnutzung werden separat <strong>mit</strong> den zuständigen<br />

Bewilligungsbehörden behandelt, da dies nicht Gegenstand der vorliegenden Zonenplanänderung<br />

ist.<br />

Zusätzliche Einschränkung der Nutzungsart<br />

Der Gemeinderat beauftragte das Planungsamt – auch <strong>mit</strong> Blick auf das Ergebnis der Mitwirkung –<br />

eine weitere Nutzungspräzisierung (Beschluss <strong>vom</strong> 26. April 2012) abzuklären. Ziel war es, den<br />

planungsrechtlichen Spielraum zum Schutz vor Konkurrenz der Innenstadtgeschäfte und vor Lärm<br />

(namentlich Ausschluss von Detailhandel und Drive-In-Restaurants) auszuloten. Das Büro<br />

AD!VOCATE vertreten durch, lic. jur. Andreas Danzeisen, Rechtsanwalt, Bern wurde in der Folge <strong>mit</strong><br />

der planungsrechtlichen Abklärung dieser Fragestellung beauftragt. Er kommt zum Schluss, dass die<br />

Nutzungsvorschriften zur Einschränkung einer Konkurrenzsituation <strong>mit</strong> den Innenstadtgeschäften und<br />

zur Vermeidung von Lärm entsprechend angepasst werden können. Der Formulierungsvorschlag des<br />

Büros AD!VOCATE wurde leicht überarbeitet und wurde wie folgt in den Vorprüfungsentwurf und auch<br />

in den aktuell vorliegenden Auflageentwurf aufgenommen (neuer Text kursiv gedruckt):<br />

Nutzungsart<br />

- Mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung und Verkauf. Keine verkehrsintensive Nutzungen<br />

gemäss Art. 91a ff BauV. Kein Detailhandel Lebens<strong>mit</strong>tel sowie keine Nutzungen, bei denen die<br />

Kundschaft ihr Fahrzeug nicht verlassen muss (Drive-In). Übriger Detailhandel darf max. 4‘500 m 2<br />

Bruttogeschossfläche umfassen.<br />

- Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen.<br />

- Im Bereich B zusätzlich öffentliche Nutzungen für die Schulraumerweiterung sowie für einen Stützpunkt<br />

der Rettungsdienste.<br />

- Öffentlich nutzbarer Grünbereich als parkartig gestaltete Anlage für den ökologischen Ausgleich.<br />

Kommentar zur Nutzungsart: Die Beschränkung des „übrigen Detailhandels“ auf eine Bruttogeschossfläche<br />

von 4‘500 m 2 entspricht ca. 10% der gesamten vorgesehenen Bruttogeschossfläche des Richtprojektes<br />

<strong>vom</strong> 14.4.2011 (vgl. <strong>Anhang</strong> c).<br />

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