Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Legende: Die Mitwirkenden aus dem direkten Umfeld der Zone mit Planungspflicht AI „Weststrasse Süd“ lassen sich wie folgt lokalisieren: Seite 10/16
Zusammenfassung der Eingaben Die Zonenplanänderung wird insbesondere auch von Parteien, Verbänden und Organisationen grundsätzlich positiv aufgenommen. Widerstand bzw. Einwendungen, Befürchtungen und Änderungsvorschläge kommen verständlicherweise hauptsächlich von Anwohnern aus dem Neufeldquartier. Etliche Eingaben führen zu Verbesserungen und Klärungen der Vorlage. Grosse Bedenken bestehen bei der Definition und Ausgestaltung der Langsamverkehrsmassnahmen und des Grünbereiches. Diese Bedenken wurden in der Folge im Rahmen eines partizipativen Prozesses genauer definiert und Empfehlungen für die Weiterbearbeitung formuliert. Die Stadtbehörde bedankt sich für das engagierte Mitwirken mit Eingaben, welche zum Teil wichtige Beiträge für die weitere Planung und Projektierung beinhalten. Auswirkungen der Mitwirkung auf die weitere Planung: - Anpassung der ZPP-Bestimmungen: Untergeordnet soll auch westlich der Erschliessung Wohnnutzung realisiert werden. - Das Nutzungsmass wird mit min. 4'000 m 2 und max. 12'000 m 2 BGF festgelegt (wird später im Rahmen der Überarbeitung nach der Vorprüfung nochmals angepasst: Maximale Wohnnutzung 40% der oberirdischen Geschossflächen ( vgl. Kap. 6). - Anpassung der ZPP-Bestimmungen: Die genaue Lage, respektive Gestaltung der Langsamverkehrsanlagen und des Grünbereiches werden in einem qualitätssichernden Prozess noch genau zu definieren sein (Ein partizipativer Prozess wurde bereits durchgeführt, ein Studienauftrag zur Aussenraumgestaltung läuft zurzeit). - Zusätzliche Nachweise: Die Notwendigkeit der rückwärtigen neuen Erschliessungsstrasse wurde überprüft und im Anhang des Berichtes „Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung“ ausführlicher begründet. - Zusätzliche Nachweise: Mit der vorliegender Zonenplanänderung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass mit der Entwicklung des Areals Weststrasse Süd für das angrenzende Wohnquartier Neufeld bezüglich Emissionen eine Verbesserung gegenüber dem IST-Zustand eintritt. Dieser Nachweis wird im Anhang des Berichtes „Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung“ erbracht. - Die Anliegen im Zusammenhang mit der Stadionnutzung werden separat mit den zuständigen Bewilligungsbehörden behandelt, da dies nicht Gegenstand der vorliegenden Zonenplanänderung ist. Zusätzliche Einschränkung der Nutzungsart Der Gemeinderat beauftragte das Planungsamt – auch mit Blick auf das Ergebnis der Mitwirkung – eine weitere Nutzungspräzisierung (Beschluss vom 26. April 2012) abzuklären. Ziel war es, den planungsrechtlichen Spielraum zum Schutz vor Konkurrenz der Innenstadtgeschäfte und vor Lärm (namentlich Ausschluss von Detailhandel und Drive-In-Restaurants) auszuloten. Das Büro AD!VOCATE vertreten durch, lic. jur. Andreas Danzeisen, Rechtsanwalt, Bern wurde in der Folge mit der planungsrechtlichen Abklärung dieser Fragestellung beauftragt. Er kommt zum Schluss, dass die Nutzungsvorschriften zur Einschränkung einer Konkurrenzsituation mit den Innenstadtgeschäften und zur Vermeidung von Lärm entsprechend angepasst werden können. Der Formulierungsvorschlag des Büros AD!VOCATE wurde leicht überarbeitet und wurde wie folgt in den Vorprüfungsentwurf und auch in den aktuell vorliegenden Auflageentwurf aufgenommen (neuer Text kursiv gedruckt): Nutzungsart - Mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung und Verkauf. Keine verkehrsintensive Nutzungen gemäss Art. 91a ff BauV. Kein Detailhandel Lebensmittel sowie keine Nutzungen, bei denen die Kundschaft ihr Fahrzeug nicht verlassen muss (Drive-In). Übriger Detailhandel darf max. 4‘500 m 2 Bruttogeschossfläche umfassen. - Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen. - Im Bereich B zusätzlich öffentliche Nutzungen für die Schulraumerweiterung sowie für einen Stützpunkt der Rettungsdienste. - Öffentlich nutzbarer Grünbereich als parkartig gestaltete Anlage für den ökologischen Ausgleich. Kommentar zur Nutzungsart: Die Beschränkung des „übrigen Detailhandels“ auf eine Bruttogeschossfläche von 4‘500 m 2 entspricht ca. 10% der gesamten vorgesehenen Bruttogeschossfläche des Richtprojektes vom 14.4.2011 (vgl. Anhang c). Seite 11/16
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