Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

17.01.2014 Aufrufe

Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik Bauphysik ZPP Weststrasse Süd, Thun Lärmstudie 1. Ausgangslage Das unbebaute Gebiet gegenüber dem neuen Einkaufszentrum "Panorama Center" und dem neuen Fussballstadion "Arena Thun" zwischen der Weststrasse und dem Wohnquartier an der Talackerstrasse soll eingezont werden (Zone mit Planungspflicht, ZPP). Ein städtebauliches Richtprojekt, welches im Rahmen eines Workshopverfahrens erarbeitet wurde, liegt vor. Die Gartenmann Engineering AG Bern (GaE) wurde von der GWJARCHITEKTUR AG Bern beauftragt, eine Lärmstudie zu erstellen. Anhand dieser Lärmstudie sollen einerseits die zu erwartenden Immissionen für die Neubauten in dieser Zone und andererseits die Immissionen einer neuen Erschliessungsstrasse für die benachbarten, bestehenden Liegenschaften ermittelt und beurteilt werden. Mit Hilfe dieser Angaben sollen die Grundlagen für die lärmtechnischen Bedingungen bei der Bebauung der Zone mit Planungspflicht geschaffen werden. Eine erste Lärmstudie hierzu wurde bereits im September 2011 von GaE erarbeitet. Der vorliegende Bericht berücksichtigt den aktuellen Planungsstand in Bezug auf Grundrisse, Strassenführung und Verkehrszahlen sowie die Stellungnahmen der zuständigen Behörden. 2. Grundlagen Die Untersuchung wurde auf der Basis folgender Grundlagen durchgeführt: [1] Grundriss „Erdgeschoss mit Situation“, rev. 19.02.2013; „Situation mit Erdgeschoss“, erstellt 08.11.2010 und „Unter- und Obergeschosse“, erstellt 25.09.2012; Massstab 1:500, GWJARCHITEKTUR AG, Bern [2] Schnitte „Unter- und Obergeschosse“, erstellt 25.09.2012 und „Fassaden und Schnitte“, erstellt 13.02.2012; Massstab 1:500, GWJARCHITEKTUR AG, Bern [3] Verkehrszahlen gemäss email der GWJARCHITEKTUR AG Bern vom 16.04.2013, telefonischer Auskunft der B + S AG (Herr Weber) vom 17.04.2013 und email der B + S AG (Herr Weber) vom 17.04.2013 [4] Bericht "Weststrasse Süd Thun, Nachweis zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit und zur Luftreinhaltung", B+S AG, 3000 Bern 31, 30. Mai 2011 [5] Umweltverträglichkeitsbericht UVB, Stadion mit Mantelnutzung Thun-Süd, B+S AG, 3000 Bern 31, 28. Februar 2008 [6] Vorprüfungsbericht zur Änderung des Zonenplans ZPP Weststrasse Süd vom 31.10.2012, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Amt für Gemeinden und Raumordnung [7] Auflagedokument „Zone mit Planungsflicht AI ‚Weststrasse Süd‘“ vom 07.03.2013, Planungsamt der Stadt Thun [8] Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), SR-Nummer 814.01, 7. Oktober 1983, Stand 1. Oktober 2009 [9] Lärmschutzverordnung LSV, in Kraft seit 1. April 1987, Stand 1. August 2010 [10] Projektsitzung bei der GWJARCHITEKTUR AG Bern, 03.04.2013 [11] PC-Programm CadnaA, Version 4.1, DataKustik GmbH, 86926 Greifenberg, Deutschland 110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 2

Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik Bauphysik 3. Grenzwerte für die Lärmbelastung Die Grenzwerte für die Lärmbelastung richten sich nach der Lärmschutzverordnung LSV ([9], Anhang 3, Strassenlärm). Bei der Erschliessung neuer Bauzonen sind gemäss Art. 29, LSV die Planungswerte (PW) massgebend. Die bestehenden Liegenschaften an der Talackerstrasse befinden sich in einer Wohnzone mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II. Wir gehen von einer Empfindlichkeitsstufe ES III für die Zone mit Planungspflicht aus. Belastungsgrenzwerte tags / nachts - Planungswerte ES II L r = 55 / 45 dB(A) - Planungswerte ES III L r = 60 / 50 dB(A) Diese Werte dürfen im offenen Fenster eines lärmempfindlichen Raumes (Wohn-, Schlaf-, Arbeitsraum) nicht überschritten werden. Bei einer Büronutzung gelten um 5 dB(A) höhere Grenzwerte (sogenannter "Bürobonus", Art. 42 LSV). Für Gebäude, in denen sich Personen in der Regel nur am Tag aufhalten (z. B. Büros), gelten für die Nacht keine Belastungsgrenzwerte (Art. 41 LSV). 4. Berechnete Immissionspegel 4.1 Verkehrszahlen Aus Grundlage [3] kann der durchschnittliche tägliche Verkehr 1 für die neue Erschliessungsstrasse entnommen werden. Die Fahrzeugmenge ist auf zwei Einzelvorhaben aufgeteilt. Das Einzelvorhaben 1 befindet sich im Westen und das Einzelvorhaben 2 im Osten der Zone mit Planungspflicht (siehe Situationsplan in der Beilage Nr. 110081.1). Zusätzlich wurden für die Zufahrten zu den Gewerbebetrieben, Restaurants, Verkehrsbetrieben und zum „ZPP B“ (Rettungsdienste im Osten) geringe Verkehrszahlen angenommen [3]. Diese sind in Beilage Nr. 110081.1 vermerkt: Die Verkehrsmenge auf der Weststrasse wurde gemäss [3] in zwei getrennten Abschnitten mit DTV-Wertern von durchschnittlich 23780 bzw. 23640 Fahrzeugen pro Tag eingesetzt (vgl. Beilage 110081.1a). Mit Hilfe des Strassenlärmmodells STL86+ ergeben sich schliesslich die folgenden Beurteilungspegel L r,e der Emissionen: 1 durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV: Anzahl Fahrzeuge während 24 Stunden 110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 3

Gartenmann Engineering AG<br />

Energie<br />

Umwelt<br />

Akustik<br />

Bauphysik<br />

3. Grenzwerte für die Lärmbelastung<br />

Die Grenzwerte für die Lärmbelastung richten sich nach der Lärmschutzverordnung LSV ([9],<br />

<strong>Anhang</strong> 3, Strassenlärm). Bei der Erschliessung neuer Bauzonen sind gemäss Art. 29, LSV die<br />

Planungswerte (PW) massgebend. Die bestehenden Liegenschaften an der Talackerstrasse<br />

befinden sich in einer Wohnzone <strong>mit</strong> Lärmempfindlichkeitsstufe ES II. Wir gehen von einer<br />

Empfindlichkeitsstufe ES III für die Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht aus.<br />

Belastungsgrenzwerte<br />

tags / nachts<br />

- Planungswerte ES II L r = 55 / 45 dB(A)<br />

- Planungswerte ES III L r = 60 / 50 dB(A)<br />

Diese Werte dürfen im offenen Fenster eines lärmempfindlichen Raumes (Wohn-, Schlaf-, Arbeitsraum)<br />

nicht überschritten werden. Bei einer Büronutzung gelten um 5 dB(A) höhere<br />

Grenzwerte (sogenannter "Bürobonus", Art. 42 LSV).<br />

Für Gebäude, in denen sich Personen in der Regel nur am Tag aufhalten (z. B. Büros), gelten<br />

für die Nacht keine Belastungsgrenzwerte (Art. 41 LSV).<br />

4. Berechnete Immissionspegel<br />

4.1 Verkehrszahlen<br />

Aus Grundlage [3] kann der durchschnittliche tägliche Verkehr 1 für die neue Erschliessungsstrasse<br />

entnommen werden. Die Fahrzeugmenge ist auf zwei Einzelvorhaben aufgeteilt. Das<br />

Einzelvorhaben 1 befindet sich im Westen und das Einzelvorhaben 2 im Osten der Zone <strong>mit</strong><br />

Planungspflicht (siehe Situationsplan in der Beilage Nr. 110081.1). Zusätzlich wurden für die<br />

Zufahrten zu den Gewerbebetrieben, Restaurants, Verkehrsbetrieben und zum „ZPP B“ (Rettungsdienste<br />

im Osten) geringe Verkehrszahlen angenommen [3]. Diese sind in Beilage Nr.<br />

110081.1 vermerkt:<br />

Die Verkehrsmenge auf der Weststrasse wurde gemäss [3] in zwei getrennten Abschnitten <strong>mit</strong><br />

DTV-Wertern von durchschnittlich 23780 bzw. 23640 Fahrzeugen pro Tag eingesetzt (vgl. Beilage<br />

110081.1a).<br />

Mit Hilfe des Strassenlärmmodells STL86+ ergeben sich schliesslich die folgenden Beurteilungspegel<br />

L r,e der Emissionen:<br />

1 durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV: Anzahl Fahrzeuge während 24 Stunden<br />

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