Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
Planungsamt Industriestrasse 2, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0)33 225 83 76, Fax +41 (0)33 225 83 34 planungsamt@thun.ch, www.thun.ch GENEHMIGUNGSDOKUMENT Zone mit Planungspflicht AI „Weststrasse Süd“ Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften gem. Art. 58-61 BauG Die Zonenplanänderung beinhaltet: – Zonenplan I: Teil Thun 2002, Situation alter und neuer Zustand, Plan mit Zonenvorschriften; inkl. Aufhebung der ZöN b gemäss Zonenplan 1986 Weitere Dokumente zur Erläuterung: – Erläuterungsbericht – Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung Objekt-Nr. : 5016 Format: A4 Revidiert: Plan-Nr. : - Gez.: cr Panorama AG Mstb.: - Datum 28.08.2013 Planungsamt Stadt Thun
- Seite 3: Inhalt 1 Einleitung ...............
- Seite 6 und 7: - Siedlungsergänzung eines Arbeits
- Seite 8 und 9: Erschlossen ist das ganze Areal aus
- Seite 10 und 11: 4 Ergebnis der Voranfrage AGR Nebst
- Seite 12 und 13: Legende: Die Mitwirkenden aus dem d
- Seite 14 und 15: Anpassung des Lärmartikels Im Rahm
- Seite 16 und 17: Teilvorhaben mit einem grösseren W
- Seite 19: 9 Anhang
- Seite 23 und 24: Regionales Gesamtverkehrs‐ und Si
- Seite 25 und 26: RGSK Thun‐Oberland West Massnahme
- Seite 27 und 28: RGSK Thun‐Oberland West Massnahme
- Seite 29 und 30: RGSK Thun‐Oberland West Massnahme
- Seite 31 und 32: RGSK Thun‐Oberland West Massnahme
- Seite 33: RGSK Thun‐Oberland West Massnahme
- Seite 37 und 38: Stadtentwicklung im Raum Thun Südw
- Seite 39 und 40: Stadtentwicklung im Raum Thun West
- Seite 41: Anhang c) Kurzfassung Schlussberich
- Seite 44 und 45: AUFTRAGGEBER Stadt Thun Planungsamt
- Seite 46 und 47: Abschlussbericht des Workshopverfah
- Seite 48 und 49: PLANUNGSZIELE GEMÄSS PLANUNGS- VER
- Seite 50 und 51: WORKSHOP 1: Aufzeigen erster Ansä
Planungsamt<br />
Industriestrasse 2, Postfach 145, CH-3602 <strong>Thun</strong><br />
Telefon +41 (0)33 225 83 76, Fax +41 (0)33 225 83 34<br />
planungsamt@thun.ch, www.thun.ch<br />
GENEHMIGUNGSDOKUMENT<br />
Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht AI „Weststrasse Süd“<br />
Zonenplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Vorschriften gem. Art. 58-61 BauG<br />
Die Zonenplanänderung beinhaltet:<br />
– Zonenplan I: Teil <strong>Thun</strong> 2002, Situation alter und neuer Zustand,<br />
Plan <strong>mit</strong> Zonenvorschriften; inkl. Aufhebung der ZöN b gemäss Zonenplan 1986<br />
Weitere Dokumente zur Erläuterung:<br />
– Erläuterungsbericht<br />
– Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung<br />
Objekt-Nr. : 5016 Format: A4 Revidiert:<br />
Plan-Nr. : - Gez.: cr Panorama AG<br />
Mstb.: - Datum <strong>28</strong>.08.2013 Planungsamt Stadt <strong>Thun</strong>
Inhalt<br />
1 Einleitung ................................................................................................................. 3<br />
2 Ausgangslage und Planungszweck ......................................................................... 3<br />
3 Umweltabklärungen ................................................................................................. 5<br />
4 Ergebnis der Voranfrage AGR ................................................................................. 8<br />
5 Ergebnis der Mitwirkung ........................................................................................... 9<br />
6 Ergebnis der Vorprüfung ........................................................................................ 13<br />
7 Ergebnis der öffentlichen Planauflage ................................................................... 14<br />
8 Planungsablauf ...................................................................................................... 15<br />
9 <strong>Anhang</strong> ................................................................................................................... 16<br />
a) Auszug aus „Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept <strong>Thun</strong>-Oberland West,<br />
Teil II Massnahmen und RGSK-Karten“, Genehmigungsexemplar, 26. Juni 2012.<br />
b) Auszug A4-Konzeptplan und Massnahmenblatt S2 aus „ Stadtentwicklung im Raum<br />
<strong>Thun</strong> Südwest, Atelier Wehrlin Leitbild und Massnahmenkatalog Siedlungsentwicklung<br />
und Landschaft, Mai 2011.<br />
Das komplette Leitbild ist im Planungsamt der Stadt <strong>Thun</strong> einsehbar.<br />
c) Kurzfassung Schlussbericht Workshopverfahren, GWJ Architektur AG, 14. April 2011<br />
d) Umweltbericht, B+S, 29. April 2013<br />
e) Lärmstudie, ZPP Weststrasse Süd, Gartenmann Engineering AG, 29. April 2013<br />
f) Brief von AD!VOCATE „juristische Fragen“, 21. August 2013
1 Einleitung<br />
Nach Art. 47 Abs. 1 der Verordnung über die Raumplanung (RPV) <strong>vom</strong> <strong>28</strong>. Juni 2000 wird von der<br />
Behörde verlangt, darzustellen, wie der Nutzungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumplanung<br />
(Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art.4 Abs. 2 RPG), die Sachpläne und<br />
Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) sowie den kantonalen Richtplan berücksichtigt. Im Weiteren hat<br />
die Behörde Auskunft zu geben, wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere<br />
der Umweltschutzgesetzgebung Rechnung trägt.<br />
Der vorliegende Bericht gibt eine Übersicht über die Zonenplanänderung ZPP AI „Weststrasse Süd“<br />
und behandelt die Inhalte, welche für die Behörden und die Bevölkerung von Bedeutung sind. Der<br />
Bericht versteht sich als Zusammenfassung sämtlicher Gutachten, welche sich als Originaldokumente<br />
im <strong>Anhang</strong> befinden.<br />
Der Bericht versucht den Spagat, den (Bewilligungs-) Behörden darzulegen wie Artikel 47 RPV<br />
vollzogen wird und gleichzeitig der interessierten Bevölkerung die Planung zu erläutern.<br />
Der Bericht stellt den Werdegang der Planung dar, d.h. in Kapitel 7 werden die neusten Erkenntnisse<br />
festgehalten.<br />
2 Ausgangslage und Planungszweck<br />
Kantonaler Richtplan (Fruchtfolgeflächen)<br />
Bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf Fruchtfolgeflächen besonders Rücksicht zu nehmen. Die<br />
Grundsätze dazu werden <strong>mit</strong> dem Richtplan des Kantons festgelegt. Gemäss Richtplankarte des<br />
Kantons Bern handelt es sich beim Bereich A des Planungsgebietes von ca. 5.6 ha (56'000 m 2 )<br />
Landfläche um Fruchtfolgeflächen (Geoportal des Kantons Bern, <strong>Stand</strong> Mai 2011).<br />
Werden Fruchtfolgeflächen (FFF) von mehr als 2'000 m 2 beansprucht, sind die Grundsätze für den<br />
Umgang <strong>mit</strong> FFF nach Massnahme A_06 zu vollziehen.<br />
Die vorgesehene Einzonung erfüllt die Auflagen (MB A_06), da es sich <strong>mit</strong> der Erschliessungsklasse<br />
C um eine gut erschlossene Lage (Arbeitsnutzungen benötigen mind. Erschliessungsklasse D/E) und<br />
<strong>mit</strong> der Festlegung eines minimalen Nutzungsmasses von 30‘000m2 Geschossfläche respektive einer<br />
Nutzungsdichte von ca. 0.6 (AZ) um eine hohe Nutzungsdichte (gefordert AZ 0.5-0.8) handelt.<br />
Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept<br />
Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) definiert für den Raum <strong>Thun</strong> West in<br />
erster Linie eine Siedlungserweiterung für Arbeitsnutzungen (vgl. <strong>Anhang</strong> a).<br />
Die Interessenabwägung erfolgt bei der vorliegenden Einzonung ZPP AI „Weststrasse Süd“ bereits <strong>mit</strong><br />
dem RGSK. Das RGSK wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung <strong>mit</strong> Datum <strong>vom</strong><br />
26. November 2012 genehmigt.<br />
Leitbild Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />
Im Leitbild und im Massnahmenkatalog „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“ (siehe Auszug,<br />
<strong>Anhang</strong> b), werden relevante Aussagen des RGSK für das Planungsgebiet konkretisiert. Diese sehen<br />
vor, dass am westlichen Siedlungsrand von <strong>Thun</strong> die Stadt eine qualifizierte Stadtentwicklung erfährt,<br />
die zu einem Zusammenwirken von Siedlung und Landschaft führt. Aus einer Gesamtbetrachtung<br />
heraus wird das Verhältnis von Siedlung und Landschaft längerfristig geklärt. Es werden durchgehend<br />
gestaltete Siedlungsgrenzen definiert. Zudem schafft sich <strong>Thun</strong> eine „Adresse“ am<br />
Autobahnanschluss <strong>Thun</strong> Süd. Zwischen Autobahnausfahrt und dem neuen Stadteingang liegt ein<br />
bewusst freigehaltener Raum, welcher das Gefühl des Ankommens verstärkt und ausreichend<br />
Spielraum für eine künftige Anpassung der sensiblen Verkehrsinfrastruktur offen lässt. Die<br />
Verkehrsanlagen und deren Umfeld werden als Teil der Landschaft bewusst attraktiv gestaltet.<br />
Freiraumgestaltung, Signaletik und Beleuchtung geben dem Eingang in die Stadt die nötige Identität.<br />
Der Massnahmenkatalog legt Leitlinien fest, welche es bei der Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />
zu beachten gilt. Diese werden <strong>mit</strong> den wesentlichen Erkenntnissen aus dem<br />
Workshopverfahren (vgl. <strong>Anhang</strong> c) ergänzt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
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- Siedlungsergänzung eines Arbeitsschwerpunktes, hauptsächlich zwecks Konzentration von lagegerechten<br />
Firmen (z.B. Autogewerbe). Verzicht auf alle Arten von verkehrsintensiven Nutzungen.<br />
Kein Schwerpunkt für Verkaufsnutzungen (ausser Autogewerbe und extensive Verkaufsnutzung<br />
wie Möbelhandel oder ähnliche). Wohnen (z.B. Alterswohnen), Hotelnutzung, Freizeitnutzungen als<br />
untergeordnete Nutzungen.<br />
- Nutzungen, Volumetrie, Architektur und Aussenraumgestaltung entsprechen den hohen gestalterischen<br />
Ansprüchen des Ortes.<br />
- Schaffung eines spezifisch gestalteten "Stadteingangs" am Autobahnanschluss durch hochwertige<br />
Bau- und Landschaftsarchitektur. Erreichen einer Ensemblewirkung <strong>mit</strong> dem Raum Fussballstadion<br />
und Sportanlage.<br />
- Sehr gut gestaltete räumliche Ausformulierung des Randes zur Weststrasse. Städtebaulich anspruchvoll<br />
gestaltete Bauflucht entlang der Weststrasse.<br />
- Ausbildung eines städtebaulichen und nutzungsmässig (Immissionen) überzeugenden Überganges<br />
zum bestehenden Wohnquartier Neufeld.<br />
- Realisieren einer Grünzäsur zwischen Autobahn und Bebauung.<br />
- Sicherung des Schulraumbedarfs im Umfeld der bestehenden Schulanlage Neufeld.<br />
- Errichten eines Stützpunktes für Rettungsdienste und allfällige Schulraumerweiterungen auf<br />
Grundstück Nr. 3127 der Burgergemeinde <strong>Thun</strong> bzw. im Bereich B der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht.<br />
- Anbindung an das übergeordnete Strassennetz durch leistungsfähigen Knoten an der Weststrasse<br />
auf Höhe der Stadionerschliessung.<br />
- Sicherung der Langsamverkehrsverbindungen gemäss Gesamtkonzept.<br />
- Sicherung einer ÖV-Achse Talackerstrasse (Migros) - Areal Weststrasse Süd (Tiefgraben) - Lüssli.<br />
- Gebäudehöhen orientieren sich an Stadionkote (ca. 2 Gewerbegeschosse oder 3-4<br />
Normalgeschosse).<br />
Planungsanlass / Nutzungsabsicht<br />
Der Bau des Fussballstadions <strong>mit</strong> dem Fachmarktkomplex und der Ausbau der Weststrasse haben<br />
die stadträumlichen Verhältnisse des Ortes grundlegend verändert. Eine Siedlungsergänzung südlich<br />
der Weststrasse wird <strong>mit</strong> diesen Gegebenheiten städtebaulich sinnvoll, ja fast gar notwendig.<br />
Durch die gezielte Siedlungsergänzung soll eine attraktive Stadteinfahrt <strong>mit</strong> standortgerechten Nutzungen<br />
errichtet werden. Konkret sind am attraktiven Autobahnanschluss in der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />
folgende Nutzungen realisierbar:<br />
- Mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung und Verkauf (<strong>mit</strong> „Verkauf“ ist gemeint: Verkaufsräume<br />
wie z.B. Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsräume für Fahrzeuge, Möbel, Baubedarf, Pflanzen und<br />
Gartenbedarf)<br />
- Keine verkehrsintensiven Nutzungen gemäss Art. 91a ff BauV.<br />
- Kein Detailhandel Lebens<strong>mit</strong>tel sowie keine Nutzungen, bei denen die Kundschaft ihr Fahrzeug<br />
nicht verlassen muss (Drive-In). Übriger Detailhandel (gemeint sind Verkaufsnutzungen für den<br />
täglichen Bedarf, welche einen im Verhältnis zur Verkaufsfläche hohen Kundenstrom erzeugen) darf<br />
max. 4'500 m 2 Bruttogeschossfläche umfassen.<br />
- Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen.<br />
- Im Bereich B zusätzlich öffentliche Nutzungen für die Schulraumerweiterung sowie Stützpunkt<br />
der Rettungsdienste.<br />
- Öffentlich nutzbarer Grünbereich als parkartig gestaltete Anlage für den ökologischen Ausgleich.<br />
Planungszweck<br />
Der Perimeter für die Zonenplanänderung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Der Bereich A<br />
umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 3008 sowie die Parzellen Nr. 140 und Nr. 3021 und beinhaltet eine<br />
Fläche von ca. 5.6 ha die heute vollumfänglich in der Landwirtschaftszone liegt. Von dieser Fläche<br />
wird ca. 1 ha als Grünfläche gestaltet (vgl. nächstes Kapitel „Workshopverfahren / Richtprojekt“. Der<br />
Bereich B umfasst die Parzelle Nr. 3127 <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 1.1 ha. Diese liegt heute in der ZöN<br />
b (Baureglement 1986). Zweck der Zonenplanänderung ist es, eine Bauzone (Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />
ZPP) im Sinne des „Leitbildes Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“ (siehe oben) zu<br />
schaffen. Zonen <strong>mit</strong> Planungspflicht ZPP ermöglichen die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ<br />
anspruchsvolle, wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger Areale. Um in einer Zone <strong>mit</strong><br />
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Planungspflicht ZPP bauen zu können, sieht das Baugesetz unterschiedliche Möglichkeiten vor: (Teil-)<br />
Überbauungsordnung, Gesamtvorhaben, Wettbewerb. Aus Sicht der Stadt muss bei allen Möglichkeiten<br />
die Sicherung hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualitäten gewährleistet werden. Um<br />
diese zu definieren und deren Umsetzung sicherzustellen, wurde ein Workshopverfahren für die Erar<br />
beitung eines städtebaulichen Richtkonzepts unter Beizug externer Fachleute durchgeführt (siehe<br />
unten sowie <strong>Anhang</strong> c).<br />
Workshopverfahren / Richtprojekt<br />
Die Stadt <strong>Thun</strong> und der Investor West Development AG waren als Grundeigentümer Auftraggeber des<br />
Qualitätssicherungsverfahrens. Das Verfahren diente der städtebaulichen Qualitätssicherung und<br />
erfolgte unter Einbezug der zuständigen Fachstellen der Stadt <strong>Thun</strong> und externer Experten für<br />
Architektur, Städtebau und Verkehr. Die Auftraggeber fällten strategische Zwischenentscheide und<br />
genehmigten das Ergebnis des Workshopverfahrens. Wesentliche Grundlage für das Workshopverfahren<br />
waren das Leitbild und der Massnahmenkatalog „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest“<br />
(siehe <strong>Anhang</strong> b). Die Erarbeitung der Zwischenergebnisse und des städtebaulichen Richtprojektes<br />
erfolgte durch GWJARCHITEKTUR AG und 4d AG Landschaftsarchitekten BSLA.<br />
Das gemeinsame Vorgehen ermöglichte die Entwicklung eines zusammenhängenden detaillierten<br />
Entwicklungs- resp. Richtkonzeptes. Das Ergebnis des Verfahrens (städtebauliches Richtprojekt) liegt<br />
in einem Schlussbericht vor (siehe <strong>Anhang</strong> c). Dieser bildete die Grundlage für die Ausarbeitung des<br />
Mitwirkungsentwurfes sowie der weiteren Überarbeitungsschritte (Vorprüfung, Auflage,<br />
Genehmigung).<br />
Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung setzt auf eine starke bauliche Geste, die eine klare Kante<br />
beim Stadteingang <strong>mit</strong> einem grossvolumigen Baukörper bildet. Es werden zwei Baubereiche (A und<br />
B) ausgeschieden, die in ihren Abmessungen eine für die Realisierungssicherheit erforderliche<br />
Nutzungsoffenheit gewährleisten. Die Massstäblichkeit wird dem <strong>Stand</strong>ort gerecht. Im Bereich A sind<br />
unter anderem Nutzungen für das Autogewerbe vorgesehen. Daneben ist die Ansiedlung von Möbelfachmärkten<br />
und/oder anderer Verkaufsläden möglich. Wohnnutzung, ein Hotel oder ein Altersheim<br />
runden den Nutzungsmix ab. Die Gebäuderiegel werden von der Strasse als repräsentative, ruhige<br />
städtische Raumkante erlebbar, welche sich in das Ensemble von Fachmarktzentrum und Stadion-<br />
Neubau gut einfügt. In der Fortsetzung nach Osten nehmen im Bereich B <strong>mit</strong>telmassstäbliche Baukörper,<br />
welche in erster Linie für die Errichtung eines Stützpunktes der Rettungsdienste und für Schulraumerweiterungen<br />
vorgesehen sind, die Flucht auf und leiten in die kleinteiligere Quartierstruktur<br />
über.<br />
Das Bebauungskonzept <strong>mit</strong> einer weitgehend geschlossenen Gebäudefront schützt das südlich angrenzende<br />
Neufeldquartier vor Immissionen der Weststrasse und des Stadions. Der Übergang zum<br />
Neufeldquartier soll ein Ort werden, der zum Aufenthalt und zum Spiel einlädt. Der Zwischenbereich<br />
hat zudem die Funktion, zwischen zwei unterschiedlichen Bebauungsstrukturen und Nutzungen zu<br />
ver<strong>mit</strong>teln. Dadurch werden direkte Sichtbeziehungen unterbrochen und die Lärmausbreitung so gedämpft.<br />
Die Wegverbindungen sind direkt, funktional und öffentlich. Die grosszügigen Parkflächen<br />
sollen gestalterisch bereichernde Grünelemente enthalten. Die Asphaltflächen werden über Bänder<br />
entwässert.<br />
Kennzahlen zum städtebaulichen Richtprojekt:<br />
- Dachfläche von ca. 20‘000 m 2 (ohne Bereich B) soll für die solare Energienutzung verfügbar<br />
gemacht werden können.<br />
- Gebäudekonfiguration im Bereich A <strong>mit</strong> Riegellängen von 240 m bzw. 130 m.<br />
- Bruttogeschossfläche von 35'000 m 2 – 55'000 m 2<br />
- Max. Wohnanteil: 40% der oberirdischen Geschossflächen.<br />
- Gebäudehöhe der Hauptbauten min. 580.50 und max. 581.50 m.ü.M.<br />
- Keine zusätzliche Attika und Dachgeschosse.<br />
- Die Kennzahlen für den Bereich B sind abhängig von der tatsächlichen Nutzung.<br />
3 Umweltabklärungen<br />
Das Gebiet zwischen Weststrasse und Siedlungsrand Neufeld soll im Sinne einer Siedlungsergänzung<br />
überbaut werden. Die Grundlage der Planung bildet das Ergebnis des Workshopverfahrens.<br />
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Erschlossen ist das ganze Areal ausschliesslich über den Knoten Stadion auf der Weststrasse, der<br />
Bereich B zusätzlich über die Talackerstrasse.<br />
Im Rahmen der Umweltabklärungen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Verkehrsqualität für die<br />
betroffenen Knoten an der Weststrasse weiterhin genügt und die Einhaltung der Luftreinhaltegesetzgebung<br />
gegeben ist.<br />
Das Büro B+S ist <strong>mit</strong> der Erarbeitung der notwendigen Nachweise zur Einhaltung der Leistungsfähigkeit,<br />
Luftreinhaltung samt dazugehöriger Verkehrsstudie betraut worden (siehe <strong>Anhang</strong> d).<br />
Es ist heute davon auszugehen, dass die Überbauung in nacheinander zu realisierenden Teil-<br />
Überbauungsordnungen erfolgt. Die beiden Einzelvorhaben im Bereich A (Einzelvorhaben 1 =<br />
westlicher Teil; Einzelvorhaben 2 = östlicher Teil) weisen folgende Nutzungsmasse auf (Bruttogeschossflächen):<br />
In der Gesamtbeurteilung können, zitiert aus dem <strong>Anhang</strong> d, abschliessend folgende Kernaussagen<br />
gemacht werden:<br />
- „Das Kriterium „Verkehrsintensives Vorhaben (VIV)“ d.h. nicht mehr als 2'000 Fahrten pro Einzelvorhaben)<br />
ist durch die Zweiteilung des Areals eingehalten.<br />
- Das Kriterium der Leistungsfähigkeit ist <strong>mit</strong> 3‘800 Fahrten DTV (Obergrenze gemäss ZPP-Artikel)<br />
eingehalten.<br />
Das Kriterium der Belastbarkeiten aus Sicht der Luftreinhaltung ist im Einzelvorhaben 1 beim<br />
1. Strassenabschnitt der Weststrasse nur geringfügig überschritten, dies kann gemäss Fachbericht<br />
des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 in Kauf genommen werden (Begründung: Umgestaltung Weststrasse;<br />
zukünftig verbesserte Anbindung an ÖV; Verbesserung Langsamverkehrsnetz).<br />
Das Büro Gartenmann Engineering AG (GaE) ist <strong>mit</strong> der Erarbeitung des notwendigen Lärmgutachtens<br />
zur Einhaltung der Lärmimmissionen betraut worden (siehe <strong>Anhang</strong> e).<br />
Mit dem Gutachten werden die Immissionen (inkl. Weststrasse) für die Neubauten und die Immissionen<br />
einer neuen Erschliessungsstrasse für die benachbarten bestehenden Liegenschaften er<strong>mit</strong>telt<br />
und beurteilt.<br />
Die Resultate dieser Studie basieren auf „Berechnungen zum Fahrtenaufkommen“, aus dem Erläuterungsbericht<br />
nach Art. 47 RPV der B+S AG <strong>vom</strong> 29. April 2013. Die Grenzwerte für die Lärmbelastung<br />
richten sich nach der Lärmschutzverordnung LSV. Für die Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht gilt die Empfindlichkeitsstufe<br />
ES III.<br />
In der Gesamtbeurteilung können folgende Kernaussagen gemacht werden; Zitat aus <strong>Anhang</strong> e:<br />
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- Die der Weststrasse zugeordneten Fassaden sind auf Grund der hohen Verkehrsmenge stark<br />
lärmexponiert. Für Büronutzung können die Planungsgrenzwerte an den meisten Immissionspunkten<br />
eingehalten werden. Im EG sind jedoch einzelne Überschreitungen festzustellen. Für<br />
Wohnnutzungen sind die Planungswerte an der Nordfassade an den meisten Immissionspunkten<br />
überschritten.<br />
- Wir empfehlen, bei Räumen, in denen die Planungswerte nicht eingehalten werden können, eine<br />
geschlossene Glasfassade gegen die Westfassade vorzusehen und die Räume gegen eine<br />
lärmabgewandte Seite (nach Süden oder nach oben) zu lüften. In den Obergeschossen wird<br />
empfohlen, den Balkon <strong>mit</strong> einer Tiefe
4 Ergebnis der Voranfrage AGR<br />
Nebst der städtebaulichen Fragestellung (Stadion, Stadteingang, Weststrasse, Wohnquartier etc.) gilt<br />
es, <strong>mit</strong> dem Verfahren auch verkehrstechnische und umweltrechtliche (Lärm und Luft) Fragen zu<br />
klären. Um bereits für die öffentliche Mitwirkung (erster Verfahrensschritt) eine möglichst hohe Sicherheit<br />
in Bezug auf die Umsetzbarkeit der im Bericht vorgestellten Ideen zu erhalten, hatte sich die Stadt<br />
<strong>Thun</strong> dazu entschieden, beim Kanton eine Voranfrage einzureichen. Im Rahmen dieser Voranfrage<br />
nahmen die involvierten kantonalen Fachstellen grundsätzlich zur Zonenplanänderung Stellung. In<br />
seinem Antwortschreiben zur Voranfrage verlangte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)<br />
eine deutlichere Darstellung der Absichten und gewisse Präzisierungen an den ZPP-Bestimmungen.<br />
Eine entsprechende Überarbeitung erfolgte und floss bereits in den Mitwirkungs- aber auch<br />
Vorprüfungs- und aktuell Auflage-<strong>Entwurf</strong> der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht Weststrasse Süd ein.<br />
Nachfolgend ist das Verfahren kurz dargestellt:<br />
Städtebauliches Richtprojekt<br />
(Ergebnis: Workshopverfahren)<br />
Ziel:<br />
Städtebauliche Qualitätssicherung für den<br />
gesamten Raum<br />
Verbindlichkeit: Behördenwegleitend<br />
Aktueller <strong>Stand</strong><br />
Zonenplanänderung<br />
(ZPP Weststrasse Süd)<br />
Ziel:<br />
Sicherstellung der Qualitäten des Richtprojektes<br />
und Vollzug übergeordnete Gesetzgebung<br />
(Bsp: Ausschluss von Verkehrsintensiven<br />
Vorhaben ViV; Beschränkung der<br />
Fahrtenzahl; Zwei klar getrennte Baukörper)<br />
Verbindlichkeit: Allgemeinverbindlich<br />
Eventuell<br />
Teilüberbauungsordnungen<br />
Die nächsten Schritte<br />
Bauprojekt<br />
Insbesondere die Frage, ob es sich bei den zukünftigen Bauten im Bereich A (zwei sind vorgesehen)<br />
aus umweltrechtlicher Sicht um bloss eine Anlage handelt, muss spätestens im Rahmen des Baubewilligungverfahrens<br />
geklärt werden. Mit der obigen Darstellung ist verdeutlicht, welche Zielsetzungen<br />
und Verbindlichkeiten die bisherigen Arbeitsergebnisse aufweisen. Nachfolgend wird in Anlehnung an<br />
die Kriterien, welche das Bundesgericht beim Fall Pratteln (BGE, 1A.110/2006 <strong>vom</strong> 19. April 2007)<br />
angewendet hat, dargelegt, weshalb die Stadt <strong>Thun</strong> klar davon ausgeht, dass die Umsetzung der Teilprojekte<br />
in der ZPP nicht als eine Anlage betrachtet werden kann:<br />
- Kriterium 1; Zusammenarbeit der Bauherren oder die gemeinsame Organisation:<br />
Bisher sprechen wir nicht von Bauherren. Mit dem Richtprojekt ging es um die städtebauliche<br />
Qualitätssicherung. Eine Gesamtsicht (quasi eine „Anlage“) stellt in dem Sinne fachlich nur die<br />
logische Konsequenz dar. Die Vorhaben werden ab Bauprojekt und in der Realisierung jeweils<br />
eigenständig und unter voneinander unabhängigen Bauherrschaften weiterentwickelt.<br />
- Kriterium 2; Zeitgleiche Planung:<br />
Die Betrachtung und gleichartige Darstellung der beiden Baubereiche im ZPP-Perimeter sind<br />
ebenfalls ein Resultat städtebaulicher Qualitätssicherung im Rahmen der ZPP. Die Studien dazu<br />
stammen jedoch aus unterschiedlichen Zeiträumen und haben keine gleichartige Bearbeitungstiefe.<br />
Es gibt keine Abhängigkeiten und Notwendigkeiten zu einer zeitgleichen Realisierung.<br />
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- Kriterium 3; Abgestimmtes oder koordiniertes Verfahren:<br />
Jegliche Abstimmung und Koordination erfolgt auf Initiative der Stadt und im öffentlichen Interesse.<br />
Es kommt da<strong>mit</strong> nicht zur gemeinsamen Interessenverknüpfung der Bauherren.<br />
- Kriterium 4; Betriebliche Einheit aller beteiligten Einzelobjekte:<br />
Mit der festgeschriebenen Aufteilung auf zwei Baukörper ist die Einheit ausgeschlossen. Die<br />
Baukörper sind durch die Arealerschliessung voneinander getrennt.<br />
- Kriterium 5; Gemeinsame Organisation und Zielsetzung verschiedener Verkaufsbetriebe:<br />
Gemeinsame Bauherrschaft, gemeinsames Eigentum oder zusammenhängende Nutzungen über<br />
beide Vorhaben hinweg sind weder geplant oder angestrebt, noch durch die ZPP begünstigt.<br />
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die gestützt auf die Luftreinhalteverordnung notwendigen<br />
Massnahmen im Bereich der Weststrasse bereits weitgehend umgesetzt worden sind: Verstetigung<br />
des motorisierten Individualverkehrs <strong>mit</strong> dem Gestaltungskonzept der Weststrasse (in Umsetzung);<br />
Anbindung an das Netz des öffentlichen Verkehrs (Bereich Nord erfolgt, Bereich Süd planerisch<br />
gesichert); Anbindung an Langsamverkehrsnetz (Velo, Fussverkehr) <strong>mit</strong> Gestaltungskonzept und ZPP<br />
gesichert und teilweise umgesetzt.<br />
5 Ergebnis der Mitwirkung<br />
Hinweis: Detaillierte Angaben zur Mitwirkung finden sich im eigenständigen Dokument „Ergebnis der<br />
öffentlichen Mitwirkung“.<br />
Anlässlich einer Medienkonferenz wurde am 4. November 2011 über die geplante Zonenplanänderung<br />
informiert. Die Mitwirkung, welche <strong>vom</strong> 10. November 2011 bis 9. Januar 2012 stattfand,<br />
wurde zudem im Amtsanzeiger <strong>vom</strong> 10. November 2011 öffentlich publiziert. Im Internet waren die<br />
Unterlagen während der Mitwirkung als Pdf-Download verfügbar. Auf Wunsch von privaten Anstössern<br />
wurde die Mitwirkungsfrist <strong>vom</strong> 12. Dezember 2011 bis zum 9. Januar 2012 verlängert. Am<br />
Dienstagabend, 8. November 2011 fand im Neufeld-Schulhaus ein öffentlicher Orientierungsanlass<br />
statt.<br />
Am 17. Januar 2012 erfolgte auf Wunsch von Anwohnern aus dem Neufeldquartier ein Gespräch im<br />
Rahmen eines „Runden Tisches“. Unter der Leitung von Gemeinderätin Marianne Dumermuth<br />
nahmen nebst VertreterInnen der Stadt verschiedene VertreterInnen von Parteien, Verbänden, dem<br />
Leist und Anwohnergruppen teil.<br />
Insgesamt wurden im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung 68 Stellungnahmen eingereicht. Häufig<br />
wurden dabei ergänzend zum ausgefüllten Fragebogen kompetente und detaillierte Eingaben<br />
formuliert. 54 dieser Eingaben sind Stellungnahmen von Privatpersonen, davon 23, welche direkt als<br />
Anwohner betroffen sind. Nur gerade 3 Stellungnahmen kommen von politischen Parteien und 11<br />
Stellungnahmen von Organisationen (Gewerbeverein <strong>Thun</strong>er KMU, Neufeld-Leist etc.). Die restlichen<br />
20 Stellungnahmen stammen von Privatpersonen aus der Stadt <strong>Thun</strong> und Umgebung. Die wichtigsten<br />
Themen aus der Mitwirkung sind auf nachfolgendem Übersichtsplan zusammengefasst:<br />
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Legende:<br />
Die Mitwirkenden aus dem direkten Umfeld der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht AI „Weststrasse Süd“ lassen<br />
sich wie folgt lokalisieren:<br />
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Zusammenfassung der Eingaben<br />
Die Zonenplanänderung wird insbesondere auch von Parteien, Verbänden und Organisationen grundsätzlich<br />
positiv aufgenommen. Widerstand bzw. Einwendungen, Befürchtungen und Änderungsvorschläge<br />
kommen verständlicherweise hauptsächlich von Anwohnern aus dem Neufeldquartier. Etliche<br />
Eingaben führen zu Verbesserungen und Klärungen der Vorlage. Grosse Bedenken bestehen bei der<br />
Definition und Ausgestaltung der Langsamverkehrsmassnahmen und des Grünbereiches. Diese Bedenken<br />
wurden in der Folge im Rahmen eines partizipativen Prozesses genauer definiert und Empfehlungen<br />
für die Weiterbearbeitung formuliert.<br />
Die Stadtbehörde bedankt sich für das engagierte Mitwirken <strong>mit</strong> Eingaben, welche zum Teil wichtige<br />
Beiträge für die weitere Planung und Projektierung beinhalten.<br />
Auswirkungen der Mitwirkung auf die weitere Planung:<br />
- Anpassung der ZPP-Bestimmungen: Untergeordnet soll auch westlich der Erschliessung Wohnnutzung<br />
realisiert werden.<br />
- Das Nutzungsmass wird <strong>mit</strong> min. 4'000 m 2 und max. 12'000 m 2 BGF festgelegt (wird später im<br />
Rahmen der Überarbeitung nach der Vorprüfung nochmals angepasst:<br />
Maximale Wohnnutzung 40% der oberirdischen Geschossflächen ( vgl. Kap. 6).<br />
- Anpassung der ZPP-Bestimmungen: Die genaue Lage, respektive Gestaltung der Langsamverkehrsanlagen<br />
und des Grünbereiches werden in einem qualitätssichernden Prozess noch genau<br />
zu definieren sein (Ein partizipativer Prozess wurde bereits durchgeführt, ein Studienauftrag zur<br />
Aussenraumgestaltung läuft zurzeit).<br />
- Zusätzliche Nachweise: Die Notwendigkeit der rückwärtigen neuen Erschliessungsstrasse wurde<br />
überprüft und im <strong>Anhang</strong> des Berichtes „Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung“ ausführlicher begründet.<br />
- Zusätzliche Nachweise: Mit der vorliegender Zonenplanänderung werden die Voraussetzungen<br />
geschaffen, dass <strong>mit</strong> der Entwicklung des Areals Weststrasse Süd für das angrenzende Wohnquartier<br />
Neufeld bezüglich Emissionen eine Verbesserung gegenüber dem IST-Zustand eintritt.<br />
Dieser Nachweis wird im <strong>Anhang</strong> des Berichtes „Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung“ erbracht.<br />
- Die Anliegen im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Stadionnutzung werden separat <strong>mit</strong> den zuständigen<br />
Bewilligungsbehörden behandelt, da dies nicht Gegenstand der vorliegenden Zonenplanänderung<br />
ist.<br />
Zusätzliche Einschränkung der Nutzungsart<br />
Der Gemeinderat beauftragte das Planungsamt – auch <strong>mit</strong> Blick auf das Ergebnis der Mitwirkung –<br />
eine weitere Nutzungspräzisierung (Beschluss <strong>vom</strong> 26. April 2012) abzuklären. Ziel war es, den<br />
planungsrechtlichen Spielraum zum Schutz vor Konkurrenz der Innenstadtgeschäfte und vor Lärm<br />
(namentlich Ausschluss von Detailhandel und Drive-In-Restaurants) auszuloten. Das Büro<br />
AD!VOCATE vertreten durch, lic. jur. Andreas Danzeisen, Rechtsanwalt, Bern wurde in der Folge <strong>mit</strong><br />
der planungsrechtlichen Abklärung dieser Fragestellung beauftragt. Er kommt zum Schluss, dass die<br />
Nutzungsvorschriften zur Einschränkung einer Konkurrenzsituation <strong>mit</strong> den Innenstadtgeschäften und<br />
zur Vermeidung von Lärm entsprechend angepasst werden können. Der Formulierungsvorschlag des<br />
Büros AD!VOCATE wurde leicht überarbeitet und wurde wie folgt in den Vorprüfungsentwurf und auch<br />
in den aktuell vorliegenden Auflageentwurf aufgenommen (neuer Text kursiv gedruckt):<br />
Nutzungsart<br />
- Mässig störendes Gewerbe, Dienstleistung und Verkauf. Keine verkehrsintensive Nutzungen<br />
gemäss Art. 91a ff BauV. Kein Detailhandel Lebens<strong>mit</strong>tel sowie keine Nutzungen, bei denen die<br />
Kundschaft ihr Fahrzeug nicht verlassen muss (Drive-In). Übriger Detailhandel darf max. 4‘500 m 2<br />
Bruttogeschossfläche umfassen.<br />
- Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen.<br />
- Im Bereich B zusätzlich öffentliche Nutzungen für die Schulraumerweiterung sowie für einen Stützpunkt<br />
der Rettungsdienste.<br />
- Öffentlich nutzbarer Grünbereich als parkartig gestaltete Anlage für den ökologischen Ausgleich.<br />
Kommentar zur Nutzungsart: Die Beschränkung des „übrigen Detailhandels“ auf eine Bruttogeschossfläche<br />
von 4‘500 m 2 entspricht ca. 10% der gesamten vorgesehenen Bruttogeschossfläche des Richtprojektes<br />
<strong>vom</strong> 14.4.2011 (vgl. <strong>Anhang</strong> c).<br />
Seite 11/16
Anpassung des Lärmartikels<br />
Im Rahmen der juristischen Abklärung (vgl. vorangehende Seite) wurde zudem der Lärmartikel wie<br />
folgt formal-juristisch korrigiert (neuer Text kursiv gedruckt):<br />
- Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III.<br />
- Mit planerischen, gestalterischen und/oder baulichen Massnahmen am Gebäude muss spätestens<br />
im Baubewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz zwischen der<br />
Lärmquelle (Emissionspegel) und bei Wohnnutzung, in der Ebene der Baukante (Immissionspegel)<br />
mindestens 10dB(A) beträgt (Hinweis: Der Begriff „Baukante“ wurde im Rahmen der Vorprüfung<br />
auf „Fenster von lärmempfindlichen Räumen“ angepasst).<br />
( Nach der öffetnlichen Planauflage wurde festgestellt, dass diese Formulierung zwar formaljuristisch<br />
korrekt ist, die Zahl jedoch auf Grund des Lärmgutachtens falsch errechnet wurde. Der<br />
Artikel wird im Einverständnis <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Thun</strong>, der Investorin und der Burgergemeinde wie folgt<br />
angepasst:<br />
Mit planerischen, gestalterischen und/oder baulichen Massnahmen am Gebäude muss im<br />
Baubewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz zwischen der<br />
Lärmquelle (Emissionspegel) und dem Immissionsort (Immissionspegel) mindestens 17 dB(A)<br />
bei Büronutzung und mindestens 23 dB(A) bei Wohnnutzung beträgt (massgebliche<br />
Immissionsorte sind die offenen Fenster von lärmempfindlichen Räumen).<br />
Hinweis:<br />
Im Neufeldquartier fand zudem eine intensivere Form der Mitwirkung statt. In zwei Workshops<br />
(12. Dezember 2012, 30. Januar 2013) Haben sich insgesamt 26 Bewohnerinnen und Bewohner des<br />
Neufeldquartiers <strong>mit</strong> ihren Vorstellungen, Wünschen und auch Bedenken zum Grünraum zwischen<br />
der Weststrasse/neuen Bauten und ihrem Quartier auseinander gesetzt.<br />
Folgende Stichworte wurden dabei behandelt:<br />
Soziale Kontrolle, Primäre Nutzerschaft, Naturerlebnis, Kinder, Begrenzungen, Eindruck des Grünraumes,<br />
Nutzung, Zugänge, Abgrenzung, Fussgänger-Wege im Grünraum, Transit und übriger Langsamverkehr,<br />
Naturelemente/Lebensräume, Wasser, Beleuchtung.<br />
Der Schlussbericht ist beim Stadtplanungsamt einsehbar.<br />
Seite 12/16
6 Ergebnis der Vorprüfung<br />
Mit dem Vorprüfungsbericht <strong>vom</strong> 31. Oktober 2012 nehmen die betroffenen kantonalen Amtsstellen,<br />
zur eingereichten Planung Stellung. Dabei beziehen sie sich insbesondere auf die Frage der Rechtsmässigkeit<br />
der Planung.<br />
Zur Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht AI „Weststrasse Süd“ werden insbesondere Präzisierungen gefordert.<br />
Im Einzelnen:<br />
1) Festsetzung eines minimalen Nutzungmasses.<br />
2) Festsetzung eines maximalen Wohnanteils.<br />
3) Präzisierung der Erschliessung.<br />
4) Präzisierung der Fahrtenberechnung.(vgl. <strong>Anhang</strong> d)<br />
5) Präzisierung der Auswirkungen des Lärmgutachtens. (vgl. <strong>Anhang</strong> e)<br />
Zudem äusserte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) den Wunsch, die Aussagen im<br />
ZPP-Artikel <strong>mit</strong> einer Skizze zu verdeutlichen:<br />
Nachfolgend sind die Änderungen aufgrund der Vorprüfung (Punkt 1 bis Punkt 3) kurze erläutert<br />
respektive zitiert:<br />
1) Zur Sicherstellung des haushälterischen Umgangs <strong>mit</strong> dem Boden wird verlangt, dass eine Minimale<br />
Ausnützung festgelegt wird. Die wird <strong>mit</strong> folgender neuen ZPP-Bestimmung erfüllt:<br />
Im Bereich A ist oberirdisch eine minimale Geschossfläche von 30‘000m 2 zu realisieren.<br />
Teilvorhaben können realisiert werden, wenn sie das Erreichen dieses Masses nicht verhindern<br />
(<strong>mit</strong> jedem Teilvorhaben ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen).<br />
2) Bei der neuen Bauzone handelt es sich um einen Arbeitsschwerpunkt. Entsprechend muss dieses<br />
Ziel auch rechtlich gesichert werden, dazu wird folgende neue ZPP-Bestimmung aufgenommen:<br />
„Die maximal mögliche Wohnnutzung beträgt 40% der oberirdischen Geschossflächen.<br />
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Teilvorhaben <strong>mit</strong> einem grösseren Wohnanteil können realisiert werde, wenn die Einhaltung dieses<br />
Masses jeweils pro Bereich A und B gesehen gewährleistet bleibt. Mit jedem Teilvorhaben ist ein<br />
entsprechender Nachweis zu erbringen.“<br />
3) Das ASTRA will verständlicherweise in Bezug auf die sogenannte „Lüsslispange“ kein Präjudiz.<br />
Der entsprechende Erschliessungsgrundsatz in den ZPP-Bestimmungen wird gestrichen.<br />
„Sekundäre Erschliessung ab allfälliger zukünftiger Verbindungsstrasse zwischen Weststrasse/<br />
Autobahnzubringer und Pfandernstrasse möglich.“<br />
Zudem wird die Baulinie der Nationalstrasse in der Legende unter „Hinweise“ im ZPP-Plan wie folgt<br />
präzisiert:<br />
- „Baulinie Nationalstrasse (NSG; SR 725.11)“. Die Wirkung der Baulinien der Nationalstrasse<br />
richtet sich nach Art. 44, Bundesgesetz über die Nationalstrassenverordnung<br />
(NSG, SR 725.11) in Verbindung <strong>mit</strong> Art. 29 und Art. 30 der Nationalstrassenverordnung<br />
(NSV, SR 725.111). Für sämtliche Bauvorhaben innerhalb der Baulinie bedarf es einer Bewilligung<br />
durch das Bundesamt für Strassen.<br />
7 Ergebnis der öffentlichen Planauflage<br />
In der Zeit <strong>vom</strong> 13. Juni bis 22. Juli 2013 lag die Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht (ZPP) Weststrasse Süd<br />
öffentlich auf. Es wurden fristgerecht 41 Einsprachen eingereicht; 38 von Anwohnern aus dem<br />
Neufeldquartier, sowie 3 Einsprachen von Organisationen (Innenstadt Genossenschaft, Verkehrs-<br />
Club der Schweiz und Burgergemeinde). Es wurden nach den Einspracheverhandlungen 2 Einsprachen<br />
(von Anwohnern) vollumfänglich und 1 teilweise (Burgergemeinde) zurück gezogen.<br />
Gestützt auf das Ergebnis der Einspracheverhandlungen wird die ZPP Weststrasse Süd neben<br />
kleineren redaktionellen Anpassungen im Wesentlichen in folgenden Punkten angepasst (welche<br />
ohne erneute öffentliche Planauflage vorgenommen werden können):<br />
Anpassungen auf Grund der Einsprachen IGT und VCS:<br />
Im Erläuterungsbericht zur ZPP (unter Kap. 2 "Ausgangslage und Planungszweck", Unterkapitel<br />
"Planungsanlass/ Nutzungsabsicht") werden folgende Erläuterungen aufgenommen, welche die Art<br />
der Nutzung präzisieren (in Anlehnung an die Formulierung aus dem Kommentar zu den Bestimmungen<br />
zur Zone Arbeiten des Baureglements der Stadt <strong>Thun</strong>):<br />
Mit „Verkauf“ ist gemeint: Verkaufsräume wie z.B. Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsräume für<br />
Fahrzeuge, Möbel, Baubedarf, Pflanzen und Gartenbedarf.<br />
Detailhandel Lebens<strong>mit</strong>tel und Nutzungen, bei denen die Kundschaft ihr Fahrzeug nicht verlassen<br />
muss, bleiben ausgeschlossen.<br />
Mit „übrigem Detailhandel“ ist gemeint: Verkaufsnutzungen für den täglichen Bedarf, welche einen<br />
im Verhältnis zur Verkaufsfläche hohen Kundenstrom erzeugen, dürfen max. 4‘500 m2<br />
Bruttogeschossfläche umfassen.<br />
Anpassungen auf Grund der Einsprache Burgergemeinde:<br />
Pkt. 8 unter „Nutzungsmass“ wird wie folgt korrigiert: „Die maximal mögliche Wohnnutzung beträgt<br />
40% …, wenn die Einhaltung dieses Masses jeweils pro Bereich A und B gewährleistet bleibt (…)“.<br />
Die Formulierung „gemäss Art. 20 BR Stadt <strong>Thun</strong>“ unter Pkt. 4 der Erschliessungsgrundsätze wird<br />
gestrichen, da hier fehl am Platz.<br />
Der Titel in den ZPP-Bestimmungen „Privatrechtliche Vereinbarungen“ wird geändert in<br />
„Vereinbarungen“.<br />
Die Festlegung betreffend der Schallpegeldifferenz gilt nur für den Bereich A (da der Bereich B<br />
heute schon in einer Bauzone liegt).<br />
Anpassungen auf Grund der Einsprachen Anwohner:<br />
Pkt. 3 unter „Nutzungsmass“ wird wie folgt ergänzt: „Keine zusätzliche Attika oder Dachgeschosse“.<br />
Seite 14/16
8 Planungsablauf<br />
19.08.2010 Genehmigung Planungsvereinbarung durch Gemeinderat Stadt <strong>Thun</strong><br />
14.04.2011 Erarbeitung Entwicklungs- und Richtkonzept (Workshop - Verfahren)<br />
Mai/Juni 2011<br />
Erarbeitung <strong>Entwurf</strong> Zonenplanänderung<br />
Juli/August 2011<br />
Voranfrage an das Amt für Gemeinden und Raumordnung<br />
September 2011<br />
Überarbeitung Mitwirkungsentwurf Zonenplanänderung<br />
Oktober 2011<br />
Beschluss Öffentliche Mitwirkung durch Gemeinderat Stadt <strong>Thun</strong><br />
November - Januar 2012 Öffentliche Mitwirkung<br />
Februar - April 2012<br />
Bereinigung Zonenplanänderung<br />
Mai - Oktober 2012<br />
Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung<br />
bis Mai 2013<br />
Überarbeitung Auflageentwurf Zonenplanänderung<br />
Juni/Juli 2013<br />
Öffentliche Planauflage<br />
August 2013<br />
Einspracheverhandlungen<br />
Herbst 2013<br />
Beschlussfassung durch Gemeinde- und Stadtrat Stadt <strong>Thun</strong><br />
Seite 15/16
9 <strong>Anhang</strong>
<strong>Anhang</strong> a)<br />
Auszug aus „Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept <strong>Thun</strong>-Oberland West, Teil II<br />
Massnahmen und RGSK-Karten“,<br />
Genehmigungsexemplar, 26. Juni 2012
Regionales Gesamtverkehrs‐ und<br />
Siedlungskonzept <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
TEIL II Massnahmen und RGSK‐Karten<br />
Genehmigungsexemplar<br />
Beinhaltet die behördenverbindlichen Teile des Agglomerationsprogramms V+S <strong>Thun</strong><br />
<strong>Thun</strong>, 26. Juni 2012
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Impressum<br />
Erarbeitung im Auftrag des Regierungsrates:<br />
Justiz‐, Gemeinde‐ und Kirchendirektion (JGK) und Bau‐, Verkehrs‐ und Energiedirektion (BVE)<br />
Regionale Projektbegleitung:<br />
Planungsregionen Kandertal, Obersimmental‐Saanenland, Entwicklungsraum <strong>Thun</strong> und Regionale Verkehrskonferenz<br />
OW<br />
Auftraggeber<br />
Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)<br />
Arthur Stierli<br />
Matthias Fischer<br />
Kant. Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I (OIK I)<br />
Markus Wyss<br />
Amt für öffentlichen Verkehr (AöV)<br />
Bernhard Kirsch / Bruno Meier<br />
Geschäftsführung Planungsregionen<br />
Region Kandertal (KA)<br />
Arthur Grossen<br />
Region Obersimmental‐Saanenland (OSSA)<br />
Andreas Grünig<br />
Entwicklungsraum <strong>Thun</strong> (ERT)<br />
Melchior Buchs<br />
Agglomeration <strong>Thun</strong><br />
Hansueli Graf<br />
Thomas Jenne<br />
Auftragnehmende<br />
Alpgis AG, Fliederweg 11 / Postfach, 3601 <strong>Thun</strong><br />
Suzanne Albrecht (bis Ende 2011)<br />
Emanuel Buchs (Schlussbearbeitung)<br />
Aline Mauerhofer / Bettina Witmer (RGSK‐Karten)<br />
Atelier Wehrlin, Eicherstrasse 55, 3184 Wünnewil<br />
Matthias Wehrlin<br />
Panorama AG, Münzrain 10, 3005 Bern<br />
Urs Heimberg<br />
Kaja Keller<br />
Metron Bern AG, Neuengasse 43, 3001 Bern<br />
Monika Saxer<br />
Antje Neumann<br />
Rundum mobil GmbH, Schulhausstrasse 2, 3600 <strong>Thun</strong><br />
Gerhard Schuster<br />
26. Juni 2012 2/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Gesamtübersicht Massnahmen<br />
Struktur der Massnahmenblätter 4<br />
Erläuterung der Massnahmenblätter 7<br />
Abkürzungen 8<br />
Massnahmen Siedlung und Landschaft<br />
Massnahmen Siedlung (S) 9<br />
Massnahmen Landschaft (LA) 46<br />
Massnahmen Verkehr<br />
Übersichtskarten Entwicklungsgebiete und Massnahmen Verkehr 50<br />
Massnahmen Entwicklungsgebiete (E) 56<br />
Massnahmen Motorisierter Individualverkehr (M) 72<br />
Massnahmen Öffentlicher Verkehr (ÖV) 106<br />
Massnahmen Langsamverkehr (LV) 122<br />
Massnahmen Kombinierte Mobilität (KM) 132<br />
Nachfrageorientierte Massnahmen (NM) 149<br />
RGSK ‐ Richtplankarte 154<br />
<strong>Anhang</strong>: Richtplan Verkehrsintensive <strong>Stand</strong>orte 157<br />
26. Juni 2012 3/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Gesamtübersicht Massnahmen<br />
Struktur der Massnahmenblätter<br />
Das Regionale Gesamtverkehrs‐ und Siedlungskonzept RGSK <strong>Thun</strong>‐ Oberland West besteht aus drei Teilen: Teil I: Bericht,<br />
Teil II: Massnahmen und der Richtplankarte, die unterteilt ist in die Abschnitte Nord, Süd und Agglomeration.<br />
Das Entwicklungsleitbild, die Massnahmenblätter, die RGSK‐Karten sowie die Kapitel 4 (Ziele und Strategien) und<br />
Kapitel 8 (Aufhebungs‐ und Genehmigungsvermerke) des Berichtes sind behördenverbindlich. Die behördenverbindlichen<br />
Kapitel des Berichts sind in der Überschrift als solche gekennzeichnet und im Inhaltsverzeichnis grau hinterlegt.<br />
Die in dem vorliegenden Teil II: Massnahmen enthaltenen Massnahmen wurden aus den durchgeführten Analysen<br />
und dem erarbeiteten Handlungsbedarf abgeleitet. Sie konkretisieren das Zukunftsbild sowie die Inhalte der Teilstrategien<br />
Siedlung und Verkehr. Die Reihenfolge der Massnahmen ist Siedlung, Landschaft und Verkehr. Innerhalb des<br />
Verkehrsteils werden zunächst die vollständigen Massnahmen im Bereich der Entwicklungsgebiete genannt; es folgen<br />
die Massnahmen zum motorisierten Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr, kombinierte Mobilität<br />
und nachfrageorientierte Massnahmen.<br />
Im Bereich Verkehr sind mehrere A‐Massnahmen aus dem 1. Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung <strong>Thun</strong><br />
(AP V+S) enthalten. Diese sind <strong>mit</strong> blauer Schrift kenntlich gemacht und <strong>mit</strong> der Nummerierung des Prüfberichts des<br />
Bundes zum 1. Agglomerationsprogramm aufgeführt. Die Nennung der Massnahmen dient einem besseren Verständnis<br />
von Verknüpfungen und Abhängigkeiten zwischen den Massnahmen beider Agglomerationsprogramme. Im<br />
Bereich Siedlung und Landschaft wurden Bestandteile von Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm S+V<br />
<strong>Thun</strong> 1. Generation in die neuen Massnahmeblätter integriert. Dort wo dies vorkommt, ist die Nummer aus dem<br />
Prüfbericht in der Kopfzeile des Massnahmeblatts ersichtlich.<br />
Um eine Harmonisierung von RGSK und Agglomerationsprogramm zu erreichen, wurden die Zeithorizonte (Prioritäten)<br />
des RGSK <strong>Thun</strong>‐ Oberland West den Zeithorizonten des Agglomerationsprogramms <strong>Thun</strong>, 2. Generation angepasst.<br />
Massnahmen, die nicht die Agglomeration betreffen weisen neu zwei A‐Prioritäten auf: A‐Priorität bis 2014<br />
sowie A‐Priorität bis 2018. Dadurch gelten in beiden Dokumenten die gleichen drei Horizonte bei den Prioritäten A<br />
(bis 2018), B (2019‐2022) und C (ab 2023). Im Bereich Siedlung und Landschaft handelt es sich bei den Massnahmen<br />
oft um Daueraufgaben, die periodisch überprüft, angepasst und ergänzt werden müssen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Massnahmen des RGSK <strong>Thun</strong>‐ Oberland West im Überblick, die Zuteilung zu den jeweiligen<br />
Regionen, sowie die beabsichtigten Realisierungszeiträume:<br />
Region<br />
1 = Planungsregion ERT (Entwicklungsraum <strong>Thun</strong>)<br />
2 = Planungsregion OSSA (Obersimmental‐Saanenland)<br />
3 = Planungsregion KA (Kandertal)<br />
X = Planung X = Schwerpunkt Massnahme bei Planung<br />
U = Realisierung U = Schwerpunkt Massnahme auf Realisierung<br />
C = Controlling<br />
Massnahmen Siedlung<br />
A2<br />
A1<br />
Region Nr. Bezeichnung<br />
A B/C<br />
bis 2014 ständig 2015‐18 später<br />
S1 Koordination der Siedlungsentwicklung: Ausgleich Vor‐ und<br />
1<br />
X C U<br />
Nachteile<br />
1 S2 Koordination Ortsplanung Gemeinden C X U<br />
1 S3 Verdichtung X C U<br />
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RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
1 S4a Umstrukturierungsgebiete (Agglomeration) C/X/U<br />
1, 2,3 S4b Umstrukturierungsgebiete (ländlicher Raum) C/X/U<br />
1 S5a Entwicklung Wohnschwerpunkte (Agglomeration) X C/X/U<br />
1, 2,3 S5b Entwicklung Wohnschwerpunkte (Zentren) C/X/U<br />
1<br />
S6a Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Wohnen<br />
(Agglomeration)<br />
X C/X/U<br />
1, 2,3<br />
S6b Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Wohnen<br />
(Zentren)<br />
C/X/U<br />
1 S7a Entwicklung Arbeitsschwerpunkte (Agglomeration) X C/X/U<br />
1, 2,3 S7b Entwicklung Arbeitsschwerpunkte (ländlicher Raum) C/X/U<br />
1<br />
S8a Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten,<br />
Sport und Freizeit (Agglomeration)<br />
X C/X/U<br />
1, 2,3<br />
S8b Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten<br />
(ländlicher Raum)<br />
C/X/U<br />
1 S9 Verkehrsintensive <strong>Stand</strong>orte X C<br />
1,2,3 S10 Wichtige Siedlungsbegrenzungen und Siedlungstrenngürtel X C U<br />
1, 2,3 S11 Festlegen von Regionalen Zentren 4. Stufe X/U C<br />
1, 2,3 S12 Ausscheiden Verarbeitungs‐ und Lagerplätze Schnitzelholz X/U C U<br />
1, 2,3 S13 Regionales touristisches Entwicklungskonzept X C U<br />
Massnahmen Landschaft<br />
A2<br />
A1<br />
Region Nr. Bezeichnung<br />
A B/C<br />
bis 2014 ständig 2015‐18 später<br />
1,2,3 LA 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft X C U<br />
1,3 LA2 Regionale Naturpärke und UNESCO‐Welterbe SAJA C/X/U<br />
Massnahmen Entwicklungsgebiete<br />
Region Nr. Bezeichnung<br />
A2<br />
A1<br />
Vorleistung<br />
bis 2015‐ 2019‐ ab<br />
A B C<br />
2014 18 22 2023<br />
1 E1.1 Kantonaler Schwerpunkt ESP Bahnhof <strong>Thun</strong> X X/U U U<br />
1 E1.2 Regionales Entwicklungsgebiet Areal Bahnhof <strong>Thun</strong> West X U U U<br />
1 E2 Kantonaler Schwerpunkt ESP <strong>Thun</strong> Nord X U U U<br />
1 E3<br />
Kantonaler Schwerpunkt ESP Bahnhof Steffisburg und Gewerbegebiet<br />
Heimberg Süd<br />
X U<br />
1 E4 Regionales Entwicklungsgebiet <strong>Thun</strong> Süd/Südwest X X U U<br />
1 E5 Regionales Entwicklungsgebiet Kandergrien, Spiez X X U<br />
Massnahmen Verkehr<br />
Region Nr. Bezeichnung<br />
A2<br />
A1<br />
Vorleistung<br />
bis 2015‐ 2019‐ ab<br />
A B C<br />
2014 18 22 2023<br />
1 M1.1 Verbesserung Verträglichkeit bestehendes Netz: A‐Projekte X X/U U<br />
1 M1.2<br />
Verbesserung Verträglichkeit bestehendes Netz: weitere<br />
Projekte Agglomeration<br />
X/U U U<br />
1 M2<br />
Lenkung MIV in die Parkierungsanlagen der Innenstadt<br />
<strong>Thun</strong><br />
X/U U<br />
1 M3 Zubringer A6 / Bypass <strong>Thun</strong> Nord X/U U<br />
1 M4<br />
Zwingende flankierende Massnahmen im Siedlungsgebiet<br />
für Bypass <strong>Thun</strong> Nord<br />
X/U U<br />
1 M5 Neuer Autobahnanschluss Allmendstrasse ‐ Zollhaus X U<br />
1 M6 Neue Aarequerung <strong>Thun</strong> Süd X<br />
1 M7 Trassefreihaltung Kernumfahrung <strong>Thun</strong> / Hübelitunnel X U<br />
1,2 M8<br />
Strassenanlagen Simmental / Saanenland: Umsetzung Korridorstudie<br />
U U U U U<br />
26. Juni 2012 5/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Massnahmen Verkehr<br />
A2<br />
A1<br />
Vorleistung<br />
bis 2015‐ 2019‐ ab<br />
Region Nr. Bezeichnung<br />
A B C<br />
2014 18 22 2023<br />
3 M9 Strassenanlagen Kandertal: Umsetzung Korridorstudie U U U<br />
1 M10 Verträgliches Strassennetz X<br />
1 M11 Aufhebung Niveauübergänge Heimberg X U<br />
1 M12<br />
Erschliessung Regionales Entwicklungsgebiet Bahnhof <strong>Thun</strong><br />
West<br />
X U U U<br />
1 M13 Erschliessung Kantonaler Schwerpunkt ESP <strong>Thun</strong> Nord X U U<br />
1 M14<br />
Erschliessung ESP Bahnhof Steffisburg und Gewerbegebiet<br />
Heimberg Süd<br />
X U<br />
1 M15<br />
Erschliessung Regionales Entwicklungsgebiet <strong>Thun</strong><br />
Süd/Südwest<br />
X X U<br />
1 ÖV1 Austauschräume, Anbindung Agglomerationen X X X X<br />
1 ÖV3 Stärkung des öffentl. Agglomerationsverkehrs: <strong>Thun</strong> X/U U U U<br />
Stärkung des öffentl. Agglomerationsverkehrs: rechtes<br />
1 ÖV4.1<br />
X U<br />
<strong>Thun</strong>erseeufer<br />
ÖV4. Stärkung des öffentl. Agglomerationsverkehrs: linkes <strong>Thun</strong>ersee‐ufer<br />
1<br />
X<br />
U<br />
2<br />
3 ÖV 6 ÖV‐Anbindung Frutigen X<br />
1,2,3 ÖV7 ÖV‐Erschliessung im ländlichen Raum X U<br />
1 ÖV8 Perronverlängerungen und Doppelspurausbauten X U<br />
1,2,3 ÖV9<br />
Perronverlängerungen, Doppelspurausbauten und Aufhebung<br />
Niveauübergänge: ausserhalb Agglomeration<br />
U U U U<br />
1 LV1 Stärkung Langsam‐/Veloverkehr Stadt <strong>Thun</strong>: A‐Projekte X/U X/U<br />
1 LV2<br />
Stärkung Langsam‐/Veloverkehr Agglomeration und Region<br />
<strong>Thun</strong><br />
X U U U<br />
1,2 LV3<br />
Stärkung Langsam‐/Veloverkehr ins Simmental, Saanenland,<br />
ERT ohne Agglomeration<br />
X<br />
3 LV4 Stärkung Langsam‐/Veloverkehr im Kandertal X<br />
1 LV5a<br />
Stärkung Langsamverkehr: Touristische Routen ‐ innerhalb<br />
Agglomeration<br />
X U<br />
1,2,3 LV5b<br />
Stärkung Langsamverkehr: Touristische Routen ‐ ausserhalb<br />
Agglomeration<br />
X U<br />
1 LV6 Stärkung Langsamverkehr: Signalisation + Datenerfassung X U<br />
1 KM1 Mobilitätsmanagement Agglomeration <strong>Thun</strong> X U<br />
1,2,3 KM2<br />
Mobilitätsmanagement Zentren 3./4. Stufe und Tourismusorte<br />
X U<br />
1 KM3<br />
Parkierung MIV (inkl. P+R und PP‐Bewirtschaftung): Agglomeration<br />
<strong>Thun</strong><br />
X U<br />
1,2,3 KM4<br />
Parkierung MIV (inkl. P+R, PP‐Bewirtschaftung): Zentren<br />
3./4. Stufe, ländlicher Raum<br />
X U<br />
1 KM5<br />
Ausbau Bike+Ride: Agglomeration <strong>Thun</strong>, Stärkung kombinierte<br />
Mobilität<br />
X U<br />
1,2,3 KM6<br />
Ausbau Bike+Ride: Zentren 3./4. Stufe, Tourismusorte, Stärkung<br />
kombinierte Mobilität<br />
X U<br />
1 KM7 Koordination Güterverkehr X<br />
1 KM8 Bike Sharing X U U<br />
1 NM1 Verkehrsmanagement Region <strong>Thun</strong> / Busbevorzugung X/U U U U<br />
26. Juni 2012 6/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Erläuterung der Massnahmenblätter<br />
Die Massnahmenblätter sind behördenverbindlich und legen die Massnahmen für die Region <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
fest. Die Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr <strong>Thun</strong> 2007 wurden integriert und<br />
aktualisiert. Alle Massnahmen, das Agglomerationsprogramm (1. und 2. Generation) betreffen, sind im Titel <strong>mit</strong> grau<br />
hinterlegt.<br />
Zielsetzung<br />
Die Zielsetzung umschreibt das Umsetzungsziel.<br />
Massnahme / Vorgehen<br />
Im Feld "Massnahmen" werden diejenigen Massnahmen beschrieben, die zur Erreichung des Ziels notwendig sind.<br />
Das Vorgehen gibt Auskunft, in welcher Reihenfolge die einzelnen Massnahmen angegangen werden.<br />
Beteiligte Stellen / Federführung<br />
Im Feld "Beteiligte Stellen" sind alle Stellen aufgeführt, die an der Umsetzung des Massnahmenblattes direkt beteiligt<br />
sind. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahme obliegt derjenigen Stelle, welche unter Federführung bezeichnet<br />
ist.<br />
Kosten / Finanzierung<br />
Die Kostenschätzung wird für die Massnahme insgesamt (Gesamtkosten), allenfalls differenziert nach einzelnen<br />
Massnahmenteilen aufgeführt. Die Unterteilung in Planungskosten und Realisierungskosten wäre erstrebenswert.<br />
Soweit bekannt sind die Anteile von Bund, Kanton und Gemeinden aufgeführt. Sämtliche Kostenangaben in den<br />
Massnahmenblättern sind exkl. MwSt. (ausser wenn Vermerk vorhanden).<br />
<strong>Stand</strong> der Koordination<br />
Vororientierung Massnahmen, welche als Vororientierung eingestuft sind, zeigen raum‐ und/oder verkehrswirksame<br />
Tätigkeiten auf, die sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen<br />
Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf Siedlung und/oder Verkehr haben<br />
können.<br />
Zwischenergebnis<br />
Festsetzung<br />
Massnahmen, welche als Zwischenergebnis eingestuft sind, betreffen raum‐ und/oder verkehrswirksame<br />
Tätigkeiten, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Sie zeigen auf, was<br />
vorzukehren ist, da<strong>mit</strong> eine zeitgerechte Abstimmung erreicht werden kann.<br />
Bei Massnahmen, welche als Festsetzung eingestuft sind, sind die raum‐ und/oder verkehrswirksamen<br />
Tätigkeiten aufeinander abgestimmt.<br />
Umsetzung im Kantonalen Richtplan prüfen: Nur bei Massnahmen notwendig, die in den Kantonalen Richtplan aufgenommen<br />
werden sollen.<br />
Zeithorizont<br />
Angaben zum Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahme. Bei den Verkehrsmassnahmen sind vier Zeithorizonte angegeben<br />
(bis 2014 / 2015‐18 / 2019‐22 / ab 2023), wobei sich die Angabe auf den Realisierungsbeginn bezieht. Bei den<br />
Siedlungsmassnahmen gibt es die Horizonte bis 2014, 2015‐18, später, sowie die Daueraufgaben.<br />
Abhängigkeiten / Zielkonflikte<br />
Der Bezug und die Abhängigkeit zu andern Massnahmen werden aufgezeigt, sowie die zu erwartenden Zielkonflikte<br />
aufgeführt.<br />
Zweckmässigkeit<br />
Die Auswirkungen auf Siedlung und Verkehr werden kurz zusammengefasst und die Zweckmässigkeit der Massnahme<br />
aufgezeigt.<br />
Wirkung<br />
Die Bedeutung und Wirkung der Massnahme im Gesamtkontext des RGSK wird dargelegt.<br />
26. Juni 2012 7/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Priorisierung<br />
Im Feld "Priorisierung" ist die Priorität A, B oder C der Massnahme bezüglich der Wirkung angegeben. Die Etappierung<br />
und Priorisierung der Massnahmen sind in Tabellenform im Kapitel 6 als Übersicht dargestellt.<br />
Grundlagen<br />
Aufzählung der Grundlagendokumente <strong>mit</strong> weiterführenden Angaben zu der Massnahme.<br />
Hinweise zum Controlling<br />
Fakultativ<br />
Abkürzungen<br />
AP Agglomerationsprogramm<br />
AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung<br />
AöV Amt für öffentlicher Verkehr<br />
BLS Lötschberg‐Simplon Bahn<br />
ERT Entwicklungsraum <strong>Thun</strong><br />
FV Fachstelle Verkehrsmanagement Kt. Bern<br />
KA Region Kandertal<br />
KM Kombinierte Mobilität<br />
LA Landschaft<br />
LV Langsamverkehr<br />
Mio. Millionen<br />
M/MIV Motorisierter Individual‐Verkehr<br />
OIK Oberingenieurkreis Kant. Tiefbauamt<br />
OSSA Region Obersimmental‐Saanenland<br />
ÖV Öffentlicher Verkehr<br />
S Siedlung<br />
STI Verkehrsbetriebe Region <strong>Thun</strong><br />
RGSK Gesamtverkehrs‐ und Siedlungskonzept<br />
RKTOW Regionalkonferenz <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
RVK Regionale Verkehrskonferenz<br />
TBA FS VM TBA‐Fachstelle Verkehrsmanagement<br />
TIP Region <strong>Thun</strong>‐InnertPort (seit 01.01.12 ERT)<br />
TOW <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
VIV Verkehrsintensiver <strong>Stand</strong>ort<br />
VM Verkehrsmanagement<br />
ZöN Zone für öffentliche Nutzung<br />
26. Juni 2012 8/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Ausscheiden Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit<br />
S 8a<br />
im Agglomerationsperimeter Massnahme ist Bestandteil AP <strong>Thun</strong> 1. Generation, im Prüfbericht Bund Nr. 942-205<br />
im übrigen RGSK-Perimeter<br />
Neue Massnahme<br />
Zielsetzung:<br />
Geeignete neue <strong>Stand</strong>orte für Arbeitsnutzung werden unter Berücksichtigung von Verkehrsbelastung und Infrastrukturkosten gefördert.<br />
Massnahmen:<br />
1) Beschränkung von Einzonungen ausserhalb des Arbeitszonenpools:<br />
Die Einzonung von neuen Arbeitszonen ausserhalb des Arbeitszonen-Pools beschränkt sich auf den Bedarf des Binnengewerbes. Neueinzonungen<br />
für das Binnengewerbe sind in der Regel nicht gösser als 8-12'000 m2. Bedarf und Angebot werden durch das regionale Arbeitszonenmanagement<br />
koordiniert.<br />
2) Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit:<br />
Die Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten, Sport und Freizeit in den RGSK erfolgt gemäss raumplanerischen<br />
Kriterien (<strong>Stand</strong>ortattraktivität, ÖV-Erschliessung, Strassenerschliessung, Orts- und Landschaftsbild, Nähe zu notwendigen Infrastrukturen<br />
etc.). Einzonungen von Arbeits-, Sport- und Freizeitzonen, die grösser sind als 1ha, müssen mindestens die ÖV-Erschliessungsgüteklasse<br />
D/E aufweisen. Die genauen Anforderungen an die Erschliessungsgüteklasse hängen von der Arbeitsplatzdichte, von der bestehenden Erschliessungsgüte<br />
und <strong>vom</strong> Nutzungsprofil der betroffenen Gebiete ab. Bei der Ansiedlung von Branchen die Schwerverkehrstransporte benötigen,<br />
wird der Verkehrserschliessung und der Nähe zum übergeordneten Strassennetz besondere Beachtung geschenkt.<br />
3) Ausscheidung neuer Arbeits- Sport- und Freizeitzonen in den Ortsplanungsrevisionen:<br />
Alle zukünftigen Arbeits-, Freizeit- und Sportzonen, die grösser sind als 1ha, müssen in einem Vorranggebiet Siedlungserweiterung Arbeiten,<br />
Sport und Freizeit der Agglomeration <strong>Thun</strong> liegen (Liste siehe Rückseite) oder als solches dort zuerst aufgenommen werden. Im Rahmen ihrer<br />
Ortsplanungsrevisionen berücksichtigen die Gemeinden die Vorgaben bezüglich der ÖV-Qualität und stimmen sie korridorweise ab. Sie<br />
berücksichtigen ebenfalls die Zielsetzung zur Verdichtung und die regionalen Siedlungsbegrenzungen (siehe S10). Bevor sie die revidierten<br />
Ortsplanungen zur kantonalen Vorprüfung beim Kanton einreichen, erstatten sie dem Entwicklungsraum <strong>Thun</strong> (Kommission WRT) Bericht.<br />
Das Protokoll der Kommission WRT wird auszugsweise den Vorprüfungsunterlagen beigelegt.<br />
Beteiligte Stellen:<br />
Agglomerationsgemeinden, ERT, AGR<br />
Kosten gesamtes Massnahmenbündel: Planungskosten<br />
Infrastruktur<br />
Betrieb<br />
Total % Fr. % Fr.<br />
Anteil Bund % Fr. % Fr.<br />
Anteil Kanton % Fr. % Fr.<br />
Anteil Gemeinde % Fr. % Fr.<br />
% Fr. % Fr.<br />
Details siehe Rückseite<br />
<strong>Stand</strong> der Koordination:<br />
Siehe Rückseite<br />
Umsetzung im kantonalen Richtplan prüfen<br />
Federführung:<br />
Siehe Rückseite<br />
Finanzierung Kostenanteil Kanton Bern<br />
Finanzierungsart:<br />
Als Teil der laufenden Rechnung<br />
Als Teil der Investitionsrechnung<br />
Spezialfinanzierung:<br />
Finanzierungsnachweis:<br />
Im Finanzplan 20XX bis 20XX enthalten<br />
Zeithorizont:<br />
Daueraufgabe<br />
bis 2014<br />
2015 – 2018<br />
später<br />
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:<br />
- Gemeindeautonomie<br />
- Naturgefahren<br />
- Störfallvorsorge<br />
- ISOS, Denkmalpflege, Archäologie<br />
- Fruchtfolgeflächen (FFF)<br />
- Massnahmenblätter: S1, S3, S4a, S5a, S6a, S7a, S9, S10, E1.1, E1.2, E3, E4, M3, M4, M11, M12, M14, M15, KM1, ÖV3, NM1<br />
Zweckmässigkeit:<br />
Dieses Massnahmenblatt dient der Optimierung der Siedlungsstruktur. Die Arbeitsplatzentwicklung wird dorthin gesteuert, wo die Verkehrserschliessung<br />
umweltgerecht und kostengünstig möglich und die Ansiedlung von Arbeitsgebieten sinnvoll ist. Die Konkurrenz unter den Gemeinden<br />
wird abgebaut und die Zusammenarbeit verbessert.<br />
26. Juni 2012 32/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Wirkung:<br />
WK1: Qualität des Verkehrssystems verbessert<br />
- Vereinfachung der ÖV- und MIV-Erschliessung durch Konzentration der Arbeitsplatzentwicklung<br />
- Siedlungswachstum/Arbeitsplatzentwicklung ist <strong>mit</strong> der Verkehrsentwicklung abgestimmt<br />
WK2: Siedlungsentwicklung nach innen gefördert<br />
- Zunahme der Arbeitsplatzdichte an zentralen, qualitativ hochwertigen und sehr gut <strong>mit</strong> dem ÖV erschlossenen Lagen<br />
- Konzentration von Freizeit- und Sportanlagen an geeigneten <strong>Stand</strong>orten <strong>mit</strong> guter Erschliessung<br />
- Aktive Fördermassnahmen für die Sicherstellung einer qualitativen Entwicklung in diesen Gebieten<br />
- Aktive Vermarktung für die Ansiedlung von Aktivitäten in diesen Gebieten<br />
WK3: Verkehrssicherheit erhöht<br />
- Konzentration der Branchen <strong>mit</strong> grösserem Schwerverkehrsaufkommen an geeigneten <strong>Stand</strong>orten<br />
WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindert<br />
- Kürzere Wege und weniger Stau durch Konzentration der wirtschaftlichen Entwicklung an geeigneten <strong>Stand</strong>orten<br />
- Verringerung der Zersiedelung<br />
- Konzentration von Lärmemissionen an geeigneten <strong>Stand</strong>orten<br />
- Interessenabwägung bei der Konsumation von Fruchtfolgeflächen (Prüfung von Alternativen)<br />
Priorisierung:<br />
A B C<br />
Grundlagen:<br />
- Gesamtverkehrsstudie Agglomeration <strong>Thun</strong>, Oktober 2003<br />
- Agglomerationsprogramm <strong>Thun</strong>, 2007<br />
- Landschaftsrichtplan TIP, Oktober 2008<br />
- Projektdossier „Überkommunale Nutzungsplanung von Arbeitszonen in der Agglomeration <strong>Thun</strong>“<br />
Hinweise zum Controlling:<br />
Übersicht der Einzelmassnahmen:<br />
Art. Nr. Gemeinden Massnahmen Federführung Koordinationsstand<br />
S8a 1 Gemeinden Beschränkung von Einzonungen ausserhalb des Arbeitszonenpools<br />
S8a 2 Gemeinden Ausscheidung von Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten,<br />
Sport und Freizeit<br />
S8a 3 Gemeinden Ausscheidung neuer Arbeits-, Sport- und Freizeitzonen in den<br />
Ortsplanungsrevisionen<br />
ERT<br />
ERT<br />
Gemeinden<br />
Festsetzung<br />
Festsetzung<br />
Unterschiedlich (s.<br />
Tabelle unten)<br />
Für die Massnahmen fallen Planungskosten an, die durch die laufenden Rechnungen der Gemeinden und der Region zu decken sind.<br />
Liste der Vorranggebiete Arbeiten Agglomeration <strong>Thun</strong>:<br />
Gemeinde Nr. Ortsbezeichnung ha ÖV EGK Koordinationsstand Abhängigkeiten / Konflikte<br />
Heimberg 1 Heimberg Süd (untere Zulgstrasse) ~4 C Zwischenergebnis FFF, Naturgefahren<br />
Steffisburg 2 Bernstrasse ~5 C Zwischenergebnis FFF, Naturgefahren, Störfallrisiko<br />
<strong>Thun</strong> 3 Weststrasse Süd ~4 B/C Festsetzung FFF<br />
Total ~13<br />
Liste der Vorranggebiete für Sport und Freizeit Agglomeration <strong>Thun</strong>:<br />
Gemeinde Nr. Ortsbezeichnung ha ÖV EGK Koordinationsstand Abhängigkeiten / Konflikte<br />
Steffisburg 1 Schönau ~4 C Zwischenergebnis FFF<br />
<strong>Thun</strong> 2 Weststrasse Nord ("<strong>Thun</strong> Süd") ~6 B/C Zwischenergebnis FFF<br />
Total ~10<br />
Die fünf ausgeschiedenen <strong>Stand</strong>orte sind noch nicht eingezont und deshalb als Vorranggebiete bezeichnet. Sie haben eine Mindestgrösse von 2<br />
ha.<br />
26. Juni 2012 33/164
RGSK <strong>Thun</strong>‐Oberland West<br />
Massnahmen<br />
Regionales Entwicklungsgebiet <strong>Thun</strong> Süd/Südwest<br />
E4<br />
Im Agglomerationsperimeter Massnahme ist Bestandteil Agglomerationsprogramm <strong>Thun</strong>, 1. Generation, Prüfbericht Bund Nr. -<br />
Im übrigen RGSK-Perimeter<br />
E 4<br />
Zielsetzung:<br />
Um regional die nötigen Nutzungsreserven für die Zukunft zu sichern, wird im Gebiet der Stadt <strong>Thun</strong> die Siedlungsentwicklung nach innen im<br />
Gebiet <strong>Thun</strong> Süd/<strong>Thun</strong> Südwest durch eine gezielte, qualitätsvolle Entwicklung nach aussen ergänzt. Im Gebiet <strong>Thun</strong> Süd stehen Sport- und<br />
Freizeitnutzungen im Vordergrund, im Gebiet Weststrasse Süd ist ein regionaler Arbeitsschwerpunkt geplant und in den Gebieten Lüssli/ Pfandern<br />
und Siegenthalergut soll neuer Wohnraum entstehen. Die Entwicklung zeichnet sich durch eine hohe städtebauliche Qualität am Übergang<br />
<strong>vom</strong> Stadtrand zur Landschaft aus. Die verschiedenen Siedlungsergänzungen und -erweiterungen verlangen eine gezielte Ergänzung und Optimierung<br />
der räumlichen Erschliessung und eine Optimierung der Erschliessung durch den ÖV. Ferner wird dem Raum ein Konzept der LV-<br />
Verbindungen zu Grunde gelegt, welches auch die Naherholung berücksichtigt.<br />
Mit einer neuen Verbindung zwischen Pfandernstrasse und Weststrasse soll der regionale Verkehr aus dem Gebiet <strong>Thun</strong> Süd, Wirtschaftspark<br />
Schoren, Kandergrien direkt auf den Autobahnzubringer gelenkt werden. Die Erreichbarkeit des Korridors Süd soll verbessert werden. Die Entlastung<br />
des Quartiers rund um die Buchholzstrasse und des Ortskern von Allmendingen <strong>vom</strong> motorisierten Verkehr soll möglichst gross sein, die<br />
Trennwirkung soll abgebaut werden, die Verkehrssicherheit im Siedlungsgebiet soll erhöht werden.<br />
Massnahmen<br />
Nr. (AP) Massnahme Feder- Kosten Priorität<br />
führung in Mio.<br />
A2<br />
A1<br />
A B C<br />
M15.1 Lüsslispange, Neue Verbindung Pfandernstrasse - Weststrasse Stadt <strong>Thun</strong> M15 X<br />
M15.2 Umgestaltung Buchholzstrasse (Beruhigung Wohnquartiere) Stadt <strong>Thun</strong> M15 X<br />
M15.3 Umgestaltung Pfandernstrasse (Erhöhung Durchfahrtswiderstand, Verbesserung<br />
LV)<br />
Stadt <strong>Thun</strong> M15 X<br />
LV2.3 LV-Übergang Weststrasse (Siegenthalergut-MMM), in Abstimmung <strong>mit</strong> Entwicklung<br />
Siegenthalergut<br />
Stadt <strong>Thun</strong> LV2 X<br />
LV2.4 LV-Anbindung regionales Netz im Umfeld des neuen Gebietes Lüssli Stadt <strong>Thun</strong> LV2 X<br />
ÖV3.7 zusätzliche Linienführung, -optimierung ÖV und Siedlungsentwicklung <strong>Thun</strong><br />
Süd (Neufeld, Allmendingen) aufeinander abstimmen<br />
RVK ÖV3 X<br />
Vorgehen:<br />
- Die ZP-Änderung für die Siedlungserweiterung <strong>Thun</strong> Süd/Südwest wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision durchgeführt (voraussichtlich ab<br />
2016). Für die Gebietsentwicklung werden qualitätssichernde Verfahren durchgeführt.<br />
- Projektentwicklung der Lüsslispange: Verkehrsstudie Gebiet <strong>Thun</strong> Süd/Südwest: MIV - Verbindung Weststrasse - Pfandernstrasse (2011)<br />
Abklärungen Anschluss Weststrasse, Betriebs- und Gestaltungskonzepte für die flankierenden Massnahmen auf der Pfandernstrasse und der<br />
Buchholzstrasse<br />
ÖV-Erschliessung im Angebotskonzept 2014 - 2017 präzisieren<br />
26. Juni 2012 67/164
<strong>Anhang</strong> b)<br />
Auszug A4-Konzeptplan und Massnahmenblatt S2 aus „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong><br />
Südwest, Atelier Wehrlin Leitbild und Massnahmenkatalog Siedlungsentwicklung und<br />
Landschaft, Mai 2011“<br />
Das komplette Leitbild ist im Planungsamt der Stadt <strong>Thun</strong> einsehbar.
Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />
Leitbild Siedlungsentwicklung und Landschaft<br />
1<br />
Mai 2011
3<br />
Das Konzept bezieht den gesamten Landschaftsraum zwischen <strong>Thun</strong>ersee und Aare als Betrachtungsperimeter ein. Konkret<br />
fokussiert es auf den <strong>mit</strong>tleren Bereich des „Grünen Bandes“. Hier sind konkrete Veränderungen vorgesehen, die in<br />
einen ganzheitlichen landschaftlichen und städtebaulichen Rahmen gestellt werden sollen.
Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> West I Leitbild Siedlungsentwicklung und Landschaft I Massnahmenkatalog<br />
Teilgebiet<br />
S2<br />
Bezeichnung<br />
Weststrasse Süd (Tiefgraben)<br />
Zielsetzung und Leitlinien<br />
<strong>Stand</strong><br />
20. Mai 2011<br />
Durch eine gezielte Siedlungsergänzung soll eine attraktive Stadteinfahrt <strong>mit</strong> standortgerechten<br />
Nutzungen erreicht werden.<br />
Konkret sollen am attraktiven Autobahnanschluss lagegerechte Arbeitsnutzungen wie z.B. Firmen des<br />
Autogewerbes ermöglicht werden. Ferner sollen für den öffentlichen Bedarf Flächen für die Schulanlage<br />
Neufeld und für einen neuen <strong>Stand</strong>ort für Feuerwehr und Rettungsdienste gesichert werden.<br />
Folgende Leitlinien sind zu beachten:<br />
Siedlungsergänzung eines Arbeitsschwerpunktes, hauptsächlich zwecks Konzentration von lagegerechten<br />
Firmen (z.B. Autogewerbe). Verzicht auf alle Arten von verkehrsintensiven Nutzungen.<br />
Kein Schwerpunkt für Verkaufsnutzungen (ausser Autogewerbe und extensive Verkaufsnutzung<br />
wie Möbelhandel oder ähnliche). Wohnen (z.B. Alterswohnen), Hotelnutzung, Freizeitnutzungen<br />
als untergeordnete Nutzungen.<br />
Sicherung des Schulraumbedarfs im Umfeld der bestehenden Schulanlage Neufeld.<br />
Errichten eines Stützpunktes Feuerwehr und Rettung auf Grundstück Nr. 3127 der Burgergemeinde<br />
<strong>Thun</strong>.<br />
Schaffung eines spezifisch gestalteten „Stadteingangs“ am Autobahnanschluss durch hochwertige<br />
Bau- und Landschaftsarchitektur.<br />
Realisieren einer Grünzäsur zwischen Autobahn und Bebauung.<br />
Sehr gut gestaltete räumliche Ausformulierung des Randes zur Weststrasse.<br />
Ausbildung eines städtebaulich und nutzungsmässig (Immissionen) überzeugenden Überganges<br />
zum bestehenden Wohnquartier Neufeld.<br />
Sicherstellung der Langsamverbindungen gemäss Gesamtkonzept.<br />
Sicherung einer Achse des öffentlichen Verkehrs über Talackerstrasse (Migros) – Areal Weststrasse<br />
Süd (Tiefgraben) – Lüssli.<br />
Gebäudehöhen: Die Gebäudehöhen orientieren sich an der Kante des gegenüberliegenden Stadions<br />
(d.h. ca. 13m, für 2 Gewerbegeschosse oder 3-4 Normalgeschosse).<br />
Vorgehen<br />
Es liegt eine Planungsstudie der GWJ Architekten AG vor, die im Frühling 2011 abgeschlossen werden<br />
konnte. Diese basiert auf der Planungsvereinbarung <strong>vom</strong> 19.8.2010 zwischen der Arco Real Estate<br />
Development SA und West Development AG und der Stadt <strong>Thun</strong>. Folgende weiteren Schritte<br />
sind erforderlich:<br />
- Erlass einer Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht. Ausgleich des Mehrwertes im Sinne der städtischen<br />
Verordnung.<br />
- Gleichzeitig und als Bedingung: Erschliessungsvereinbarung. Grundsatz: Alle Anlagen werden<br />
zulasten Bauträgerschaften erstellt.<br />
- Ausarbeitung und Erlass einer oder mehrerer (Teil-)Überbauungsordnungen. Diese umfassen auch<br />
die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Dazu ist jeweils ein anerkanntes Büro für Landschaftsplanung<br />
beizuziehen.<br />
- Qualitätskontrolle bei der Realisierung der Bauvorhaben: Wettbewerbe, Studienaufträge oder Gutachterverfahren.<br />
Materialien<br />
Wegleitend für die Grundzüge der Gebietsentwicklung ist das „Leitbild Siedlungsentwicklung und<br />
Landschaft“ (Atelier Wehrlin).<br />
Die zu bereinigende Planungsstudie GWJ Architekten AG (Schlussbericht des Workshopverfahrens<br />
<strong>vom</strong> 14. April 2011) zeigt die Machbarkeit auf. Noch fehlen konkrete und die Anforderungen erfüllende<br />
Konzeptinhalte zur Gestaltung des öffentlichen, halböffentlichen und privaten Aussenraums.<br />
Kennziffern (nach Abschluss Expertenverfahren ergänzen)<br />
Gesamtfläche Planungsgebiet ca. 89'150 m2<br />
Teil öff. Nutzungen (Blaulichtorg., Schulanlage) ca. 32'250 m2<br />
Fläche Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht (Arbeiten) ca. 56'900 m2<br />
Öff. Erschliessung ca. 8'000 m2<br />
Grünbereiche (Status noch offen) ca. 13'690 m2<br />
Baubereich Sektor A ca. 27'350 m2<br />
Baubereich Sektor B ca. 7'860 m2<br />
4
Impressum<br />
Auftraggeberschaft<br />
Planungsamt der Stadt <strong>Thun</strong><br />
Industriestrasse 2<br />
Postfach 145<br />
3602 <strong>Thun</strong><br />
planungsamt@thun.ch<br />
www.thun.ch<br />
Auftragnehmer<br />
Atelier Wehrlin<br />
Städtebau/Gestaltung/Raumplanung<br />
Eichenstrasse 55<br />
3184 Wünnewil<br />
Postfach 5216<br />
3001 Bern<br />
atelier@wehrlin.ch<br />
www.wehrlin.ch<br />
Institutionelle und fachliche Begleitung<br />
Arbeitsgruppe Stadtverwaltung<br />
Hansueli Graf, Stadtplaner<br />
Philippe Haeberli, Leiter Abteilung Stadtmarketing<br />
Dr. Frank Heinzmann, Chef Amt für Bildung und Sport<br />
Thomas Jenne, Projektleiter Stadtplanung<br />
Guntram Knauer, Stabs<strong>mit</strong>arbeiter Planungsamt<br />
Rolf Maurer, Stadtingenieur<br />
Christian Meier, Controller, Finanzverwaltung<br />
Thomas Zumthurm, Leiter Amt für Stadtliegenschaften<br />
Rudolf Tschan, Bauinspektor<br />
Projektleitung<br />
Hansueli Graf, Stadtplaner<br />
Thomas Jenne, Projektleiter Stadtplanung
<strong>Anhang</strong> c)<br />
Kurzfassung Schlussbericht Workshopverfahren,<br />
GWJ Architektur AG, 14. April 2011
Weststrasse Süd <strong>Thun</strong><br />
Schlussbericht des Workshopverfahrens zur Qualitätssicherung<br />
Kurzfassung<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
AUFTRAGGEBER<br />
Stadt <strong>Thun</strong><br />
Planungsamt der Stadt <strong>Thun</strong><br />
Industriestrasse 2<br />
Postfach 145<br />
3602 <strong>Thun</strong><br />
ARCO Real Estate / West Development<br />
Avenue de Traménaz 29<br />
1814 La Tour-de-Peilz<br />
VERFASSER<br />
GWJARCHITEKTUR AG<br />
Nordring 4A<br />
3000 Bern 25<br />
4D AG Landschaftsarchitekten BSLA<br />
Schönburgstrasse 52<br />
3013 Bern<br />
EXPERTENGREMIUM QUALITÄTSSICHERUNG<br />
Andreas Sonderegger pool Architekten<br />
Monika Saxer Metron<br />
Matthias Wehrlin Atelier Wehrlin<br />
Christian Wiesmann Stadtplanung Bern<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
A Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />
B Workshopverfahren zur Qualitätssicherung<br />
C Städtebauliches Richtkonzept<br />
D Verkehrskonzept<br />
<br />
F Genehmigung des Schlussberichtes<br />
G <strong>Anhang</strong>: Vollständiger Schlussbericht<br />
(im Planungsamt einsehbar)<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
Einordnung Stadt und Region<br />
ENTWICKLUNGSKONZEPTE<br />
Das Planungsgebiet (rot markiert) liegt südlich der Weststrasse,<br />
zwischen dem westlichen Rand des Stadtgebietes von <strong>Thun</strong> und dem<br />
Autobahnansschluss „<strong>Thun</strong> Süd“.<br />
Nördlich der Weststrasse entsteht ein Sportcluster <strong>mit</strong> dem neuen<br />
Stadion, das in die gossräumige Grünkammer der Allmend übergeht.<br />
In südlicher Nachbarschaft liegt das kleinteilige Neufeldquartier.<br />
Im regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK in Zusammenarbeit<br />
<strong>mit</strong> Regionalen Verkehrskonferenz und den Planungsregionen)<br />
hat der Kanton in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Regionalen<br />
Verkehrskonferenz das Entwicklungsleitbild sowie die Massnahmen<br />
für Siedlung, Landschaft und Verkehr bestimmt. Demzufolge gilt für<br />
das Planungsgebiet der Vorrang für eine Siedlungserweiterung durch<br />
Arbeitsnutzungen.<br />
Der Massnahmenkatalog zur Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest<br />
schreibt entsprechend vor: „Durch eine gezielte Siedlungsergänzung<br />
soll eine attraktive Stadteinfahrt <strong>mit</strong> standortgerechten<br />
Nutzungen erreicht werden. Konkret soll insbesondere den Firmen des<br />
Autogewerbes, die heute ihren <strong>Stand</strong>ort an der Gwattstrasse haben,<br />
ein attraktiver und raumplanerisch sinnvoller Ersatzstandort geboten<br />
werden. Ferner soll der öffentliche Bedarf, wie die Flächensicherung<br />
für die Schulanlage und ein <strong>Stand</strong>ort für Feuerwehr und Rettungsdienste<br />
abgedeckt werden. Folgende Leitlinien sind zu beachten:<br />
Siedlungsergänzung eines Arbeitsschwerpunktes, hauptsächlich<br />
zwecks Konzentration von Firmen des Autogewerbes an geeigneter<br />
Lage, im Abtausch <strong>mit</strong> einer etappenweisen Umzonung und<br />
Aufwertung der Nutzung entlang der Gwattstrasse. Verzicht auf<br />
alle Arten von verkehrsintensiven Nutzungen. Kein Schwerpunkt<br />
für Verkaufsnutzungen (ausser Autogewerbe und extensive<br />
Verkaufsnutzung wie Möbelhandel oder ähnlich). Wohnen (z.B.<br />
Alterswohnen), Hotelnutzung, Freizeitnutzungen als untergeordnete<br />
Nutzungen. [...]<br />
tobahnanschluss<br />
durch hochwertige Landschaftsarchitektur und<br />
Architektur.[...]<br />
Sehr gut gestaltete räumliche Ausformulierung des Randes zur<br />
Weststrasse.<br />
Ausbildung eines städtebaulich und nutzungsmässig (Immissionen)<br />
überzeugenden Überganges zum bestehenden Quartier<br />
an der Talackerstrasse.“<br />
GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN<br />
A<br />
links:<br />
Gesamtverkehrs- und Siedlungsleitbild<br />
(Bericht RGSK)<br />
links unten:<br />
Karte Regionales Gesamtverkehrs-<br />
und Siedlungskonzept<br />
rechts:<br />
Konzeptplan Landschaft<br />
(Leitbild Siedlungsentwicklung<br />
und Landschaft - Stadtentwicklung<br />
im Raum <strong>Thun</strong> Südwest)<br />
Legende:<br />
Vorranggebiet Sied -<br />
lungserweiterung<br />
Arbeiten<br />
verkehrsinstensives<br />
Vorhaben<br />
Vorranggebiet Sied -<br />
lungserweiterung<br />
Wohnen<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
C<br />
A<br />
B<br />
oben links: städtebauliches Gesamtkonzept<br />
oben: Ausschnitt Zonenplan<br />
oben rechts: Luftbild von Norden<br />
rechts: Luftbild Lachen<br />
D<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
NUTZUNGEN<br />
Ein konkreter Interessent für die Umsiedlung ist die AMAG (B), da sie<br />
vor dem Entscheid steht, andernfalls kurzfristig in ihre bestehenden<br />
Gebäude investieren zu müssen. Ein <strong>Stand</strong>ortwechsel an die Weststrasse<br />
stellt eine sinnvolle Alternative zum Umbau bei laufendem<br />
Betrieb dar.<br />
Der AMAG als „Ankerprojekt“ für die Entwicklung des Gebietes<br />
Weststrasse Süd können weitere Unternehmen folgen, wie z.B. die<br />
Mercedes Benz AG (C) oder auch Honda (D).<br />
Das Funktionsprogramm der AMAG ist wesentlich durch die äusseren<br />
<br />
Raum zugewandten Seite, sind ca. 100 Kundenparkplätze zzgl. ca.<br />
170 PP für den Occasionsverkauf unterzubringen. Auf der rückwärtigen<br />
Seite sind weitere 60 Parkplätze für die Werkstatt gefordert.<br />
Bauteile <strong>mit</strong> direktem Bezug zur Öffentlichkeit sind zwei Ausstellungspavillions<br />
<strong>mit</strong> je 700m2 sowie zwei Ausstellungsräume von je<br />
600m2 und der separate Baukörper <strong>mit</strong> Tankstelle, Waschstrasse<br />
und Occasionsverkauf.<br />
Das AMAG Konzept ist speziell auf der Mehrmarkenstrategie <strong>mit</strong> eigenständigen<br />
„Adressen“ einerseits und die Nutzung von Synergien<br />
- sprich der gemeinsamen Nutzung interner Infrastruktur - andererseits<br />
abgestützt. Dadurch ist die Flexibilität in der Adaption an ein<br />
städtebauliches Konzept stark eingeschränkt.<br />
Die Erdgeschossigkeit der Nutzungen ist aufgrund des hohen Zirkulationsbedarfs<br />
der Fahrzeuge sowie einer barrierefreien Zugänglichkeit<br />
und Einsehbarkeit für Kunden ein hohes Gut. Mehrgeschossige<br />
Lösungen sind generell sehr erschliessungsaufwendig, jedoch sind<br />
auch urbanere Strukturen <strong>mit</strong> mehrgeschossigen Bebauungen und<br />
Nutzungsmix möglich.<br />
Im östlich angrenzenden Areal möchte die Stadt die Blaulichtdienste<br />
bündeln und weitere Dienstleistungs- und Wohnnutzungen ansiedeln.
Perimeter und Verfahren<br />
Sowohl die Stadt <strong>Thun</strong> als auch das Investorenteam ARCO Real Estate<br />
und West Development nehmen als Grundeigentümer die Rolle der<br />
Auftraggeber des Qualitätsverfahrens ein.<br />
Das Verfahren dient der Qualitätssicherung der städtebaulichen<br />
Plaunung und erfolgt unter Einbeziehung massgeblicher Fachstellen<br />
der Stadt <strong>Thun</strong> und externer Expterten für Architektur, Städtebau<br />
und Verkehrsplanung.<br />
Die Projektdelegation fällt strategische Zwischenentscheide. Sie<br />
genehmigt das Ergebnis des Workshopverfahrens sowie allfällige<br />
Zwischenergebnisse und entlastet da<strong>mit</strong> das Projektierungsteam.<br />
Workshopbeteiligte:<br />
Experten<br />
Fachstellen<br />
Projektgruppe<br />
Das Projektierungsteam erarbeitet ausgehend von unterschiedlichen<br />
Lösungsansätzen, unterstützt und gesteuert durch die Projektgruppe<br />
und unter Beizug entsprechender Experten eine gemeinsame Grundlage<br />
(Entwicklungskonzept, Richtkonzept) für die ZPP „Weststrasse<br />
Süd“ und die Projektierung.<br />
WORKSHOPVERFAHREN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG<br />
B<br />
links:<br />
Planungsperimeter<br />
3127<br />
unten:<br />
Organigramm des<br />
Workshopverfahrens<br />
Auftraggeber<br />
Gemeinderat Stadt <strong>Thun</strong><br />
ARCO Real Estate Development SA<br />
und West Development AG<br />
Projektdelegation<br />
Marianne Dumermuth, Direktion Stadtenwicklung<br />
Hansueli Graf, Planungsamt<br />
Reto Giovanelli, GWJARCHITEKTUR<br />
Ferdinand Locher, ARCO Real Estate<br />
Thomas Zumthurm, Amt für Stadtliegenschaften<br />
Vertiefter Betrachtungsperimeter<br />
Workshopbeteiligte<br />
Experten<br />
Projektgruppe<br />
Christian Wiesmann Planungsbehörde<br />
Andreas Sonderegger Hansueli Graf<br />
Monika Saxer Markus Däppen<br />
Matthias Wehrlin Thomas Judt<br />
Arealentwickler, Grundeigentümer<br />
(Bevollmächtigte), Projektierungsteam<br />
Fachstellen (bei Bedarf) Mark Werren<br />
Sebastian Mävers<br />
Amt für Liegenschaften Sandra Malicki<br />
Bauinspektorat Reto Giovanelli<br />
Tiefbauamt<br />
Nutzer, weitere nach Bedarf<br />
...<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
PLANUNGSZIELE GEMÄSS PLANUNGS-<br />
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER EINWOHNER-<br />
GEMEINDE THUN UND ARCO REAL ESTATE /<br />
WEST DEVELOPMENT<br />
1.1 STADTEINFAHRT<br />
Die Weststrasse wird als Strasse <strong>mit</strong> städtischem Charakter ausgebaut<br />
und gestaltet. Thematisiert wird das Ankommen in der<br />
Stadt <strong>Thun</strong>. Wesentlich ist das Erscheinungsbild der Stadteinfahrt.<br />
Stadtbildstudien gehen von einer Torsituation und einer Bebauung<br />
parallel zur Weststrasse aus.<br />
1.2 NUTZUNGSART<br />
Dienstleistungen, Gewerbe, Verkauf, öffentlich zugängliche Nutzungen<br />
wie Hotel- und Restaurantbetriebe, Freizeit- und Sportanlagen,<br />
Wohnen zu einem untergeordneten Anteil.<br />
1.3 NUTZUNGSMASS<br />
Das Richtmass der Nutzung entspricht im Durchschnitt einer<br />
3-geschossigen Bebauung <strong>mit</strong> Baukörpern für die zulässigen<br />
Nutzungen.<br />
1.4 STÄDTEBAULICHE UND ARCHITEKTONISCHE<br />
QUALITÄTSSICHERUNG<br />
sichernden<br />
Verfahrens gemäss Vorgehensbeschrieb im <strong>Anhang</strong><br />
1 der Planungsvereinbarung<br />
1.5 VERKEHRSERSCHLIESSUNG:<br />
Haupterschliessung: Strasse ab Knoten Weststrasse-Stadion. ÖV-<br />
Erschliessung: über das Neufeldquartier oder über die Weststrasse<br />
(Angebot ist zu klären). Langsamverkehr: Attraktive öffentliche<br />
Verbindungen für Velo- und Fussverkehr. Verkehrsintensive<br />
Nutzungen, d. h. a) grosse Vorhaben gemäss Art. 53 kant. Bauverordnung,<br />
die mehr Parkplätze benötigen als den Grundbedarf<br />
an sich und die mehr als 2000 Fahrten DTV erzeugen, oder b)<br />
nutzungsunabhängige Parkierungsanlagen, die mehr als 2000<br />
Neufahrten verursachen, sind nicht zulässig (vgl. dazu auch Art.<br />
91a kant. Bauverordnung).<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
PLANUNGSZIELE AUS DEM WORKSHOPVER-<br />
FAHREN<br />
2.1 ALLGEMEIN<br />
2.3 NUTZUNGSMASS<br />
WS1: Die Überbauung Weststrasse Süd soll einen eigenständigen WS3: Das festzuschreibende Nutzungsmass darf nicht zu inner-<br />
Charakter gegenüber angrenzenden Gebieten erhalten.<br />
<br />
WS3: Etappierbarkeit muss gewährleistet sein. Es ist nicht davon<br />
Chancen des <strong>Stand</strong>ortes geopfert würden. Die Freigabe des<br />
auszugehen, dass das Areal in einem Zug bebaut wird.<br />
Gwattareals der AMAG hat eine höhere Priorität.<br />
WS4: Die Einteilung des Perimeters in Bereiche, die Kriterien<br />
von Zonen gemäss. baurechtlicher Grundordnung entsprechen<br />
wird befürwortet. Jedoch sind die Zonenvorschriften allein nicht<br />
ausreichend, um das städtebauliche Konzept umzusetzen. Sie<br />
2.4 STÄDTEBAULICHE UND ARCHITEKTONISCHE<br />
ANFORDERUNGEN<br />
WS1: Bestätigung eines Torcharakters <strong>mit</strong> grosser Bedeutung<br />
<br />
zur Stadteinfahrt<br />
WS4: Die Festsetzungen entlang der Weststrasse sollen offen<br />
WS2: Gebäude direkt an die Weststrasse setzen.<br />
WS5: Die Ausbildung der Stadtkante zur Weststrasse wird in<br />
genug gehalten werden, um eine Durchgängigkeit bzw. Fortsetzung<br />
des „Autostrips“ zu ermöglichen. Keinesfalls sollten<br />
Lage und Mass (min. 10, max. 13m Höhe, Baukörperlänge über<br />
Mindestwohnanteile vorgeschrieben werden.<br />
gesamtes Baufeld <strong>mit</strong> Option der Kopplung) genehmigt und ist<br />
2.2 NUTZUNGSART<br />
WS1: Nutzungsmix erforderlich. Tendenziell keine rein monofunktionale<br />
Nutzung (z.B. reiner Autoverkauf) möglich.<br />
WS3: Für das Bebauungskonzept soll eine Vorstellung bis zum<br />
Einkaufszentrum Oberland weiterentwickelt werden, wobei die<br />
bestehende Tennishalle ncht als dauerhafte Lösung angenommen<br />
werden soll.<br />
WS2: Keine Sportnutzung im Areal.<br />
WS3: Keine Verkaufsnutzungen, die zu einer Abwanderung aus<br />
der Innenstadt führen könnte.<br />
<br />
und nicht verkehrsintensiv sind.<br />
WS5: Eine Grünzone zum südlichen Quartier <strong>mit</strong> minimalen baulichen<br />
Massnahmen zum Immissionsschutz wird insbesondere im<br />
Hinblick auf Ökologie, Bereicherung der Arbeitsnutzung und der<br />
über Gestaltungsbaulinien festzuschreiben.<br />
WS4: Die westliche Bebauungskante soll weiter nach Osten verlagert<br />
werden und gegenüber der Flucht der Fachmarktzentrums<br />
zurückgesetzt sein, um eine ausreichende Freihaltezone für den<br />
Strassenbau zu gewährleisten.<br />
WS5: Die Bebauungskante nach Westen sieht genügend Freiraum<br />
für spätere Verkehrsinfrastrukturprojekte der Stadt vor.<br />
WS5: Es obliegt der Freiraumplanung die Vorlandgestaltung im<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> der jeweiligen Nutzung, begleitet durch das<br />
Qualitätssicherungsverfahren zum Bauprojekt zu lösen.<br />
<br />
ist einem ökologischen Mehrwert (z.B. Solaranlage) gegenüber<br />
einer Vereinnahmung durch Verkaufsnutzungen der Vorzug<br />
einzuräumen. Das Gesamterscheinungsbild darf nicht durch<br />
Dachaufbauten beeinträchtigt werden.<br />
Wohnnutzungen im Umfeld, der Erschliessung und Verbindung<br />
der Grünräume anerkannt.<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
2.5 VERKEHRSERSCHLIESSUNG<br />
WS1: Arealintern ist eine grösstmögliche Durchlässigkeit für den<br />
Langsamverkehr zu suchen.<br />
WS2: Die interne Erschliessungsachse kann nur auf mindestens<br />
6-8 Fahrzeuglängen Abstand parallel zur Weststrasse geführt<br />
werden.<br />
WS2: Die Busdurchfahrt von der Talackerstrasse durch das Areal<br />
muss ins Lüssli gewährleistet sein.<br />
WS4: Die Qualität der derzeitigen ÖV-Abdeckung ist zu prüfen,<br />
eine zukünftige Haltestelle wird als Option nachgewiesen.<br />
WS4: Eine Buseinfahrt in das Areal ist von der Talackerstrasse<br />
aus in Zukunft möglich, unkontrollierter Schleichverkehr kann<br />
<br />
WS2: ÖV, Fussgänger und Veloverkehr funktionieren nur in einem<br />
integralen Konzept, das beide Verkehrsarten berücksichtigt.<br />
WS3: Die Binnenerschliessung sollte geradlinig erfolgen und<br />
„Hauseckenrennen“ vermeiden.<br />
WS2: Die interne Strasse bietet die Chance als Nahtstelle den<br />
Übergang zum Neufeldquartier bewusst zu gestalten.<br />
WS2: Die Lärmsituation gegenüber dem Neufeldquartier ist zu<br />
berücksichtigen.<br />
WS2: Die Notausfahrt der Feuerwehr erfolgt durch das Areal auf<br />
die Weststrasse und später ins Lüssli.<br />
WS5: Die Notwendigkeit und Anordnung der Stichstrasse Richtung<br />
Osten ist abhängig von den Nutzungen, die zum Teil noch<br />
nicht entschieden sind (Blaulichtbereich, Schule, gemischte<br />
Nutzungen). Grundsätzlich werden die Strassen auf Tempo 50<br />
ausgelegt.<br />
WS5: Für die Fahrtenregelung ist die Kapazität des Weststrassenknotens<br />
ausschlaggebend. Ein entsprechendes Fahrtencontrolling<br />
ist in der ZPP vorzusehen. Die Fahrtenzahl ist hierfür zu<br />
<br />
Baufelder und Nutzer.
Entwicklungsprozess<br />
WORKSHOPVERFAHREN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG<br />
B<br />
LEGENDE<br />
LEGENDE<br />
MASSTAB = L = M = S<br />
HIST. ÜBERLANDVERBINDUNG<br />
SIEDLUNGSKANTE<br />
VERBINDUNG LANGSAMVERKEHR<br />
CHARAKTER / FUNKTION ÖFF. RAUM<br />
KONFLIKT LANGSAMVERKEHR<br />
ANKUNFTSSITUATION / LANDMARKE<br />
KONFLIKT<br />
BUS BUS<br />
SICHTBEZIEHUNG<br />
ZENTRUMSFUNKTIONEN<br />
STADTERGÄNZUNG GEM. LEITBILD<br />
BUS<br />
FEHLENDE VERBINDUNG<br />
ÖV / FEHLENDE HALTESTELLE<br />
ZENTRUMSFUNKTIONEN<br />
TRANSIT / LOKALER VERKEHR<br />
LÄRMBELASTUNG<br />
KNOTEN / KREISEL<br />
BUS<br />
BLAULICHT-<br />
BETRIEBE<br />
BUSLINIE<br />
LÜSSLISPANGE GEM. LEITBILD<br />
?<br />
ANBINDUNG<br />
ZENTRUM?<br />
LATERALES ZENTRUM<br />
NEUFELD<br />
ANBINDUNG<br />
LÜSSLI /<br />
STADTRING?<br />
ALTERNATIVEN ZUR LÜSSLISPANGE<br />
GÜTEKLASSEN ÖV<br />
(Bus, 10-Min-Takt) in Abhängigkeit der Distanz:<br />
0 - 400m B<br />
400 - 750m C<br />
750 - 1000m D<br />
LEGENDE<br />
LEGENDE<br />
MASSTAB = L = M = S<br />
LANDSCHAFTS- / ERHOL.-RAUM<br />
LANDSCHAFTSRAUM<br />
GEPLANTE SPORTNUTZUNG<br />
ALLEEN<br />
GEPLANTE WOHNNUTZUNG<br />
RÄUMLICH BAULICHER KONFLIKT<br />
WOHN- + GEWERBENUTZUNG?<br />
BEABSICHTIGTE GRÜNZUGVERBINDUNG<br />
PROBLEMAT. ÖFFENTLICHER RAUM<br />
GRÜN-ENKLAVE<br />
LÜSSLISPANGE GEM. LEITBILD<br />
STADTERGÄNZUNG GEM. LEITBILD<br />
REGIONALER / LOKALER BEZUG<br />
SIEDLUNGSKANTE<br />
REGIONALES / LOKALES ZENTRUM<br />
SIEDLUNGSDRUCK / UNKLARE KANTE<br />
KONFLIKT BLAULICHTBETRIEBE<br />
AUSLÄUFER KANDERGRUND<br />
VERBINDUNG FUSSGÄNGER<br />
TRENNUNG / BARRIERE<br />
VORHANDENE / PROBLEMAT. ERSCHL.<br />
SPEZIF. / UNSPEZIF. ERHOL.-RAUM<br />
FEHLENDER NUTZUNGSBEZUG<br />
VERBINDUNG KANDERGRUND<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
?<br />
EIS-<br />
STA-<br />
DION?<br />
TOR /<br />
LANDMARKE?<br />
ANALYSE STÄDTEBAU<br />
ANALYSE UMWELT<br />
ANALYSE VERKEHR<br />
ANALYSE NUTZUNG
WORKSHOP 1:<br />
Aufzeigen erster Ansätze für Erschliessungssystem, Baumassen<br />
und Massstab<br />
Formulierung von Kanten und Räumen<br />
Suche nach Bezügen und Abgrenzungen zur direkten Umgebung<br />
VARIANTE 1<br />
VARIANTE 2<br />
WORKSHOP 2:<br />
Klärung der Rahmenbedingungen zur Erschliessung<br />
Suche nach Adressen und Zugängen<br />
Präzisierung von Baumassen und Kanten<br />
VARIANTE 1 VARIANTE 2<br />
WORKSHOP 3:<br />
<br />
und der Detailerschliessung<br />
Überprüfung von Volumen und Aussenraum<br />
Bewertung der Aussenraumbezüge<br />
VARIANTE 1 VARIANTE 2<br />
WORKSHOP 4:<br />
wendbarkeit<br />
auf das beabsichtigte Nutzungsspektrum<br />
<br />
Klärung des Gestaltungskonzeptes im Spannungsfeld von Einzelnutzungen<br />
und städtebaulichem Anspruch<br />
LÖSUNG<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
Die Analyse ergibt vielfältige und zum Teil sich widersprechende<br />
anforderungen an den <strong>Stand</strong>ort. Sehr unterschiedliche Strukturen<br />
<br />
die Autobahn, das im Entstehen begriffene grossmassstäbliche<br />
Sportcluster und die kleinteilige Siedlung Neufeld.<br />
Die anschliessende Bewertung führt zu einer Fokussierung von vor<br />
allem drei Themen, die die Konzeption bestimmen:<br />
städtebaulicher Anspruch für Raumbildung, Grünraum und<br />
Stadteinfahrt<br />
Schaffung zentrumsnaher Arbeits- und Wohnnutzungen<br />
Verkehrssystem und Verkehrskapazitäten<br />
In der folgenden Projektierung erweist sich der stark frequentierte<br />
Weststrassenknoten in seinen Kapazitäten als ausschliesslich zur<br />
Arealserschliessung geeignet. Die rückwärtige Erschliessung der Baukörper<br />
ermöglicht eine klare Fassung der nördlichen und westlichen<br />
Räume, führt jedoch zu einer Distanz zum südlichen Quartier.<br />
Die Folge ist eine Bebauung, die sich in Nutzung Massstäblichkeit<br />
und Erschliessung eindeutig dem Weststrassenzug zuordnet. Ein<br />
öffentlicher Grünzug fasst die übergeordneten Langsamverkehrsverbindungen<br />
und ver<strong>mit</strong>telt zwischen den benachbarten städtebaulichen<br />
Strukturen.<br />
Die Entwicklung der Baukörper steht unter der Maxime eines qualitativ<br />
kontrollierbaren Äusseren bei gleichzeitig struktureller Offenheit<br />
nach innen, um ein breites Spektrum an Nutzungen zu erlauben und<br />
da<strong>mit</strong> eine möglichst grosse Realisierungssicherheit zu gewähren.
Städtebau und Freiraum<br />
Der haushälterische Umgang <strong>mit</strong> Ressourcen und die Verdichtung<br />
bestehender Siedlungsräume sind zwingende Vorgaben für zukunftsweisende<br />
Projekte. Auch und gerade Bauwerke müssen hohen<br />
Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit gerecht werden. Dies<br />
gewährleisten Sie in erster Linie über eine lange Lebensdauer, die<br />
wiederum durch Flexibilität in der Nutzung erreicht wird.<br />
Der <strong>Stand</strong>ort ist verkehrstechnisch erstklassig angeschlossen und<br />
<br />
direkte Nähe zur Stadt gegeben ist. Zwecks Entwicklung hochwertiger<br />
Flächen im Gwatt und im Lachen sollen diverse Autohäuser an die<br />
Weststrasse zügeln und hier einen „Autostrip“ bilden.<br />
Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung setzt auf eine starke<br />
bauliche Geste, die eine klare Kante beim Stadteingang <strong>mit</strong> einem<br />
grosszügigen Baukörper bildet. Zur Unterstützung dieser Wirkung<br />
soll die Bebauung in der Höhe der Dachkantenhöhe des Stadions<br />
angenähert werden, diese jedoch nicht übertreffen.<br />
<br />
und Stadion vermieden, um eine formales „Anbinden“ der an sich<br />
im Grünraum frei schwimmenden Körper zu verhindern. Das Zurückweichen<br />
der westlichen Bebauungskante lässt zudem grossen<br />
Spielraum für die Erweiterung des Autobahnanschlusses.<br />
Es werden zwei Baufelder ausgeschieden, die in ihren Abmessungen<br />
eine für die Realisierungssicherheit erforderliche Nutzungsoffenheit<br />
gewährleisten und der Massstäblichkeit des <strong>Stand</strong>ortes gerecht<br />
werden.<br />
Der Gebäuderiegel wird von der Strasse als repräsentative, ruhige<br />
städtische Raumkante erfahrbar sein, die sich in das Ensemble von<br />
Fachmarktzentrum und Stadionneubau gut einfügt. In der Fortsetzung<br />
nach Osten nehmen <strong>mit</strong>telmassstäbliche Baukörper die Flucht<br />
auf und leiten in die kleinteiligere Quartierstruktur über, was <strong>mit</strong><br />
<br />
Das Erscheinungsbild wird durch weit auskragende Geschossdecken<br />
bestimmt, die einen formalen und funktionalen Zusammenhalt<br />
gewährleisten. Innerhalb dieser Layer können sich die einzelnen<br />
Nutzungen <strong>mit</strong> ihrer Corporate Identity präsentieren, ohne dass das<br />
Gesambild auseinanderfällt.<br />
STÄDTEBAULICHES RICHTKONZEPT<br />
C<br />
oben:<br />
Modellfotos<br />
<strong>mit</strong>te:<br />
Schwarzplan<br />
rechts:<br />
Dachaufsicht<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
Nach Süden bietet der Neubau eine ideale Abschirmung für die angrenzenden<br />
Wohnbauten gegen die intensiv befahrene Weststrasse.<br />
Auf dieser ruhigen Seite wird der Übergang zum Neufeldquartier<br />
44 PP<br />
42 PP<br />
Bushaltestelle Bushaltestelle<br />
+1.50m<br />
Retentionswiese 315 m2<br />
Retentionswiese 940 m2<br />
+3.50m<br />
+3.00m<br />
+2.00m<br />
Wiese<br />
+1.20m +1.50m<br />
+1.20m<br />
Wiese<br />
+1.50m<br />
66 PP<br />
Wiese<br />
+2.00m<br />
+2.70m<br />
Wendeplatz<br />
1<strong>28</strong> PP<br />
Retentionswiese 740 m2<br />
+3.00m<br />
+2.50m<br />
Wiese<br />
17.01.2011 / 4d AG Landschaftsarchitekten BSLA<br />
oben: Umgebungsgestaltungsplan<br />
unten: Referenzbeispiele, Modellfotos<br />
durch einen öffentlichen Grüngürtel bewusst ausgestaltet, der verschiedenste<br />
Funktionen zu lösen hat. Es soll ein Ort werden, der zum<br />
Aufenthalt und zum Spiel einlädt. Der Zwischenbereich hat aber auch<br />
+3.50m<br />
+2.00m<br />
+1.50m<br />
+1.50m<br />
+2.00m<br />
Sitzbänke<br />
die Funktion, zwischen zwei unterschiedlichen Bebauungsstrukturen<br />
und Nutzungen zu ver<strong>mit</strong>teln. Zum einen ist punktuell ein Lärmschutz<br />
gefordert, zum anderen sollen direkte Sichtbeziehungen unterbrochen<br />
werden. Des weiteren soll das anfallende Regenwasser der<br />
angrenzenden grossen, versiegelten Flächen in dieser Zwischenzone<br />
versickert werden. Mit einer topographischen Bewegung des Terrains<br />
können alle diese Anforderungen an den Ort umgesetzt werden.<br />
formulierte<br />
Terrainaufschüttungen lösen den Lärmschutz, gleichzeitig<br />
laden die schiefen Ebenen zum Spielen ein. Perlenkette aus Bäumen<br />
bietet einen weiteren visuellen Filter. Gleichzeitig entstehen im Som-<br />
<br />
<br />
Ein Verbindungsweg entlang der Hecke weitet sich punktuell zu kleinen<br />
Plätzen auf. Die Wegeverbindungen sind direkt funktional und<br />
bewusst öffentlich gehalten.<br />
Die Kleinbäume (z.B. Kornelkirsche) werden in einer spielerischen<br />
Linie über die Topographie gelegt. Es sind kleinkronige und langsamwachsende<br />
Wildgehölze, die nicht allzu gross werden und sich<br />
proportional in die topographische Bewegung einpassen. Das einheimische<br />
Gehölz hat ökologisch grossen Wert. Attraktiv sind die<br />
gelben Blüten sehr früh im Jahr, ebenso die roten Früchte, die ab<br />
dem Spätsommer sichtbar sind.<br />
<br />
Bänder entwässert. Die Gestaltung ist letztlich im Zusammenhang<br />
-<br />
kronige,<br />
mehrstämmige Gehölze. Die kleinen, sehr luftigen Bäume<br />
bilden ein attraktives Laubdach über der gesamten Fläche.<br />
Das auf dem Dach anfallende Regenwasser wird nicht abgeführt sondern<br />
direkt verdunstet. Da<strong>mit</strong> wird das Kanalnetz entlastet, das Mi-<br />
<br />
Weststrasse<br />
43 PP<br />
Total 323 PP<br />
C‘<br />
C<br />
B B‘<br />
Lärmschutzwall Höhe 3.70 m<br />
Lärmschutzwall Höhe 3.00 m<br />
geschnittene Hecke Kornelkirsche<br />
Sitzbänke<br />
Geschnittene Hecke Kornelkirsche<br />
A A‘<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung
3126<br />
199941<br />
5b 5a<br />
185608<br />
199940<br />
185632<br />
2686<br />
75240<br />
3012<br />
Tiefgraben<br />
<strong>28</strong>20<br />
3127<br />
Bushaltestelle Option<br />
2687<br />
1698<br />
3<br />
5<br />
2685<br />
Gebäude und Nutzungen<br />
STÄDTEBAULICHES RICHTKONZEPT<br />
C<br />
12.00<br />
9.00<br />
6.00<br />
3.00<br />
0.00<br />
3126<br />
Weststrasse<br />
2684<br />
3012<br />
Tiefgrabenweg<br />
185699<br />
Audi 660 m2 D. Annahme 270 m2<br />
VW 660 m2 Seat 460 m2 Skoda 460 m2 Autoverkauf 460 m2 D. Annahme 270 m2 Autoverkauf 460 m2<br />
Büro/Lager<br />
Büro/Lager<br />
Mall<br />
100 m2<br />
160 m2<br />
Werkstatt 760 m2 Werkstatt 760 m2<br />
Werkstatt 450m2 Werkstatt 450m2<br />
Lager<br />
Anlieferung 325 m2<br />
Werkstatt 450m2 Werkstatt 450m2<br />
100 m2<br />
3021<br />
Teufgrabe<br />
3012<br />
140<br />
Tiefgrabenweg<br />
Bushaltestelle Endausbau<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
12.00<br />
9.00<br />
6.00<br />
3.00<br />
0.00<br />
Autoverkauf 460 m2 D. Annahme 270 m2 Autoverkauf 460 m2<br />
Autoverkauf 460 m2 D. Annahme 270 m2 Autoverkauf 450 m2<br />
Hotel<br />
Werkstatt 450m2 Werkstatt 450m2<br />
Werkstatt 450m2 Werkstatt 450m2<br />
Anlieferung Hotel<br />
ganz oben: Nordfassade zur Weststrasse<br />
oben: Erdgeschossgrundriss<br />
links: Visualisierung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
3008<br />
schene
Lager 1255 m2 Alterswohnungen 60 Zi.<br />
4720 m2 BGF Pro Geschoss<br />
333 PP<br />
Flächenbaum<br />
Flächenbaum: Areal<br />
56'900<br />
ganz oben: Obergeschossgrundriss<br />
oben: Untergeschossgrundriss<br />
links: Flächenbaum<br />
Parzellen gesamt 35'210<br />
öffentliche Flächen<br />
21'690<br />
unten: Prinzipschnitte<br />
Sektor A 27'350 Grünflächen 13'690<br />
Baufeld 16'000 Verkehrsflächen 8'000<br />
Umgebungsfläche 11'350<br />
Ausnützung (Annahme) 1.0<br />
BGF (Annahme) 27'000 separierte LWZ<br />
8'710<br />
Schnitt A-A, Baufeld 1<br />
Sektor B 7'860 BGF total Ø<br />
42'000<br />
Baufeld 6'200 BGF min.<br />
27'000<br />
Umgebungsfläche 1'660 BGF max.<br />
57'000<br />
Ausnützung (Annahme) 2.0<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
Das Gebäude ist in den Schaufenstern und erdgeschossigen Zugängen<br />
nach Norden zur Weststrasse orientiert, <strong>mit</strong> den Anlieferungen<br />
und Einstellhallenzufahrten hingegen nach Süden.<br />
Die Verkaufseinheiten im EG präsentieren sich als eingeschobene<br />
Marken-Pavillons, die variabel den Autohäusern zugeordnet werden<br />
können. Die dahinterliegende Werkstattschicht bietet die Chance zu<br />
Synergien, ohne diese jedoch zu erzwingen.<br />
<br />
Anlieferung und Erschliessung der Obergeschosse.<br />
Im Sektor A wird das einzige Obergeschoss <strong>mit</strong> ca. 6m Höhe durch<br />
gegen<br />
wird dieselbe Höhe auf zwei Geschosse <strong>mit</strong> Hotel, Altersheim<br />
oder Dienstleistungsnutzungen unterteilt. Lichthöfe ermöglichen eine<br />
zweckmässige Nutzung der Gebäudetiefe von 46m.<br />
zungsmöglichkeiten.<br />
<br />
<br />
<br />
Die Struktur ist offen genug, um Autogewerbe, Verkauf, Dienst-<br />
<br />
<br />
(Solar- oder Fotovoltaikelementen) herangezogen werden kann.<br />
<br />
<br />
Autogewerbe (weitere) ... m2<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Verkaufsfläche 8850 m2<br />
814
50<br />
493406<br />
64e<br />
1<br />
64b<br />
64a<br />
64<br />
62e<br />
64c<br />
64d<br />
197007<br />
197002<br />
197001<br />
197014<br />
197012<br />
67<br />
63<br />
69a<br />
69<br />
73<br />
71<br />
65<br />
67b<br />
chul rt<br />
halle<br />
le<br />
Bankett Trottoir Fahrstreifen Fahrstreifen<br />
185698<br />
185693<br />
Blaulicht<br />
Verwaltung<br />
555515<br />
Blaulicht<br />
Fahrzeuge<br />
185692<br />
185686<br />
185694<br />
486960<br />
185695<br />
Legende:<br />
zivile Fahrten<br />
185697<br />
Notausfahrt<br />
63a<br />
63b<br />
Rückkehr / Dienstzufahrt<br />
196875<br />
196874<br />
426147<br />
65a<br />
329616<br />
196820<br />
196819<br />
197008<br />
57b<br />
links oben: Isophonenkarte<br />
Grünraum,<br />
öffentlich<br />
Gehweg<br />
Fahrstreifen<br />
Fahrstreifen<br />
Gehweg<br />
Vorlandprivat<br />
20.90 2.00 3.25 3.25 2.00 18.55<br />
13.00<br />
3.00<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
Verkehr und Umwelt<br />
MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR<br />
Die Haupterschliessung des Areals erfolgt über die Weststrasse. Das<br />
Areal dient keinem Durchgangsverkehr, <strong>mit</strong> Ausnahme des ÖVs und<br />
der Notausfahrten aus dem Blaulichtzentrum.<br />
Die Kapazitätsgrenze des Südanschlusses <strong>vom</strong> Stadionknoten liegt<br />
gemäss der Verkehrsstudie anlässlich des Stadionprojektes bei 135<br />
Quell- und 355 Zielfahrten in den Abendspitzenstunden (ASP). Dies<br />
<br />
auf Basis der aktuellen Situation wird zur Bestimmung der effektiven<br />
Verkehrskapazitäten durchgeführt. Daraus ergibt sich das verträgliche<br />
Nutzungsmass im Areal in einer gesamthaften Betrachtung unabhängig<br />
von der Fragestellung ob ein verkehrsintensives Vorhaben<br />
vorliegt und ob dieses als Ganzes oder in den Schwellenwert jeweils<br />
unterschreitenden Etappen realisiert wird.<br />
Die wesentliche Stellgrösse zur Steuerung des Verkehrsaufkommens<br />
ist die Stellplatzzahl. Angesichts der stadtnahen Lage unter einer<br />
prinzipiell guten Ausgangslage für ÖV-Erschliessung erweist sich die<br />
Li<strong>mit</strong>ierung der Parkplätze als zweckmässig.<br />
LÄRMSCHUTZ<br />
Momentan ist das Neufeldquartier der durch die Weststrasse generierten<br />
Lärmbelastung ausgesetzt. Die neu entstehenden Baukörper<br />
wirken dabei stark abschirmend und entlastend. Die durch die Nutzung<br />
neu generierten Immissionen sind so gering, dass punktuellen<br />
Massnahmen <strong>mit</strong> aufgeschütteten Hügeln eine hinreichende Abschirmung<br />
erreicht wird. Diese Elemente eine räumliche Bereicherung<br />
und perfekt in die Landschaftsgestaltung integrierbar.<br />
VERKEHRSKONZEPT<br />
D<br />
Legende: Isophonen:<br />
Strasse<br />
links unten: Immissionsberechnung Verkehrslärm<br />
Gebäude<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
oben: Richtkonzept Nachbarparzelle und ZÖN<br />
unten: <br />
Messpunkte<br />
Lämbarriere (<strong>mit</strong> Höhenangabe)<br />
Immissionsort<br />
Immissionspegel* Grenzwert** Differenz<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
[dBA] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA]<br />
Lontschenenweg 59, 1. OG 53 45 55 45 -2 0<br />
Lontschenenweg 61, 1. OG 53 44 55 45 -2 -1<br />
Selibühlweg 41, 1. OG 44 35 55 45 -11 -10<br />
Selibühlweg 18, EG 50 41 55 45 -5 -4<br />
Talackerstrasse 86e, 2. OG 52 42 55 45 -3 -3<br />
Talackerstrasse 84a, 2. OG 51 42 55 45 -4 -3<br />
Talackerstrasse 80c, 1.OG 53 44 55 45 -2 -2<br />
Talackerstrasse 78a, EG 53 44 55 45 -2 -2<br />
Tiefengraben 5, 1. OG 54 44 55 45 -1 -1<br />
Tiefengraben 1, 2.OG 55 45 55 45 -1 0<br />
Autoverkauf, Nord-Fassade, Pos 2, EG 65 65 0<br />
Hotel/Altenwohnheim, Nord-Fassade, Pos 2, 1.OG 59 50 60 50 -1 0<br />
Hotel/Altenwohnheim, Nord-Fassade, Pos 2, 2.OG 56 48 60 50 -4 -2<br />
Autoverkauf, Nord-Fassade, Pos. 1, EG 65 65 0<br />
Hotel/Altenwohnheim, Nord-Fassade, Pos. 1, 1.OG 60 51 60 50 0 1<br />
Hotel/Altenwohnheim, Nord-Fassade, Pos. 1, 2.OG 58 49 60 50 -2 -1<br />
Autoverkauf, West-Fassade, EG 63 65 -2<br />
Hotel/Altenwohnheim, West-Fassade, 1.OG 57 48 60 50 -3 -2<br />
Hotel/Altenwohnheim, West-Fassade, 2.OG 60 50 60 50 0 0<br />
Autoverkauf, Ost-Fassade, 2.OG 63 65 -2<br />
Autoverkauf, Nord-Fassade, 2.OG 65 65 0<br />
AMAG, Nord-Fassade, 2.OG 64 65 -1<br />
AMAG, West-Fassade, 2.OG 62 65 -3<br />
* auf der zurückversetzten Fassade, <strong>mit</strong> Lärmschutzmassnahmen<br />
** Grenzwert: Planungswert gemäss Lärmschutzverordnung LSV<br />
Geschwindigkeit auf Erschliessungsstrassen: 30 km/h (geschätzte effektiv gefahrene Geschwindigkeit)
ENDAUSBAU „LÜSSLI“<br />
ÖFFENTLICHER UND LANGSAMVERKEHR<br />
Langfristig ist geplant, eine Buslinie durch das Areal bis in das zukünftige<br />
Lüssliquartier zu führen. Solange jedoch die interne Strasse<br />
nicht an die Lüsslispange angeschlossen werden kann, liegen die<br />
nächsten Haltestellen beim MMM Oberland bzw nördlich des Stadions,<br />
<strong>mit</strong> Distanzen von bis zu 700m. Diese Situation entspricht einer<br />
Abdeckung der Qualität „C“, die <strong>mit</strong> Arbeitsnutzungen wie der AMAG<br />
durchaus vereinbar ist.<br />
Es scheint jedoch zweckmässig, Optionen aufzuzeigen, die auch ohne<br />
die Lüsslispange eine Bushaltestelle im Areal möglich machen. Zu<br />
diesem Zweck sind nebenstehend drei Varianten aufgezeigt.<br />
Für die übergeordneten Langsamverkehrsverbindungen bildet der<br />
Stadionknoten das Nadelöhr in Nord-Süd-Richtung. Da die Weststrasse<br />
westlich dieses Knotens nicht für Fussgänger eröffnet ist,<br />
stellt die Parallelführung keine Schwierigkeit dar und kann in der<br />
südlichen Grünzone adäquat gestaltet werden. Zusätzliche Durchgänge<br />
zur Thalackerstrasse auf der Höhe Stadionknoten sollten durch<br />
das Wohnquartier eingerichtet werden.<br />
Bushalteste le Option<br />
Bushalteste le Endausbau<br />
V1: „KLEINE RUNDE“<br />
V2: „SACKGASSE“<br />
V3: „GROSSE RUNDE“<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
oben: ÖV-Varianten Übergangslösungen<br />
oben rechts: ÖV Lösung Endausbau<br />
rechts: Langsamverkehrskonzept<br />
Legende:<br />
übergeordnete Langsam<br />
verkehrsverbindung<br />
Haltestelle<br />
optionale Haltestelle<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
Verfahren und <strong>Entwurf</strong> ZPP<br />
Der hier dargestellte <strong>Entwurf</strong> der ZPP stellt die Beschlüsse aus dem<br />
Workshopverfahren in Planform dar. Sämtliche Teilnehmer haben<br />
davon Kenntnis genommen und z.T. auch Korrekturen und Anregungen<br />
eingebracht.<br />
Da der <strong>Entwurf</strong> der ZPP jedoch nicht mehr als Schwerpunkt im Workshopverfahren<br />
behandelt werden konnte, wird eine Vertiefung und<br />
Verfeinerung der Planung im Anschluss vorgenommen. Schliesslich<br />
<br />
vorgelegt.<br />
ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT<br />
E<br />
ENTWURF ZPP<br />
Planungszweck<br />
Die Zone <strong>mit</strong> Planungszweck „Weststrasse Süd“ bezweckt eine<br />
städtebaulich hochwertige Bebauung der südlichen Weststrassenseite<br />
als Stadteingang <strong>mit</strong> abschirmender Wirkung zum südlichen<br />
Wohnquartier gegen die Umweltauswirkungen der intensiv<br />
befahrenen Weststrasse.<br />
Nutzungsart<br />
Im Sektor A sind mässig störende Arbeitsnutzungenen im Bereich<br />
<br />
und Freizeitnutzungen zugelassen.<br />
-<br />
nungen<br />
zugelassen. Entlang den öffentlichen Räumen (Fusswege,<br />
tierte<br />
Nutzungen wie Läden und Restaurants zugelassen.<br />
Der Sektor C dient als öffentlicher Grünraum, ökologische Aus-<br />
-<br />
<br />
Flächen. Sofern diese Funktionen nicht beeinträchtigt werden,<br />
sind weitere öffentlichkeitsbezogene Nutzungen zulässig.<br />
Die Grenze zwischen den Sektoren A und B entspricht der Strassenachse<br />
zur Haupterschliessung, die an den bestehenden Knoten<br />
Weststrasse und Stadionareal anschliesst. Die Grenze der Sektoren<br />
A und B zum Sektor C wird durch die in Ost-Westrichtung<br />
verlaufende Strassenachse gebildet, die zur Erschliessung der<br />
einzelnen Nutzungseinheiten dient. Die Sektorengrenzen werden<br />
erst in den (Teil-) Überbauungsordnungen verbindlich geregelt.<br />
Es sind keine verkehrsintensiven Bauvorhaben zugelassen<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
Nutzungsmass<br />
Die Gebäudehöhen sind <strong>mit</strong> der Oberkante des Hauptdaches auf<br />
582.00m ü.M. begrenzt.<br />
Die an die Weststrasse angrenzenden Gebäude in den Sektoren<br />
A und B sind im Mittel mindestens zweigeschossig und <strong>mit</strong> der<br />
Höhe des Hauptdaches auf mindestens 579.00m ü.M.<br />
Das maximal realiserbare Volumen für Hauptbauten beträgt<br />
<br />
<br />
<br />
zulässig. Diese sind im rückwärtigen Bereich südöstlichlich der<br />
Hauptbauten anzuordnen.<br />
Die maximale Tiefe von Baufeld und der inneren Erschliessungsstrasse<br />
(südliche Fahrbahnaussenkante) beträgt zusammen<br />
82.5m. Dadurch verbleibt für den Grüngürtel eine minimale<br />
Breite (Verjüngung im Bereich Sektor A) von 20m. Die <strong>mit</strong>tlere<br />
Breite beträgt ca. 38m.<br />
Gestaltungsgrundsätze<br />
Zwecks klarer Fassung des Strassenraumes Weststrasse nehmen<br />
die Hauptbauten eine einheitliche Flucht ein. Diese Kante ist<br />
parallel zur gegenüberliegenden Stadionfassade. Der Abstand<br />
dieser Kante zum Stadion beträgt exakt 61.50m.<br />
Ebenfalls ist eine klare Stadtkante nach Westen zu bilden. Diese<br />
<br />
der südwestlichen Längsfassade des Fachmarktzentrums exakt<br />
30.50m parallel nach Nordosten zurückversetzt.<br />
Die Bebauungskanten entlang der Weststrasse und nach Westen<br />
sind städtebaulich und architektonisch hochwertig zu gestalten.<br />
Dies betrifft Nutzungen, Bauten, Aussenraumgestaltung und<br />
Werbung/Signaletik.<br />
Der Sektor C ist als öffentlicher Grünraum qualitativ gut zu ge-<br />
<br />
Aufenthalts- und Erholungsräumen dem südlichen Wohnquartier<br />
sowie den zukünftige Nutzungen der ZPP. Er übernimmt eine<br />
Pufferfunktion, indem er Distanz zwischen den unterschiedlich<br />
genutzen Arealen im Norden und Süden schafft und Lärmemissionen<br />
dämpft.<br />
Die Qualitätssicherung der weiteren Planung in den Sektoren A,B<br />
und C erfolgt über ein begleitendes Gutachterverfahren bis zum<br />
Bewilligungsverfahren.<br />
Erschliessungsgrundsätze<br />
Die Hauptverkehrsanbindung erfolgt über die Weststrasse beim<br />
Stadionknoten Fussballstadion (Höhe Sektorengrenze A-B). Unter<br />
Wahrung einer Mindestrückstaudistanz zum Knoten verzweigt die<br />
Hauptachse nach Osten und Westen.<br />
Die Fahrzeugerschliessung in den Sektoren A und B erfolgt von<br />
der Südseite.<br />
Eine sekundäre Verkehrsanbindung erfolgt im Südosten von<br />
Sektor B über die ZÖN an die Thalackerstrasse. Zweck dieser<br />
Verbindung ist die Durchfahrt des öffentlichen Verkehrs und die<br />
Erschliessung der ZÖN. Schleichverkehr (West- / Thalackserstrasse)<br />
ist auf dieser Verbindung durch signaletische oder bauliche<br />
Massnahmen zu verhindern.<br />
Eine weitere sekundäre Erschliessung der ZPP kann im Südwesten<br />
von Sektor A <strong>mit</strong> Anbindung an eine zukünftige Verbindungsstrasse<br />
zwischen Weststrasse/Autobahnanschluss und zukünftigem<br />
Lüssliquartier bzw. der Gwattstrasse erfolgen. Die Machbarkeit<br />
dieser Option ist in einem Verkehrsgutachten zu überprüfen.<br />
Ein attraktives Langsamverkehrsnetz parallel zur Weststrasse<br />
im Sektor C sowie im Norden und Süden von Sektor B ist zu<br />
schaffen. In Nord-Süd-Richtung erfolgt die Verbindung entlang<br />
der Grenze der Sektoren A und B.<br />
<br />
<br />
Verkehrscontrolling<br />
Die zulässige Fahrtenzahl pro Tag (DTV) wird durch eine Verkehrssimulation<br />
er<strong>mit</strong>telt und <strong>mit</strong> der Baubewilligung festgelegt.<br />
Die Einhaltung der bewilligten Fahrtenzahl ist zu überwachen und<br />
nötigenfalls <strong>mit</strong> baupolizeilichen Massnahmen durchzusetzen.<br />
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind die detaillierten<br />
Bestimmungen zum Fahrtencontrolling (Fahrtenerhebung,<br />
Massnahmen bei Überschreitung der bewilligten Fahrtenzahl,<br />
Controllingorgan, Berichterstattung) gemäss Vorgaben des Beco<br />
anzuordnen.<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
Sektor A Sektor B<br />
Sektor C<br />
LEGENDE<br />
/ / Haupt- / Sekundär / Langsamverkehrsverbindung<br />
Sektorengrenze<br />
Gestaltungsbaulinie<br />
TERMINPROGRAMM<br />
Von übergeordneter Bedeutung ist die Stadtentwicklung im Lachen-<br />
Areal. Dabei stellt der AMAG-Neubau das Ankerprojekt für das südliche<br />
Weststrassenareal dar, das jedoch durch die dringend erforderlichen<br />
baulichen Massnahmen <strong>mit</strong> einem nicht unwesentlichen Zeitdruck<br />
verbunden ist. Die AMAG muss Anfang 2013 neue Räumlichkeiten<br />
beziehen können.<br />
VORGEHENSKONZEPT<br />
Die Stadt <strong>Thun</strong> möchte neben der Entwicklung des Lachen-Areals zudem<br />
eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität der Baumassnahmen<br />
an der Weststrasse. Das entsprechende Qualitätssicherungsverfahren<br />
kann je nach Entwicklungskonzept variieren.<br />
Der Perimeter wird verschlankt, indem der Freihaltebereich für die<br />
spätere Lüsslispange aus dem Perimeter ausgeschieden wird und als<br />
Landwirtschaftszone (LWZ) bestehen bleibt. Der Erschliessungsarm auf<br />
die Thalackerstrasse wird der benachbarten Zone für öffentliche Nutzung<br />
(ZÖN) zugeschlagen, da er vorrangig der Zufahrt jener Zone dient. Die<br />
<br />
Im nächsten Schritt werden für die ZPP Teilüberbauungsordnungen erstellt.<br />
Entweder regelt eine eigenständige Erschliessungsüberbauungsordnung<br />
die Gestaltung der Strassen und öffentlichen Räume, oder aber<br />
die Erschliessung wird anteilig den Teil-ÜOs der Baufelder zugeschlagen.<br />
In dem Fall müssen die Erschliessungsbedürfnisse, insbesondere die<br />
des Blaulichtzentrums, in Infrastruktur- bzw. Erschliessungsverträgen<br />
geregelt werden.<br />
ZPP, Teil-ÜO und Baugesuch des Ankerprojektes werden weitgehend<br />
zeitgleich erarbeitet und bewilligt, z.B. im koordinierten Verfahren.<br />
Ein Gutachterverfahren in Anlehnung an das laufende Workshopverfahren<br />
stellt die angestrebten städtebaulichen und architektonischen<br />
Qualitäten sicher.
GENEHMIGUNG DES SCHLUSSBERICHTES<br />
F<br />
Hansueli Graf<br />
Andreas Sonderegger<br />
Thomas Judt<br />
Monika Saxer<br />
Markus Däppen<br />
Matthias Wehrlin<br />
Rudolf Tschan<br />
Christian Wiesmann<br />
Thomas Zumthurm<br />
Ferdinand Locher<br />
Rolf Maurer<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
Mark Werren<br />
Reto Giovanelli<br />
Sebastian Mävers<br />
Sandra Malicki<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11
<strong>Anhang</strong> d)<br />
Umweltbericht,<br />
B+S, 29. April 2013
Kin, Gr / 83.0921<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Stadt <strong>Thun</strong>, Planungsamt<br />
<strong>Thun</strong>, Zonenplanänderung AI „ZPP Weststrasse Süd“<br />
Umweltbericht (Bestandteil des Erläuterungsberichtes)<br />
Berichtsverfasser: Laurent Graber (+ Bernhard Kindler)<br />
Datum: 29. April 2013<br />
B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch
Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Seite 2/32<br />
Impressum<br />
Auftraggeber<br />
Projektverfasser<br />
Projektleiter<br />
Berichtsverfasser<br />
Projektleiter<br />
Sachbearbeiter<br />
Stadt <strong>Thun</strong>, Planungsamt<br />
Industriestrasse 2, Postfach 145<br />
3602 <strong>Thun</strong><br />
GWJARCHITEKTUR AG<br />
Nordring 4A<br />
3000 Bern 25<br />
Sebastian Mävers<br />
031 340 82 22<br />
s.maevers@gwj.ch<br />
B+S AG<br />
Muristrasse 60<br />
Postfach 670<br />
3000 Bern 31<br />
Bernhard Kindler<br />
031 356 80 35<br />
b.kindler@bs-ing.ch<br />
Laurent Graber<br />
031 356 80 33<br />
l.graber@bs-ing.ch<br />
Die Verfasser des Kapitels 2 (Umweltschutz) sind Fachspezialisten von B+S AG, Bern:<br />
Verkehrsgrundlagen: Adrian Weber B+S AG<br />
Auswirkungen/Massnahmen in den Umweltbereichen<br />
- Luftreinhaltung: Laurent Graber B+S AG<br />
- Lärmschutz (nur Auswirkungen Mehrverkehr): Laurent Graber B+S AG<br />
- Gewässerschutz: Christian Bitterli B+S AG<br />
- Bodenschutz: Christoph Jegge B+S AG<br />
- Naturschutz: Antonio Righetti B+S AG<br />
- Landschafts- und Ortsbildschutz: Laurent Graber B+S AG<br />
Änderungsverzeichnis:<br />
Version Datum Verfasser Bemerkungen<br />
1.0 13.09.2011 Gr <strong>Entwurf</strong><br />
1.1 15.09.2011 Gr Definitiver Bericht Vorprüfung<br />
1.2 29.04.2013 Gr Definitiver Bericht Öffentliche Auflage<br />
B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch
Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Seite 3/32<br />
Inhalt<br />
1. Einleitung 4<br />
1.1. Ausgangslage 4<br />
1.2. Gegenstand 5<br />
1.3. Zweck des Berichtes 5<br />
1.4. Aufbau des Berichtes 5<br />
1.5. Beschreibung des Vorhabens 6<br />
2. Anforderungen des übrigen Bundesrechts (Umweltschutz) 8<br />
2.1. Beschränkung auf Umweltaspekte 8<br />
2.2. UVP-Pflicht, stufengerechte Abklärungen 8<br />
2.3. Grundlagen und Ausgangsgrössen 8<br />
2.4. Verkehrsaufkommen, Verkehrsbelastungen, Leistungsfähigkeit 9<br />
2.5. Relevanzmatrix 11<br />
2.6. Nicht relevante Umweltbereiche 11<br />
2.7. Relevante Umweltbereiche 13<br />
3. Fazit / Gesamtbeurteilung 32<br />
<strong>Anhang</strong><br />
<strong>Anhang</strong> 2.4-1 Berechnung Anzahl Abstellplätze sowie Abschätzung Fahrtenaufkommen MIV, Bereich A<br />
<strong>Anhang</strong> 2.4-2 Fahrtenabschätzung Blaulichtzentrum (Bereich B)<br />
<strong>Anhang</strong> 2.7-1 Prüfung der Belastbarkeiten der Strassen aus Sicht Luftreinhaltung<br />
<strong>Anhang</strong> 2.7-2 Zunahme der Lärmemissionen<br />
B+S AG · Muristrasse 60 · Postfach 670 · CH-3000 Bern 31 · Tel. 031 356 80 80 · Fax 031 356 80 81 · www.bs-ing.ch
Kin/Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
Seite 4/32<br />
1. Einleitung<br />
1.1. Ausgangslage<br />
Das Gebiet zwischen Weststrasse und Siedlungsrand Neufeld, welches gemäss rechtsgültigem Zonenplan<br />
heute in der Landwirtschaftszone liegt, soll im Sinne einer Siedlungsergänzung überbaut, d.h. eingezont<br />
werden; es handelt sich so<strong>mit</strong> um das Verfahren einer Zonenplanänderung.<br />
Abb. 1.1-1: Burgerallmend, Blick Richtung Südwesten <strong>mit</strong> ZPP-Perimeter (grob)<br />
(vor dem Bau des Stadions <strong>mit</strong> Mantelnutzung)<br />
Die Planung der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht (ZPP) AI "Weststrasse Süd“ bzw. der entsprechenden Zonenplanänderung<br />
erfolgte im Rahmen eines Workshop-Verfahrens (vgl. Kapitel 2 des Erläuterungsberichtes<br />
der Stadt <strong>Thun</strong>) und sieht in erster Linie Nutzungen für das Autogewerbe (Verkauf, Werkstatt und Lager)<br />
vor. Daneben ist die Ansiedlung von sog. Clusternutzungen 1 und zwei kleineren Gastrobetrieben sowie<br />
der Verkehrsbetriebe (STI) geplant. Die Erschliessung ist für den gesamten ZPP-Perimeter (inkl. Bereich<br />
B) über den Knoten Stadion an die Weststrasse sowie über die Talackerstrasse (letztere ausschliesslich<br />
für Bereich B) geplant.<br />
Die Stadt <strong>Thun</strong> und das Investorenteam ARCO Real Estate und West Development nahmen als Grundeigentümer<br />
gemeinsam die Rolle der Auftraggeber des Qualitätsverfahrens ein. Das Ergebnis des Verfahrens<br />
(= städtebauliches Richtprojekt) liegt in Form eines Schlussberichtes vor (Schlussbericht des Workshopverfahrens<br />
zur Qualitätssicherung (Kurzfassung), GWJARCHITEKTUR AG, <strong>Stand</strong> 14.04.2011). Dieser<br />
Schlussbericht diente als Grundlage für die Bestimmung der Inhalte der ZPP.<br />
1 Es handelt sich um ein Konzept analog dem von „Bauarena“ oder „Baumuster-Centrale“ oder – vielleicht<br />
die beste Referenz – Konzepthalle 6 in <strong>Thun</strong>, jedoch ohne Kulturprogramm. Clusternutzung bezeichnet<br />
da<strong>mit</strong> eine thematisch homogene Ansammlung von Anbietern <strong>mit</strong> dem Ziel über Synergien dem Kunden<br />
ein umfassendes Angebot zu liefern und einen <strong>Stand</strong>ort höherer Ordnung zu schaffen. Das Thema ist<br />
noch offen, kann aber unter anderem Baumuster, Büroeinrichtungen oder Sportausstattung umfassen.<br />
Prinzipiell entspricht die Nutzung extensivem Verkauf, hat durch einen hohen Beratungsanteil jedoch den<br />
Charakter einer permanenten Messe. Auch ein Konzept <strong>mit</strong> reiner Beratungsleistung ohne Verkaufstransaktion<br />
ist denkbar, wodurch dann der Dienstleistungscharakter überwiegen würde. In jedem Fall ist<br />
eine Zonenkonfor<strong>mit</strong>ät gegeben. Die abschliessende Einordnung obliegt der Bewilligungsbehörde.<br />
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Das Richtprojekt hat für die Beurteilungen (auch aus Sicht der Umweltschutzgesetzgebung gemäss vorliegendem<br />
Bericht) erläuternden Charakter (im Sinne der Qualitätssicherung): es konkretisiert die Absichten<br />
der Grundeigentümer. Sämtliche Berechnungen basieren auf dem zur Zeit der Abfassung des vorliegenden<br />
Berichts aktuellsten <strong>Stand</strong> der Nutzungsannahmen und den aktuellsten Projektgrundlagen.<br />
Die Arealüberbauung Weststrasse Süd wird in der nächsten Planungs- bzw. Realisierungsstufe (Überbauungsordnung<br />
oder Baugesuch) auf Grund der Grösse des Vorhabens voraussichtlich UVP-pflichtig 2 .<br />
Für die vorliegende Zonenplanänderung erfolgen die Umweltabklärungen stufengerecht im Rahmen des<br />
vorliegenden Berichtes (als Teil des Erläuterungsberichtes nach Art. 47 RPV).<br />
1.2. Gegenstand<br />
Gegenstand des Berichtes bildet die Zonenplanänderung AI „ZPP Weststrasse Süd“ bestehend aus dem<br />
Dokument „Zonenplan, Situation alter und neuer Zustand <strong>mit</strong> Zonenvorschriften und Plan“ und dem dazugehörigen<br />
Erläuterungsbericht (Planungsamt Stadt <strong>Thun</strong>). Das im Rahmen eines Workshop-Verfahrens<br />
ausgearbeitete Richtprojekt diente zusätzlich als Basis für die Beurteilung der Umweltauswirkungen (vgl.<br />
Kapitel 2 dieses Berichtes). Im Weiteren standen uns Pläne von GWJARCHITEKTUR AG zur „Projektentwicklung“<br />
zur Verfügung.<br />
1.3. Zweck des Berichtes<br />
Der Bericht erfolgt aufgrund des Artikels 47 der eidg. Verordnung zum Raumplanungsgesetz (RPV), welcher<br />
die Berichterstattung gegenüber der kantonalen Genehmigungsbehörde regelt. Art. 47 RPV enthält<br />
folgende Bestimmungen:<br />
1 Die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, erstattet der kantonalen Genehmigungsbehörde<br />
(Art. 26 Abs. 1 RPG) Bericht darüber, wie die Nutzungspläne die Ziele und Grundsätze der Raumplanung<br />
(Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG), die Sachpläne und<br />
Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigen und wie sie den<br />
Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung<br />
tragen.<br />
2 Insbesondere legt sie dar, welche Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet bestehen und<br />
wie diese Reserven haushälterisch genutzt werden sollen.<br />
Die Behörden haben also in einem Bericht darzulegen, wie sie in ihren Planungen die Ziele und Grundsätze<br />
der Raumplanung sowie die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung berücksichtigen.<br />
1.4. Aufbau des Berichtes<br />
Kapitel 2 des Erläuterungsberichtes des Planungsamtes der Stadt <strong>Thun</strong> behandelt die in Art. 47 Abs. 1<br />
RPV erwähnten Grundsätze und Ziele im Bereich Raumordnung (v.a. Abstimmung der raumwirksamen<br />
Tätigkeiten und haushälterische Nutzung des Bodens).<br />
Der vorliegende Bericht untersucht, ob die Zonenplanänderung den Anforderungen der („weiteren“) Umweltschutzgesetzgebung<br />
entspricht (vgl. Kapitel 2 dieses Berichtes).<br />
2 Schwellenwert gemäss Ziffer 80.5 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV): Einkaufszentren<br />
und Fachmärkte ab 7'500 m 2<br />
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1.5. Beschreibung des Vorhabens<br />
1.5.1. Einleitung<br />
Die Zonenplanänderung bzw. das Überbauungsvorhaben (Ziele, Inhalt, etc.) ist beschrieben in:<br />
• den ZPP-Dokumenten „Zonenplan, Situation alter und neuer Zustand, Plan <strong>mit</strong> Zonenvorschriften;<br />
inkl. Aufhebung der ZöN b gemäss Zonenplan 1986“ und dem dazugehörigen Erläuterungsbericht<br />
(Planungsamt Stadt <strong>Thun</strong>)<br />
• dem städtebaulichen Richtprojekt (vgl. Schlussbericht Workshop-Verfahren) und<br />
• den Plänen von GWJARCHITEKTUR AG zur „Projektentwicklung“.<br />
1.5.2. <strong>Stand</strong>ort und Umgebung<br />
Die geplante ZPP kommt im Gebiet „Tiefengraben“ vis-à-vis des neuen Fussballstadions <strong>Thun</strong> Süd (ZPP<br />
„Sport und Einkauf in <strong>Thun</strong> Süd“) zu liegen (vgl. Abb. 3.1-1). Die Grundstücke sind heute noch unüberbaut<br />
und sind der Landwirtschaftszone zugeordnet 3 . Südlich angrenzend befindet sich ein (Wohn-)Quartier,<br />
welches der Wohnzone W2 zugeordnet ist. Der <strong>Stand</strong>ort liegt in nächster Nähe zur Autobahnausfahrt<br />
<strong>Thun</strong> Süd sowie an der Weststrasse, der wichtigsten Einfallsachse für das Gebiet <strong>Thun</strong> Süd.<br />
Abb. 1.5-1: Übersicht<br />
3 Gemäss rechtsgültigem Zonenplan 2002 der Stadt <strong>Thun</strong><br />
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1.5.3. Verschiedene Vorhaben im gleichen ZPP-Perimeter<br />
Der ZPP-Perimeter umfasst zum einen den Bereich A <strong>mit</strong> geplanten Arbeits-, Verkaufs- und Dienstleistungsnutzungen<br />
<strong>mit</strong> direkter Anbindung an die Weststrasse über den bestehenden Stadionknoten, sowie<br />
den Bereich B <strong>mit</strong> der vorgesehenen Ansiedlung der Rettungsdienste und der Feuerwehr <strong>mit</strong> Anbindung an<br />
die Talackerstrasse.<br />
Bereich A<br />
Im Bereich A ist es die Absicht, einen "Autostrip" <strong>mit</strong> ergänzenden Nutzungen des grossflächigen Verkaufs<br />
in sinnvoller Ergänzung des innerstädtischen Gewerbes zu realisieren. Für den Bereich A wird aufgrund<br />
der Grösse von zwei Einzelvorhaben ausgegangen. Die beiden Einzelvorhaben (Einzelvorhaben 1<br />
= westlicher Teil; Einzelvorhaben 2 = östlicher Teil) weisen folgende Nutzungsmasse auf (Geschossflächen<br />
gemäss BauV; diese Flächen wurden <strong>vom</strong> Projektverfasser definiert und sind für die Er<strong>mit</strong>tlung des<br />
künftigen Verkehrsaufkommens verwendet worden (vgl. Kapitel und <strong>Anhang</strong> 2.4-1)):<br />
Einzelvorhaben 1<br />
Nutzung<br />
Geschossfläche (GF)<br />
gemäss BauV [m 2 ]<br />
Autogewerbe 1 8’400<br />
Autogewerbe 2 4’400<br />
Autogewerbe 3 4’100<br />
Clusternutzung 1 16’300<br />
Lounge + Restaurant 1’970<br />
Total 35’170<br />
Tab. 1.5-1: Geschossfläche total (ohne PP-Flächen im UG) des Einzelvorhabens 1<br />
Einzelvorhaben 2<br />
Nutzung<br />
Geschossfläche (GF)<br />
gemäss BauV [m 2 ]<br />
Verkehrsbetriebe (STI) 8’700<br />
Clusternutzung 2 7’200<br />
Total 15’900<br />
Tab. 1.5-2: Geschossfläche total (ohne PP-Flächen im UG) des Einzelvorhabens 2<br />
Die Erschliessung des Bereiches A erfolgt ausschliesslich über den Stadionknoten. Es sind folgende<br />
Nutzungen vorgesehen:<br />
Bereich B<br />
Im Bereich B ist die Einrichtung eines "Blaulichtzentrums" vorgesehen. Konkret sollen künftig ab diesem<br />
<strong>Stand</strong>ort die Einsätze der Ambulanz und der Feuerwehr erfolgen und auch koordiniert werden. Nebst den<br />
notwenigen Fahrzeugen und Materialhallen sind Ausbildungsräume sowie Aufenthalts- und Büroräumlichkeiten<br />
für das Rettungspersonal vorgesehen. Die Zu- und Wegfahrt des MIV (Personenwagen) erfolgt via<br />
Talackerstrasse, lediglich die im Fall eines Einsatzes ausrückenden Rettungsfahrzeuge nutzen den Knoten<br />
Stadion zur Ausfahrt auf die Weststrasse. Vom Einsatz zurückkehrende Fahrzeuge nutzen hingegen<br />
den Weg über die Talackerstrasse.<br />
Maximale Fahrtenzahl<br />
In den Zonenvorschriften der ZPP wird von deren Gesamtperimeter ausgehende Fahrtenzahl (in Bezug<br />
auf den Anschluss Weststrasse bzw. den Knoten Stadion) auf 3'800 Fahrten pro Tag (DTV) beschränkt.<br />
Diese Obergrenze wurde <strong>vom</strong> Kanton bei der Vorprüfung genehmigt (vgl. Fachbericht Immissionsschutz<br />
des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 bzw. Kap. 2.7.1 des vorliegenden Berichtes ("Fazit")).<br />
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2. Anforderungen des übrigen Bundesrechts (Umweltschutz)<br />
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2.1. Beschränkung auf Umweltaspekte<br />
Von den Anforderungen aus dem übrigen Bundesrecht sind für die Zonenplanänderung AI „ZPP Weststrasse<br />
Süd“ ausschliesslich diejenigen aus der („weiteren“) Umweltschutzgesetzgebung relevant. Nachfolgend<br />
werden die Auswirkungen der Zonenplanänderung auf die verschiedenen Umweltbereiche dargelegt.<br />
2.2. UVP-Pflicht, stufengerechte Abklärungen<br />
Wie bereits in Kapitel 1.1 dargelegt, wird die Arealüberbauung Weststrasse Süd der nächsten Planungsbzw.<br />
Realisierungsstufe (Überbauungsordnung oder Baugesuch) Grund der Grösse des Vorhabens voraussichtlich<br />
UVP-pflichtig. Für die vorliegende Zonenplanänderung <strong>mit</strong> zugehörigem Richtprojekt erfolgen<br />
die Umweltabklärungen stufengerecht im Rahmen des vorliegenden Berichtes. Die nachfolgenden Abhandlungen<br />
haben deshalb z.T. nicht die gleiche Bearbeitungstiefe wie ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB);<br />
allfällige Killer-Kriterien würden jedoch auch <strong>mit</strong> dieser Bearbeitungstiefe erkannt und dokumentiert.<br />
2.3. Grundlagen und Ausgangsgrössen<br />
2.3.1. Untersuchungsperimeter Umweltschutz<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsperimeters wird in Abhängigkeit der Auswirkungen des Fachbereiches<br />
definiert. Er wird so festgelegt, dass ausserhalb des entsprechenden Gebietes keine wesentlichen<br />
Einwirkungen infolge des Projektes mehr auftreten sollten. Tendenziell ist er grösser definiert, als die<br />
effektiven Wirkungen erwartet resp. festgestellt werden.<br />
Abb. 2.3-1: Engerer Untersuchungsperimeter (inkl. Bereich B)<br />
Der engere Untersuchungsperimeter 4<br />
gilt für alle Umweltbereiche ausser für<br />
die Bereiche Luftreinhaltung und<br />
Lärmschutz hinsichtlich den Auswirkungen<br />
entlang des bestehenden<br />
Strassennetzes (Mehrverkehr), d.h.<br />
namentlich für die Fachbereiche:<br />
- Lärmschutz (lokale Auswirkungen)<br />
- Gewässerschutz<br />
- Bodenschutz<br />
- Naturschutz<br />
- Landschafts- und Ortsbildschutz<br />
Der weitere Untersuchungsperimeter ist primär infolge des veränderten Verkehrsaufkommens und den<br />
daraus resultierenden Auswirkungen auf die Fachbereiche Luftreinhaltung und Lärmschutz bestimmt und<br />
ist den jeweiligen Fachbereichen zu entnehmen.<br />
4 Der Perimeter wurde bei der Überarbeitung des Berichtes im April 2013 um den Bereich B der ZPP erweitert: die<br />
Zustandsaufnahmen sowie die Beurteilungen der Umweltauswirkungen erfolgten jedoch im Sommer 2011 unter<br />
Berücksichtigung des ursprünglichen Perimeters (d.h. ohne Bereich B). Wir gehen trotzdem davon aus, dass die<br />
Flächen im Bereich B sehr ähnlich, wenn nicht sogar identisch zu beurteilen sind und dass es sich nicht um aussergewöhnliche<br />
Flächen handelt.<br />
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2.3.2. Beurteilungszustände für die Umweltbetrachtungen<br />
Im vorliegenden Bericht werden folgende Zeithorizonte definiert und verwendet:<br />
Bauphase: 2014 – 2016 Realisierung<br />
Referenzzustand 2016<br />
Zukünftiger Zustand ohne Neubauprojekt<br />
Betriebszustand 2016 Zukünftiger Zustand <strong>mit</strong> Neubauprojekt<br />
Auf die ausdrückliche Darstellung des Ist-Zustands 2013 wird verzichtet, da er für die vorliegenden (Umwelt-)<br />
Betrachtungen nicht relevant resp. bezüglich der meisten Umweltbereichen identisch <strong>mit</strong> dem Referenzzustand<br />
2016 ist.<br />
2.4. Verkehrsaufkommen, Verkehrsbelastungen, Leistungsfähigkeit<br />
2.4.1. Generiertes Verkehrsaufkommen<br />
Die Nutzungsmasse des Bereichs A (Geschossflächen GF gemäss BauV) der beiden Einzelvorhaben<br />
sind in Kap. 1.5.3 dargelegt. Basierend auf diesen Annahmen wurde die Fahrtenerzeugung des Areals<br />
gestützt auf den Leitfaden „Abstellplätze für Fahrzeuge nach Bauverordnung“ (Bern, 2000) er<strong>mit</strong>telt. Da<br />
es sich bei den Einzelvorhaben jeweils um ein „grosses Vorhaben“ handelt (BGF/n
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Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Fahrten verteilen sich wie folgt auf die beiden Anbindungspunkte<br />
(Knoten Stadion und Talackerstrasse):<br />
Anbindung Fahrtenquelle Fahrten DTV<br />
[gerundet]<br />
Knoten Stadion<br />
(Weststrasse)<br />
Bereich A, Einzelvorhaben 1 (MIV nach BauV) 1’990<br />
Bereich A, Einzelvorhaben 2 (MIV nach BauV) 980<br />
Bereich A, Einzelvorhaben 2, Busse Verkehrsbetriebe 150<br />
Bereich B, Blaulichtzentrum, Einsatz RD/FW (max., nur Wegfahrten) 50<br />
Total 3'170<br />
Talackerstrasse Bereich B, Blaulichtzentrum, MIV und übrige Fahrten 350<br />
Tab. 2.4-2: Verteilung der Fahrten auf die beiden Anbindungspunkte<br />
Die in den Zonenvorschriften der ZPP definierte maximale Fahrtenzahl (in Bezug auf den Anschluss Weststrasse<br />
bzw. den Knoten Stadion) von 3'800 Fahrten DTV wird so<strong>mit</strong> eingehalten.<br />
2.4.2. Verkehrsbelastungen<br />
Die für den Referenzzustand 2016 massgebenden Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Strassenabschnitten<br />
sind in den Tabellen des <strong>Anhang</strong>s 2.7-1 ersichtlich (Referenz für das 1. Einzelvorhaben, Zunahme<br />
durch 1. Vorhaben Referenz für das 2. Einzelvorhaben).<br />
2.4.3. Leistungsfähigkeiten<br />
Die detaillierte Prüfung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit (vgl. den Bericht „Nachweis zur verkehrlichen<br />
Leistungsfähigkeit und zur Luftreinhaltung“ von B+S AG <strong>vom</strong> 30. Mai 2011) hat gezeigt, dass in Spitzenstunden<br />
der Knoten Weststrasse/Burgerstrasse zum li<strong>mit</strong>ierenden Element im Strassennetz wird (Verkehrsqualitätsstufe<br />
D). Die beiden Knoten bei der Autobahn weisen weiterhin keine Probleme auf (Verkehrsqualitätsstufe<br />
B). Insgesamt vermag das Verkehrssystem (auch in Spitzenstunden) den durch die<br />
ZPP generierten Mehrverkehr (rund 3'000 DTV am Knoten Stadion 5 und rund 350 DTV an der Anbindung<br />
Talackerstrasse) zu bewältigen. Der (li<strong>mit</strong>ierende) Knoten Weststrasse / Burgerstrasse verfügt – rein aus<br />
Sicht der verkehrlichen Leistungsfähigkeiten – noch über geringfügige Reserven. Die Fahrten der Verkehrsbetriebe<br />
fallen nicht zu den Spitzenzeiten an (in dieser Zeit stehen die Busse im Einsatz), sondern<br />
frühmorgens und abends gestaffelt nach dem Feierabendverkehr, wo<strong>mit</strong> die Busse für die Leistungsfähigkeitsüberlegungen<br />
keine Rolle spielen.<br />
Zu den Fahrten aus dem Bereich B (Blaulichtzentrum) ist zusätzlich noch zu erwähnen, dass hier die<br />
(bescheidene) Fahrtenspitze (Schulungen und Übungen abends) ausserhalb der kritischen Stundenbereiche<br />
bzw. Spitzenstunden liegt und sich die übrigen generierten Fahrten über 24 Stunden (Rettungseinsätze)<br />
verteilen. So<strong>mit</strong> sind die Fahrten aus dem Bereich B bzw. infolge des Blaulichtzentrums für die<br />
Leistungsfähigkeitsbeurteilung nicht von Bedeutung.<br />
5 3'170 abzüglich Fahrtenaufkommen Busse Verkehrsbetriebe und Einsätze RD/FW (Wegfahrten), welche nicht zu<br />
Spitzenzeiten erfolgen, ergibt 2'970 DTV.<br />
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2.5. Relevanzmatrix<br />
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde die Relevanz der Projektauswirkungen auf die verschiedenen,<br />
zu untersuchenden Umweltbereiche wie folgt beurteilt (grobe Klassierung 6 ):<br />
Umweltbereich Bauphase Betriebszustand<br />
Luftreinhaltung und Klimaschutz <br />
Lärmschutz <br />
Schutz vor Erschütterungen <br />
Nichtionisierende Strahlung (NIS) <br />
Gewässerschutz ◦ ◦<br />
Bodenschutz <br />
Altlasten <br />
Abfälle ◦ <br />
Störfallvorsorge/Katastrophenschutz <br />
Walderhaltung <br />
Umweltgefährdende Organismen (inkl. Neophyten) ◦<br />
Naturschutz (Flora, Fauna, Lebensräume) ◦ ◦<br />
Landschafts- und Ortsbildschutz ◦ ◦<br />
Kulturgüterschutz, Archäologie ◦ <br />
Legende:<br />
─<br />
keine bzw. nur sehr geringfügige Auswirkungen (irrelevant)<br />
◦ (eher) geringe Auswirkungen (i.d.R. keine „aussergewöhnlichen“ Massnahmen)<br />
<br />
vergleichsweise grosse Auswirkungen, d.h. entsprechende Massnahmen sind zu prüfen und teilweise vorzusehen.<br />
Tab. 2.5-1: Relevanzmatrix<br />
2.6. Nicht relevante Umweltbereiche<br />
Nachfolgend aufgeführte Umweltbereiche werden nicht im Detail abgehandelt, da diese beim vorliegenden<br />
Projekt nicht bzw. nur in Teilaspekten relevant sind.<br />
2.6.1. Schutz vor Erschütterungen<br />
Das Vorhaben verursacht voraussichtlich weder während der Bau- (keine Spundwände vorgesehen!)<br />
noch während der Betriebsphase relevante Erschütterungen. Dieser Fachbereich wird deshalb im vorliegenden<br />
Bericht nicht näher untersucht. Im Rahmen des voraussichtlichen UVB werden die Auswirkungen<br />
basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail verifiziert.<br />
6 Diese Klassierung wird im Rahmen des voraussichtlichen UVB nochmals überprüft!<br />
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2.6.2. Nichtionisierende Strahlung<br />
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Der Vorhaben verursacht weder während der Bau- noch während der Betriebsphase relevante nichtionisierende<br />
Strahlung (nach aktuellem <strong>Stand</strong> weder ein Transformator noch eine Mobilfunkantenne geplant).<br />
Dieser Fachbereich wird deshalb im vorliegenden Bericht nicht näher untersucht. Im Rahmen des voraussichtlichen<br />
UVB werden die Auswirkungen basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail<br />
verifiziert.<br />
2.6.3. Altlasten<br />
Im Projektperimeter sind keine ehemaligen Deponien oder künstlichen Auffüllungen bekannt. Die betroffenen<br />
Parzellen sind nicht im Kataster der belasteten <strong>Stand</strong>orte (Quelle: Geoportal des Kantons Bern)<br />
aufgeführt.<br />
Ist eine Parzelle nicht im Kataster aufgeführt, besteht dennoch keine Gewähr, dass das Areal frei von jeglichen<br />
Boden- und Umweltbelastungen ist. Eine Altlastenrelevanz kann jedoch unter den heute bekannten<br />
Aspekten praktisch ausgeschlossen werden.<br />
2.6.4. Abfälle<br />
Dieser Umweltbereich ist primär in der Bauphase relevant; die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen<br />
in der Betriebsphase wird als selbstverständlich vorausgesetzt (auch bezüglich Gewerbebetrieben).<br />
Bei den Bauarbeiten fällt namentlich Aushub an, welcher als Abfall gilt und gesetzeskonform entsorgt<br />
werden muss (vgl. insbesondere die Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,<br />
Abraum und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie, BUWAL, 1999)).<br />
2.6.5. Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />
Die Mengenschwellen gemäss <strong>Anhang</strong> 1.1 der Störfallverordnung werden – gemäss heutigem <strong>Stand</strong> –<br />
nicht überschritten. Das Vorhaben unterliegt so<strong>mit</strong> nicht der Störfallverordnung. Diese Aussage wird im<br />
Rahmen des voraussichtlichen UVB basierend auf den konkreteren Projektinformationen im Detail verifiziert.<br />
2.6.6. Walderhaltung<br />
Durch das vorliegende Projekt werden keine Waldareale tangiert. Es sind bei der zur Überbauung vorgesehenen<br />
Fläche auch keine schützenswerten Bäume oder Baumreihen vorhanden7.<br />
2.6.7. Umweltgefährdende Organismen<br />
Beim vorliegenden Vorhaben findet keine Erzeugung resp. kein Umgang <strong>mit</strong> genetisch veränderten oder<br />
pathogenen Organismen im geschlossenen System statt.<br />
Der Fachexperte Naturschutz hat an seiner Begehung im Mai 2011 im ganzen Projektperimeter keine Pflanzenarten<br />
der Schwarzen Liste (Invasive Neophyten (= sich rasch ausbreitende, gebietsfremde Pflanzenarten))<br />
angetroffen. Wir gehen deshalb davon aus, dass im Projektperimeter keine invasiven Neophyten<br />
vorhanden sind.<br />
Zur Vermeidung allfälliger indirekten Projektwirkungen durch während der Bauphase eingeschleppte Neophyten<br />
wird in den ersten 2 Jahren nach Bauabschluss der Bauperimeter nach vorkommenden Arten<br />
der Schwarzen Liste abgesucht und bei Bedarf Gegenmassnahmen getroffen (http://www.cps-skew.ch/-<br />
deutsch/invasine_gebietsfremde_pflanzen/information_zu_invasiven_gebietsfremden_pflanzen.html).<br />
7 Gemäss Zonenplan II (Hinweisplan) der Stadt <strong>Thun</strong><br />
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2.6.8. Kulturgüterschutz, Archäologie<br />
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Durch das Projekt werden keine geschützten oder schützenswerten Denkmäler (Bauten, Verkehrswege,<br />
archäologische Fundstellen) tangiert 8 .<br />
Es ist jedoch sicherzustellen, dass allfällig während der Bauphase auftretende Fundstellen gemeldet und<br />
gesichert werden (gesetzliche Frist). Die Kantonsarchäologie ist umgehend zu benachrichtigen und genügend<br />
Zeit einzuräumen, um allfällige Fundstellen zu analysierten und zu dokumentieren.<br />
2.7. Relevante Umweltbereiche<br />
2.7.1. Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />
Ausgangslage<br />
Die Auswirkungen in diesem Fachbereich betreffen in erster Linie den im Betrieb auftretenden Mehrverkehr<br />
(und den da<strong>mit</strong> verbundenem Luftschadstoffausstoss). Sekundär sind die Luftschadstoffemissionen<br />
infolge des Energieverbrauches der neuen Nutzungen/Liegenschaften sowie diejenigen während der Bauphase.<br />
Gemäss Merkblatt des Kantons Bern ist im UVB jeweils auch der Aspekt Klimaschutz (CO 2 ) abzuhandeln.<br />
In den ZPP-Vorschriften zur Zonenplanänderung werden zwar Vorgaben zum Thema Energie gemacht<br />
9 . Beim aktuellen Projektstand ist jedoch noch kein konkretes Energiekonzept vorhanden. Der Aspekt<br />
Klimaschutz wird deshalb erst bei Vorliegen eines konkreten Projekts bzw. im Rahmen des voraussichtlichen<br />
UVB untersucht.<br />
Gesetzliche Anforderungen<br />
Folgende gesetzliche Grundlagen sind für diesen Fachbereich massgebend:<br />
• Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) <strong>vom</strong> 7. Oktober 1983<br />
• Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) <strong>vom</strong> 16. Dezember 1985.<br />
Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) <strong>vom</strong> 16. Dezember 1985, welche eine Ausführungsverordnung<br />
zum USG ist, stellt die für den Fachbereich Luftreinhaltung übergeordnete Rechtsnorm dar. Sie<br />
legt Immissionsgrenzwerte (IGW) für verschiedene Luftschadstoffe fest und verpflichtet die Kantone gemäss<br />
Art. 31 bei übermässigen Immissionen einen sog. Massnahmenplan auszuarbeiten.<br />
Der „Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000 / 2015“ des Kantons Bern <strong>vom</strong> 20. Juni 2001 definiert<br />
den ganzen Kanton als Massnahmenplangebiet (Beiträge zur Sanierung erforderlich) und beschreibt die<br />
Umsetzung von konkreten Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung (z.B. in den Bereichen<br />
Strassenverkehr oder Offroad) inkl. Verantwortlichkeiten.<br />
Im Bereich Personenverkehr werden gemäss dem Massnahmenplan die lufthygienischen Ziele (in Koordination<br />
zum Raumplanungsgesetz) <strong>mit</strong>tels eines sog. kantonalen Fahrleistungsmodells anvisiert (1. Priorität):<br />
Dieses postuliert, dass der aufgrund von technischen Verbesserungen bis 2015 in Form von zusätzlichen<br />
Fahrleistungen (Fahrten multipliziert <strong>mit</strong> der Fahrtenlänge) zur Verfügung stehende Handlungsspiel-<br />
8 vgl. Zonenplan II der Stadt <strong>Thun</strong> (Archäologische Gebiete und Fundstellen sowie historische Verkehrswege (verifiziert<br />
über die Bundes-Website www.ivs-gis.admin.ch))<br />
9 Energie: "Mit einem Energieversorgungs- und Energieanwendungskonzept ist spätestens <strong>mit</strong> der Einreichung des<br />
Baugesuches der Nachweis eines sparsamen Umgangs <strong>mit</strong> Energie konkret zu erbringen. Das Energiekonzept soll<br />
sich am SIA-Effizienzpfad Energie und am überkommunalen Richtplan Energie orientieren."<br />
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raum einerseits für die Grundentwicklung (Verkehrsentwicklung bis 2015) reserviert ist und andererseits<br />
für sog. verkehrsintensive Vorhaben (VIV, Anlagen <strong>mit</strong> einem Verkehrsaufkommen von mehr als ca.<br />
2'000 Fahrten pro Tag 10 , vgl. Art. 91a – 91f der kantonalen Bauverordnung (BauV) an sog. strategisch wichtigen<br />
<strong>Stand</strong>orten eingesetzt werden soll.<br />
Verkehrsintensive Bauvorhaben benötigen gemäss Art. 91a – 91f BauV einen Fahrtenkredit nach den Vorgaben<br />
des kantonalen Massnahmenplans zur Luftreinhaltung 2000/2015. Ein Fahrtenkredit wird unter den<br />
Voraussetzungen der Artikel 91c und 91d im Rahmen des Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahrens<br />
zugeteilt. Im vorliegenden Fall werden die Voraussetzungen nach Art. 91c BauV an kantonale <strong>Stand</strong>orte<br />
(z.B. kantonale Entwicklungsschwerpunkte) nicht erfüllt 11 . Die Voraussetzungen an einen <strong>Stand</strong>ort in<br />
der Agglomeration <strong>Thun</strong> (nach Art. 91d BauV) können ebenfalls nicht erfüllt werden, da gemäss regionalem<br />
Richtplan keine bzw. nicht mehr genügend Fahrten vorhanden sind 12 .<br />
Aufgrund der genannten Anforderungen von Bauverordnung und Massnahmenplan Luftreinhaltung des<br />
Kantons Bern kann so<strong>mit</strong> im Rahmen der Zonenplanänderung AI " ZPP Weststrasse Süd" kein verkehrsintensives<br />
Vorhaben (VIV) realisiert werden.<br />
Anlagenbegriff<br />
Im Rahmen einer Voranfrage wurden im Sommer 2011 via Amt für Gemeinden und Raumordnung des<br />
Kantons Bern (AGR) bei den betroffenen kantonalen Fachstellen Stellungnahmen zum ZPP-<strong>Entwurf</strong> eingeholt.<br />
Das beco (Berner Wirtschaft), Abteilung Immissionsschutz, welches auf Basis der Entscheidungen<br />
der kantonalen Arbeitsgruppe "Koordinierte Parkplatzpraxis" (KPP; = Fachgremium gemäss Art. 91e<br />
Bauverordnung) für die Beurteilung und die Überwachung des Vollzugs hinsichtlich verkehrsintensiver<br />
Vorhaben zuständig ist, ging bei der geplanten Zonenplanänderung bzw. ZPP 13 von einem Gesamtkonzept<br />
aus ("so wie das Konzept heute vorliegt") und beurteilte die ZPP deshalb aus Sicht Fahrleistungsmodell<br />
als eine Anlage; nach der Ansicht des beco würde es sich demzufolge aufgrund des generierten<br />
Verkehrsaufkommens von ca. 2'500 DTV (gemäss damaliger Planung) um ein verkehrsintensives Vorhaben<br />
(VIV) handeln. In seinem Fachbericht Immissionsschutz <strong>vom</strong> 25.07.2011 nannte das beco zudem die<br />
Kriterien, welche bei der Beurteilung des Anlagebegriffes angewendet werden müssen. Gestützt auf den<br />
Bundesgerichtsentscheid 1 A.110/2006 <strong>vom</strong> 19.04.2007 zu einer Quartierplanung in der Gemeinde Pratteln<br />
sprechen folgende Kriterien dafür, dass ein Vorhaben als 1 Anlage beurteilt werden muss:<br />
- die Zusammenarbeit zwischen den Bauherren oder die gemeinsame Organisation derselben<br />
- die zeitgleiche Planung<br />
- abgestimmte oder koordinierte Vorhaben<br />
- die betriebliche Einheit aller beteiligten Einzelobjekte und<br />
- die gemeinsame Organisation bzw. Zielsetzung der verschiedenen Verkaufsbetriebe.<br />
10 Als eine Fahrt gilt jede Zu- und jede Wegfahrt <strong>mit</strong> Personenwagen (Motorisierter Individualverkehr MIV). Nicht<br />
<strong>mit</strong>gezählt werden Zulieferfahrten und Fahrten für die Wohnnutzung.<br />
11 Die Zuteilung eines Fahrtenkredits nach Absatz 1 (von Art. 91c) für Einkaufs- und Freizeitnutzungen an <strong>Stand</strong>orten<br />
nach Artikel 91c ist ausgeschlossen.<br />
12 Gemäss dem Dokument „Beanspruchung der Fahrleistungskredite durch Verkehrsintensive Vorhaben“ des beco des<br />
Kantons Bern ist in der Region <strong>Thun</strong> kein Fahrleistungskredit mehr verfügbar. Die ursprünglich zur Verfügung gestandene<br />
Fahrleistung von 45'000 PW-km/d ist von diversen Projekten beansprucht worden (u.a. ZPP <strong>Thun</strong> Süd<br />
(Stadion und Mantelnutzung)).<br />
13 In den Zonenvorschriften der ZPP wird zwar bei der Nutzungsart festgehalten, dass keine verkehrsintensiven Nutzungen<br />
gemäss Art. 91 ff BauV zugelassen sind. Es wird jedoch nirgends festgelegt, dass (mind.) zwei Einzelvorhaben<br />
– <strong>mit</strong> Einhaltung der entsprechenden, gemäss Bundesgerichtsentscheid zu erfüllenden Kriterien – zu realisieren<br />
sind.<br />
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Dementsprechend dürfen beispielsweise keine gemeinsamen Parkierungsanlagen realisiert werden (das<br />
wäre ein funktionaler Zusammenhang bzw. eine Synergie). Hingegen bedeutet ein gemeinsamer Anschlussknoten<br />
oder ein einheitlicher gestalterischer Ausdruck nicht eine automatische Beurteilung als "1 Anlage".<br />
Im Anschluss an die Stellungnahme des Kantons fand am 09.08.2011 zwecks Klärung des Anlagebegriffes<br />
eine Sitzung statt, an welcher das Stadtplanungsamt <strong>Thun</strong> sowie GWJ Architektur AG teilgenommen haben.<br />
Bei dieser Sitzung hat das Stadtplanungsamt als Vertreterin der Stadt <strong>Thun</strong> dargelegt, dass die Zielsetzung<br />
von zwei verschiedenen Einzelvorhaben verfolgt werde: Die gleichzeitige Behandlung in einer Zonenplanänderung<br />
bzw. ZPP ergäbe sich nur aus dem Qualitätsverfahren und der städtebaulichen Einheit.<br />
Weil gemäss Stadt <strong>Thun</strong> schlussendlich zwei verschiedene Einzelvorhaben bzw. Überbauungsprojekte<br />
realisiert würden, ginge sie bezüglich Fahrleistungsmodell ebenfalls von zwei Anlagen aus (wovon gemäss<br />
den Dimensionen des Richtprojektes keine für sich als verkehrsintensives Vorhaben gemäss Art. 91a –<br />
91f Bauverordnung gelte). Eine definitive Beurteilung des Vorhabens bzw. Klärung hinsichtlich des Anlagebegriffs<br />
war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich.<br />
Im Vorprüfungsbericht des AGR <strong>vom</strong> 31.10.2012 14 zur geplanten Zonenplanänderung (Ziffer 2, Gesamtwürdigung)<br />
wurde festgehalten, dass die abschliessende Beurteilung des Anlagebegriffs erst im Baubewilligungsverfahren<br />
vorgenommen werden kann.<br />
Zusätzlich zur Anforderung bezüglich verkehrsintensive Vorhaben (VIV) müssen gemäss kantonalem<br />
Massnahmenplan – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei einem Projekt um ein VIV handelt oder<br />
nicht – grundsätzlich im Bereich Personenverkehr die sog. örtlichen Belastbarkeiten eingehalten werden<br />
(Massnahme P4). Zur Prüfung dieses Sachverhalts bei anstehenden Vorhaben hat das beco die „Arbeitsanleitung<br />
zur Berechnung der Grundbelastbarkeit von Strassen aus Sicht der Luftreinhaltung“ (16. Februar<br />
2001) erarbeitet (zulässige Mehrbelastung eines Strassenquerschnitts durch ein Einzelvorhaben).<br />
Referenzzustand<br />
Für die Untersuchung wurden die angrenzenden Strassenabschnitte der West-, Burger- und Hohmadstrasse<br />
berücksichtigt. Die für den Referenzzustand verwendeten Verkehrsbelastungen sind in der Tabelle<br />
in <strong>Anhang</strong> 2.7-1 ersichtlich.<br />
Betriebszustand<br />
Für die Einhaltung der Anforderungen bezüglich verkehrsintensive Vorhaben VIV (Art. 91a – 91f BauV<br />
bzw. Fahrleistungsmodell des Kantons Bern) ist Voraussetzung, dass:<br />
1. die beiden Einzelvorhaben (vgl. Kap. 1.5.3) als zwei Anlagen gemäss LRV beurteilt werden<br />
2. keines der beiden Einzelvorhaben mehr als 2'000 Fahrten DTV MIV erzeugen.<br />
Die abschliessende Beurteilung des 1. Punktes erfolgt erst im Baubewilligungsverfahren (siehe oben). Im<br />
vorliegenden Bericht gehen wir von der Beurteilung der Stadt <strong>Thun</strong> aus, d.h. von zwei Anlagen. Die Einhaltung<br />
von Punkt 2 ist in Kapitel 2.4.1 dargelegt.<br />
Gemäss den Zonenvorschriften der ZPP ist die (maximale) Fahrtenzahl (in Bezug auf den Anschluss<br />
Weststrasse bzw. den Knoten Stadion) auf 3'800 Fahrten DTV beschränkt: Die Einhaltung dieser Anforderung<br />
wurde ebenfalls in Kapitel 2.4.1 nachgewiesen.<br />
Für die Prüfung der Einhaltung der örtlichen Belastbarkeiten Luft gemäss Arbeitsanleitung des beco wurden<br />
die grob abgeschätzten Fahrtenerzeugungen MIV je Einzelvorhaben des Bereichs A (vgl. Tabelle 2.4-1<br />
bzw. <strong>Anhang</strong> 2.4-1) auf die verschiedenen Strassenabschnitte umgelegt.<br />
14 Im dazugehörigen Fachbericht Immissionsschutz des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 wurde unter Ziffer D, Hinweise zum<br />
Richtprojekt nochmals auf die Beurteilung der Arbeitsgruppe KPP im Rahmen der Voranfrage hingewiesen. Zudem<br />
wurden Aspekte aufgelistet, welche bei der Beurteilung eines Vorhabens als eine oder zwei Anlagen gemäss LRV<br />
grundsätzlich relevant sind.<br />
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In <strong>Anhang</strong> 2.7-1 15 sind die Verkehrsbelastungen für den Betriebszustand 2015 sowie die Prüfung der Belastbarkeiten<br />
aus Sicht Luftreinhaltung ersichtlich (Annahme, dass die zwei geplanten Einzelvorhaben<br />
<strong>mit</strong> zeitlicher Verzögerung nacheinander realisiert werden). Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäss<br />
Praxis des beco die zulässige Mehrbelastung um den Faktor 2 erhöht werden kann, wenn sich die Betrachtung<br />
auf einen Referenzzustand bezieht, welcher gegenüber dem Ist-Zustand ein plausibles generelles<br />
Verkehrswachstum berücksichtigt (Verzicht auf die Reserve für die Grundentwicklung). Bei Direktzufahrten<br />
auf Autobahnen, welche nicht durch Siedlungsgebiet führen, kann zudem die gemäss Arbeitsanleitung<br />
zulässige Grundbelastbarkeit bis zu einem Faktor 5 erhöht werden. Die Grenzen der Arbeitshilfe<br />
gelten im Übrigen nicht für Autobahnen.<br />
Für die vorliegende Beurteilung wurde der Faktor 5 nur für den Abschnitt der Weststrasse zwischen Anschlusskreisel<br />
Autobahn und Ein-/Ausfahrt Stadion bzw. Areal Süd verwendet.<br />
Fazit<br />
Die Tabellen in <strong>Anhang</strong> 2.7-1 zeigen, dass die örtlichen Belastbarkeiten aus Sicht Luftreinhaltung bei den<br />
meisten Strassenabschnitten des umliegenden Strassensystems eingehalten werden. Nur beim Strassenabschnitt<br />
der Weststrasse zwischen der Ein-/Ausfahrt des Stadions/Einkaufszentrums und der Burgerstrasse<br />
wird die Belastbarkeit überschritten werden: Die Überschreitung ist dabei nur beim 1. Einzelvorhaben<br />
wesentlich.<br />
Gemäss Fachbericht Immissionsschutz des beco <strong>vom</strong> 04.09.2012 (Vorprüfung) ist die Überschreitung der<br />
Belastbarkeiten auf dem entsprechenden Abschnitt der Weststrasse aus folgenden Gründen zulässig:<br />
1. Verstetigte Verkehrsführung auf der Weststrasse:<br />
Mit dem Projekt "Autobahnanschluss <strong>Thun</strong> Süd, Umgestaltung Weststrasse" werden auf der heute<br />
schon stark belasteten Weststrasse Kapazitätsreserven für den zu erwartenden Mehrverkehr gesichert.<br />
2. Anbindung an den öffentlichen Verkehr und an das Netz des Langsamverkehrs:<br />
Das beco geht davon aus, dass der ZPP-Perimeter dereinst attraktiv <strong>mit</strong> den öffentlichen Verkehrs<strong>mit</strong>teln<br />
erschlossen wird und für den Langsamverkehr gut zu erreichen ist.<br />
Vorbehältlich der Beurteilung der Einzelvorhaben im Bereich A der ZPP als zwei Anlagen gemäss Luftreinhalteverordnung<br />
(LRV) bzw. gemäss Massnahmenplan des Kantons Bern hält die Zonenplanänderung<br />
AI "ZPP Weststrasse Süd" so<strong>mit</strong> bezüglich Betriebszustand die gesetzlichen Vorgaben im Bereich<br />
Luftreinhaltung ein.<br />
Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Im aktuellen <strong>Stand</strong> der Planung sind noch kaum Aussagen zur Bauphase möglich. Immerhin kann davon<br />
ausgegangen werden dass:<br />
• Die Baustelle – auch bei Beurteilung als 2 Einzelvorhaben – aufgrund der Grösse und Bauzeit der<br />
Massnahmenstufe B gemäss Baurichtlinie Luft 16 zugeordnet werden wird.<br />
• Namentlich im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem notwendigen (Baugruben-)Aushub vorübergehend ein erhöhtes<br />
LKW-Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein wird. Dieses wird jedoch primär Autobahnorientiert<br />
sein (keine Durchquerung von Wohnquartieren). Allenfalls wird dazu in der weiteren Projektierung<br />
eine Massnahme bzw. Auflage hinsichtlich Abgasnorm bezüglich den für Massenguttransporten<br />
eingesetzten Lastwagen festgelegt.<br />
15 Das beco hat <strong>mit</strong>tels Mail <strong>vom</strong> 05.11.2012 schriftlich bestätigt, dass für die Beurteilung des bzw. der künftigen Einzelvorhaben<br />
im Planungsperimeter der ZPP "Weststrasse Süd" weiterhin die Anleitung gemäss Version <strong>vom</strong> 16. Februar<br />
2001 (und nicht etwa die neue Version <strong>vom</strong> April 2012) zur Anwendung kommt bzw. kommen wird.<br />
16 Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen,<br />
BAFU, Bern, 2009<br />
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Nach Vorliegen von genaueren Angaben zur Überbauung, d.h. im Rahmen des voraussichtlichen UVB<br />
oder spätestens im Baubewilligungsverfahren, können konkretere Aussagen/Beurteilungen gemacht und<br />
allfällige Massnahmen festgelegt werden.<br />
2.7.2. Lärmschutz<br />
Ausgangslage<br />
Im Fachbereich Lärmschutz sind bezüglich Betriebszustand verschiedene Aspekte zu untersuchen:<br />
• Nachweis Grenzwerteinhaltung für neu auf dem Areal geplante Liegenschaften bzw. Nutzungen<br />
• Immissionen bei den benachbarten Liegenschaften infolge der neuen Erschliessungsstrasse<br />
• Immissionen bei den benachbarten Liegenschaften infolge von lärmigen Gewerbenutzungen<br />
(Industrie- und Gewerbelärm)<br />
• Auswirkungen des projektbedingten Mehrverkehrs auf die Lärmsituation bei Liegenschaften entlang<br />
des bestehenden Strassennetzes.<br />
Die ersten beiden Aspekte werden durch die Lärmstudie von Gartenmann Engineering AG, Bern (GaE)<br />
abgedeckt (vgl. Beilage e) des Erläuterungsberichtes des Planungsamtes der Stadt <strong>Thun</strong>). Die Industrieund<br />
Gewerbelärm-Immissionen auf benachbarte Liegenschaften werden im Rahmen des voraussichtlichen<br />
UVB bzw. spätestens im Rahmen des Baugesuchs beurteilt. Bezüglich Betriebszustand werden im<br />
vorliegenden Bericht bzw. nachfolgend nur noch die Auswirkungen des induzierten Mehrverkehrs untersucht<br />
und beurteilt. Zusätzlich werden Aussagen zur Bauphase gemacht.<br />
Gesetzliche Anforderungen<br />
Folgende gesetzliche Grundlagen sind für diesen Fachbereich (und diesen Aspekt) massgebend:<br />
• Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) <strong>vom</strong> 7. Oktober 1983 (<strong>Stand</strong><br />
am 1. August 2010)<br />
• Lärmschutz-Verordnung (LSV) <strong>vom</strong> 15. Dezember 1986 (<strong>Stand</strong> am 1. August 2010).<br />
Die bestehenden Strassenteilstücke sind hinsichtlich Art. 9 LSV (Mehrbeanspruchung von Verkehrsanlagen)<br />
zu prüfen, welcher besagt, dass der Betrieb neuer ortsfester Anlagen nicht dazu führen darf, dass<br />
infolge der Mehrbeanspruchung von Verkehrsanlagen neu die Immissionsgrenzwerte überschritten werden,<br />
oder im Fall einer bereits sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage, wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen<br />
erzeugt werden. Die Wahrnehmbarkeit ist gegeben, wenn die Pegelzunahmen 1 dBA beträgt.<br />
Nach <strong>Anhang</strong> Nr. 3 der LSV gelten für Strassenverkehrslärm folgende Belastungsgrenzwerte:<br />
Belastungsgrenzwert<br />
Beurteilungspegel Lr<br />
Tag<br />
Nacht<br />
Immissionsgrenzwerte (IGW), ES II 60 dBA 50 dBA<br />
Immissionsgrenzwerte (IGW), ES III 65 dBA 55 dBA<br />
Die Tagphase dauert von 06.00 bis 22.00 Uhr und dementsprechend die Nachtperiode von 22.00 bis<br />
06.00 Uhr. Bei Betriebsräumen (z.B. Büronutzung) gelten gemäss Art. 42 LSV um 5 dBA höhere Immissionsgrenzwerte.<br />
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Referenzzustand<br />
Grundlage der nachfolgenden Berechnungen und Aussagen bilden die Verkehrszahlen gemäss Kap. 3.4.<br />
Die für den Referenzzustand 2015 verwendeten Verkehrszahlen sowie die daraus berechneten Lärmemissionen<br />
sind in <strong>Anhang</strong> 2.7-2 ersichtlich.<br />
Methodik<br />
Für die Betrachtungen im Rahmen des induzierten Mehrverkehrs wurden dieselben Strassenabschnitte<br />
berücksichtigt, wie bezüglich die Belastbarkeiten aus Sicht Luftreinhaltung, d.h. die Abschnitte in der<br />
nächsten Umgebung der geplanten ZPP (vgl. <strong>Anhang</strong> 2.7-2).<br />
Für die Differenzberechnungen resp. die Er<strong>mit</strong>tlung der Emissionszunahme wurde von folgenden einheitlichen<br />
Annahmen ausgegangen (gestützt auf Verkehrszählungen im Rahmen des Verkehrsmodells <strong>Thun</strong>):<br />
Nt = 0.058 DTV (gemäss LSV) Nt2 = 6%<br />
Nn = 0.009 DTV (gemäss LSV) Nn2 = 4%<br />
Betriebszustand<br />
Die Tabelle in <strong>Anhang</strong> 2.7-2 zeigt, dass die Lärmpegelzunahmen (auch bei Überlagerung der beiden<br />
Einzelvorhaben) max. +0.3 dBA und da<strong>mit</strong> durchwegs weniger als +0.5 dBA betragen.<br />
Fazit<br />
Die Anforderungen nach Art. 9 LSV werden durch die geplante ZPP eingehalten.<br />
Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Im aktuellen <strong>Stand</strong> der Planung sind noch kaum Aussagen zur Bauphase möglich. Immerhin kann davon<br />
ausgegangen werden dass:<br />
• keine sog. lärmintensiven Bauarbeiten auftreten werden (z.B. Baugrubensicherung voraussichtlich<br />
ohne Spundwände 17 )<br />
• Namentlich im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem notwendigen (Baugruben-)Aushub vorübergehend ein erhöhtes<br />
LKW-Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein wird. Dieses wird jedoch primär Autobahnorientiert<br />
sein (keine Durchquerung von Wohnquartieren).<br />
Nach Vorliegen von genaueren Angaben zur Überbauung, d.h. im Rahmen des voraussichtlichen UVB<br />
oder spätestens im Baubewilligungsverfahren, können konkretere Aussagen/Beurteilungen gemacht und<br />
allfällige Massnahmen (gestützt auf die Baulärmrichtlinie des BAFU) festgelegt werden.<br />
2.7.3. Gewässerschutz<br />
Ausgangslage<br />
Grundwasser<br />
Das gesamte Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A U (Abbildung 5.5-1). Dieser Bereich umfasst<br />
die nutzbaren Grundwasservorkommen, die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete sowie Karstgrundwassergebiete<br />
<strong>mit</strong> hoher Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzungen. In diesen Gebieten besteht eine<br />
erhöhte Gefährdung des Grundwassers durch Abfälle, Mineralöle, Chemikalien, etc. sowie durch bauliche<br />
Eingriffe in den Grundwasserhaushalt.<br />
17 Es ist jeweils nur 1 Untergeschoss geplant, d.h. die Baugrube wird maximal 4m tief.<br />
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Legende<br />
Grundwasserschutzzonen:<br />
Projektperimeter<br />
Gewässerschutzbereiche<br />
(nach GSchV 1998):<br />
Abb. 2.7-1: Ausschnitt der Gewässerschutzkarte (BAFU, www.ecogis.ch)<br />
Oberflächengewässer<br />
Durch das Überbauungsvorhaben wird kein Oberflächengewässer (direkt) tangiert 18 . Dieses Thema wird<br />
deshalb nicht weiter behandelt.<br />
Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />
Das Gewässerschutzgesetz <strong>vom</strong> 24. Januar 1991 verlangt einen umfassenden Schutz der Gewässer und<br />
eine möglichst naturnahe Erhaltung der Wasserkreisläufe. Gemäss Art. 7 des Gewässerschutzgesetzes<br />
muss verschmutztes Abwasser behandelt und nicht verschmutztes Abwasser wenn immer möglich zur<br />
Versickerung gebracht werden.<br />
Gesetzliche Anforderungen<br />
Nachfolgend werden nur die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen aufgeführt:<br />
• Gewässerschutzgesetz (GSchG), 24. Januar 1991 (<strong>Stand</strong> am 1. August 2010)<br />
• Gewässerschutzverordnung (GSchV), <strong>28</strong>. Oktober 1998 (<strong>Stand</strong> am 1. Januar 2011)<br />
• Wegleitung Grundwasserschutz, BUWAL 2004<br />
• Diverse SIA- und SN-Normen sowie VSA-Richtlinien<br />
• Diverse kantonale Gesetze und Verordnungen.<br />
Für die Beurteilung wurden zudem namentlich folgende Grundlagen verwendet:<br />
• Stadion <strong>mit</strong> Mantelnutzung <strong>Thun</strong>-Süd, UVB, B+S AG, <strong>28</strong>.02.2008<br />
• Diverse Merkblätter des AWA des Kantons Bern .<br />
Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Richtlinien und Merkblätter in Bezug auf Gewässerschutz<br />
(Grundwasser, Abwasserentsorgung, Grundstücksentwässerung etc.) sind zu beachten.<br />
18 Das Allmendigenbächli wird durch die Zonenplanänderung nicht tangiert. Es verläuft nicht entlang der Linienführung<br />
gemäss Gewässernetz GN5 des Kantons Bern eingedolt über das Areal der ZPP, sondern endet auf dem<br />
Stadionareal in einer Versicherungsanlage.<br />
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Zentraler Grundsatz betreffend Grundwasser ist, dass Bauten und Anlagen grundsätzlich (nur) über dem<br />
<strong>mit</strong>tleren Grundwasserspiegel erstellt werden dürfen (Wegleitung Grundwasserschutz, BUWAL 2004).<br />
Die Behörde kann Ausnahmen bewilligen, soweit die Durchflusskapazität der Grundwasserleiter gegenüber<br />
dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10% verringert wird.<br />
Referenzzustand<br />
Grundwasser<br />
Aufgrund der Baugrunduntersuchungen im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Stadion <strong>Thun</strong>-Süd in un<strong>mit</strong>telbarer<br />
Nähe ist im Projektperimeter <strong>mit</strong> gut wasserdurchlässigen Flussablagerungen zu rechnen.<br />
Abb. 2.7-2: Ausschnitt der Grundwasserkarte (Geoportal Kanton Bern, www.apps.be.ch/geo/de)<br />
Die langjährigen Aufzeichnungen bei der Grundwassermessstelle <strong>Thun</strong>, Burgerweg (612’906/178'035)<br />
lassen im Perimeter auf eine <strong>mit</strong>tlere Grundwasserspiegellage von ca. 552 m.ü.M. und einen Höchststand<br />
um ca. 554 m.ü.M. (rund 15-18 m.u.T). schliessen. Die Fliessrichtung des Grundwassers ist Norden.<br />
Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />
Das zur Überbauung vorgesehene Gebiet des ZPP-Perimeters gilt heute aus Sicht Abwasser bzw. Kanalisation<br />
als nicht erschlossen.<br />
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Betriebszustand <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Grundwasser<br />
Bei den beiden Einzelvorhaben der ZPP ist jeweils nur 1 Untergeschoss geplant. Die vorgesehenen Bauten<br />
werden da<strong>mit</strong> deutlich über dem Grundwasser(spiegel) bleiben und den Grundwasserstrom nicht beeinträchtigen.<br />
Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem stofflichen Grundwasserschutz sind die Grundsätze der Wegleitung Grundwasserschutz,<br />
BUWAL 2004 sowie anderer, kantonaler Vorgaben in der weiteren Planungs- bzw. Realisierungsphase<br />
der Arealüberbauung zu berücksichtigen. Dies betrifft u.a. (nicht abschliessende Aufzählung)<br />
folgende Aspekte:<br />
- Schutz des Grundwassers vor Störfällen beim Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen<br />
- Die allfällige Wärmenutzung aus dem Untergrund<br />
- Die Versickerungsanlagen sowie der Bau der Erschliessungsstrassen.<br />
Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB oder spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />
festzulegen. Ebenfalls sind zu gegebener Zeit entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />
Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />
Ein konkretes Entwässerungskonzept existiert bei der aktuellen Planungsphase noch nicht.<br />
Es ist jedoch klar, dass die Entwässerung <strong>mit</strong>tels striktem Trennsystem erfolgen wird. Das heisst, dass<br />
das häusliche Abwasser der städtischen Kanalisation zugeführt (Anschluss vermutlich an die bestehende<br />
Mischwasserleitung Talackerstrasse / Burgerstrasse nahe dem Schulhaus Neufeld) und das Meteorwasser<br />
(von Dachflächen, etc.) grundsätzlich bzw. weitgehend versickert werden wird.<br />
Der Baugrund ist gut wasserdurchlässig, dementsprechend ist eine Versickerung gut möglich. Im Grundsatz<br />
ist vorgesehen, dass das anfallende Meteorwasser (namentlich von den Dachflächen) gesammelt<br />
und im Grüngürtel versickert wird. Die Zulässigkeit einer Versickerung und die zulässige Art der Versickerung<br />
ist jedoch generell von der Belastung des eingeleiteten Wassers (u.a. Dachmaterialien, Verkehrsaufkommen,<br />
Materialumschlag auf Plätzen, etc.) und der Vulnerabilität des Grundwassers (Filterschichten,<br />
Gewässerschutzzonen etc.) abhängig.<br />
Für die Planung und Realisierung der Abwasserentsorgung dürften im vorliegenden Fall <strong>mit</strong> geplanten<br />
Autowerkstätten u.a. auch die Gewässerschutzvorschriften für Garagen und Transportbetriebe, AWA Kanton<br />
Bern relevant sein.<br />
Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB oder spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />
festzulegen. Ebenfalls sind zu gegebener Zeit entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />
Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Grundwasser<br />
Da die beiden Vorhaben nur 1 Untergeschoss aufweisen und die Aushubarbeiten dadurch deutlich über<br />
dem Grundwasserspiegel stattfinden werden, wird das Grundwasser auch während der Bauphase nicht<br />
direkt beeinträchtigt (keine Spundwände und keine Grundwasserabsenkung vorgesehen).<br />
Es ist jedoch darauf zu achten, dass es während der gesamten Bauphase nicht zu einer Verschmutzung<br />
des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe kommt. Es sind Massnahmen entsprechend den<br />
Vorgaben für Baustellen im Gewässerschutzbereich A U zu treffen. Die konkreten Massnahmen sind im<br />
Rahmen des voraussichtlichen UVB oder spätestens im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Ebenfalls<br />
sind zu gegebener Zeit entsprechende Bewilligungen einzuholen (z.B. für Installationsplätze, allfällige<br />
Baugrubensicherungen, Verdichtungsarbeiten, usw.).<br />
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Entwässerung und Abwasserentsorgung<br />
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Während den Bauarbeiten sind Beeinträchtigungen wie Trübungen oder pH-Veränderungen von Gewässer<br />
durch Baustellenabwasser möglichst zu vermeiden. Für die Bau-, Installations-, Lager- und Umschlagplätze<br />
wird ein Entwässerungskonzept nach der SIA/VSA-Empfehlung 431 erstellt werden müssen.<br />
Dabei sind auch die <strong>vom</strong> Kanton vorgegebenen Gewässerschutzmassnahmen gemäss Richtlinien und<br />
Merkblättern konsequent zu befolgen. Beispielsweise werden besondere Vorgaben an die Lagerung von<br />
wassergefährdenden Stoffen, an die Betonierarbeiten und an die Entsorgung von Beton- oder anderer<br />
Baustellenabwässer gestellt. Bei Einleitung von Baustellenabwasser in eine Vorflut ist eine pH-Überwachung<br />
vorzusehen.<br />
Die konkreten Massnahmen sind im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />
festzulegen und entsprechende Bewilligungen einzuholen.<br />
2.7.4. Bodenschutz<br />
Ausgangslage<br />
Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Ausbau der Weststrasse waren die vormals landwirtschaftlich genutzten Böden<br />
im Nahbereich der Strasse betroffen. Aus diesem Grund wurde nordseitig, angrenzend an den Perimeter<br />
der geplanten Arealüberbauung Weststrasse Süd bereits im Oktober 2006 eine Beurteilung der Ist–Situation<br />
der Böden durchgeführt. Diese Bestandesaufnahme beinhaltete eine stoffliche Beurteilung der betroffenen<br />
Oberböden. Im Mai 2011 wurden zusätzlich direkt im Projektperimeter Aufnahmen gemacht, um<br />
eine genauere Gebietsübersicht zu erhalten. Gestützt auf die Resultate dieser Untersuchungen, kann im<br />
vorliegenden Bericht eine relativ detaillierte Beurteilung des Referenzzustandes vorgenommen und geeignete<br />
Massnahmen definiert werden, da<strong>mit</strong> ein schonender Umgang <strong>mit</strong> dem Bodenmaterial namentlich<br />
während der Bauphase gewährleistet werden kann.<br />
Gesetzliche Anforderungen<br />
Die massgebende gesetzliche Grundlage im Bereich des Bodenschutzes ist die Verordnung über Belastungen<br />
des Bodens (VBBo) <strong>vom</strong> 1. Juli 1998 (<strong>Stand</strong> am 1. Juli 2008). Im Weiteren sind folgende Schriften<br />
und Richtlinien für das geplante Vorhaben zu berücksichtigen:<br />
• Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), 7. Oktober 1983 (<strong>Stand</strong> am<br />
1. August 2010)<br />
• Erläuterungen zur Verordnung <strong>vom</strong> 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo), Vollzug<br />
Umwelt, BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />
• Bodenschutz beim Bauen, Leitfaden Umwelt Nr. 10, BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />
• Wegleitung „Verwertung von ausgehobenem Boden“ (Wegleitung Bodenaushub), Vollzug Umwelt,<br />
BUWAL (heute BAFU), Bern, 2001<br />
• Schweizer Normen der Vereinigung schweizerischer Strassenfachleute „Erdbau, Boden“: SN<br />
640581a, 640582, 640583; VSS, Zürich, 1998/99<br />
• Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden (Handbuch<br />
Bodenprobenahmen VBBo), BUWAL (heute BAFU), Bern, 2003<br />
• Klassifikation der Böden in der Schweiz, Eidg. Forschungsanstalt für landw. Pflanzenbau, FAL<br />
Reckenholz (heute ART), Zürich, 2002<br />
• Kartierung und Beurteilen von Landwirtschaftsböden, Eidg. Forschungsanstalt für Agrarökologie<br />
und Landbau, Zürich Reckenholz, 1997<br />
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• Richtlinien zum Schutz des Bodens beim Bau unterirdisch verlegter Rohrleitungen (Bodenschutzrichtlinie),<br />
Bundesamt für Energiewirtschaft (heute Bundesamt für Energie), 1. Januar 1997.<br />
• Faktenblatt „Bodenbelastungen entlang von Strassen“, Arbeitsgruppe Interventionswerte und Risikobeurteilung,<br />
Fachstellen Bodenschutz AG, BE, BL, LU, SG, SH, SO, TG, ZG, ZH, 2009<br />
• FSKB-Rekultivierungsrichtlinien, Schweiz. Dachverband für Sand, Kies und Beton, Bern, 2001<br />
• Merkblatt „Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen“, Fachkommission Rekultivierung des Kantons<br />
Bern, Dezember 2007.<br />
Für die Beurteilung wurden zudem namentlich folgende Grundlagen verwendet:<br />
• Klimaeignungskarte für die Landwirtschaft, 1:200'000, Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung<br />
für Landwirtschaft, 1976 (online (www.ecogis.ch), 30.05.2011)<br />
• <strong>Thun</strong> Weststrasse, Umweltbereich Boden, Aktennotiz vogler consulting, Karl Vogler, 11. Oktober<br />
2006.<br />
Referenzzustand<br />
Methodik<br />
Zur Einschätzung der Situation der Böden im Projektperimeter wurden im Mai 2011 gemäss den Feldmethoden<br />
aus „Klassifikation der Böden der Schweiz“ (FAL Reckenholz, heute ART, 2002) <strong>mit</strong> dem Edelmannbohrer<br />
drei Handsondierungen gemacht. Zusätzlich wurden zwei Oberbodenproben entnommen:<br />
Die Probenahme erfolgte nach Anleitung der „Bodenprobenahme VBBo“ und die Proben wurden im Labor<br />
auf die verkehrsrelevanten Schadstoffe Schwermetalle (XRF) und polyzyklische Kohlenwasserstoffe (Summe<br />
der 16 PAK nach EPA) untersucht. Die pH-Messungen fanden im Feld <strong>mit</strong>tels pH-Helligen statt. Die<br />
Klimaeignung wurde der Klimaeignungskarte 1:200'000 entnommen.<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Die Böden im gesamten Projektperimeter werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt und als Ackerflächen<br />
oder als Kunstwiese bewirtschaftet.<br />
<strong>Stand</strong>ortfakoren Klima und Geologie<br />
Die betroffene Fläche liegt in der Klimaeignungszone A3. Der Niederschlagshaushalt gilt als ausgeglichen<br />
und die durchschnittliche Vegetationsperiode beträgt 210 – 230 Tage. Acker- und Kunstfutterbau <strong>mit</strong> hohen<br />
Erträgen sind hier begünstigt. Möglich sind auch ein vielfältiger Zwischenfruchtbau sowie Naturwiesen.<br />
Der geologische Untergrund besteht im Wesentlichen aus feinkörnigen Aareablagerungen.<br />
Bodeneigenschaften<br />
Bei den <strong>mit</strong>tels Edelmannbohrer untersuchten Böden handelt es sich um Kalkbraunerden. Ober- und Unterboden<br />
sind kieshaltig (10 -15%) und bestehen aus einem lehmreichen Sand, dessen Tongehalt etwa 15%<br />
beträgt. Der pH-Wert liegt im Oberboden an allen drei Sondierungsstandorten bei 6.5 im Oberboden und<br />
bei 7 im Unterboden. Kalk ist an allen begutachteten Stellen reichlich vorhanden.<br />
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Bo 01/11<br />
S1<br />
Legende<br />
Handsondierung <strong>mit</strong> Edelmannbohrer<br />
Oberbodenprobenentnahme<br />
Gelb Ausdehnungsbereich der Kalkbraunerde<br />
Bo 02/11<br />
S2<br />
S3<br />
Abb. 2.7-3: Sondier-<strong>Stand</strong>orte Edelmannbohrer und Probenahmestandorte<br />
(Kartenauschnitt Landestopographie, nicht massstabsgetreu)<br />
Die Kalkbraunerden sind ziemlich flachgründig (S3) bis mässig tiefgründig (S1 und S2) und werden senkrecht<br />
durchwaschen. Eine Übersicht der Eigenschaften der kartierten Böden gibt die folgende Tabelle:<br />
Sondier-Nr. S1 S2 S3<br />
Bodentyp<br />
Untertyp<br />
Kalkbraunerde<br />
G3, KR<br />
Mächtigkeit A-Horizont 30cm 30cm 30cm<br />
Mächtigkeit B-Horizont 37cm 36cm <strong>28</strong>cm<br />
Profiltiefe 67cm 66cm 58cm<br />
Skelettgehalt OB Kieshaltig (10%) Kieshaltig (15%) Kieshaltig (15%)<br />
Skelettgehalt UB Kieshaltig (10%) Kieshaltig (15%) Kieshaltig (15%)<br />
Feinerdekörnung OB<br />
Feinerdekörnung UB<br />
Kalkgehalt OB<br />
Kalkgehalt UB<br />
Lehmreicher Sand (15% Tongehalt)<br />
Lehmreicher Sand (15% Tongehalt)<br />
Mittleres Aufbrausen<br />
Mittleres Aufbrausen<br />
pH-Wert OB 6.5<br />
pH-Wert UB 7<br />
Wasserhaushaltsgruppe l l m<br />
Pflanzennutzbare Gründigkeit<br />
Mässig tiefgründig<br />
(58cm)<br />
Mässig tiefgründig<br />
(53cm)<br />
Neigung 0%<br />
Geländeform<br />
a<br />
Ziemlich flachgründig<br />
(47cm)<br />
Vegetation aktuell Kunstwiese Kunstwiese Acker offen<br />
Tab. 2.7-1: Übersicht über die Bodeneigenschaften<br />
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Chemische Belastung<br />
Eine Übersicht über die Laborresultate gibt die nachfolgende Tabelle:<br />
Parameter [mg/kg TS] Bo 01/11 Bo 02/11<br />
Schwermetalle<br />
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />
Blei 43.6 34.1<br />
Cadmium 0.42 0.37<br />
Chrom 24.1 23.6<br />
Kupfer 29.6 27.9<br />
Molybdän
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Rekultivierbarkeit<br />
Abb. 2.7-4: Schlüssel zur Kategorisierung der Rekultivierbarkeit der Böden.<br />
Mit diesem Schlüssel werden Böden in Rekultivierbarkeitskategorien eingeteilt. Böden in Kategorie 1<br />
werden als „normal rekultivierbar“ eingestuft; Böden in Kategorie 2 als „erschwert rekultivierbar“ und Böden<br />
in Kategorie 3 als „stark erschwert rekultivierbar“. Die Unterkategorien a – d geben an, welcher Faktor<br />
li<strong>mit</strong>ierend für die Kategorisierung ist:<br />
• Unterkategorie a<br />
Li<strong>mit</strong>ierender Faktor für die Beurteilung ist die Vernässung, die Bodenart oder die Klimazone, resp.<br />
die Länge der Vegetationsperiode<br />
• Unterkategorie b<br />
Li<strong>mit</strong>ierender Faktor ist die Hangneigung<br />
• Unterkategorie c<br />
Li<strong>mit</strong>ierender Faktor ist der Skelettgehalt und die Skelettverteilung im Profil<br />
• Unterkategorie d<br />
Li<strong>mit</strong>ierender Faktor ist die Gründigkeit im Profil.<br />
Die Böden im Perimeter gelten auf Grund ihres Vernässungsgrads (G3) als erschwert rekultivierbar.<br />
Betriebszustand <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Nebst dem Verlust an landwirtschaftlich genutzten Böden ist im Betriebszustand nur <strong>mit</strong> geringen Auswirkungen<br />
auf den Boden zu rechnen. Der Schadstoffeintrag von Schwermetallen und PAK <strong>vom</strong> Strassenverkehr<br />
in die angrenzenden Böden wird weiterhin stattfinden.<br />
Bauphase <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
Allgemein<br />
Sämtliche bodenrelevanten Arbeiten sind von einer bodenkundlichen Baubegleitung zu begleiten. Diese<br />
beurteilt den Bodenzustand und gibt, je nach herrschenden Witterungsbedingungen, die bodenrelevanten<br />
Arbeiten frei.<br />
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Bodenrelevante Arbeiten sind so zu Planen, dass bei trockenen Witterungsverhältnissen gearbeitet werden<br />
kann.<br />
Für alle Maschineneinsätze bei bodenrelevanten Arbeiten gelten die nach dem Nomogramm in <strong>Anhang</strong> 6<br />
der Bodenschutzrichtlinien abgeleiteten Einsatzgrenzen. Bei Saugspannungen unter 10 cbar dürfen die<br />
Böden nicht mehr befahren und keine Erdarbeiten mehr ausgeführt werden. Abweichungen sind <strong>mit</strong> der<br />
bodenkundlichen Baubegleitung abzusprechen, welche allenfalls entsprechende Massnahmen zur Lastverteilung<br />
(Baggermatratzen) definieren kann.<br />
Grundsätzlich gilt für die Böden im gesamten Projektperimeter, dass sie vor dem Eingriff so lang wie<br />
möglich begrünt sein müssen. Durch die Begrünung werden Oberboden und Unterboden infolge der<br />
Durchwurzelung stabilisiert und weisen ein viel besseres Abtrocknungsverhalten als brachliegende Flächen<br />
auf: Die minimal erforderlichen Saugspannungen für Eingriffe in den Boden werden nach Niederschlägen<br />
durch Evapotranspiration viel schneller erreicht.<br />
Umgang <strong>mit</strong> belastetem Bodenmaterial<br />
Die Oberböden weisen gemäss den durchgeführten Untersuchungen im Perimeterbereich ein unterschiedliches<br />
Belastungsmuster auf. Wir empfehlen daher, im Rahmen der weiteren Planungsschritte, d.h. spätestens<br />
vor Baubeginn, weitere Probenahmen vorzunehmen. Dabei muss durch geeignete Massnahmen<br />
sichergestellt werden, dass keine Vermischung von unbelastetem und belasteten Bodenmaterial stattfinden<br />
kann.<br />
„Schwach belasteter Boden“ darf vor Ort, d.h. im Bereich des Entnahmeortes bzw. in dessen un<strong>mit</strong>telbarer<br />
Nähe wieder verwendet werden. Ebenso darf dieser Boden in Bereichen wieder verwendet werden,<br />
welche ein ähnliches Belastungsmuster aufweisen (z.B. für die Verwendung als Lärmschutzwall oder<br />
Böschungen im Nahbereich von Verkehrswegen). Falls für das „schwach belastete Bodenmaterial“ keine<br />
Verwendungsmöglichkeit vor Ort vorhanden ist, muss es in einer Inertstoffdeponie entsorgt werden.<br />
Im vorliegenden Falle ist es jedoch wenig sinnvoll, Bodenmaterial aufgrund des vorliegenden Schadstoff--<br />
Belastungsmusters abzuführen, um danach für die auf den Baueingriff folgende Rekultivierung unbelastetes<br />
Material zuzuführen. Das zuzuführende Material wird nach relativ kurzer Zeit durch den Betrieb des<br />
Verkehrsträgers im Nahbereich wiederum das gleiche Belastungsmuster aufweisen. Eine Abfuhr von<br />
belastetem Material und ein nachfolgender Ersatz von unbelastetem Material würde daher bedeuten,<br />
dass sauberes Material einer grundsätzlich zu vermeidenden Schadstoffbelastung ausgesetzt wird, welche<br />
auch als sekundäre Belastung im Sinne des Zweckartikels der Wegleitung für Bodenaushub interpretiert<br />
werden kann.<br />
Wir schlagen daher vor, im Rahmen des voraussichtlichen UVB bzw. spätestens im Baubewilligungsverfahren<br />
eine detaillierte Massenbilanz von zu verschiebendem Bodenmaterial zu erstellen und basierend<br />
darauf und aufgrund der im vorhergehenden Abschnitt dargelegten Argumente <strong>mit</strong> der zuständigen Fachstelle<br />
für Bodenschutz zu prüfen, ob Überschussmaterial aus dem nördlichen Perimeterbereich ebenfalls<br />
im Nahbereich der Weststrasse oder von anderen Verkehrsträgern für die Erstellung von Böschungen,<br />
etc. wieder verwendet werden kann.<br />
Physikalischer Bodenschutz<br />
Ein detailliertes Bodenschutzkonzept wird, sobald ein genauerer Projektbeschrieb vorliegt, im Rahmen<br />
des voraussichtlichen UVB definiert und beschrieben. Dieses Konzept beinhaltet Massnahmen für den<br />
schonenden Umgang <strong>mit</strong> Boden bei Bodenabtrag, Zwischenlagerung und Bodenauftrag sowie den<br />
Schutz der Böden vor Verdichtungen auf temporär beanspruchten Flächen ohne Bodenabtrag.<br />
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2.7.5. Naturschutz (Flora, Fauna, Lebensräume)<br />
Ausgangslage<br />
Mit der Zonenplanänderung bzw. der Realisierung der geplanten Überbauung geht noch unüberbaute Landwirtschaftsfläche<br />
verloren.<br />
Gesetzliche Anforderungen<br />
Folgende gesetzlichen Grundlagen sind für die Beurteilung der Projektwirkungen des Bereichs Naturschutz<br />
relevant:<br />
• Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) <strong>vom</strong> 1. Juli 1966<br />
• Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) <strong>vom</strong> 16. Januar 1991<br />
• Kantonales Naturschutzgesetz (NSG) <strong>vom</strong> 15. September 1992<br />
• Kantonale Naturschutzverordnung (NSchV) <strong>vom</strong> 10. November 1993<br />
• Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz,<br />
JSG) <strong>vom</strong> 20. Juni 1986<br />
• Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung,<br />
JSV) <strong>vom</strong> 29. Februar 1988<br />
• Kantonales Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) <strong>vom</strong> 25. März 2002<br />
• Kantonale Jagdverordnung (JaV) <strong>vom</strong> 26. Februar 2003<br />
• Kantonale Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) <strong>vom</strong> 26. Februar 2003<br />
Für die Beurteilung wurden zudem folgende Grundlagen verwendet:<br />
• Naturschutzrelevante Daten der kantonalen Abteilung für Naturförderung (<strong>Stand</strong> 2007)<br />
• Datenbankauszüge des CSCF, KARCH Neuenburg (Anfrage im Zusammenhang Projekt Stadion<br />
<strong>Thun</strong> von 2007)<br />
• Eigene Erfahrungen und Gebietskenntnisse im Rahmen verschiedener Projekte.<br />
Referenzzustand<br />
Methodik<br />
Gemäss Geoportal des Kantons Bern sind <strong>vom</strong> geplanten Vorhaben keine Inventare direkt betroffen.<br />
Zur Erhebung der Vegetation wurde eine Begehung des Untersuchungsgebietes im Mai 2011 durchgeführt.<br />
Das besondere Augenmerk lag dabei auf den nach Art. 18 Abs. 1 bis NHG geschützten Lebensräumen<br />
sowie den Pflanzenarten der Roten Liste.<br />
Gemäss Kapitel 3.3.2 wird auch in diesem Fachbereich davon ausgegangen, dass sich der erhobene Ist-<br />
Zustand bis ins Jahr 2015 nicht in relevantem Masse verändern wird und deshalb dem Referenzzustand<br />
entspricht.<br />
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Sektor A<br />
Sektor B<br />
Sektor C<br />
Abb. 2.7-5: Sektorunterteilung für Umweltbereich Naturschutz<br />
Beurteilung aufgrund der Begehung (Flora)<br />
Das ganze Projektgebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zum Zeitpunkt der Begehung wuchs im<br />
östlichen Teil (Sektor B und östlichster Teil des Sektors A, vgl. Abb. 2.7-6) eine artenarme Mähwiese.<br />
Knapp 10 Arten konnten kurz nach der Mahd nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich durchwegs<br />
um reine Fettwiesenarten (u. a. Knäulgras, Raygras, Rotklee, Breitblättriger Wegerich). Der westliche Teil<br />
(Rest Sektor A) war frisch gepflügt (vgl. Abb. 2.7-7). Un<strong>mit</strong>telbar östlich des Sektor B grenzt eine Fläche<br />
<strong>mit</strong> Hochstammobstbäumen an (Ökofläche 180560).<br />
Die Randbereiche im Norden, Osten und Westen sind sehr schmal und von verschiedenen Blütenpflanzen<br />
bewachsen (vgl. Abb. 2.7-8), die in Ackerrandstreifen häufig auftreten – u. a. Klatschmohn, Spitzwegerich,<br />
Wiesenkerbel, Vogelwicke, Hirtentäschel, Raps und Acker-Senf. Diese Bereiche erfüllen eine<br />
gewisse Vernetzungsfunktion im Sinne von Art. 14 Abs. 3 NHV.<br />
Der Sektor C grenzt im Süden an Siedlungsgebiet. Auch dieser Sektor liegt mehrheitlich in den oben beschriebenen<br />
Landwirtschaftsflächen. Die Felder werden bis nahe an die heutigen Bauparzellen intensiv<br />
genutzt (Randbereich ca. 15 cm). Nur in einem Bereich sind noch kleine Gärten angelegt (vgl. Abb. 2.7-9).<br />
Auch im Sektor C konnten keine schutzwürdigen Lebensraumtypen bzw. seltene oder geschützte Arten<br />
gemäss Art. 14 Abs. 3 bzw. 20 NHV nachgewiesen werden.<br />
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Abb. 2.7-6::<br />
Sektor B: Fette Mähwiese. Im Norden<br />
grenzen die Landwirtschaftsflächen an<br />
einen unbefestigten Weg<br />
Abb. 2.7-7:: Ackerfläche im Sektor A<br />
Abb. 2.7-8:: Randbereich im Norden des Perimeters Abb. 2.7-9:: Gärten im Süden (Südwesten?) des Sektors<br />
C<br />
Fazit (Flora)<br />
Der ökologische Wert des Projektperimeters als Ganzes ist gering. Es wurden keine Arten der Roten Liste<br />
nachgewiesen. Eine bedingte Vernetzungsfunktion im Sinne von Art. 14 Abs. 3 NHV besitzen die Ackerrandstreifen.<br />
Da diese jedoch in der Regel sehr schmal sind und/oder strassennah liegen, ist auch diese<br />
ökologische Funktion stark vorbelastet.<br />
Fauna<br />
Auch aus faunistischer Sicht kann das un<strong>mit</strong>telbare Projektgebiet als verarmt bezeichnet werden 19 . Weder<br />
die eigenen Beobachtungen, noch die Daten des CSCF ergaben Hinweise auf besondere Arten oder<br />
die regelmässige Nutzung durch grössere Wildsäuger. Diese Situation ist, neben den fehlenden hochwertigen<br />
Lebensräumen, durch die Isolation (Siedlungsraum und Strassen) des Gebiets bedingt.<br />
19 Das wertvollste Gebiet in der Umgebung ist diesbezüglich die <strong>Thun</strong>er Allmend, welche jedoch durch die Barriere<br />
der A6 klar abgetrennt ist.<br />
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Betriebszustand <strong>mit</strong> Massnahmen<br />
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Durch die zukünftige Nutzung des Gebietes wird der Anteil an versiegelter Fläche deutlich erhöht. Aus<br />
ökologischer Sicht führt dies jedoch aufgrund des weitgehend wertarmen Ausgangs-Zustandes zu keinem<br />
markanten Verlust. Unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten, im Detail noch zu vertiefenden<br />
Rahmenbedingungen, könnte vielmehr der ökologische Wert des Gebiets gesamthaft erhöht sowie<br />
allfällige indirekte negative Projektwirkungen vermieden werden:<br />
- Bei der Planung der Sektor C werden alle unbefestigten Flächen naturnah gestaltet. Stichworte hierzu<br />
sind u.a.: mindestens 50% der Fläche werden als extensiv genutzte Grünflächen angelegt und genutzt<br />
(wichtig: Ansaat UFA-Broma, 2x pro Jahr gemäht) / Pflanzung von ausschliesslich einheimischen und<br />
standortgerechten Bäumen und Sträuchern (wichtig: u.a. dornentragende Gebüsche) / keine Barrieren<br />
für Kleintiere (auch im Bereich der Teiche).<br />
- Bei der Gestaltung der Grünbereiche der Sektoren A und B wird darauf geachtet, dass auch diese<br />
möglichst naturnah sind. Stichworte hierzu sind u.a.: keine flächigen „Einarten-Rasen“ anlegen / Schaffen<br />
von extensiv genutzten und artenreichen Bereichen / Pflanzung von ausschliesslich einheimischen<br />
und standortgerechten Bäumen und Sträuchern (wichtig: u. a. dornentragende Gebüsche)<br />
- Gemäss ZPP-Vorschriften sind die Hauptbauten <strong>mit</strong> extensiv begrünten Dächern zu decken. Dies wird<br />
aus Sicht Naturschutz sehr begrüsst.<br />
- Bei der Beleuchtung wird allgemein darauf geachtet, dass die diesbezüglichen Empfehlungen des<br />
BAFU (2005 / http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00847/index.html?lang=de) sowie die<br />
Vorgaben der in Bälde erscheinenden SIA-Norm 586 491 eingehalten werden.<br />
Bauphase<br />
Bezüglich der vorhandenen Vegetation und Fauna sind während dem Bau keine speziellen Massnahmen<br />
erforderlich.<br />
Beurteilung verbleibende Belastung sowie Zuverlässigkeit<br />
Das Projekt ist bezüglich der Flora und Fauna <strong>mit</strong> der geltenden Gesetzgebung – u. a. Art. 18 Abs. 1 ter<br />
NHG – zu vereinbaren.<br />
2.7.6. Landschafts- und Ortsbildschutz<br />
Die Zonenplanänderung bzw. die entsprechende künftige Überbauung des ZPP-Perimeters wird das Landschafts-<br />
bzw. Ortsbild zweifellos deutlich verändern: die heute unüberbaute, landwirtschaftlich genutzte<br />
Fläche wird zu einer Bauzone <strong>mit</strong> mächtigen Baukörpern und <strong>mit</strong> Erschliessungsstrassen umgewandelt.<br />
Die Einzonung des Gebietes südlich der Weststrasse entspricht jedoch klar den Vorstellungen des regionalen<br />
Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzeptes (RGSK) 20 und daher einem höheren öffentlichen Interesse.<br />
Das Leitbild des RGSK (vgl. „Stadtentwicklung im Raum <strong>Thun</strong> Südwest, Leitbild Siedlungsentwicklung<br />
und Landschaft“, Atelier Wehrlin, Mai 2011; vgl. auch Kapitel 2 und <strong>Anhang</strong> a) des Erläuterungsberichtes<br />
des Planungsamtes der Stadt <strong>Thun</strong>) hat für dieses Gebiet eine Siedlungserweiterung primär durch Arbeitsnutzungen<br />
festgelegt, welche <strong>mit</strong> der vorliegenden ZPP umgesetzt würde. Ein Landschaftsschutzgebiet<br />
oder Ähnliches wird von der Einzonung nicht betroffen.<br />
Durch das aus dem Workshopverfahren hervorgegangene städtebauliche Richtprojekt (vgl. Schlussbericht<br />
zum Workshopverfahren, 14.04.2011; vgl. Kapitel 1.1), in dem die Anforderungen des Landschaftsund<br />
Ortsbildschutzes berücksichtigt worden sind, wird eine hohe städtebauliche Qualität sichergestellt (Gesamtkonzept);<br />
die geplante Gestaltung entspricht hohen gestalterischen Ansprüchen.<br />
20 Dieses befindet sich zurzeit in der kantonalen Vorprüfung, die Genehmigung steht noch aus.<br />
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Kin, Gr / 83.0921 / 29.04.2013<br />
BR_130429_<strong>Thun</strong> Weststr_ErlBericht RPV47_Umweltteil.doc<br />
3. Fazit / Gesamtbeurteilung<br />
Seite 32/32<br />
Aufgrund der vorherigen Darlegungen kommen wir zum Schluss, dass die vorliegende Zonenplanänderung<br />
bzw. ZPP die Anforderungen der („weiteren“) Umweltschutzgesetzgebung einhält 21 . Im Detail werden<br />
die verschiedenen Anforderungen aber erst im Rahmen des UVP- bzw. Baugesuchsverfahrens geprüft<br />
werden können (inkl. Massnahmendefinition).<br />
Bern, den 17. April 2013<br />
B+S AG<br />
Laurent Graber<br />
21 Vorbehältlich – im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Fachbereich Luftreinhaltung bzw. dem Fahrleistungsmodell<br />
gemäss Massnahmenplan des Kantons Bern – der Beurteilung der Einzelvorhaben im Bereich A der ZPP<br />
als zwei Anlagen gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV).<br />
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<strong>Thun</strong>, ZPP AI "Weststrasse Süd"<br />
Berechnung Anzahl Abstellplätze nach BauV sowie Abschätzung Fahrtenaufkommen MIV (Motorisierter Individualverkehr)<br />
Bereich A: Einzelvorhaben 1 (westlich der Haupterschliessung (Stadionknoten))<br />
15.04.2013 Grundbedarf PP nach BauV<br />
Berechnung DTV<br />
Bauteil potentielle Nutzung Nutzung nach BauV GF n GF/n<br />
übrige Nutzungen:<br />
Er<strong>mit</strong>tlung<br />
Grundbedarf<br />
PP (Basis) Fahrten/PP DTV<br />
Autogewerbe 1<br />
(Showroom, Werkstatt,<br />
Lager)<br />
Autogewerbe 2<br />
(Showroom, Werkstatt,<br />
Lager)<br />
Autogewerbe 3<br />
(Showroom, Werkstatt,<br />
Lager)<br />
Ausstellung 2'200 20 110 <strong>28</strong> 30 6 180<br />
Arbeiten/Gewerbe 4'200 50 84 21 25 4 100<br />
Lager 2'000 50 40 10 15 3 45<br />
Ausstellung 1'200 20 60 15 15 6 90<br />
Arbeiten/Gewerbe 2'200 50 44 11 15 4 60<br />
Lager 1'000 50 20 5 5 3 15<br />
Ausstellung 1'000 20 50 13 15 6 90<br />
Arbeiten/Gewerbe 2'100 50 42 11 10 4 40<br />
Lager 1'000 50 20 5 8 3 24<br />
Clusternutzung 1 Ausstellung 10'850 20 543 136 136 6 816<br />
Arbeiten/Gewerbe 5'450 50 109 27 27 4 108<br />
Lager 0 50 0 0 0 3 0<br />
Restaurant Restaurant 170 15 11 3 30 10 300<br />
Arbeiten/Gewerbe 300 50 6 2 2 4 8<br />
Lounge Gemeinschaftsräume 1'300 20 65 16 16 6 96<br />
Restaurant/Bar 200 15 13 3 3 8 24<br />
Lager 0 50 0 0 0 3 0<br />
Pauschalaufschlag gemäss Leitfaden 50<br />
TOTAL 35'170 1217<br />
1<br />
354 352 1'996<br />
1) Der Grundbedarf des Gesamtvorhabens berechnet sich nach folgender Formel (Für GF/n>200): 0.25*summe[(GF/n)]+50<br />
<strong>Anhang</strong> 2.4-1<br />
B+S AG, Bern ZZ 130429 <strong>Anhang</strong> 2-4-1_<strong>Thun</strong>_ Weststr Süd_Fahrtenberechnung.xls 83.0921, Gr, 29.04.2013
<strong>Thun</strong>, ZPP AI "Weststrasse Süd"<br />
Berechnung Anzahl Abstellplätze nach BauV sowie Abschätzung Fahrtenaufkommen MIV (Motorisierter Individualverkehr)<br />
Bereich A: Einzelvorhaben 2 (östlich der Haupterschliessung (Stadionknoten))<br />
15.04.2013 Grundbedarf PP nach BauV Berechnung DTV<br />
Bauteil potentielle Nutzung Nutzung nach BauV GF n GF/n<br />
übrige Nutzungen:<br />
Er<strong>mit</strong>tlung<br />
Grundbedarf<br />
PP (Basis) Fahrten/PP Fahrten/PP<br />
Clusternutzung Ausstellung 5'800 20 290 73 80 6 480<br />
Arbeiten/Gewerbe 2'900 50 58 15 20 4 80<br />
Lager 0 50 0 0 0 3 0<br />
Verkehrsbetriebe Fahrzeuglager 5'800 50 116 29 50 6 300<br />
Arbeiten/Gewerbe 1'400 50 <strong>28</strong> 7 30 4 120<br />
Lager 0 50 0 0 0 3 0<br />
50<br />
TOTAL 15'900 492<br />
1<br />
173 180 980<br />
1) Der Grundbedarf des Gesamtvorhabens berechnet sich nach folgender Formel (Für GF/n>200): 0.25*summe[(GF/n)]+50<br />
<strong>Anhang</strong> 2.4-1<br />
B+S AG, Bern ZZ 130429 <strong>Anhang</strong> 2-4-1_<strong>Thun</strong>_ Weststr Süd_Fahrtenberechnung.xls 83.0921, Gr, 29.04.2013
83.0921 Weststrasse Süd<br />
Fahrtenabschätzung Blaulichtzentrum<br />
<br />
Zusammenstellung der Ergebnisse<br />
1. Verkehrsaufkommen<br />
auf Basis Angaben FW/RD<br />
Feuerwehr (Miliz)<br />
Rettungsdienst<br />
SUMME (gerundet)<br />
DTV<br />
113 Fahrten<br />
138 Fahrten<br />
250 Fahrten<br />
2. Verkehrsaufkommen<br />
Ausnutzung des gesamten<br />
Gebäudepotentials<br />
(Vollausbau FW/RD)<br />
erste Annahme<br />
Feuerwehr (Berufsfeuerwehr)<br />
Rettungsdienst<br />
SUMME (gerundet)<br />
DTV<br />
176 Fahrten<br />
153 Fahrten<br />
330 Fahrten<br />
3. Empfohlene Annahme für Weiterbearbeitung (auf Grund grosser Unsicherheiten) 400 Fahrten<br />
Bemerkungen<br />
> Die Fahrtenabschätzung wurde auf zwei Arten durchgeführt:<br />
1. Nach Angaben FW/RD<br />
><br />
><br />
2. Abschätzung auf Grund des absehbaren Gebäudepotentials (Durch die Rettungsdienste / Planer Blaulichzentrum zu verifizieren / abzusegnen)<br />
Es wird bei beiden Berechnungsarten davon ausgegangen, dass alle Mitarbeiter/Besucher per Auto anreisen (schlechtester Fall, Schichtbetrieb<br />
etc.)<br />
Bei der zweiten Berechnung wird zusätzlich davon ausgegangen, dass die Zahl der FW-Einsätze gegenüber heute um 15% zunimmt (-><br />
Berufsfeuerwehr, Erweiterung des Einsatzgebiets)<br />
27.2.2013 B+S AG/Birch
83.0921 Weststrasse Süd<br />
Fahrtenabschätzung Blaulichtzentrum<br />
Angaben zum Betrieb<br />
;><br />
Feuerwehr<br />
<br />
!"#$"%&$'"#(<br />
&%)$)*<br />
!+,""%%'%"&!-#,""%%<br />
$.%."/0- '"#.0!<br />
1$"+2."<br />
3%$4# 5"("5"%( 6!0 7$<br />
8%%"$.%&.-%,9!"$.0.! !"%:;<br />
; 5500 Einsätze pro Jahr<br />
> Mitarbeiter tags 12 -15 (künftig 20)<br />
> Nachts 6 (künftig 8)<br />
> Anlieferung 10 Fz/Tag<br />
> Schulungen à 50 Personen 4-6x monatlich<br />
(B. Baumgartener, Rettungsdienste <strong>Thun</strong>, 22.2.2013)<br />
27.2.2013 B+S AG /Web
<strong>Thun</strong>, ZPP AI "Weststrasse Süd"<br />
Mehrverkehr auf dem bestehenden Strassennetz<br />
Prüfung der Belastbarkeiten von Strassen aus Sicht Luftreinhaltung<br />
Bereich A: Szenario <strong>mit</strong> 2 (etappierten) Einzelvorhaben<br />
Einzelvorhaben 1<br />
-->Angenommenes Fahrtenaufkommen: ca. 1'996 Fahrten DTV<br />
Strassenabschnitt Referenz Vorbelastung Bebauungs- Belastbar- Erhöhte Betriebszustand 2016 Differenz<br />
2016 der Luft dichte keiten 1) Belastb. 2) Mehr- (Mehrv. - Belastb.)<br />
Nr. Strassenbezeichnung von bis DTV DTV DTV DTV verkehr DTV<br />
[Fz./d] [Fz./d] [Fz./d] [Fz./d] [Fz./d] [Fz./d]<br />
1 Weststrasse Kreisel Ost (Anschluss A6) Ein-/Ausfahrt Stadion 22'770 Agglom. locker 300 1'500 23'790 1'020 -480<br />
2 Weststrasse Ein-/Ausfahrt Stadion Burgerstrasse 22'610 Agglom. locker 300 600 23'590 980 380<br />
3 Weststrasse Kreuzstrasse (Allmendingen) Kreisel West (Anschluss A6) 13'460 Agglom. locker 1'200 2'400 13'600 140 -2'260<br />
4 Hohmadstrasse Burgerstrasse Talackerstrasse 12'660 Agglom. locker 1'300 2'600 12'740 80 -2'520<br />
5 Burgerstrasse Allmendingenallee Weststrasse 17'640 Agglom. locker 800 1'600 18'360 720 -880<br />
6 Burgerstrasse Weststrasse Talackerstrasse 7'440 Agglom. <strong>mit</strong>tel 1'300 2'600 7'630 190 -2'410<br />
1): (Grund-)Belastbarkeiten gemäss „Arbeitsanleitung zur Berechnung der Grundbelastbarkeit von Strassen aus Sicht der Luftreinhaltung“, beco, 16. Februar 2001.<br />
2): Erhöhung gemäss der Praxis des beco (Faktor 2, falls Referenzzustand (statt Ist-Zustand); Faktor 5 bei Direktzufahrten, welche nicht durch Siedlungsgebiet führen)<br />
Einzelvorhaben 2<br />
-->Angenommenes Fahrtenaufkommen: ca. 980 Fahrten DTV<br />
Strassenabschnitt Referenz Vorbelastung Bebauungs- Belastbar- Erhöhte Betriebszustand 2016 Differenz<br />
2016 der Luft dichte keiten 1) Belastb. 2) Mehr- (Mehrv. - Belastb.)<br />
Nr. Strassenbezeichnung von bis DTV DTV DTV DTV verkehr DTV<br />
[Fz./d] [Fz./d] [Fz./d] [Fz./d] [Fz./d] [Fz./d]<br />
1 Weststrasse Kreisel Ost (Anschluss A6) Ein-/Ausfahrt Stadion 23'790 Agglom. locker 200 1'000 24'290 500 -500<br />
2 Weststrasse Ein-/Ausfahrt Stadion Burgerstrasse 23'590 Agglom. locker 200 400 24'070 480 80<br />
3 Weststrasse Kreuzstrasse (Allmendingen) Kreisel West (Anschluss A6) 13'600 Agglom. locker 1'200 2'400 13'670 70 -2'330<br />
4 Hohmadstrasse Burgerstrasse Talackerstrasse 12'740 Agglom. locker 1'300 2'600 12'780 40 -2'560<br />
5 Burgerstrasse Allmendingenallee Weststrasse 18'360 Agglom. locker 700 1'400 18'710 350 -1'050<br />
6 Burgerstrasse Weststrasse Talackerstrasse 7'630 Agglom. <strong>mit</strong>tel 1'200 2'400 7'720 90 -2'310<br />
1): (Grund-)Belastbarkeiten gemäss „Arbeitsanleitung zur Berechnung der Grundbelastbarkeit von Strassen aus Sicht der Luftreinhaltung“, beco, 16. Februar 2001.<br />
2): Erhöhung gemäss der Praxis des beco (Faktor 2, falls Referenzzustand (statt Ist-Zustand); Faktor 5 bei Direktzufahrten, welche nicht durch Siedlungsgebiet führen)<br />
<strong>Anhang</strong> 2.7-1<br />
B+S AG, Bern ZZ_130429_<strong>Anhang</strong> 2_7-1_<strong>Thun</strong>_Weststr Süd_Luft_Belastbarkeiten.xls 83.0921, Gr, 29.04.2013
<strong>Thun</strong>, ZPP AI "Weststrasse Süd"<br />
Mehrverkehr auf dem bestehenden Strassennetz<br />
Bereich A: Zunahme der Lärmemissionen<br />
Basis: +2'976 Fahrten DTV (Summe beider Einzelvorhaben)<br />
Strasse<br />
v<br />
Referenzzustand 2016 Betriebszustand 2016<br />
Differenz<br />
DTV Nt Nt2 Nn Nn2 Lr,e tags DTV Nt Nt2 Nn Nn2 Lr,e Tags DTV Lr,e tags<br />
Nr. Strassenbezeichnung von bis [km/h] [Fz./Tag] [Fz./h] [%] [Fz./h] [%] [dBA] [Fz./Tag] [Fz./h] [%] [Fz./h] [%] [dBA] [Fz./Tag] [%] [dBA]<br />
1 Weststrasse Kreisel Ost (Anschluss A6) Ein-/Ausfahrt Stadion 50 22'770 1'321 6.0 205 4.0 79.8 24'290 1'409 6.0 219 4.0 80.1 1'520 6.7 0.3<br />
2 Weststrasse Ein-/Ausfahrt Stadion Burgerstrasse 50 22'610 1'311 6.0 203 4.0 79.7 24'070 1'396 6.0 217 4.0 80.0 1'460 6.5 0.3<br />
3 Weststrasse Kreuzstrasse (Allmendingen) Kreisel West (Anschluss A6 60 13'460 781 6.0 121 4.0 78.6 13'670 793 6.0 123 4.0 78.7 210 1.6 0.1<br />
4 Hohmadstrasse Burgerstrasse Talackerstrasse 50 12'660 734 6.0 114 4.0 77.2 12'780 741 6.0 115 4.0 77.3 120 0.9 0.0<br />
5 Burgerstrasse Allmendingenallee Weststrasse 50 17'640 1'023 6.0 159 4.0 78.7 18'710 1'085 6.0 168 4.0 78.9 1'070 6.1 0.3<br />
6 Burgerstrasse Weststrasse Talackerstrasse 50 7'440 432 6.0 67 4.0 74.9 7'720 448 6.0 69 4.0 75.1 <strong>28</strong>0 3.8 0.2<br />
Generelle Bemerkung:<br />
Lärmemissionen Lr,e tags gemäss STL-86+ (A=43) berechnet, jedoch ohne den Faktor K1 nach LSV (nur relevant bei N
<strong>Anhang</strong> e)<br />
Lärmstudie, ZPP Weststrasse Süd,<br />
Gartenmann Engineering AG, 29. April 2013
G a rte nm an n E n g in ee ring A G<br />
E nergie N ordring 4A St. Jak obs -Strasse 5 4 Technopark strasse 1 A venue d’O uc h y 4<br />
U m w elt 3000 B ern 25 4052 B asel 8005 Z ürich 1001 L ausa nne<br />
A k ustik T 031 34 0 82 82 T 061 37 7 93 00 T 044 44 5 24 60 T 021 560 2 4 42<br />
B auph ysik F 031 34 0 82 80 F 061 37 7 93 01 F 044 44 5 24 61 F 021 56 0 24 12<br />
m ailbox@ ga e.ch<br />
w w w.ga e.ch<br />
ZPP Weststrasse Süd, <strong>Thun</strong><br />
Lärmstudie<br />
Inhalt:<br />
1. Ausgangslage<br />
2. Grundlagen<br />
3. Grenzwerte für die Lärmbelastung<br />
4. Berechnete Immissionspegel<br />
5. Beurteilung<br />
Bern, 29. April 2013<br />
110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 1
Gartenmann Engineering AG<br />
Energie<br />
Umwelt<br />
Akustik<br />
Bauphysik<br />
ZPP Weststrasse Süd, <strong>Thun</strong><br />
Lärmstudie<br />
1. Ausgangslage<br />
Das unbebaute Gebiet gegenüber dem neuen Einkaufszentrum "Panorama Center" und dem<br />
neuen Fussballstadion "Arena <strong>Thun</strong>" zwischen der Weststrasse und dem Wohnquartier an der<br />
Talackerstrasse soll eingezont werden (Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht, ZPP). Ein städtebauliches<br />
Richtprojekt, welches im Rahmen eines Workshopverfahrens erarbeitet wurde, liegt vor.<br />
Die Gartenmann Engineering AG Bern (GaE) wurde von der GWJARCHITEKTUR AG Bern<br />
beauftragt, eine Lärmstudie zu erstellen. Anhand dieser Lärmstudie sollen einerseits die zu<br />
erwartenden Immissionen für die Neubauten in dieser Zone und andererseits die Immissionen<br />
einer neuen Erschliessungsstrasse für die benachbarten, bestehenden Liegenschaften er<strong>mit</strong>telt<br />
und beurteilt werden. Mit Hilfe dieser Angaben sollen die Grundlagen für die lärmtechnischen<br />
Bedingungen bei der Bebauung der Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht geschaffen werden.<br />
Eine erste Lärmstudie hierzu wurde bereits im September 2011 von GaE erarbeitet. Der vorliegende<br />
Bericht berücksichtigt den aktuellen Planungsstand in Bezug auf Grundrisse, Strassenführung<br />
und Verkehrszahlen sowie die Stellungnahmen der zuständigen Behörden.<br />
2. Grundlagen<br />
Die Untersuchung wurde auf der Basis folgender Grundlagen durchgeführt:<br />
[1] Grundriss „Erdgeschoss <strong>mit</strong> Situation“, rev. 19.02.2013; „Situation <strong>mit</strong> Erdgeschoss“, erstellt<br />
08.11.2010 und „Unter- und Obergeschosse“, erstellt 25.09.2012; Massstab 1:500,<br />
GWJARCHITEKTUR AG, Bern<br />
[2] Schnitte „Unter- und Obergeschosse“, erstellt 25.09.2012 und „Fassaden und Schnitte“,<br />
erstellt 13.02.2012; Massstab 1:500, GWJARCHITEKTUR AG, Bern<br />
[3] Verkehrszahlen gemäss email der GWJARCHITEKTUR AG Bern <strong>vom</strong> 16.04.2013, telefonischer<br />
Auskunft der B + S AG (Herr Weber) <strong>vom</strong> 17.04.2013 und email der B + S AG<br />
(Herr Weber) <strong>vom</strong> 17.04.2013<br />
[4] Bericht "Weststrasse Süd <strong>Thun</strong>, Nachweis zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit und zur<br />
Luftreinhaltung", B+S AG, 3000 Bern 31, 30. Mai 2011<br />
[5] Umweltverträglichkeitsbericht UVB, Stadion <strong>mit</strong> Mantelnutzung <strong>Thun</strong>-Süd, B+S AG,<br />
3000 Bern 31, <strong>28</strong>. Februar 2008<br />
[6] Vorprüfungsbericht zur Änderung des Zonenplans ZPP Weststrasse Süd <strong>vom</strong> 31.10.2012,<br />
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Amt für Gemeinden und<br />
Raumordnung<br />
[7] Auflagedokument „Zone <strong>mit</strong> Planungsflicht AI ‚Weststrasse Süd‘“ <strong>vom</strong> 07.03.2013, Planungsamt<br />
der Stadt <strong>Thun</strong><br />
[8] Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), SR-Nummer 814.01, 7. Oktober 1983,<br />
<strong>Stand</strong> 1. Oktober 2009<br />
[9] Lärmschutzverordnung LSV, in Kraft seit 1. April 1987, <strong>Stand</strong> 1. August 2010<br />
[10] Projektsitzung bei der GWJARCHITEKTUR AG Bern, 03.04.2013<br />
[11] PC-Programm CadnaA, Version 4.1, DataKustik GmbH, 86926 Greifenberg, Deutschland<br />
110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 2
Gartenmann Engineering AG<br />
Energie<br />
Umwelt<br />
Akustik<br />
Bauphysik<br />
3. Grenzwerte für die Lärmbelastung<br />
Die Grenzwerte für die Lärmbelastung richten sich nach der Lärmschutzverordnung LSV ([9],<br />
<strong>Anhang</strong> 3, Strassenlärm). Bei der Erschliessung neuer Bauzonen sind gemäss Art. 29, LSV die<br />
Planungswerte (PW) massgebend. Die bestehenden Liegenschaften an der Talackerstrasse<br />
befinden sich in einer Wohnzone <strong>mit</strong> Lärmempfindlichkeitsstufe ES II. Wir gehen von einer<br />
Empfindlichkeitsstufe ES III für die Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht aus.<br />
Belastungsgrenzwerte<br />
tags / nachts<br />
- Planungswerte ES II L r = 55 / 45 dB(A)<br />
- Planungswerte ES III L r = 60 / 50 dB(A)<br />
Diese Werte dürfen im offenen Fenster eines lärmempfindlichen Raumes (Wohn-, Schlaf-, Arbeitsraum)<br />
nicht überschritten werden. Bei einer Büronutzung gelten um 5 dB(A) höhere<br />
Grenzwerte (sogenannter "Bürobonus", Art. 42 LSV).<br />
Für Gebäude, in denen sich Personen in der Regel nur am Tag aufhalten (z. B. Büros), gelten<br />
für die Nacht keine Belastungsgrenzwerte (Art. 41 LSV).<br />
4. Berechnete Immissionspegel<br />
4.1 Verkehrszahlen<br />
Aus Grundlage [3] kann der durchschnittliche tägliche Verkehr 1 für die neue Erschliessungsstrasse<br />
entnommen werden. Die Fahrzeugmenge ist auf zwei Einzelvorhaben aufgeteilt. Das<br />
Einzelvorhaben 1 befindet sich im Westen und das Einzelvorhaben 2 im Osten der Zone <strong>mit</strong><br />
Planungspflicht (siehe Situationsplan in der Beilage Nr. 110081.1). Zusätzlich wurden für die<br />
Zufahrten zu den Gewerbebetrieben, Restaurants, Verkehrsbetrieben und zum „ZPP B“ (Rettungsdienste<br />
im Osten) geringe Verkehrszahlen angenommen [3]. Diese sind in Beilage Nr.<br />
110081.1 vermerkt:<br />
Die Verkehrsmenge auf der Weststrasse wurde gemäss [3] in zwei getrennten Abschnitten <strong>mit</strong><br />
DTV-Wertern von durchschnittlich 23780 bzw. 23640 Fahrzeugen pro Tag eingesetzt (vgl. Beilage<br />
110081.1a).<br />
Mit Hilfe des Strassenlärmmodells STL86+ ergeben sich schliesslich die folgenden Beurteilungspegel<br />
L r,e der Emissionen:<br />
1 durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV: Anzahl Fahrzeuge während 24 Stunden<br />
110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 3
Gartenmann Engineering AG<br />
Energie<br />
Umwelt<br />
Akustik<br />
Bauphysik<br />
DTV<br />
[Fz]<br />
Geschw.<br />
[km/h]<br />
Nt<br />
[Fz/h]<br />
Tag<br />
Nt2<br />
[%]<br />
L r,e<br />
[dB(A)]<br />
Nn<br />
[Fz/h]<br />
Nacht<br />
Nn2<br />
[%]<br />
L r,e<br />
[dB(A)]<br />
Weststrasse,<br />
westlicher Abschnitt<br />
Weststrasse,<br />
östlicher Abschnitt<br />
Einzelvorhaben 1<br />
(bis Einfahrt<br />
Tiefgarage, ohne<br />
Linienbusverkehr)<br />
Einzelvorhaben 1<br />
(ab Einfahrt Tiefgarage)<br />
Einzelvorhaben 2<br />
(bis Einfahrt<br />
Tiefgarage, ohne<br />
Linienbusverkehr)<br />
Einzelvorhaben 2<br />
(ab Einfahrt Tiefgarage,<br />
<strong>mit</strong> Linienbusverkehr)<br />
23‘780 60 1'379 10 82.2 214 5 72.2<br />
23‘640 60 1‘371 10 82.2 213 5 72.7<br />
1‘996 50 116 10 68.6 18 5 58.9<br />
440 50 26 10 62.1 4 5 52.4<br />
1‘180 50 68 10 66.4 11 5 56.7<br />
400 50 23 10 61.7 4 5 52.0<br />
Für weitere kleinere Teilstücke der Erschliessungsstrassen liegen sehr geringe durchschnittliche<br />
Verkehrsmengen vor. Beilage 110081.1a zeigt die den einzelnen Strassenabschnitten zugeordneten<br />
durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV).<br />
Es wurde für die Erschliessungsstrasse gemäss Lärmschutzverordnung <strong>Anhang</strong> 3, Ziffer 33,<br />
Absatz 2, <strong>mit</strong> einem Schwerverkehrsanteil tags, Nt2, von 10 % und nachts, Nn2, von 5 % gerechnet.<br />
Die Aufteilung der Verkehrsmenge auf die Tag- und die Nachtphase erfolgte ebenfalls<br />
nach gemäss Ziffer 33, Absatz 2. Die Steigung wurde als 0 % angenommen. Für die Weststrasse<br />
wurde die gefahrene Geschwindigkeit <strong>mit</strong> 60 km/h eingesetzt. Die angenommene Geschwindigkeit<br />
auf der Erschliessungsstrasse von 50 km/h liegt auf der sicheren Seite 2 . Die effektiv<br />
gefahrene Geschwindigkeit dürfte aufgrund des Charakters einer Erschliessungsstrasse<br />
tiefer liegen.<br />
4.2 Lärmschutzmassnahmen<br />
Für die Berechnung der Immissionspegel im vorliegenden städtebaulichen Richtprojekt wurden<br />
die folgenden Lärmschutzmassnahmen berücksichtigt:<br />
2 Es wurde in der Prognose auch überprüft, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Bereich der<br />
Erschliessungsstrassen auf 30 km/h eine relevante Erleichterung der nachfolgende dargestellten Lärmschutzmassnahmen<br />
ermöglicht. Dies ist nicht der Fall, da die exponiertesten Immissionspunkte gegen die<br />
Weststrasse gerichtet sind. Für diese Strasse wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h angenommen.<br />
110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 4
Gartenmann Engineering AG<br />
Energie<br />
Umwelt<br />
Akustik<br />
Bauphysik<br />
Benachbarte Liegenschaften:<br />
- keine Lärmschutzmassnahmen<br />
Einzelvorhaben 1 (West) und Einzelvorhaben 2 (Ost)<br />
- Fenster um 2.5 m hinter der Baulinie (Balkonbrüstung) zurückversetzt 3<br />
- An der Ost-, Nord, und Westfassade ein Balkon, jeweils <strong>mit</strong> einer Tiefe von 2.5 m und einer<br />
abschirmenden Balkonbrüstung (Höhe von 1.3 m) bei allen Obergeschossen<br />
Die Nutzung der Räume für beiden Einzelvorhaben ist noch nicht abschliessend definiert<br />
(Wohnen oder Gewerbe). Der Vollständigkeit halber werden daher nachfolgend für alle Immissionspunkte<br />
getrennte Beurteilungen sowohl für Wohnnutzung als auch für Büronutzung (5 dB<br />
höhere Grenzwerte als für Wohnnutzung) ausgewiesen.<br />
Neben den hier in der Berechnung berücksichtigten Massnahmen sind prinzipiell folgende weitere<br />
Lärmschutzmassnahmen denkbar.<br />
- Anordnung der Fenster von lärmempfindlichen Räume an den lärmabgewandten Fassaden,<br />
Lüftung über das Dach (Maisonette-Wohnungen)<br />
- Schallabsorbierende Deckenuntersicht der Balkone<br />
- Loggias <strong>mit</strong> schallabsorbierenden Deckenuntersicht und Seitenwänden<br />
- Lüften von lärmempfindlichen Räumen in Innenhöfe<br />
Diese zuletzt genannten Massnahmen wurden in den nachfolgenden Beurteilungen nicht berücksichtigt.<br />
Hierbei ist anzumerken, dass zwar durch eine schallabsorbierende Deckenuntersicht<br />
der Balkone insbesondere im 3. OG der Einzelvorhaben noch eine gewisse Verbesserung<br />
der Lärmsituation erzielt werden kann. Für die exponiertesten Immissionspunkte an der Nordfassade<br />
zur Weststrasse hin ist jedoch aufgrund der jeweiligen geometrischen Schallausbreitung<br />
auch <strong>mit</strong> dieser Massnahme nur eine unmassgebliche Verbesserung der Situation zu erwarten.<br />
4.3 Immissionspegel<br />
Die Berechnung der Immissionspegel erfolgte <strong>mit</strong> Hilfe des Computer-Modells CadnaA [11].<br />
Darin werden auf der Basis einer 3D-Modellierung der Lärmquellen, der Topographie, und der<br />
Hindernisse die Immissionspegel berechnet.<br />
Die resultierenden Immissionspegel <strong>mit</strong> den Massnahmen gemäss Abschnitt 4.2 sowie die Differenz<br />
zu den massgebenden Grenzwerten können der Beilagen Nr. 110081.2 bis .4 entnommen<br />
werden.<br />
5. Beurteilung<br />
Die der Weststrasse zugeordneten Fassaden sind auf Grund der hohen Verkehrsmenge<br />
stark lärmexponiert. Für Büronutzung können die Planungsgrenzwerte an den meisten<br />
Immissionspunkten eingehalten werden. Im EG sind jedoch einzelne Überschreitungen<br />
festzustellen. Für Wohnnutzung sind die Planungswerte an der Nordfassade an den<br />
meisten Immissionspunkten überschritten.<br />
3 Die Brüstung der Balkone verläuft entlang der Baulinie und gilt in diesem Fall als Fassade. Die Fenster<br />
liegen in der Simulation 2.5 m dahinter<br />
110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 5
Gartenmann Engineering AG<br />
Energie<br />
Umwelt<br />
Akustik<br />
Bauphysik<br />
Wir empfehlen, bei Räumen, in denen die Planungswerte nicht eingehalten werden können,<br />
eine geschlossene Glasfassade gegen die Weststrasse vorzusehen und die Räume<br />
gegen eine lärmabgewandte Seite (nach Süden oder nach oben) zu lüften. In den Obergeschossen<br />
wird empfohlen, den Balkon <strong>mit</strong> einer Tiefe >2.5 m und einer schallabschirmenden<br />
Brüstung auszuführen.<br />
Im bestehenden Wohnquartier an der Talackerstrasse südlich der Weststrasse können<br />
die Planungswerte ESll überall ohne Lärmschutzmassnahmen eingehalten werden. Mit<br />
der eingesetzten Geschwindigkeit von 50 km/h liegen die Lärmemissionen auf der sicheren<br />
Seite.<br />
Der Lärm der Autobahn A6 ist durch die relativ grosse Distanz zur Zone <strong>mit</strong> Planungspflicht<br />
und durch die bestehende Lärmschutzwand südlich der Autobahnausfahrt <strong>Thun</strong><br />
Süd nicht relevant.<br />
Der von den Gewerbebauten allenfalls ausgehende Industrie- & Gewerbelärm gemäss<br />
<strong>Anhang</strong> 6 der Lärmschutzverordnung (z. B. Anlieferungen, HLK-Anlagen, usw. ) muss im<br />
Rahmen einer späteren, konkreten Baueingabe behandelt werden.<br />
In der Umgebung befinden sich keine Industriebauten, Eisenbahnlinien, Schiessplätze und<br />
auch kein Flugplatz. Weitere Untersuchungen zu anderen Lärmarten gemäss Lärmschutzverordnung<br />
sind so<strong>mit</strong> nicht notwendig.<br />
Der Lärm durch Fussballspiele im neuerbauten Fussballstadion "Arena <strong>Thun</strong>" (Publikumsgeräusche,<br />
Lautsprecherdurchsagen, usw.) gilt als Freizeitlärm, welcher in der Lärmschutzverordnung<br />
nicht behandelt wird und daher auch nicht Gegenstand dieses Gutachtens ist.<br />
Die übrigen Lärmquellen des Fussballstadions sowie des Einkaufszentrums "Panorama Center"<br />
welche der Kategorie Industrie- und Gewerbelärm (Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen)<br />
zugeordnet werden, sind auf Grund der grossen Distanzen unbedeutend und wurden deshalb<br />
hier nicht ausgewiesen.<br />
Gartenmann Engineering AG<br />
·9fJ,. q/ 1 1 1 r11-e.<br />
ippa. M~\ n<br />
~eqe<br />
MAS Nachhaltiges Bauen<br />
. Giemens~-~<br />
Dr. phil. Dipl.-Ing. (FH)<br />
Beilagen: Nr. 110081.1a- .4a<br />
110081_Be_20110912_Laermstudie_2013_04_29.docx 6
Situationsplan Beilage: 110081.1a<br />
Gartenmann Engineering AG<br />
Objekt:<br />
Auftrag:<br />
ZPP Weststrasse Süd, <strong>Thun</strong><br />
Lärmstudie<br />
In Rot: DTV<br />
In Schwarz: Immissionspunkt-Nr.<br />
23780<br />
23640<br />
1 - 8<br />
Pos. 1<br />
180<br />
260 150 100<br />
17 - 24<br />
Pos. 2<br />
33 - 40<br />
Pos. 1<br />
9 - 16<br />
61<br />
Einzelvorhaben 1<br />
440<br />
69 - 71<br />
66 - 68<br />
50<br />
25 - 32 49 - 56<br />
3326<br />
200<br />
1180<br />
1996 200<br />
64 - 65<br />
Einzelvorhaben 2<br />
400<br />
75<br />
63<br />
41 - 48<br />
Pos. 2<br />
72 - 74<br />
150<br />
200<br />
50<br />
57 - 58<br />
59 - 60<br />
62<br />
Gartenmann Engineering AG Energie - Umwelt - Akustik - Bauphysik www.gae.ch
estehendes Wohnquartier, ESII<br />
Gartenmann Engineering AG Energie – Umwelt – Akustik – Bauphysik www.gae.ch<br />
Nr. Immissionsort<br />
Höhe<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
[m] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />
58 Lontschenenweg 59, 1. OG 4.5 54 45 55 45 -1 0<br />
60 Lontschenenweg 61, 1. OG 4.5 52 43 55 45 -3 -2<br />
62 Selibühlweg 41, 1. OG 4.3 42 33 55 45 -13 -12<br />
61 Selibühlweg 18, EG 1.5 45 36 55 45 -10 -9<br />
71 Talackerstrasse 86e, 2. OG 7.1 51 41 55 45 -5 -4<br />
68 Talackerstrasse 84a, 2. OG 7.1 48 39 55 45 -7 -6<br />
65 Talackerstrasse 80c, 1.OG 4.0 54 44 55 45 -1 -1<br />
63 Talackerstrasse 78a, EG 1.5 54 44 55 45 -1 -1<br />
75 Tiefengraben 5, 1. OG 4.0 52 43 55 45 -3 -2<br />
74 Tiefengraben 1, 2.OG 5.5 53 44 55 45 -2 -1<br />
jeweils Geschoss <strong>mit</strong> dem höchsten Immissionspegel<br />
Geschwindigkeit auf Erschliessungsstrassen: 50 km/h<br />
Datum: 29.04.2013<br />
Immissionspegel Grenzwerte* Differenz<br />
* Grenzwerte: Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung LSV<br />
Gartenmann Engineering AG<br />
Auftrag: Lärmstudie<br />
Objekt: ZPP Weststrasse Süd, <strong>Thun</strong><br />
Immissionspegel (bestehendes Wohnquartier)<br />
Beilage: 110081.2a
Einzelvorhaben 1, ES III Einzelvorhaben 2, ES III<br />
Gartenmann Engineering AG Energie – Umwelt – Akustik – Bauphysik www.gae.ch<br />
Nr. Immissionsort<br />
Höhe<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
[m] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA]<br />
13 Einzelvorhaben 1, West-Fassade, EG 1.5 60 50 60 50 -1 0<br />
15 Einzelvorhaben 1, West-Fassade, 2. OG 8.8 59 50 60 50 -1 0<br />
16 Einzelvorhaben 1, West-Fassade, 3. OG 12.3 60 51 60 50 -1 1<br />
5 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 1, EG 1.5 63 54 60 50 3 4<br />
7 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 1, 2. OG 8.8 61 52 60 50 1 2<br />
8 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 1, 3. OG 12.3 62 53 60 50 2 3<br />
21 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 2, EG 1.5 67 57 60 50 7 7<br />
23 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 2, 2. OG 8.8 60 51 60 50 0 1<br />
24 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 2, 3. OG 12.3 60 50 60 50 0 0<br />
29 Einzelvorhaben 1, Ost-Fassade, EG 1.5 65 55 60 50 5 5<br />
31 Einzelvorhaben 1, Ost-Fassade, 2. OG 8.8 59 49 60 50 -2 -1<br />
32 Einzelvorhaben 1, Ost-Fassade, 3. OG 12.3 59 50 60 50 -1 0<br />
49 Einzelvorhaben 2, West-Fassade, EG 1.5 65 56 60 50 5 6<br />
51 Einzelvorhaben 2, West-Fassade, 2. OG 8.8 60 50 60 50 -1 0<br />
55 Einzelvorhaben 2, West-Fassade, 3. OG 12.3 60 51 60 50 0 1<br />
33 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 1, EG 1.5 67 58 60 50 7 8<br />
35 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 1, 2. OG 8.8 60 51 60 50 0 1<br />
36 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 1, 3. OG 12.3 59 50 60 50 -1 0<br />
41 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, EG 1.5 67 58 60 50 7 8<br />
42 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, 1. OG 5.5 64 55 60 50 4 5<br />
43 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, 2. OG 8.8 59 50 60 50 -1 0<br />
44 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, 3. OG 12.3 58 49 60 50 -2 -2<br />
jeweils OG <strong>mit</strong> dem höchsten Immissionspegel<br />
Geschwindigkeit auf Weststrasse 60 km/h<br />
Geschwindigkeit auf Erschliessungsstrassen: 50 km/h<br />
Datum: 29.04.2013<br />
Immissionspegel* Grenzwerte** Differenz<br />
* am offenen Fenster, 2.5 hinter Balkonbrüstung, <strong>mit</strong> Lärmschutzmassnahmen<br />
** Grenzwerte: Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung LSV<br />
Gartenmann Engineering AG<br />
Auftrag: Lärmstudie<br />
Objekt: ZPP Weststrasse Süd, <strong>Thun</strong><br />
Immissionspegel, Beurteilung für Wohnnutzung<br />
Beilage: 110081.3a
Einzelvorhaben 1, ES III Einzelvorhaben 2, ES III<br />
Gartenmann Engineering AG Energie – Umwelt – Akustik – Bauphysik www.gae.ch<br />
Nr. Immissionsort<br />
Höhe<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
[m] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA] [dBA]<br />
13 Einzelvorhaben 1, West-Fassade, EG 1.5 60 50 65 - -6 -<br />
15 Einzelvorhaben 1, West-Fassade, 2. OG 8.8 59 50 65 - -6 -<br />
16 Einzelvorhaben 1, West-Fassade, 3. OG 12.3 60 51 65 - -6 -<br />
5 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 1, EG 1.5 63 54 65 - -2 -<br />
7 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 1, 2. OG 8.8 61 52 65 - -4 -<br />
8 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 1, 3. OG 12.3 62 53 65 - -3 -<br />
21 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 2, EG 1.5 67 57 65 - 2 -<br />
23 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 2, 2. OG 8.8 60 51 65 - -5 -<br />
24 Einzelvorhaben 1, Nord-Fassade, Pos. 2, 3. OG 12.3 60 50 65 - -5 -<br />
29 Einzelvorhaben 1, Ost-Fassade, EG 1.5 65 55 65 - 0 -<br />
31 Einzelvorhaben 1, Ost-Fassade, 2. OG 8.8 59 49 65 - -7 -<br />
32 Einzelvorhaben 1, Ost-Fassade, 3. OG 12.3 59 50 65 - -6 -<br />
49 Einzelvorhaben 2, West-Fassade, EG 1.5 65 56 65 - 0 -<br />
51 Einzelvorhaben 2, West-Fassade, 2. OG 8.8 60 50 65 - -6 -<br />
55 Einzelvorhaben 2, West-Fassade, 3. OG 12.3 60 51 65 - -5 -<br />
33 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 1, EG 1.5 67 58 65 - 2 -<br />
35 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 1, 2. OG 8.8 60 51 65 - -5 -<br />
36 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 1, 3. OG 12.3 59 50 65 - -6 -<br />
41 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, EG 1.5 67 58 65 - 2 -<br />
42 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, 1. OG 5.5 64 55 65 - -1 -<br />
43 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, 2. OG 8.8 59 50 65 - -6 -<br />
44 Einzelvorhaben 2, Nord-Fassade, Pos. 2, 3. OG 12.3 58 49 65 - -7 -<br />
jeweils OG <strong>mit</strong> dem höchsten Immissionspegel<br />
Geschwindigkeit auf Weststrasse 60 km/h<br />
Geschwindigkeit auf Erschliessungsstrassen: 50 km/h<br />
Datum: 29.04.2013<br />
Immissionspegel* Grenzwerte** Differenz<br />
* am offenen Fenster, 2.5 hinter Balkonbrüstung, <strong>mit</strong> Lärmschutzmassnahmen<br />
** Grenzwerte: Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung LSV<br />
Gartenmann Engineering AG<br />
Auftrag: Lärmstudie<br />
Objekt: ZPP Weststrasse Süd, <strong>Thun</strong><br />
Immissionspegel, Beurteilung für Büronutzung<br />
Beilage: 110081.4a
<strong>Anhang</strong> f)<br />
Brief von AD!VOCATE „juristische Fragen“, 21. August 2013