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4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering

4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering

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VORENTWURF<br />

<strong>18.06.2013</strong><br />

BEGRÜNDUNG ZUR<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“


STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

Inhalt<br />

1. EINFÜHRUNG 3<br />

1.1. Lage des Plangebiets .................................................................................................................. 3<br />

1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes ..................................... 3<br />

2. AUSGANGSITUATION PLANUNGSRECHTLICHE GEGEBENHEITEN 3<br />

2.1. Ziele der Raumordnung ............................................................................................................... 3<br />

2.2. Flächennutzungsplan ................................................................................................................... 4<br />

2.3. Änderungsbereich ........................................................................................................................ 5<br />

3. UMWELTBERICHT 6<br />

3.1. Einleitung ..................................................................................................................................... 6<br />

3.2. Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes ............................................................ 6<br />

3.3. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und<br />

ihrer Begründung ......................................................................................................................... 6<br />

3.<strong>4.</strong> Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................... 6<br />

3.5. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ............................................................................ 8<br />

3.6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Maßnahmen zur ......<br />

Vermeidung und zur Verringerung .............................................................................................. 8<br />

3.7. Alternativenprüfung und Standortentscheidung .......................................................................... 8<br />

3.8. Zusammenfassung des Umweltberichts ...................................................................................... 9<br />

3.9. Monitoring, geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt ........10<br />

<strong>4.</strong> PLANINHALT 10<br />

<strong>4.</strong>1. Darstellungssystematik ..............................................................................................................10<br />

<strong>4.</strong>2. Änderungsbereich ......................................................................................................................10<br />

5. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 10<br />

5.1. Flächenverteilung ......................................................................................................................10<br />

5.2. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz – relative Umwidmungssperre (§ 1a BauGB) ....11<br />

5.3. Sonstige Auswirkungen .............................................................................................................11<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 2/11


STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

1.1. Lage des Plangebiets<br />

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes befindet sich am nördlichen <strong>Stadt</strong>rand von<br />

<strong>Germering</strong>.<br />

Abb. 1:<br />

Auszug aus der Digitalen Ortskarte (DOK), © LVG-Bayern<br />

1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Grundlage für<br />

eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> zu schaffen. Die vom <strong>Stadt</strong>rat am<br />

18.09.2012 beschlossene Fortschreibung der Krippen- und Kindergartenbedarfsplanung sieht bei den<br />

Kinderkrippen einen Versorgungsgrad von 40 % und im Kindergartenbereich ein Versorgungsgrad von<br />

mind. 110 % vor. Um diesen Versorgungsgrad zu erreichen, ist unter anderem der Neubau einer<br />

Kinderbetreuung mit einem 4-gruppigen Kindergarten und einer 2-gruppiger Krippenkrippe<br />

erforderlich.<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplanes stellt eine „Fläche für Gemeinbedarf - Kinderbetreuung“<br />

(ca. 0,32 ha) dar.<br />

2. AUSGANGSITUATION PLANUNGSRECHTLICHE GEGEBENHEITEN<br />

2.1. Ziele der Raumordnung<br />

2.1.1. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> liegt im „<strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich“ des Verdichtungsraumes Münchens und<br />

liegt an der „Entwicklungsachse“ München - Landsberg. Sie wird als Siedlungsschwerpunkt<br />

klassifiziert und liegt direkt am Oberzentrum München und ca. 11 km vom Mittelzentrum Fürstenfeldbruck<br />

entfernt.<br />

Von Seiten der Landesplanung sind folgende Ziele bzw. Grundsätze einschlägig:<br />

− A I 1.1 Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen<br />

− A I 2 Nachhaltigkeit in Bayern [2.4 Flächen- und Ressourcenverbrauch],<br />

− A II 2.2 Siedlungsschwerpunkt,<br />

− A II 3 Entwicklungsachsen,<br />

− B VI 1 Siedlungsstruktur [1.1 (Z) Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden/Anbindungsgebot,<br />

1.3 (Z) organische Siedlungsentwicklung)].<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 3/11


STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

Als ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung ist, der vom Landtag am 20.06.2013<br />

beschlossene Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2013-E) 1 zur werten. Darin wird<br />

<strong>Germering</strong> dem Verdichtungsraum München zugeordnet und zum Mittelzentrum aufgestuft.<br />

Ferner wird am folgenden Ziel festgehalten:<br />

− Kapitel 3 Siedlungsstruktur [3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung „vorrangig zu nutzen“ 2<br />

(Z), 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Z) Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten]<br />

2.1.2. Regionalplan München (Region 14)<br />

Abb. 2: Regionalplan München Karte 2 - Siedlung und Versorgung April 2007<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> liegt als „Siedlungsschwerpunkt“ im „Verdichtungsraum“ von München an der<br />

„Entwicklungsachse“ von überregionale Bedeutung. In der Karte Siedlung und Versorgung wird die<br />

Siedlungsfläche <strong>Germering</strong>s als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche, sowie<br />

gewerbliche Baufläche dargestellt. Überlagert wird es mit der Festlegung als Bereich, der für die<br />

Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt. Umschlossen wird <strong>Germering</strong> weitgehend von<br />

einem regionalen Grünzug, der nach Puchheim-Ort in ein Trenngrün (Nr. 47) übergeht.<br />

Vonseiten der Regionalplanung sind folgende Grundsätze und Ziele einschlägig:<br />

− A I Die Region und ihre Teilräume, G 2.1 Großer Verdichtungsraum München,<br />

− B II Siedlungswesen 1 Allgemeine Grundsätze, 2 Siedlungsentwicklung und 4 Siedlungsstruktur.<br />

2.2. Flächennutzungsplan<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschafts- und Verkehrsplan i.d.F. vom<br />

25.0<strong>4.</strong>2006 wurde von der Regierung von Oberbayern 3 genehmigt.<br />

Seither wurde der Flächennutzungsplan dreimal geändert und mehrfach berichtigt.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

LEP-E vom 05.02.2013 mit Maßgabe der resultierenden Änderungen i.d.F. vom 21.06.2013<br />

LT-Drs. 16/15998 vom 12.03.2013:<br />

Bescheid vom 0<strong>4.</strong>07.2006, AZ: 3.3<strong>4.</strong>1-4621-FFB-8-1/06<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

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STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

2.3. Änderungsbereich<br />

Abb. 3: DOP 2012<br />

Abb. 4: Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan<br />

Bestand Größe und Beschaffenheit<br />

Der Änderungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 280, Gemarkung <strong>Germering</strong>. Er besitzt eine<br />

Kernabmessung von ca. 97 m auf ca. 25 m (ca. 0,32 ha) und liegt auf einer Höhe von ca.<br />

532,5 m ü.NN. Der Änderungsbereich schließt im Süden und Westen direkt an die bestehende<br />

Siedlungseinheit an.<br />

Das Grundstück wird als Grünland genutzt und weist im Norden Baumbestand auf.<br />

Verkehr<br />

Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die im Westen verlaufende „Augsburger Straße“.<br />

Vorbelastung<br />

des<br />

Plangebiets<br />

Landwirtschaft<br />

Östlich schließen direkt landwirtschaftliche Flächen an.<br />

Verkehrslärm<br />

Nördlich in ca. 185 m Entfernung verläuft die Bundesstraße B 2, westlich, in direkter Nähe die<br />

„Augsburger Straße“.<br />

Gewerbelärm<br />

Der Änderungsbereich wird umgeben von verschiedenen gewerblichen, sportlichen und<br />

öffentlichen Nutzungen, von denen Lärmemissionen ausgehen.<br />

Weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

Natürliche<br />

Grundlagen<br />

Ziele der<br />

Raumordnung<br />

Planungsrecht<br />

Gemeindliche<br />

Pläne<br />

Altlasten<br />

Vonseiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> sind keine Unterlagen und Erkenntnisse über<br />

Altlasten/Altstandorte vorhanden.<br />

Denkmalschutz<br />

Aufgrund des Datenabrufs beim Bayernviewer-Denkmal 4 sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />

und in unmittelbarer Umgebung Bau- und Bodendenkmäler unwahrscheinlich.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Der gesamte Änderungsbereich befindet sich außerhalb eines „wassersensiblen Bereiches<br />

(Auen und Niedermoore)" und festgesetzter Überschwemmungsgebiete.<br />

Landesentwicklungsprogramm<br />

− LEP 2006: B VI 1 Siedlungsstruktur [1.1 (Z) Verringerung der Inanspruchnahme von Grund<br />

und Boden/Anbindungsgebot, 1.3 (Z) organische Siedlungsentwicklung)].<br />

− LEP-E: 3 Siedlungsstruktur [3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Z) Anbindung an geeignete<br />

Siedlungseinheiten]<br />

Der Änderungsbereich ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert mit<br />

„innerörtlichen Grünzug“ dargestellt.<br />

Umgeben wird der Geltungsbereich:<br />

- Im Norden von der Fläche mit „Besondere landwirtschaftliche Nutzung“, hier „Gärtnerei“,<br />

teilweise überlagert mit „innerörtlichem Grünzug“, „Schutz- und Leitpflanzungen“ und<br />

„wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung“ (Verlauf des „Hochrainweges“),<br />

- im Osten von einer „Fläche für die Landwirtschaft“,<br />

- im Süden von einer „Baufläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung<br />

4<br />

Bayernviewer Denkmal, http://www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

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STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

„Gesundheitliche Einrichtung - Kinderbetreuung“ überlagert mit „Schutz- und<br />

Leitpflanzungen“, und den überholten Darstellungen der „Grünfläche - Parkanlage“ und<br />

„Fläche für Versorgungsanlagen“ (vormals Isar-Amper-Werke).<br />

Bebauungsplan<br />

Für die planungsrechtliche Sicherung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kinderbetreuung<br />

an der Augsburger Straße“ vorgesehen.<br />

3. UMWELTBERICHT<br />

3.1. Einleitung<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />

in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Auf einen<br />

gesonderten Scoping-Termin wird verzichtet. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung<br />

werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingebunden,<br />

wobei die Behörden aufgefordert werden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und<br />

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.<br />

3.2. Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die<br />

Schaffung weiterer städtischer Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus wird auf<br />

die Ausführungen unter Ziffer 1.2 verwiesen.<br />

3.3. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele<br />

und ihrer Begründung<br />

Als umweltrelevante Ziele sei auf die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch,<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes, insbesondere des<br />

Naturhaushaltes, des Wasser, der Luft und des Bodens und auf § 1a Abs. 2 - 4 BauGB - u.a. die<br />

Eingriffsregelung, verwiesen.<br />

LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM BAYERN (LEP)<br />

Ziele der Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

Darüber hinaus wird auf die Ausführungen unter Ziffer 2.1.1 verwiesen.<br />

REGIONALPLAN REGION MÜNCHEN<br />

Bezüglich der Landschaftsräume liegt <strong>Germering</strong> zwischen dem Landschaftsraum Fünf-Seen-Gebiet<br />

(17) im Westen, dem Dachauer und Freisinger Moos im Norden (07) und den Wäldern im Münchner<br />

Süden (16) 5 .<br />

Der Regionalplan macht für das Betrachtungsgebiet keine Aussagen hinsichtlich der Belange des<br />

Natur- und Landschaftsschutzes.<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Der aktuelle Flächennutzungsplan, der gleichzeitig einen Landschafts- und Verkehrsplan beinhaltet,<br />

stellt den Änderungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Im Norden ist der Bereich<br />

überlagert mit „innerörtlichem Grünzug“ und im Süden mit „Schutz- und Leitpflanzungen“.<br />

Darüber hinaus wird auf die Ausführungen unter Ziffer 2.1.3 verwiesen.<br />

3.<strong>4.</strong> Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Die Untersuchung basiert auf vorhandenen Unterlagen, sowie Lokal-Augenschein. Es erfolgt eine<br />

verbal-argumentative Einschätzung der Erheblichkeit in den Stufen gering - mittel - hoch in Bezug auf<br />

die Schutzgüter entsprechend dem „Umweltbericht in der Praxis“ 6 .<br />

Die Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung wird gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und<br />

Landschaft“ 7 durchgeführt. Des Weiteren ist die Immissionsschutzgesetzgebung mit den<br />

entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen.<br />

Der Änderungsbereich ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet.<br />

Derzeit wird die betrachtete Fläche als Grünland genutzt.<br />

5<br />

6<br />

7<br />

http://www.region-muenchen.com/regplan/rpkart2/rpk2pdf/rp14_karte2_1112_leg.pdf, Datenabruf 01.07.2013<br />

Leitfaden „Umweltbericht in der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung ergänzte<br />

Fassung“, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Jan. 2007<br />

Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft , Ein Leitfaden (ergänzte Fassung)“, Bayrisches<br />

Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. erweiterte Auflage, Jan. 2003<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 6/11


STADT GERMERING<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Schutzgut<br />

Mensch<br />

(Erholungsei<br />

gnung/Immis<br />

sionen)<br />

Schutzgut<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

Schutzgut<br />

Wasser<br />

Schutzgut<br />

Klima/Luft<br />

Schutzgut<br />

Landschaftsbild<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

Es bestehen gemäß Bodenkarte im Maßstab 1:20.000 fast ausschließlich humusreiche<br />

Ackerpararendzinen aus carbonatreichem Schotter, meist mit flacher Flußmergel- oder<br />

Hochflutlehmüberdeckung 8 .<br />

Die standortkundliche Bodenkarten beschreibt das Vorkommen als flachgründigen,<br />

humusreichen Schotterboden im Übergangsbereich zu grundwasserbeeinflußten Böden (stark<br />

kiesiger, schluffig-sandiger Lehm). Als landwirtschaftliche Nutzungseignung wird Acker,<br />

Grünland angegeben 9 .<br />

Von Seiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> sind keine Unterlagen und Erkenntnisse über<br />

Altlasten/Altstandorte vorhanden.<br />

Durch den Bau der Kinderbetreuung kommt es in Teilbereichen zu einem höheren<br />

Versiegelungsgrad als bisher. Auf Ebene des Bebauungsplanes werden weitere<br />

Vermeidungsmaßnahmen geprüft.<br />

Es ist von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.<br />

Das Plangebiet hat für die Erholungsnutzung keine wesentliche Bedeutung.<br />

Es bestehen Vorbelastungen durch die Immissionen der westlich gelegenen „Augsburger<br />

Straße“ und die ca. 185 m entfernte Bundesstraße B 2, gewerbliche, sportlichen und öffentlichen<br />

Nutzungen, sowie die der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Durch das Ingenieurbüro Greiner hat hierzu auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens eine<br />

schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung erstellt.<br />

Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />

Die Fläche wird als Grünland genutzt. Die Artenzusammensetzung weist auf ein artenarmes<br />

Intensiv-Grünland hin. Im Norden ist ein kleiner Teil der Fläche geschottert bzw. wird hier Holz<br />

und Baumaterial gelagert.<br />

Als Weiteres bestehen im nördlichen bzw. nordwestlichen Teil des Änderungsbereichs Bäume.<br />

Diese sind Spitzahorn (2 ältere Bäume und ein eher junger Baum) sowie ein flächig wild<br />

aufgegangener Eschen-Jungbestand. Die Bäume sind vom Sachgebiet Umweltangelegenheiten<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> als nicht erhaltenswürdig eingestuft worden.<br />

Im Betrachtungsgebiet sind keine kartieren Biotope, Schutzgebiete oder Natura-2000-Gebiete<br />

vorhanden 10 . .<br />

Aufgrund der derzeitigen Nutzung und der direkten Lage an der „Augsburger Straße“ kann<br />

davon ausgegangen werden, dass keine wertvollen Habitate für die Tier- und Pflanzenwelt<br />

verloren gehen.<br />

Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />

Auf dem Gebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Die betrachtete Fläche liegt<br />

außerhalb festgelegter Überschwemmungsgebiete sowie wassersensibler Bereiche 11 . .<br />

Auf Ebene des Bebauungsplanes werden weitere Vermeidungsmaßnahmen (z.B.<br />

Festsetzungen zu den Belagsarten) geprüft.<br />

Es ist von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.<br />

Der durchschnittliche mittlere Jahresniederschlag im Betrachtungsgebiet liegt zwischen 900 -<br />

950 mm. . Die Jahresmitteltemperatur 12 beträgt 8 -9 C.<br />

Grundsätzlich ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche mit seiner flachen Vegetation ein<br />

Kaltluftbildner. Der Landschaftsplan weist jedoch auf keine besondere Bedeutung im Hinblick<br />

auf Frischluftzufuhr hin.<br />

Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />

Der Standort ist durch die im Westen entlang führende „Augsburger Straße“ geprägt. Von der<br />

Straße ausblickend kann man in Richtung Osten weit in die relativ ebene Fläche einsehen, die in<br />

dieser Richtung aus landwirtschaftlichen Flächen bzw. aus der Nutzung als Weidekoppeln<br />

bestehen. Dahinter erkennt man jedoch wieder Bebauung, zum Teil mit Punkthochhäusern. Von<br />

Norden aus kommend verstellt eine freiwachsende Hecke aus Bäumen und Sträuchern den<br />

Blick. Von Süden kommend wird zunächst die Bebauung der Rettungswache wahrgenommen.<br />

Gegenüber der Kinderbetreuung steht der große Gebäudekomplex des Seniorenpflegeheimes,<br />

welcher dominant im Straßenraum steht.<br />

Mit der punktuellen Errichtung der Kinderbetreuung bleibt der Blick in die offene<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/, Bodenkarte 1:200.000, Datenabruf vom 10.06.2013<br />

http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/, standortkundliche Bodenkarte 1:50.000, Datenabruf vom<br />

10.06.2013<br />

http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/, Datenabruf vom 10.06.2013<br />

http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/index.cgi, Datenabruf vom 10.06.2013<br />

http://www.lfu.bayern.de/wasser/klima_wandel/bayern/lufttemperatur/index.htm, Datenabruf vom 30.07.2013<br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 7/11


STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

Feldflur Richtung Osten in weiten Teilen offen.<br />

Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />

Schutzgut:<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Spezielle<br />

artenschutzrechtliche<br />

Prüfung<br />

Gemäß Datenabruf beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gibt es keine Hinweise auf<br />

Bodendenkmäler im betrachteten Bereich. Im Süden schließt eine „Siedlung des<br />

Endneolithikums sowie der Bronzezeit, außerdem der Urnenfelderzeit, der römischen Kaiserzeit<br />

und des frühen Mittelalters, D-1-7834-0033“ an. Das Benehmen ist nicht hergestellt, es ist<br />

jedoch nachqualifiziert 13 .<br />

Bedingt durch die Lage <strong>Germering</strong>s, kann es im Zuge der Baumaßnahmen zum Auffinden von<br />

Bodendenkmälern kommen.<br />

Die Einschätzung wird als mittlere Erheblichkeit eingestuft, da das Vorhandensein eines<br />

Denkmals im Vorhinein nicht abzusehen ist. Ist ein Bodendenkmal vorhanden, wird die<br />

Erheblichkeit hoch sein, gibt es keinen Fund, ist von keiner Betroffenheit auszugehen.<br />

(FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, besonders und streng geschützte Arten)<br />

Der vorgefundene Lebensraum direkt an der Augsburger Straße und die landwirtschaftliche<br />

Nutzung lassen den Schluss zu, dass keine Arten des Anhangs lV der FFH-Richtline,<br />

Vogelschutz-Richtlinie und keine Arten nach BNatSchG betroffen sind.<br />

3.5. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiterhin als Grünland genutzt, der<br />

Baumbestand bliebe bestehen und es ergäben sich keine Veränderungen im Hinblick auf die<br />

Schutzgüter.<br />

3.6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung<br />

Zur Verminderung der Auswirkungen auf oben genannte Schutzgüter werden bei der Aufstellung des<br />

im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes entsprechende Festsetzungen getroffen.<br />

Eine flächengenaue Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes<br />

nicht erforderlich.<br />

Die Bestandsbewertung mit der Ermittlung des notwendigen Ausgleichsbedarfs erfolgt in Anlehnung<br />

an den Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />

„Bauen im Einklang mit der Natur“ 14 .<br />

Die betrachtete Eingriffsfläche wird mit einer Eingriffsschwere vom niedriger bis mittlerer<br />

Versiegelungsgrad (Typ B) bewertet. Somit bewegt sich die mögliche Faktorenspanne von 0,2 bis 0,5<br />

für die als intensiv genutztes Grünland bewertete Fläche als Gebiet geringer Bedeutung<br />

(Kategorie 1).<br />

Vorhandene Fläche<br />

landwirtschaftliche<br />

Fläche<br />

Bestand Eingriffsgröße<br />

Eingriffsschwere<br />

Faktorenspanne<br />

von bis<br />

benötigter Ausgleich<br />

von bis<br />

Kat I 0,322 ha Typ B 0,2 0,5 0,064 ha 0,161 ha<br />

Abgeschätzter Ausgleichsbedarf<br />

0,064 ha 0,161 ha<br />

Tab. 1: Abschätzung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />

Der Ausgleichsbedarf kann auf von der <strong>Stadt</strong> bereit gestellten Grundstücken erbracht werden.<br />

3.7. Alternativenprüfung und Standortentscheidung<br />

3.7.1. Ausweisung von bestehenden Flächen im Flächennutzungsplan<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> gab es im Jahre 2012 insgesamt 21 Kindertageseinrichtungen mit 1.579<br />

genehmigten Plätzen 15 . Diese sind in mehreren Standorte untergebracht, die zum Teil als „Flächen<br />

für den Gemeinbedarf“, insbesondere für „Soziale Zwecke“ als Kindergarten oder Kinderkrippe<br />

dargestellt sind. Bezogen auf den Bedarf in Kinderkrippen, stehen zur Zeit ca. 240 Betreuungsplätze<br />

für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies soll auf ca. 400 bis 420 Betreuungsplätze erhöht<br />

13<br />

14<br />

15<br />

http://geodaten.bayern.de/tomcat, Bayernviewer Denkmal, Datenabruf vom 10.06.2013<br />

Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft , Ein Leitfaden (ergänzte Fassung)“, Bayrisches<br />

Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. erweiterte Auflage, Jan. 2003<br />

http://www.statistik.bayern.de/interaktiv/regionalkarten/archiv/home.asp Kindertageseinrichtungen,<br />

Datenabruf: <strong>18.06.2013</strong><br />

FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 8/11


STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

werden, sodass ein Bedarf an 11 Krippengruppen und 10 zusätzliche Plätze in der Tagespflege<br />

besteht.<br />

Obwohl die Kinderbetreuung als „Anlagen für soziale Zwecke“ auch in den Meisten anderen<br />

dargestellten Baugebieten und Bauflächen (WR, WA, W, MD, MI, MK, M) zulässig ist bzw.<br />

zugelassen werden kann, ist aufgrund der Größe der Kinderbetreuungsanlage die Neuausweisung<br />

erforderlich .<br />

3.7.2. Aktivierung von vorhandenen Baulücken<br />

Eine Aktivierung vorhandener Baulücken ist für eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ äußerst schwierig.<br />

Da einerseits wegen des Eigentumsschutz des Grundgesetzes 16 eine Inanspruchnahme privater<br />

Grundstücke, für den Zweck des Gemeinbedarfs, nur in Betracht kommt, wenn keine gleichermaßen<br />

geeignete Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.<br />

Derzeit wird von der <strong>Stadt</strong> geprüft, ob für andere Einrichtungen entsprechende Baulücken erworben<br />

werden können.<br />

3.7.3. Umnutzung Baubestand/Verdichtung von Brachflächen:<br />

In <strong>Germering</strong> sind von Militär, Bahn, Post und Gewerbe keine brachliegenden bzw. brachgefallenen<br />

Flächen mit einer Größe von mehr als 0,5 ha vorhanden.<br />

Z.B. im Bereich der Kinderkrippen erfolgt eine Nachverdichtung der bestehenden Kinderbetreuungen.<br />

So soll der <strong>Stadt</strong>hallen-Kindergarten in Form von zwei Gruppen, der städtischen Kindergartens<br />

„Kleiner Muck“ mit einer Gruppe (im Zusammenhang mit dem Abriss und dem Neubau) und der<br />

katholischen Kindergartens „St. Cäcilia“ mit eine Gruppe (im geplanten Abriss und Neubau)<br />

stattfindet.<br />

Ferner hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> in den letzen Jahren teilweise leerstehende Bausubstanz für<br />

Kinderbetreuung umgenutzt. So wurde 2012 der Bebauungsplan IG 1b geändert um ein Kinderkrippe<br />

mit Freibereich planungsrechlich zu ermöglichen.<br />

3.7.<strong>4.</strong> Neuausweisung:<br />

So stehen der <strong>Stadt</strong> zur Verfügung keine ausreichenden planerischen Maßnahmen zur Verfügung um<br />

die geplante Kinderbetreuung, in der entsprechenden Größenordnung, ohne Neuausweisung zu<br />

errichten. Da auch wegen der Einführung des Kinderfördergesetz (KiföG 17 ) seit dem 01.08.2013 ein<br />

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung besteht.<br />

Im Rahmen der Standortsuche durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> wurde Wert auf die Verteilung der<br />

Kinderbetreuungsstätten innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes und auf die Erreichbarkeit für neue Baugebiete<br />

(z.B. durchgeführte Nachverdichtungen (Reihenhausbebauung zwischen „Schmiedstraße“ und „Am<br />

Moosbach“), das in Aufstellung befindliche „eingeschränkte Gewerbegebiets nördlich der Augsburger<br />

Straße“ und der zukünftigen Erweiterung des Gewerbegebietes Nord 18 ) gelegt.<br />

3.8. Zusammenfassung des Umweltberichts<br />

Durch die Errichtung der Kinderbetreuung werden keine wertvollen Lebensräume beeinträchtigt. Bis<br />

auf die Versiegelung des Bodens bzw. die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie die Kulturund<br />

Sachgüter kann die Erheblichkeit bezogen auf die Schutzgüter als gering eingestuft werden.<br />

Die Ergebnisse sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Mensch<br />

Tiere/ Pflanzen<br />

Wasser<br />

Klima/ Lufthygiene<br />

Landschaft<br />

Erheblichkeit<br />

mittel<br />

gering<br />

gering<br />

mittel<br />

gering<br />

gering<br />

Kultur- / Sachgüter<br />

mittel<br />

Tab. 2: Zusammenfassung des Inhalts der Umweltprüfung<br />

16<br />

17<br />

18<br />

Art. 14 GG<br />

„Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“<br />

(Kinderförderungsgesetz - KiföG) i.d.F. der Bek. vom 10.12.2008, hier § 24 KiföG<br />

Auf Grundlage des im Jahre 2001 durchgeführten Plangutachtens für den Gewerbepark an der B 2<br />

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STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

3.9. Monitoring, geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Für die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Maßnahmen zum Monitoring<br />

erforderlich, denn bei der Überwachung auf Ebene des Flächennutzungsplanes besteht die<br />

Besonderheit, dass der Plan erst Umweltauswirkungen entfaltet, wenn der Bebauungsplan aus ihm<br />

entwickelt worden ist und dieser dann verwirklicht wird. So entfaltet die Änderung des<br />

Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Umweltauswirkungen 19 .<br />

Ggf. erforderliche Monitoringmaßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplanes ergänzt.<br />

<strong>4.</strong> PLANINHALT<br />

<strong>4.</strong>1. Darstellungssystematik<br />

Es wird auf die bestehende Darstellung des Flächennutzungsplanes zurückgegriffen und diese<br />

sinngemäß ergänzt. Neu eingeführt wird die Unterscheidung zwischen Darstellungen, Hinweisen,<br />

nachrichtlichen Übernahmen und Vermerken.<br />

<strong>4.</strong>2. Änderungsbereich<br />

Abb. 5: Änderung des Flächennutzungsplanes Abb. 6: Synopse des Flächennutzungsplan<br />

Darstellungen Die <strong>Stadt</strong> stellt das Gebiet als Flächen für den Gemeinbedarf im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB dar. Hierunter fallen Flächen für Anlagen oder Einrichtungen, die der Allgemeinheit<br />

dienen und in denen (mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung) eine öffentliche Aufgabe<br />

wahrgenommen wird, wogegen ein etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig<br />

zurücktritt.<br />

Bei der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen erfolgt die Angabe der Zweckbestimmung, hier<br />

„Soziale Zwecke dienenden Gebäue und Einrichtungen“ mit der Ergänzung „Kinderbetreuung“.<br />

Um das Ziel die „Erhaltung und Entwicklung der Ortsdurchgrünung und Schaffung von<br />

Grünzügen“ beizubehalten wird der geplante Grünzug in seiner Symbolik verschmälert..<br />

Plangrundlage<br />

Hinweise<br />

Nachrichtliche<br />

Übernahmen<br />

Vermerke<br />

Bau- und Flurbestand,<br />

Höhenlinien im näheren Umfeld<br />

5. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

5.1. Flächenverteilung<br />

Gebietsart<br />

Bisherige Dartstellung<br />

Neue Darstellung<br />

Fläche Verteilung Fläche Verteilung<br />

Fläche für die Landwirtschaft ca. 0,32 ha 100,0%<br />

Fläche für Gemeinbedarf<br />

Soziale Zwecke ca. 0,32 ha 100,0%<br />

Summe ca. 0,32 ha 100,0% ca. 0,32 ha 100,0%<br />

Tab. 3: Flächenverteilung<br />

19<br />

Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Bau - EAG Bau) (EAG Bau - Mustererlass): Punkt 2.6.4 Besonderheiten des Monitoring für<br />

Flächennutzungspläne, Beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 01.07.2004<br />

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STADT GERMERING<br />

<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />

5.2. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz – relative Umwidmungssperre (§ 1a<br />

BauGB)<br />

Durch diese Schutzgebote werden die Planungsleitlinien „Wohnbedürfnisse“ und „Belange der Landund<br />

Forstwirtschaft“ besonders hervorgehoben. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen für andere<br />

Nutzungsarten ist allerdings nicht ausgeschlossen. Als Klassenbezeichnung der Bodenschätzung<br />

wird Ackerland „SL4Al 50/47“ 20 , angegeben.<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die vorhandene landwirtschaftliche Fläche (ca.<br />

0,32 ha) durch „Fläche für den Gemeinbedarf - Soziale Zwecke“ nur im notwendigen Umfang in<br />

Anspruch genommen.<br />

Im Anbetracht der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien<br />

und jungen Menschen, der vorhandenen Erschließungssituation ist die Neuinanspruchnahme auch<br />

unter Berücksichtigung der mittleren bis geringen Ertragsfähigkeit des Bodens vertretbar.<br />

5.3. Sonstige Auswirkungen<br />

Durch die Änderung und Verwirklichung des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die Lebensumstände der in der Umgebung wohnenden und arbeitenden<br />

Menschen.<br />

Aufgestellt am <strong>18.06.2013</strong><br />

Geändert<br />

am<br />

Ausgefertigt am<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong><br />

Fürstenfeldbruck<br />

...................................................... .............................................................<br />

Andreas Haas<br />

Frank Reimann<br />

Oberbürgermeister<br />

Planverfasser<br />

20<br />

Bodenart SL = stark lehmiger Sand<br />

Zustandsstufe 4= Der Zustand der mittleren bis geringe Ertragsfähigkeit.<br />

Entstehung Al: Alluvium. Junge Schwemmlandböden in Talniederungen<br />

Wertzahl 50/47 = Bodenzahl/Ackerzahl<br />

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