4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
4. ÄnderungFNP Erläuterung 18.06.2013 - Stadt Germering
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VORENTWURF<br />
<strong>18.06.2013</strong><br />
BEGRÜNDUNG ZUR<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“
STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
Inhalt<br />
1. EINFÜHRUNG 3<br />
1.1. Lage des Plangebiets .................................................................................................................. 3<br />
1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes ..................................... 3<br />
2. AUSGANGSITUATION PLANUNGSRECHTLICHE GEGEBENHEITEN 3<br />
2.1. Ziele der Raumordnung ............................................................................................................... 3<br />
2.2. Flächennutzungsplan ................................................................................................................... 4<br />
2.3. Änderungsbereich ........................................................................................................................ 5<br />
3. UMWELTBERICHT 6<br />
3.1. Einleitung ..................................................................................................................................... 6<br />
3.2. Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes ............................................................ 6<br />
3.3. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und<br />
ihrer Begründung ......................................................................................................................... 6<br />
3.<strong>4.</strong> Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................... 6<br />
3.5. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ............................................................................ 8<br />
3.6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Maßnahmen zur ......<br />
Vermeidung und zur Verringerung .............................................................................................. 8<br />
3.7. Alternativenprüfung und Standortentscheidung .......................................................................... 8<br />
3.8. Zusammenfassung des Umweltberichts ...................................................................................... 9<br />
3.9. Monitoring, geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt ........10<br />
<strong>4.</strong> PLANINHALT 10<br />
<strong>4.</strong>1. Darstellungssystematik ..............................................................................................................10<br />
<strong>4.</strong>2. Änderungsbereich ......................................................................................................................10<br />
5. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 10<br />
5.1. Flächenverteilung ......................................................................................................................10<br />
5.2. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz – relative Umwidmungssperre (§ 1a BauGB) ....11<br />
5.3. Sonstige Auswirkungen .............................................................................................................11<br />
FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />
DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 2/11
STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
1.1. Lage des Plangebiets<br />
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes befindet sich am nördlichen <strong>Stadt</strong>rand von<br />
<strong>Germering</strong>.<br />
Abb. 1:<br />
Auszug aus der Digitalen Ortskarte (DOK), © LVG-Bayern<br />
1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Grundlage für<br />
eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> zu schaffen. Die vom <strong>Stadt</strong>rat am<br />
18.09.2012 beschlossene Fortschreibung der Krippen- und Kindergartenbedarfsplanung sieht bei den<br />
Kinderkrippen einen Versorgungsgrad von 40 % und im Kindergartenbereich ein Versorgungsgrad von<br />
mind. 110 % vor. Um diesen Versorgungsgrad zu erreichen, ist unter anderem der Neubau einer<br />
Kinderbetreuung mit einem 4-gruppigen Kindergarten und einer 2-gruppiger Krippenkrippe<br />
erforderlich.<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplanes stellt eine „Fläche für Gemeinbedarf - Kinderbetreuung“<br />
(ca. 0,32 ha) dar.<br />
2. AUSGANGSITUATION PLANUNGSRECHTLICHE GEGEBENHEITEN<br />
2.1. Ziele der Raumordnung<br />
2.1.1. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> liegt im „<strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich“ des Verdichtungsraumes Münchens und<br />
liegt an der „Entwicklungsachse“ München - Landsberg. Sie wird als Siedlungsschwerpunkt<br />
klassifiziert und liegt direkt am Oberzentrum München und ca. 11 km vom Mittelzentrum Fürstenfeldbruck<br />
entfernt.<br />
Von Seiten der Landesplanung sind folgende Ziele bzw. Grundsätze einschlägig:<br />
− A I 1.1 Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen<br />
− A I 2 Nachhaltigkeit in Bayern [2.4 Flächen- und Ressourcenverbrauch],<br />
− A II 2.2 Siedlungsschwerpunkt,<br />
− A II 3 Entwicklungsachsen,<br />
− B VI 1 Siedlungsstruktur [1.1 (Z) Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden/Anbindungsgebot,<br />
1.3 (Z) organische Siedlungsentwicklung)].<br />
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
Als ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung ist, der vom Landtag am 20.06.2013<br />
beschlossene Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2013-E) 1 zur werten. Darin wird<br />
<strong>Germering</strong> dem Verdichtungsraum München zugeordnet und zum Mittelzentrum aufgestuft.<br />
Ferner wird am folgenden Ziel festgehalten:<br />
− Kapitel 3 Siedlungsstruktur [3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung „vorrangig zu nutzen“ 2<br />
(Z), 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Z) Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten]<br />
2.1.2. Regionalplan München (Region 14)<br />
Abb. 2: Regionalplan München Karte 2 - Siedlung und Versorgung April 2007<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> liegt als „Siedlungsschwerpunkt“ im „Verdichtungsraum“ von München an der<br />
„Entwicklungsachse“ von überregionale Bedeutung. In der Karte Siedlung und Versorgung wird die<br />
Siedlungsfläche <strong>Germering</strong>s als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche, sowie<br />
gewerbliche Baufläche dargestellt. Überlagert wird es mit der Festlegung als Bereich, der für die<br />
Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt. Umschlossen wird <strong>Germering</strong> weitgehend von<br />
einem regionalen Grünzug, der nach Puchheim-Ort in ein Trenngrün (Nr. 47) übergeht.<br />
Vonseiten der Regionalplanung sind folgende Grundsätze und Ziele einschlägig:<br />
− A I Die Region und ihre Teilräume, G 2.1 Großer Verdichtungsraum München,<br />
− B II Siedlungswesen 1 Allgemeine Grundsätze, 2 Siedlungsentwicklung und 4 Siedlungsstruktur.<br />
2.2. Flächennutzungsplan<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschafts- und Verkehrsplan i.d.F. vom<br />
25.0<strong>4.</strong>2006 wurde von der Regierung von Oberbayern 3 genehmigt.<br />
Seither wurde der Flächennutzungsplan dreimal geändert und mehrfach berichtigt.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
LEP-E vom 05.02.2013 mit Maßgabe der resultierenden Änderungen i.d.F. vom 21.06.2013<br />
LT-Drs. 16/15998 vom 12.03.2013:<br />
Bescheid vom 0<strong>4.</strong>07.2006, AZ: 3.3<strong>4.</strong>1-4621-FFB-8-1/06<br />
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<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
2.3. Änderungsbereich<br />
Abb. 3: DOP 2012<br />
Abb. 4: Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan<br />
Bestand Größe und Beschaffenheit<br />
Der Änderungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 280, Gemarkung <strong>Germering</strong>. Er besitzt eine<br />
Kernabmessung von ca. 97 m auf ca. 25 m (ca. 0,32 ha) und liegt auf einer Höhe von ca.<br />
532,5 m ü.NN. Der Änderungsbereich schließt im Süden und Westen direkt an die bestehende<br />
Siedlungseinheit an.<br />
Das Grundstück wird als Grünland genutzt und weist im Norden Baumbestand auf.<br />
Verkehr<br />
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die im Westen verlaufende „Augsburger Straße“.<br />
Vorbelastung<br />
des<br />
Plangebiets<br />
Landwirtschaft<br />
Östlich schließen direkt landwirtschaftliche Flächen an.<br />
Verkehrslärm<br />
Nördlich in ca. 185 m Entfernung verläuft die Bundesstraße B 2, westlich, in direkter Nähe die<br />
„Augsburger Straße“.<br />
Gewerbelärm<br />
Der Änderungsbereich wird umgeben von verschiedenen gewerblichen, sportlichen und<br />
öffentlichen Nutzungen, von denen Lärmemissionen ausgehen.<br />
Weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
Natürliche<br />
Grundlagen<br />
Ziele der<br />
Raumordnung<br />
Planungsrecht<br />
Gemeindliche<br />
Pläne<br />
Altlasten<br />
Vonseiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> sind keine Unterlagen und Erkenntnisse über<br />
Altlasten/Altstandorte vorhanden.<br />
Denkmalschutz<br />
Aufgrund des Datenabrufs beim Bayernviewer-Denkmal 4 sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />
und in unmittelbarer Umgebung Bau- und Bodendenkmäler unwahrscheinlich.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Der gesamte Änderungsbereich befindet sich außerhalb eines „wassersensiblen Bereiches<br />
(Auen und Niedermoore)" und festgesetzter Überschwemmungsgebiete.<br />
Landesentwicklungsprogramm<br />
− LEP 2006: B VI 1 Siedlungsstruktur [1.1 (Z) Verringerung der Inanspruchnahme von Grund<br />
und Boden/Anbindungsgebot, 1.3 (Z) organische Siedlungsentwicklung)].<br />
− LEP-E: 3 Siedlungsstruktur [3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Z) Anbindung an geeignete<br />
Siedlungseinheiten]<br />
Der Änderungsbereich ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert mit<br />
„innerörtlichen Grünzug“ dargestellt.<br />
Umgeben wird der Geltungsbereich:<br />
- Im Norden von der Fläche mit „Besondere landwirtschaftliche Nutzung“, hier „Gärtnerei“,<br />
teilweise überlagert mit „innerörtlichem Grünzug“, „Schutz- und Leitpflanzungen“ und<br />
„wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung“ (Verlauf des „Hochrainweges“),<br />
- im Osten von einer „Fläche für die Landwirtschaft“,<br />
- im Süden von einer „Baufläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung<br />
4<br />
Bayernviewer Denkmal, http://www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html<br />
FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
„Gesundheitliche Einrichtung - Kinderbetreuung“ überlagert mit „Schutz- und<br />
Leitpflanzungen“, und den überholten Darstellungen der „Grünfläche - Parkanlage“ und<br />
„Fläche für Versorgungsanlagen“ (vormals Isar-Amper-Werke).<br />
Bebauungsplan<br />
Für die planungsrechtliche Sicherung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kinderbetreuung<br />
an der Augsburger Straße“ vorgesehen.<br />
3. UMWELTBERICHT<br />
3.1. Einleitung<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />
in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Auf einen<br />
gesonderten Scoping-Termin wird verzichtet. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung<br />
werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingebunden,<br />
wobei die Behörden aufgefordert werden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.<br />
3.2. Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes<br />
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die<br />
Schaffung weiterer städtischer Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus wird auf<br />
die Ausführungen unter Ziffer 1.2 verwiesen.<br />
3.3. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele<br />
und ihrer Begründung<br />
Als umweltrelevante Ziele sei auf die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch,<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes, insbesondere des<br />
Naturhaushaltes, des Wasser, der Luft und des Bodens und auf § 1a Abs. 2 - 4 BauGB - u.a. die<br />
Eingriffsregelung, verwiesen.<br />
LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM BAYERN (LEP)<br />
Ziele der Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
Darüber hinaus wird auf die Ausführungen unter Ziffer 2.1.1 verwiesen.<br />
REGIONALPLAN REGION MÜNCHEN<br />
Bezüglich der Landschaftsräume liegt <strong>Germering</strong> zwischen dem Landschaftsraum Fünf-Seen-Gebiet<br />
(17) im Westen, dem Dachauer und Freisinger Moos im Norden (07) und den Wäldern im Münchner<br />
Süden (16) 5 .<br />
Der Regionalplan macht für das Betrachtungsgebiet keine Aussagen hinsichtlich der Belange des<br />
Natur- und Landschaftsschutzes.<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Der aktuelle Flächennutzungsplan, der gleichzeitig einen Landschafts- und Verkehrsplan beinhaltet,<br />
stellt den Änderungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Im Norden ist der Bereich<br />
überlagert mit „innerörtlichem Grünzug“ und im Süden mit „Schutz- und Leitpflanzungen“.<br />
Darüber hinaus wird auf die Ausführungen unter Ziffer 2.1.3 verwiesen.<br />
3.<strong>4.</strong> Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Die Untersuchung basiert auf vorhandenen Unterlagen, sowie Lokal-Augenschein. Es erfolgt eine<br />
verbal-argumentative Einschätzung der Erheblichkeit in den Stufen gering - mittel - hoch in Bezug auf<br />
die Schutzgüter entsprechend dem „Umweltbericht in der Praxis“ 6 .<br />
Die Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung wird gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und<br />
Landschaft“ 7 durchgeführt. Des Weiteren ist die Immissionsschutzgesetzgebung mit den<br />
entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen.<br />
Der Änderungsbereich ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet.<br />
Derzeit wird die betrachtete Fläche als Grünland genutzt.<br />
5<br />
6<br />
7<br />
http://www.region-muenchen.com/regplan/rpkart2/rpk2pdf/rp14_karte2_1112_leg.pdf, Datenabruf 01.07.2013<br />
Leitfaden „Umweltbericht in der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung ergänzte<br />
Fassung“, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Jan. 2007<br />
Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft , Ein Leitfaden (ergänzte Fassung)“, Bayrisches<br />
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. erweiterte Auflage, Jan. 2003<br />
FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />
DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 6/11
STADT GERMERING<br />
Schutzgut<br />
Boden<br />
Schutzgut<br />
Mensch<br />
(Erholungsei<br />
gnung/Immis<br />
sionen)<br />
Schutzgut<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
Schutzgut<br />
Wasser<br />
Schutzgut<br />
Klima/Luft<br />
Schutzgut<br />
Landschaftsbild<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
Es bestehen gemäß Bodenkarte im Maßstab 1:20.000 fast ausschließlich humusreiche<br />
Ackerpararendzinen aus carbonatreichem Schotter, meist mit flacher Flußmergel- oder<br />
Hochflutlehmüberdeckung 8 .<br />
Die standortkundliche Bodenkarten beschreibt das Vorkommen als flachgründigen,<br />
humusreichen Schotterboden im Übergangsbereich zu grundwasserbeeinflußten Böden (stark<br />
kiesiger, schluffig-sandiger Lehm). Als landwirtschaftliche Nutzungseignung wird Acker,<br />
Grünland angegeben 9 .<br />
Von Seiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> sind keine Unterlagen und Erkenntnisse über<br />
Altlasten/Altstandorte vorhanden.<br />
Durch den Bau der Kinderbetreuung kommt es in Teilbereichen zu einem höheren<br />
Versiegelungsgrad als bisher. Auf Ebene des Bebauungsplanes werden weitere<br />
Vermeidungsmaßnahmen geprüft.<br />
Es ist von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.<br />
Das Plangebiet hat für die Erholungsnutzung keine wesentliche Bedeutung.<br />
Es bestehen Vorbelastungen durch die Immissionen der westlich gelegenen „Augsburger<br />
Straße“ und die ca. 185 m entfernte Bundesstraße B 2, gewerbliche, sportlichen und öffentlichen<br />
Nutzungen, sowie die der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.<br />
Durch das Ingenieurbüro Greiner hat hierzu auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens eine<br />
schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung erstellt.<br />
Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />
Die Fläche wird als Grünland genutzt. Die Artenzusammensetzung weist auf ein artenarmes<br />
Intensiv-Grünland hin. Im Norden ist ein kleiner Teil der Fläche geschottert bzw. wird hier Holz<br />
und Baumaterial gelagert.<br />
Als Weiteres bestehen im nördlichen bzw. nordwestlichen Teil des Änderungsbereichs Bäume.<br />
Diese sind Spitzahorn (2 ältere Bäume und ein eher junger Baum) sowie ein flächig wild<br />
aufgegangener Eschen-Jungbestand. Die Bäume sind vom Sachgebiet Umweltangelegenheiten<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> als nicht erhaltenswürdig eingestuft worden.<br />
Im Betrachtungsgebiet sind keine kartieren Biotope, Schutzgebiete oder Natura-2000-Gebiete<br />
vorhanden 10 . .<br />
Aufgrund der derzeitigen Nutzung und der direkten Lage an der „Augsburger Straße“ kann<br />
davon ausgegangen werden, dass keine wertvollen Habitate für die Tier- und Pflanzenwelt<br />
verloren gehen.<br />
Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />
Auf dem Gebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Die betrachtete Fläche liegt<br />
außerhalb festgelegter Überschwemmungsgebiete sowie wassersensibler Bereiche 11 . .<br />
Auf Ebene des Bebauungsplanes werden weitere Vermeidungsmaßnahmen (z.B.<br />
Festsetzungen zu den Belagsarten) geprüft.<br />
Es ist von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.<br />
Der durchschnittliche mittlere Jahresniederschlag im Betrachtungsgebiet liegt zwischen 900 -<br />
950 mm. . Die Jahresmitteltemperatur 12 beträgt 8 -9 C.<br />
Grundsätzlich ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche mit seiner flachen Vegetation ein<br />
Kaltluftbildner. Der Landschaftsplan weist jedoch auf keine besondere Bedeutung im Hinblick<br />
auf Frischluftzufuhr hin.<br />
Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />
Der Standort ist durch die im Westen entlang führende „Augsburger Straße“ geprägt. Von der<br />
Straße ausblickend kann man in Richtung Osten weit in die relativ ebene Fläche einsehen, die in<br />
dieser Richtung aus landwirtschaftlichen Flächen bzw. aus der Nutzung als Weidekoppeln<br />
bestehen. Dahinter erkennt man jedoch wieder Bebauung, zum Teil mit Punkthochhäusern. Von<br />
Norden aus kommend verstellt eine freiwachsende Hecke aus Bäumen und Sträuchern den<br />
Blick. Von Süden kommend wird zunächst die Bebauung der Rettungswache wahrgenommen.<br />
Gegenüber der Kinderbetreuung steht der große Gebäudekomplex des Seniorenpflegeheimes,<br />
welcher dominant im Straßenraum steht.<br />
Mit der punktuellen Errichtung der Kinderbetreuung bleibt der Blick in die offene<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/, Bodenkarte 1:200.000, Datenabruf vom 10.06.2013<br />
http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/, standortkundliche Bodenkarte 1:50.000, Datenabruf vom<br />
10.06.2013<br />
http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/, Datenabruf vom 10.06.2013<br />
http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/index.cgi, Datenabruf vom 10.06.2013<br />
http://www.lfu.bayern.de/wasser/klima_wandel/bayern/lufttemperatur/index.htm, Datenabruf vom 30.07.2013<br />
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
Feldflur Richtung Osten in weiten Teilen offen.<br />
Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.<br />
Schutzgut:<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Spezielle<br />
artenschutzrechtliche<br />
Prüfung<br />
Gemäß Datenabruf beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gibt es keine Hinweise auf<br />
Bodendenkmäler im betrachteten Bereich. Im Süden schließt eine „Siedlung des<br />
Endneolithikums sowie der Bronzezeit, außerdem der Urnenfelderzeit, der römischen Kaiserzeit<br />
und des frühen Mittelalters, D-1-7834-0033“ an. Das Benehmen ist nicht hergestellt, es ist<br />
jedoch nachqualifiziert 13 .<br />
Bedingt durch die Lage <strong>Germering</strong>s, kann es im Zuge der Baumaßnahmen zum Auffinden von<br />
Bodendenkmälern kommen.<br />
Die Einschätzung wird als mittlere Erheblichkeit eingestuft, da das Vorhandensein eines<br />
Denkmals im Vorhinein nicht abzusehen ist. Ist ein Bodendenkmal vorhanden, wird die<br />
Erheblichkeit hoch sein, gibt es keinen Fund, ist von keiner Betroffenheit auszugehen.<br />
(FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, besonders und streng geschützte Arten)<br />
Der vorgefundene Lebensraum direkt an der Augsburger Straße und die landwirtschaftliche<br />
Nutzung lassen den Schluss zu, dass keine Arten des Anhangs lV der FFH-Richtline,<br />
Vogelschutz-Richtlinie und keine Arten nach BNatSchG betroffen sind.<br />
3.5. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiterhin als Grünland genutzt, der<br />
Baumbestand bliebe bestehen und es ergäben sich keine Veränderungen im Hinblick auf die<br />
Schutzgüter.<br />
3.6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung<br />
Zur Verminderung der Auswirkungen auf oben genannte Schutzgüter werden bei der Aufstellung des<br />
im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes entsprechende Festsetzungen getroffen.<br />
Eine flächengenaue Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes<br />
nicht erforderlich.<br />
Die Bestandsbewertung mit der Ermittlung des notwendigen Ausgleichsbedarfs erfolgt in Anlehnung<br />
an den Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />
„Bauen im Einklang mit der Natur“ 14 .<br />
Die betrachtete Eingriffsfläche wird mit einer Eingriffsschwere vom niedriger bis mittlerer<br />
Versiegelungsgrad (Typ B) bewertet. Somit bewegt sich die mögliche Faktorenspanne von 0,2 bis 0,5<br />
für die als intensiv genutztes Grünland bewertete Fläche als Gebiet geringer Bedeutung<br />
(Kategorie 1).<br />
Vorhandene Fläche<br />
landwirtschaftliche<br />
Fläche<br />
Bestand Eingriffsgröße<br />
Eingriffsschwere<br />
Faktorenspanne<br />
von bis<br />
benötigter Ausgleich<br />
von bis<br />
Kat I 0,322 ha Typ B 0,2 0,5 0,064 ha 0,161 ha<br />
Abgeschätzter Ausgleichsbedarf<br />
0,064 ha 0,161 ha<br />
Tab. 1: Abschätzung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />
Der Ausgleichsbedarf kann auf von der <strong>Stadt</strong> bereit gestellten Grundstücken erbracht werden.<br />
3.7. Alternativenprüfung und Standortentscheidung<br />
3.7.1. Ausweisung von bestehenden Flächen im Flächennutzungsplan<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> gab es im Jahre 2012 insgesamt 21 Kindertageseinrichtungen mit 1.579<br />
genehmigten Plätzen 15 . Diese sind in mehreren Standorte untergebracht, die zum Teil als „Flächen<br />
für den Gemeinbedarf“, insbesondere für „Soziale Zwecke“ als Kindergarten oder Kinderkrippe<br />
dargestellt sind. Bezogen auf den Bedarf in Kinderkrippen, stehen zur Zeit ca. 240 Betreuungsplätze<br />
für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies soll auf ca. 400 bis 420 Betreuungsplätze erhöht<br />
13<br />
14<br />
15<br />
http://geodaten.bayern.de/tomcat, Bayernviewer Denkmal, Datenabruf vom 10.06.2013<br />
Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft , Ein Leitfaden (ergänzte Fassung)“, Bayrisches<br />
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. erweiterte Auflage, Jan. 2003<br />
http://www.statistik.bayern.de/interaktiv/regionalkarten/archiv/home.asp Kindertageseinrichtungen,<br />
Datenabruf: <strong>18.06.2013</strong><br />
FRANK BERNHARD REIMANN <strong>18.06.2013</strong><br />
DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER BEGRÜNDUNG - SEITE 8/11
STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
werden, sodass ein Bedarf an 11 Krippengruppen und 10 zusätzliche Plätze in der Tagespflege<br />
besteht.<br />
Obwohl die Kinderbetreuung als „Anlagen für soziale Zwecke“ auch in den Meisten anderen<br />
dargestellten Baugebieten und Bauflächen (WR, WA, W, MD, MI, MK, M) zulässig ist bzw.<br />
zugelassen werden kann, ist aufgrund der Größe der Kinderbetreuungsanlage die Neuausweisung<br />
erforderlich .<br />
3.7.2. Aktivierung von vorhandenen Baulücken<br />
Eine Aktivierung vorhandener Baulücken ist für eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ äußerst schwierig.<br />
Da einerseits wegen des Eigentumsschutz des Grundgesetzes 16 eine Inanspruchnahme privater<br />
Grundstücke, für den Zweck des Gemeinbedarfs, nur in Betracht kommt, wenn keine gleichermaßen<br />
geeignete Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.<br />
Derzeit wird von der <strong>Stadt</strong> geprüft, ob für andere Einrichtungen entsprechende Baulücken erworben<br />
werden können.<br />
3.7.3. Umnutzung Baubestand/Verdichtung von Brachflächen:<br />
In <strong>Germering</strong> sind von Militär, Bahn, Post und Gewerbe keine brachliegenden bzw. brachgefallenen<br />
Flächen mit einer Größe von mehr als 0,5 ha vorhanden.<br />
Z.B. im Bereich der Kinderkrippen erfolgt eine Nachverdichtung der bestehenden Kinderbetreuungen.<br />
So soll der <strong>Stadt</strong>hallen-Kindergarten in Form von zwei Gruppen, der städtischen Kindergartens<br />
„Kleiner Muck“ mit einer Gruppe (im Zusammenhang mit dem Abriss und dem Neubau) und der<br />
katholischen Kindergartens „St. Cäcilia“ mit eine Gruppe (im geplanten Abriss und Neubau)<br />
stattfindet.<br />
Ferner hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> in den letzen Jahren teilweise leerstehende Bausubstanz für<br />
Kinderbetreuung umgenutzt. So wurde 2012 der Bebauungsplan IG 1b geändert um ein Kinderkrippe<br />
mit Freibereich planungsrechlich zu ermöglichen.<br />
3.7.<strong>4.</strong> Neuausweisung:<br />
So stehen der <strong>Stadt</strong> zur Verfügung keine ausreichenden planerischen Maßnahmen zur Verfügung um<br />
die geplante Kinderbetreuung, in der entsprechenden Größenordnung, ohne Neuausweisung zu<br />
errichten. Da auch wegen der Einführung des Kinderfördergesetz (KiföG 17 ) seit dem 01.08.2013 ein<br />
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung besteht.<br />
Im Rahmen der Standortsuche durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong> wurde Wert auf die Verteilung der<br />
Kinderbetreuungsstätten innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes und auf die Erreichbarkeit für neue Baugebiete<br />
(z.B. durchgeführte Nachverdichtungen (Reihenhausbebauung zwischen „Schmiedstraße“ und „Am<br />
Moosbach“), das in Aufstellung befindliche „eingeschränkte Gewerbegebiets nördlich der Augsburger<br />
Straße“ und der zukünftigen Erweiterung des Gewerbegebietes Nord 18 ) gelegt.<br />
3.8. Zusammenfassung des Umweltberichts<br />
Durch die Errichtung der Kinderbetreuung werden keine wertvollen Lebensräume beeinträchtigt. Bis<br />
auf die Versiegelung des Bodens bzw. die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie die Kulturund<br />
Sachgüter kann die Erheblichkeit bezogen auf die Schutzgüter als gering eingestuft werden.<br />
Die Ergebnisse sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:<br />
Schutzgut<br />
Boden<br />
Mensch<br />
Tiere/ Pflanzen<br />
Wasser<br />
Klima/ Lufthygiene<br />
Landschaft<br />
Erheblichkeit<br />
mittel<br />
gering<br />
gering<br />
mittel<br />
gering<br />
gering<br />
Kultur- / Sachgüter<br />
mittel<br />
Tab. 2: Zusammenfassung des Inhalts der Umweltprüfung<br />
16<br />
17<br />
18<br />
Art. 14 GG<br />
„Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“<br />
(Kinderförderungsgesetz - KiföG) i.d.F. der Bek. vom 10.12.2008, hier § 24 KiföG<br />
Auf Grundlage des im Jahre 2001 durchgeführten Plangutachtens für den Gewerbepark an der B 2<br />
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
3.9. Monitoring, geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Für die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Maßnahmen zum Monitoring<br />
erforderlich, denn bei der Überwachung auf Ebene des Flächennutzungsplanes besteht die<br />
Besonderheit, dass der Plan erst Umweltauswirkungen entfaltet, wenn der Bebauungsplan aus ihm<br />
entwickelt worden ist und dieser dann verwirklicht wird. So entfaltet die Änderung des<br />
Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Umweltauswirkungen 19 .<br />
Ggf. erforderliche Monitoringmaßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplanes ergänzt.<br />
<strong>4.</strong> PLANINHALT<br />
<strong>4.</strong>1. Darstellungssystematik<br />
Es wird auf die bestehende Darstellung des Flächennutzungsplanes zurückgegriffen und diese<br />
sinngemäß ergänzt. Neu eingeführt wird die Unterscheidung zwischen Darstellungen, Hinweisen,<br />
nachrichtlichen Übernahmen und Vermerken.<br />
<strong>4.</strong>2. Änderungsbereich<br />
Abb. 5: Änderung des Flächennutzungsplanes Abb. 6: Synopse des Flächennutzungsplan<br />
Darstellungen Die <strong>Stadt</strong> stellt das Gebiet als Flächen für den Gemeinbedarf im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB dar. Hierunter fallen Flächen für Anlagen oder Einrichtungen, die der Allgemeinheit<br />
dienen und in denen (mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung) eine öffentliche Aufgabe<br />
wahrgenommen wird, wogegen ein etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig<br />
zurücktritt.<br />
Bei der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen erfolgt die Angabe der Zweckbestimmung, hier<br />
„Soziale Zwecke dienenden Gebäue und Einrichtungen“ mit der Ergänzung „Kinderbetreuung“.<br />
Um das Ziel die „Erhaltung und Entwicklung der Ortsdurchgrünung und Schaffung von<br />
Grünzügen“ beizubehalten wird der geplante Grünzug in seiner Symbolik verschmälert..<br />
Plangrundlage<br />
Hinweise<br />
Nachrichtliche<br />
Übernahmen<br />
Vermerke<br />
Bau- und Flurbestand,<br />
Höhenlinien im näheren Umfeld<br />
5. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
5.1. Flächenverteilung<br />
Gebietsart<br />
Bisherige Dartstellung<br />
Neue Darstellung<br />
Fläche Verteilung Fläche Verteilung<br />
Fläche für die Landwirtschaft ca. 0,32 ha 100,0%<br />
Fläche für Gemeinbedarf<br />
Soziale Zwecke ca. 0,32 ha 100,0%<br />
Summe ca. 0,32 ha 100,0% ca. 0,32 ha 100,0%<br />
Tab. 3: Flächenverteilung<br />
19<br />
Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz<br />
Bau - EAG Bau) (EAG Bau - Mustererlass): Punkt 2.6.4 Besonderheiten des Monitoring für<br />
Flächennutzungspläne, Beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 01.07.2004<br />
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STADT GERMERING<br />
<strong>4.</strong> ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
„KINDERBETREUUNG AN DER AUGSBURGER STRASSE“<br />
5.2. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz – relative Umwidmungssperre (§ 1a<br />
BauGB)<br />
Durch diese Schutzgebote werden die Planungsleitlinien „Wohnbedürfnisse“ und „Belange der Landund<br />
Forstwirtschaft“ besonders hervorgehoben. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen für andere<br />
Nutzungsarten ist allerdings nicht ausgeschlossen. Als Klassenbezeichnung der Bodenschätzung<br />
wird Ackerland „SL4Al 50/47“ 20 , angegeben.<br />
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die vorhandene landwirtschaftliche Fläche (ca.<br />
0,32 ha) durch „Fläche für den Gemeinbedarf - Soziale Zwecke“ nur im notwendigen Umfang in<br />
Anspruch genommen.<br />
Im Anbetracht der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien<br />
und jungen Menschen, der vorhandenen Erschließungssituation ist die Neuinanspruchnahme auch<br />
unter Berücksichtigung der mittleren bis geringen Ertragsfähigkeit des Bodens vertretbar.<br />
5.3. Sonstige Auswirkungen<br />
Durch die Änderung und Verwirklichung des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine nachteiligen<br />
Auswirkungen auf die Lebensumstände der in der Umgebung wohnenden und arbeitenden<br />
Menschen.<br />
Aufgestellt am <strong>18.06.2013</strong><br />
Geändert<br />
am<br />
Ausgefertigt am<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Germering</strong><br />
Fürstenfeldbruck<br />
...................................................... .............................................................<br />
Andreas Haas<br />
Frank Reimann<br />
Oberbürgermeister<br />
Planverfasser<br />
20<br />
Bodenart SL = stark lehmiger Sand<br />
Zustandsstufe 4= Der Zustand der mittleren bis geringe Ertragsfähigkeit.<br />
Entstehung Al: Alluvium. Junge Schwemmlandböden in Talniederungen<br />
Wertzahl 50/47 = Bodenzahl/Ackerzahl<br />
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