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Kappelerhof Planungsbericht [PDF, 410 KB] - Stadt Baden

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<strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong><br />

Revision Baulinien- und Überbauungspläne<br />

Sondernutzungsplanung<br />

Teilgebiet <strong>Kappelerhof</strong><br />

<strong>Planungsbericht</strong> gemäss Art. 47 RPV<br />

27. September 2013 Exemplar provisorische Vorprüfung<br />

ARCOPLAN<br />

Raumplanung, Umweltfragen, GIS-Datenbearbeitung<br />

Lüscher Pfister Keller Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden 056 203 40 20


REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

1. Vorbemerkungen<br />

1.1 Zweck des Berichtes<br />

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Revision der rechtskräftigen<br />

Baulinien- und Überbauungspläne. Er beinhaltet eine Zusammenfassung der<br />

wichtigsten getroffenen Entscheide und soll Transparenz in die Überlegungen<br />

bringen, die der Planung zu Grunde liegen.<br />

Ferner verdeutlicht der <strong>Planungsbericht</strong> die Planungsziele und dient als Arbeitsunterlage<br />

für das weitere Verfahren.<br />

1.2 Aufbau des Berichtes<br />

Der Bericht gliedert sich in folgende zwei Hauptteile:<br />

In den Kapiteln 1 bis 3 werden die allgemeinen Inhalte des Revisionspaketes<br />

3 dargelegt. Diese gelten für alle drei im Entwurf vorliegenden Sondernutzungsplanungen<br />

in den Quartieren Dättwil, <strong>Kappelerhof</strong> und Rütihof.<br />

In den Kapiteln 4 bis 6 werden die gebietsspezifischen Aspekte für die einzelnen<br />

Teilgebiete Dättwil, <strong>Kappelerhof</strong> und Rütihof dargelegt.<br />

1.3 Adressat<br />

Der Bericht richtet sich an die städtischen und kantonalen Behörden, die zuständigen<br />

Planungsabteilungen und Kommissionen der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> sowie an die<br />

Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung.<br />

Nach Abschluss der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage dient er als Grundlage<br />

für das Rechtsetzungsverfahren und den Vollzug.<br />

2. Allgemeine Grundlagen<br />

2.1 Rechtliche Bestimmungen<br />

Die Sondernutzungsplanung basiert auf folgenden bau- und planungsrechtlichen<br />

Grundlagen:<br />

Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG)<br />

vom 19. Januar 1993<br />

Bauverordnung (BauV) vom 25. Mai 2011<br />

Nutzungsplan / Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> vom<br />

24. Januar 1995 und Änderungen vom 23. Oktober 2001 sowie weitere Teiländerungen<br />

vom 22. Juni 2004 (Berufsbildungszentrum BBB) und vom<br />

13. Dezember 2005 (Gartenanlagen, weitere Revisionen)<br />

Zur Zeit wird eine Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung «gesamtes <strong>Stadt</strong>gebiet»<br />

durchgeführt. Die öffentliche Auflage fand vom 29. Juli 2013 bis 27. August<br />

2013 statt.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 1


REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

Die bisher rechtskräftigen Baulinien legen mehrheitlich die Freihaltung der Strassenräume<br />

fest. Entlang der Strassen gelten folgende rechtlichen Bestimmungen:<br />

Bei Kantonsstrassen gilt für Bauten und Anlagen gemäss § 111 BauG ein<br />

Strassenabstand von 6 m.<br />

Bei Gemeindestrassen gilt für Bauten und Anlagen gemäss § 111 BauG seit<br />

dem 1. Januar 2010 ein Strassenabstand von 4 m. § 51 der Bau- und Nutzungsordnung<br />

(BNO) der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, wonach der kommunale Strassenabstand<br />

dem zonengemässen kleinen Grenzabstand gemäss § 11 BNO entspricht,<br />

ist seither nicht mehr massgebend.<br />

2.2 Zielsetzung der Revision<br />

Die Sondernutzungsplanung dient der Verwirklichung folgender Ziele:<br />

Anpassung an verändertes übergeordnetes Bau- und Planungsrecht (RPG,<br />

BauG)<br />

Abstimmung auf Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong><br />

Einbezug der aktuellen Ziele und Bedürfnisse (städtebaulich, verkehrsplanerisch)<br />

Baulinien zweckmässig festlegen (nur so viele Baulinien wie nötig)<br />

Übersichtliche Bewirtschaftung und "einfachere" Zugänglichkeit zu den rechtskräftigen<br />

Baulinien<br />

2.3 Perimeter<br />

Die Perimeter der einzelnen Teilgebiete wurden so festgelegt, dass eine eindeutige<br />

räumliche Abgrenzung möglich ist. Damit können entsprechende Rechtsunsicherheiten<br />

vermieden werden.<br />

Das Teilgebiet Dättwil ist in zwei Planausschnitte unterteilt (Ausschnitt Nord und<br />

Süd), die Teilgebiete <strong>Kappelerhof</strong> und Rütihof sind auf einem Plan dargestellt.<br />

2.4 Bestandteile<br />

Die Sondernutzungsplanung gemäss den §§ 16, 17 und 21 BauG besteht aus<br />

folgenden Unterlagen:<br />

Rechtsverbindlicher Teil<br />

Sondernutzungsplanung<br />

Im Situationsplan 1:1'000 mit Sondernutzungsvorschriften werden die Baulinien<br />

sowie die Strassen- und Weglinien verbindlich festgelegt. Dabei werden nur noch<br />

diejenigen Elemente dargestellt, die beibehalten oder geändert bzw. neu festgelegt<br />

werden sollen.<br />

Die aufzuhebenden Baulinien bzw. Strassen- / Weglinien sowie weitere aufzuhebende<br />

Bestimmungen werden in der Sondernutzungsplanung nicht mehr bezeichnet.<br />

Damit ist eine übersichtlichere Darstellung möglich. Jedoch werden die<br />

aufzuhebenden Überbauungspläne im Genehmigungsinhalt der Legende gesamthaft<br />

aufgeführt und somit klare Rechtsverhältnisse geschaffen.<br />

Neu werden diejenigen Fusswegverbindungen in die Sondernutzungsplanung<br />

aufgenommen, deren Realisierung im öffentlichen Interesse liegt, oder wenn bei<br />

bestehenden Fusswegverbindungen ein öffentliches Durchgangsrecht bewirkt<br />

bzw. beibehalten werden soll. Um eine genügende Rechtswirkung zu erzielen,<br />

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REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

werden die wichtigsten Fusswegverbindungen mittels Strassenlinien mit dem<br />

Hinweis auf das Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG gesichert. Falls nicht der<br />

gesamte Bereich benötigt wird, sind die erforderlichen Wegbreiten im Plan bezeichnet.<br />

Nicht verbindlicher Teil I<br />

Analyseplan<br />

Im Analyseplan werden die generellen Strassenabstände und die rechtskräftigen<br />

Baulinien dargestellt. Diese Gegenüberstellung bildet die Basis für die Beurteilung,<br />

ob die Baulinien aufgehoben, belassen oder neu / geändert festgelegt werden<br />

sollen.<br />

Zudem sind im Analyseplan die wichtigsten Fusswegverbindungen dargestellt,<br />

die planerisch sichergestellt werden sollen.<br />

Schliesslich werden im Analyseplan die weitere Grundlagen dargestellt, welche<br />

für die Beurteilung nötig sind (Zonenabgrenzungen aus Nutzungsplan, inventarisierte<br />

und schützenswerte Bauten / Naturobjekte aus laufender Teilrevision Bauund<br />

Nutzungsordnung, Wald usw.).<br />

Nicht verbindlicher Teil II<br />

<strong>Planungsbericht</strong> gemäss Art. 47 RPV<br />

Der vorliegende <strong>Planungsbericht</strong> hat keine Rechtswirkung. Er dient zur Erläuterung<br />

der Planung.<br />

3. Organisation und Ablauf der Planung<br />

3.1 Arbeitsgruppe<br />

Für die fachliche Begleitung der Revisionsarbeiten wurde eine Arbeitsgruppe mit<br />

sechs Mitgliedern eingesetzt:<br />

Cordula Püstow Projektleiterin Projektleiterin Planung/Fachspezialistin Baubewilligung<br />

Monika Suter<br />

Hugo Aerni<br />

Wladimir Gorko<br />

Paul Keller<br />

Bereichsleiterin Planung<br />

Projektleiter Planung / Fachspezialist Baubewilligungen,<br />

Baukommission<br />

Entwicklungsplanung, Planungskommission<br />

Raumplaner (Auftragnehmer)<br />

3.2 Beratung<br />

Die fachliche Beratung und die Planungsarbeiten wurden P. Keller, Raumplaner<br />

FH FSU übertragen (Firma Arcoplan Ennetbaden).<br />

3.3 Zusammenarbeit, Koordination<br />

Durch die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe "Revision Baulinien- und Überbauungspläne"<br />

werden die hauptsächlich zuständigen Planungsabteilungen und<br />

Kommissionen mit einbezogen. Damit wird eine gegenseitige Information gewährleistet.<br />

Zusätzlich können aktuelle Projekte berücksichtigt werden.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 3


REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

Die Planungskommission wurde über die Entwürfe zur Sondernutzungsplanung<br />

informiert. Dabei wurden wesentliche städtebauliche und / oder verkehrsplanerische<br />

Aspekte erläutert und die Anregungen soweit möglich in die Planung aufgenommen.<br />

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens werden alle zuständigen Planungsabteilungen<br />

informiert und zur Stellungnahme eingeladen.<br />

Damit die Planungsarbeiten zweckmässig abgewickelt werden können, sollen<br />

wichtige Grundsatzentscheide durch den <strong>Stadt</strong>rat getroffen werden (Mitwirkungskonzept,<br />

Verabschiedung Vorprüfung / Mitwirkung usw.).<br />

3.4 Konzept Mitwirkung<br />

Der Ablauf der Sondernutzungsplanung (vgl. 3.5 Ablauf der Planung) wird "offen"<br />

gestaltet, damit die Bevölkerung über die wichtigsten Schritte der Planung orientiert<br />

ist.<br />

In einer öffentlichen Orientierungsversammlung werden die Entwürfe der Bevölkerung<br />

im Quartier vorgestellt. Die Quartiervereine organisieren in der Regel die<br />

entsprechenden Informationsveranstaltungen.<br />

Für die Entwürfe der Sondernutzungsplanung wird parallel zur Vorprüfung ein<br />

Mitwirkungsverfahren nach § 3 BauG durchgeführt. Die Entwürfe werden vom<br />

<strong>Stadt</strong>rat öffentlich bekannt gemacht. Zu den aufgelegten Unterlagen können alle<br />

Personen Einwendungen und Vorschläge einreichen. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens<br />

werden vom <strong>Stadt</strong>rat in einem Bericht zusammengefasst.<br />

3.5 Ablauf der Planung<br />

Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten März bis Mai 2013<br />

Interne Vernehmlassung Juni bis August 2013<br />

Verabschiedung <strong>Stadt</strong>rat z.Hd. kantonale Vorprüfung<br />

Oktober 2013<br />

Kantonale Vorprüfung November bis Dezember 2013<br />

Öffentliche Orientierungsversammlung im Quartier Anfangs Dezember 2013<br />

Mitwirkungsauflage Dezember 2013 bis Januar 2104<br />

Bereinigung Vorprüfung Februar bis März 2014<br />

Behandlung Mitwirkungseingaben Februar bis März 2014<br />

Abschliessende Vorprüfung April bis Mai 2014<br />

Vorbereitung öffentliche Auflage Juni 2014<br />

Öffentliche Auflage (30 Tage) August 2014<br />

Bereinigung der Einwendungen September bis Oktober 2014<br />

Beschluss <strong>Stadt</strong>rat bis ca. Oktober 2014<br />

Genehmigung Departement BVU<br />

nach Programm Dep. BVU<br />

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REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

4. Grundlagen<br />

4.1 Rechtskräftige Sondernutzungspläne<br />

Im Teilgebiet <strong>Kappelerhof</strong> bestehen insgesamt fünf rechtskräftige Sondernutzungspläne.<br />

Diese als Überbauungspläne bezeichneten Sondernutzungspläne<br />

wurden im Zeitraum von 1931 bis 1987 rechtskräftig. Je nach Zeitpunkt der Inkraftsetzung<br />

basieren sie auf unterschiedlichen kantonalen und kommunalen<br />

gesetzlichen Grundlagen. Zudem haben sich im Laufe der Zeit die "Planungsphilosophien"<br />

immer wieder verändert.<br />

Im Gebiet Wilerloch besteht ein kantonaler Überbauungsplan vom 24.08.1971.<br />

Die darin enthaltene Baulinie zieht sich bergseitig entlang der Bruggerstrasse<br />

K117. Sie bezweckte die Freihaltung eines Trassees zum Ausbau der Bruggerstrasse<br />

und liegt im Wald. Ihr Abstand zum bestehenden Fahrbahnrand beträgt<br />

über 20 m.<br />

Im Verzeichnis der Überbauungspläne der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> sind zwei Entwürfe kantonaler<br />

Überbauungspläne vom Oktober 1987 (Schellenackerstrasse-Hotel <strong>Kappelerhof</strong><br />

und Hotel <strong>Kappelerhof</strong>-Buswendeplatz) aufgeführt, für die aber kein öffentlich-rechtliches<br />

Planungsverfahren durchgeführt wurde.<br />

Die Baulinien dienen heute neben der erwähnten verkehrsplanerischen Funktion<br />

in Teilbereichen auch der Erhaltung des charakteristischen Bebauungsmusters<br />

mit nahe bei der Strasse liegenden Gebäuden und grosszügigen rückwärtigen<br />

Gärten. Namentlich im Bereich Schellenackerstrasse / Kräbelistrasse, aber auch<br />

entlang der Bruggerstrasse im Osten des Teilgebiets <strong>Kappelerhof</strong> erfüllen sie<br />

diesbezüglich eine wichtige Funktion.<br />

4.2 Gestaltungspläne<br />

Im Gebiet Ruschebach besteht ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vom 4. März<br />

1996. Dieser Sondernutzungsplan basiert auf der rechtskräftigen Baugesetzgebung.<br />

Er legt die Erschliessung und Überbauung innerhalb des betreffenden Perimeters<br />

grundeigentümerverbindlich fest. Das Areal ist bereits grösstenteils nach<br />

den Vorgaben des Gestaltungsplanes überbaut.<br />

An der Bruggerstrasse Nr. 155 - 117 besteht ein weiterer Gestaltungsplan, dessen<br />

Inhalte baulich umgesetzt wurden. Die Festlegung der Erschliessung und<br />

Überbauung erfolgt in einem separaten Gestaltungsplan.<br />

Im Analyseplan werden die wichtigsten Inhalte (Baufelder, Perimeter) der beiden<br />

Gestaltungspläne dargestellt.<br />

4.3 Perimeter<br />

Der Perimeter des Teilplanes <strong>Kappelerhof</strong> reicht im Norden bis an die Limmat<br />

und im Süden bis an den bewaldeten Hang des Martins- und Unterwilerberges.<br />

Im Osten ist das Teilgebiet <strong>Kappelerhof</strong> durch den Felssporn des Martinsbergs<br />

östlich des Brückenkopfes der Obersiggenthaler Brücke begrenzt, im Westen<br />

endet es an der Gemeindegrenze im Wilerloch.<br />

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REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

5. Umsetzung<br />

Die rechtskräftigen Baulinien sind im Analyseplan dargestellt. Die detaillierte Umsetzung<br />

in die Sondernutzungsplanung wurde anhand einer groben Quartieranalyse<br />

in der Arbeitsgruppe beraten. Die Ergebnisse und die planerischen Erwägungen<br />

werden nachfolgend gebietsweise dargelegt.<br />

1. Bruggerstrasse K117<br />

Im Strassenraum der Bruggerstrasse ist die Typologie der angrenzenden Bebauung<br />

vielfach gut sichtbar. Ganz im Osten (Bruggerstrasse Nr. 91 - 115 / Parzellen<br />

Nr. 2717 - 2356) sind einige Wohngebäude hinter Lärmschutzwänden verborgen.<br />

Einzelne schützenswerte, erhaltenswerte oder ortsbildtypische Objekte hingegen<br />

treten hervor und prägen einen abwechslungsreichen Strassenraum.<br />

Weiter Richtung Westen (Bruggerstrasse Nr. 125, 137, 139 / Parzellen Nr. 2260<br />

und 4767) sind die grossvolumigen Wohnbauten von der Bruggerstrasse her gut<br />

sichtbar und dienen gleichzeitig zur Lärmabschirmung. Im Mittleren Abschnitt der<br />

Bruggerstrasse (Schulanlage <strong>Kappelerhof</strong> bis Restaurant Quelle, Bruggerstrasse<br />

Nr. 141 / Parzelle Nr. 1364) weitet sich der Strassenraum etwas aus, und gewerbliche<br />

Nutzungen der angrenzenden Bauten prägen eine Art "Quartierzentrum".<br />

Gegen den westlichen Rand des Quartiers hin (Bruggerstrasse Nr. 173 -<br />

203 respektive Nr. 168 - 190) prägen kleinvolumige Wohnbauten mit Vorgärten,<br />

die nahe an der Strasse stehen, den Strassenraum. Hier werden die bestehenden<br />

Baulinien im Unterabstand zur K117 teilweise belassen und teilweise neu<br />

festgelegt. Südlich der K117 können die Bauten nahe zur Strasse gesetzt werden,<br />

und so kann mit entsprechender Grundrissgestaltung besser auf die Lärmsituation<br />

reagiert werden. Nördlich der K117 werden mit der Festlegung bzw.<br />

Beibehaltung der Baulinien im Unterabstand für die stark von Immissionen belasteten<br />

Liegenschaften angemessene Entwicklungsoptionen offengehalten.<br />

Im Osten des Quartiers, wo einzelne Baudenkmäler und Inventarobjekte den<br />

Strassenraum prägen, und im Westen, wo kleinvolumige Wohnbauten die Eintrittspforte<br />

ins Quartier und in die <strong>Stadt</strong> markieren, werden die Baulinien im Unterabstand<br />

entlang der Bruggerstrasse belassen oder mit veränderter Lage neu<br />

festgesetzt. Die Baulinien im mittleren Abschnitt werden aufgehoben, ebenso die<br />

kantonale Baulinie im Wilerloch, die den heutigen verkehrsplanerischen Bedürfnissen<br />

nicht mehr entspricht.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 7


REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

Blick stadtauswärts: Schulanlage<br />

und Hotel <strong>Kappelerhof</strong><br />

Restaurant Quelle Bruggerstrasse Nr. 190 - 168<br />

2. Schellenackerstrasse / Kräbelistrasse / Kappelerweg<br />

Enge Strassenräume, schmale Vorgärten und grosszügige private Grünräume<br />

sind typisch für diesen Bereich. Die Strassen folgen nur teilweise der Topographie<br />

des Hanges, wodurch eine eher unübersichtliche Situation entsteht. Die<br />

vielfach entlang der Strasse verlaufenden Bauzeilen geben dem Quartier eine<br />

gewisse Identität und führen zu grosszügigen Grünräumen.<br />

Kräbelistrasse<br />

Schild Kräbelistrasse / Schellenackerstrasse<br />

Die Baulinien aus dem Jahr 1931 bleiben grösstenteils bestehen und werden<br />

oberhalb des Kappelerweges nach dem gleichen Muster durch eine neue Baulinie<br />

ergänzt. Zudem soll die Überbaubarkeit der drei Parzellen Nr. 2320, 2590<br />

und 2625 an der Kräbelistrasse durch neue Baulinien im Unterabstand gewährleistet<br />

werden.<br />

3. Neuere dichte Wohnbauten auf der Höhe Oberer <strong>Kappelerhof</strong> / Chilemattweg<br />

Chilemattweg<br />

Kornfeldweg<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 8


REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />

PAKET 3, KAPPELERHOF<br />

In der dicht bebauten W4-Zone sind nur entlang des Chilemattweges Baulinien<br />

vorhanden. Sie werden am Nordrand des Weges belassen resp. mit veränderter<br />

Lage neu festgesetzt, wo sie den regulären Strassenabstand wesentlich unterschreiten<br />

und bestehende einheitlich gestaltete Gebäude umfahren.<br />

3a Querverbindung Schulanlage Kapelerhof / Kornfeldweg<br />

Vom Primarschulhaus wird eine Querverbindung in Richtung Süden dargestellt,<br />

um ein möglichst direkte Verbindung zur Turnhalle ermöglichen zu können<br />

4. Im Ifang<br />

Dieser Bereich ist hauptsächlich durch ältere Reiheneinfamilienhäuser geprägt,<br />

die vor der laufenden Teilrevision als erhaltenswerte Objekte inventarisiert waren.<br />

Der Strassenraum, bestehend aus Strassen und Vorgärten, wirkt offen und<br />

wird durch zahlreiche Gehölzstrukturen der angrenzenden Gärten geprägt. Die<br />

Mehrfamilienhaussiedlung in der östlichen Fortsetzung der Stockmattstrasse<br />

unterbindet eine direkte Fusswegverbindung, die sich ansonsten durch den gesamten<br />

<strong>Kappelerhof</strong> parallel zur Bruggerstrasse erstreckt.<br />

Stockmattstrasse Im Ifang Mehrfamilienhaussiedlung in der<br />

östlichen Fortsetzung der<br />

Stockmattstrasse<br />

Die bestehenden Baulinien aus dem Jahr 1931 werden grösstenteils durch den<br />

regulären Strassenabstand abgedeckt. Sie werden aufgehoben. In den wenigen<br />

Bereichen, wo der Strassenabstand unterschritten wird, sind Umbauten und Ausbauten<br />

im Rahmen der Besitzstandsgarantie weiterhin möglich. Ebenfalls aufgehoben<br />

werden die Baulinien aus dem Jahr 1962. Die Verlängerung der Stockmattstrasse<br />

ist eine Privatstrasse, in welcher die Baulinien kein städtebauliches<br />

Konzept erkennen lassen. Lediglich die bedeutende Fusswegverbindung zwischen<br />

Stockmattstrasse und der Bushaltestelle "Kapelle" an der Bruggerstrasse<br />

bzw. weiter Richtung Osten zum Chilemattweg wird durch einem entsprechenden<br />

Eintrag im Sondernutzungsplan sichergestellt.<br />

5. Stockmattstrasse / Fluhmattstrasse (West) / Eulenweg<br />

Stockmattstrasse<br />

Fluhmattstrasse<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 9

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