Kappelerhof Planungsbericht [PDF, 410 KB] - Stadt Baden
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<strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong><br />
Revision Baulinien- und Überbauungspläne<br />
Sondernutzungsplanung<br />
Teilgebiet <strong>Kappelerhof</strong><br />
<strong>Planungsbericht</strong> gemäss Art. 47 RPV<br />
27. September 2013 Exemplar provisorische Vorprüfung<br />
ARCOPLAN<br />
Raumplanung, Umweltfragen, GIS-Datenbearbeitung<br />
Lüscher Pfister Keller Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden 056 203 40 20
REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
1. Vorbemerkungen<br />
1.1 Zweck des Berichtes<br />
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Revision der rechtskräftigen<br />
Baulinien- und Überbauungspläne. Er beinhaltet eine Zusammenfassung der<br />
wichtigsten getroffenen Entscheide und soll Transparenz in die Überlegungen<br />
bringen, die der Planung zu Grunde liegen.<br />
Ferner verdeutlicht der <strong>Planungsbericht</strong> die Planungsziele und dient als Arbeitsunterlage<br />
für das weitere Verfahren.<br />
1.2 Aufbau des Berichtes<br />
Der Bericht gliedert sich in folgende zwei Hauptteile:<br />
In den Kapiteln 1 bis 3 werden die allgemeinen Inhalte des Revisionspaketes<br />
3 dargelegt. Diese gelten für alle drei im Entwurf vorliegenden Sondernutzungsplanungen<br />
in den Quartieren Dättwil, <strong>Kappelerhof</strong> und Rütihof.<br />
In den Kapiteln 4 bis 6 werden die gebietsspezifischen Aspekte für die einzelnen<br />
Teilgebiete Dättwil, <strong>Kappelerhof</strong> und Rütihof dargelegt.<br />
1.3 Adressat<br />
Der Bericht richtet sich an die städtischen und kantonalen Behörden, die zuständigen<br />
Planungsabteilungen und Kommissionen der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> sowie an die<br />
Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung.<br />
Nach Abschluss der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage dient er als Grundlage<br />
für das Rechtsetzungsverfahren und den Vollzug.<br />
2. Allgemeine Grundlagen<br />
2.1 Rechtliche Bestimmungen<br />
Die Sondernutzungsplanung basiert auf folgenden bau- und planungsrechtlichen<br />
Grundlagen:<br />
Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG)<br />
vom 19. Januar 1993<br />
Bauverordnung (BauV) vom 25. Mai 2011<br />
Nutzungsplan / Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> vom<br />
24. Januar 1995 und Änderungen vom 23. Oktober 2001 sowie weitere Teiländerungen<br />
vom 22. Juni 2004 (Berufsbildungszentrum BBB) und vom<br />
13. Dezember 2005 (Gartenanlagen, weitere Revisionen)<br />
Zur Zeit wird eine Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung «gesamtes <strong>Stadt</strong>gebiet»<br />
durchgeführt. Die öffentliche Auflage fand vom 29. Juli 2013 bis 27. August<br />
2013 statt.<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 1
REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
Die bisher rechtskräftigen Baulinien legen mehrheitlich die Freihaltung der Strassenräume<br />
fest. Entlang der Strassen gelten folgende rechtlichen Bestimmungen:<br />
Bei Kantonsstrassen gilt für Bauten und Anlagen gemäss § 111 BauG ein<br />
Strassenabstand von 6 m.<br />
Bei Gemeindestrassen gilt für Bauten und Anlagen gemäss § 111 BauG seit<br />
dem 1. Januar 2010 ein Strassenabstand von 4 m. § 51 der Bau- und Nutzungsordnung<br />
(BNO) der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>, wonach der kommunale Strassenabstand<br />
dem zonengemässen kleinen Grenzabstand gemäss § 11 BNO entspricht,<br />
ist seither nicht mehr massgebend.<br />
2.2 Zielsetzung der Revision<br />
Die Sondernutzungsplanung dient der Verwirklichung folgender Ziele:<br />
Anpassung an verändertes übergeordnetes Bau- und Planungsrecht (RPG,<br />
BauG)<br />
Abstimmung auf Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong><br />
Einbezug der aktuellen Ziele und Bedürfnisse (städtebaulich, verkehrsplanerisch)<br />
Baulinien zweckmässig festlegen (nur so viele Baulinien wie nötig)<br />
Übersichtliche Bewirtschaftung und "einfachere" Zugänglichkeit zu den rechtskräftigen<br />
Baulinien<br />
2.3 Perimeter<br />
Die Perimeter der einzelnen Teilgebiete wurden so festgelegt, dass eine eindeutige<br />
räumliche Abgrenzung möglich ist. Damit können entsprechende Rechtsunsicherheiten<br />
vermieden werden.<br />
Das Teilgebiet Dättwil ist in zwei Planausschnitte unterteilt (Ausschnitt Nord und<br />
Süd), die Teilgebiete <strong>Kappelerhof</strong> und Rütihof sind auf einem Plan dargestellt.<br />
2.4 Bestandteile<br />
Die Sondernutzungsplanung gemäss den §§ 16, 17 und 21 BauG besteht aus<br />
folgenden Unterlagen:<br />
Rechtsverbindlicher Teil<br />
Sondernutzungsplanung<br />
Im Situationsplan 1:1'000 mit Sondernutzungsvorschriften werden die Baulinien<br />
sowie die Strassen- und Weglinien verbindlich festgelegt. Dabei werden nur noch<br />
diejenigen Elemente dargestellt, die beibehalten oder geändert bzw. neu festgelegt<br />
werden sollen.<br />
Die aufzuhebenden Baulinien bzw. Strassen- / Weglinien sowie weitere aufzuhebende<br />
Bestimmungen werden in der Sondernutzungsplanung nicht mehr bezeichnet.<br />
Damit ist eine übersichtlichere Darstellung möglich. Jedoch werden die<br />
aufzuhebenden Überbauungspläne im Genehmigungsinhalt der Legende gesamthaft<br />
aufgeführt und somit klare Rechtsverhältnisse geschaffen.<br />
Neu werden diejenigen Fusswegverbindungen in die Sondernutzungsplanung<br />
aufgenommen, deren Realisierung im öffentlichen Interesse liegt, oder wenn bei<br />
bestehenden Fusswegverbindungen ein öffentliches Durchgangsrecht bewirkt<br />
bzw. beibehalten werden soll. Um eine genügende Rechtswirkung zu erzielen,<br />
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REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
werden die wichtigsten Fusswegverbindungen mittels Strassenlinien mit dem<br />
Hinweis auf das Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG gesichert. Falls nicht der<br />
gesamte Bereich benötigt wird, sind die erforderlichen Wegbreiten im Plan bezeichnet.<br />
Nicht verbindlicher Teil I<br />
Analyseplan<br />
Im Analyseplan werden die generellen Strassenabstände und die rechtskräftigen<br />
Baulinien dargestellt. Diese Gegenüberstellung bildet die Basis für die Beurteilung,<br />
ob die Baulinien aufgehoben, belassen oder neu / geändert festgelegt werden<br />
sollen.<br />
Zudem sind im Analyseplan die wichtigsten Fusswegverbindungen dargestellt,<br />
die planerisch sichergestellt werden sollen.<br />
Schliesslich werden im Analyseplan die weitere Grundlagen dargestellt, welche<br />
für die Beurteilung nötig sind (Zonenabgrenzungen aus Nutzungsplan, inventarisierte<br />
und schützenswerte Bauten / Naturobjekte aus laufender Teilrevision Bauund<br />
Nutzungsordnung, Wald usw.).<br />
Nicht verbindlicher Teil II<br />
<strong>Planungsbericht</strong> gemäss Art. 47 RPV<br />
Der vorliegende <strong>Planungsbericht</strong> hat keine Rechtswirkung. Er dient zur Erläuterung<br />
der Planung.<br />
3. Organisation und Ablauf der Planung<br />
3.1 Arbeitsgruppe<br />
Für die fachliche Begleitung der Revisionsarbeiten wurde eine Arbeitsgruppe mit<br />
sechs Mitgliedern eingesetzt:<br />
Cordula Püstow Projektleiterin Projektleiterin Planung/Fachspezialistin Baubewilligung<br />
Monika Suter<br />
Hugo Aerni<br />
Wladimir Gorko<br />
Paul Keller<br />
Bereichsleiterin Planung<br />
Projektleiter Planung / Fachspezialist Baubewilligungen,<br />
Baukommission<br />
Entwicklungsplanung, Planungskommission<br />
Raumplaner (Auftragnehmer)<br />
3.2 Beratung<br />
Die fachliche Beratung und die Planungsarbeiten wurden P. Keller, Raumplaner<br />
FH FSU übertragen (Firma Arcoplan Ennetbaden).<br />
3.3 Zusammenarbeit, Koordination<br />
Durch die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe "Revision Baulinien- und Überbauungspläne"<br />
werden die hauptsächlich zuständigen Planungsabteilungen und<br />
Kommissionen mit einbezogen. Damit wird eine gegenseitige Information gewährleistet.<br />
Zusätzlich können aktuelle Projekte berücksichtigt werden.<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 3
REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
Die Planungskommission wurde über die Entwürfe zur Sondernutzungsplanung<br />
informiert. Dabei wurden wesentliche städtebauliche und / oder verkehrsplanerische<br />
Aspekte erläutert und die Anregungen soweit möglich in die Planung aufgenommen.<br />
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens werden alle zuständigen Planungsabteilungen<br />
informiert und zur Stellungnahme eingeladen.<br />
Damit die Planungsarbeiten zweckmässig abgewickelt werden können, sollen<br />
wichtige Grundsatzentscheide durch den <strong>Stadt</strong>rat getroffen werden (Mitwirkungskonzept,<br />
Verabschiedung Vorprüfung / Mitwirkung usw.).<br />
3.4 Konzept Mitwirkung<br />
Der Ablauf der Sondernutzungsplanung (vgl. 3.5 Ablauf der Planung) wird "offen"<br />
gestaltet, damit die Bevölkerung über die wichtigsten Schritte der Planung orientiert<br />
ist.<br />
In einer öffentlichen Orientierungsversammlung werden die Entwürfe der Bevölkerung<br />
im Quartier vorgestellt. Die Quartiervereine organisieren in der Regel die<br />
entsprechenden Informationsveranstaltungen.<br />
Für die Entwürfe der Sondernutzungsplanung wird parallel zur Vorprüfung ein<br />
Mitwirkungsverfahren nach § 3 BauG durchgeführt. Die Entwürfe werden vom<br />
<strong>Stadt</strong>rat öffentlich bekannt gemacht. Zu den aufgelegten Unterlagen können alle<br />
Personen Einwendungen und Vorschläge einreichen. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens<br />
werden vom <strong>Stadt</strong>rat in einem Bericht zusammengefasst.<br />
3.5 Ablauf der Planung<br />
Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten März bis Mai 2013<br />
Interne Vernehmlassung Juni bis August 2013<br />
Verabschiedung <strong>Stadt</strong>rat z.Hd. kantonale Vorprüfung<br />
Oktober 2013<br />
Kantonale Vorprüfung November bis Dezember 2013<br />
Öffentliche Orientierungsversammlung im Quartier Anfangs Dezember 2013<br />
Mitwirkungsauflage Dezember 2013 bis Januar 2104<br />
Bereinigung Vorprüfung Februar bis März 2014<br />
Behandlung Mitwirkungseingaben Februar bis März 2014<br />
Abschliessende Vorprüfung April bis Mai 2014<br />
Vorbereitung öffentliche Auflage Juni 2014<br />
Öffentliche Auflage (30 Tage) August 2014<br />
Bereinigung der Einwendungen September bis Oktober 2014<br />
Beschluss <strong>Stadt</strong>rat bis ca. Oktober 2014<br />
Genehmigung Departement BVU<br />
nach Programm Dep. BVU<br />
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REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
4. Grundlagen<br />
4.1 Rechtskräftige Sondernutzungspläne<br />
Im Teilgebiet <strong>Kappelerhof</strong> bestehen insgesamt fünf rechtskräftige Sondernutzungspläne.<br />
Diese als Überbauungspläne bezeichneten Sondernutzungspläne<br />
wurden im Zeitraum von 1931 bis 1987 rechtskräftig. Je nach Zeitpunkt der Inkraftsetzung<br />
basieren sie auf unterschiedlichen kantonalen und kommunalen<br />
gesetzlichen Grundlagen. Zudem haben sich im Laufe der Zeit die "Planungsphilosophien"<br />
immer wieder verändert.<br />
Im Gebiet Wilerloch besteht ein kantonaler Überbauungsplan vom 24.08.1971.<br />
Die darin enthaltene Baulinie zieht sich bergseitig entlang der Bruggerstrasse<br />
K117. Sie bezweckte die Freihaltung eines Trassees zum Ausbau der Bruggerstrasse<br />
und liegt im Wald. Ihr Abstand zum bestehenden Fahrbahnrand beträgt<br />
über 20 m.<br />
Im Verzeichnis der Überbauungspläne der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> sind zwei Entwürfe kantonaler<br />
Überbauungspläne vom Oktober 1987 (Schellenackerstrasse-Hotel <strong>Kappelerhof</strong><br />
und Hotel <strong>Kappelerhof</strong>-Buswendeplatz) aufgeführt, für die aber kein öffentlich-rechtliches<br />
Planungsverfahren durchgeführt wurde.<br />
Die Baulinien dienen heute neben der erwähnten verkehrsplanerischen Funktion<br />
in Teilbereichen auch der Erhaltung des charakteristischen Bebauungsmusters<br />
mit nahe bei der Strasse liegenden Gebäuden und grosszügigen rückwärtigen<br />
Gärten. Namentlich im Bereich Schellenackerstrasse / Kräbelistrasse, aber auch<br />
entlang der Bruggerstrasse im Osten des Teilgebiets <strong>Kappelerhof</strong> erfüllen sie<br />
diesbezüglich eine wichtige Funktion.<br />
4.2 Gestaltungspläne<br />
Im Gebiet Ruschebach besteht ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vom 4. März<br />
1996. Dieser Sondernutzungsplan basiert auf der rechtskräftigen Baugesetzgebung.<br />
Er legt die Erschliessung und Überbauung innerhalb des betreffenden Perimeters<br />
grundeigentümerverbindlich fest. Das Areal ist bereits grösstenteils nach<br />
den Vorgaben des Gestaltungsplanes überbaut.<br />
An der Bruggerstrasse Nr. 155 - 117 besteht ein weiterer Gestaltungsplan, dessen<br />
Inhalte baulich umgesetzt wurden. Die Festlegung der Erschliessung und<br />
Überbauung erfolgt in einem separaten Gestaltungsplan.<br />
Im Analyseplan werden die wichtigsten Inhalte (Baufelder, Perimeter) der beiden<br />
Gestaltungspläne dargestellt.<br />
4.3 Perimeter<br />
Der Perimeter des Teilplanes <strong>Kappelerhof</strong> reicht im Norden bis an die Limmat<br />
und im Süden bis an den bewaldeten Hang des Martins- und Unterwilerberges.<br />
Im Osten ist das Teilgebiet <strong>Kappelerhof</strong> durch den Felssporn des Martinsbergs<br />
östlich des Brückenkopfes der Obersiggenthaler Brücke begrenzt, im Westen<br />
endet es an der Gemeindegrenze im Wilerloch.<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 6
REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
5. Umsetzung<br />
Die rechtskräftigen Baulinien sind im Analyseplan dargestellt. Die detaillierte Umsetzung<br />
in die Sondernutzungsplanung wurde anhand einer groben Quartieranalyse<br />
in der Arbeitsgruppe beraten. Die Ergebnisse und die planerischen Erwägungen<br />
werden nachfolgend gebietsweise dargelegt.<br />
1. Bruggerstrasse K117<br />
Im Strassenraum der Bruggerstrasse ist die Typologie der angrenzenden Bebauung<br />
vielfach gut sichtbar. Ganz im Osten (Bruggerstrasse Nr. 91 - 115 / Parzellen<br />
Nr. 2717 - 2356) sind einige Wohngebäude hinter Lärmschutzwänden verborgen.<br />
Einzelne schützenswerte, erhaltenswerte oder ortsbildtypische Objekte hingegen<br />
treten hervor und prägen einen abwechslungsreichen Strassenraum.<br />
Weiter Richtung Westen (Bruggerstrasse Nr. 125, 137, 139 / Parzellen Nr. 2260<br />
und 4767) sind die grossvolumigen Wohnbauten von der Bruggerstrasse her gut<br />
sichtbar und dienen gleichzeitig zur Lärmabschirmung. Im Mittleren Abschnitt der<br />
Bruggerstrasse (Schulanlage <strong>Kappelerhof</strong> bis Restaurant Quelle, Bruggerstrasse<br />
Nr. 141 / Parzelle Nr. 1364) weitet sich der Strassenraum etwas aus, und gewerbliche<br />
Nutzungen der angrenzenden Bauten prägen eine Art "Quartierzentrum".<br />
Gegen den westlichen Rand des Quartiers hin (Bruggerstrasse Nr. 173 -<br />
203 respektive Nr. 168 - 190) prägen kleinvolumige Wohnbauten mit Vorgärten,<br />
die nahe an der Strasse stehen, den Strassenraum. Hier werden die bestehenden<br />
Baulinien im Unterabstand zur K117 teilweise belassen und teilweise neu<br />
festgelegt. Südlich der K117 können die Bauten nahe zur Strasse gesetzt werden,<br />
und so kann mit entsprechender Grundrissgestaltung besser auf die Lärmsituation<br />
reagiert werden. Nördlich der K117 werden mit der Festlegung bzw.<br />
Beibehaltung der Baulinien im Unterabstand für die stark von Immissionen belasteten<br />
Liegenschaften angemessene Entwicklungsoptionen offengehalten.<br />
Im Osten des Quartiers, wo einzelne Baudenkmäler und Inventarobjekte den<br />
Strassenraum prägen, und im Westen, wo kleinvolumige Wohnbauten die Eintrittspforte<br />
ins Quartier und in die <strong>Stadt</strong> markieren, werden die Baulinien im Unterabstand<br />
entlang der Bruggerstrasse belassen oder mit veränderter Lage neu<br />
festgesetzt. Die Baulinien im mittleren Abschnitt werden aufgehoben, ebenso die<br />
kantonale Baulinie im Wilerloch, die den heutigen verkehrsplanerischen Bedürfnissen<br />
nicht mehr entspricht.<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 7
REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
Blick stadtauswärts: Schulanlage<br />
und Hotel <strong>Kappelerhof</strong><br />
Restaurant Quelle Bruggerstrasse Nr. 190 - 168<br />
2. Schellenackerstrasse / Kräbelistrasse / Kappelerweg<br />
Enge Strassenräume, schmale Vorgärten und grosszügige private Grünräume<br />
sind typisch für diesen Bereich. Die Strassen folgen nur teilweise der Topographie<br />
des Hanges, wodurch eine eher unübersichtliche Situation entsteht. Die<br />
vielfach entlang der Strasse verlaufenden Bauzeilen geben dem Quartier eine<br />
gewisse Identität und führen zu grosszügigen Grünräumen.<br />
Kräbelistrasse<br />
Schild Kräbelistrasse / Schellenackerstrasse<br />
Die Baulinien aus dem Jahr 1931 bleiben grösstenteils bestehen und werden<br />
oberhalb des Kappelerweges nach dem gleichen Muster durch eine neue Baulinie<br />
ergänzt. Zudem soll die Überbaubarkeit der drei Parzellen Nr. 2320, 2590<br />
und 2625 an der Kräbelistrasse durch neue Baulinien im Unterabstand gewährleistet<br />
werden.<br />
3. Neuere dichte Wohnbauten auf der Höhe Oberer <strong>Kappelerhof</strong> / Chilemattweg<br />
Chilemattweg<br />
Kornfeldweg<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 8
REVISION BAULINIEN- UND ÜBERBAUUNGSPLÄNE<br />
PAKET 3, KAPPELERHOF<br />
In der dicht bebauten W4-Zone sind nur entlang des Chilemattweges Baulinien<br />
vorhanden. Sie werden am Nordrand des Weges belassen resp. mit veränderter<br />
Lage neu festgesetzt, wo sie den regulären Strassenabstand wesentlich unterschreiten<br />
und bestehende einheitlich gestaltete Gebäude umfahren.<br />
3a Querverbindung Schulanlage Kapelerhof / Kornfeldweg<br />
Vom Primarschulhaus wird eine Querverbindung in Richtung Süden dargestellt,<br />
um ein möglichst direkte Verbindung zur Turnhalle ermöglichen zu können<br />
4. Im Ifang<br />
Dieser Bereich ist hauptsächlich durch ältere Reiheneinfamilienhäuser geprägt,<br />
die vor der laufenden Teilrevision als erhaltenswerte Objekte inventarisiert waren.<br />
Der Strassenraum, bestehend aus Strassen und Vorgärten, wirkt offen und<br />
wird durch zahlreiche Gehölzstrukturen der angrenzenden Gärten geprägt. Die<br />
Mehrfamilienhaussiedlung in der östlichen Fortsetzung der Stockmattstrasse<br />
unterbindet eine direkte Fusswegverbindung, die sich ansonsten durch den gesamten<br />
<strong>Kappelerhof</strong> parallel zur Bruggerstrasse erstreckt.<br />
Stockmattstrasse Im Ifang Mehrfamilienhaussiedlung in der<br />
östlichen Fortsetzung der<br />
Stockmattstrasse<br />
Die bestehenden Baulinien aus dem Jahr 1931 werden grösstenteils durch den<br />
regulären Strassenabstand abgedeckt. Sie werden aufgehoben. In den wenigen<br />
Bereichen, wo der Strassenabstand unterschritten wird, sind Umbauten und Ausbauten<br />
im Rahmen der Besitzstandsgarantie weiterhin möglich. Ebenfalls aufgehoben<br />
werden die Baulinien aus dem Jahr 1962. Die Verlängerung der Stockmattstrasse<br />
ist eine Privatstrasse, in welcher die Baulinien kein städtebauliches<br />
Konzept erkennen lassen. Lediglich die bedeutende Fusswegverbindung zwischen<br />
Stockmattstrasse und der Bushaltestelle "Kapelle" an der Bruggerstrasse<br />
bzw. weiter Richtung Osten zum Chilemattweg wird durch einem entsprechenden<br />
Eintrag im Sondernutzungsplan sichergestellt.<br />
5. Stockmattstrasse / Fluhmattstrasse (West) / Eulenweg<br />
Stockmattstrasse<br />
Fluhmattstrasse<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 9