Drucksache Nr. GR 82/2013 - Stadt Bietigheim-Bissingen
Drucksache Nr. GR 82/2013 - Stadt Bietigheim-Bissingen
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STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN <strong>Drucksache</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>GR</strong> <strong>82</strong>/<strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsamt<br />
öffentlich<br />
den 26.09.<strong>2013</strong><br />
I. Vorlage an<br />
Technischer Ausschuss am 10.10.<strong>2013</strong> Vorberatung<br />
Gemeinderat am 22.10.<strong>2013</strong> Beschlussfassung<br />
Betreff:<br />
Bebauungsplan "<strong>GR</strong>OSSINGERSHEIMER- / RATHENAUSTRASSE"<br />
Planbereich 2.5<br />
- beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB -<br />
- Aufstellungsbeschlüsse und Zustimmung zur städtebaulichen Konzeption<br />
Anlagen:<br />
1. Abgrenzungsplan<br />
2. städtebauliche Konzeption<br />
II.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der vorliegenden städtebaulichen Konzeption wird zugestimmt. Auf Grundlage dieser Konzeption<br />
wird für den Bereich "<strong>GR</strong>OSSINGERSHEIMER- / RATHENAUSTRASSE", Planbereich 2.5, ein Bebauungsplan<br />
im beschleunigten Verfahren aufgestellt mit<br />
1. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)<br />
2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan des <strong>Stadt</strong>entwicklungsamts<br />
vom 10.10.<strong>2013</strong> und umfasst die Flächen der Flurstücke 5924, 5941, 5942, 5943/1, 5943/2, 5944,<br />
5939, 5938/2, 5940, 5924/1, 5924/2, 5924/3, 5924/4, 5925, 5925/4, 5926/3, 5936/2, 5936/1, 5926/4,<br />
5936, 5937, 5938, 5938/1, 5938/4, 5945 sowie Teile der Flurstücke 5925/1, 5964, 5927 und 5922/1<br />
auf Gemarkung <strong>Bietigheim</strong>.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt das planungsrechtliche Verfahren durchzuführen.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
keine
- 2 - <strong>GR</strong> <strong>82</strong>/<strong>2013</strong><br />
III.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
1. Erfordernis der Planaufstellung<br />
Im Bereich der Großingersheimer Straße stehen mehrere Grundstücke zum Verkauf, die sich für<br />
eine ergänzende Wohnbebauung eignen. Diverse Anfragen und Baugesuche von Wohnbauträgern<br />
liegen vor.<br />
Das geltende Planungsrecht weist derzeit keinen qualifizierten Bebauungsplan zur Steuerung und<br />
Neuordnung des Gebiets aus. Die eingehenden Baugesuche wären daher nach § 34 BauGB zu<br />
behandeln und müssten sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Entlang der Großingersheimer,<br />
Rathenau- und der Forststraße sind lediglich genehmigte Baulinien festgelegt. Danach<br />
wäre eine Bebauung der innenliegenden Grundstücke nicht möglich.<br />
Von einer Neuordnung des Gesamtgebiets betroffen sind die rechtskräftigen Ortsbaupläne:<br />
• „Großingersheimer-/Champigny-/Forst-/Moltkestraße“, rechtskräftig seit dem 09.11.1929<br />
• "nördl. der Großingersheimer Straße Siedlung Sand Teil I", rechtskräftig seit dem 22.03.1937<br />
• „Lorenzen“, rechtskräftig seit dem 16.03.1938<br />
Für eine geordnete und maßvolle Nachverdichtung mit Wohngebäuden wird die Aufstellung eines<br />
qualifizierten Bebauungsplans erforderlich.<br />
2. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />
Entlang der Großingersheimer Straße sind Mehrfamilienhäuser geplant. Die Erschließung erfolgt<br />
über die Großingersheimer Straße. Durch die Anpassung der Gebäude an die Hanglage sind die<br />
integrierten Tiefgaragen auf Straßenniveau anfahrbar. Die Höhenentwicklung orientiert sich an<br />
der Umgebungsbebauung: vorgesehen sind bis zu drei Geschosse mit Flachdach. Die Bebauung<br />
ist aufgrund der Hanglage von der Großingersheimer Straße zurückgesetzt, so dass die Südseiten<br />
der Gebäude optimal nutzbar sind und die Gebäude aber dennoch nicht als vier- bis fünfgeschossige<br />
Bebauung von der Großingersheimer Straße aus in Erscheinung treten.<br />
Neben der Bebauung im Norden bietet sich die Möglichkeit, über einen Stichweg ein Ensemble<br />
von drei Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im ruhigen Innenbereich des Baublockes zwischen der<br />
Großingersheimer-, Rathenau- und der Forststraße zu erschließen. Dies auch vor dem Hintergrund<br />
der großen Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern in <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>. Das<br />
Maß der baulichen Nutzung sieht, entsprechend der Umgebung, zwei Vollgeschosse mit Satteldach<br />
vor.<br />
Im Zuge der Planung soll darüber hinaus eine Verbesserung der Geh-/ Radwegsituation entlang<br />
der Großingersheimer Straße untersucht werden.<br />
Im nächsten Verfahrensschritt sollen die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Behördenbeteiligung<br />
stattfinden.<br />
Kessing<br />
Oberbürgermeister