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Drucksache Nr. GR 82/2013 - Stadt Bietigheim-Bissingen

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STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN <strong>Drucksache</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>GR</strong> <strong>82</strong>/<strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsamt<br />

öffentlich<br />

den 26.09.<strong>2013</strong><br />

I. Vorlage an<br />

Technischer Ausschuss am 10.10.<strong>2013</strong> Vorberatung<br />

Gemeinderat am 22.10.<strong>2013</strong> Beschlussfassung<br />

Betreff:<br />

Bebauungsplan "<strong>GR</strong>OSSINGERSHEIMER- / RATHENAUSTRASSE"<br />

Planbereich 2.5<br />

- beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB -<br />

- Aufstellungsbeschlüsse und Zustimmung zur städtebaulichen Konzeption<br />

Anlagen:<br />

1. Abgrenzungsplan<br />

2. städtebauliche Konzeption<br />

II.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der vorliegenden städtebaulichen Konzeption wird zugestimmt. Auf Grundlage dieser Konzeption<br />

wird für den Bereich "<strong>GR</strong>OSSINGERSHEIMER- / RATHENAUSTRASSE", Planbereich 2.5, ein Bebauungsplan<br />

im beschleunigten Verfahren aufgestellt mit<br />

1. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)<br />

2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan des <strong>Stadt</strong>entwicklungsamts<br />

vom 10.10.<strong>2013</strong> und umfasst die Flächen der Flurstücke 5924, 5941, 5942, 5943/1, 5943/2, 5944,<br />

5939, 5938/2, 5940, 5924/1, 5924/2, 5924/3, 5924/4, 5925, 5925/4, 5926/3, 5936/2, 5936/1, 5926/4,<br />

5936, 5937, 5938, 5938/1, 5938/4, 5945 sowie Teile der Flurstücke 5925/1, 5964, 5927 und 5922/1<br />

auf Gemarkung <strong>Bietigheim</strong>.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das planungsrechtliche Verfahren durchzuführen.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

keine


- 2 - <strong>GR</strong> <strong>82</strong>/<strong>2013</strong><br />

III.<br />

Sachdarstellung und Begründung:<br />

1. Erfordernis der Planaufstellung<br />

Im Bereich der Großingersheimer Straße stehen mehrere Grundstücke zum Verkauf, die sich für<br />

eine ergänzende Wohnbebauung eignen. Diverse Anfragen und Baugesuche von Wohnbauträgern<br />

liegen vor.<br />

Das geltende Planungsrecht weist derzeit keinen qualifizierten Bebauungsplan zur Steuerung und<br />

Neuordnung des Gebiets aus. Die eingehenden Baugesuche wären daher nach § 34 BauGB zu<br />

behandeln und müssten sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Entlang der Großingersheimer,<br />

Rathenau- und der Forststraße sind lediglich genehmigte Baulinien festgelegt. Danach<br />

wäre eine Bebauung der innenliegenden Grundstücke nicht möglich.<br />

Von einer Neuordnung des Gesamtgebiets betroffen sind die rechtskräftigen Ortsbaupläne:<br />

• „Großingersheimer-/Champigny-/Forst-/Moltkestraße“, rechtskräftig seit dem 09.11.1929<br />

• "nördl. der Großingersheimer Straße Siedlung Sand Teil I", rechtskräftig seit dem 22.03.1937<br />

• „Lorenzen“, rechtskräftig seit dem 16.03.1938<br />

Für eine geordnete und maßvolle Nachverdichtung mit Wohngebäuden wird die Aufstellung eines<br />

qualifizierten Bebauungsplans erforderlich.<br />

2. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />

Entlang der Großingersheimer Straße sind Mehrfamilienhäuser geplant. Die Erschließung erfolgt<br />

über die Großingersheimer Straße. Durch die Anpassung der Gebäude an die Hanglage sind die<br />

integrierten Tiefgaragen auf Straßenniveau anfahrbar. Die Höhenentwicklung orientiert sich an<br />

der Umgebungsbebauung: vorgesehen sind bis zu drei Geschosse mit Flachdach. Die Bebauung<br />

ist aufgrund der Hanglage von der Großingersheimer Straße zurückgesetzt, so dass die Südseiten<br />

der Gebäude optimal nutzbar sind und die Gebäude aber dennoch nicht als vier- bis fünfgeschossige<br />

Bebauung von der Großingersheimer Straße aus in Erscheinung treten.<br />

Neben der Bebauung im Norden bietet sich die Möglichkeit, über einen Stichweg ein Ensemble<br />

von drei Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im ruhigen Innenbereich des Baublockes zwischen der<br />

Großingersheimer-, Rathenau- und der Forststraße zu erschließen. Dies auch vor dem Hintergrund<br />

der großen Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern in <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>. Das<br />

Maß der baulichen Nutzung sieht, entsprechend der Umgebung, zwei Vollgeschosse mit Satteldach<br />

vor.<br />

Im Zuge der Planung soll darüber hinaus eine Verbesserung der Geh-/ Radwegsituation entlang<br />

der Großingersheimer Straße untersucht werden.<br />

Im nächsten Verfahrensschritt sollen die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Behördenbeteiligung<br />

stattfinden.<br />

Kessing<br />

Oberbürgermeister

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