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Niederschrift - Stadt Braunschweig

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Der Oberbürgermeister 21. Juni 2013<br />

Bezirksgeschäftsstelle Süd<br />

10-311/33<br />

P R O T O K O L L<br />

über die Sitzung des <strong>Stadt</strong>bezirksrates 211 - Stöckheim-Leiferde<br />

Lfd. Nr. Datum Ort Zeit<br />

13 20.06.2013<br />

Schützenhaus Leiferde,<br />

Burg 13 B<br />

19:30 Uhr bis 21:35 Uhr<br />

Anwesende: siehe Anlage<br />

Herr Bezirksbürgermeister Disterheft stellt fest, dass der <strong>Stadt</strong>bezirksrat frist- und formgerecht<br />

einberufen wurde und beschlussfähig ist. Entschuldigt fehlen Herr Dauer und Herr<br />

Döhnert.<br />

Anträge zur Tagesordnung:<br />

Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1: Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung vom 4. April 2013<br />

Beschluss:<br />

(Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung)<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

Punkt 2)<br />

Mitteilungen<br />

1 Bezirksbürgermeister<br />

- Herr Bezirksbürgermeister Disterheft bedankt sich für die langen Hochwassereinsätze<br />

in der letzten Zeit bei den Freiwilligen Feuerwehren<br />

Stöckheim und Leiferde. Viele ehrenamtliche Helfer waren im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Braunschweig</strong> und später eine Woche in Magdeburg im Einsatz.<br />

- Herr Bezirksbürgermeister Disterheft berichtet über die Bürgersprechstunde<br />

mit Herrn Erster <strong>Stadt</strong>rat Lehmann am 22. Mai 2013 und teilt mit,<br />

welche Themen angesprochen wurden.<br />

- Am 15. Mai 2013 sollte ein Ortstermin wegen einer Patenschaft an einer<br />

Grünfläche in Leiferde stattfinden. Leider ist die Fachverwaltung hierzu<br />

nicht erschienen. Es wird aber einen neuen Termin geben.<br />

- Am 4. Juni 2013 fand auf dem Friedhof in Stöckheim ebenfalls ein Ortstermin<br />

statt. Dabei ging es um den Bau einer behindertengerechten WC-<br />

1


Anlage. Herr Bezirksbürgermeister Disterheft machte der Fachverwaltung<br />

deutlich, dass er hierzu eine Vorlage erwartet.<br />

- Der Streit um die Verlegung der <strong>Stadt</strong>bahnschienen im Bereich zwischen<br />

Militschstraße und Siekgraben wird vor Gericht entschieden. Der Rechtsstreit<br />

dauert weiter an.<br />

- Im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 wird die Jugendbeteiligung eingeführt. Unter Federführung<br />

des Jugendzentrum Stöckheim/Leiferde findet hierzu im August 2013<br />

ein erster „Runder Tisch“ statt.<br />

- Vom 11. Juli 2013 bis zum 14. Juli 2013 findet in Leiferde das Volks- und<br />

Schützenfest statt.<br />

- Am 1. September 2013 besteht „Kultur vor Ort“ 20 Jahre. Hierzu wird es<br />

verschiedene Aktivitäten geben.<br />

- Die nächsten Sprechstunden von Herrn Bezirksbürgermeister Disterheft<br />

finden statt am 3. August 2013 und am 1. September 2013.<br />

2 Verwaltung<br />

- Gastspieltermine des Circus Sarani-Royal<br />

Die schriftliche Mitteilung vom 4. Juni 2013 wird zur Kenntnis gegeben. Danach<br />

verschieben sich die Gastspieltermine für Stöckheim vom 13.06. –<br />

16.06.2013 um unbestimmte Zeit.<br />

- Straßenbeleuchtung im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 (Anfrage 2091/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9151/13) der Verwaltung vom 31. Mai 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Zu 1.: Im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 sind folgende Lichtpunkte installiert:<br />

Quecksilberdampflampen: 183 Stück<br />

Natriumdampfhochdrucklampen: 716 Stück<br />

Halogenmetalldampflampen: Keine<br />

Kompaktleuchtstofflampen/Leuchtstofflampen: 558 Stück<br />

LED Lampen: keine<br />

Zu 2.: Im Rahmen der Notwendigkeit zur Betrachtung neuer energiesparender<br />

Technologien im Bereich der öffentlichen Beleuchtung werden langfristig<br />

geplante Konzepte kontinuierlich im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Braunschweig</strong> umgesetzt.<br />

Hierbei handelte es sich in der Vergangenheit im Wesentlichen um<br />

Konzeptionen auf der Grundlage von Natriumdampfhochdrucklampen, Halogenmetalldampflampen<br />

und Kompaktleuchtstofflampen.<br />

Diese Maßnahmen werden bereits im Rahmen von Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

seit ca. 15 Jahren flächendeckend im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

durchgeführt. Seit diesem Zeitraum werden Lichtpunkte mit einer hohen<br />

Energiebilanz (im Wesentlichen Leuchten mit einer Quecksilberdampf-<br />

Hochdrucklampen-Bestückung - HQL) im Allgemeinen in Neuanlagen bei<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong> nicht mehr installiert.<br />

2


Zu 3.: Zum 13. April 2009 trat die neue europäische Ökodesign-Verordnung<br />

(Nr. 245/2009) in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Umsetzungsmaßnahme<br />

der als Ökodesign-Richtlinie bekannten "2005/32/EC Energy using<br />

Products Directive (EuP). Sie enthält Energieeffizienz-Anforderungen an<br />

Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für den Einsatz im Dienstleistungssektor<br />

(Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung). Durch die Verordnung<br />

werden Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt, die bis 2020 zu<br />

Energieeinsparungen führen. Ineffiziente Lampen und Leuchten werden<br />

schrittweise vom Markt genommen. Durch drei Umsetzungsstufen (2010 –><br />

2012 –> 2017) wird den Herstellern Gelegenheit zur Umstellung ihrer Produktion<br />

auf effiziente Alternativen gegeben. Betreiber von Beleuchtungsanlagen<br />

sind aufgefordert, im Hinblick auf zukünftig nicht mehr zulässige<br />

Leuchtmittel - z. B. die Quecksilberdampf-Hochdruck-lampen in zahlreichen<br />

Straßenleuchten - rechtzeitig Alternativprodukte einplanen.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der o. g. Richtlinie und der kontinuierlichen Erneuerung<br />

und Instandsetzung wurden bereits in den letzten vier Jahren<br />

großflächige Umrüstungen zum Austausch der leistungsstarken Lampen<br />

durchgeführt. Im Verlauf des Jahres 2014 soll dann das Programm zur Umrüstung<br />

von „HQL-Beleuchtungsanlagen“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong> abgeschlossen<br />

sein.<br />

- P + R-Plätze <strong>Stadt</strong>bahnhaltestelle Salzdahlumer Weg (Antrag 2587/13<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9116/13) der Verwaltung vom 30. Mai 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Danach wird mitgeteilt:<br />

Auf Vorschlag des <strong>Stadt</strong>bezirksrates Stöckheim-Leiferde wurden im Oktober<br />

2010 für einige gelegentliche P+R-Nutzer fünf P+R-Plätze an der<br />

<strong>Stadt</strong>bahnhaltestelle „Salzdahlumer Weg“ eingerichtet.<br />

Im Zuge der Fortschreibung des P+R-Konzeptes wurde im Jahr 1992 für<br />

Stöckheim-Süd ein P+R-Grobstandort berücksichtigt.<br />

Es ist derzeit nicht vorgesehen - über das vorhandene Angebot an P+R-<br />

Plätzen hinaus - in Stöckheim weitere P+R-Plätze am <strong>Stadt</strong>rand für Auswärtige<br />

zu schaffen, da dies erhebliche Kosten verursachen und Flächen in<br />

Anspruch nehmen würde. Haushaltsmittel sind derzeit nicht verfügbar.<br />

Viele Bürger aus Wolfenbüttel haben die Möglichkeit, mit Bahn und Bus direkt<br />

nach <strong>Braunschweig</strong> zu fahren. So kann man u. a. werktags tagsüber<br />

mit der Buslinie 420 viermal stündlich von Wolfenbüttel nach <strong>Braunschweig</strong><br />

gelangen. Abseits der Bahn- und Buslinien wohnende Bürger aus Wolfenbüttel<br />

und dem Landkreis können mit ihrem Fahrzeug zum P+R-Platz Thüringenplatz<br />

im Heidberg fahren und es dort abstellen. Mit zwei <strong>Stadt</strong>bahnlinien<br />

gelangt man von dort an allen Tagen von morgens bis abends mindestens<br />

viermal je Stunde zum <strong>Braunschweig</strong>er Hauptbahnhof und in die<br />

<strong>Braunschweig</strong>er Innenstadt.<br />

Protokollnotiz:<br />

Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Mitteilung, welche Kosten für einen P & R<br />

Platz anfallen, wenn die kostengünstigste Lösung gewählt wird.<br />

3


- Straßenbeleuchtung Hahnenkamp (Antrag 2565/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9162/13) der Verwaltung vom 31. Mai 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darnach ist die Herstellung einer öffentlichen<br />

Beleuchtungsanlage auf der Straße Hahnenkamp erschließungsbeitragspflichtig.<br />

Hierzu müsste die Beleuchtungsanlage um ca. 420 m erweitert<br />

werden. Dafür wären Kosten in Höhe von ca. 41.000 € zu veranschlagen.<br />

Die Maßnahme wird der Protokollnotiz folgend nicht umgesetzt.<br />

- Barrierefreiheit im <strong>Stadt</strong>bezirk<br />

Die schriftliche Mitteilung der Verwaltung vom 22. Mai 2013 wird zur<br />

Kenntnis gegeben. Danach wird für öffentliche Gebäude folgendes mitgeteilt:<br />

Folgende städtischen Gebäude und Einrichtungen im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 sind<br />

noch nicht über barrierefreie Zugänge erreichbar:<br />

Ortsfeuerwehr Stöckheim, Bruchweg 4<br />

Kita Stöckheim, Bruchweg 6<br />

Rokoko-Pavillon, Leipziger Straße 234<br />

Bedürfnisanlage Stöckheimer Markt, Leipziger Straße<br />

Ortsbücherei Leiferde/Jugendtreff, Hahnenkamp 12<br />

Ortsfeuerwehr Leiferde, Hahnenkamp 12<br />

Umkleiden und Sanitäranlagen des VFL Leiferde, Bahnhofstraße<br />

Eine barriefreie Zugangsmöglichkeit zur Bezirksgeschäftsstelle Süd,<br />

Rüninger Weg 11, wird hergestellt.<br />

Die Verwaltung strukturiert ihre Maßnahmen zur Barrierefreiheit so, dass<br />

mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein größtmöglicher Erfolg erzielt<br />

werden kann. Dazu zählen Kombinutzungen, so dass neben einer Standardnutzung<br />

als Schule oder Begegnungszentrum gleichzeitig Wahllokale<br />

barrierefrei zugänglich gemacht werden. Diese Maßnahmen werden nach<br />

aktueller Notwendigkeit in Abstimmung mit den Fachverwaltungen realisiert.<br />

In 2012 erfolgte dies in einem Umfang in Höhe von 300.000 €.<br />

Schwerpunkt waren bisher Mobilitätseinschränkungen.<br />

- Kennzeichnung Parkverbotsflächen (Antrag 2573/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9084/13) wird zur Kenntnis gegeben. Darin<br />

wird mitgeteilt:<br />

Die Straßen „Unter der Heyde“ und „Im Zollfeld“ befinden sich innerhalb eines<br />

verkehrsberuhigten Bereichs. Gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf<br />

dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden, ausgenommen zum Einoder<br />

Aussteigen und zum Be- oder Entladen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet existiert eine Vielzahl von verkehrsberuhigten Bereichen, in<br />

keinem der Bereiche wird jedoch auf das bestehende Parkverbot durch Beschilderung<br />

oder Markierungen hingewiesen, da sich die Regelung zum<br />

Parken im verkehrsberuhigten Bereich direkt aus der StVO ergibt und im<br />

Übrigen die Verwaltungsvorschriften zur StVO ausführen, dass dort mit<br />

4


Ausnahme von Parkflächenmarkierungen keine weiteren Verkehrszeichen<br />

angeordnet werden sollen.<br />

Da die Piktogramme gemäß § 39 Abs. 5 StVO ebenfalls zu den Verkehrszeichen<br />

zählen und das Aufbringen von Piktogrammen hier nur eine bestehende<br />

Regelung wiedergeben würde, kann dem Vorschlag nicht gefolgt<br />

werden.<br />

- Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (Anfrage 1999/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9055/13) der Verwaltung vom 10. Mai 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Durch eine Nachfrage beim <strong>Stadt</strong>bezirksrat wurde die Anfrage dahingehend<br />

konkretisiert, dass es aufgrund von auf der Fahrbahn geparkten Kfz<br />

und Fahrten mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h<br />

zu Beinahe-Unfällen gekommen sein soll.<br />

Die Angelegenheit wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft.<br />

Auf der Fahrbahn geparkte Kfz haben einen geschwindigkeitsdämpfenden<br />

Charakter, so dass hierdurch die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

auf 50 km/h unterstützt wird.<br />

Im Zeitraum vom 24. bis 30. Oktober 2012 wurden auf dem Rüninger Weg<br />

zwischen Siekgraben und Sperberweg Geschwindigkeitsmessungen<br />

durchgeführt. Die angegebenen Übertretungen von ca. 100 km/h konnten<br />

jedoch nicht festgestellt werden.<br />

Eine Gefahrenlage in diesem Bereich ist weder der Verwaltung noch der<br />

Polizei bekannt. Darüber hinaus gilt der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt<br />

oder Unfallhäufungsstelle.<br />

Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind daher nicht erforderlich.<br />

- Beleuchtung Deiweg – Friedrichshöhe (Antrag 2460/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (1416/13) der Verwaltung vom 10. April<br />

2013 wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Wegen der an der Friedrichshöhe liegenden Haltestelle ist der Wunsch<br />

grundsätzlich nachvollziehbar, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern.<br />

Für den genannten Bereich (Deiweg bis Friedrichshöhe) müsste die öffentliche<br />

Beleuchtungsanlage um ca. 170 m auf dem Deiweg erweitert werden.<br />

Hierzu sind Kosten von ca. 9.600 € zu veranschlagen.<br />

Die Umsetzung der Maßnahme erfordert die Bereitstellung von zusätzlichen<br />

Haushaltsmitteln durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong>. Diese Mittel stehen<br />

dem Fachbereich 66 zurzeit nicht zur Verfügung.<br />

5


- Winterdienst Bahnunterführung Leiferde (Anfrage 2104/13<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9010/13) wird zur Kenntnis gegeben. Darin<br />

wird mitgeteilt:<br />

Die zuständige Firma der Bahn AG für Winterdienst und Straßenreinigung<br />

ist die<br />

DB Services Immobilien GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 7, 30159 Hannover.<br />

Diese wurde von der <strong>Stadt</strong>verwaltung in Bezug auf die Verschmutzung<br />

mit Graffiti und von ALBA in Bezug auf den Winterdienst angeschrieben.<br />

Für den Winterdienst auf Gehwegen sind immer die Eigentümer der anliegenden<br />

Grundstücke zuständig. Daher erfolgt der Winterdienst auf Gehwegen<br />

im Rahmen der Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung unverzüglich,<br />

wobei es dort keine Einteilung in Prioritäten gibt. Sollten die Anlieger<br />

ihrer Verpflichtung zum Winterdienst nicht nachkommen, so werden sie von<br />

ALBA schriftlich auf diese Verpflichtung hingewiesen.<br />

Protokollnotiz:<br />

Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Mitteilung, mit welchem Datum die DB Services<br />

GmbH von ALBA angeschrieben wurde.<br />

- Zuschussantrag Kleingärtnervereins Stöckheim e. V.<br />

Der vom <strong>Stadt</strong>bezirksrat bewilligte Zuschuss in Höhe von 1.000 € kann<br />

nicht ausgezahlt werde, weil eine der Voraussetzungen, Finanzierung der<br />

Maßnahme, nicht mehr gegeben war.<br />

- Verkehrssituation Hahnenkamp und Fischerbrücke<br />

Die schriftliche Mitteilung der Verwaltung vom 10. April 2013 wird zur<br />

Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Gemäß § 45 Abs. 1 c StVO darf sich die Anordnung einer Tempo 30-Zone<br />

weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßenerstrecken. An Kreuzungen<br />

und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die<br />

Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") gelten.<br />

Die Straßen Hahnenkamp, Burg und Fischerbrücke sind als Kreisstraßen<br />

klassifiziert. Demzufolge ist die Einrichtung einer Tempo.30-Zone gemäß<br />

§ 45 Abs. 1c StVO nicht möglich.<br />

Im Übrigen können die Straßenverkehrsbehörden gemäß § 45 Abs. 1 Satz<br />

1 Straßenverkehrsordnung(StVO) die Benutzung bestimmter Straßen oder<br />

Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs<br />

beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Verkehrszeichen<br />

und Verkehrseinrichtungen sind gem. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO nur dort anzuordnen,<br />

wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten<br />

ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo-30-Zonen nach Abs. 1 c<br />

oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Abs. 1 d dürfen insbesondere<br />

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur<br />

angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse<br />

eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti-<br />

6


gung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich<br />

übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO). Die Anordnung eines<br />

Verkehrszeichens 274 StVO (Geschwindigkeitsbeschränkung) stellt grundsätzlich<br />

eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Dementsprechend<br />

muss hierfür an dem betreffenden<br />

Streckenabschnitt eine besondere Gefahrenlage vorhanden sein, die das<br />

allgemeine (also stets latent vorhandene) Risiko einer Beeinträchtigung der<br />

Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteigt und die Anordnung<br />

einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erfordert.<br />

Der erläuterten Vorschrift folgend, ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

nur zulässig, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten<br />

ist.<br />

Bei dem benannten Bereich handelt es sich nach Auskunft der Polizei um<br />

keine Unfallhäufungsstelle. Zudem unterstützen die baulichen Gegebenheiten<br />

wie Fahrbahnverschwenkungen im Bereich der Straße Fischerbrücke<br />

und zweier Mittelinseln auf der Straße Burg die Einhaltung der geltenden<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.<br />

Somit liegt aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Bereich Hahnenkamp<br />

und Fischerbrücke keine Gefahrenlage vor, die das allgemeine Risiko einer<br />

Beeinträchtigung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteigt<br />

und die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend<br />

erfordert, so dass der Anregung nicht gefolgt werden kann.<br />

- Änderung des Bebauungsplanes Senefelderstraße<br />

Die schriftliche Mitteilung (12992/13) der Verwaltung vom 28. Mai 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung des entsprechenden<br />

Planungsrechtes zur Realisierung einer Kreisverkehrsanlage.<br />

Von einer Verschiebung der erforderlichen Fläche wären nicht mehr drei<br />

verschiedene Eigentümer, sondern nur noch die Eigentümerin des Kaufland-Grundstückes<br />

von dem Ausbau betroffen.<br />

Die Finanzierung dieser Kreisverkehrsanlage ist nicht gesichert; es sind<br />

keine Mittel in der Haushaltsplanung dafür vorgesehen. Die Kosten können<br />

nicht durch Erhebung von Gebühren nach Straßenausbausatzung refinanziert<br />

werden. Auch der Investor des geplanten Neubaugebietes Trakehnenstraße,<br />

das nach dem Willen des <strong>Stadt</strong>bezirksrates über die Senefelderstraße<br />

erschlossen werden soll, steht für eine Kostenübernahme nicht<br />

zur Verfügung. Er ist lediglich zur Übernahme von 30% der Herstellungskosten<br />

bis höchstens 200.000 € bereit.<br />

Ohne gesicherte Finanzierung der Kreisverkehrsanlage ist die Umsetzung<br />

des Planungszieles der angeregten Bebauungsplanänderung unmöglich.<br />

Damit geht der Hauptzweck des Planverfahrens<br />

ins Leere.<br />

Der verbindliche Bebauungsplan "Senefelderstraße", ST 76, hat zwar bereits<br />

eine Fläche für den Ausbau einer Kreisverkehrsanlage vorgesehen,<br />

auch wenn die Finanzierung hierfür noch nicht gesichert war. Anlass des<br />

Bebauungsplanes war die Regelung von Einzelhandelsnutzungen. Die<br />

Festsetzung der Kreisverkehrsanlage ist in diesem Zusammenhang als<br />

7


langfristige Angebotsplanung zu verstehen. Weil die Flächen nicht verfügbar<br />

sind, ist die Umsetzung der bisher festgesetzten Lösung nicht weiter<br />

verfolgt worden.<br />

Die von einer Verschiebung der Kreisverkehrsanlage betroffene Fläche<br />

(Kaufland) steht derzeit ebenfalls nicht zur Verfügung. Es wurde seitens<br />

der Grundstückseigentümerin zwar eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft<br />

signalisiert, ein konkretes Verhandlungsangebot liegt aber<br />

nicht vor.<br />

Da eine zeitnahe Umsetzung des Hauptzweckes der angeregten Bebauungsplanänderung<br />

nicht abzusehen ist, kann die Verwaltung die Einleitung<br />

eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens nicht empfehlen.<br />

Herr Schrader stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung gem. § 27 GO und<br />

bittet um Aussprache über diesen Punkt.<br />

Abstimmungsergebnis hierüber: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

- Haushaltsberatungen<br />

Die Beratungen in den <strong>Stadt</strong>bezirksräten ist geändert worden. Die Beratungen<br />

über den Haushalt 2014 sollen jetzt in der Zeit vom 7. Oktober bis 11.<br />

Oktober 2014 erfolgen.<br />

- Rüninger Weg – Radwegmarkierungen (Antrag9190/13/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (1416/13) der Verwaltung vom 4. Juni 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

In den Planfeststellungsunterlagen für das laufende Planfeststellungsverfahren<br />

zum Neubau der Okerbrücke Berkenbuschstraße ist vorgesehen,<br />

auf der Nordseite der Brücke einen 3,50 m breiten Gehweg anzulegen, der<br />

auch von Radfahrern benutzt werden kann. Auf der Südseite der Brücke ist<br />

ein 1,75 m breiter Gehweg geplant.<br />

Ein Wechsel in der Art der Radverkehrsführung ist in der Regel zu vermeiden,<br />

da damit häufig ein erhöhtes Gefährdungspotential verbunden ist.<br />

Erst wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss zum Projekt O-<br />

kerbrücke Berkenbuschstraße vorliegt und die Art der Radverkehrsführung<br />

im Brückenbereich damit feststeht, ist es sinnvoll, die Radverkehrsführung<br />

für die sich anschließenden Bereiche abschließend festzulegen.<br />

Danach erhält der <strong>Stadt</strong>bezirksrat eine abschließende Stellungnahme zu<br />

der Anregung.<br />

- Querung des Rüninger Weges, Apfelgarten, Okeraue (Antrag 2571/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9144/13) der Verwaltung vom 4. Juni 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Die Ermittlung der Kosten für eine Querungshilfe bedarf grundsätzlich einer<br />

Planung und verschiedener Voruntersuchungen und Klärungen (Baugrunderkundung,<br />

abfalltechnische Untersuchung, Leitungsauskünfte, Eigentumsverhältnisse<br />

etc.). Nur in Kenntnis aller kostenrelevanten Daten ist ei-<br />

8


ne qualifizierte Kostenauskunft und die Aussage, ob sich das Bauvorhaben<br />

überhaupt realisieren lässt, möglich. Derzeit liegen diese Voraussetzungen<br />

nicht vor.<br />

Dies vorangestellt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />

An der vorgeschlagenen Stelle des Rüninger Weges ist auf der Westseite<br />

ein sehr tiefer Graben. Auf der Ostseite wird die Straße durch Privatgrundstücke<br />

eingegrenzt. Für eine Querungshilfe müsste die Fahrbahn um mind.<br />

2,50 m verbreitert werden. Falls der Stichweg für Kfz befahrbar bleiben soll,<br />

könnte die Querungshilfe nicht direkt vor der Einmündung in den Rüninger<br />

Weg angeordnet werden. Zwischen einer Querungshilfe und dem Stichweg<br />

müsste dann zusätzlich ein Abschnitt Geh- und Radweg auf der Westseite<br />

des Rüninger Weges hergestellt werden. Eine Verrohrung des Grabens erscheint<br />

unrealistisch. Die Verlegung des Grabens würde voraussichtlich zu<br />

Grunderwerb und erheblichen Baukosten sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

führen. Die Verbreiterung der Fahrbahnfläche in Richtung des<br />

Grabens erscheint der Verwaltung aus diesen Gründen nicht verhältnismäßig.<br />

Eine Verbreiterung in östlicher Richtung würde Grunderwerb in private<br />

Wohngrundstücke erfordern. Sofern dies vermieden werden sollte oder<br />

nicht möglich ist, würden die Nebenanlagen drastisch in der Breite eingeschränkt.<br />

Dies ist aus Sicht der Verwaltung, insbesondere da es sich um<br />

einen ausgewiesenen Schulweg handelt, nicht umsetzbar.<br />

Eine Kostenschätzung kann unter diesen Voraussetzungen nicht angegeben<br />

werden.<br />

- Schülerverkehre, Querung Siekgraben (Antrag 2570/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9147/13) der Verwaltung vom 4. Juni 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Die Ermittlung der Kosten für eine Querungshilfe bedarf grundsätzlich einer<br />

Planung und verschiedener Voruntersuchungen und Klärungen (Baugrunderkundung,<br />

abfalltechnische Untersuchung, Leitungsauskünfte, Eigentumsverhältnisse<br />

etc.). Nur in Kenntnis aller kostenrelevanten Daten ist eine<br />

qualifizierte Kostenauskunft und die Aussage, ob sich das Bauvorhaben<br />

überhaupt realisieren lässt, möglich. Derzeit liegen diese Voraussetzungen<br />

nicht vor.<br />

Dies vorangestellt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />

Vor der Schule sind die Gehwegränder bereits an die Fahrbahnränder herangezogen.<br />

Der Einbau einer Mittelinsel würde dazu führen, dass zahlreiche<br />

Parkplätze fortfielen und neben möglicherweise anderen Maßnahmen<br />

die Straßenentwässerung angepasst werden müsste. Diese Maßnahme<br />

wird als sehr kostenintensiv eingeschätzt.<br />

Alternativ dazu wäre eine Einschränkung des Durchfahrtsbereiches auf z.<br />

B. 4,00 m durch Vorziehen beider Fahrbahnränder in den heutigen Fahrbahnbereich<br />

möglich. Ohne genaue Kenntnis der tiefbaulichen Örtlichkeit<br />

(siehe oben) schätzt die Verwaltung diese Maßnahme auf 15.000 - 20.000<br />

€.<br />

9


Für eine Querungshilfe zwischen der Milanstraße und der Stichstraße des<br />

Siekgraben gelten die o. g. Rahmenbedingungen sinngemäß. Eine Mittelinsel<br />

scheidet hier aber aus, da dann die Nebenanlagen nicht mehr für Fußgänger<br />

passierbar wären oder umfangreich in Privatgrundstücke eingegriffen<br />

werden müsste. Inwieweit das Vorziehen beider Fahrbahnränder möglich<br />

ist, kann nur durch eine detaillierte Untersuchung der Fahrkurven der<br />

benachbarten Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten geklärt<br />

werden. Die Kosten einer solchen Maßnahme dürften in ähnlichem Rahmen<br />

liegen wie vor der Schule.<br />

Protokollnotiz:<br />

Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Angabe der Kosten, die für eine einfachste<br />

Querungshilfe (z. B. mittels Baken o. ä.) anfallen würden.<br />

- Bepflanzung mit Osterglocken im Bereich Leipziger Straße zwischen<br />

Kleiststraße und Gebr.-Grimm-Straße<br />

Die schriftliche Mitteilung der Verwaltung vom 30. Mai 2013 wird zur<br />

Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Für die Pflege dieser Fläche steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung,<br />

welches einen erhöhten Pflegeaufwanddurch die Anlage einer Blumenzwiebelpflanzung<br />

nicht deckt. Aus den genannten Gründen können<br />

keine Veränderungen auf dieser Fläche durch die Verwaltung vorgenommen<br />

werden.<br />

- Fahrgastunterstand Bushaltestelle Senefelderstraße (Antrag 2580/13<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9191/13) der Verwaltung vom 5. Juni 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

In gleicher Angelegenheit hat die Verwaltung mit Schreiben vom 10. Juli<br />

2012 mitgeteilt, dass der Platz zum Aufstellen eines Wetterschutzes vorhanden<br />

ist. Von einer Realisierung wurde jedoch damals abgesehen, da im<br />

Zusammenhang mit der Planung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Mascheroder<br />

Weg/Senefelderstraße eine Verlegung dieser Bushaltestelle einschließlich<br />

Neubau vorgesehen war. Die Realisierung des Kreisverkehrs<br />

und somit auch der Neubau der Bushaltestelle sind derzeit nicht absehbar,<br />

weshalb nun die Aufstellung eines Wetterschutzes an der vorhandenen<br />

Bushaltestelle weiterverfolgt werden kann. Haushaltsmittel für die Beschaffung<br />

von neuen Fahrgastunterständen stehen nicht zur Verfügung.<br />

Protokollnotiz:<br />

Es muss kein neuer Fahrgastunterstand sein. Die <strong>Braunschweig</strong>er Verkehrs<br />

AG hat alte, abgebaute Fahrgastunterstände auf Lager. Es reicht<br />

aus, wenn ein alter Fahrgastunterstand verwendet wird. Dies senkt die<br />

Kosten erheblich.<br />

10


- Beleuchtung Bäckerstieg (Antrag 2457/13)<br />

Die schriftliche Stellungnahme (9231/13) der Verwaltung vom 5. Juni 2013<br />

wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />

Im Rahmen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ist vorgesehen,<br />

die drei vorhandenen Leuchten durch neue energiesparende Beleuchtungseinrichtungen<br />

zu ersetzen. Zeitgleich mit dieser Maßnahme wird die<br />

Installation eines zusätzlichen Lichtpunktes am westlichen Ende des Bäckersiegs<br />

durchgeführt. Dies führt dann zur beantragten vollständigen Ausleuchtung<br />

des beschriebenen Abschnittes.<br />

Die Umsetzung der Maßnahme ist bei der Dienstleistungsgesellschaft für<br />

die öffentliche Beleuchtung (BS|Energy) für den Herbst 2013 geplant.<br />

- Bürgersprechstunde am 22. Mai 2013<br />

Grünfläche im Kurvenbereich Ortsausgang Stöckheim Richtung Leiferde<br />

Die Stammaustriebe der Bäume wurden durch den FB 67 entfernt.<br />

Behindertenparkplätze hinter Stöckheimer Markt<br />

Der Eigentümer der Fläche wird angeschrieben, damit der Grünwuchs an<br />

den Schildern „Parken für Behinderte“ durchgeführt werden kann.<br />

- Schulkindbetreuung in Stöckheim<br />

Die bisherige Bezirksgeschäftsstelle Süd, Rüninger Weg 11, wird im neuen<br />

Schuljahr zur Schulkindbetreuung umfunktioniert. Die Bezirksgeschäftsstelle<br />

wird zum Stöckheimer Markt, in Räumlichkeiten über der Landessparkasse/Nord/LB,<br />

umziehen. Ein entsprechender Mietvertrag soll zum 1. Juli<br />

2013 geschlossen werden. Anschließend werden Baumaßnahmen erforderlich,<br />

die nach sechs Wochen abgeschlossen sein sollen. Anschließend<br />

ist der Umzug vorgesehen.<br />

- Beantragung von Übertragung von Haushaltsmitteln<br />

Die beantragte Übertragung von Haushaltsmitteln für die Pflege des Stöckheimer<br />

Marktes in Höhe von 1.000 € ist erfolgt.<br />

Punkt 3)<br />

Anfragen<br />

1 Nr. 2278/13<br />

Kreisel Mascheroder Weg/Senefelderstraße (CDU)<br />

zurückgezogen<br />

11


2 Nr. 2279/13<br />

Einwendungen Brückenbau Berkenbuschstraße (SPD)<br />

Die Verwaltung wird gebeten, den <strong>Stadt</strong>bezirksrat über den Stand der<br />

Einwendungen zum Brückenneubau Berkenbuschstraße zu informieren.<br />

Stellungnahme der Verwaltung (9188/13):<br />

Die Verwaltung wird nach Vorliegen des Protokolls der <strong>Stadt</strong>bezirksratssitzung<br />

mit der darin enthaltenen Begründung des Antrages die Anfrage<br />

beantworten.<br />

Begründung:<br />

Das Thema Brücke Berkenbuschstraße interessiert wie bekannt viele<br />

Bürgerinnen und Bürger unseres <strong>Stadt</strong>bezirks. Die Einladung zum Anhörungstermin<br />

für die Einwendungen kam sehr kurzfristig. Dar der Termin<br />

vormittags stattfand war es für Berufstätige schwer, so kurzfristig eine<br />

persönliche Teilnahme zu ermöglichen. Daher wird gewünscht die Einwendungen<br />

und die Antworten darauf in einer Bezirksratssitzung vorzustellen,<br />

die zu arbeitnehmerfreundlicheren Zeiten stattfindet.<br />

Punkt 4)<br />

Anträge<br />

1 Nr. 2758/13<br />

Pflegemaßnahmen an Sitzbänken (CDU)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Die Verwaltung wird gebeten, bei folgenden Sitzbänken Pflegemaßnahmen<br />

durchzuführen:<br />

Spielplatz Ortelsburgweg, Spielplatz Leipziger Straße zwischen Else-<br />

Hoppe-Straße und Siedlerstraße, Spielplatz Wilhelm-Hauff-Weg, Festplatz<br />

Bruchweg.<br />

Protokollnotiz:<br />

Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, wie hoch die Kosten für die Reparatur<br />

einer Sitzbank ausfallen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

2 Nr. 2757/13<br />

Absenkung von Bordsteinen (CDU)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Die Verwaltung wird gebeten, die Bordsteine beidseitig an der Leipziger<br />

Straße auf der Höhe des Fuß- und Radweges Helene-Engelbrecht-Straße<br />

auf Fahrbahnniveau abzusenken.<br />

Der Beschlusstext soll um Folgendes erweitert werden:<br />

Ebenso sollen die Bordsteine Höhe Bertha-von-Suttner-Straße (Fuß- und<br />

Radweg in den Heidberg) abgesent werden.<br />

12


Protokollnotiz:<br />

Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Mitteilung, wie hoch die Kosten für eine Bordsteinabsenkung<br />

sind.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

3 Nr. 2756/13<br />

Einmündung Annette-Kolb-Straße in den Mascheroder Weg (CDU)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen durchzuführen, die<br />

Begrenzung der Einmündung der Annette-Kolb-Straße in den Mascheroder<br />

Weg vor dem Überfahren durch Autos zu sichern.<br />

Protokollnotiz:<br />

Mit Maßnahmen sind die kostengünstigsten gemeint, wie z. B. die Niederlegung<br />

von Findlingen oder alten Baumstämmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

4 Nr. 2761/13<br />

Piktogramm „Behindertenparkplatz“ Annette-Kolb-Straße in Stöckheim<br />

(SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Es wird beantragt, auf den Parkflächen der Behindertenparkplätze in der<br />

Annette-Kolb-Straße Piktogramme anzubringen, um kenntlich zu machen,<br />

dass diese für Bürgerinnen und Bürger mit entsprechender Berechtigung<br />

reserviert sind.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

5 Nr. 2762/13<br />

Spielplatz Thiedebacher Weg (Neubaugebiet) – Weg zur B 248 (SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Es wird beantragt, die Wegeverbindung vom Spielplatz Thiedebacher Weg<br />

hinter dem Basketballfeld zum Thiedebacher Weg weiterführend zur B 248<br />

auszubessern, insbesondere die Senken in denen sich Regenwasser<br />

sammelt.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

13


6 Nr. 2763/13<br />

Barrierefreiheit Im Viertel „Im Rübenkamp“ (SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Es wird beantragt, im Zuge der Barrierefreiheit für folgende Straßenzüge<br />

„Hahnenkamp, Harzweg, Fallsteinstraße, Asseweg, Oderweg, Elmweg und<br />

im Rübenkamp“ in den jeweiligen Kreuzungsbereichen die Bordsteine abzusenken,<br />

um ein leichteres Überqueren der Straße zu ermöglichen.<br />

Protokollnotiz:<br />

Die Verwaltung wird gebeten, die hierfür anfallenden Kosten zu benennen<br />

und die Maßnahme durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

7 Nr. 2764/13<br />

Bootsanleger im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 (SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Es wird beantragt, in Leiferde in der Nähe der Okerbrücke einen Bootsanleger<br />

zu errichten. Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste <strong>Stadt</strong>bezirksratssitzung<br />

entsprechende Vorschläge für die Gestaltung, den Standort<br />

und die Kosten zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

8 Nr. 2765/13<br />

Lärmaktionspläne (SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Bezirksratssitzung die Ergebnisse<br />

zu den Lärmaktionsplänen der <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong> für den <strong>Stadt</strong>bezirk<br />

vorzustellen und dabei folgende Inhalte einzubeziehen:<br />

Messergebnisse für den <strong>Stadt</strong>bezirk,<br />

Übersicht zu den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger des <strong>Stadt</strong>bezirks<br />

im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen bzw. in schriftlicher<br />

Form,<br />

Maßnahmen, die sich daraus für den <strong>Stadt</strong>bezirk ergeben<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

9 Nr. 2766/13<br />

Ehrendenkmal/Grabstätte Friedhof Leiferde (SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Es wird beantragt, das Ehrendenkmal und die Grabstätten auf dem Leiferder<br />

Friedhof zum 70-jährigen Gedenken der Kriegsopfer anlässlich des<br />

Einschlags der Bombe am 30. Januar 1944 in der Schule, wieder in einen<br />

ansehbaren Zustand zu versetzen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

14


10 Nr.2767/13<br />

Piktogramm „30“ auf der Leiferdestraße in Stöckheim (SPD)<br />

Beschluss:<br />

(Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Es wird beantragt, auf den entsprechenden Straßenabschnitten der Leiferdestraße<br />

innerhalb Stöckheims die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30<br />

km/h optisch über die Anbringung von Piktogrammen auf der Straße kenntlich<br />

zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

11 Nr. 2739/13<br />

Aufstellung eines Verkehrsspiegels (Bündnis 90/Die Grünen)<br />

Beschluss:<br />

(Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung eines Verkehrsspiegels<br />

an der Kreuzung Leipziger Straße/Leiferdestraße in folgendem<br />

Punkt möglich ist:<br />

Bessere Sich für Linksabbieger der Leiferdestraße auf den Radweg.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

Punkt 5: Drucksache 16131/13<br />

Verwendung der bezirklichen Mittel im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 – Stöckheim-Leiferde<br />

Beschluss:<br />

(Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)<br />

Die in 2013 veranschlagten Haushaltsmittel des <strong>Stadt</strong>bezirksrates 211 Stöckheim-Leiferde<br />

werden wie folgt verwendet:<br />

1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen<br />

Ergänzung des Mobiliars im Sekretariat 1.078 €<br />

2. Ortsbüchereien<br />

Ortsbücherei Stöckheim 776 €<br />

Ortsbücherei Leiferde 724 €<br />

3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen<br />

Kleiststraße (Stichwege)<br />

Gehwegplatten regulieren, ca. 100 m 2 5.000 €<br />

Rosittenstraße<br />

im Streueinsatz Gehwegplatten regulieren, ca. 90 m 2 3.700 €<br />

8.700 €<br />

4. Grünanlagenunterhaltung<br />

Wässern der vor einem Jahr neu angelegten Gehölzpflanzung<br />

Am Mascheroder Weg 300 €<br />

5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe<br />

Behindertengerechter Ausbau der Toilette in Stöckheim 5.000 €<br />

Abstimmungsergebnis: 0 dafür 9 dagegen 0 Enthaltungen<br />

15


Folgende Anmerkungen werden zur Vorlage gemacht:<br />

Im Wege der Budgetierung entscheidet der <strong>Stadt</strong>bezirksrat eigenständig über<br />

die Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel. Die von der Verwaltung eingebrachte<br />

Vorlage entspricht nicht den Vorstellungen des <strong>Stadt</strong>bezirksrates. Im<br />

Einzelnen hierzu:<br />

Zu 1.<br />

Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat erwartet, dass die Grundschule Stöckheim einschl. Abt.<br />

Leiferde mit einem Einzelprojekt an den <strong>Stadt</strong>bezirksrat selber herantritt, um<br />

Leistungen aus dem Budget zu erhalten.<br />

Zu 2.<br />

Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat erwartet, dass die Ortsbüchereien direkt auf den <strong>Stadt</strong>bezirksrat<br />

zukommen und gezielt aufzeigen, für welche Maßnahmen aus dem<br />

Budget Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine pauschale Abgeltung<br />

wird abgelehnt.<br />

Zu 3.<br />

Wie in den Jahren zuvor wird gebeten, eine Aufstellung vorzulegen, welche<br />

Maßnahmen aus früher genannten Straßenunterhaltungen durchgeführt wurden<br />

und welche Maßnahmen verschoben werden mussten. Sind die genannten<br />

Maßnahmen aus der abzuarbeitenden „Prioritätenlist“ oder sind es neue<br />

Maßnahmen, die noch nicht genannt wurden?<br />

Darüber hinaus behält sich der <strong>Stadt</strong>bezirksrat vor, eigene Straßenunterhaltungsmaßnahmen<br />

zu benennen und die Mittel dort einzusetzen.<br />

Zu 4.<br />

Die Mittel der Grünanlagenunterhaltung setzt der <strong>Stadt</strong>bezirksrat aus eigener<br />

Entscheidung ein.<br />

Zu 5.<br />

Im Fall eines derartigen, gezielten Projektes, in dem budgetierte Mittel eingesetzt<br />

werden sollen wird erwartet, dass dem <strong>Stadt</strong>bezirksrat eine formelle Vorlage<br />

unterbreitet wird, in welcher die Maßnahmen genau beschrieben sind.<br />

Punkt 6:<br />

Zuschussanträge<br />

Herr Bezirksbürgermeister Disterheft teilt mit, dass zur heutigen Sitzung zwei<br />

Zuschussanträge vorliegen.<br />

1) Zuschussantrag des Kinder- und Jugendchors im Volkschor Leiferde e. V.<br />

Beschluss:<br />

(Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)<br />

Dem Kinder- und Jugendchor im Volkschor Leiferde wird für Oberbekleidung<br />

mit Aufdruck ein Zuschuss in Höhe von 250 € gewährt.<br />

16


Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

Der Betrag soll aus politischen Gremien – Zuschussmittel – ausgezahlt werden.<br />

2 Zuschussantrag des Kleingartenvereins Stöckheim e. V.<br />

Beschluss:<br />

(Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)<br />

Dem Kleingartenverein Stöckheim e. V. wird für die Errichtung von Toiletten<br />

für Besucher des Kleingartenvereins ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €<br />

gewährt.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />

Der Betrag soll aus politischen Gremien – Zuschussmittel – ausgezahlt werden.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung fand eine Einwohnerfragestunde statt.<br />

Herr Bezirksbürgermeister Disterheft schließt die Sitzung um 21:35 Uhr.<br />

gez.<br />

Disterheft<br />

Bezirksbürgermeister<br />

gez.<br />

P r a u s e<br />

Bezirksgeschäftsstellenleiter<br />

und Protokollführer<br />

17

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