Niederschrift - Stadt Braunschweig
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Niederschrift - Stadt Braunschweig
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Der Oberbürgermeister 21. Juni 2013<br />
Bezirksgeschäftsstelle Süd<br />
10-311/33<br />
P R O T O K O L L<br />
über die Sitzung des <strong>Stadt</strong>bezirksrates 211 - Stöckheim-Leiferde<br />
Lfd. Nr. Datum Ort Zeit<br />
13 20.06.2013<br />
Schützenhaus Leiferde,<br />
Burg 13 B<br />
19:30 Uhr bis 21:35 Uhr<br />
Anwesende: siehe Anlage<br />
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft stellt fest, dass der <strong>Stadt</strong>bezirksrat frist- und formgerecht<br />
einberufen wurde und beschlussfähig ist. Entschuldigt fehlen Herr Dauer und Herr<br />
Döhnert.<br />
Anträge zur Tagesordnung:<br />
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Punkt 1: Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung vom 4. April 2013<br />
Beschluss:<br />
(Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung)<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
Punkt 2)<br />
Mitteilungen<br />
1 Bezirksbürgermeister<br />
- Herr Bezirksbürgermeister Disterheft bedankt sich für die langen Hochwassereinsätze<br />
in der letzten Zeit bei den Freiwilligen Feuerwehren<br />
Stöckheim und Leiferde. Viele ehrenamtliche Helfer waren im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Braunschweig</strong> und später eine Woche in Magdeburg im Einsatz.<br />
- Herr Bezirksbürgermeister Disterheft berichtet über die Bürgersprechstunde<br />
mit Herrn Erster <strong>Stadt</strong>rat Lehmann am 22. Mai 2013 und teilt mit,<br />
welche Themen angesprochen wurden.<br />
- Am 15. Mai 2013 sollte ein Ortstermin wegen einer Patenschaft an einer<br />
Grünfläche in Leiferde stattfinden. Leider ist die Fachverwaltung hierzu<br />
nicht erschienen. Es wird aber einen neuen Termin geben.<br />
- Am 4. Juni 2013 fand auf dem Friedhof in Stöckheim ebenfalls ein Ortstermin<br />
statt. Dabei ging es um den Bau einer behindertengerechten WC-<br />
1
Anlage. Herr Bezirksbürgermeister Disterheft machte der Fachverwaltung<br />
deutlich, dass er hierzu eine Vorlage erwartet.<br />
- Der Streit um die Verlegung der <strong>Stadt</strong>bahnschienen im Bereich zwischen<br />
Militschstraße und Siekgraben wird vor Gericht entschieden. Der Rechtsstreit<br />
dauert weiter an.<br />
- Im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 wird die Jugendbeteiligung eingeführt. Unter Federführung<br />
des Jugendzentrum Stöckheim/Leiferde findet hierzu im August 2013<br />
ein erster „Runder Tisch“ statt.<br />
- Vom 11. Juli 2013 bis zum 14. Juli 2013 findet in Leiferde das Volks- und<br />
Schützenfest statt.<br />
- Am 1. September 2013 besteht „Kultur vor Ort“ 20 Jahre. Hierzu wird es<br />
verschiedene Aktivitäten geben.<br />
- Die nächsten Sprechstunden von Herrn Bezirksbürgermeister Disterheft<br />
finden statt am 3. August 2013 und am 1. September 2013.<br />
2 Verwaltung<br />
- Gastspieltermine des Circus Sarani-Royal<br />
Die schriftliche Mitteilung vom 4. Juni 2013 wird zur Kenntnis gegeben. Danach<br />
verschieben sich die Gastspieltermine für Stöckheim vom 13.06. –<br />
16.06.2013 um unbestimmte Zeit.<br />
- Straßenbeleuchtung im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 (Anfrage 2091/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9151/13) der Verwaltung vom 31. Mai 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Zu 1.: Im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 sind folgende Lichtpunkte installiert:<br />
Quecksilberdampflampen: 183 Stück<br />
Natriumdampfhochdrucklampen: 716 Stück<br />
Halogenmetalldampflampen: Keine<br />
Kompaktleuchtstofflampen/Leuchtstofflampen: 558 Stück<br />
LED Lampen: keine<br />
Zu 2.: Im Rahmen der Notwendigkeit zur Betrachtung neuer energiesparender<br />
Technologien im Bereich der öffentlichen Beleuchtung werden langfristig<br />
geplante Konzepte kontinuierlich im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Braunschweig</strong> umgesetzt.<br />
Hierbei handelte es sich in der Vergangenheit im Wesentlichen um<br />
Konzeptionen auf der Grundlage von Natriumdampfhochdrucklampen, Halogenmetalldampflampen<br />
und Kompaktleuchtstofflampen.<br />
Diese Maßnahmen werden bereits im Rahmen von Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />
seit ca. 15 Jahren flächendeckend im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
durchgeführt. Seit diesem Zeitraum werden Lichtpunkte mit einer hohen<br />
Energiebilanz (im Wesentlichen Leuchten mit einer Quecksilberdampf-<br />
Hochdrucklampen-Bestückung - HQL) im Allgemeinen in Neuanlagen bei<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong> nicht mehr installiert.<br />
2
Zu 3.: Zum 13. April 2009 trat die neue europäische Ökodesign-Verordnung<br />
(Nr. 245/2009) in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Umsetzungsmaßnahme<br />
der als Ökodesign-Richtlinie bekannten "2005/32/EC Energy using<br />
Products Directive (EuP). Sie enthält Energieeffizienz-Anforderungen an<br />
Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für den Einsatz im Dienstleistungssektor<br />
(Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung). Durch die Verordnung<br />
werden Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt, die bis 2020 zu<br />
Energieeinsparungen führen. Ineffiziente Lampen und Leuchten werden<br />
schrittweise vom Markt genommen. Durch drei Umsetzungsstufen (2010 –><br />
2012 –> 2017) wird den Herstellern Gelegenheit zur Umstellung ihrer Produktion<br />
auf effiziente Alternativen gegeben. Betreiber von Beleuchtungsanlagen<br />
sind aufgefordert, im Hinblick auf zukünftig nicht mehr zulässige<br />
Leuchtmittel - z. B. die Quecksilberdampf-Hochdruck-lampen in zahlreichen<br />
Straßenleuchten - rechtzeitig Alternativprodukte einplanen.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der o. g. Richtlinie und der kontinuierlichen Erneuerung<br />
und Instandsetzung wurden bereits in den letzten vier Jahren<br />
großflächige Umrüstungen zum Austausch der leistungsstarken Lampen<br />
durchgeführt. Im Verlauf des Jahres 2014 soll dann das Programm zur Umrüstung<br />
von „HQL-Beleuchtungsanlagen“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong> abgeschlossen<br />
sein.<br />
- P + R-Plätze <strong>Stadt</strong>bahnhaltestelle Salzdahlumer Weg (Antrag 2587/13<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9116/13) der Verwaltung vom 30. Mai 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Danach wird mitgeteilt:<br />
Auf Vorschlag des <strong>Stadt</strong>bezirksrates Stöckheim-Leiferde wurden im Oktober<br />
2010 für einige gelegentliche P+R-Nutzer fünf P+R-Plätze an der<br />
<strong>Stadt</strong>bahnhaltestelle „Salzdahlumer Weg“ eingerichtet.<br />
Im Zuge der Fortschreibung des P+R-Konzeptes wurde im Jahr 1992 für<br />
Stöckheim-Süd ein P+R-Grobstandort berücksichtigt.<br />
Es ist derzeit nicht vorgesehen - über das vorhandene Angebot an P+R-<br />
Plätzen hinaus - in Stöckheim weitere P+R-Plätze am <strong>Stadt</strong>rand für Auswärtige<br />
zu schaffen, da dies erhebliche Kosten verursachen und Flächen in<br />
Anspruch nehmen würde. Haushaltsmittel sind derzeit nicht verfügbar.<br />
Viele Bürger aus Wolfenbüttel haben die Möglichkeit, mit Bahn und Bus direkt<br />
nach <strong>Braunschweig</strong> zu fahren. So kann man u. a. werktags tagsüber<br />
mit der Buslinie 420 viermal stündlich von Wolfenbüttel nach <strong>Braunschweig</strong><br />
gelangen. Abseits der Bahn- und Buslinien wohnende Bürger aus Wolfenbüttel<br />
und dem Landkreis können mit ihrem Fahrzeug zum P+R-Platz Thüringenplatz<br />
im Heidberg fahren und es dort abstellen. Mit zwei <strong>Stadt</strong>bahnlinien<br />
gelangt man von dort an allen Tagen von morgens bis abends mindestens<br />
viermal je Stunde zum <strong>Braunschweig</strong>er Hauptbahnhof und in die<br />
<strong>Braunschweig</strong>er Innenstadt.<br />
Protokollnotiz:<br />
Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Mitteilung, welche Kosten für einen P & R<br />
Platz anfallen, wenn die kostengünstigste Lösung gewählt wird.<br />
3
- Straßenbeleuchtung Hahnenkamp (Antrag 2565/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9162/13) der Verwaltung vom 31. Mai 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darnach ist die Herstellung einer öffentlichen<br />
Beleuchtungsanlage auf der Straße Hahnenkamp erschließungsbeitragspflichtig.<br />
Hierzu müsste die Beleuchtungsanlage um ca. 420 m erweitert<br />
werden. Dafür wären Kosten in Höhe von ca. 41.000 € zu veranschlagen.<br />
Die Maßnahme wird der Protokollnotiz folgend nicht umgesetzt.<br />
- Barrierefreiheit im <strong>Stadt</strong>bezirk<br />
Die schriftliche Mitteilung der Verwaltung vom 22. Mai 2013 wird zur<br />
Kenntnis gegeben. Danach wird für öffentliche Gebäude folgendes mitgeteilt:<br />
Folgende städtischen Gebäude und Einrichtungen im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 sind<br />
noch nicht über barrierefreie Zugänge erreichbar:<br />
Ortsfeuerwehr Stöckheim, Bruchweg 4<br />
Kita Stöckheim, Bruchweg 6<br />
Rokoko-Pavillon, Leipziger Straße 234<br />
Bedürfnisanlage Stöckheimer Markt, Leipziger Straße<br />
Ortsbücherei Leiferde/Jugendtreff, Hahnenkamp 12<br />
Ortsfeuerwehr Leiferde, Hahnenkamp 12<br />
Umkleiden und Sanitäranlagen des VFL Leiferde, Bahnhofstraße<br />
Eine barriefreie Zugangsmöglichkeit zur Bezirksgeschäftsstelle Süd,<br />
Rüninger Weg 11, wird hergestellt.<br />
Die Verwaltung strukturiert ihre Maßnahmen zur Barrierefreiheit so, dass<br />
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein größtmöglicher Erfolg erzielt<br />
werden kann. Dazu zählen Kombinutzungen, so dass neben einer Standardnutzung<br />
als Schule oder Begegnungszentrum gleichzeitig Wahllokale<br />
barrierefrei zugänglich gemacht werden. Diese Maßnahmen werden nach<br />
aktueller Notwendigkeit in Abstimmung mit den Fachverwaltungen realisiert.<br />
In 2012 erfolgte dies in einem Umfang in Höhe von 300.000 €.<br />
Schwerpunkt waren bisher Mobilitätseinschränkungen.<br />
- Kennzeichnung Parkverbotsflächen (Antrag 2573/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9084/13) wird zur Kenntnis gegeben. Darin<br />
wird mitgeteilt:<br />
Die Straßen „Unter der Heyde“ und „Im Zollfeld“ befinden sich innerhalb eines<br />
verkehrsberuhigten Bereichs. Gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf<br />
dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden, ausgenommen zum Einoder<br />
Aussteigen und zum Be- oder Entladen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet existiert eine Vielzahl von verkehrsberuhigten Bereichen, in<br />
keinem der Bereiche wird jedoch auf das bestehende Parkverbot durch Beschilderung<br />
oder Markierungen hingewiesen, da sich die Regelung zum<br />
Parken im verkehrsberuhigten Bereich direkt aus der StVO ergibt und im<br />
Übrigen die Verwaltungsvorschriften zur StVO ausführen, dass dort mit<br />
4
Ausnahme von Parkflächenmarkierungen keine weiteren Verkehrszeichen<br />
angeordnet werden sollen.<br />
Da die Piktogramme gemäß § 39 Abs. 5 StVO ebenfalls zu den Verkehrszeichen<br />
zählen und das Aufbringen von Piktogrammen hier nur eine bestehende<br />
Regelung wiedergeben würde, kann dem Vorschlag nicht gefolgt<br />
werden.<br />
- Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (Anfrage 1999/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9055/13) der Verwaltung vom 10. Mai 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Durch eine Nachfrage beim <strong>Stadt</strong>bezirksrat wurde die Anfrage dahingehend<br />
konkretisiert, dass es aufgrund von auf der Fahrbahn geparkten Kfz<br />
und Fahrten mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h<br />
zu Beinahe-Unfällen gekommen sein soll.<br />
Die Angelegenheit wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft.<br />
Auf der Fahrbahn geparkte Kfz haben einen geschwindigkeitsdämpfenden<br />
Charakter, so dass hierdurch die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
auf 50 km/h unterstützt wird.<br />
Im Zeitraum vom 24. bis 30. Oktober 2012 wurden auf dem Rüninger Weg<br />
zwischen Siekgraben und Sperberweg Geschwindigkeitsmessungen<br />
durchgeführt. Die angegebenen Übertretungen von ca. 100 km/h konnten<br />
jedoch nicht festgestellt werden.<br />
Eine Gefahrenlage in diesem Bereich ist weder der Verwaltung noch der<br />
Polizei bekannt. Darüber hinaus gilt der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt<br />
oder Unfallhäufungsstelle.<br />
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind daher nicht erforderlich.<br />
- Beleuchtung Deiweg – Friedrichshöhe (Antrag 2460/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (1416/13) der Verwaltung vom 10. April<br />
2013 wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Wegen der an der Friedrichshöhe liegenden Haltestelle ist der Wunsch<br />
grundsätzlich nachvollziehbar, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern.<br />
Für den genannten Bereich (Deiweg bis Friedrichshöhe) müsste die öffentliche<br />
Beleuchtungsanlage um ca. 170 m auf dem Deiweg erweitert werden.<br />
Hierzu sind Kosten von ca. 9.600 € zu veranschlagen.<br />
Die Umsetzung der Maßnahme erfordert die Bereitstellung von zusätzlichen<br />
Haushaltsmitteln durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong>. Diese Mittel stehen<br />
dem Fachbereich 66 zurzeit nicht zur Verfügung.<br />
5
- Winterdienst Bahnunterführung Leiferde (Anfrage 2104/13<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9010/13) wird zur Kenntnis gegeben. Darin<br />
wird mitgeteilt:<br />
Die zuständige Firma der Bahn AG für Winterdienst und Straßenreinigung<br />
ist die<br />
DB Services Immobilien GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 7, 30159 Hannover.<br />
Diese wurde von der <strong>Stadt</strong>verwaltung in Bezug auf die Verschmutzung<br />
mit Graffiti und von ALBA in Bezug auf den Winterdienst angeschrieben.<br />
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind immer die Eigentümer der anliegenden<br />
Grundstücke zuständig. Daher erfolgt der Winterdienst auf Gehwegen<br />
im Rahmen der Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung unverzüglich,<br />
wobei es dort keine Einteilung in Prioritäten gibt. Sollten die Anlieger<br />
ihrer Verpflichtung zum Winterdienst nicht nachkommen, so werden sie von<br />
ALBA schriftlich auf diese Verpflichtung hingewiesen.<br />
Protokollnotiz:<br />
Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Mitteilung, mit welchem Datum die DB Services<br />
GmbH von ALBA angeschrieben wurde.<br />
- Zuschussantrag Kleingärtnervereins Stöckheim e. V.<br />
Der vom <strong>Stadt</strong>bezirksrat bewilligte Zuschuss in Höhe von 1.000 € kann<br />
nicht ausgezahlt werde, weil eine der Voraussetzungen, Finanzierung der<br />
Maßnahme, nicht mehr gegeben war.<br />
- Verkehrssituation Hahnenkamp und Fischerbrücke<br />
Die schriftliche Mitteilung der Verwaltung vom 10. April 2013 wird zur<br />
Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Gemäß § 45 Abs. 1 c StVO darf sich die Anordnung einer Tempo 30-Zone<br />
weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßenerstrecken. An Kreuzungen<br />
und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die<br />
Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") gelten.<br />
Die Straßen Hahnenkamp, Burg und Fischerbrücke sind als Kreisstraßen<br />
klassifiziert. Demzufolge ist die Einrichtung einer Tempo.30-Zone gemäß<br />
§ 45 Abs. 1c StVO nicht möglich.<br />
Im Übrigen können die Straßenverkehrsbehörden gemäß § 45 Abs. 1 Satz<br />
1 Straßenverkehrsordnung(StVO) die Benutzung bestimmter Straßen oder<br />
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs<br />
beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Verkehrszeichen<br />
und Verkehrseinrichtungen sind gem. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO nur dort anzuordnen,<br />
wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten<br />
ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo-30-Zonen nach Abs. 1 c<br />
oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Abs. 1 d dürfen insbesondere<br />
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur<br />
angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse<br />
eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti-<br />
6
gung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich<br />
übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO). Die Anordnung eines<br />
Verkehrszeichens 274 StVO (Geschwindigkeitsbeschränkung) stellt grundsätzlich<br />
eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Dementsprechend<br />
muss hierfür an dem betreffenden<br />
Streckenabschnitt eine besondere Gefahrenlage vorhanden sein, die das<br />
allgemeine (also stets latent vorhandene) Risiko einer Beeinträchtigung der<br />
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteigt und die Anordnung<br />
einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erfordert.<br />
Der erläuterten Vorschrift folgend, ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
nur zulässig, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten<br />
ist.<br />
Bei dem benannten Bereich handelt es sich nach Auskunft der Polizei um<br />
keine Unfallhäufungsstelle. Zudem unterstützen die baulichen Gegebenheiten<br />
wie Fahrbahnverschwenkungen im Bereich der Straße Fischerbrücke<br />
und zweier Mittelinseln auf der Straße Burg die Einhaltung der geltenden<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.<br />
Somit liegt aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Bereich Hahnenkamp<br />
und Fischerbrücke keine Gefahrenlage vor, die das allgemeine Risiko einer<br />
Beeinträchtigung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteigt<br />
und die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend<br />
erfordert, so dass der Anregung nicht gefolgt werden kann.<br />
- Änderung des Bebauungsplanes Senefelderstraße<br />
Die schriftliche Mitteilung (12992/13) der Verwaltung vom 28. Mai 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung des entsprechenden<br />
Planungsrechtes zur Realisierung einer Kreisverkehrsanlage.<br />
Von einer Verschiebung der erforderlichen Fläche wären nicht mehr drei<br />
verschiedene Eigentümer, sondern nur noch die Eigentümerin des Kaufland-Grundstückes<br />
von dem Ausbau betroffen.<br />
Die Finanzierung dieser Kreisverkehrsanlage ist nicht gesichert; es sind<br />
keine Mittel in der Haushaltsplanung dafür vorgesehen. Die Kosten können<br />
nicht durch Erhebung von Gebühren nach Straßenausbausatzung refinanziert<br />
werden. Auch der Investor des geplanten Neubaugebietes Trakehnenstraße,<br />
das nach dem Willen des <strong>Stadt</strong>bezirksrates über die Senefelderstraße<br />
erschlossen werden soll, steht für eine Kostenübernahme nicht<br />
zur Verfügung. Er ist lediglich zur Übernahme von 30% der Herstellungskosten<br />
bis höchstens 200.000 € bereit.<br />
Ohne gesicherte Finanzierung der Kreisverkehrsanlage ist die Umsetzung<br />
des Planungszieles der angeregten Bebauungsplanänderung unmöglich.<br />
Damit geht der Hauptzweck des Planverfahrens<br />
ins Leere.<br />
Der verbindliche Bebauungsplan "Senefelderstraße", ST 76, hat zwar bereits<br />
eine Fläche für den Ausbau einer Kreisverkehrsanlage vorgesehen,<br />
auch wenn die Finanzierung hierfür noch nicht gesichert war. Anlass des<br />
Bebauungsplanes war die Regelung von Einzelhandelsnutzungen. Die<br />
Festsetzung der Kreisverkehrsanlage ist in diesem Zusammenhang als<br />
7
langfristige Angebotsplanung zu verstehen. Weil die Flächen nicht verfügbar<br />
sind, ist die Umsetzung der bisher festgesetzten Lösung nicht weiter<br />
verfolgt worden.<br />
Die von einer Verschiebung der Kreisverkehrsanlage betroffene Fläche<br />
(Kaufland) steht derzeit ebenfalls nicht zur Verfügung. Es wurde seitens<br />
der Grundstückseigentümerin zwar eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft<br />
signalisiert, ein konkretes Verhandlungsangebot liegt aber<br />
nicht vor.<br />
Da eine zeitnahe Umsetzung des Hauptzweckes der angeregten Bebauungsplanänderung<br />
nicht abzusehen ist, kann die Verwaltung die Einleitung<br />
eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens nicht empfehlen.<br />
Herr Schrader stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung gem. § 27 GO und<br />
bittet um Aussprache über diesen Punkt.<br />
Abstimmungsergebnis hierüber: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
- Haushaltsberatungen<br />
Die Beratungen in den <strong>Stadt</strong>bezirksräten ist geändert worden. Die Beratungen<br />
über den Haushalt 2014 sollen jetzt in der Zeit vom 7. Oktober bis 11.<br />
Oktober 2014 erfolgen.<br />
- Rüninger Weg – Radwegmarkierungen (Antrag9190/13/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (1416/13) der Verwaltung vom 4. Juni 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
In den Planfeststellungsunterlagen für das laufende Planfeststellungsverfahren<br />
zum Neubau der Okerbrücke Berkenbuschstraße ist vorgesehen,<br />
auf der Nordseite der Brücke einen 3,50 m breiten Gehweg anzulegen, der<br />
auch von Radfahrern benutzt werden kann. Auf der Südseite der Brücke ist<br />
ein 1,75 m breiter Gehweg geplant.<br />
Ein Wechsel in der Art der Radverkehrsführung ist in der Regel zu vermeiden,<br />
da damit häufig ein erhöhtes Gefährdungspotential verbunden ist.<br />
Erst wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss zum Projekt O-<br />
kerbrücke Berkenbuschstraße vorliegt und die Art der Radverkehrsführung<br />
im Brückenbereich damit feststeht, ist es sinnvoll, die Radverkehrsführung<br />
für die sich anschließenden Bereiche abschließend festzulegen.<br />
Danach erhält der <strong>Stadt</strong>bezirksrat eine abschließende Stellungnahme zu<br />
der Anregung.<br />
- Querung des Rüninger Weges, Apfelgarten, Okeraue (Antrag 2571/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9144/13) der Verwaltung vom 4. Juni 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Die Ermittlung der Kosten für eine Querungshilfe bedarf grundsätzlich einer<br />
Planung und verschiedener Voruntersuchungen und Klärungen (Baugrunderkundung,<br />
abfalltechnische Untersuchung, Leitungsauskünfte, Eigentumsverhältnisse<br />
etc.). Nur in Kenntnis aller kostenrelevanten Daten ist ei-<br />
8
ne qualifizierte Kostenauskunft und die Aussage, ob sich das Bauvorhaben<br />
überhaupt realisieren lässt, möglich. Derzeit liegen diese Voraussetzungen<br />
nicht vor.<br />
Dies vorangestellt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />
An der vorgeschlagenen Stelle des Rüninger Weges ist auf der Westseite<br />
ein sehr tiefer Graben. Auf der Ostseite wird die Straße durch Privatgrundstücke<br />
eingegrenzt. Für eine Querungshilfe müsste die Fahrbahn um mind.<br />
2,50 m verbreitert werden. Falls der Stichweg für Kfz befahrbar bleiben soll,<br />
könnte die Querungshilfe nicht direkt vor der Einmündung in den Rüninger<br />
Weg angeordnet werden. Zwischen einer Querungshilfe und dem Stichweg<br />
müsste dann zusätzlich ein Abschnitt Geh- und Radweg auf der Westseite<br />
des Rüninger Weges hergestellt werden. Eine Verrohrung des Grabens erscheint<br />
unrealistisch. Die Verlegung des Grabens würde voraussichtlich zu<br />
Grunderwerb und erheblichen Baukosten sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
führen. Die Verbreiterung der Fahrbahnfläche in Richtung des<br />
Grabens erscheint der Verwaltung aus diesen Gründen nicht verhältnismäßig.<br />
Eine Verbreiterung in östlicher Richtung würde Grunderwerb in private<br />
Wohngrundstücke erfordern. Sofern dies vermieden werden sollte oder<br />
nicht möglich ist, würden die Nebenanlagen drastisch in der Breite eingeschränkt.<br />
Dies ist aus Sicht der Verwaltung, insbesondere da es sich um<br />
einen ausgewiesenen Schulweg handelt, nicht umsetzbar.<br />
Eine Kostenschätzung kann unter diesen Voraussetzungen nicht angegeben<br />
werden.<br />
- Schülerverkehre, Querung Siekgraben (Antrag 2570/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9147/13) der Verwaltung vom 4. Juni 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Die Ermittlung der Kosten für eine Querungshilfe bedarf grundsätzlich einer<br />
Planung und verschiedener Voruntersuchungen und Klärungen (Baugrunderkundung,<br />
abfalltechnische Untersuchung, Leitungsauskünfte, Eigentumsverhältnisse<br />
etc.). Nur in Kenntnis aller kostenrelevanten Daten ist eine<br />
qualifizierte Kostenauskunft und die Aussage, ob sich das Bauvorhaben<br />
überhaupt realisieren lässt, möglich. Derzeit liegen diese Voraussetzungen<br />
nicht vor.<br />
Dies vorangestellt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />
Vor der Schule sind die Gehwegränder bereits an die Fahrbahnränder herangezogen.<br />
Der Einbau einer Mittelinsel würde dazu führen, dass zahlreiche<br />
Parkplätze fortfielen und neben möglicherweise anderen Maßnahmen<br />
die Straßenentwässerung angepasst werden müsste. Diese Maßnahme<br />
wird als sehr kostenintensiv eingeschätzt.<br />
Alternativ dazu wäre eine Einschränkung des Durchfahrtsbereiches auf z.<br />
B. 4,00 m durch Vorziehen beider Fahrbahnränder in den heutigen Fahrbahnbereich<br />
möglich. Ohne genaue Kenntnis der tiefbaulichen Örtlichkeit<br />
(siehe oben) schätzt die Verwaltung diese Maßnahme auf 15.000 - 20.000<br />
€.<br />
9
Für eine Querungshilfe zwischen der Milanstraße und der Stichstraße des<br />
Siekgraben gelten die o. g. Rahmenbedingungen sinngemäß. Eine Mittelinsel<br />
scheidet hier aber aus, da dann die Nebenanlagen nicht mehr für Fußgänger<br />
passierbar wären oder umfangreich in Privatgrundstücke eingegriffen<br />
werden müsste. Inwieweit das Vorziehen beider Fahrbahnränder möglich<br />
ist, kann nur durch eine detaillierte Untersuchung der Fahrkurven der<br />
benachbarten Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten geklärt<br />
werden. Die Kosten einer solchen Maßnahme dürften in ähnlichem Rahmen<br />
liegen wie vor der Schule.<br />
Protokollnotiz:<br />
Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Angabe der Kosten, die für eine einfachste<br />
Querungshilfe (z. B. mittels Baken o. ä.) anfallen würden.<br />
- Bepflanzung mit Osterglocken im Bereich Leipziger Straße zwischen<br />
Kleiststraße und Gebr.-Grimm-Straße<br />
Die schriftliche Mitteilung der Verwaltung vom 30. Mai 2013 wird zur<br />
Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Für die Pflege dieser Fläche steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung,<br />
welches einen erhöhten Pflegeaufwanddurch die Anlage einer Blumenzwiebelpflanzung<br />
nicht deckt. Aus den genannten Gründen können<br />
keine Veränderungen auf dieser Fläche durch die Verwaltung vorgenommen<br />
werden.<br />
- Fahrgastunterstand Bushaltestelle Senefelderstraße (Antrag 2580/13<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9191/13) der Verwaltung vom 5. Juni 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
In gleicher Angelegenheit hat die Verwaltung mit Schreiben vom 10. Juli<br />
2012 mitgeteilt, dass der Platz zum Aufstellen eines Wetterschutzes vorhanden<br />
ist. Von einer Realisierung wurde jedoch damals abgesehen, da im<br />
Zusammenhang mit der Planung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Mascheroder<br />
Weg/Senefelderstraße eine Verlegung dieser Bushaltestelle einschließlich<br />
Neubau vorgesehen war. Die Realisierung des Kreisverkehrs<br />
und somit auch der Neubau der Bushaltestelle sind derzeit nicht absehbar,<br />
weshalb nun die Aufstellung eines Wetterschutzes an der vorhandenen<br />
Bushaltestelle weiterverfolgt werden kann. Haushaltsmittel für die Beschaffung<br />
von neuen Fahrgastunterständen stehen nicht zur Verfügung.<br />
Protokollnotiz:<br />
Es muss kein neuer Fahrgastunterstand sein. Die <strong>Braunschweig</strong>er Verkehrs<br />
AG hat alte, abgebaute Fahrgastunterstände auf Lager. Es reicht<br />
aus, wenn ein alter Fahrgastunterstand verwendet wird. Dies senkt die<br />
Kosten erheblich.<br />
10
- Beleuchtung Bäckerstieg (Antrag 2457/13)<br />
Die schriftliche Stellungnahme (9231/13) der Verwaltung vom 5. Juni 2013<br />
wird zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt:<br />
Im Rahmen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ist vorgesehen,<br />
die drei vorhandenen Leuchten durch neue energiesparende Beleuchtungseinrichtungen<br />
zu ersetzen. Zeitgleich mit dieser Maßnahme wird die<br />
Installation eines zusätzlichen Lichtpunktes am westlichen Ende des Bäckersiegs<br />
durchgeführt. Dies führt dann zur beantragten vollständigen Ausleuchtung<br />
des beschriebenen Abschnittes.<br />
Die Umsetzung der Maßnahme ist bei der Dienstleistungsgesellschaft für<br />
die öffentliche Beleuchtung (BS|Energy) für den Herbst 2013 geplant.<br />
- Bürgersprechstunde am 22. Mai 2013<br />
Grünfläche im Kurvenbereich Ortsausgang Stöckheim Richtung Leiferde<br />
Die Stammaustriebe der Bäume wurden durch den FB 67 entfernt.<br />
Behindertenparkplätze hinter Stöckheimer Markt<br />
Der Eigentümer der Fläche wird angeschrieben, damit der Grünwuchs an<br />
den Schildern „Parken für Behinderte“ durchgeführt werden kann.<br />
- Schulkindbetreuung in Stöckheim<br />
Die bisherige Bezirksgeschäftsstelle Süd, Rüninger Weg 11, wird im neuen<br />
Schuljahr zur Schulkindbetreuung umfunktioniert. Die Bezirksgeschäftsstelle<br />
wird zum Stöckheimer Markt, in Räumlichkeiten über der Landessparkasse/Nord/LB,<br />
umziehen. Ein entsprechender Mietvertrag soll zum 1. Juli<br />
2013 geschlossen werden. Anschließend werden Baumaßnahmen erforderlich,<br />
die nach sechs Wochen abgeschlossen sein sollen. Anschließend<br />
ist der Umzug vorgesehen.<br />
- Beantragung von Übertragung von Haushaltsmitteln<br />
Die beantragte Übertragung von Haushaltsmitteln für die Pflege des Stöckheimer<br />
Marktes in Höhe von 1.000 € ist erfolgt.<br />
Punkt 3)<br />
Anfragen<br />
1 Nr. 2278/13<br />
Kreisel Mascheroder Weg/Senefelderstraße (CDU)<br />
zurückgezogen<br />
11
2 Nr. 2279/13<br />
Einwendungen Brückenbau Berkenbuschstraße (SPD)<br />
Die Verwaltung wird gebeten, den <strong>Stadt</strong>bezirksrat über den Stand der<br />
Einwendungen zum Brückenneubau Berkenbuschstraße zu informieren.<br />
Stellungnahme der Verwaltung (9188/13):<br />
Die Verwaltung wird nach Vorliegen des Protokolls der <strong>Stadt</strong>bezirksratssitzung<br />
mit der darin enthaltenen Begründung des Antrages die Anfrage<br />
beantworten.<br />
Begründung:<br />
Das Thema Brücke Berkenbuschstraße interessiert wie bekannt viele<br />
Bürgerinnen und Bürger unseres <strong>Stadt</strong>bezirks. Die Einladung zum Anhörungstermin<br />
für die Einwendungen kam sehr kurzfristig. Dar der Termin<br />
vormittags stattfand war es für Berufstätige schwer, so kurzfristig eine<br />
persönliche Teilnahme zu ermöglichen. Daher wird gewünscht die Einwendungen<br />
und die Antworten darauf in einer Bezirksratssitzung vorzustellen,<br />
die zu arbeitnehmerfreundlicheren Zeiten stattfindet.<br />
Punkt 4)<br />
Anträge<br />
1 Nr. 2758/13<br />
Pflegemaßnahmen an Sitzbänken (CDU)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Die Verwaltung wird gebeten, bei folgenden Sitzbänken Pflegemaßnahmen<br />
durchzuführen:<br />
Spielplatz Ortelsburgweg, Spielplatz Leipziger Straße zwischen Else-<br />
Hoppe-Straße und Siedlerstraße, Spielplatz Wilhelm-Hauff-Weg, Festplatz<br />
Bruchweg.<br />
Protokollnotiz:<br />
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, wie hoch die Kosten für die Reparatur<br />
einer Sitzbank ausfallen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
2 Nr. 2757/13<br />
Absenkung von Bordsteinen (CDU)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Die Verwaltung wird gebeten, die Bordsteine beidseitig an der Leipziger<br />
Straße auf der Höhe des Fuß- und Radweges Helene-Engelbrecht-Straße<br />
auf Fahrbahnniveau abzusenken.<br />
Der Beschlusstext soll um Folgendes erweitert werden:<br />
Ebenso sollen die Bordsteine Höhe Bertha-von-Suttner-Straße (Fuß- und<br />
Radweg in den Heidberg) abgesent werden.<br />
12
Protokollnotiz:<br />
Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat bittet um Mitteilung, wie hoch die Kosten für eine Bordsteinabsenkung<br />
sind.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
3 Nr. 2756/13<br />
Einmündung Annette-Kolb-Straße in den Mascheroder Weg (CDU)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen durchzuführen, die<br />
Begrenzung der Einmündung der Annette-Kolb-Straße in den Mascheroder<br />
Weg vor dem Überfahren durch Autos zu sichern.<br />
Protokollnotiz:<br />
Mit Maßnahmen sind die kostengünstigsten gemeint, wie z. B. die Niederlegung<br />
von Findlingen oder alten Baumstämmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
4 Nr. 2761/13<br />
Piktogramm „Behindertenparkplatz“ Annette-Kolb-Straße in Stöckheim<br />
(SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Es wird beantragt, auf den Parkflächen der Behindertenparkplätze in der<br />
Annette-Kolb-Straße Piktogramme anzubringen, um kenntlich zu machen,<br />
dass diese für Bürgerinnen und Bürger mit entsprechender Berechtigung<br />
reserviert sind.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
5 Nr. 2762/13<br />
Spielplatz Thiedebacher Weg (Neubaugebiet) – Weg zur B 248 (SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Es wird beantragt, die Wegeverbindung vom Spielplatz Thiedebacher Weg<br />
hinter dem Basketballfeld zum Thiedebacher Weg weiterführend zur B 248<br />
auszubessern, insbesondere die Senken in denen sich Regenwasser<br />
sammelt.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
13
6 Nr. 2763/13<br />
Barrierefreiheit Im Viertel „Im Rübenkamp“ (SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Es wird beantragt, im Zuge der Barrierefreiheit für folgende Straßenzüge<br />
„Hahnenkamp, Harzweg, Fallsteinstraße, Asseweg, Oderweg, Elmweg und<br />
im Rübenkamp“ in den jeweiligen Kreuzungsbereichen die Bordsteine abzusenken,<br />
um ein leichteres Überqueren der Straße zu ermöglichen.<br />
Protokollnotiz:<br />
Die Verwaltung wird gebeten, die hierfür anfallenden Kosten zu benennen<br />
und die Maßnahme durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
7 Nr. 2764/13<br />
Bootsanleger im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 (SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Es wird beantragt, in Leiferde in der Nähe der Okerbrücke einen Bootsanleger<br />
zu errichten. Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste <strong>Stadt</strong>bezirksratssitzung<br />
entsprechende Vorschläge für die Gestaltung, den Standort<br />
und die Kosten zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
8 Nr. 2765/13<br />
Lärmaktionspläne (SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Bezirksratssitzung die Ergebnisse<br />
zu den Lärmaktionsplänen der <strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong> für den <strong>Stadt</strong>bezirk<br />
vorzustellen und dabei folgende Inhalte einzubeziehen:<br />
Messergebnisse für den <strong>Stadt</strong>bezirk,<br />
Übersicht zu den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger des <strong>Stadt</strong>bezirks<br />
im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen bzw. in schriftlicher<br />
Form,<br />
Maßnahmen, die sich daraus für den <strong>Stadt</strong>bezirk ergeben<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
9 Nr. 2766/13<br />
Ehrendenkmal/Grabstätte Friedhof Leiferde (SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Es wird beantragt, das Ehrendenkmal und die Grabstätten auf dem Leiferder<br />
Friedhof zum 70-jährigen Gedenken der Kriegsopfer anlässlich des<br />
Einschlags der Bombe am 30. Januar 1944 in der Schule, wieder in einen<br />
ansehbaren Zustand zu versetzen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
14
10 Nr.2767/13<br />
Piktogramm „30“ auf der Leiferdestraße in Stöckheim (SPD)<br />
Beschluss:<br />
(Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Es wird beantragt, auf den entsprechenden Straßenabschnitten der Leiferdestraße<br />
innerhalb Stöckheims die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30<br />
km/h optisch über die Anbringung von Piktogrammen auf der Straße kenntlich<br />
zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
11 Nr. 2739/13<br />
Aufstellung eines Verkehrsspiegels (Bündnis 90/Die Grünen)<br />
Beschluss:<br />
(Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)<br />
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung eines Verkehrsspiegels<br />
an der Kreuzung Leipziger Straße/Leiferdestraße in folgendem<br />
Punkt möglich ist:<br />
Bessere Sich für Linksabbieger der Leiferdestraße auf den Radweg.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
Punkt 5: Drucksache 16131/13<br />
Verwendung der bezirklichen Mittel im <strong>Stadt</strong>bezirk 211 – Stöckheim-Leiferde<br />
Beschluss:<br />
(Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)<br />
Die in 2013 veranschlagten Haushaltsmittel des <strong>Stadt</strong>bezirksrates 211 Stöckheim-Leiferde<br />
werden wie folgt verwendet:<br />
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen<br />
Ergänzung des Mobiliars im Sekretariat 1.078 €<br />
2. Ortsbüchereien<br />
Ortsbücherei Stöckheim 776 €<br />
Ortsbücherei Leiferde 724 €<br />
3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen<br />
Kleiststraße (Stichwege)<br />
Gehwegplatten regulieren, ca. 100 m 2 5.000 €<br />
Rosittenstraße<br />
im Streueinsatz Gehwegplatten regulieren, ca. 90 m 2 3.700 €<br />
8.700 €<br />
4. Grünanlagenunterhaltung<br />
Wässern der vor einem Jahr neu angelegten Gehölzpflanzung<br />
Am Mascheroder Weg 300 €<br />
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe<br />
Behindertengerechter Ausbau der Toilette in Stöckheim 5.000 €<br />
Abstimmungsergebnis: 0 dafür 9 dagegen 0 Enthaltungen<br />
15
Folgende Anmerkungen werden zur Vorlage gemacht:<br />
Im Wege der Budgetierung entscheidet der <strong>Stadt</strong>bezirksrat eigenständig über<br />
die Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel. Die von der Verwaltung eingebrachte<br />
Vorlage entspricht nicht den Vorstellungen des <strong>Stadt</strong>bezirksrates. Im<br />
Einzelnen hierzu:<br />
Zu 1.<br />
Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat erwartet, dass die Grundschule Stöckheim einschl. Abt.<br />
Leiferde mit einem Einzelprojekt an den <strong>Stadt</strong>bezirksrat selber herantritt, um<br />
Leistungen aus dem Budget zu erhalten.<br />
Zu 2.<br />
Der <strong>Stadt</strong>bezirksrat erwartet, dass die Ortsbüchereien direkt auf den <strong>Stadt</strong>bezirksrat<br />
zukommen und gezielt aufzeigen, für welche Maßnahmen aus dem<br />
Budget Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine pauschale Abgeltung<br />
wird abgelehnt.<br />
Zu 3.<br />
Wie in den Jahren zuvor wird gebeten, eine Aufstellung vorzulegen, welche<br />
Maßnahmen aus früher genannten Straßenunterhaltungen durchgeführt wurden<br />
und welche Maßnahmen verschoben werden mussten. Sind die genannten<br />
Maßnahmen aus der abzuarbeitenden „Prioritätenlist“ oder sind es neue<br />
Maßnahmen, die noch nicht genannt wurden?<br />
Darüber hinaus behält sich der <strong>Stadt</strong>bezirksrat vor, eigene Straßenunterhaltungsmaßnahmen<br />
zu benennen und die Mittel dort einzusetzen.<br />
Zu 4.<br />
Die Mittel der Grünanlagenunterhaltung setzt der <strong>Stadt</strong>bezirksrat aus eigener<br />
Entscheidung ein.<br />
Zu 5.<br />
Im Fall eines derartigen, gezielten Projektes, in dem budgetierte Mittel eingesetzt<br />
werden sollen wird erwartet, dass dem <strong>Stadt</strong>bezirksrat eine formelle Vorlage<br />
unterbreitet wird, in welcher die Maßnahmen genau beschrieben sind.<br />
Punkt 6:<br />
Zuschussanträge<br />
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft teilt mit, dass zur heutigen Sitzung zwei<br />
Zuschussanträge vorliegen.<br />
1) Zuschussantrag des Kinder- und Jugendchors im Volkschor Leiferde e. V.<br />
Beschluss:<br />
(Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)<br />
Dem Kinder- und Jugendchor im Volkschor Leiferde wird für Oberbekleidung<br />
mit Aufdruck ein Zuschuss in Höhe von 250 € gewährt.<br />
16
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
Der Betrag soll aus politischen Gremien – Zuschussmittel – ausgezahlt werden.<br />
2 Zuschussantrag des Kleingartenvereins Stöckheim e. V.<br />
Beschluss:<br />
(Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)<br />
Dem Kleingartenverein Stöckheim e. V. wird für die Errichtung von Toiletten<br />
für Besucher des Kleingartenvereins ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €<br />
gewährt.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen<br />
Der Betrag soll aus politischen Gremien – Zuschussmittel – ausgezahlt werden.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung fand eine Einwohnerfragestunde statt.<br />
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft schließt die Sitzung um 21:35 Uhr.<br />
gez.<br />
Disterheft<br />
Bezirksbürgermeister<br />
gez.<br />
P r a u s e<br />
Bezirksgeschäftsstellenleiter<br />
und Protokollführer<br />
17