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17.01.2014 Aufrufe

HR Newsflash März 2013 Aon Hewitt HR Newsflash März 2013 | Nummer 1 | Jahrgang 3 Inhalt: Aktuelles • Führungswechsel bei Aon Hewitt zum 1. Juli 2013 • Bilanzierung von entgeltlich übernommenen Verpflichtungen – Aktueller Stand • Rentenverwaltung – Jetzt lohnt sich die Auslagerung besonders • "QIS" – eine quantitative Auswirkungsstudie für Pensionskassen und Pensionsfonds zu Europäischen Aufsichtsüberlegungen • Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen gemäß IAS 19 rev. 2011 • Künftige Entwicklung der Rechnungszinssätze gemäß § 253 HGB Studien & Trends • Jetzt teilnehmen: Fringe Benefits Studie Deutschland 2013 • Internationale Vergütungs-Datenbank von Aon Hewitt: Jetzt für die Teilnahme 2013 registrieren und 10% Rabatt erhalten • BAG-Urteil zur Anpassung der Altersgrenzen in der Praxis wenig beachtet • Aon Hewitt-Studie zeigt: Deutsche Dienstwagen werden immer umweltfreundlicher • Aon Hewitt-Studie zur Gehaltsentwicklung in Europa: Selbst in den stabilen Ländern sind Nullrunden zu erwarten • Vergütungsprogramme verfehlen häufig ihren Zweck Weitere Informationen Möchten Sie mehr über Aon Hewitt wissen oder haben Sie Fragen an die Redaktion? Schreiben Sie uns: info.de@aonhewitt.com Ihre Interessen Wir halten Sie auf dem Laufenden. Um in Zukunft noch besser informiert zu sein, können Sie über folgenden Link die Themen angeben, die Sie besonders interessieren. Sie erhalten dann Informationen und Einladungen zu Veranstaltungen oder zur Teilnahme an Studien zu Ihren Interessensgebieten. Zu Ihren Interessensgebieten Publikationen • Biografieorientierte ieorientierte Personalstrategie mit Potenzial • Behandlung von Altersteilzeitbeschäftigten in der bAV • DRSC AH 1 (IFRS): Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS – Update zu BB 2012, 2103 • Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013 • Das Arbeitnehmervorsorgekonto • Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach nationalen und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen Veranstaltungen und Vorträge • M&A Workshop am 5. Juni in Frankfurt am Main © 2013 Aon Hewitt

<strong>HR</strong> <strong>Newsflas</strong>h<br />

März 2013<br />

<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> <strong>HR</strong> <strong>Newsflas</strong>h<br />

März 2013 | Nummer 1 | Jahrgang 3<br />

Inhalt:<br />

Aktuelles<br />

• Führungswechsel bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> zum 1. Juli 2013<br />

• Bilanzierung von entgeltlich übernommenen Verpflichtungen –<br />

Aktueller Stand<br />

• Rentenverwaltung – Jetzt lohnt sich die Auslagerung besonders<br />

• "QIS" – eine quantitative Auswirkungsstudie für Pensionskassen und<br />

Pensionsfonds zu Europäischen Aufsichtsüberlegungen<br />

• Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen gemäß IAS 19 rev. 2011<br />

• Künftige Entwicklung der Rechnungszinssätze gemäß § 253 HGB<br />

Studien & Trends<br />

• Jetzt teilnehmen: Fringe Benefits Studie Deutschland 2013<br />

• Internationale Vergütungs-Datenbank von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>: Jetzt für die<br />

Teilnahme 2013 registrieren und 10% Rabatt erhalten<br />

• BAG-Urteil zur Anpassung der Altersgrenzen in der Praxis wenig<br />

beachtet<br />

• <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-Studie zeigt: Deutsche Dienstwagen werden immer<br />

umweltfreundlicher<br />

• <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-Studie zur Gehaltsentwicklung in Europa: Selbst in den<br />

stabilen Ländern sind Nullrunden zu erwarten<br />

• Vergütungsprogramme verfehlen häufig ihren Zweck<br />

Weitere Informationen<br />

Möchten Sie mehr über <strong>Aon</strong><br />

<strong>Hewitt</strong> wissen oder haben<br />

Sie Fragen an die Redaktion?<br />

Schreiben Sie uns:<br />

info.de@aonhewitt.com<br />

Ihre Interessen<br />

Wir halten Sie auf dem Laufenden.<br />

Um in Zukunft noch<br />

besser informiert zu sein,<br />

können Sie über folgenden<br />

Link die Themen angeben,<br />

die Sie besonders<br />

interessieren. Sie erhalten<br />

dann Informationen und Einladungen<br />

zu Veranstaltungen<br />

oder zur Teilnahme an Studien<br />

zu Ihren<br />

Interessensgebieten.<br />

Zu Ihren Interessensgebieten<br />

Publikationen<br />

• Biografieorientierte ieorientierte Personalstrategie mit Potenzial<br />

• Behandlung von Altersteilzeitbeschäftigten in der bAV<br />

• DRSC AH 1 (IFRS): Einzelfragen zur Bilanzierung von<br />

Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS – Update zu BB 2012, 2103<br />

• Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013<br />

• Das Arbeitnehmervorsorgekonto<br />

• Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach nationalen<br />

und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen<br />

Veranstaltungen und Vorträge<br />

• M&A Workshop am 5. Juni in Frankfurt am Main<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


Aktuelles<br />

Führungswechsel bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> zum 1. Juli 2013<br />

Fred Marchlewski übernimmt im Juli 2013 von Olaf Petersen<br />

Zum 31. Juli wird Olaf Petersen aus der Geschäftsführung von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> ausscheiden. Seine Position<br />

übernimmt Fred Marchlewski, der von Accenture zum Human Resource-Spezialisten wechselt. Der<br />

Personalmanagement-Experte lenkt das Unternehmen dann gemeinsam mit Andy Cox, der mit Wirkung<br />

zum 1. Januar 2013 zum Geschäftsführer berufen wurde aber weiterhin als CEO Retirement and<br />

Financial Management (RFM) EMEA das Altersversorgungsgeschäft in Europa verantwortet. Dr. Georg<br />

Thurnes bleibt dem Unternehmen als Chefaktuar treu und übernimmt die fachliche Verantwortung für<br />

das gesamte Retirement Business von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> in Deutschland.<br />

Nach mehr als 30 Jahren im Unternehmen wird sich Olaf Petersen zum 31. Juli 2013 aus der Geschäftsführung<br />

von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> in den Ruhestand verabschieden. Seine Aufgaben übernimmt Fred Marchlewski, der<br />

zum 1. Juli von Accenture zur Personalmanagementberatung wechselt. Dort war er acht Jahre tätig, zuletzt in<br />

der Position eines Executive Partners und Geschäftsführers im Bereich Management Consulting. Der Fokus<br />

seiner internationalen Beratertätigkeit lag dabei im Talent Management sowie der <strong>HR</strong>-Transformation. In früheren<br />

Stationen bei Towers Perrin und Mercer hatte Marchlewski ebenfalls sowohl beratende als auch leitende<br />

Funktionen inne. „Mit Fred Marchlewski kommt ein ausgezeichneter Manager und ausgewiesener <strong>HR</strong>-<br />

Experte an Bord, der gemeinsam mit Andy Cox ein ideales Gespann bildet“, erläutert Olaf Petersen die Berufung<br />

des 50-jährigen Diplom-Betriebswirts.<br />

Andy Cox kam vor über 20 Jahren zu <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> und ist seit 2002 neben der aktiven Beratung auch im Management<br />

tätig. Er behält im Unternehmen die globale Verantwortung für das Investment Consulting und ist<br />

CEO für den Bereich Retirement in Europa, dem Nahen Osten und Afrika. Der 48-Jährige ist bereits seit 1990<br />

im Bereich betriebliche Altersversorgung (bAV) tätig und seit 1992 Aktuar in Großbritannien. Seinen Abschluss<br />

als Bachelor of Social Science machte er an der Universität von Birmingham.<br />

Dr. Georg Thurnes, der seit fast 23 Jahren im Unternehmen ist, wird als Chefaktuar bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> oberste<br />

fachliche Instanz für Themen bAV in Deutschland sowie die offizielle Stimme des Unternehmens in allen Fragen<br />

dazu sein. „Aufgrund seines umfassenden Fachwissens und seines exzellenten Renommees am Markt<br />

ist Georg Thurnes die ideale Besetzung für diese Rolle“, so Andy Cox. Dr. Thurnes ist in seiner Funktion zudem<br />

Mitglied des globalen RFM-Rats bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> und Prokurist des Unternehmens. Darüber hinaus will er<br />

sich verstärkt seiner Verbandstätigkeit als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft<br />

betriebliche Altersversorgung (aba) und Vorstand des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen<br />

(IVS) widmen.<br />

Bilanzierung von entgeltlich übernommenen Verpflichtungen – Aktueller Stand<br />

In unserer Ausgabe „<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> aktuell“ vom Dezember 2012 haben wir über einen Gesetzentwurf informiert,<br />

der u. a. die steuerliche Bilanzierung entgeltlich übernommener Verpflichtungen regeln sollte (Entwurf des<br />

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes, BT-Drs. 663/12 v. 14. Dezember 2012, Pkt. 13).<br />

Vorgesehen war insbesondere, dass übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten,<br />

-beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme<br />

folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer so zu bilanzieren sind, wie sie beim ursprünglich Verpflichteten<br />

ohne Übernahme zu bilanzieren gewesen wären. Anlass für dieses Gesetzgebungsvorhaben war<br />

die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (16. Dezember 2009 – I R 102/08, BStBl. II 2011, 566; 14. Dezember<br />

2011 – I R 72/10), der dem Anschaffungskostenprinzip Vorrang vor steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalten<br />

gewährt.<br />

Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist vorerst gescheitert: Das Gesetz mit dem (geänderten) Titel Ehrenamtsstärkungsgesetz<br />

ist ohne die betreffenden Änderungen im Einkommensteuergesetz vom Bundestag verabschiedet<br />

worden; der Bundesrat hat zugestimmt (BR-Drs. 73/13 v. 1. März 2013). Der Bundesrat hat aber in<br />

seiner Entschließung vom 1. März 2013 (BT-Drs. 73/13) ausgeführt, dass das Anliegen keine Aufschub dulde<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


und die notwendigen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten müssten, „um eine Erosion<br />

der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern“. Daher hat der Bundesrat seinen Gesetzesvorschlag erneut<br />

eingebracht, diesmal im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer<br />

Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG (BR-Drs. 95/1/13<br />

v. 8.3.2013).<br />

Schuldbeitritte und andere Modelle zur Hebung stiller Lasten bei Pensionsrückstellung können damit<br />

unter Zugrundelegung der BFH-Rechtsprechung derzeit ohne die angekündigten gesetzlichen Einschränkungen<br />

umgesetzt werden. Allerdings sollten dabei die ablehnende Haltung der Finanzverwaltung<br />

(BMF v. 24. Juni 2011 – IV C 6-S 2137/0-03, BStBl. I 2011, 627) sowie eine weiterhin mögliche<br />

künftige gesetzliche Regelung berücksichtigt werden.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen die gewohnten Ansprechpartner aus unserem Haus jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Rentenverwaltung – Jetzt lohnt sich die Auslagerung besonders<br />

Die Verwaltung und Auszahlung von Betriebsrenten stellt viele Unternehmen bereits heute vor große Herausforderungen.<br />

Und der Trend zur Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Unternehmen setzt sich unverändert<br />

fort. Aktuell wurden vom Gesetzgeber mit der Umsetzung des einheitlichen Euro-<br />

Zahlungsverkehrsraums (SEPA) und dem Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische<br />

Verfahren (ELStAM) zwei größere Veränderungen auf den Weg gebracht, die es bis spätestens Januar 2014<br />

auch in der Rentenverwaltung umzusetzen gilt. Die notwendige Umsetzung geht einher mit Anpassungen von<br />

Systemen und Prozessen, die nicht zu unterschätzen sind. Insgesamt werden die Verfahren zwar auf Dauer<br />

zu Vereinfachungen führen, doch gerade bei Rentnern wird die Verwaltung und Kommunikation in Zukunft<br />

deutlich aufwändiger werden.<br />

Um den zusätzlichen Aufgaben und der stärkeren Bindung von Ressourcen von vorneherein zu entgehen,<br />

bietet das Outsourcing der Rentenverwaltung jetzt eine attraktive Alternative. Eine moderne und stets aktuelle<br />

Verwaltung kombiniert mit einer Verlagerung von Risiken sowie transparenten Kosten sorgt für Freiräume im<br />

<strong>HR</strong>-Bereich und deutliche Effizienzgewinne.<br />

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben in der Administration von Betriebsrenten und bieten<br />

Ihnen effiziente Lösungen für Teilprozesse bis hin zu einem Outsourcing der kompletten Rentenverwaltung<br />

an.<br />

Für weitere Informationen und zur Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich gern an<br />

Jens Herrmann (Email: jens.herrmann@aonhewitt.com)<br />

"QIS" – eine quantitative Auswirkungsstudie für Pensionskassen und Pensionsfonds zu<br />

Europäischen Aufsichtsüberlegungen<br />

Eines der aktuellen Projekte der Europäischen Kommission besteht darin, die sog. Pensionsfondsrichtlinie<br />

neu zu fassen. Diese Richtlinie betrifft die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung<br />

(EbAV), in Deutschland also die Durchführungswege Pensionskassen und Pensionsfonds. Im Zentrum<br />

der öffentlichen Diskussion stehen dabei die Überlegungen, das in der Reform befindliche Aufsichtsregime<br />

für Versicherungsgesellschaften (sog. Solvency II) in modifizierter Form auch auf EbAV zu<br />

übertragen. Neben den in Deutschland teilweise schon umgesetzten qualitativen Aspekten (z.B. Risikomanagement<br />

gem. MaRisk VA) sind die quantitativen Vorschriften zur Kapitalausstattung gem.<br />

Solvency II kritisch zu sehen, da ihre Umsetzung das Risikopotenzial birgt, der betrieblichen Altersversorgung<br />

erheblichen Schaden zuzufügen. Ende 2012 wurde nun ein erster, für EbAV modifizierter<br />

Solvency II Ansatz von der Europäischen Aufsichtsbehörde zur öffentlichen Diskussion gestellt und<br />

einer quantitativen Auswirkungsstudie (sog. Quantitative Impact Study – QIS) unterzogen. Aus der<br />

Studie haben sich jedoch so viele Grundsatzfragen sowie grundlegende Kritikpunkte an dem vorge-<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


stellten Konzept ergeben, dass es aus Sicht der EbAV und von Fachkreisen für eine weiterführende<br />

Entwicklung der bestehenden Pensionsfondsrichtlinie ungeeignet erscheint.<br />

Die QIS wurde von der Europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung<br />

(EIOPA) zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden in neun Ländern durchgeführt. Inhaltlich<br />

resultiert sie aus der Antwort von EIOPA auf den sog. Call for Advice der EU Kommission und folgt im Vorfeld<br />

öffentlich zur Kommentierung gestellten Technischen Spezifikationen, beides aus dem Jahr 2012. Die Kommission<br />

verfolgt mit der Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie als Hauptziele die Förderung der grenzüberschreitenden<br />

Tätigkeit von EbAV, die Schaffung einer Grundlage für ein risikobasiertes Aufsichtsregime<br />

mit weitmöglicher regulatorischer Gleichbehandlung von EbAV und Lebensversicherungsunternehmen (oft als<br />

Schaffung eines „level playing field“ zitiert) sowie die Modernisierung der Regulierung von EbAV mit reinen<br />

Beitragszusagen. Während das letztgenannte Ziel in Deutschland kaum von Relevanz ist, ist zu den beiden<br />

übrigen anzumerken, dass zum einen aus praktischer Erfahrung die Förderungswirkung auf die Arbeitnehmermobilität<br />

einer grenzübergreifenden EbAV-Tätigkeit bezweifelt werden muss und zum anderen die Forderung<br />

nach einem „level playing field“ völlig sachfremd ist. Denn EbAV sind in aller Regel betriebliche Sozialeinrichtungen<br />

mit extrem langfristigen Verpflichtungs- und Anlagestrukturen, subsidiär haftenden Arbeitgebern,<br />

die sich schwerlich mit Lebensversicherungsunternehmen vergleichen lassen. Die QIS gibt leider erneut<br />

Anlass zu Befürchtungen, dass man diesen Unterschieden nicht ausreichend Rechnung tragen will und damit<br />

der betrieblichen Altersversorgung, d.h. insbesondere den Arbeitgebern und Versorgungsberechtigten schaden<br />

könnte. Eine auch nur annähernd abschließende Einschätzung hierzu ist allerdings derzeit noch nicht<br />

möglich, da die konkreten handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen und damit auch wirtschaftlichen Folgen<br />

für die EbAV noch völlig im Unklaren liegen. Die QIS hat aus dieser Sicht eher den Charakter einer "Rechenübung",<br />

bestenfalls zum Zwecke der Informationssammlung.<br />

Das Konzept wird maßgeblich durch die sog. Holistische Bilanz (HBS) beschrieben, in der zunächst einmal<br />

das Vermögen und die Verpflichtungen der EbAV gem. Solvency II Prinzipien angesetzt werden. Das führt zu<br />

signifikant und nicht sachgerecht aufgeblähten Verpflichtungsgrößen und erheblich höheren<br />

Solvabilitätsanforderungen (und damit u.U. zu einem erheblichem zusätzlichen Finanzbedarf). Um den Besonderheiten<br />

der betrieblichen Altersversorgung Rechnung zu tragen, werden dann im zweiten Schritt – als<br />

fiktive Vermögenswerte – die Arbeitgeberunterstützung (als Ausfluss der Subsidiärhaftung) und Insolvenzsicherungsmechanismen<br />

(z.B. der Pensions-Sicherungs-Verein bei Pensionsfonds) in die HBS eingefügt, um<br />

den Passiva, insbesondere den Verpflichtungen sämtliche Finanzierungs- bzw. Haftungsquellen, die zur Erfüllung<br />

aus Sicht der Versicherten herangezogen werden könnten, gegenüber zu stellen. Zudem können etwaige<br />

Leistungskürzungsmöglichkeiten (z.B. Sanierungsklausel bei regulierten Pensionskassen) verpflichtungsmindernd<br />

in der HBS angesetzt werden. Auf den ersten Blick wirkt dies zwar recht vernünftig, birgt aber dennoch<br />

viele Unzulänglichkeiten und Risiken. Insbesondere ist völlig unklar, mit welchen echten oder fiktiven Vermögenswerten<br />

man gewisse Passiva in der HBS bedecken darf bzw. muss, und vor allem was die Folgen für die<br />

EbAV sind, wenn diesen Erfordernissen nicht genügt wird. Völlig befremdlich erscheint der Ansatz von Leistungskürzungsmöglichkeiten.<br />

Ein Aufsichtsregime soll eigentlich dazu beitragen, die Sicherstellung der Leistungen<br />

zu verbessern. Die aus der HBS Systematik ableitbare Aussage "Leistungen sind gesichert, weil man<br />

sie kürzen kann" wirkt hier nicht zielführend. Das Hauptproblem liegt aber im Ausgangspunkt, nämlich der<br />

Verpflichtungs- und Vermögensbemessung gem. Solvency II. Diese ist extrem kurzfristig ausgelegt und enthält<br />

mit der Anwendung eines sog. risikofreien Zinses, unnötigen zusätzlichen Risikopuffern und ähnlichen<br />

Konzepten für die betrieblichen Versorgungsverpflichtungen sachfremde Elemente, die für das Management<br />

einer EbAV die falschen Steuerungsimpulse, z.B. bei der Vermögensanlage setzen. Auch wäre es wohl fatal,<br />

wenn die Bedeckung von konzeptionell unsachgerecht bewerteten EbAV-Verpflichtungen durch Arbeitgeberunterstützung<br />

in irgendeiner Weise im Jahresabschluss des Arbeitgebers einen belastenden Niederschlag<br />

fände.<br />

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der QIS, an der in Deutschland weniger als 40 EbAV teilgenommen haben<br />

und die europaweit nur einen Bruchteil der EbAVs tatsächlich erfasst hat, ist offiziell für den Frühsommer<br />

angekündigt. Daran soll sich ein Entwurf für eine neugefasste Pensionsfondsrichtlinie anschließen. Dieser<br />

Zeitplan darf aber bezweifelt werden, da sich die Anzeichen dafür mehren, dass noch weitere QIS als erforderlich<br />

angesehen werden. Den Ergebnissen muss man für Deutschland streng genommen nicht mit besonderer<br />

Spannung entgegen sehen, da sie – solange man die handels- und aufsichtsrechtliche Einbindung in<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


unser Rechtssystem nicht kennt – Bewertungen des HBS-Ansatzes von "überhaupt kein Problem" bis "absolute<br />

Katastrophe für die betriebliche Altersversorgung" mit nahezu beliebigen Zwischenschritten zulassen.<br />

Dennoch wird es interessant sein, Aussagen zu einzelnen Aspekten wie der Maximalhöhe möglicher Belastungen,<br />

seitens EIOPA erkannten Problemen des Ansatzes oder dem beabsichtigten weiteren Vorgehen zu<br />

erfahren. Besonderer Zeitdruck besteht für EIOPA eigentlich nicht, denn, wie man hört, ist die Einführung von<br />

Solvency II in der Versicherungswirtschaft erneut verschoben, auf 2016 oder gar 2017.<br />

Die Thematik ist bei weitem zu komplex, um sie an dieser Stelle auch nur annähernd zufriedenstellend darzustellen.<br />

Soweit Sie weitere Erläuterungen wünschen oder Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an<br />

Dr. Rafael Krönung (Email: rafael.kroenung@aonhewitt.com) oder Dr. Georg Thurnes (Email:<br />

georg.thurnes@aonhewitt.com)<br />

Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen<br />

gemäß IAS 19 rev. 2011<br />

Wie in früheren Ausgaben dieses <strong>Newsflas</strong>hs bereits berichtet, sind Aufstockungsleistungen im Rahmen<br />

von Altersteilzeitvereinbarungen gemäß IAS 19 für Geschäftsjahre ab 2013 nicht mehr als Abfindungen<br />

(termination benefits) zu klassifizieren, sondern als andere langfristig fällige Leistungen<br />

(other long-term employee benefits). Die entsprechenden Rückstellungen sind somit künftig nicht<br />

mehr mit dem vollen Barwert ab Vertragsabschluss zu passivieren, sondern vielmehr zeitratierlich anzusammeln.<br />

Der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des deutschen Rechnungslegungs Standards<br />

Committee (DRSC) hat dies zum Anlass genommen, im Dezember 2012 mit dem DRSC AH 1 (IFRS)<br />

einen Anwendungshinweis zu verabschieden, in dem Details der Bilanzierung und Bewertung von<br />

ATZ-Aufstockungsleistungen eingehend erläutert werden.<br />

Insbesondere beschäftigt sich der DRSC AH 1 (IFRS) mit Fragestellungen zur Bestimmung des maßgeblichen<br />

Ansammlungszeitraumes sowie der Festlegung der Ansammlungsmethodik für die Aufstockungsleistungen.<br />

In diesem Zusammenhang werden verschiedenen – bislang i.d.R. wirtschaftlich nicht maßgeblichen –<br />

Detailregelungen, die sich vielfach in ATZ-Vereinbarungen finden lassen (wie z.B. Regelungen zu Mindestbetriebszugehörigkeiten<br />

als Voraussetzung für den Abschluss eines ATZ-Vertrags, erforderliche Dienstzeiten<br />

nach Vertragsabschluss oder Rückabwicklungsmodalitäten im Störfall) nunmehr eine wesentliche bilanzielle<br />

und damit wirtschaftliche Bedeutung zugemessen. So kann z.B. die Berücksichtigung von Mindestbetriebszugehörigkeiten<br />

in der Bestimmung des maßgeblichen Ansammlungszeitraumes dazu führen, dass bislang gebildete<br />

Rückstellungen für Aufstockungsleistungen im Rahmen des Überganges auf eine Bilanzierung gemäß<br />

IAS 19 rev. 2011 nicht oder nur in geringem Maße aufgelöst werden müssen, während bei einer zeitratierlichen<br />

Ansammlung der Aufstockungsleistungen ab individuellem Vertragsabschluss oder ab ATZ-Beginn dagegen<br />

von einer wesentlichen Rückstellungsverminderung ausgegangen werden kann, die in den Folgeperioden<br />

wieder aufwandswirksam zuzuführen wäre.<br />

Ebenso haben die zwischen den ATZ-Parteien getroffenen Regelungen zur Störfallabwicklung maßgeblichen<br />

Einfluss auf die Auswahl des zulässigen Bewertungsverfahrens und damit auch auf die Rückstellungshöhe.<br />

Sofern es z.B. im Störfall zu einer Auszahlung ausstehender Erfüllungsrückstände (bereits erdientes hälftiges<br />

Vollzeitgehalt) ohne Gegenrechnung von bereits gezahlten Aufstockungsleistungen kommt, ist jede Aufstockungsleistung<br />

mit Auszahlung als unverfallbar zu betrachten und somit auch nur bis zum Auszahlungszeitpunkt<br />

zeitratierlich anzusammeln. Erfolgt hingegen – wie es in vielen Fallkonstellationen der Fall ist – im Störfall<br />

eine Verrechnung von ausstehenden Erfüllungsrückständen mit bereits geleisteten Aufstockungen, so sind<br />

diese nicht als unverfallbar zu betrachten und der Ansammlungszeitraum ist zwingend bis zum Ende der Aktivphase<br />

auszudehnen. Hierbei kann es je nach Wahl des Bewertungsverfahrens neben der Rückstellungsbildung<br />

auf der Passivseite der Bilanz zur Bildung eines Aktivpostens für bereits ausgezahlte, aber noch nicht<br />

vollständig erdiente Aufstockungen kommen.<br />

Unternehmen mit ATZ-Verpflichtungen sollten sich daher einen Überblick über die jeweils einschlägigen Regelungen<br />

verschaffen und zusammen mit ihrem aktuariellen Berater die vielfach bestehenden Ermessensund<br />

Entscheidungsspielräume bei der künftigen Bewertung und Bilanzierung von ATZ-<br />

Aufstockungsleistungen analysieren, um bilanzpolitisch unerwünschte Effekte soweit wie möglich zu vermei-<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


den. Darüber hinaus ist i.d.R. – ggf. abhängig von der Wesentlichkeit der jeweiligen Bewertungsanpassungen<br />

– auch eine Neubewertung der ATZ-Verpflichtungen zum Beginn und zum Ende des letzten Geschäftsjahres<br />

vor der Erstanwendung des IAS 19 rev. 2011 notwendig.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen die gewohnten Ansprechpartner aus unserem Haus jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Künftige Entwicklung der Rechnungszinssätze<br />

gemäß § 253 HGB<br />

Im Rahmen von unternehmensinternen Planungsrechnungen ist regelmäßig auch die mittel- bis langfristige<br />

Entwicklung der Pensionsrückstellungen nach handelsbilanziellen Grundsätzen zu prognostizieren.<br />

Hierfür wurde in der Vergangenheit meist von einem gleichbleibenden oder nur geringfügig<br />

sinkenden Zinsniveau ausgegangen, da die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)<br />

handelsbilanziell vorgeschriebene Glättung der Zinssätze durch eine 7-jährige Durchschnittsbildung<br />

stärkere Zinsausschläge bislang vermieden hat. Während diese Grundannahme in den letzten Jahren<br />

zumeist angemessen war, ist aktuell aufgrund des historisch niedrigen Markzinsniveaus von einem<br />

mittel- und langfristig deutlich sinkenden Zinsniveau auszugehen.<br />

Bekanntlich wird der Rechnungszins für die Berechnung von Rückstellungen nach HGB (§ 253 Abs. 2 HGB),<br />

insbesondere von Pensionsrückstellungen, anders als nach IAS 19 nicht entsprechend den Marktverhältnissen<br />

am Bewertungsstichtag festgesetzt, sondern als der mittlere "Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre"<br />

für eine den Verpflichtungen entsprechende Restlaufzeit (bei Pensionsverpflichtungen i.d.R.<br />

nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal für eine Restlaufzeit von 15 Jahren). Die detaillierte Berechnung dieses<br />

Zinssatzes ist in der "Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von<br />

Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV)" vom 18.11.2009 geregelt.<br />

Unter der Annahme, dass das gegenwärtig vorherrschende, historisch niedrige Marktzinsniveau auch über die<br />

nächsten Monate weitgehend konstant bleibt, ist über den Zeitraum der nächsten drei Jahre von einem deutlichen<br />

Absinken der Rechnungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB auszugehen. So könnte der für Pensionsverpflichtungen<br />

i.d.R. verwendete Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren bis zum Ende des<br />

Jahres 2015 um bis zu 1%-Punkt gegenüber dem aktuellen HGB-Zins für diese Laufzeit (5,02% zum<br />

28.02.2013) sinken. Je nach unterstelltem gesamtwirtschaftlichen Szenario sind auch andere Entwicklungen<br />

denkbar, jedoch ist auch in diesen Fällen von einem weiteren, wenn auch ggf. gebremsten Absinken der<br />

Rechnungszinssätze auszugehen.<br />

In Planungsszenarien und Prognoserechnungen sollten Unternehmen daher die Auswirkungen der unterstellten<br />

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf das jeweilige Markzinsniveau und die sich daraus ergebenden<br />

Auswirkungen auf die Rechnungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB analysieren und dies in ihre Planungsrechnungen<br />

wie z.B. die jährlich zu aktualisierende Mittelfristplanung und die damit verbundenen<br />

Prognoserechnungen zur Rückstellungsentwicklung einfließen lassen. Ihre jeweiligen Ansprechpartner aus<br />

unserem Hause beraten Sie dazu gerne.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen die gewohnten Ansprechpartner aus unserem Haus jederzeit gern zur Verfügung.<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


Studien und Trends<br />

Jetzt teilnehmen: Fringe Benefits Studie Deutschland 2013<br />

Wie gestalten Deutschlands Top-Unternehmen ihre Fringe Benefits-Pakete?<br />

Freiwillige Leistungen und Sachzuwendungen durch den Arbeitgeber (sog.<br />

„Fringe Benefits“) ergänzen die bare Vergütung und bieten Unternehmen ein<br />

breites Spektrum an Möglichkeiten, um ein attraktives traktives und einzigartiges Ver-<br />

gütungspaket für die Mitarbeiter zu schnüren.<br />

Nach dem Erfolg der letzten Marktstudien zum Thema Betriebliche Nebenleistungen<br />

aus den Jahren 2009 und 2011 wird die Studie nun in 2013 weitergeführt. Sie befasst<br />

sich mit einer breiten Palette an Leistungen, die Unternehmen zusätzlich zu<br />

den gesetzlich und/oder tariflich festgelegten Leistungen gewähren. Die Studie wird<br />

dabei nicht nur die Verbreitung von diversen Nebenleistungen beleuchten, sondern<br />

auch Einblicke in die Gestaltung und Kommunikation von Nebenleistungspaketen<br />

geben.<br />

Datenerhebung<br />

Die Datenerhebung findet im Zeitraum vom 11. März bis 12. April statt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

ist für Anfang Juli geplant.<br />

Teilnahme<br />

Die Teilnahme an der Studie ist für Sie kostenlos und Sie sichern sich damit eine kostenlose Executive<br />

Summary zu den wichtigsten Ergebnissen der Studie. Den ausführlichen Ergebnisbericht für Deutschland<br />

können nur Teilnehmer zu einem vergünstigten Preis von 900 EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) erwerben.<br />

Des Weiteren werden auch industriespezifische Auswertungen (nach Datenverfügbarkeit) erhältlich<br />

sein.<br />

Unternehmen können ebenfalls an der Studie in Österreich und der Schweiz teilnehmen, deren Datenerhe-<br />

bung zeitgleich stattfindet.<br />

Wenn Sie an der Studie teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Dörte Nedo<br />

(Email: doerte.nedo@aonhewitt.com, Tel.: 089 88987-133)<br />

Internationale Vergütungs-Datenbank von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>: Jetzt für die Teilnahme 2013 regist-<br />

rieren und 10% Rabatt erhalten<br />

Total Compensation Measurement 2013<br />

Im derzeit schwierigen Wirtschaftsumfeld ist es für Unternehmen zwingend erforderlich, sinnvolle und effizienen.<br />

Um ihre Entscheidung zu stützen benötigen sie umfas-<br />

te Vergütungs- und Talententscheidungen zu treffen.<br />

sende und objektive Informationen.<br />

Seit beinahe 30 Jahren liefert TCM aktuelle Vergütungsdaten und hilft Unternehmen mit innovativen Produk-<br />

ten, aktuellen Markteinsichten, Service und Lösungen. Mit mehr als 9.000 Teilnehmern aus über 180 Ländern,<br />

inklusive 43 europäischen Ländern werden 711 global einheitliche Benchmark-Positionen in verschiedenen<br />

Hierarchieebenen und organisatorischen Funktionen abgedeckt.<br />

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© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


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BAG-Urteil zur Anpassung der Altersgrenzen in der Praxis wenig beachtet<br />

Nur wenige Unternehmen passen Versorgungswerke an neue Regelaltersgrenze an<br />

Eine Untersuchung von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> bei 200 großen und mittelständischen Unternehmen zeigt, dass<br />

dem BAG-Urteil zur Anpassung der Altersgrenzen in vielen Fällen noch unzureichend Beachtung geschenkt<br />

wird. Das Bundesarbeitsgericht hatte im letzten Mai verfügt, dass die betriebliche Altersgrenze<br />

im Rahmen der Versorgungswerke in der Regel mit der gesetzlichen mit wandert, also für Geburtsjahrgänge<br />

ab 1947 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Knapp ein Dreivierteljahr später haben<br />

dies aber nur etwa 13 Prozent der deutschen Unternehmen in der betrieblichen Praxis umgesetzt. Der<br />

Großteil der Betriebe hat bisher entweder noch keine Entscheidung getroffen oder sich explizit für eine<br />

Beibehaltung der bisherigen Altersgrenze ausgesprochen (35 Prozent). „In kleinen Unternehmen<br />

dürften diese Anteile noch weitaus höher sein“, so Carsten Hölscher, bAV-Experte und Partner bei<br />

<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>.<br />

„Ein Grund dafür mag sein, dass die Chancen, die eine solche Umstellung mit sich bringt, derzeit noch nicht<br />

erkannt werden“, meint Hölscher. Gerade für Unternehmen, die sich mit Fachkräftemangel konfrontiert sehen,<br />

kann eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit strategische Vorteile haben. „Zudem ließen sich so zusätzliche<br />

Kosten in der betrieblichen Altersversorgung, wie sie zum Beispiel aus der gestiegenen Lebenserwartung resultieren,<br />

wenigstens zum Teil kompensieren“, ergänzt der Experte. Langfristig ist eine Diskrepanz zwischen<br />

der betrieblichen Regelaltersgrenze und der gesetzlichen Regelung auch schwer vermittelbar. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn sich immer mehr Mitarbeiter dazu entscheiden, über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten<br />

zu wollen.<br />

Anhebung von 65 auf 67 Jahre<br />

Die Anpassung der Altersgrenzen betrifft vor allem Versorgungsordnungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes<br />

zum 1. Januar 2008 geschaffen wurden und das 65. Lebensjahr als normale Altersgrenze vorsehen.<br />

Sie sind laut BAG-Urteil dahingehend auszulegen, dass diese Altersgrenze mit der Regelaltersgrenze in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung mit wandert. Im Ergebnis hätten die Mitarbeiter ab 2031 erst bei Vollendung<br />

des 67. Lebensjahrs einen Anspruch auf eine ungekürzte betriebliche Altersrente. Die praktische Umstellung<br />

auf das neue Rentenalter vollzieht sich dabei in den meisten Fällen keineswegs automatisch. Vor allem bei<br />

den „alten“ Leistungsplänen entstehen oft Regelungslücken. Darüber hinaus müssten Bescheide geändert<br />

beziehungsweise für die Vergangenheit sogar korrigiert werden. „Der Aufwand einer Umstellung ist nicht zu<br />

unterschätzen“, urteilt Hölscher. „Daher ist es durchaus nachzuvollziehen, dass viele Unternehmen noch kei-<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


ne Abwägung getroffen haben, inwieweit sie eine Anpassung der Regelungen vorantreiben wollen.“ Bei neueren<br />

beitragsorientierten Plänen sei eine Änderung in der Regel aber deutlich einfacher.<br />

Vor allem kleine Unternehmen warten ab<br />

Beobachtungen von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> zeigen, dass in kleinen Betrieben ein noch viel geringer ausgeprägtes Prob-<br />

lembewusstsein hinsichtlich einer Überprüfung der Frage der Anhebung der Altersgrenzen besteht als in gröauch<br />

entgegen der ausdrücklichen Empfehlungen von Beratern und Anwaltskanzleien.<br />

Gründe dafür sind, dass der Umstellungsaufwand in keinem Verhältnis zu den möglichen Kosteneinsparungen<br />

steht und es sich meist nur um kleine Bestände handelt. Hinzu kommt, dass die bAV überwiegend über<br />

beitragsorientierte Leistungszusagen geregelt ist, die über Direktversicherungen finanziert sind. Da sich die<br />

Versicherungswirtschaft derzeit noch sehr abwehrend gegenüber einer Anpassung der Altersgrenze verhält,<br />

liegen potenzielle Anpassungen hier ebenfalls auf Eis. „Die meisten kleinen Unternehmen warten ab, bis der<br />

ßeren Unternehmen – erste reale Fall eintritt und ein Mitarbeiter über 65 im Unternehmen verbleibt“, so Hölscher. „In diesem Fall<br />

wird sich die Frage stellen, ob der Mitarbeiter die Leistungen aus der Direktversicherung bereits mit 65, also<br />

noch vor Ausscheiden aus dem Unternehmen in Anspruch nehmen kann oder anderenfalls, ob für ihn weiter<br />

Beiträge gezahlt werden können. Auf diese Fragen sollten die Unternehmen zumindest vorbereitet sein.“<br />

<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-Studie zeigt: Deutsche Dienstwagen werden immer umweltfreundlicher<br />

CO2-Ausstoß und Spritverbrauch unter den wichtigsten Auswahlkriterien<br />

Der Klimaschutz wird in deutschen Unternehmen immer wichtiger – zumin-<br />

dest was die Dienstfahrzeuge angeht: Knapp 70 Prozent der Unternehmen,<br />

die an <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>s Dienstwagenstudie 2012/2013 teilgenommen haben, habereits<br />

nach Umweltgesichtspunkten angepasst oder<br />

ben ihre Richtlinien planen, dies zu tun. 2010 lag der Anteil noch bei nur 33 Prozent. Die Einführung<br />

oder Senkung von CO2-Obergrenzen Obergrenzen war insgesamt der häufigste Änmungen.<br />

Auch bei den Auswahlkriterien für die<br />

derungsgrund für die Bestimmungen.<br />

Fahrzeuge haben Spritverbrauch und CO2-Ausstoß an Bedeutung gewonnen:<br />

Sie werden noch vor der Marke des Fahrzeugs sowie Sicherheitsaspekten an<br />

zweiter Stelle genannt, 2010 belegten sie noch Rang vier. Einzig die Kosten<br />

für den Wagen fallen noch stärker ins Gewicht.<br />

„Die Obergrenzen für den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge werden immer strikter“,<br />

ergänzt Marco Reiners, Leiter des Bereichs Performance, Reward & Talent DACH bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>. „Im<br />

Schnitt liegen sie über alle Hierarchieebenen hinweg sieben Prozent unter den Werten der letzten Untersuchung.<br />

Dennoch gilt weiterhin: Je höher die Position im Unternehmen, desto mehr ist erlaubt.“ So überrascht<br />

es auch nicht, dass trotz verschärfter Richtlinien immer mehr SUVs in den Flotten zu finden sind. Beim Einsatz<br />

von alternativen Antrieben zeigen sich die Betriebe allerdings zögerlich. Bisher machen diese Fahrzeuge<br />

nur ein Prozent aller Dienstwagen aus. Den Fuhrpark gar komplett umzustellen, käme für kein Unternehmen<br />

in Frage. Ziehen sie alternative Techniken in Betracht, tendieren die Teilnehmer am ehesten zu Diesel-Hybrid-<br />

Fahrzeugen. Gründe gegen die Anschaffung solcher Fahrzeuge sind deren geringe Reichweite, die mangelntern<br />

sowie das Fehlen eines flächendeckenden Tankstellennetzes – und vor<br />

de Akzeptanz bei den Mitarbeitern allem die hohen Anschaffungskosten. „Neben der verstärkten Berücksichtigung von Umweltaspekten beobachten<br />

wir einen klaren Trend zu mehr Kostenbewusstsein. Dieses spielt die größte Rolle in der Dienstwa-<br />

genpolitik der Unternehmen und sticht die Umweltgesichtspunkte im Zweifel sogar aus“, so Reiners. „In vielen<br />

Punkten gehen die beiden Aspekte aber Hand in Hand, wie zum Beispiel bei den Maßnahmen zur Reduktion<br />

des Kraftstoffverbrauchs, die knapp 55 Prozent der Unternehmen im Programm haben.“<br />

Berechtigung und Nutzung<br />

Um überhaupt für einen Dienstwagen berechtigt zu sein, ist bei den meisten Unternehmen die Zugehörigkeit<br />

zu einer Hierarchieebene – in der Regel ab dem mittleren Management – die Grundvoraussetzung. Das<br />

durchschnittliche Jahresgrundgehalt dafür liegt bei 70.000 Euro. Eine Ausnahme sind Mitarbeitergruppen, die<br />

einen hohen Mobilitätsbedarf haben. So erhalten im Schnitt 70 Prozent aller Vertriebsmitarbeiter ein Firmen-<br />

fahrzeug. Hier steht aber vor allem die Funktionalität des Fahrzeugs im Vordergrund, wohingegen im Management<br />

primär der Status des Dienstwagenberechtigten widergespiegelt werden soll. „In Deutschland ist das<br />

© 2013 <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>


immer noch gängige Praxis und wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern, auch wenn nachrückende Genera-<br />

tionen aktuell immer weniger Wert auf das Statussymbol Auto legen“, meint Reiners. Ein Großteil der Unternehmen<br />

gestattet den Mitarbeitern daher auch, die jeweils zugestandenen Listenpreise oder Leasingraten für<br />

die Fahrzeuge bis zu einem gewissen Grad zu überschreiten. Im Gehaltsbereich über 100.000 Euro werden<br />

vor allem der Audi A6, BMW 5er und die Mercedes Benz E-Klasse gefahren, darunter dominieren der Audi<br />

A4, BMW 3er, Mercedes Benz C-Klasse sowie der VW Passat. „Die Neigung zu deutschen Fahrzeugen ist<br />

ungebrochen“, so Reiners. „Fabrikate aus anderen Ländern finden sich am ehesten noch in den niedrigeren<br />

Gehaltsklassen.“<br />

20 Prozent der Studienteilnehmer bieten darüber hinaus allen Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Fahrzeug über<br />

ein Entgeltumwandlungsmodell zu finanzieren. Im Vergleich zu älteren Untersuchungen hat sich der Wert nahezu<br />

verdoppelt. „Das Modell hat deutlich an Popularität gewonnen“, meint Reiners, „da es Vorteile für beide<br />

Seiten bietet. Arbeitnehmer profitieren von günstigen Firmenkonditionen bei Anschaffungspreis, Versicherung<br />

etc. und das Unternehmen kann relativ günstig einen Benefit anbieten, der die Arbeitnehmer motiviert.“<br />

Insgesamt spielen Dienstwagen nach wie vor eine große Rolle im Vergütungssystem deutscher Unternehder<br />

Teilnehmer schreiben ihm einen hohen bis sehr hohen Stellenwert zu. Die Übernahme<br />

der Tankkosten für die private Nutzung, die ausnehmend allen Dienstwagenberechtigten erlaubt ist, ist dabei<br />

fester Bestandteil des Vergütungspakets – zumindest so lange deutsche Tankstellen angefahren werden.<br />

Immer weniger Firmen zahlen hingegen auch den Kraftstoffverbrauch im Ausland, wenn der Mitarbeiter bei-<br />

spielsweise mit dem Dienstwagen in den Urlaub fährt.<br />

men. 80 Prozent Der Ergebnisbericht ist für 1.490 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhältlich. Bitte bestellen Sie bei Marco Reiners<br />

(Email: marco.reiners@aonhewitt.com)<br />

<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-Studie zur Gehaltsentwicklung in Europa: Selbst in den stabilen Ländern sind<br />

Nullrunden zu erwarten<br />

Auch Rekrutierungsaktivitäten stehen auf dem Prüfstand<br />

Zwar gibt es in Europa wieder vereinzelte Zeichen für eine wirtschaftliche Erholung,<br />

dennoch bleibt die Gesamtstimmung deutlich negativ. Entsprechend<br />

vorsichtig agieren die Unternehmen bei Gehaltserhöhungen und Neueinstel-<br />

lungen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-Studie zur Gehaltsentwicklung<br />

in Europa. In fast allen Ländern planen Betriebe deutlich zu-<br />

rückhaltender als noch im August letzten Jahres erwartet. „Im Schnitt ist in<br />

Hinsicht auf die potenziellen Gehaltsanpassungen sungen eine Korrektur nach unten<br />

um 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte zu beobachten“, erläutert Marco Reiners, Leiter<br />

des Bereichs Performance, Reward & Talent DACH bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>. Nullrunden<br />

wird es zudem nicht nur in den krisengebeutelten Ländern Europas geben,<br />

auch in Teilen Mittel- und Nordeuropas weisen die Prognosen auf einen sol-<br />

chen Trend hin. In der stabilen Schweiz rechnen beispielsweise knapp 18 Pro-<br />

zent der Studienteilnehmer damit – deutlich mehr als in<br />

Italien, Irland oder Spanien. Auch in Sachen Rekrutierungsaktivitäten zeigen sich die Unternehmen<br />

zögerlich. Selbst im relativ robusten Deutschland wollen über 22 Prozent der Studienteilnehmer die<br />

Neueinstellungen zurückfahren.<br />

„Die Mehrheit der Unternehmen orientiert sich bei der Festlegung der Gehaltserhöhungsbudgets eher am<br />

Markt als an den tatsächlichen Inflationsraten“, erklärt Reiners die Gründe für das veränderte Planungsverhales<br />

statt 3,2 durchschnittlich nur noch 2,9 Prozent mehr Lohn für die Ar-<br />

ten der Firmen. In Deutschland wird beitnehmer geben. „Die vorsichtige Grundstimmung wirkt sich unmittelbar auf die Budgetverteilung aus – und<br />

das erstaunlicherweise nahezu unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Länder“, so Reiners weiter.<br />

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Nullrunden für Europas Arbeitnehmer<br />

Insgesamt zieht ein auffällig hoher Anteil der europäischen Unternehmen für 2013 Nullrunden bei der Gehaltsanpassung<br />

in Betracht. In Deutschland denken etwa 10 Prozent der Befragten über diese Option nach, in<br />

der Schweiz und Finnland sind es sogar fast 18 beziehungsweise 16 Prozent. Im Hinblick auf die ökonomische<br />

und finanzwirtschaftliche Situation in Griechenland ist es dagegen nicht verwunderlich, dass dort mit<br />

rund 57 Prozent mit Abstand der höchste Wert der Erhebung liegt.<br />

Kein klarer Trend bei den Einstellungen<br />

Die unsichere ökonomische Entwicklung schlägt sich auch auf die Planung der Rekrutierungsaktivitäten der<br />

Unternehmen nieder. Selbst in Ländern wie Deutschland, die robust durch die Krisenjahre 2009/2010 gesteuert<br />

sind, zeigen sich diese zögerlich: 22 Prozent wollen ihre Rekrutierungsaktivitäten gegenüber 2012 verringern,<br />

knapp 9 Prozent planen sogar mit einem Einstellungsstopp. Auch in der Schweiz wollen knapp 10 Prozent<br />

auf Neueinstellungen verzichten. Etwas weniger pessimistisch zeigen sich die Unternehmen in Norwegen<br />

oder Österreich. Am zuversichtlichsten scheinen die Luxemburger: Einstellungsstopps sind hier nicht geplant.<br />

Besonders prekär ist die Lage beim Sorgenkind Griechenland. Mehr als die Hälfte der Unternehmen<br />

nehmen an, die Rekrutierungsaktivitäten 2013 zurückfahren oder die Einstellungen komplett stoppen zu müssen.<br />

„Dennoch überrascht es, dass sich – abgesehen von Griechenland – kein deutlicherer Unterschied zwischen<br />

den stabilen und den wirtschaftlich gebeutelteren Ländern zeigt“, meint Reiners. „Die Zahlen in Spanien,<br />

Italien und Portugal liegen zwar höher als in den mitteleuropäischen Ländern, allerdings ist der Abstand<br />

relativ gering.“<br />

Salary Increase Survey – Winter Update<br />

Zur Aktualisierung seiner jährlichen Studie über die Erhöhung von Gehältern in Europa, Afrika und dem Mittleren<br />

Osten hat <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> 478 Unternehmen aus 44 Ländern des EMEA-Raumes befragt. Die Befragung wurde<br />

im Januar 2013 durchgeführt und stellt eine regionale Aktualisierung der weltweiten Gehaltserhöhungsstudie<br />

Salary Increase Survey von <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> dar, die die Vergütungspraktiken von rund 14.000 Organisationen<br />

in mehr als 100 Ländern abbildet.<br />

Ergebnisse der Gehaltserhöhungsstudie bestellen Sie bitte bei Martin Hertle<br />

(Email: martin.hertle@aonhewitt.com)<br />

Vergütungsprogramme verfehlen häufig ihren Zweck<br />

Engagement und Motivation werden kaum gefördert<br />

Die Ergebnisse von gleich zwei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-Studien werfen ein bedenkliches Licht auf die Vergütungspraxis<br />

in europäischen und multinationalen Unternehmen. Nur 58 Prozent der Verantwortlichen<br />

können bestätigen, dass diese die Mitarbeiter motiviere und engagiere. Gleichzeitig wird gerade die<br />

Verbesserung des Mitarbeiterengagements – ebenso wie der Fähigkeit, Talente anzulocken und zu<br />

halten – als oberstes Ziel der Gesamtvergütung genannt. Angesichts von Fachkräftemangel und<br />

Talenteknappheit deuten diese Ergebnisse auf eine fatale Fehlallokation von Ressourcen hin. Denn<br />

hinter jedem Vergütungsprogramm stehen nicht nur die Kosten für seine Bestandteile. Wird es an den<br />

Mitarbeitern vorbeioptimiert, leidet mit deren Motivation auch der Erfolg und die Zukunftsfähigkeit des<br />

Unternehmens. „Die wenigsten wissen, was ihre Arbeitskräfte wirklich wollen“, so Marco Reiners,<br />

Market Leader Reward Central Europe bei <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>. „Viele befragen sie zwar, schaffen es aber<br />

nicht, die tatsächlichen Präferenzen zu eruieren.“ Selbst wenn valide Daten vorliegen, stehen laut den<br />

Studienergebnissen bei Entscheidungen die Kosten in der Regel weit über den Mitarbeiterwünschen.<br />

Die meisten <strong>HR</strong>-Fachleute haben das Potenzial von Gesamtvergütungsstrategien erkannt. Das zeigen die<br />

Zielformulierungen und die hohen Investitionen in diese Strategien. Dass die Ziele trotzdem nicht erreicht<br />

werden liegt laut dem „Total Rewards Survey“ vor allem an der fehlenden Verknüpfung mit den Unternehmenszielen<br />

(44%), der unzureichenden Qualitätskontrolle (63%) sowie daran, dass Mitarbeiterwünsche nicht<br />

abgefragt werden (72%). So gibt knapp die Hälfte der multinationalen Teilnehmer an, keine validen Daten zu<br />

den Präferenzen zu haben, geschweige denn zu verstehen, inwiefern und warum sich diese von Region zu<br />

Region zu unterscheiden. Ein weiteres Manko liegt nach der „Total Compensation“-Studie in der Kommunikation<br />

der Gesamtvergütung: Nur die Hälfte der Befragten hält diese für effektiv. „Das bedeutet, dass viele Mit-<br />

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arbeiter entweder nicht wissen oder nicht wirklich verstehen, was ihnen das Unternehmen bietet“, so Reiners.<br />

„Dass der positive Effekt auf Engagement und Motivation ausbleibt, ist kein Wunder.“<br />

Qualifizierte Validierung der Präferenzen<br />

Laut Reiners ist die Basis für den Erfolg der Gesamtvergütung neben der transparenten Information der Mitarbeiter<br />

die qualifizierte Validierung ihrer Präferenzen. „Mitarbeiterbefragungen sind ein Schritt in die richtige<br />

Richtung, den aber nur knapp 40 Prozent der Unternehmen tatsächlich tun“, meint er. „Hier besteht noch viel<br />

Raum für Verbesserung – zumal auch das Design der Befragung eine entscheidende Rolle spielt.“ Mit der<br />

„Total Rewards Optimization“ hat <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> ein Konzept entwickelt, das sich aus der Conjoint-Analyse im<br />

Marketing ableitet. „Basis ist eine vergleichende Fragestellung und die Beobachtung des Antwortverhaltens“,<br />

erläutert der Vergütungsspezialist. „Daraus leiten wir ab, welches Angebot bevorzugt wird und welche Auswirkungen<br />

es auf das Engagement hat. Anschließend stellen wir die Kosten gegenüber und erhalten quasi den<br />

Return on Investment der Gesamtvergütungsstrategie.“ Unternehmen gelänge es so, die finanziellen Mittel<br />

effektiv einzusetzen und das bestmögliche Paket für die Mitarbeiter anhand ihrer tatsächlichen Wünsche zu<br />

schnüren.<br />

Kosten vor Präferenzen<br />

Bisher stehen allerdings die Kosten bei der Entscheidungsfindung für die Gesamtvergütungsstrategie unangefochten<br />

auf Platz Eins. Mit 86 Prozent werden sie nach dem „Total Reward Surveys“ doppelt so oft als Faktor<br />

berücksichtigt wie die Präferenzen der Mitarbeiter (43 Prozent). „Das liegt vor allem daran, wie der Erfolg der<br />

Gesamtvergütungsstrategie gemessen wird“, so Reiners. 66 Prozent der Unternehmen ziehen dazu die Kosten<br />

oder Kostenveränderung heran, nur 33 Prozent die Mitarbeiterzufriedenheit. Mitarbeiterbeteiligung und<br />

das Verständnis für das Programm rangieren sogar noch darunter. „Viele Unternehmen werden sich das nicht<br />

mehr lange leisten können, wenn sie ihre Zukunftsfähigkeit erhalten wollen“, resümiert der Experte. „Unter<br />

den aktuellen Bedingungen – einer volatilen wirtschaftlichen Lage plus demografischem Wandel und War for<br />

Talent – darf keiner der Aspekte außer Acht gelassen werden. Ziel sollte die optimale Allokation der finanziellen<br />

Mittel im Sinne der Mitarbeiterzufriedenheit sein.“<br />

Über die Studien<br />

Für die Studie „Reward Fundamentals“ wurden 352 Unternehmen verschiedenster Größe und Branchen in<br />

Europa befragt, 91 davon aus Deutschland. Am „Total Rewards Survey“ nahmen 750 multinationale Unternehmen<br />

teil. Beide Umfragen wurden Ende 2011 durchgeführt, die jeweiligen Reports sind Teil der <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>-App<br />

„<strong>HR</strong>evolution“ (iPad), die kostenlos im iTunes-Store bezogen werden kann.<br />

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Publikationen<br />

Biografieorientierte Personalstrategie mit Potenzial<br />

Der demografische Wandel stellt die Arbeitsorganisation und Ressourcenplanung im Unternehmen vor immer<br />

mehr Herausforderungen. Die Lösung für den EWE-Konzern: ein flexibles Zeitwertkontenmodell, das die<br />

Bedürfnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfüllt.<br />

http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art201211_biografieorientierte_personalstrategie_mit_pot<br />

enzial.pdf<br />

Jan Andersen, Dr. Markus Bechtoldt (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH) / Andreas Heckmann (EWE AG)<br />

Behandlung von Altersteilzeitbeschäftigten in der bAV<br />

Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, wie das rentenfähige Arbeitseinkommen in einem Altersteilzeitverhältnis<br />

zu bestimmen ist. Strittig war dabei die Anwendbarkeit einer Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte,<br />

nach der das rentenfähige Arbeitseinkommen unter Berücksichtigung des Teilzeitgrades der letzten<br />

zehn Jahre ermittelt wird.<br />

http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art201303_behandlung_von_altersteilzeitbeschaeftigen_in<br />

_der_bav.pdf<br />

Jan Andersen (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH)<br />

DRSC AH 1 (IFRS): Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS<br />

– Update zu BB 2012, 2103<br />

Der IFRS-Fachausschuss des deutschen Rechnungslegungs Standards Committee hat am 4. Dezember<br />

2012 mit dem DRSC AH 1 (IFRS) „Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS“<br />

einen Anwendungshinweis verabschiedet, in dem die Bilanzierung und Bewertung von ATZ-<br />

Aufstockungsleistungen eingehend erläutert wird. Der Artikel stellt die wesentlichen Änderungen dar, die sich<br />

gegenüber dem Entwurf des Anwendungshinweises vom 23. Juli 2012 und den diesbezüglichen Erläuterungen<br />

in Geilenkothen/Krönung/Lucius,BB2012, 2103, ergeben.<br />

http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art20130204_drsc_ah_1.pdf<br />

Dr. André Geilenkothen, Dr. Rafael Krönung (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH) / Dr. Friedemann Lucius (Heubeck AG)<br />

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG ist ein Arbeitgeber, der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt<br />

hat, verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Der<br />

Beitrag erörtert die dafür relevanten Parameter.<br />

http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art20130125_teuerungsanpassung_der_betriebsrenten_2<br />

013.pdf<br />

Olaf Petersen, Dr. Markus Bechtoldt, Dr. Stefan Birkel (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH)<br />

Das Arbeitnehmervorsorgekonto<br />

In vielen Unternehmen verzichten Mitarbeiter zugunsten von betrieblicher Altersversorgung oder<br />

Zeitwertkontenvereinbarungen auf aktuell verfügbares Einkommen. Wäre es Arbeitgebern möglich, diese<br />

Systeme zu verbinden, hätte das für Arbeitnehmer und Unternehmen große Vorteile. Die derzeitige<br />

Gesetzeslage lässt eine Verknüpfung allerdings nicht zu.<br />

http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art201212_das_arbeitnehmervorsorgekonto.pdf<br />

Dr. Rafael Krönung (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH)<br />

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Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach nationalen und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen<br />

Der Beitrag erläutert die wirtschaftlichen Bewertungsannahmen für Pensionsverpflichtungen und sonstige<br />

Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen im Jahresabschluss nach IFRS, US-GAAP sowie HGB und gibt<br />

Hinweise auf die Parameterwahl zum 31. Dezember 2012.<br />

http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art20121221_bav_im_int_jahresabschluss.pdf<br />

Dr. Georg Thurnes, Rainer Vavra, Dr. André Geilenkothen (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH)<br />

Veranstaltungen und Vorträge<br />

M&A-Workshop „Pensionen und Transaktionen - Kritische Stellschrauben im Rahmen einer<br />

Unternehmenstransaktion“<br />

Die Experten von Accuracy, <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> und <strong>Aon</strong> M&A Solutions freuen sich, Sie zu einem Workshop zum<br />

Thema „Pensionen und Transaktionen - Kritische Stellschrauben im Rahmen einer Unternehmenstransaktion“<br />

einzuladen.<br />

Agenda<br />

10:00 – 10:15 - Begrüßung<br />

Carsten Hölscher, Partner (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>) / Wilhelm Mickerts, Managing Partner (Accuracy)<br />

10:15 – 11:15 - „Die Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen in der Unternehmensbewertung<br />

und im Closing-Mechanismus einer Transaktion“<br />

• Konzeptionelle Aspekte der Berücksichtigung von Pensionen bei der Unternehmensbewertung<br />

• die Behandlung im Unternehmenskaufvertrag und in der Bewertungspraxis<br />

• Taktische Möglichkeiten im Umgang mit Pensionen bei Transaktionen<br />

Heiko Ziehms, Partner (Accuracy) / Dr. Andre Geilenkothen, Key Account Manager (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>)<br />

11:15 – 11:45 - „Versicherung von M&A Risiken“<br />

• Überblick der Transaktionsversicherungen aus dem internationalen Versicherungsmarkt<br />

• Fallbeispiel „Warranty & Indemnity“ Coverage<br />

• Zeit- und Ablaufplan zu Transaktionsversicherungen im M&A Prozess<br />

Hansjörg Pezzei, International Project Director M&A (<strong>Aon</strong> Risk Solutions)<br />

11:45 – 12:00 – Pause<br />

12:00 – 12:30 - „Durchführungswege der BAV – Überblick und ausgewählte Fragestellungen“<br />

• Ein zweiter Blick lohnt sich, denn nicht alles ist sicher, was sicher zu sein scheint<br />

• Wie organisiere ich die Fortführung von mittelbar finanzierten Versorgungswerken und auf welche<br />

Fallstricke ist zu achten<br />

Carsten Hölscher, Partner (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>)<br />

12:30 – 14:00 – Mittagspause<br />

14:00 – 15:00 - „Das CTA in der Unternehmenstransaktion“<br />

• Das CTA aus unterschiedlichen Blickwinkeln - Verkäufer- und Käuferperspektive<br />

• Welche Rolle spielt das CTA in der Altersversorgungssystematik des übergehenden Unternehmens?<br />

• Welche Verpflichtungen ergeben sich für den Käufer unter Beachtung der Transaktionsstruktur und<br />

der Situation beim übergehenden Unternehmen<br />

• Lösungsansätze (Kaufvertragsgestaltung - Plangestaltung – Insolvenzschutz – Verwaltung)<br />

Andreas Wonnenberg, Leiter Benefit & Funding Solutions (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>)<br />

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15:00 – 15:30 - „Risiken von Pensionssicherungsmodellen und Lösungsansätze“<br />

• Risiken der Versorgungswerke national und international<br />

• Pensions Trustees Liability“ Versicherung<br />

Hansjörg Pezzei, International Project Director M&A (<strong>Aon</strong> Risk Solutions)<br />

15:30 – 15:45 - Diskussion und Abschluss<br />

Carsten Hölscher, Partner (<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong>)<br />

ca. 15:45 - Ende der Veranstaltung<br />

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich unter http://respond.aonhewitt.com/forms/DE_2013MAWorkshopFrankfurt<br />

online anzumelden.<br />

<strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> <strong>HR</strong> <strong>Newsflas</strong>h ist ein Informationsdienst der <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> GmbH. In diesem Medium werden aktuelle Informationen<br />

zur betrieblichen Altersversorgung sowie zu <strong>HR</strong>-Themen aufbereitet. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Eine Vervielfältigung der Daten, Texte und Grafiken bedarf der Zustimmung des Herausgebers. <strong>Aon</strong> <strong>Hewitt</strong> weist darauf<br />

hin, dass keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen gegeben wird und lehnt ausdrücklich<br />

jede gesetzliche Haftung gegenüber natürlichen oder juristischen Personen für Verluste oder Schäden durch Nutzung<br />

dieser Inhalte ab.<br />

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