Erläuterungsbericht - Burgdorf
Erläuterungsbericht - Burgdorf Erläuterungsbericht - Burgdorf
Überbauungsordnung ZPP Nr. 27 „Thunstrasse“ ERLÄUTERUNGSBERICHT Die Überbauungsordnung beinhaltet Überbauungsplan, M 1:500 Überbauungsvorschriften Ökologisches Gesamtkonzept Leitlinien der Planung Erläuterungsbericht Baudirektion Burgdorf 5. August 2013
- Seite 3: Inhaltsverzeichnis A) Worum geht es
- Seite 6 und 7: teilung des Areals ZPP Nr. 27 in se
- Seite 8 und 9: Lärm Das Areal liegt direkt an der
- Seite 10 und 11: inneren Siedlungsverdichtung nötig
- Seite 12 und 13: Zweck Die gestalterischen Leitlinie
- Seite 14: D) Anhänge und Beilagen Überbauun
Überbauungsordnung<br />
ZPP Nr. 27 „Thunstrasse“<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Die Überbauungsordnung beinhaltet<br />
Überbauungsplan, M 1:500<br />
Überbauungsvorschriften<br />
Ökologisches Gesamtkonzept<br />
Leitlinien der Planung<br />
Erläuterungsbericht<br />
Baudirektion <strong>Burgdorf</strong><br />
5. August 2013
Inhaltsverzeichnis<br />
A) Worum geht es? .................................................................................................................... 3<br />
Ausgangslage ............................................................................................................................ 3<br />
Projektentwicklung .................................................................................................................... 3<br />
Städtebauliche Situation ............................................................................................................ 5<br />
Bestehende Bausubstanz und Parzellierung ............................................................................ 6<br />
B) Überbauungsordnung ............................................................................................................ 7<br />
Projektgrundlage ....................................................................................................................... 7<br />
Überbauungsvorschriften .......................................................................................................... 9<br />
Überbauungsplan ...................................................................................................................... 9<br />
Leitlinien .................................................................................................................................... 9<br />
Ökologisches Gesamtkonzept ................................................................................................. 10<br />
C) Das Planerlassverfahren ..................................................................................................... 11<br />
Generelle Bemerkungen zum Planerlassverfahren ................................................................ 11<br />
Mitwirkungsverfahren .............................................................................................................. 11<br />
Vorprüfungsverfahren .............................................................................................................. 11<br />
Öffentliche Auflage .................................................................................................................. 11<br />
Einsprachen ............................................................................................................................. 11<br />
Gemeinderatsbeschluss .......................................................................................................... 11<br />
D) Anhänge und Beilagen ........................................................................................................ 12<br />
Überbauungsplan, M. 1:500 .................................................................................................... 12<br />
Überbauungsvorschriften ........................................................................................................ 12<br />
Gestalterische Leitlinien .......................................................................................................... 12<br />
Ökologisches Gesamtkonzept ................................................................................................. 12
A) Worum geht es?<br />
Ausgangslage<br />
Ausgangslage<br />
Die Parzellen Nr. 2290, 2291, 2292 im Quartier Schlossmatt in <strong>Burgdorf</strong><br />
unterliegen zusammen einer Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. 27 Thunstrasse).<br />
Der Zweck der Planungszone Nr. 27 ist die innere Siedlungsverdichtung<br />
und die Schaffung von Voraussetzungen für experimentelles Wohnen.<br />
Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von 11'512 m2. Dies<br />
entspricht, bei einer Ausnutzung von 0.84 (W3 inkl. Bonus), einer maximal<br />
realisierbaren Bruttogeschossfläche von 9'670 m2. Die Stadt <strong>Burgdorf</strong> ist<br />
Eigentümerin der grössten und heute noch unbebauten Parzelle 2290.<br />
Die Entwicklung des Areals Thunstrasse ist Bestandteil des Richtplans<br />
Stadtentwicklung <strong>Burgdorf</strong> (Objektblatt 4.04). Für das Areal Thunstrasse<br />
wurde bereits 1994 im Rahmen des Architekturwettbewerbs „Burgergasse“<br />
ein Projekt erarbeitet. Dieses wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Im Wintersemester<br />
1996/97 wurden zudem an der ETH Zürich 12 Diplomarbeiten für<br />
das Areal erarbeitet. Drei Entwürfe wurden im Auftrag der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />
noch weiterentwickelt. Realisiert wurde jedoch keines der Projekte.<br />
Projektentwicklung<br />
1. Phase: Verfahrenswahl Die Initiative für die Entwicklung des Areals ging von der Eigentümerin der<br />
Parzelle 2292 (Erbengemeinschaft Lanz) aus. Sie informierte die Stadt<br />
<strong>Burgdorf</strong> über ihre Verkaufsabsichten und ersuchte die Stadt um Ausarbeitung<br />
der Überbauungsordnung für das gesamte Areal.<br />
Die drei Eigentümer der ZPP Nr. 27 (die Stadt (Parzelle 2290), die Erbengemeinschaft<br />
(Parzelle 2292) und die Eigentümer der Parzelle 2291) entschlossen<br />
sich, die ZPP gemeinsam zu entwickeln und zusammen ein geeignetes<br />
Verfahren durchzuführen, das die Erarbeitung einer<br />
Überbauungsordnung und anschliessend den individuellen Verkauf des<br />
Landes erlauben würde.<br />
Im Frühling 2008 beschlossen die drei Parteien, gemeinsam einen Investorenwettbewerb<br />
durchzuführen, also ein Konkurrenzverfahren, in welchem<br />
gleichzeitig ein Architekturprojekt und auch ein Kaufangebot erarbeitet werden.<br />
Ein solches Verfahren wurde in <strong>Burgdorf</strong> bereits bei der Entwicklung<br />
der Überbauungen an der Bernstrasse („Im Weidli“ und „Woodside“) durchgeführt.<br />
Der Gemeinderat bewilligte am 28. April 2008 einen entsprechenden<br />
Planungskredit, wobei eine anteilmässige Aufteilung der Planungskosten<br />
zwischen den Grundeigentümern vertraglich vereinbart wurde.<br />
Gemäss Vorgehensvorschlag war eine externe Verfahrensbegleitung vorgesehen.<br />
Im Juli 2008 wurden drei Büros für eine Offerte zur Verfahrensbegleitung<br />
angefragt. Zwei Büros haben offeriert. Das anschliessend berücksichtigte<br />
Büro, die Ateliergemeinschaft Werkgruppe, Bern, überzeugte mit einem<br />
alternativen Vorgehensvorschlag. Wegen der komplexen Eigentumsverhältnisse<br />
riet es von der Durchführung eines Investorenwettbewerbs ab. Stattdessen<br />
schlug die Werkgruppe vor, ein alternatives Verfahren mit der Erarbeitung<br />
eines Direktprojekts, das als Grundlage für die Überbauungsordnung<br />
dienen soll, in die Wege zu leiten. Die Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts<br />
wurde somit vorgezogen und von der Investorensuche getrennt.<br />
2. Phase: Erarbeitung<br />
städtebauliches Konzept /<br />
Entwurf ÜO<br />
In einem Workshopverfahren mit den Grundeigentümern und Fachleuten hat<br />
die Werkgruppe 2009 eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, die<br />
in der Folge auch als Grundlage für die Ausarbeitung eines ersten Entwurfs<br />
der Überbauungsordnung diente. Das Konzept der Werkgruppe sah die Auf-<br />
BauD 3
teilung des Areals ZPP Nr. 27 in sechs gleichgrosse Baufelder vor, die unabhängig<br />
voneinander hätten entwickelt werden können. Damit sollten kleinere<br />
private Baugenossenschaften (z.B. Wohngemeinschaften / Wohnen im<br />
Alter u.a.) angesprochen werden. Mit diesem Konzept wurde dem Planungszweck<br />
der ZPP „experimentelles Wohnen“ Rechnung getragen. Der Gemeinderat<br />
hat die Auslösung des Planerlassverfahrens der Überbauungsordnung<br />
auf Grundlage des Entwurfs der Werkgruppe am 24. August 2009<br />
beschlossen.<br />
Am 20. Januar 2010 wurde die Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage<br />
gebracht. Gleichzeitig wurden die sechs Baufelder zum Verkauf<br />
ausgeschrieben. Interessierte Baugemeinschaften konnten sich unter<br />
Angabe einer Projektidee bewerben. Das Bauland ist bei der gewünschten<br />
Zielgruppe (kleinere, private Baugemeinschaften) auf wenig Interesse gestossen.<br />
Es ging lediglich eine einzelne Anfrage für ein Baufeld ein. Hingegen<br />
meldeten sich zwei Projektteams, die Interesse am gesamten Areal<br />
bekundeten, jedoch mit dem Wunsch, den vorliegenden Entwurf der Überbauungsordnung<br />
zu überarbeiten.<br />
3. Phase: Projekt<br />
„GenerationenWohnen“,<br />
Überarbeitung Entwurf ÜO<br />
Die drei Grundeigentümer einigten sich darauf, mit dem Projektteam „GenerationenWohnen“,<br />
welches Interesse an der Entwicklung des Gesamtareals<br />
anmeldete, fortzufahren. Das Konzept „GenerationenWohnen“ erfüllte auch<br />
den Planungszweck des „experimentellen Wohnens“. Der Gemeinderat<br />
stimmte deshalb am 18. Oktober 2010 dem Projektvorhaben „GenerationenWohnen“<br />
und der entsprechenden Anpassung der Überbauungsordnung<br />
zu.<br />
Das Projektteam „GenerationenWohnen“ erhielt daraufhin am 25. Oktober<br />
2010 die Zusage, auf dem Areal ZPP Nr. 27 Thunstrasse sein Projekt weiter<br />
entwickeln zu dürfen.<br />
Das Team startete die Konkretisierung der Projektidee. Dafür verstärkte es<br />
sich mit einer professionellen Projektentwicklungsfirma, der Losinger Marazzi<br />
AG. Die Verstärkung des Projektteams durch Losinger Marazzi wirkte sich<br />
auch im Bereich der Nachhaltigkeit des Projekts positiv aus. Die Arealentwicklung<br />
Thunstrasse wurde im September 2011 in das Programm „Nachhaltige<br />
Quartiere“ des Bunds aufgenommen. Die Zielerreichung in den drei<br />
Dimensionen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) wurden<br />
im Rahmen dieses Pilotprogramms mit dem Werkzeug „sméo“ kontinuierlich<br />
überprüft.<br />
In der Sitzung vom 1. Feburar 2012 beurteilte der Fachausschuss Bau- und<br />
Aussenraumgestaltung (FBA) das Projekt. Die Projektidee, insbesondere<br />
auch die Würdigung ihrer sozialpolitischen Aspekte, wurde begrüsst und als<br />
hervorragend beurteilt. Weiter schreibt der FBA im Bericht vom 6. Februar<br />
2012, dass „die städtebauliche Typologie sowie die aufgezeigten Grundrisstypologien<br />
der Wohnungen überzeugen.“<br />
Stadtratsbeschluss vom 17. September 2012. (Inhalte des Beschlusses)<br />
Abschluss einer Planungsvereinbarung im September 2012 mit der Losinger<br />
Marazzi AG als Projektentwicklerin.<br />
Der Stadtrat beschloss am 17. September 2012 den Abschluss einer Planungsvereinbarung<br />
mit der Losinger Marazzi AG als Projektentwicklerin.<br />
Darin verpflichtete sich Losinger Marazzi zur Planung und Entwicklung eines<br />
baubewilligungsfähigen Projekts mit der Genossenschaft Generationen-<br />
Wohnen, das den Vorgaben (hohe Nutzung bei guter städtebaulicher Qualität)<br />
entspricht. Vorgängig zum Bauprojekt wird in enger Zusammenarbeit<br />
zwischen Losinger Marazzi und der Stadt eine auf das Projekt zugeschnittene<br />
Überbauungsordnung über das Areal erlassen.<br />
Die Stadt vereinbarte mit Losinger Marazzi für ihre Parzelle einen Kaufpreis<br />
4 BauD
und verpflichtet sich, auf erstes Begehren von Losinger Marazzi die Parzelle<br />
2290 an einen oder mehrere von Losinger Marazzi beigebrachte Investoren<br />
zum vereinbarten Preis zu verkaufen. Sie kann auf den Verkauf ihres<br />
Grundstücks verzichten. In diesem Fall wären Losinger Marazzi alle intern<br />
und extern aufgelaufenen Projektentwicklungskosten vollumfänglich zurückzuerstatten.<br />
Städtebauliche Situation<br />
Planungsperimeter<br />
Der Perimeter der neuen Überbauungsordnung „Thunstrasse“ umfasst die<br />
ZPP Nr. 27. Der ZPP ist zum heutigen Zeitpunkt noch eine Wohnzone W3<br />
hinterlegt. In der nächsten Teilrevision der BO ist diesbezüglich eine Anpassung<br />
vorgesehen.<br />
Abbildung 1: Zonenplan<br />
Siedlung<br />
Die ZPP befindet sich im Quartier Schlossmatt im Süden der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />
und wird begrenzt durch die Bahnlinie zwischen <strong>Burgdorf</strong> und Oberburg im<br />
Westen, der Thunstrasse im Nordosten und dem Wöschhüslibach im Südosten.<br />
Im Osten grenzt die Überbauungsordnung XIV Burgergasse I an das Areal,<br />
im Norden eine Wohnzone W3 und im Südwesten anschliessend an die<br />
Bahnlinie eine Mischzone M3 a.<br />
Landschaft / Naturgefahren<br />
Verkehr<br />
Das Areal befindet sich in einem Gebiet mit geringer Gefährdung. Es besteht<br />
eine geringe Überflutungsgefahr vom Wöschhüslibach her. Deshalb wird<br />
empfohlen, dass Erdgeschoss leicht über das Terrain anzuheben, bzw. über<br />
das zu erwartende Wasserniveau im Überschwemmungsfall anzuheben. Es<br />
gibt dazu Erfahrungswerte, basierend auf Überschwemmungen, die es in<br />
den letzten Jahren in diesem Gebiet gegeben hat. Auch muss der notwendige<br />
Gewässerfreihaltebereich für den Wöschhüslibach eingeplant werden (8<br />
m Gewässerabstand).<br />
Das Areal ist sehr gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Der<br />
Bahnhof Steinhof ist zu Fuss in 10 Minuten zu erreichen. Drei Mal pro Stunde<br />
bestehen S-Bahn-Anschlüsse zum Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> und in Richtung<br />
Oberburg. Zusätzlich verkehren Busse der Linie 465 zwischen Bahnhof<br />
<strong>Burgdorf</strong> und Hasle Rüegsau in Spitzenzeiten im Viertelstundentakt ab der<br />
Haltestelle <strong>Burgdorf</strong> Spital (5 Minuten vom Areal). Das Areal ist auch direkt<br />
an das Radwegnetz der Stadt <strong>Burgdorf</strong> angeschlossen. Die Erschliessung<br />
für den MIV erfolgt über die Oberburgstrasse – Thunstrasse.<br />
BauD 5
Lärm<br />
Das Areal liegt direkt an der Eisenbahnlinie der BLS und im Einflussbereich<br />
der Oberburgstrasse. Gemäss Baureglement der Stadt <strong>Burgdorf</strong> gelten für<br />
diese Parzellen in der ersten Bautiefe die Immissionsgrenzwerte der ES III<br />
und für den Rest der Parzelle die Immissionsgrenzwerte der ES II. Ein entsprechendes<br />
Lärmgutachten für das Areal liegt vor (siehe Beilagen).<br />
Bestehende Bausubstanz und Parzellierung<br />
Gebäudestruktur<br />
Parzellierung<br />
Auf dem Areal steht auf der Parzelle Nr. 2290 die ehemalige Gärtnerei Lanz.<br />
Die bestehenden Gebäude sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern<br />
nicht als erhaltenswert oder schützenswert eingestuft und müssen somit<br />
nicht erhalten bleiben. Auf der Parzelle 2291 befindet sich eine Liegenschaft,<br />
die mit Wohnungen und durch das Architekturbüro Schio genutzt ist. Der<br />
Eigentümer ist grundsätzlich bereit, die Parzelle für eine Neubebauung zur<br />
Verfügung zu stellen und für die darin befindlichen Nutzungen andere Lösungen<br />
zu suchen. Die Liegenschaft ist nicht eingestuft. Die Parzelle der<br />
Stadt <strong>Burgdorf</strong> ist unbebaut.<br />
Die ZPP umfasst die Parzellen Nr. 2290, 2291 und 2292. Der Zweck der<br />
Planungszone Nr. 27 ist die innere Siedlungsverdichtung und die Schaffung<br />
von Voraussetzungen für experimentelles Wohnen. Das gesamte Areal umfasst<br />
eine Fläche von 11'512 m2.<br />
Abbildung 2: Situationsplan<br />
6 BauD
B) Überbauungsordnung<br />
Projektgrundlage<br />
Projektziel<br />
Das „GenerationenWohnen“ versteht sich als Siedlungs- und Wohnstruktur,<br />
welche mit baulichen und betrieblichen Massnahmen (unterschiedliche<br />
Wohnformen, Gemeinschaftsräume, genossenschaftliches Netz, Nachbarschaftshilfe,<br />
professionelle Unterstützung nach Bedarf) ein attraktives Wohnen<br />
im Sinne des Zusammenlebens verschiedener Generationen erlaubt und<br />
dabei mit flexiblen Grundrissen auf Menschen mit speziellen Bedürfnissen<br />
Rücksicht nimmt. Vorgesehen sind u.a. Kleinwohnungen, Wohnungen für<br />
Alleinstehende jeden Alters, Grosswohnungen für Familien und Wohngemeinschaften<br />
sowie eine entsprechende Umgebungsgestaltung.<br />
Abbildung 3: Vorgesehene Situation gemäss Überbauungsplan<br />
Städtebau / Architektur<br />
Baukörper<br />
Vier gleichwertige, in ihrer inneren Anlage differenziert strukturierte und mit<br />
einer erkennbaren Eigenidentität ausgestattete Baukörper schaffen als freistehende<br />
viergeschossige Einzelbauten überschaubare Zugehörigkeiten von<br />
Wohnungen. Das generationenverbindende Wohnen bedingt die Anbindung<br />
einer Vielzahl von verschiedenartigen Wohntypologien an einen Erschliessungskern,<br />
der auch als Begegnungszone dient.<br />
Geschossigkeit und Gebäudehöhe<br />
Die ersten Machbarkeits- und Volumenstudien des Projektteams Generationewohnen<br />
von 2010 zeigten, dass die angestrebte bauliche Verdichtung bei<br />
einer dreigeschossigen Bauweise nur mit Grossformen, wie Längs- oder Riegelbauten<br />
erreicht werden kann. Diese würden zu einer städtebaulich, räumlich<br />
und funktionell nur beschränkt „durchlässigen“ Bebauung führen, die<br />
nicht in der Lage wäre, die für das generationenverbindende Wohnen erforderliche<br />
Flexibiltät in der Grundrisstypologie anzubieten.<br />
Diese Überlegungen, aber auch die Optimierung der Beschattung führten zu<br />
einem Bebauungsmuster mit schachbrettförmig versetzten quadratischen<br />
Punktbauten, bei der sich Bauten und Freiflächen in einer Figur-Grund-<br />
Komposition im Gleichgewicht halten. Um mit Punktbauten die im Sinne der<br />
BauD 7
inneren Siedlungsverdichtung nötige Bebauungsdichte zu erreichen, wurde<br />
ein zusätzliches (Attika-)Geschoss geprüft.<br />
Die Bildung eines privilegierten Attikageschosses widerspricht jedoch der<br />
Idee des generationenverbindenden Wohnens und damit auch der Zielsetzung<br />
der ZPP. In Umkehrung des konventionellen Geschossaufbaus wird die<br />
spezielle Grundrissanlage mit reduzierter Geschossfläche ins Erdgeschoss<br />
versetzt und dabei die privilegierte Lage Nutzungen von gemeinschaftlichem<br />
Interesse an bester Passantenlage zugeschrieben.<br />
Beschattungssimulationen zeigen, dass mit einer baulichen Konzentration auf<br />
4 konzentrierte Punktbauten mit 4 Vollgeschossen eine maximale städtebauliche<br />
Durchlässigkeit und die höchste Freiflächenziffer bei einer minimalen<br />
Eigen- und Fremdbeschattung erreicht werden können.<br />
In seiner Sitzung vom 1. Februar 2012 hat der Fachausschuss für Bau- und<br />
Aussenraumgestaltung der Stadt <strong>Burgdorf</strong> im Rahmen des vorgeschlagenen<br />
Konzeptes die 4-Geschossigkeit als angemessen beurteilt (Fachbericht 01-12<br />
A).<br />
Grundrisstypologie<br />
Neben Wohnungen verschiedener Grösse, Typologie und Ausstattung sind<br />
Flächenanteile in den Erdgeschossen für Nutzungen reserviert, welche den<br />
gemeinschaftlichen Anliegen des GenerationenWohnens förderlich sind. Das<br />
Erdgeschoss bietet zudem einen gedeckten Zugangsbereich als Begegnungszone<br />
und witterungsgeschützten Aussenaufenthaltsbereich.<br />
Ein von oben natürlich belichteter Treppenkern im Innern jedes Hauses bedient<br />
die Wohnungen und erleichtert Kontakte. Die Wohnungen selbst entwickeln<br />
sich wenn möglich in „Schichten“ von innen nach aussen (Treppenkern-<br />
Nasszellen-Korridor-Zimmer/Wohnzimmer, Balkon).<br />
Die quasi über Eck gestellte und schachbrettartig mit Freiräumen durchsetzte<br />
Bebauungsstruktur garantiert eine minimale Beschattung und optimale Ausblicke.<br />
Die Wohnbereiche mit Balkonen werden zu Kontaktstellen über die<br />
Freiräume hinweg, während die intimeren Räume vor Einsicht geschützt bleiben.<br />
Ein fünfter, eingeschossiger Baukörper dient u.a. übergeordneten, nicht in die<br />
Wohnstruktur integrierbaren gemeinschaftlichen Zwecken. Durch seine Positionierung<br />
ist er leicht vom umgebenden Quartier her erreichbar.<br />
Umgebung<br />
Die Nähe zur grossräumigen Naturlandschaft der Emme und der nahe Übergang<br />
zur benachbarten Siedlung mit der natürlichen Grenze des „Wöschhüslibachs“<br />
mit seiner gewachsenen Wildhecke aus einheimischen Gehölzen<br />
sind Themen der Umgebung.<br />
Die Umgebungsgestaltung erfolgt gemäss dem Leitbild mit einer möglichst<br />
grossen Biodiversität. Die Grünflächen zeigen einen Wechsel von Wildhecken,<br />
Einzelsträuchern, Hochstammbäumen und offenen Flächen und werden<br />
vorwiegend mit standortgerechten einheimischen Pflanzen ausgeführt. In<br />
den Zugangs- und Platzbereichen sind einzelne Ziergehölze zulässig. Es<br />
werden mindestens 10 neue Hochstammbäume gepflanzt. Von der bestehenden<br />
Vegetation werden grössere wertvolle heimische Laubgehölze (Solitärbäume)<br />
erhalten.<br />
Die offenen Flächen werden vor allem mit standortgerechten artenreichen<br />
Wiesentypen und Krautsäumen angesät. Die Flachdächer der Wohnhäuser<br />
werden mit einer extensiven Begrünung versehen.<br />
Generell sollen Versiegelungen minimiert und durchlässige Beläge verwendet<br />
werden, damit eine grossflächige Versickerung erreicht werden kann. Mögli-<br />
8 BauD
che Materialien sind beispielweise Mergel, Sickerpflaster und Drainageasphalt.<br />
Überbauungsvorschriften<br />
Form und Systematik<br />
Geltungsbereich<br />
Art und Mass der Nutzung<br />
Gebäudehöhen<br />
Gestaltung<br />
Lärm<br />
Die Überbauungsvorschriften weisen die für die Stadt <strong>Burgdorf</strong> übliche Form<br />
und Systematik auf. Zur schrittweisen Umsetzung der Ziele braucht es flexible<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Die Überbauungsordnung gilt für den Perimeter gemäss Überbauungsplan.<br />
Auf dem Areal entstehen vier Gebäude für Wohnen und gemeinschaftliche<br />
Nutzungen. Ein weiteres Gebäude ist für gemeinschaftliche Nutzung und<br />
deren unterstützende Nutzung wie Kurse, Freizeitaktivitäten und private Anlässe<br />
geplant. Das Mass der Nutzung ist mit einer Angabe zur maximalen GF<br />
pro Baufeld definiert.<br />
Vier der Neubauten werden viergeschossig ohne Attika mit einer Dachkote<br />
von 555.40 M.ü.M. gebaut. Der Pavillon für die gemeinschaftliche Nutzung ist<br />
eingeschossig und eine Dachkote von 547.00 ist im Überbauungsplan festgelegt.<br />
Die städtebauliche Einordnung und Gestaltung der Überbauung sowie die<br />
Qualität der Umgebungsgestaltung wird im Rahmen der Baubewilligungsverfahren<br />
durch den Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung beurteilt.<br />
Die wichtigsten Elemte der Umgebungsgestaltung werden ebenfalls in<br />
der ÜO definiert. Mit der Baueingabe wird ein detaillierter und verbindlicher<br />
Umgebungsgestaltungsplan verlangt.<br />
Gemäss Baureglement der Stadt <strong>Burgdorf</strong> gelten für diese Parzellen in der<br />
ersten Bautiefe die Immissionsgrenzwerte der ES III und für den Rest der<br />
Parzelle diejenigen der ES II.<br />
Überbauungsplan<br />
Erschliessung<br />
Die Erschliessung des Areals für MIV erfolgt über die Thunstrasse. Von dieser<br />
kann direkt in die unterirdische Einstellhalle gefahren werden. Für Besucher<br />
gibt es oberirdische Parkplätze.<br />
Nördlich des Areals verläuft ein Fuss- und Radweg. Bei jedem Gebäude wird<br />
eine ausreichende Anzahl gedeckter Veloabstellplätze erstellt.<br />
Intern ist das Areal verkehrsfrei, Motorfahrzeuge sind nur für Notfall- und Ausnahmetransporte<br />
zulässig.<br />
Baufelder<br />
Freiräume<br />
Die Überbauungsordnung enthält fünf Baufelder. Die Baufelder A - D kennzeichnen<br />
die neuen Wohngebäude, das Baufeld E das eingeschossige Gemeinschaftsgebäude.<br />
Die Freiräume sind differenziert ausformuliert und befinden sich grösstenteils<br />
zwischen den Gebäuden. Als Aufenthaltsfläche werden ein gedeckter Vorplatz,<br />
ein Ort der Begegnung als zentraler Aussenraum, ein Kinderspielpatz<br />
und ein Spielfeld erstellt.<br />
Westlich der Siedlung ist ein Bereich für Nutzgärten und ein ruhiger Gartenbereich<br />
vorgesehen.<br />
Leitlinien<br />
BauD 9
Zweck<br />
Die gestalterischen Leitlinien basieren auf dem ausgearbeiteten Projekt und<br />
beschreiben die Qualitäten, die damit erreicht werden sollen. Sie dienen als<br />
Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der städtebaulichen und architektonischen<br />
Qualität durch die Bewilligungsbehörde.<br />
Ökologisches Gesamtkonzept<br />
Zweck<br />
Mit dem ökologischen Gesamtkonzept wird die nachhaltige Siedlungsentwicklung<br />
sichergestellt. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />
ökologischer Gesamtbilanz, sozialer Verträglichkeit für die Bewohner und<br />
Wirtschaftlichkeit der Überbauung. Es muss nach Art. 52 Abs. 6 im Baureglement<br />
der Stadt <strong>Burgdorf</strong> vorgelegt werden und ist ein verbindlicher Teil der<br />
Überbauungsordnung.<br />
10 BauD
C) Das Planerlassverfahren<br />
Generelle Bemerkungen zum Planerlassverfahren<br />
Auslösung des Verfahrens<br />
durch den Gemeinderat<br />
Der Gemeinderat hat am 28. April 2008 erstmals beschlossen, für die Zone<br />
mit Planungspflicht ZPP Nr. 27 eine Überbauungsordnung auszuarbeiten. Am<br />
20. Januar 2010 wurde ein erster ÜO-Entwurf zur öffentlichen Mitwirkung<br />
aufgelegt. Am 18. Oktober 2010 hat der Gemeinderat einer erneuten Überarbeitung<br />
des Entwurfs der Überbauungsordnung auf der Grundlage des Projekts<br />
„GenerationenWohnen“ beschlossen. Es folgte ein zweites Mitwirkungsverfahren.<br />
Mitwirkungsverfahren<br />
Mitwirkungsverfahren<br />
Mitwirkungsbericht<br />
Für das Überbauungsordnungsverfahren veranstaltete die Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />
zusammen mit dem Projektteam am 4. Dezember 2012 gemäss Art. 58 BauG<br />
eine öffentliche Mitwirkungsveranstaltung zum Erlass der Überbauungsordnung<br />
im Bereich der ZPP Nr. 27 Thunstrasse. Anschliessend konnten während<br />
10 Tagen schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen<br />
unterbreitet werden.<br />
Während der Mitwirkung erfolgten fünf schriftliche Eingaben. Zu den Eingaben<br />
wurde im Rahmen des Mitwirkungsberichts vom 17. Januar 2013 Stellung<br />
genommen.<br />
Vorprüfungsverfahren<br />
Ablauf<br />
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Überabuungsordnung<br />
vom 6. Februar bis 15. Mai 2013 ordentlich vorgeprüft.<br />
Öffentliche Auflage<br />
Ablauf<br />
Die öffentliche Auflage wurde am 8. August 2013 im Anzeiger publiziert und<br />
lag vom 8. August bis 9. September 2013 in der Baudirektion <strong>Burgdorf</strong> öffentlich<br />
auf.<br />
Einsprachen<br />
Einsprachen<br />
Einigungsverhandlungen<br />
Gemeinderatsbeschluss<br />
Beschluss<br />
BauD 11
D) Anhänge und Beilagen<br />
Überbauungsplan, M. 1:500<br />
Überbauungsvorschriften<br />
Gestalterische Leitlinien<br />
Ökologisches Gesamtkonzept<br />
Lärmgutachten<br />
12 BauD