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Erläuterungsbericht - Burgdorf

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Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

Änderung der Vorschriften zu den «Arbeitszonen»<br />

Die Revision der Vorschriften zur<br />

«Arbeitszone A 18m» besteht aus:<br />

• Änderung Zonenplan<br />

• Änderung Baureglement<br />

• Änderung Überbauungsplan mit<br />

Sonderbauvorschriften «Buchmatt»<br />

weitere Unterlagen:<br />

• Erläuterungsbericht<br />

Juni 2013<br />

ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 2 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Impressum<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt <strong>Burgdorf</strong>, Baudirektion<br />

Auftragnehmer:<br />

ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern<br />

Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81<br />

www.ecoptima.ch, info@ecoptima.ch<br />

Bearbeitung:<br />

Hansjakob Wettstein Raumplaner FH, MAS ETH<br />

Peter Perren, Fürsprecher, M.B.L.-HSG<br />

Richard Tillmann, MSc in Geography, Uni Bern<br />

Aufträge aktuell\<strong>Burgdorf</strong>\Arbeitszone\ Resultate\<br />

EB_130603_AL.doc


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 3 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Inhalt<br />

Änderung der Vorschriften zu den «Arbeitszonen» 1<br />

1. Ausgangslage 4<br />

1.1 Baureglement und Zonenplan 4<br />

1.2 Entwicklungen 4<br />

1.3 Planungszone 4<br />

1.3.1 Erlass und Planungszweck 4<br />

1.3.2 Verfahren 5<br />

1.4 Entwicklungsleitbild der Stadt <strong>Burgdorf</strong> 5<br />

1.5. Richtplan Kanton Bern 6<br />

2. Umsetzung 7<br />

2.1 Kurzanalyse 7<br />

2.2 Befragung der Betroffenen 7<br />

2.2.1 Ablauf 7<br />

2.2.2 Ergebnisse betreffend Konflikte durch Umwelteinwirkungen 8<br />

2.2.3 Ergebnisse für die einzelnen Gebiete 8<br />

2.2.4 Dienstleistungsnutzungen 9<br />

2.2.5 Besonderheit: Verkaufsnutzungen 9<br />

2.2.6 Fazit 9<br />

2.3 Baureglements- und Zonenplanänderung 10<br />

2.3.1 Grundsätze 10<br />

2.3.2 Umsetzung und zu den einzelnen Artikeln 11<br />

3. Auswirkungen auf die Umwelt 14<br />

4. Finanzielle Auswirkungen 15<br />

5. Verfahren und Termine 15<br />

5.1 Ordentliches Planerlassverfahren 15<br />

5.2 Kantonale Vorprüfung 15<br />

5.3 Terminplan 15<br />

Anhang I: Übersicht über die in den Arbeitszonen zugelassenen und<br />

ausgeschlossenen Nutzungen 17<br />

Anhang II: Ausschnitt Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften<br />

Buchmatt 18


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 4 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

1. Ausgangslage<br />

1.1 Baureglement und Zonenplan<br />

Am 1. Dezember 2005 traten das geltende Baureglement und der aktuelle<br />

Zonenplan (baurechtliche Grundordnung) der Stadt <strong>Burgdorf</strong> in Kraft. Die<br />

Stadt <strong>Burgdorf</strong> hat innerhalb des Kantons Bern bei der Ausgestaltung der<br />

Nutzungsvorschriften eine Pionierrolle eingenommen. Dazu gehört insbesondere<br />

eine grosse Flexibilität der zulässigen Nutzungen in den Arbeitszonen<br />

(früher Gewerbe- oder Industriezonen) sowie die Bevorzugung derjenigen<br />

Nutzungen, die publikumsattraktiv sind (wie z.B. Verkaufsgeschäfte,<br />

Gastwirtschafts- und Dienstleitungsbetriebe mit erhöhtem Kundenverkehr)<br />

in denjenigen Gebieten, die sich für ein grosses Publikumsaufkommen<br />

eignen und aufgrund der Entwicklungsabsichten der Gemeinde belebt<br />

bleiben sollen (z.B. Altstadt und Bahnhofquartier). Zudem belassen die<br />

Vorschriften der Arbeitszonen in <strong>Burgdorf</strong> einen grossen Spielraum für die<br />

Gestaltung der Baukörper, indem lediglich ein minimaler kleiner Grenzabstand<br />

sowie eine maximale Gebäudehöhe vorgeschrieben sind.<br />

1.2 Entwicklungen<br />

Seit dem Erlass des Baureglements hat sich <strong>Burgdorf</strong> weiterentwickelt.<br />

Gesamthaft hat sich das ortsplanerische Konzept der Stadt bewährt. Die<br />

Entwicklung in den Arbeitszonen ist rasch fortgeschritten. Im Besonderen<br />

in den Arbeitszonen 18m sind die unterschiedlichsten Betriebszweige<br />

angesiedelt. Diese sind mehrheitlich dem Gewerbe- und Industriesektor<br />

zuzurechnen. Dies entspricht den Zielsetzungen der Gemeinde. Hingegen<br />

haben sich die Bedürfnisse der Gewerbe- und der Industriebetriebe in den<br />

letzten Jahren verstärkt geändert und ist der Übergang von Gewerbe- und<br />

Industriebetrieben zu Dienstleistungsbetrieben zunehmend fliessend. So<br />

befinden sich in den Arbeitszonen 18m der Stadt <strong>Burgdorf</strong> insbesondere<br />

im Gebiet «Buchmatt» neben den «klassischen» Gewerbe- und Industriebetrieben<br />

zunehmend auch «klassische» Dienstleistungsbetriebe (z.B. Logistik).<br />

In den Arbeitszonen der Stadt <strong>Burgdorf</strong> haben sich mit der Zeit neben<br />

traditionellen Produktionsbetrieben (z.B. Firma Aebi) immer mehr auch<br />

Betriebe aus den Bereichen Medizinaltechnik (z.B. Ypsomed), Informations-<br />

und Kommunikationstechnologie, etc. angesiedelt. Gerade im Gebiet<br />

um den Bahnhof Buchmatt, dem Industriegebiet «Buchmatt» ist die Entwicklung<br />

Richtung Technologiepark am deutlichsten fortgeschritten.<br />

1.3 Planungszone<br />

1.3.1 Erlass und Planungszweck<br />

Diese Entwicklungen haben sich in letzter Zeit akzentuiert, was vermehrt<br />

zu Konflikten zwischen Betrieben mit Verarbeitungsprozessen, die stark


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 5 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

störende Emissionen (Erschütterungen, Lärm, Staubentwicklung) verursachen<br />

und anderen Betrieben, die Produkte herstellen, die technisch hoch<br />

komplex sind, geführt hat. Da derartige Nutzungskonflikte nach Möglichkeit<br />

bereits von Beginn weg möglichst verhindert werden sollen, hat der<br />

Gemeinderat von <strong>Burgdorf</strong> am 4. Juli 2011 eine Planungszone beschlossen<br />

mit folgendem Planungszweck:<br />

«Überprüfen der Nutzungsvorschriften sowie der baupolizeilichen Masse<br />

der Arbeitszone A 18m im Hinblick auf die bisherige und zukünftig erwünschte<br />

wirtschaftliche Entwicklung.»<br />

Ein Ziel der Überprüfung ist auch die Frage der Zulässigkeit von Dienstleistungsbetrieben<br />

in den Zonen A 18m. Dies insbesondere deshalb, weil in<br />

der Arbeitszone A 18m reine Dienstleistungsnutzungen heute nicht zulässig<br />

sind. Damit kann auf den Umstand reagiert werden, dass in zahlreichen<br />

Branchen, die auch in der Arbeitszone «Buchmatt» vertreten sind,<br />

die Produktion sowie die Dienstleistungserbringung räumlich immer näher<br />

zusammengerückt sind. Beispielsweise stellt sich die Frage, wie das heutige<br />

Rochegebäude, das als Forschungs- und Dienstleistungsbau erstellt<br />

wurde, an der Kirchbergerstrasse weitergenutzt werden kann.<br />

1.3.2 Verfahren<br />

Mit der Publikation der Planungszone am 14. Juli 2011 im Anzeiger von<br />

<strong>Burgdorf</strong> ist die Planungszone wirksam geworden. Bewilligungsverfahren<br />

für Bauvorhaben, die dem Planungszweck nicht entsprechen dürfen seither<br />

nicht mehr weiterbehandelt werden.<br />

Gegen die Planungszone sind gingen sechs Einsprachen einrhoben worden,<br />

die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung<br />

vom 20. März 2012 abgewiesen wurden. Gegen den Entscheid des AGR ist<br />

keine Beschwerde erhoben worden. Damit ist die Planungszone definitiv in<br />

Rechtskraft erwachsen.<br />

Im Laufe der Arbeiten zeigte sich, dass es zweckmässig ist, die übrigen<br />

Arbeitszonen mit in die Betrachtung einzubeziehen.<br />

1.4 Entwicklungsleitbild der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

Basierend auf einem umfassenden Denk- und Arbeitsprozess erarbeitet<br />

die Stadt <strong>Burgdorf</strong> zur Zeit ein städtisches Leitbild. Das Leitbild vermittelt<br />

zentrale Inhalte und Werthaltungen für die nachhaltige Entwicklung der<br />

Stadt <strong>Burgdorf</strong>. Es definiert die langfristig ausgerichteten Eckpfeiler der<br />

räumlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlchen und politischen Entwicklung<br />

in <strong>Burgdorf</strong>.<br />

Für die längerfristige Positionierung <strong>Burgdorf</strong>s stehen die folgenden drei<br />

Stossrichtungen (vgl. Entwurf V3, 26.3. 2012) im Vordergrund:<br />

– Entwicklungspotenziale erschliessen und nutzen


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 6 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

– Lebendigkeit, politische Kultur und gesellschaftliches Engagement stärken<br />

– Hochwertigen Lebensraum garantieren<br />

Im Hinblick auf den Planungsprozess zur Überprüfung der Arbeitszonenvorschriften<br />

sind dessen Erkentnisse und Ergebnisse insbesondere mit<br />

dem Leitsatz und den fünf Strategien der ersten Stossrichtung zu harmonisieren.<br />

Unter Strategie 1 heisst es beispielsweise: «Die Stadt <strong>Burgdorf</strong> verfolgt<br />

eine qualitative Verbesserung der Standortattraktivität für Wohnen, Arbeiten<br />

und Bildung. Die Entwicklung entsprechender Angebote werden aufeinander<br />

abgestimmt.»<br />

Unter Strategie 2 ist folgendes zu lesen: «In <strong>Burgdorf</strong> wird der Bestand an<br />

Infrastrukturen und Gebäuden optimal genutzt, bevor neue erstellt werden.<br />

Leerstehende, unternutzte oder bezüglich ihrer Standortattraktivität<br />

nicht optimal genutzte Gebiete werden räumlich transformiert und mit<br />

neuen Nutzungen ergänzt.»<br />

Strategie 4 besagt schliesslich: «<strong>Burgdorf</strong> verbessert konsequent die Rahmenbedingungen<br />

für innovative und wertschöpfende Unternehmen mit<br />

Forschungspotenzial, pflegt die ansässigen, diversifizierten und krisenresistenten<br />

Wirtschaftsbranchen und bietet Hand für die bessere Vernetzung<br />

dieser Unternehmen und Institutionen untereinander.<br />

Für die als «Transformations- und Verdichtungsgebiete» bezeichneten<br />

Stadtteile werden zudem konkrete Entwicklungsziele formuliert. Zwei dieser<br />

Entwicklungsgebiete weisen Überschneidungen mit dem Perimeter der<br />

Arbeitszonen auf: Buchmatt (Ziele: räumlichen Charakter des ESP entwickeln,<br />

Profil anpassen) und Oberburg (vgl. Arbeitszone <strong>Burgdorf</strong> Süd, Ziel:<br />

Arbeiten und Wohnen mit direktem Zugang zur Emme).<br />

1.5. Richtplan Kanton Bern<br />

Der Richtplan des Kantons Bern (rechtskräftig aktualisiert perseit<br />

15.8.2011) ist das den Gemeinden und Regionen bzw. Regionalkonferenzen<br />

übergeordnete Planungsinstrument und dient der Regierung als Führungsinstrument.<br />

Mit ihm wird die räumliche Dimension in die strategischen<br />

Entscheide der Regierung eingebracht. Im Richtplan festgesetzte<br />

Inhalte und Massnahmen sind für die Behörden einer Gemeinde bzw. Stadt<br />

verbindlich.<br />

Im Zusammenhang mit dem Planungsprozess zur Überprüfung und Anpassung<br />

der Arbeitszonenvorschriften sind insbesondere die Festsetzungen<br />

der beiden Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Buchmatt und Bahnhof <strong>Burgdorf</strong><br />

verbindlich und bei einer allfälligen Änderung von Zonenplan und<br />

Baureglement unbedingt zu berücksichtigen. Während die Arbeitszone<br />

Buchmatt im kantonalen Richtplan als ESP Arbeiten (Merkmale ESP-A:<br />

industrielle/gewerbliche Produktion, vorwiegend auf MIV ausgerichtete<br />

Nutzungen ebenfalls möglich, Nähe bestehender Autobahnanschluss, Erschliessungsmöglichkeit<br />

mit öffentlichem Verkehr) und Standort, an dem<br />

verkehrsintensive Vorhaben im Bereich Freizeit und Einkauf ausgeschlos-


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 7 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

sen sind, gekennzeichnet ist, wird die Mischzone Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> als<br />

ESP Dienstleistung (Merkmale ESP-D: Dienstleistung, Freizeit, Einkaufszentrum,<br />

zentral gelegen, optimale Erschliessung mit dem öffentlichen<br />

Verkehr) bezeichnet.<br />

2. Umsetzung<br />

2.1 Kurzanalyse<br />

Die verschiedenen Arbeitszonen im Allgemeinen und die A 18m im Besonderen<br />

unterscheiden sich insbesondere aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer<br />

Nachbarschaft sowie der Erschliessung (lokal und regional).<br />

Betriebe von denen stark störende Auswirkungen ausgehen sind vor allem<br />

die Eisengiesserei sowie die Hammerschmitte in der Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong><br />

Süd» sowie dier an das Gartenbauunternehmen angrenzende aAblagerungs-<br />

und mMaterialentnahmebetrieb ähnliche Nutzung in der Arbeitszone<br />

«Buchmatt». Gerade in der «Buchmatt» ist hingegen auch die Entwicklung<br />

Richtung Technologiepark besonders ausgeprägt.<br />

Alle Arbeitszonen A 18 m sind von Nutzungszonen umgeben, die einer<br />

tieferen Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) zugewiesen sind. Die Arbeitszone<br />

«Buchmatt» grenzt mehrheitlich an Strassen oder Gebiete, in denen eine<br />

ES III gilt. Damit sind wenig Konflikte wegen Lärmimmissionen in den angrenzenden<br />

Gebieten zu erwarten. Am ehesten könnten solche im Fall der<br />

an den nordöstlichsten Teil der Arbeitszone «Buchmatt» angrenzenden<br />

Wohnzonen mit einer ES II auftreten. Auch die Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong> Süd»<br />

ist mehrheitlich durch Strassen oder durch die Eisenbahn von Wohngebieten<br />

in denen die ES II gilt, getrennt. Einzelne Lärmkonflikte sind aber nicht<br />

auszuschliessen. Die das Industriegebiet trennenden Strassen sind zum<br />

Teil nicht sehr breit.<br />

Die Erschliessung der Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong> Süd» ist vor allem gegen das<br />

Emmental ausgerichtet, die Arbeitszone «Buchmatt» ist strassenmässig<br />

am besten gegen die Autobahnachse Bern – Zürich ausgerichtet, aber<br />

auch gut vom SBB Bahnhof sowie über den Bahnhof Buchmatt her erschlossen.<br />

2.2 Befragung der Betroffenen<br />

2.2.1 Ablauf<br />

Die Planungsarbeiten sind mit einer Befragung der betroffenen Grundeigentümer<br />

und Grundeigentümerinnen sowie der in den Arbeitszonen A<br />

18m ansässigen Betriebe gestartet worden (Betroffenenmitwirkung). An<br />

der Informationsveranstaltung vom 27. März 2012 wurde die Zielsetzung<br />

der Befragung und der Fragebogen vorgestellt und es wurde Gelegenheit<br />

für Fragen gegeben. Den Beteiligten wurde zugesichert, die Eingaben ver-


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 8 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

traulich zu behandeln. Für die Beantwortung des Fragebogens wurde Zeit<br />

eingeräumt vom 27. März bis 18. April 2012. Von etwa 177 versandten<br />

Fragebogen wurden 72 beantwortet.<br />

Die Ergebnisse der Befragung wurden ausgewertet und im Bericht zur<br />

Betroffenenmitwirkung im Juni 2012 auf der Website der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

(www.burgdorf.ch) veröffentlicht.<br />

2.2.2 Ergebnisse betreffend Konflikte durch Umwelteinwirkungen<br />

Die Befragung hat die Ergebnisse der Analyse, wonach in den letzten Jahren<br />

vermehrt Nutzungskonflikte auftreten, grundsätzlich bestätigt. Zudem<br />

liegen die Probleme vorwiegend bei der Luftverschmutzung (in den Kommentaren<br />

wurden vor allem negative Einwirkungen durch Staub genannt<br />

sowie Naturgefahren und Erschütterungen). Der Lärm stellt ein untergeordnetes<br />

Problem dar.<br />

Die Behebung der Ursachen der bekannten Naturgefahren ist im Rahmen<br />

von Wasserbauprojekten in die Wege geleitet oder bereits erfolgt.<br />

Die Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind vor allem im Gebiet<br />

der Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong> Süd» relevant. Die betroffene Unternehmung<br />

prüft zur Zeit Möglichkeiten, die Erschütterungsemissionen zu reduzieren.<br />

Probleme betreffend Staubimmissionen treten gehäuft in der Arbeitszone<br />

«Buchmatt» auf.<br />

2.2.3 Ergebnisse für die einzelnen Gebiete<br />

Das Ergebnis der Betroffenenbefragung bestätigt den bisherigen Eindruck,<br />

dass die Ansprüche der einzelnen Unternehmungen und Grundeigentümer<br />

sehr heterogen sind. Grundsätzlich stimmen die Nutzungsvorschriften<br />

recht gut mit den Wünschen/Anliegen sowie der aktuellen Situation überein.<br />

Insbesondere wird die Verkehrssituation in den Arbeitszonen sowohl betreffend<br />

motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Verkehr und auch<br />

Langsamverkehr als recht gut bewertet.<br />

Auch wenn die Zufriedenheit in der Arbeitszone «Buchmatt» recht gross<br />

ist und die Nutzungsvorschriften einigermassen mit den bestehenden<br />

Nutzungen und im Grossen und Ganzen mit den Wünschen und Anliegen<br />

der Betroffenen übereinstimmen, treten Konflikte durch Immissionen Dritter<br />

in der Buchmatt häufiger auf als in den anderen Arbeitszonen A 18m.<br />

Wie oben in Ziffer 2.2.2 erwähnt, handelt es sich dabei in erster Linie um<br />

Luftverunreinigungen.


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 9 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Ausserhalb des Gebietes «Buchmatt» konzentriert sich der Nutzungskonflikt<br />

insbesondere auf Erschütterungen. Ausserhalb der Arbeitszone<br />

«Buchmatt» scheint die Zufriedenheit mit den bestehenden Bestimmungen<br />

ausgeprägter zu sein.<br />

2.2.4 Dienstleistungsnutzungen<br />

Die Wirkungen auf den eigenen Betrieb durch eine Öffnung der Arbeitszone<br />

18m für Dienstleistungsnutzungen wird mehrheitlich als neutral beurteilt.<br />

In der Tendenz überwiegen die erwarteten positiven die befürchteten<br />

negativen Wirkungen.<br />

2.2.5 Besonderheit: Verkaufsnutzungen<br />

Wie der Stadt <strong>Burgdorf</strong> bereits bekannt ist, streben verschiedene Grundeigentümer<br />

in der Arbeitszone «Buchmatt» auch eine stärkere Öffnung für<br />

eigenständige Verkaufsflächen (insbesondere Fachmärkte) an.<br />

2.2.6 Fazit<br />

Aufgrund der Analyse durch die Baudirektion sowie der Ergebnisse der<br />

Befragung ergeben sich folgende Handlungsfelder:<br />

– Lösen der Konflikte in der Arbeitszone «Buchmatt»;<br />

– Beibehalten des grossen Nutzungsspektrums und damit einer hohen<br />

Flexibilität;<br />

– Keine Benachteiligung für die konventionelle gewerblich industrielle<br />

Nutzung schaffen;<br />

– Anpassung der zulässigen Gebäudehöhe in der Arbeitszone «Buchmatt».<br />

Reine Verkaufsflächen sollen nach wie vor ausgeschlossen bleiben. Die<br />

strassenmässige Erschliessung innerhalb der Arbeitszone «Buchmatt» und<br />

den angrenzenden Bauzonen lässt eine zufällige örtliche Ansiedlung einer<br />

potenziell unbegrenzten Anzahl von Verkaufsflächen nicht zu. Das Fahrtenaufkommen<br />

ist bei Verkaufsflächen regelmässig deutlich grösser als<br />

bei industriellen und gewerblichen Betrieben sowie klassischen Dienstleistungsanbietern.<br />

Der Gemeinderat hält im Rahmen der vorliegenden Überprüfung<br />

der Arbeitszonenvorschriften somit am Entscheid, Verkaufsnutzungen<br />

grundsätzlich in der Innenstadt zu konzentrieren fest. Dies auch<br />

im Bewusstsein, dass einzelne Anbieter in diesem Fall eine Ansiedlung in<br />

der «Verkaufsmeile Lyssach» bevorzugen werden. Diese ist für nicht zentral<br />

gelegene Gebiete verkehrsmässig besser erschlossen als die Arbeitszonen<br />

in <strong>Burgdorf</strong>. Zudem bekennt sich der Gemeinderat damit zu der<br />

grundsätzlich industriell – gewerblichen Ausrichtung der Arbeitszonen der<br />

Gemeinde. Aus der Befragung ist der Schluss zulässig, dass diese Ausrichtung<br />

auch eine Stärke <strong>Burgdorf</strong>s darstellt. Hingegen soll den ohnehin in<br />

<strong>Burgdorf</strong> produzierenden Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, ihre<br />

Produkte direkt an Ort und Stelle zu verkaufen und eigene Verkaufsräume


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 10 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

zu betreiben. Dieser Entscheid entspricht zudem den übergeordneten<br />

Grundsätzen des Richtplans Kanton Bern betreffend der beiden ESP<br />

Buchmatt und Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> (vgl. Kap. 1.5).<br />

2.3 Baureglements- und Zonenplanänderung<br />

2.3.1 Grundsätze<br />

Entsprechend dem Fazit sollen am breiten Nutzungsspektrum und der<br />

grossen Flexibilität der bestehenden Vorschriften festgehalten werden.<br />

Entsprechend den Wünschen der Betroffenen soll in allen Arbeitszonen<br />

der Stadt <strong>Burgdorf</strong> generell das Verkaufen von betriebseigenen Produkten<br />

oder Dienstleistungen (Fabrikläden) in einem gewissen Mass zulässig sein.<br />

Hingegen sollen Verkaufsläden, die nicht im Zusammenhang mit einer<br />

anderen Arbeitsnutzung stehen, nach wie vor ausgeschlossen bleiben.<br />

In den für Umwelteinwirkungen eher empfindlicheren Arbeitszonen soll<br />

jedoch ausdrücklich festgehalten werden, dass Bauschuttrecycling, Autoabbruchbetriebe,<br />

Abfallumschlagplätze und ähnliches nicht gestattet sind.<br />

Diese sind in Zukunft nur noch in der aus raumplanerischer Sicht dazu<br />

potenziell geeigneten Arbeitszone A12m am Standort der ehemaligen Ziegelei<br />

Schachtler zugelassen.<br />

Weil für die Arbeitszonen in <strong>Burgdorf</strong> für verkehrsintensive Vorhaben kein<br />

Fahrtenkontingent nach Art. 91a BauV zur Verfügung steht und damit Vorhaben,<br />

die mehr als 2'000 Fahrten pro Tag generieren ohnehin nicht realisiert<br />

werden können, wird darauf verzichtet, diese ausdrücklich auszuschliessen.<br />

Neu sollen in den Arbeitszonen Freizeiteinrichtungen ausgeschlossen sein<br />

und das bestehende Eisstadion einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN)<br />

1.3 zugewiesen werden. Grundsätzlich sind Freizeiteinrichtungen in den<br />

Zentren (Bahnhof, Altstadt) anzusiedeln, wenn dies z.B. wegen ihrer Dimensionen<br />

und räumlichen Auswirkungen nicht möglich ist, sollen dafür<br />

geeignete Standorte mit dem Erlass einer Zone für Sport- und Freizeitanlagen<br />

(ZSF) oder einer ZöN vorgesehen werden.<br />

Die Arbeitszonen A 12m sollen – mit Ausnahme derjenigen am ehemaligen<br />

Standort der ehemaligen Ziegelei Schachtler – sollen als Übergangsgebiete<br />

zu den Wohngebieten für Dienstleistungsnutzungen aller Art, jedoch nicht<br />

für den Detailhandel geöffnet werden. Auch das Industriegebiet «Buchmatt»<br />

soll für Dienstleistungen aller Art, jedoch ohne Detailhandel geöffnet<br />

werden. Im Industriegebiet «Buchmatt» soll zudem eine Gebeäudehöhe<br />

von neu 20 m zugelassen werden.<br />

Überdies soll zum Ausdruck gebracht werden, dass in den Arbeitszonen A<br />

12m (mit Ausnahme derjenigen am Standort der ehemaligen Ziegelei<br />

Schachtler) und im Industriegebiet «Buchmatt» Nutzungen, die negative


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 11 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Auswirkungen auf hoch spezialisierte Produktionsbetriebe haben, nicht<br />

zulässig sind. Da der Lärm bisher keine Probleme verursachte, soll die<br />

Lärmempfindlichkeitsstufe IV im Industriegebiet A 20 m beibehalten werden.<br />

Dienstleistungsunternehmen müssen dort jedoch gewährleisten, dass<br />

ihre Büroräume den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügen.<br />

Das sollte aufgrund der heute bekannten Schallschutzmassnahmen problemlos<br />

möglich sein.<br />

Es liegt in einem erheblichen öffentlichen Interesse, dass in <strong>Burgdorf</strong> Arbeitszonen<br />

auch tatsächlich für Arbeitsnutzungen (und damit Arbeitsplätze)<br />

bereit stehen. Daher sollen besonders flächenintensive Nutzungen, die<br />

wenig Arbeitsplätze anbieten, wie reine Werkhofareale, voll automatisierte<br />

Hochregallager und ähnliches, ausgeschlossen werden. Davon ausgenommen<br />

ist die A12m bei der ehemaligen Ziegelei Schachtler.<br />

2.3.2 Umsetzung und zu den einzelnen Artikeln<br />

Zonenplanänderung<br />

Im Industriegebiet «Buchmatt» wird eine neue Arbeitszone geschaffen, in<br />

welcher neu eine Gebäudehöhe von 20 m (bisher 18 m) zugelassen wird.<br />

Die zulässigen Nutzungen werden wie bisher in Art. 41 Abs. 1 Baureglement<br />

(BR) – der jedoch ebenfalls geändert wird – festgelegt, die zulässige<br />

Gebäudehöhe sowie die übrigen baupolizeilichen Masse werden in Art. 42<br />

BR festgelegt.<br />

Art. 41 Abs. 1 BR<br />

(Allgemeine Bestimmungen)<br />

Art. 41 Abs. 1 Baureglement (BR) regelt vorerst die für alle Arbeitszonen<br />

geltenden Nutzungsvorschriften. Dabei wird für alle Zonen festgehalten,<br />

welche Nutzungen ausdrücklich zulässig und welche ausgeschlossen sind.<br />

In allen Arbeitszonen sind folgende Nutzungen zulässig:<br />

– Arbeiten:<br />

Bearbeitungs- und Produktionsbetriebe und die dazu notwendigen Büroinfrastrukturen<br />

sowie dazu gehörige Verkaufsräume. Die maximale<br />

Verkaufsfläche der dazu gehörigen Verkaufsräume ist begrenzt auf<br />

400 m 2 (bisher grösste Verkaufsfläche aufgerundet) und maximal einen<br />

Viertel der Bruttogeschossfläche des Betriebes.<br />

– (beschränkt) Verkauf:<br />

Nur soweit er mit einer anderen in der Arbeitszone zulässigen Nutzung<br />

zusammenhängt und höchstens auf einer Fläche von maximal 20 % der<br />

gesamten Fläche des Betriebes, jedoch maximal 300 m 2 Verkaufsfläche.<br />

– Wohnen:<br />

Wohnen ist nur für standortgebundes Personal erlaubt.<br />

In allen Arbeitszonen sind die folgenden Nutzungen ausgeschlossen:<br />

– Freizeiteinrichtungen:<br />

Diese sollen in erster Linie in den publikumsattraktiven Gebieten (beim<br />

Bahnhof oder der Altstadt) entstehen und damit zur Zentrumsbildung


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 12 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

beitragen. Damit wird klargestellt, dass in den Arbeitszonen keine Zunahme<br />

von abendlichem und nächtlichem Publikumsaufkommen angestrebt<br />

wird, das sukzessive zu höheren Ansprüchen an den öffentlichen<br />

Raum (z.B. Beleuchtung) führt.<br />

Hingegen soll für grössere Freizeiteinrichtungen, die auf einen Standort<br />

ausserhalb der publikumsattraktiven Gebieten angewiesen sind, bei<br />

Geeignetheit eine passende Zone (ZöN oder ZSF) erlassen werden.<br />

– Besonders verkehrsintensive Nutzungen im Sinne von Art. 91a BauV:<br />

Wegen des fehlenden Fahrtenkontingents sowie angesichts der bestehenden<br />

Verkehrsinfrastrukturen und der Einbindung in den Wohnsiedlungsraum<br />

sind in den Arbeitszonen besonders verkehrsintensive Nutzungen,<br />

das heisst solche, die mehr als 2'000 Fahrten DTV verursachen,<br />

wenig sinnvoll und bereits wegen Art. 91b BauV ausgeschlossen.<br />

– Verkaufsläden als Hauptnutzung:<br />

Geschäfte, deren eigentlicher Zweck im Verkauf von Produkten an den<br />

Endkonsumenten liegt und keinen Zusammenhang mit einer anderen in<br />

den Arbeitszonen zulässigen Nutzung aufweisen, sind nicht zugelassen.<br />

– Wenig Arbeitsplätze bietende Betriebe:<br />

Mit dieser Bestimmung sollen flächenintensive Nutzungen (wie z.B. unbediente<br />

Autowaschanlagen, reine Lagerflächen oder vollautomatisierte<br />

Hochregallager), die kaum Arbeitsplätze anbieten, in den Arbeitszonen<br />

– mit Ausnahme der dafür potenziell geeigneten Arbeitszone A<br />

12m bei der ehemaligen Ziegelei Schachtler – ausgeschlossen werden.<br />

Damit wird der guten strassenmässigen Erschliessung und dem guten<br />

Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel, welche die meisten<br />

<strong>Burgdorf</strong>er Arbeitszonen als attraktive Standorte für Arbeitnehmer auszeichnen,<br />

besonders Rechnung getragen. Auf die geprüfte Festlegung<br />

einer minimalen Anzahl Arbeitsplätze (1 Arbeitsplatz auf eine Grundfücke<br />

von 500 m 2 ) wurde verzichtet 1 .<br />

– Bauschuttrecycling, Autoabbruch, Abfallumschlagplätze und dergleichen:<br />

Diese sind an sich wenig produktiv und sind – da sie von ihren Emissionen<br />

den Ablagerungen und Materialentnahmen gleichkommen – gestützt<br />

auf Art. 30 ff BauV in der Bauzone ohnehin nur unter einschränkenden<br />

Voraussetzungen zulässig. Mit der Ergänzung von Art. 41<br />

Abs. 1 BR wird aber Klarheit geschaffen, dass die raumplanerischen<br />

und umweltrechtlichen Voraussetzungen nur im Gebiet der ehemaligen<br />

Ziegelei erfüllt werden könnten.<br />

1<br />

Abklärungen der Stadt <strong>Burgdorf</strong> haben bei einzelnen flächebeanspruchenden<br />

Betrieben im Industriegebiet Buechmatt das folgende Verhältnis Grundfläche /<br />

Arbeitsplätze ergeben<br />

Firma A, Buchmatt: 208 m 2 /MA<br />

Firma B, Oberburg: 445 m 2 /MA<br />

Firma C, Buchmatt: 250 m 2 /MA<br />

Firma D, Kirchberg: 377 m 2 /MA


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 13 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Somit sind die folgenden Nutzungen auf die Arbeitszone A 12 m bei<br />

der ehemaligen Ziegelei Schachtler beschränkt:<br />

– Wenig Arbeitsplätze bietende Betriebe<br />

– Bauschuttrecycling, Autoabbruch, Abfallumschlagplätze und dergleichen<br />

Für die einzelnen Arbeitszonen gelten die folgenden besonderen Bestimmungen<br />

(vgl. auch Anhang I):<br />

– A 12m (ohne Arbeitszone A 12m ehemalige Ziegelei Schachtler):<br />

In der A 12m sind neben den in allen Arbeitszonen geltenden zugelassenen<br />

Nutzungen auch reine Dienstleistungsnutzungen, mit Ausnahme<br />

von Detailhandel, zulässig.<br />

Betriebe, die wegen starken Staubemissionen oder z.B. Erschütterungen<br />

die Ausübung von anderen zulässigen Nutzungen beeinträchtigen,<br />

sind ausgeschlossen. Entscheidend für den Ausschluss ist dabei, dass<br />

es sich um Einwirkungen handelt, die nicht bereits vom Bundesumweltrecht<br />

abschliessend geregelt sind (z.B. Lärm, Licht, NIS, etc.).<br />

Ebenso sind Logistikbetriebe wegen der Lage der Arbeitszonen A 12m<br />

als Puffer zu den Wohnzonen – mit Ausnahme des Gebietes der ehemaligen<br />

Ziegelei Schachtler – ausgeschlossen.<br />

– A 12m ehemalige Ziegelei Schachtler:<br />

In der A 12m ehemalige Ziegelei Schachtler sind neben den in allen Arbeitszonen<br />

zulässigen Nutzungen auch Betriebe, die wegen starken<br />

Staubemissionen oder z.B. Erschütterungen die Ausübung von anderen<br />

zulässigen Nutzungen beeinträchtigen könnten oder wenig Arbeitsplätze<br />

bietende Betriebe zulässig. Entsprechend dem in dieser Arbeitszone<br />

möglicherweise erhöhten Immissionen, sind dort reine Dienstleistungsbetriebe<br />

augeschlossen.<br />

– A 18m:<br />

In der A 18m bleiben reine Dienstleistungsnutzungen ausgeschlossen.<br />

Hingegen sollen in der A 18m auch Betriebe zulässig bleiben, die unter<br />

Umständen stark stören (z.B. Staub, Erschütterungen). Die Einhaltung<br />

der geltenden übergeordneten umweltrechtlichen und gesundheitspolizeilichen,<br />

insbesondere arbeitsrechtlichen Vorschriften bleiben dabei<br />

selbstverständlich vorbehalten.<br />

– A 20<br />

In der A 20m sind über die in allen Arbeitszonen geltenden Nutzungen<br />

auch reine Dienstleistungsnutzungen, mit Ausnahme von Detailhandel,<br />

zulässig.<br />

Betriebe, die wegen starken Staubemissionen oder z.B. Erschütterungen<br />

die Ausübung von anderen zulässigen Nutzungen beeinträchtigen,<br />

sind ausgeschlossen. Entscheidend ist dabei, dass es sich um Einwirkungen<br />

handelt, die nicht bereits vom Bundesumweltrecht abeschliessend<br />

geregelt sind (z.B. Lärm, Licht, NIS, etc.).


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 14 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Angesichts der recht guten Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz<br />

sind in der A 20 m auch Logistikbetriebe zugelassen.<br />

Art. 42 BR<br />

Damit der neuen Arbeitszone Rechnung getragen wird, wird Art. 42 BR<br />

angepasst. In der Arbeitszone A 20m soll eine Gebäudehöhe von 20 m<br />

zugelassen werden. Im Übrigen sind mit Ausnahme des kleinen Grenzabstands<br />

(1/2 Gebäudehöhe, mindestens 4 m oder ein aus feuerpolizeilichen<br />

Gründen allenfalls grösserer Grenzabstand) die baupolizeilichen Masse<br />

unbeschränkt.<br />

Überbauungsplan<br />

mit Sonderbauvorschriften<br />

«Buchmatt»<br />

Da für grosse Teile des Industriegebiets «Buchmatt» der Überbauungsplan<br />

mit Sonderbauvorschriften «Buchmatt» (UeP Buchmatt) gilt, ist gleichzeitig<br />

mit der Änderung der Arbeitszonenvorschriften des Baureglements der<br />

UeP Buchmatt anzupassen. Andernfalls würden die neuen Vorschriften mit<br />

den weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten sowie der neuen Gebäudehöhe<br />

ihre Wirkung für den Perimeter des UeP Buchmatt nicht entfalten.<br />

Aus diesem Grund sollen mit der Änderung der Arbeitszonenvorschriften<br />

gleichzeitig auch Art. 2a der Sonderbauvorschriften sowie der Anhang<br />

«Gebäudehöhen und Perimeter G» zu den Sonderbauvorschriften angepasst<br />

werden.<br />

3. Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Mit der Präzisierung der Vorschriften für die Arbeitszonen A 18m sowie<br />

deren Nachvollzug im UeP Buchmatt darf erwartet werden, dass sich die<br />

Belastung aus Staubimmissionen reduzieren wird. Andere positive oder<br />

negative Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Aus der<br />

Umzonung der Arbeitszone «Buchmatt» zu einer Arbeitszone A 20m, verbunden<br />

mit der vorsichtigen Öffnung für Dienstleistungsbetriebe, wird<br />

mittelfristig wohl ein geringfügig höheres Verkehrsaufkommen erwartet.<br />

Die Arbeitszone «Buchmatt» ist indessen auch gut mit dem öffentlichen<br />

Verkehr (mindestens öV Güteklasse C) erschlossen, so dass der zusätzliche<br />

Publikumsverkehr ohne relevanten Auswirkungen auf Lärm und Luftreinhaltung<br />

verbunden sein wird.<br />

Die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von 18 m auf 20 m ist mit keinen<br />

negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild verbunden.<br />

Im Industriegebiet «Buchmatt» befinden sich bereits heute Bauten,<br />

die eine Höhe von mehr als 20 m aufweisen.


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 15 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

4. Finanzielle Auswirkungen<br />

Mit der vorgesehenen Anpassung der Arbeitszonenvorschriften sowie des<br />

UeP Buchmatt sind keine finanziellen Folgen für die Stadt verbunden. Die<br />

Arbeitszonen sind im Hinblick auf die mit der geringfügigen Erhöhung der<br />

Gebäudehöhe sowie der Öffnung für Dienstleistungen verbundenen Auswirkungen<br />

genügend erschlossen.<br />

5. Verfahren und Termine<br />

5.1 Ordentliches Planerlassverfahren<br />

Die Änderung des Zonenplanes sowie des Baureglements und des UeP<br />

Buchmatt erfolgen im ordentlichen Planerlassverfahren nach Art. 58 ff.<br />

BauG, d.h. mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher<br />

Auflage, Beschluss des Stadtrates unter Vorbehalt des fakultativen Referendums<br />

sowie anschliessender kantonaler Genehmigung.<br />

Dem Einbezug der Betroffenen und der Bevölkerung wurde ein grosser<br />

Stellenwert eingeräumt, weshalb für die öffentliche Mitwirkung eine Frist<br />

von mehr als zwei Monaten und damit deutlich mehr als die üblichen 30<br />

Tage eingeräumt wurde.<br />

5.2 Kantonale Vorprüfung<br />

Die Anregungen und Vorbehalte aus der kantonalen Vorprüfung sind vollumfänglich<br />

berücksichtigt worden. Insbesondere sind die bisher im Baureglement<br />

vorgesehenen Änderungen am UeP Buchmatt in eine eigene<br />

Vorlage eingearbeitet worden, die parallel mit den Arbeitszonenänderungen<br />

öffentlich aufgelegt und beschlossen werden soll.<br />

5.3 Terminplan<br />

Es wird folgender Terminplan angestrebt:<br />

Öffentliche Mitwirkung 7. Juni bis 17. August 2012<br />

Anpassungen im Hinblick auf das Ergebnis<br />

der Mitwirkung<br />

September / Oktober 2012<br />

Kantonale Vorprüfung 27. März 2013<br />

Überarbeiten und Vorbereiten öffentliche<br />

Auflage<br />

Vorgängige Orientierung der Betroffenen<br />

über die öffentliche Auflage<br />

April/Mai 2013<br />

Juni 2013<br />

Öffentliche Auflage mit Einspracheverfah- ab Mitte Juni 2013


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 16 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

ren (Verhandlungen)<br />

Vorbereiten Vorlage an Stadtrat August 2013<br />

Beschluss Stadtrat mit anschliessender<br />

Referendumsfrist<br />

Oktober / November 2013<br />

Kantonale Genehmigung<br />

Dezember 2013 / Januar<br />

2014<br />

Inkrafttreten Februar 2014


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 17 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Anhang I: Übersicht über die in den Arbeitszonen zugelassenen<br />

und ausgeschlossenen Nutzungen<br />

Arbeitszonen<br />

Nutzung A 12m A 18m<br />

A 20m<br />

G<br />

Bearbeitung- und Produktionsbetriebe (mit zugehöriger<br />

Büroinfrastruktur)<br />

√ √ √ √<br />

Dienstleistung (eigenständige DL-Betriebe), Forschung √ o √ √<br />

Detailhandel (Verkaufsgeschäfte) – – – –<br />

Logistik o 1) o √ o<br />

Zu den Arbeitsnutzungen zugehörige Verkaufsräume √ √ √ √<br />

Besonders verkehrsintensive Nutzungen – – – –<br />

Bauschuttrecycling, Autoabbruch, Abfallumschlag, etc. o 1) o o o<br />

Personalrestaurants im Sinne der Gastgewerbegesetzgebung<br />

+ + + +<br />

Gastwirtschaftliche Nutzungen – – – √<br />

Hotelbetriebe – – – √<br />

Freizeiteinrichtungen, die aufgrund ihrer Emissionen in<br />

einer anderen als in einer Arbeitszone nicht möglich sind<br />

o 2 o 2 o 2 o 2<br />

Offene Sport- und Spielfelder o 2 o 2 o 2 o 2<br />

Andere Freizeiteinrichtungen – – – –<br />

Nutzungen, die die benachbarten Betriebe und Wohnungen<br />

mit anderen Emissionen als Lärm beeinträchtigen (mit<br />

den aufgeführten Einschränkungen wie z.B. Verbot von<br />

Bauschuttrecycling).<br />

Wenig Arbeitsplätze bietende Beriebe wie reine Werkhöfe<br />

oder vollautomatisierte Hochregallager.<br />

Nachtlokale wie Dancings, Betriebe des Rotlichtmilieus<br />

u.ä.<br />

o 1) √ o o<br />

o 1) o o o<br />

+ + + o<br />

Wohnen o o o o<br />

Wohnen für standortgebundenes Personal √ √ √ √<br />

1)<br />

Im Gebiet der ehemaligen Ziegelei Schachtler zugelassen<br />

2)<br />

Für derartige Freizeiteinrichtungen werden an den dazu geeigneten Standorten<br />

besondere Zonen (Zone für Sport und Freizeitanlagen oder Zonen für öffentliche<br />

Nutzungen) vorgesehen.<br />

Legende:<br />

√ ausdrücklich zugelassen<br />

+ zulässig aber in den Vorschriften nicht explizit erwähnt<br />

o ausdrücklich ausgeschlossen<br />

nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber aus der Systematik und dem Sinn der<br />

–<br />

Vorschriften heraus nicht zugelassen<br />

G: Perimeter G des Überbauungsplanes mit Sonderbauvorschriften (vgl. Auschnitt):


Stadt <strong>Burgdorf</strong> 18 ecoptima<br />

«Arbeitszonen»<br />

Erläuterungsbericht<br />

Anhang II: Ausschnitt Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften<br />

Buchmatt<br />

Der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften (UeP) Buchmatt wird<br />

einem sparaten aber parallelen Planerlassverfahren so angepasst, dass<br />

die Öffnung der zulässigen Nutzungen sowie die Erhöhung der Gebäudehöhe<br />

um 2.00 m auch im Wirkungsbereich des UeP Buchmatt gelten.

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