Erläuterungsbericht - Burgdorf
Erläuterungsbericht - Burgdorf
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ENTWURF AUFLAGE<br />
Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />
Änderung der Vorschriften zu den «Arbeitszonen»<br />
Die Revision der Vorschriften zur<br />
«Arbeitszone A 18m» besteht aus:<br />
• Änderung Zonenplan<br />
• Änderung Baureglement<br />
• Änderung Überbauungsplan mit<br />
Sonderbauvorschriften «Buchmatt»<br />
weitere Unterlagen:<br />
• Erläuterungsbericht<br />
Juni 2013<br />
ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 2 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Impressum<br />
Auftraggeber:<br />
Stadt <strong>Burgdorf</strong>, Baudirektion<br />
Auftragnehmer:<br />
ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern<br />
Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81<br />
www.ecoptima.ch, info@ecoptima.ch<br />
Bearbeitung:<br />
Hansjakob Wettstein Raumplaner FH, MAS ETH<br />
Peter Perren, Fürsprecher, M.B.L.-HSG<br />
Richard Tillmann, MSc in Geography, Uni Bern<br />
Aufträge aktuell\<strong>Burgdorf</strong>\Arbeitszone\ Resultate\<br />
EB_130603_AL.doc
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 3 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Inhalt<br />
Änderung der Vorschriften zu den «Arbeitszonen» 1<br />
1. Ausgangslage 4<br />
1.1 Baureglement und Zonenplan 4<br />
1.2 Entwicklungen 4<br />
1.3 Planungszone 4<br />
1.3.1 Erlass und Planungszweck 4<br />
1.3.2 Verfahren 5<br />
1.4 Entwicklungsleitbild der Stadt <strong>Burgdorf</strong> 5<br />
1.5. Richtplan Kanton Bern 6<br />
2. Umsetzung 7<br />
2.1 Kurzanalyse 7<br />
2.2 Befragung der Betroffenen 7<br />
2.2.1 Ablauf 7<br />
2.2.2 Ergebnisse betreffend Konflikte durch Umwelteinwirkungen 8<br />
2.2.3 Ergebnisse für die einzelnen Gebiete 8<br />
2.2.4 Dienstleistungsnutzungen 9<br />
2.2.5 Besonderheit: Verkaufsnutzungen 9<br />
2.2.6 Fazit 9<br />
2.3 Baureglements- und Zonenplanänderung 10<br />
2.3.1 Grundsätze 10<br />
2.3.2 Umsetzung und zu den einzelnen Artikeln 11<br />
3. Auswirkungen auf die Umwelt 14<br />
4. Finanzielle Auswirkungen 15<br />
5. Verfahren und Termine 15<br />
5.1 Ordentliches Planerlassverfahren 15<br />
5.2 Kantonale Vorprüfung 15<br />
5.3 Terminplan 15<br />
Anhang I: Übersicht über die in den Arbeitszonen zugelassenen und<br />
ausgeschlossenen Nutzungen 17<br />
Anhang II: Ausschnitt Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften<br />
Buchmatt 18
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 4 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
1. Ausgangslage<br />
1.1 Baureglement und Zonenplan<br />
Am 1. Dezember 2005 traten das geltende Baureglement und der aktuelle<br />
Zonenplan (baurechtliche Grundordnung) der Stadt <strong>Burgdorf</strong> in Kraft. Die<br />
Stadt <strong>Burgdorf</strong> hat innerhalb des Kantons Bern bei der Ausgestaltung der<br />
Nutzungsvorschriften eine Pionierrolle eingenommen. Dazu gehört insbesondere<br />
eine grosse Flexibilität der zulässigen Nutzungen in den Arbeitszonen<br />
(früher Gewerbe- oder Industriezonen) sowie die Bevorzugung derjenigen<br />
Nutzungen, die publikumsattraktiv sind (wie z.B. Verkaufsgeschäfte,<br />
Gastwirtschafts- und Dienstleitungsbetriebe mit erhöhtem Kundenverkehr)<br />
in denjenigen Gebieten, die sich für ein grosses Publikumsaufkommen<br />
eignen und aufgrund der Entwicklungsabsichten der Gemeinde belebt<br />
bleiben sollen (z.B. Altstadt und Bahnhofquartier). Zudem belassen die<br />
Vorschriften der Arbeitszonen in <strong>Burgdorf</strong> einen grossen Spielraum für die<br />
Gestaltung der Baukörper, indem lediglich ein minimaler kleiner Grenzabstand<br />
sowie eine maximale Gebäudehöhe vorgeschrieben sind.<br />
1.2 Entwicklungen<br />
Seit dem Erlass des Baureglements hat sich <strong>Burgdorf</strong> weiterentwickelt.<br />
Gesamthaft hat sich das ortsplanerische Konzept der Stadt bewährt. Die<br />
Entwicklung in den Arbeitszonen ist rasch fortgeschritten. Im Besonderen<br />
in den Arbeitszonen 18m sind die unterschiedlichsten Betriebszweige<br />
angesiedelt. Diese sind mehrheitlich dem Gewerbe- und Industriesektor<br />
zuzurechnen. Dies entspricht den Zielsetzungen der Gemeinde. Hingegen<br />
haben sich die Bedürfnisse der Gewerbe- und der Industriebetriebe in den<br />
letzten Jahren verstärkt geändert und ist der Übergang von Gewerbe- und<br />
Industriebetrieben zu Dienstleistungsbetrieben zunehmend fliessend. So<br />
befinden sich in den Arbeitszonen 18m der Stadt <strong>Burgdorf</strong> insbesondere<br />
im Gebiet «Buchmatt» neben den «klassischen» Gewerbe- und Industriebetrieben<br />
zunehmend auch «klassische» Dienstleistungsbetriebe (z.B. Logistik).<br />
In den Arbeitszonen der Stadt <strong>Burgdorf</strong> haben sich mit der Zeit neben<br />
traditionellen Produktionsbetrieben (z.B. Firma Aebi) immer mehr auch<br />
Betriebe aus den Bereichen Medizinaltechnik (z.B. Ypsomed), Informations-<br />
und Kommunikationstechnologie, etc. angesiedelt. Gerade im Gebiet<br />
um den Bahnhof Buchmatt, dem Industriegebiet «Buchmatt» ist die Entwicklung<br />
Richtung Technologiepark am deutlichsten fortgeschritten.<br />
1.3 Planungszone<br />
1.3.1 Erlass und Planungszweck<br />
Diese Entwicklungen haben sich in letzter Zeit akzentuiert, was vermehrt<br />
zu Konflikten zwischen Betrieben mit Verarbeitungsprozessen, die stark
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 5 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
störende Emissionen (Erschütterungen, Lärm, Staubentwicklung) verursachen<br />
und anderen Betrieben, die Produkte herstellen, die technisch hoch<br />
komplex sind, geführt hat. Da derartige Nutzungskonflikte nach Möglichkeit<br />
bereits von Beginn weg möglichst verhindert werden sollen, hat der<br />
Gemeinderat von <strong>Burgdorf</strong> am 4. Juli 2011 eine Planungszone beschlossen<br />
mit folgendem Planungszweck:<br />
«Überprüfen der Nutzungsvorschriften sowie der baupolizeilichen Masse<br />
der Arbeitszone A 18m im Hinblick auf die bisherige und zukünftig erwünschte<br />
wirtschaftliche Entwicklung.»<br />
Ein Ziel der Überprüfung ist auch die Frage der Zulässigkeit von Dienstleistungsbetrieben<br />
in den Zonen A 18m. Dies insbesondere deshalb, weil in<br />
der Arbeitszone A 18m reine Dienstleistungsnutzungen heute nicht zulässig<br />
sind. Damit kann auf den Umstand reagiert werden, dass in zahlreichen<br />
Branchen, die auch in der Arbeitszone «Buchmatt» vertreten sind,<br />
die Produktion sowie die Dienstleistungserbringung räumlich immer näher<br />
zusammengerückt sind. Beispielsweise stellt sich die Frage, wie das heutige<br />
Rochegebäude, das als Forschungs- und Dienstleistungsbau erstellt<br />
wurde, an der Kirchbergerstrasse weitergenutzt werden kann.<br />
1.3.2 Verfahren<br />
Mit der Publikation der Planungszone am 14. Juli 2011 im Anzeiger von<br />
<strong>Burgdorf</strong> ist die Planungszone wirksam geworden. Bewilligungsverfahren<br />
für Bauvorhaben, die dem Planungszweck nicht entsprechen dürfen seither<br />
nicht mehr weiterbehandelt werden.<br />
Gegen die Planungszone sind gingen sechs Einsprachen einrhoben worden,<br />
die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung<br />
vom 20. März 2012 abgewiesen wurden. Gegen den Entscheid des AGR ist<br />
keine Beschwerde erhoben worden. Damit ist die Planungszone definitiv in<br />
Rechtskraft erwachsen.<br />
Im Laufe der Arbeiten zeigte sich, dass es zweckmässig ist, die übrigen<br />
Arbeitszonen mit in die Betrachtung einzubeziehen.<br />
1.4 Entwicklungsleitbild der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />
Basierend auf einem umfassenden Denk- und Arbeitsprozess erarbeitet<br />
die Stadt <strong>Burgdorf</strong> zur Zeit ein städtisches Leitbild. Das Leitbild vermittelt<br />
zentrale Inhalte und Werthaltungen für die nachhaltige Entwicklung der<br />
Stadt <strong>Burgdorf</strong>. Es definiert die langfristig ausgerichteten Eckpfeiler der<br />
räumlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlchen und politischen Entwicklung<br />
in <strong>Burgdorf</strong>.<br />
Für die längerfristige Positionierung <strong>Burgdorf</strong>s stehen die folgenden drei<br />
Stossrichtungen (vgl. Entwurf V3, 26.3. 2012) im Vordergrund:<br />
– Entwicklungspotenziale erschliessen und nutzen
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 6 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
– Lebendigkeit, politische Kultur und gesellschaftliches Engagement stärken<br />
– Hochwertigen Lebensraum garantieren<br />
Im Hinblick auf den Planungsprozess zur Überprüfung der Arbeitszonenvorschriften<br />
sind dessen Erkentnisse und Ergebnisse insbesondere mit<br />
dem Leitsatz und den fünf Strategien der ersten Stossrichtung zu harmonisieren.<br />
Unter Strategie 1 heisst es beispielsweise: «Die Stadt <strong>Burgdorf</strong> verfolgt<br />
eine qualitative Verbesserung der Standortattraktivität für Wohnen, Arbeiten<br />
und Bildung. Die Entwicklung entsprechender Angebote werden aufeinander<br />
abgestimmt.»<br />
Unter Strategie 2 ist folgendes zu lesen: «In <strong>Burgdorf</strong> wird der Bestand an<br />
Infrastrukturen und Gebäuden optimal genutzt, bevor neue erstellt werden.<br />
Leerstehende, unternutzte oder bezüglich ihrer Standortattraktivität<br />
nicht optimal genutzte Gebiete werden räumlich transformiert und mit<br />
neuen Nutzungen ergänzt.»<br />
Strategie 4 besagt schliesslich: «<strong>Burgdorf</strong> verbessert konsequent die Rahmenbedingungen<br />
für innovative und wertschöpfende Unternehmen mit<br />
Forschungspotenzial, pflegt die ansässigen, diversifizierten und krisenresistenten<br />
Wirtschaftsbranchen und bietet Hand für die bessere Vernetzung<br />
dieser Unternehmen und Institutionen untereinander.<br />
Für die als «Transformations- und Verdichtungsgebiete» bezeichneten<br />
Stadtteile werden zudem konkrete Entwicklungsziele formuliert. Zwei dieser<br />
Entwicklungsgebiete weisen Überschneidungen mit dem Perimeter der<br />
Arbeitszonen auf: Buchmatt (Ziele: räumlichen Charakter des ESP entwickeln,<br />
Profil anpassen) und Oberburg (vgl. Arbeitszone <strong>Burgdorf</strong> Süd, Ziel:<br />
Arbeiten und Wohnen mit direktem Zugang zur Emme).<br />
1.5. Richtplan Kanton Bern<br />
Der Richtplan des Kantons Bern (rechtskräftig aktualisiert perseit<br />
15.8.2011) ist das den Gemeinden und Regionen bzw. Regionalkonferenzen<br />
übergeordnete Planungsinstrument und dient der Regierung als Führungsinstrument.<br />
Mit ihm wird die räumliche Dimension in die strategischen<br />
Entscheide der Regierung eingebracht. Im Richtplan festgesetzte<br />
Inhalte und Massnahmen sind für die Behörden einer Gemeinde bzw. Stadt<br />
verbindlich.<br />
Im Zusammenhang mit dem Planungsprozess zur Überprüfung und Anpassung<br />
der Arbeitszonenvorschriften sind insbesondere die Festsetzungen<br />
der beiden Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Buchmatt und Bahnhof <strong>Burgdorf</strong><br />
verbindlich und bei einer allfälligen Änderung von Zonenplan und<br />
Baureglement unbedingt zu berücksichtigen. Während die Arbeitszone<br />
Buchmatt im kantonalen Richtplan als ESP Arbeiten (Merkmale ESP-A:<br />
industrielle/gewerbliche Produktion, vorwiegend auf MIV ausgerichtete<br />
Nutzungen ebenfalls möglich, Nähe bestehender Autobahnanschluss, Erschliessungsmöglichkeit<br />
mit öffentlichem Verkehr) und Standort, an dem<br />
verkehrsintensive Vorhaben im Bereich Freizeit und Einkauf ausgeschlos-
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 7 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
sen sind, gekennzeichnet ist, wird die Mischzone Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> als<br />
ESP Dienstleistung (Merkmale ESP-D: Dienstleistung, Freizeit, Einkaufszentrum,<br />
zentral gelegen, optimale Erschliessung mit dem öffentlichen<br />
Verkehr) bezeichnet.<br />
2. Umsetzung<br />
2.1 Kurzanalyse<br />
Die verschiedenen Arbeitszonen im Allgemeinen und die A 18m im Besonderen<br />
unterscheiden sich insbesondere aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer<br />
Nachbarschaft sowie der Erschliessung (lokal und regional).<br />
Betriebe von denen stark störende Auswirkungen ausgehen sind vor allem<br />
die Eisengiesserei sowie die Hammerschmitte in der Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong><br />
Süd» sowie dier an das Gartenbauunternehmen angrenzende aAblagerungs-<br />
und mMaterialentnahmebetrieb ähnliche Nutzung in der Arbeitszone<br />
«Buchmatt». Gerade in der «Buchmatt» ist hingegen auch die Entwicklung<br />
Richtung Technologiepark besonders ausgeprägt.<br />
Alle Arbeitszonen A 18 m sind von Nutzungszonen umgeben, die einer<br />
tieferen Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) zugewiesen sind. Die Arbeitszone<br />
«Buchmatt» grenzt mehrheitlich an Strassen oder Gebiete, in denen eine<br />
ES III gilt. Damit sind wenig Konflikte wegen Lärmimmissionen in den angrenzenden<br />
Gebieten zu erwarten. Am ehesten könnten solche im Fall der<br />
an den nordöstlichsten Teil der Arbeitszone «Buchmatt» angrenzenden<br />
Wohnzonen mit einer ES II auftreten. Auch die Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong> Süd»<br />
ist mehrheitlich durch Strassen oder durch die Eisenbahn von Wohngebieten<br />
in denen die ES II gilt, getrennt. Einzelne Lärmkonflikte sind aber nicht<br />
auszuschliessen. Die das Industriegebiet trennenden Strassen sind zum<br />
Teil nicht sehr breit.<br />
Die Erschliessung der Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong> Süd» ist vor allem gegen das<br />
Emmental ausgerichtet, die Arbeitszone «Buchmatt» ist strassenmässig<br />
am besten gegen die Autobahnachse Bern – Zürich ausgerichtet, aber<br />
auch gut vom SBB Bahnhof sowie über den Bahnhof Buchmatt her erschlossen.<br />
2.2 Befragung der Betroffenen<br />
2.2.1 Ablauf<br />
Die Planungsarbeiten sind mit einer Befragung der betroffenen Grundeigentümer<br />
und Grundeigentümerinnen sowie der in den Arbeitszonen A<br />
18m ansässigen Betriebe gestartet worden (Betroffenenmitwirkung). An<br />
der Informationsveranstaltung vom 27. März 2012 wurde die Zielsetzung<br />
der Befragung und der Fragebogen vorgestellt und es wurde Gelegenheit<br />
für Fragen gegeben. Den Beteiligten wurde zugesichert, die Eingaben ver-
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 8 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
traulich zu behandeln. Für die Beantwortung des Fragebogens wurde Zeit<br />
eingeräumt vom 27. März bis 18. April 2012. Von etwa 177 versandten<br />
Fragebogen wurden 72 beantwortet.<br />
Die Ergebnisse der Befragung wurden ausgewertet und im Bericht zur<br />
Betroffenenmitwirkung im Juni 2012 auf der Website der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />
(www.burgdorf.ch) veröffentlicht.<br />
2.2.2 Ergebnisse betreffend Konflikte durch Umwelteinwirkungen<br />
Die Befragung hat die Ergebnisse der Analyse, wonach in den letzten Jahren<br />
vermehrt Nutzungskonflikte auftreten, grundsätzlich bestätigt. Zudem<br />
liegen die Probleme vorwiegend bei der Luftverschmutzung (in den Kommentaren<br />
wurden vor allem negative Einwirkungen durch Staub genannt<br />
sowie Naturgefahren und Erschütterungen). Der Lärm stellt ein untergeordnetes<br />
Problem dar.<br />
Die Behebung der Ursachen der bekannten Naturgefahren ist im Rahmen<br />
von Wasserbauprojekten in die Wege geleitet oder bereits erfolgt.<br />
Die Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind vor allem im Gebiet<br />
der Arbeitszone «<strong>Burgdorf</strong> Süd» relevant. Die betroffene Unternehmung<br />
prüft zur Zeit Möglichkeiten, die Erschütterungsemissionen zu reduzieren.<br />
Probleme betreffend Staubimmissionen treten gehäuft in der Arbeitszone<br />
«Buchmatt» auf.<br />
2.2.3 Ergebnisse für die einzelnen Gebiete<br />
Das Ergebnis der Betroffenenbefragung bestätigt den bisherigen Eindruck,<br />
dass die Ansprüche der einzelnen Unternehmungen und Grundeigentümer<br />
sehr heterogen sind. Grundsätzlich stimmen die Nutzungsvorschriften<br />
recht gut mit den Wünschen/Anliegen sowie der aktuellen Situation überein.<br />
Insbesondere wird die Verkehrssituation in den Arbeitszonen sowohl betreffend<br />
motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Verkehr und auch<br />
Langsamverkehr als recht gut bewertet.<br />
Auch wenn die Zufriedenheit in der Arbeitszone «Buchmatt» recht gross<br />
ist und die Nutzungsvorschriften einigermassen mit den bestehenden<br />
Nutzungen und im Grossen und Ganzen mit den Wünschen und Anliegen<br />
der Betroffenen übereinstimmen, treten Konflikte durch Immissionen Dritter<br />
in der Buchmatt häufiger auf als in den anderen Arbeitszonen A 18m.<br />
Wie oben in Ziffer 2.2.2 erwähnt, handelt es sich dabei in erster Linie um<br />
Luftverunreinigungen.
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 9 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Ausserhalb des Gebietes «Buchmatt» konzentriert sich der Nutzungskonflikt<br />
insbesondere auf Erschütterungen. Ausserhalb der Arbeitszone<br />
«Buchmatt» scheint die Zufriedenheit mit den bestehenden Bestimmungen<br />
ausgeprägter zu sein.<br />
2.2.4 Dienstleistungsnutzungen<br />
Die Wirkungen auf den eigenen Betrieb durch eine Öffnung der Arbeitszone<br />
18m für Dienstleistungsnutzungen wird mehrheitlich als neutral beurteilt.<br />
In der Tendenz überwiegen die erwarteten positiven die befürchteten<br />
negativen Wirkungen.<br />
2.2.5 Besonderheit: Verkaufsnutzungen<br />
Wie der Stadt <strong>Burgdorf</strong> bereits bekannt ist, streben verschiedene Grundeigentümer<br />
in der Arbeitszone «Buchmatt» auch eine stärkere Öffnung für<br />
eigenständige Verkaufsflächen (insbesondere Fachmärkte) an.<br />
2.2.6 Fazit<br />
Aufgrund der Analyse durch die Baudirektion sowie der Ergebnisse der<br />
Befragung ergeben sich folgende Handlungsfelder:<br />
– Lösen der Konflikte in der Arbeitszone «Buchmatt»;<br />
– Beibehalten des grossen Nutzungsspektrums und damit einer hohen<br />
Flexibilität;<br />
– Keine Benachteiligung für die konventionelle gewerblich industrielle<br />
Nutzung schaffen;<br />
– Anpassung der zulässigen Gebäudehöhe in der Arbeitszone «Buchmatt».<br />
Reine Verkaufsflächen sollen nach wie vor ausgeschlossen bleiben. Die<br />
strassenmässige Erschliessung innerhalb der Arbeitszone «Buchmatt» und<br />
den angrenzenden Bauzonen lässt eine zufällige örtliche Ansiedlung einer<br />
potenziell unbegrenzten Anzahl von Verkaufsflächen nicht zu. Das Fahrtenaufkommen<br />
ist bei Verkaufsflächen regelmässig deutlich grösser als<br />
bei industriellen und gewerblichen Betrieben sowie klassischen Dienstleistungsanbietern.<br />
Der Gemeinderat hält im Rahmen der vorliegenden Überprüfung<br />
der Arbeitszonenvorschriften somit am Entscheid, Verkaufsnutzungen<br />
grundsätzlich in der Innenstadt zu konzentrieren fest. Dies auch<br />
im Bewusstsein, dass einzelne Anbieter in diesem Fall eine Ansiedlung in<br />
der «Verkaufsmeile Lyssach» bevorzugen werden. Diese ist für nicht zentral<br />
gelegene Gebiete verkehrsmässig besser erschlossen als die Arbeitszonen<br />
in <strong>Burgdorf</strong>. Zudem bekennt sich der Gemeinderat damit zu der<br />
grundsätzlich industriell – gewerblichen Ausrichtung der Arbeitszonen der<br />
Gemeinde. Aus der Befragung ist der Schluss zulässig, dass diese Ausrichtung<br />
auch eine Stärke <strong>Burgdorf</strong>s darstellt. Hingegen soll den ohnehin in<br />
<strong>Burgdorf</strong> produzierenden Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, ihre<br />
Produkte direkt an Ort und Stelle zu verkaufen und eigene Verkaufsräume
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 10 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
zu betreiben. Dieser Entscheid entspricht zudem den übergeordneten<br />
Grundsätzen des Richtplans Kanton Bern betreffend der beiden ESP<br />
Buchmatt und Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> (vgl. Kap. 1.5).<br />
2.3 Baureglements- und Zonenplanänderung<br />
2.3.1 Grundsätze<br />
Entsprechend dem Fazit sollen am breiten Nutzungsspektrum und der<br />
grossen Flexibilität der bestehenden Vorschriften festgehalten werden.<br />
Entsprechend den Wünschen der Betroffenen soll in allen Arbeitszonen<br />
der Stadt <strong>Burgdorf</strong> generell das Verkaufen von betriebseigenen Produkten<br />
oder Dienstleistungen (Fabrikläden) in einem gewissen Mass zulässig sein.<br />
Hingegen sollen Verkaufsläden, die nicht im Zusammenhang mit einer<br />
anderen Arbeitsnutzung stehen, nach wie vor ausgeschlossen bleiben.<br />
In den für Umwelteinwirkungen eher empfindlicheren Arbeitszonen soll<br />
jedoch ausdrücklich festgehalten werden, dass Bauschuttrecycling, Autoabbruchbetriebe,<br />
Abfallumschlagplätze und ähnliches nicht gestattet sind.<br />
Diese sind in Zukunft nur noch in der aus raumplanerischer Sicht dazu<br />
potenziell geeigneten Arbeitszone A12m am Standort der ehemaligen Ziegelei<br />
Schachtler zugelassen.<br />
Weil für die Arbeitszonen in <strong>Burgdorf</strong> für verkehrsintensive Vorhaben kein<br />
Fahrtenkontingent nach Art. 91a BauV zur Verfügung steht und damit Vorhaben,<br />
die mehr als 2'000 Fahrten pro Tag generieren ohnehin nicht realisiert<br />
werden können, wird darauf verzichtet, diese ausdrücklich auszuschliessen.<br />
Neu sollen in den Arbeitszonen Freizeiteinrichtungen ausgeschlossen sein<br />
und das bestehende Eisstadion einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN)<br />
1.3 zugewiesen werden. Grundsätzlich sind Freizeiteinrichtungen in den<br />
Zentren (Bahnhof, Altstadt) anzusiedeln, wenn dies z.B. wegen ihrer Dimensionen<br />
und räumlichen Auswirkungen nicht möglich ist, sollen dafür<br />
geeignete Standorte mit dem Erlass einer Zone für Sport- und Freizeitanlagen<br />
(ZSF) oder einer ZöN vorgesehen werden.<br />
Die Arbeitszonen A 12m sollen – mit Ausnahme derjenigen am ehemaligen<br />
Standort der ehemaligen Ziegelei Schachtler – sollen als Übergangsgebiete<br />
zu den Wohngebieten für Dienstleistungsnutzungen aller Art, jedoch nicht<br />
für den Detailhandel geöffnet werden. Auch das Industriegebiet «Buchmatt»<br />
soll für Dienstleistungen aller Art, jedoch ohne Detailhandel geöffnet<br />
werden. Im Industriegebiet «Buchmatt» soll zudem eine Gebeäudehöhe<br />
von neu 20 m zugelassen werden.<br />
Überdies soll zum Ausdruck gebracht werden, dass in den Arbeitszonen A<br />
12m (mit Ausnahme derjenigen am Standort der ehemaligen Ziegelei<br />
Schachtler) und im Industriegebiet «Buchmatt» Nutzungen, die negative
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 11 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Auswirkungen auf hoch spezialisierte Produktionsbetriebe haben, nicht<br />
zulässig sind. Da der Lärm bisher keine Probleme verursachte, soll die<br />
Lärmempfindlichkeitsstufe IV im Industriegebiet A 20 m beibehalten werden.<br />
Dienstleistungsunternehmen müssen dort jedoch gewährleisten, dass<br />
ihre Büroräume den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügen.<br />
Das sollte aufgrund der heute bekannten Schallschutzmassnahmen problemlos<br />
möglich sein.<br />
Es liegt in einem erheblichen öffentlichen Interesse, dass in <strong>Burgdorf</strong> Arbeitszonen<br />
auch tatsächlich für Arbeitsnutzungen (und damit Arbeitsplätze)<br />
bereit stehen. Daher sollen besonders flächenintensive Nutzungen, die<br />
wenig Arbeitsplätze anbieten, wie reine Werkhofareale, voll automatisierte<br />
Hochregallager und ähnliches, ausgeschlossen werden. Davon ausgenommen<br />
ist die A12m bei der ehemaligen Ziegelei Schachtler.<br />
2.3.2 Umsetzung und zu den einzelnen Artikeln<br />
Zonenplanänderung<br />
Im Industriegebiet «Buchmatt» wird eine neue Arbeitszone geschaffen, in<br />
welcher neu eine Gebäudehöhe von 20 m (bisher 18 m) zugelassen wird.<br />
Die zulässigen Nutzungen werden wie bisher in Art. 41 Abs. 1 Baureglement<br />
(BR) – der jedoch ebenfalls geändert wird – festgelegt, die zulässige<br />
Gebäudehöhe sowie die übrigen baupolizeilichen Masse werden in Art. 42<br />
BR festgelegt.<br />
Art. 41 Abs. 1 BR<br />
(Allgemeine Bestimmungen)<br />
Art. 41 Abs. 1 Baureglement (BR) regelt vorerst die für alle Arbeitszonen<br />
geltenden Nutzungsvorschriften. Dabei wird für alle Zonen festgehalten,<br />
welche Nutzungen ausdrücklich zulässig und welche ausgeschlossen sind.<br />
In allen Arbeitszonen sind folgende Nutzungen zulässig:<br />
– Arbeiten:<br />
Bearbeitungs- und Produktionsbetriebe und die dazu notwendigen Büroinfrastrukturen<br />
sowie dazu gehörige Verkaufsräume. Die maximale<br />
Verkaufsfläche der dazu gehörigen Verkaufsräume ist begrenzt auf<br />
400 m 2 (bisher grösste Verkaufsfläche aufgerundet) und maximal einen<br />
Viertel der Bruttogeschossfläche des Betriebes.<br />
– (beschränkt) Verkauf:<br />
Nur soweit er mit einer anderen in der Arbeitszone zulässigen Nutzung<br />
zusammenhängt und höchstens auf einer Fläche von maximal 20 % der<br />
gesamten Fläche des Betriebes, jedoch maximal 300 m 2 Verkaufsfläche.<br />
– Wohnen:<br />
Wohnen ist nur für standortgebundes Personal erlaubt.<br />
In allen Arbeitszonen sind die folgenden Nutzungen ausgeschlossen:<br />
– Freizeiteinrichtungen:<br />
Diese sollen in erster Linie in den publikumsattraktiven Gebieten (beim<br />
Bahnhof oder der Altstadt) entstehen und damit zur Zentrumsbildung
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 12 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
beitragen. Damit wird klargestellt, dass in den Arbeitszonen keine Zunahme<br />
von abendlichem und nächtlichem Publikumsaufkommen angestrebt<br />
wird, das sukzessive zu höheren Ansprüchen an den öffentlichen<br />
Raum (z.B. Beleuchtung) führt.<br />
Hingegen soll für grössere Freizeiteinrichtungen, die auf einen Standort<br />
ausserhalb der publikumsattraktiven Gebieten angewiesen sind, bei<br />
Geeignetheit eine passende Zone (ZöN oder ZSF) erlassen werden.<br />
– Besonders verkehrsintensive Nutzungen im Sinne von Art. 91a BauV:<br />
Wegen des fehlenden Fahrtenkontingents sowie angesichts der bestehenden<br />
Verkehrsinfrastrukturen und der Einbindung in den Wohnsiedlungsraum<br />
sind in den Arbeitszonen besonders verkehrsintensive Nutzungen,<br />
das heisst solche, die mehr als 2'000 Fahrten DTV verursachen,<br />
wenig sinnvoll und bereits wegen Art. 91b BauV ausgeschlossen.<br />
– Verkaufsläden als Hauptnutzung:<br />
Geschäfte, deren eigentlicher Zweck im Verkauf von Produkten an den<br />
Endkonsumenten liegt und keinen Zusammenhang mit einer anderen in<br />
den Arbeitszonen zulässigen Nutzung aufweisen, sind nicht zugelassen.<br />
– Wenig Arbeitsplätze bietende Betriebe:<br />
Mit dieser Bestimmung sollen flächenintensive Nutzungen (wie z.B. unbediente<br />
Autowaschanlagen, reine Lagerflächen oder vollautomatisierte<br />
Hochregallager), die kaum Arbeitsplätze anbieten, in den Arbeitszonen<br />
– mit Ausnahme der dafür potenziell geeigneten Arbeitszone A<br />
12m bei der ehemaligen Ziegelei Schachtler – ausgeschlossen werden.<br />
Damit wird der guten strassenmässigen Erschliessung und dem guten<br />
Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel, welche die meisten<br />
<strong>Burgdorf</strong>er Arbeitszonen als attraktive Standorte für Arbeitnehmer auszeichnen,<br />
besonders Rechnung getragen. Auf die geprüfte Festlegung<br />
einer minimalen Anzahl Arbeitsplätze (1 Arbeitsplatz auf eine Grundfücke<br />
von 500 m 2 ) wurde verzichtet 1 .<br />
– Bauschuttrecycling, Autoabbruch, Abfallumschlagplätze und dergleichen:<br />
Diese sind an sich wenig produktiv und sind – da sie von ihren Emissionen<br />
den Ablagerungen und Materialentnahmen gleichkommen – gestützt<br />
auf Art. 30 ff BauV in der Bauzone ohnehin nur unter einschränkenden<br />
Voraussetzungen zulässig. Mit der Ergänzung von Art. 41<br />
Abs. 1 BR wird aber Klarheit geschaffen, dass die raumplanerischen<br />
und umweltrechtlichen Voraussetzungen nur im Gebiet der ehemaligen<br />
Ziegelei erfüllt werden könnten.<br />
1<br />
Abklärungen der Stadt <strong>Burgdorf</strong> haben bei einzelnen flächebeanspruchenden<br />
Betrieben im Industriegebiet Buechmatt das folgende Verhältnis Grundfläche /<br />
Arbeitsplätze ergeben<br />
Firma A, Buchmatt: 208 m 2 /MA<br />
Firma B, Oberburg: 445 m 2 /MA<br />
Firma C, Buchmatt: 250 m 2 /MA<br />
Firma D, Kirchberg: 377 m 2 /MA
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 13 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Somit sind die folgenden Nutzungen auf die Arbeitszone A 12 m bei<br />
der ehemaligen Ziegelei Schachtler beschränkt:<br />
– Wenig Arbeitsplätze bietende Betriebe<br />
– Bauschuttrecycling, Autoabbruch, Abfallumschlagplätze und dergleichen<br />
Für die einzelnen Arbeitszonen gelten die folgenden besonderen Bestimmungen<br />
(vgl. auch Anhang I):<br />
– A 12m (ohne Arbeitszone A 12m ehemalige Ziegelei Schachtler):<br />
In der A 12m sind neben den in allen Arbeitszonen geltenden zugelassenen<br />
Nutzungen auch reine Dienstleistungsnutzungen, mit Ausnahme<br />
von Detailhandel, zulässig.<br />
Betriebe, die wegen starken Staubemissionen oder z.B. Erschütterungen<br />
die Ausübung von anderen zulässigen Nutzungen beeinträchtigen,<br />
sind ausgeschlossen. Entscheidend für den Ausschluss ist dabei, dass<br />
es sich um Einwirkungen handelt, die nicht bereits vom Bundesumweltrecht<br />
abschliessend geregelt sind (z.B. Lärm, Licht, NIS, etc.).<br />
Ebenso sind Logistikbetriebe wegen der Lage der Arbeitszonen A 12m<br />
als Puffer zu den Wohnzonen – mit Ausnahme des Gebietes der ehemaligen<br />
Ziegelei Schachtler – ausgeschlossen.<br />
– A 12m ehemalige Ziegelei Schachtler:<br />
In der A 12m ehemalige Ziegelei Schachtler sind neben den in allen Arbeitszonen<br />
zulässigen Nutzungen auch Betriebe, die wegen starken<br />
Staubemissionen oder z.B. Erschütterungen die Ausübung von anderen<br />
zulässigen Nutzungen beeinträchtigen könnten oder wenig Arbeitsplätze<br />
bietende Betriebe zulässig. Entsprechend dem in dieser Arbeitszone<br />
möglicherweise erhöhten Immissionen, sind dort reine Dienstleistungsbetriebe<br />
augeschlossen.<br />
– A 18m:<br />
In der A 18m bleiben reine Dienstleistungsnutzungen ausgeschlossen.<br />
Hingegen sollen in der A 18m auch Betriebe zulässig bleiben, die unter<br />
Umständen stark stören (z.B. Staub, Erschütterungen). Die Einhaltung<br />
der geltenden übergeordneten umweltrechtlichen und gesundheitspolizeilichen,<br />
insbesondere arbeitsrechtlichen Vorschriften bleiben dabei<br />
selbstverständlich vorbehalten.<br />
– A 20<br />
In der A 20m sind über die in allen Arbeitszonen geltenden Nutzungen<br />
auch reine Dienstleistungsnutzungen, mit Ausnahme von Detailhandel,<br />
zulässig.<br />
Betriebe, die wegen starken Staubemissionen oder z.B. Erschütterungen<br />
die Ausübung von anderen zulässigen Nutzungen beeinträchtigen,<br />
sind ausgeschlossen. Entscheidend ist dabei, dass es sich um Einwirkungen<br />
handelt, die nicht bereits vom Bundesumweltrecht abeschliessend<br />
geregelt sind (z.B. Lärm, Licht, NIS, etc.).
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 14 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Angesichts der recht guten Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz<br />
sind in der A 20 m auch Logistikbetriebe zugelassen.<br />
Art. 42 BR<br />
Damit der neuen Arbeitszone Rechnung getragen wird, wird Art. 42 BR<br />
angepasst. In der Arbeitszone A 20m soll eine Gebäudehöhe von 20 m<br />
zugelassen werden. Im Übrigen sind mit Ausnahme des kleinen Grenzabstands<br />
(1/2 Gebäudehöhe, mindestens 4 m oder ein aus feuerpolizeilichen<br />
Gründen allenfalls grösserer Grenzabstand) die baupolizeilichen Masse<br />
unbeschränkt.<br />
Überbauungsplan<br />
mit Sonderbauvorschriften<br />
«Buchmatt»<br />
Da für grosse Teile des Industriegebiets «Buchmatt» der Überbauungsplan<br />
mit Sonderbauvorschriften «Buchmatt» (UeP Buchmatt) gilt, ist gleichzeitig<br />
mit der Änderung der Arbeitszonenvorschriften des Baureglements der<br />
UeP Buchmatt anzupassen. Andernfalls würden die neuen Vorschriften mit<br />
den weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten sowie der neuen Gebäudehöhe<br />
ihre Wirkung für den Perimeter des UeP Buchmatt nicht entfalten.<br />
Aus diesem Grund sollen mit der Änderung der Arbeitszonenvorschriften<br />
gleichzeitig auch Art. 2a der Sonderbauvorschriften sowie der Anhang<br />
«Gebäudehöhen und Perimeter G» zu den Sonderbauvorschriften angepasst<br />
werden.<br />
3. Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Mit der Präzisierung der Vorschriften für die Arbeitszonen A 18m sowie<br />
deren Nachvollzug im UeP Buchmatt darf erwartet werden, dass sich die<br />
Belastung aus Staubimmissionen reduzieren wird. Andere positive oder<br />
negative Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Aus der<br />
Umzonung der Arbeitszone «Buchmatt» zu einer Arbeitszone A 20m, verbunden<br />
mit der vorsichtigen Öffnung für Dienstleistungsbetriebe, wird<br />
mittelfristig wohl ein geringfügig höheres Verkehrsaufkommen erwartet.<br />
Die Arbeitszone «Buchmatt» ist indessen auch gut mit dem öffentlichen<br />
Verkehr (mindestens öV Güteklasse C) erschlossen, so dass der zusätzliche<br />
Publikumsverkehr ohne relevanten Auswirkungen auf Lärm und Luftreinhaltung<br />
verbunden sein wird.<br />
Die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von 18 m auf 20 m ist mit keinen<br />
negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild verbunden.<br />
Im Industriegebiet «Buchmatt» befinden sich bereits heute Bauten,<br />
die eine Höhe von mehr als 20 m aufweisen.
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 15 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
4. Finanzielle Auswirkungen<br />
Mit der vorgesehenen Anpassung der Arbeitszonenvorschriften sowie des<br />
UeP Buchmatt sind keine finanziellen Folgen für die Stadt verbunden. Die<br />
Arbeitszonen sind im Hinblick auf die mit der geringfügigen Erhöhung der<br />
Gebäudehöhe sowie der Öffnung für Dienstleistungen verbundenen Auswirkungen<br />
genügend erschlossen.<br />
5. Verfahren und Termine<br />
5.1 Ordentliches Planerlassverfahren<br />
Die Änderung des Zonenplanes sowie des Baureglements und des UeP<br />
Buchmatt erfolgen im ordentlichen Planerlassverfahren nach Art. 58 ff.<br />
BauG, d.h. mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher<br />
Auflage, Beschluss des Stadtrates unter Vorbehalt des fakultativen Referendums<br />
sowie anschliessender kantonaler Genehmigung.<br />
Dem Einbezug der Betroffenen und der Bevölkerung wurde ein grosser<br />
Stellenwert eingeräumt, weshalb für die öffentliche Mitwirkung eine Frist<br />
von mehr als zwei Monaten und damit deutlich mehr als die üblichen 30<br />
Tage eingeräumt wurde.<br />
5.2 Kantonale Vorprüfung<br />
Die Anregungen und Vorbehalte aus der kantonalen Vorprüfung sind vollumfänglich<br />
berücksichtigt worden. Insbesondere sind die bisher im Baureglement<br />
vorgesehenen Änderungen am UeP Buchmatt in eine eigene<br />
Vorlage eingearbeitet worden, die parallel mit den Arbeitszonenänderungen<br />
öffentlich aufgelegt und beschlossen werden soll.<br />
5.3 Terminplan<br />
Es wird folgender Terminplan angestrebt:<br />
Öffentliche Mitwirkung 7. Juni bis 17. August 2012<br />
Anpassungen im Hinblick auf das Ergebnis<br />
der Mitwirkung<br />
September / Oktober 2012<br />
Kantonale Vorprüfung 27. März 2013<br />
Überarbeiten und Vorbereiten öffentliche<br />
Auflage<br />
Vorgängige Orientierung der Betroffenen<br />
über die öffentliche Auflage<br />
April/Mai 2013<br />
Juni 2013<br />
Öffentliche Auflage mit Einspracheverfah- ab Mitte Juni 2013
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 16 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
ren (Verhandlungen)<br />
Vorbereiten Vorlage an Stadtrat August 2013<br />
Beschluss Stadtrat mit anschliessender<br />
Referendumsfrist<br />
Oktober / November 2013<br />
Kantonale Genehmigung<br />
Dezember 2013 / Januar<br />
2014<br />
Inkrafttreten Februar 2014
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 17 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Anhang I: Übersicht über die in den Arbeitszonen zugelassenen<br />
und ausgeschlossenen Nutzungen<br />
Arbeitszonen<br />
Nutzung A 12m A 18m<br />
A 20m<br />
G<br />
Bearbeitung- und Produktionsbetriebe (mit zugehöriger<br />
Büroinfrastruktur)<br />
√ √ √ √<br />
Dienstleistung (eigenständige DL-Betriebe), Forschung √ o √ √<br />
Detailhandel (Verkaufsgeschäfte) – – – –<br />
Logistik o 1) o √ o<br />
Zu den Arbeitsnutzungen zugehörige Verkaufsräume √ √ √ √<br />
Besonders verkehrsintensive Nutzungen – – – –<br />
Bauschuttrecycling, Autoabbruch, Abfallumschlag, etc. o 1) o o o<br />
Personalrestaurants im Sinne der Gastgewerbegesetzgebung<br />
+ + + +<br />
Gastwirtschaftliche Nutzungen – – – √<br />
Hotelbetriebe – – – √<br />
Freizeiteinrichtungen, die aufgrund ihrer Emissionen in<br />
einer anderen als in einer Arbeitszone nicht möglich sind<br />
o 2 o 2 o 2 o 2<br />
Offene Sport- und Spielfelder o 2 o 2 o 2 o 2<br />
Andere Freizeiteinrichtungen – – – –<br />
Nutzungen, die die benachbarten Betriebe und Wohnungen<br />
mit anderen Emissionen als Lärm beeinträchtigen (mit<br />
den aufgeführten Einschränkungen wie z.B. Verbot von<br />
Bauschuttrecycling).<br />
Wenig Arbeitsplätze bietende Beriebe wie reine Werkhöfe<br />
oder vollautomatisierte Hochregallager.<br />
Nachtlokale wie Dancings, Betriebe des Rotlichtmilieus<br />
u.ä.<br />
o 1) √ o o<br />
o 1) o o o<br />
+ + + o<br />
Wohnen o o o o<br />
Wohnen für standortgebundenes Personal √ √ √ √<br />
1)<br />
Im Gebiet der ehemaligen Ziegelei Schachtler zugelassen<br />
2)<br />
Für derartige Freizeiteinrichtungen werden an den dazu geeigneten Standorten<br />
besondere Zonen (Zone für Sport und Freizeitanlagen oder Zonen für öffentliche<br />
Nutzungen) vorgesehen.<br />
Legende:<br />
√ ausdrücklich zugelassen<br />
+ zulässig aber in den Vorschriften nicht explizit erwähnt<br />
o ausdrücklich ausgeschlossen<br />
nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber aus der Systematik und dem Sinn der<br />
–<br />
Vorschriften heraus nicht zugelassen<br />
G: Perimeter G des Überbauungsplanes mit Sonderbauvorschriften (vgl. Auschnitt):
Stadt <strong>Burgdorf</strong> 18 ecoptima<br />
«Arbeitszonen»<br />
Erläuterungsbericht<br />
Anhang II: Ausschnitt Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften<br />
Buchmatt<br />
Der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften (UeP) Buchmatt wird<br />
einem sparaten aber parallelen Planerlassverfahren so angepasst, dass<br />
die Öffnung der zulässigen Nutzungen sowie die Erhöhung der Gebäudehöhe<br />
um 2.00 m auch im Wirkungsbereich des UeP Buchmatt gelten.