16.01.2014 Aufrufe

FAQ´s zum IGV-Vertrag Osteopathie - HVB BKK

FAQ´s zum IGV-Vertrag Osteopathie - HVB BKK

FAQ´s zum IGV-Vertrag Osteopathie - HVB BKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FAQ´s <strong>zum</strong> <strong>IGV</strong>-<strong>Vertrag</strong> <strong>Osteopathie</strong><br />

Was ist <strong>Osteopathie</strong>?<br />

Die <strong>Osteopathie</strong> ist eine ganzheitliche manuelle Behandlungsmethode. Der Osteopath<br />

untersucht dabei neben dem Muskel- und Skelettsystem auch die inneren Organe und das<br />

cranio-sacrale System auf ihre Beweglichkeit. In der Therapie werden die Beziehungen der<br />

einzelnen Systeme berücksichtigt.<br />

Ist <strong>Osteopathie</strong> eine Kassenleistung?<br />

Nein! Die osteopathische Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenkassen enthalten. Wer eine osteopathische Behandlung in Anspruch nimmt, muss<br />

die Kosten dafür grundsätzlich selbst übernehmen.<br />

Bei welchen Diagnosen bekomme ich die ostepathische Behandlung als Kassenleistung?<br />

Grundsätzlich ist die <strong>Osteopathie</strong> keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Im<br />

Rahmen der integrierten Versorgung hat die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> Direktverträge mit Leistungsanbietern<br />

(Ärzten und Osteopathen) geschlossen. Deshalb können <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> Versicherte die<br />

osteopathische Behandlung bei folgenden Diagnosen auf Kosten der <strong>BKK</strong> in Anspruch<br />

nehmen:<br />

- chron. Wirbelsäulenerkrankungen<br />

- chron. Schulterbeschwerden<br />

- chron. Tennisellenbogen.<br />

Wie viele Behandlungseinheiten erhalte ich?<br />

Im Rahmen des <strong>IGV</strong>-<strong>Vertrag</strong>es übernimmt die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> die Kosten für bis zu 16<br />

Behandlungseinheiten; in der Regel sind jedoch 10 Behandlungseinheiten ausreichend.<br />

Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?<br />

Eine Behandlungseinheit dauert 30 Minuten. Die erste Behandlung ist eine Doppeleinheit<br />

und dauert wegen der komplexen Befundaufnahme deshalb 60 Minuten. In der Regel<br />

werden zwei Behandlungen pro Woche abgehalten.<br />

Muss ich zur Behandlung etwas mitbringen?<br />

Das Rezept vom Arzt und wenn vorhanden ein ärztlicher Befund.<br />

Muss ich eine Zuzahlung leisten?<br />

Ja. Als Patient beteiligen Sie sich wie bei der physiotherapeutischen Behandlung mit einem<br />

Eigenanteil. Dieser beträgt bei der osteopathischen Behandlung 4,70 EUR je<br />

Behandlungseinheit.<br />

Muss ich die Praxisgebühr zahlen?<br />

Für eine Behandlung im Rahmen des <strong>IGV</strong>-<strong>Vertrag</strong>es muss grundsätzlich keine Praxisgebühr<br />

entrichtet werden. Sollte die vom Arzt festgestellte Diagnose nicht in den Leistungsbereich<br />

des <strong>Vertrag</strong>es fallen, oder eine Überweisung zu einem anderen Arzt notwendig sein, wird die<br />

Praxisgebühr nachträglich erhoben.<br />

Stand: 01.05.2012


An wen muss ich mich wenden?<br />

Erster Ansprechpartner im Behandlungsfall ist einer der teilnehmenden Orthopäden. Dieser<br />

klärt im Rahmen der Diagnostik, ob Ihr Beschwerdebild für die <strong>Osteopathie</strong> geeignet ist. Die<br />

teilnehmenden Orthopäden finden Sie auf unserer Website „Partner“.<br />

Kann ich auch zu einem anderen Arzt / Osteopathen gehen? Bekomme ich<br />

Behandlungskosten erstattet?<br />

Nein! Die Leistung wird im Rahmen der integrierten Versorgung von der <strong>BKK</strong> angeboten.<br />

Dies beinhaltet, dass die Behandlungskosten nur übernommen werden können, wenn die<br />

Behandlung von einer der am <strong>Vertrag</strong> teilnehmenden Praxis erbracht wird. Eine<br />

Kostenerstattung ist generell nicht möglich!<br />

Wieso gibt es das Angebot nur regional? (z. Zt. in München, Augsburg und Hamburg)<br />

Die osteopathische Behandlung als Kassenleistung wird zunächst im Rahmen der<br />

integrierten Versorgung als Pilotprojekt angeboten. Ziel ist es, das Angebot für die<br />

Versicherten der <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> in den nächsten Jahren auch auf weitere Städte in Deutschland<br />

auszudehnen.<br />

Wieso gibt es eine wissenschaftliche Begleitung? Muss ich dran teilnehmen? Werden<br />

personalisierte Daten weitergegeben?<br />

Das Ziel der <strong>Vertrag</strong>spartner ist es, das Behandlungsangebot auf ganz Deutschland<br />

auszuweiten. Hierzu ist im Rahmen des Pilotprojektes die Prüfung der Effizienz der<br />

ostepathischen Behandlung notwendig. Deshalb wird das Projekt wissenschaftlich begleitet.<br />

Es werden anonymisierte Daten erhoben und eine langfristige Studie zur Ostepathie erstellt.<br />

Die Teilnahme des Patienten an dieser Erhebung ist verbindlich.<br />

Muss ich Mitglied der <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> sein, um diese Leistung zu erhalten? Wie kann ich Mitglied<br />

werden?<br />

Ja! Dieses Angebot gibt es exklusiv nur für Kunden der <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong>. Die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> bietet ihren<br />

Versicherten als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die ostepathische<br />

Behandlung als Kassenleistung an. Als bundesweit geöffnete Krankenkasse kann jeder die<br />

<strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> wählen und von den Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren. Wir beraten Sie<br />

gerne: 0800 / 2255255<br />

Stand: 01.05.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!