FAQ´s zum IGV-Vertrag Osteopathie - HVB BKK
FAQ´s zum IGV-Vertrag Osteopathie - HVB BKK
FAQ´s zum IGV-Vertrag Osteopathie - HVB BKK
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FAQ´s <strong>zum</strong> <strong>IGV</strong>-<strong>Vertrag</strong> <strong>Osteopathie</strong><br />
Was ist <strong>Osteopathie</strong>?<br />
Die <strong>Osteopathie</strong> ist eine ganzheitliche manuelle Behandlungsmethode. Der Osteopath<br />
untersucht dabei neben dem Muskel- und Skelettsystem auch die inneren Organe und das<br />
cranio-sacrale System auf ihre Beweglichkeit. In der Therapie werden die Beziehungen der<br />
einzelnen Systeme berücksichtigt.<br />
Ist <strong>Osteopathie</strong> eine Kassenleistung?<br />
Nein! Die osteopathische Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen<br />
Krankenkassen enthalten. Wer eine osteopathische Behandlung in Anspruch nimmt, muss<br />
die Kosten dafür grundsätzlich selbst übernehmen.<br />
Bei welchen Diagnosen bekomme ich die ostepathische Behandlung als Kassenleistung?<br />
Grundsätzlich ist die <strong>Osteopathie</strong> keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Im<br />
Rahmen der integrierten Versorgung hat die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> Direktverträge mit Leistungsanbietern<br />
(Ärzten und Osteopathen) geschlossen. Deshalb können <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> Versicherte die<br />
osteopathische Behandlung bei folgenden Diagnosen auf Kosten der <strong>BKK</strong> in Anspruch<br />
nehmen:<br />
- chron. Wirbelsäulenerkrankungen<br />
- chron. Schulterbeschwerden<br />
- chron. Tennisellenbogen.<br />
Wie viele Behandlungseinheiten erhalte ich?<br />
Im Rahmen des <strong>IGV</strong>-<strong>Vertrag</strong>es übernimmt die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> die Kosten für bis zu 16<br />
Behandlungseinheiten; in der Regel sind jedoch 10 Behandlungseinheiten ausreichend.<br />
Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?<br />
Eine Behandlungseinheit dauert 30 Minuten. Die erste Behandlung ist eine Doppeleinheit<br />
und dauert wegen der komplexen Befundaufnahme deshalb 60 Minuten. In der Regel<br />
werden zwei Behandlungen pro Woche abgehalten.<br />
Muss ich zur Behandlung etwas mitbringen?<br />
Das Rezept vom Arzt und wenn vorhanden ein ärztlicher Befund.<br />
Muss ich eine Zuzahlung leisten?<br />
Ja. Als Patient beteiligen Sie sich wie bei der physiotherapeutischen Behandlung mit einem<br />
Eigenanteil. Dieser beträgt bei der osteopathischen Behandlung 4,70 EUR je<br />
Behandlungseinheit.<br />
Muss ich die Praxisgebühr zahlen?<br />
Für eine Behandlung im Rahmen des <strong>IGV</strong>-<strong>Vertrag</strong>es muss grundsätzlich keine Praxisgebühr<br />
entrichtet werden. Sollte die vom Arzt festgestellte Diagnose nicht in den Leistungsbereich<br />
des <strong>Vertrag</strong>es fallen, oder eine Überweisung zu einem anderen Arzt notwendig sein, wird die<br />
Praxisgebühr nachträglich erhoben.<br />
Stand: 01.05.2012
An wen muss ich mich wenden?<br />
Erster Ansprechpartner im Behandlungsfall ist einer der teilnehmenden Orthopäden. Dieser<br />
klärt im Rahmen der Diagnostik, ob Ihr Beschwerdebild für die <strong>Osteopathie</strong> geeignet ist. Die<br />
teilnehmenden Orthopäden finden Sie auf unserer Website „Partner“.<br />
Kann ich auch zu einem anderen Arzt / Osteopathen gehen? Bekomme ich<br />
Behandlungskosten erstattet?<br />
Nein! Die Leistung wird im Rahmen der integrierten Versorgung von der <strong>BKK</strong> angeboten.<br />
Dies beinhaltet, dass die Behandlungskosten nur übernommen werden können, wenn die<br />
Behandlung von einer der am <strong>Vertrag</strong> teilnehmenden Praxis erbracht wird. Eine<br />
Kostenerstattung ist generell nicht möglich!<br />
Wieso gibt es das Angebot nur regional? (z. Zt. in München, Augsburg und Hamburg)<br />
Die osteopathische Behandlung als Kassenleistung wird zunächst im Rahmen der<br />
integrierten Versorgung als Pilotprojekt angeboten. Ziel ist es, das Angebot für die<br />
Versicherten der <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> in den nächsten Jahren auch auf weitere Städte in Deutschland<br />
auszudehnen.<br />
Wieso gibt es eine wissenschaftliche Begleitung? Muss ich dran teilnehmen? Werden<br />
personalisierte Daten weitergegeben?<br />
Das Ziel der <strong>Vertrag</strong>spartner ist es, das Behandlungsangebot auf ganz Deutschland<br />
auszuweiten. Hierzu ist im Rahmen des Pilotprojektes die Prüfung der Effizienz der<br />
ostepathischen Behandlung notwendig. Deshalb wird das Projekt wissenschaftlich begleitet.<br />
Es werden anonymisierte Daten erhoben und eine langfristige Studie zur Ostepathie erstellt.<br />
Die Teilnahme des Patienten an dieser Erhebung ist verbindlich.<br />
Muss ich Mitglied der <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> sein, um diese Leistung zu erhalten? Wie kann ich Mitglied<br />
werden?<br />
Ja! Dieses Angebot gibt es exklusiv nur für Kunden der <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong>. Die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> bietet ihren<br />
Versicherten als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die ostepathische<br />
Behandlung als Kassenleistung an. Als bundesweit geöffnete Krankenkasse kann jeder die<br />
<strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> wählen und von den Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren. Wir beraten Sie<br />
gerne: 0800 / 2255255<br />
Stand: 01.05.2012