Jahresbericht 2012 - FUK-Mitte

Jahresbericht 2012 - FUK-Mitte Jahresbericht 2012 - FUK-Mitte

15.01.2014 Aufrufe

Jahresbericht 2012 Die unsichtbare Verletzung – Unfälle mit Schockeinwirkung Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr werden bei Brandeinsätzen oder Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden oder gar tödlichen Verletzungen großen psychischen Belastungen ausgesetzt. Die meisten Versicherten, die ein psychisches Trauma (Schock) erleiden, sind nach kurzer Zeit in der Lage, dieses Trauma ohne eine besondere Behandlung zu bewältigen. In einigen Fällen sind aber therapeutische Hilfen notwendig, um die Arbeitsfähigkeit im Zivilberuf und auch im Feuerwehrdienst möglichst rasch wiederherzustellen. Im Berichtsjahr 2012 war bei der FUK Mitte ein steter Anstieg gemeldeter Fälle, die mit einem belastenden Ereignis im Feuerwehrdienst verbunden waren, zu verzeichnen. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte steht ihren Versicherten zur Seite, indem die Versicherten an ausgewählte Spezialisten vermittelt werden, die mit gezielten Behandlungsmethoden helfen, das Wohlbefinden der Betroffenen wieder zu stabilisieren. Im Juni 2012 wurde der "StiSi" - Stichpunkt Sicherheit "Psychosoziale Notfallversorgung - PSNV" verfasst, der auf der Internetseite der FUK Mitte im Downloadbereich den Betroffenen, aber auch den Feuerwehrführungskräften mit hilfreichen Informationen zur Verfügung steht. Das Unfallgeschehen im Jahr 2012 Die Anzahl der gemeldeten Unfälle sank im Jahr 2012 auf 1.521 Fälle. Das entspricht einem Rückgang von fast 6 % gegenüber dem Vorjahr. Durch die Präventionsanstrengungen der FUK Mitte konnte ein Rückgang der Unfälle im Feuerwehreinsatz- und Übungsdienst erreicht werden. Dafür war ein Anstieg der Unfälle im Rahmen von Feuerwehrsport und bei Feuerwehrveranstaltungen zu verzeichnen. Bemerkenswert war im Berichtsjahr auch der Anstieg gemeldeter Unfälle im Bereich der Jugendfeuerwehr um 15 %. Weitere Informationen und Übersichten zu Unfallschwerpunkten und Gesundheitsschäden sind in dem Kapitel „Eckdaten“ (ab Seite 21) enthalten. Seite 17

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte R E C H T U N D R E G R E S S Rechtsmittel Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte erlässt rechtsbehelfsfähige Bescheide, z. B. Bescheide über die Gewährung oder Nichtgewährung von Verletztenrenten, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder von Mehrleistungen, aber auch über die Ablehnung eines Arbeitsunfalles aus unterschiedlichen Gründen. Der Bescheidempfänger erhält zugleich den rechtlichen Hinweis, dass er gegen die getroffene Entscheidung Widerspruch einlegen kann, wenn er mit dieser nicht einverstanden ist. Ist der Widerspruch begründet, so ist diesem von der erlassenden Stelle abzuhelfen. Das können der Rentenausschuss oder auch die Verwaltung sein und bedeutet, dass der rechtswidrige Bescheid ganz oder teilweise aufgehoben und ein neuer Bescheid erlassen wird. Ist der Widerspruch dagegen unbegründet, wird die Angelegenheit an den Widerspruchsausschuss verwiesen und durch den Widerspruchsausschuss der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte ein Widerspruchsbescheid erlassen. Mit der dort getroffenen Entscheidung wird der Bescheidempfänger auf seine Rechte hingewiesen, in welcher Form und bei welchem Sozialgericht er gegen die Entscheidung im Widerspruchsverfahren Klage erheben kann. Bei der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte konnten im Jahr 2012 insgesamt 82 Ereignisse aus unterschiedlichen Gründen nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Gegen 14 dieser Entscheidungen wurde vom Rechtsbehelf des Widerspruchs Gebrauch gemacht. In 5 Fällen wurde gegen die im Widerspruchsverfahren getroffene Entscheidung Klage bei einem Sozialgericht eingereicht. Widerspruchsverfahren Anhängige Verfahren am 01.01.2012 4 Zugänge 2012 14 insgesamt anhängig 18 Erledigung im Laufe des Jahres durch Widerspruchsbescheid 14 Abhilfe 1 Zurücknahme 1 sonstiger Art - Noch anhängig am 31.12.2012 2 Klageverfahren Anhängige Verfahren am 01.01.2012 17 Zugänge 2012 5 insgesamt anhängig 22 Erledigung im Laufe des Jahres durch Zurücknahme 2 Vergleich 1 Urteil (Klageabweisung) 3 Urteil (Klagestattgebung) - Noch anhängig am 31.12.2012 16 Regress Werden Versicherungsfälle durch Dritte schuldhaft verursacht, kann die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für die ihr hierdurch entstandenen Aufwendungen Ersatz verlangen. Dies ist möglich, da die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche des Versicherten im Augenblick des Unfalles auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte gesetzlich übergeleitet werden. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, jeden anerkannten Arbeitsunfall auf Regressfähigkeit zu überprüfen, denn die hier eingenommenen Mittel fließen in die Einnahmen ein und beeinflussen so indirekt die finanzielle Ausstattung der Kasse bis hin zur Beitragsgestaltung für die Gemeinden, Städte und Landkreise. Die Einnahmen sind auch im Jahr 2012 leicht zurück gegangen und lagen bei 50.650,00 EUR. Derzeit stehen Entscheidungen in Zivilprozessen aus, bei denen auch über Haftungsquoten und damit über Regresseinnahmen entschieden wird. Seite 18

Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong><br />

R E C H T U N D R E G R E S S<br />

Rechtsmittel<br />

Die Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong> erlässt rechtsbehelfsfähige Bescheide, z. B. Bescheide über die<br />

Gewährung oder Nichtgewährung von Verletztenrenten, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder<br />

von Mehrleistungen, aber auch über die Ablehnung eines Arbeitsunfalles aus unterschiedlichen Gründen.<br />

Der Bescheidempfänger erhält zugleich den rechtlichen Hinweis, dass er gegen die getroffene<br />

Entscheidung Widerspruch einlegen kann, wenn er mit dieser nicht einverstanden ist. Ist der Widerspruch<br />

begründet, so ist diesem von der erlassenden Stelle abzuhelfen. Das können der Rentenausschuss oder<br />

auch die Verwaltung sein und bedeutet, dass der rechtswidrige Bescheid ganz oder teilweise<br />

aufgehoben und ein neuer Bescheid erlassen wird. Ist der Widerspruch dagegen unbegründet, wird die<br />

Angelegenheit an den Widerspruchsausschuss verwiesen und durch den Widerspruchsausschuss der<br />

Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong> ein Widerspruchsbescheid erlassen. Mit der dort getroffenen Entscheidung<br />

wird der Bescheidempfänger auf seine Rechte hingewiesen, in welcher Form und bei welchem<br />

Sozialgericht er gegen die Entscheidung im Widerspruchsverfahren Klage erheben kann.<br />

Bei der Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong> konnten im Jahr <strong>2012</strong> insgesamt 82 Ereignisse aus unterschiedlichen<br />

Gründen nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Gegen 14 dieser Entscheidungen wurde vom<br />

Rechtsbehelf des Widerspruchs Gebrauch gemacht. In 5 Fällen wurde gegen die im<br />

Widerspruchsverfahren getroffene Entscheidung Klage bei einem Sozialgericht eingereicht.<br />

Widerspruchsverfahren<br />

Anhängige Verfahren am 01.01.<strong>2012</strong> 4<br />

Zugänge <strong>2012</strong> 14<br />

insgesamt anhängig 18<br />

Erledigung im Laufe des Jahres durch<br />

Widerspruchsbescheid 14<br />

Abhilfe 1<br />

Zurücknahme 1<br />

sonstiger Art -<br />

Noch anhängig am 31.12.<strong>2012</strong> 2<br />

Klageverfahren<br />

Anhängige Verfahren am 01.01.<strong>2012</strong> 17<br />

Zugänge <strong>2012</strong> 5<br />

insgesamt anhängig 22<br />

Erledigung im Laufe des Jahres durch<br />

Zurücknahme 2<br />

Vergleich 1<br />

Urteil (Klageabweisung) 3<br />

Urteil (Klagestattgebung) -<br />

Noch anhängig am 31.12.<strong>2012</strong> 16<br />

Regress<br />

Werden Versicherungsfälle durch Dritte schuldhaft verursacht, kann die Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong> für<br />

die ihr hierdurch entstandenen Aufwendungen Ersatz verlangen. Dies ist möglich, da die zivilrechtlichen<br />

Schadenersatzansprüche des Versicherten im Augenblick des Unfalles auf die Feuerwehr-Unfallkasse<br />

<strong>Mitte</strong> gesetzlich übergeleitet werden.<br />

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es der Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong>, jeden<br />

anerkannten Arbeitsunfall auf Regressfähigkeit zu überprüfen, denn die hier eingenommenen <strong>Mitte</strong>l<br />

fließen in die Einnahmen ein und beeinflussen so indirekt die finanzielle Ausstattung der Kasse bis hin zur<br />

Beitragsgestaltung für die Gemeinden, Städte und Landkreise.<br />

Die Einnahmen sind auch im Jahr <strong>2012</strong> leicht zurück gegangen und lagen bei 50.650,00 EUR. Derzeit<br />

stehen Entscheidungen in Zivilprozessen aus, bei denen auch über Haftungsquoten und damit über<br />

Regresseinnahmen entschieden wird.<br />

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