Jahresbericht 2012 - FUK-Mitte
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Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong><br />
Inklusion – Der Beitrag der <strong>FUK</strong> <strong>Mitte</strong> für eine inklusive Feuerwehr<br />
Nachdem der Vorstand des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am<br />
29.11.2011 in Berlin einstimmig einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
beschlossen hatte, waren die gesetzlichen Unfallversicherungsträger aufgefordert, einen nachhaltigen<br />
Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft zu leisten.<br />
Die <strong>FUK</strong> <strong>Mitte</strong> erbringt nach einem Unfall – entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags – aktiv alle<br />
medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen aus einer<br />
Hand. Sie stellt die betroffenen Menschen mit dem Ziel der Förderung ihrer Selbstbestimmung im Sinne<br />
des Sozialgesetzbuches (SGB) IX in den <strong>Mitte</strong>lpunkt und orientiert sich an der Behindertenrechtskonvention<br />
der Vereinten Nationen. Dazu zählt auch, dass bei Bedarf Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des<br />
täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst<br />
selbständigen Lebens bereitgestellt werden.<br />
Auch in den Feuerwehren ist der Begriff Inklusion schon längst kein Fremdwort mehr, sondern bereits<br />
gelebte Praxis. Menschen mit Behinderungen können eher selten in der aktiven Einsatzabteilung der<br />
Feuerwehr tätig werden. Der Träger des Brandschutzes hat bei der Übertragung von Aufgaben auf die<br />
Feuerwehrangehörigen je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob sie befähigt sind, die für die<br />
Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und<br />
Maßnahmen einzuhalten. Er darf also diejenigen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne<br />
Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht mit einer gefahrbringenden Arbeit beschäftigen.<br />
Dennoch steht einer Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in das Hilfeleistungsunternehmen<br />
Freiwillige Feuerwehr nichts im Weg. Beim Ansatz der Inklusion geht es dabei nicht um die aktive<br />
Tätigkeit im Feuerwehr-Einsatzdienst. In jeder Feuerwehr gibt es Aufgabenbereiche, bei denen auch<br />
Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Kenntnisse, Begabungen und Kreativität sowie ihre<br />
geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. Die Bandbreite reicht hier von<br />
der Übernahme von Verwaltungsarbeiten, der Prüfung und Pflege der Geräte und Ausrüstungen über die<br />
Unterstützung der Jugendfeuerwehr, die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Aktionen im<br />
Gemeinwesen oder beim jährlichen Feuerwehrfest.<br />
Die <strong>FUK</strong> <strong>Mitte</strong> unterstützt den Inklusionsgedanken und die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in<br />
die Feuerwehren. Sie berät die Brandschutzträger bei dienstrechtlichen Fragen, bezüglich der<br />
Aufgabenübertragung und des Versicherungsschutzes.<br />
Menschen mit Behinderung in der Freiwilligen Feuerwehr sind nach den gleichen Grundsätzen gesetzlich<br />
unfallversichert wie die übrigen Angehörigen der Feuerwehr auch. Dabei ist der Umfang der versicherten<br />
Tätigkeit nicht nur auf Einsätze und Übungen beschränkt, sondern umfasst alle Verrichtungen, die dem<br />
Hilfeleistungsunternehmen Freiwillige Feuerwehr dienen.<br />
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