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Jahresbericht 2012 - FUK-Mitte

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Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Mitte</strong><br />

Inklusion – Der Beitrag der <strong>FUK</strong> <strong>Mitte</strong> für eine inklusive Feuerwehr<br />

Nachdem der Vorstand des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am<br />

29.11.2011 in Berlin einstimmig einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

beschlossen hatte, waren die gesetzlichen Unfallversicherungsträger aufgefordert, einen nachhaltigen<br />

Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft zu leisten.<br />

Die <strong>FUK</strong> <strong>Mitte</strong> erbringt nach einem Unfall – entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags – aktiv alle<br />

medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen aus einer<br />

Hand. Sie stellt die betroffenen Menschen mit dem Ziel der Förderung ihrer Selbstbestimmung im Sinne<br />

des Sozialgesetzbuches (SGB) IX in den <strong>Mitte</strong>lpunkt und orientiert sich an der Behindertenrechtskonvention<br />

der Vereinten Nationen. Dazu zählt auch, dass bei Bedarf Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des<br />

täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst<br />

selbständigen Lebens bereitgestellt werden.<br />

Auch in den Feuerwehren ist der Begriff Inklusion schon längst kein Fremdwort mehr, sondern bereits<br />

gelebte Praxis. Menschen mit Behinderungen können eher selten in der aktiven Einsatzabteilung der<br />

Feuerwehr tätig werden. Der Träger des Brandschutzes hat bei der Übertragung von Aufgaben auf die<br />

Feuerwehrangehörigen je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob sie befähigt sind, die für die<br />

Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und<br />

Maßnahmen einzuhalten. Er darf also diejenigen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne<br />

Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht mit einer gefahrbringenden Arbeit beschäftigen.<br />

Dennoch steht einer Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in das Hilfeleistungsunternehmen<br />

Freiwillige Feuerwehr nichts im Weg. Beim Ansatz der Inklusion geht es dabei nicht um die aktive<br />

Tätigkeit im Feuerwehr-Einsatzdienst. In jeder Feuerwehr gibt es Aufgabenbereiche, bei denen auch<br />

Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Kenntnisse, Begabungen und Kreativität sowie ihre<br />

geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. Die Bandbreite reicht hier von<br />

der Übernahme von Verwaltungsarbeiten, der Prüfung und Pflege der Geräte und Ausrüstungen über die<br />

Unterstützung der Jugendfeuerwehr, die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Aktionen im<br />

Gemeinwesen oder beim jährlichen Feuerwehrfest.<br />

Die <strong>FUK</strong> <strong>Mitte</strong> unterstützt den Inklusionsgedanken und die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in<br />

die Feuerwehren. Sie berät die Brandschutzträger bei dienstrechtlichen Fragen, bezüglich der<br />

Aufgabenübertragung und des Versicherungsschutzes.<br />

Menschen mit Behinderung in der Freiwilligen Feuerwehr sind nach den gleichen Grundsätzen gesetzlich<br />

unfallversichert wie die übrigen Angehörigen der Feuerwehr auch. Dabei ist der Umfang der versicherten<br />

Tätigkeit nicht nur auf Einsätze und Übungen beschränkt, sondern umfasst alle Verrichtungen, die dem<br />

Hilfeleistungsunternehmen Freiwillige Feuerwehr dienen.<br />

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