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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Fahrwangen

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<strong>Fahrwangen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 9<br />

Die Arbeitsplatzzahl beträgt <strong>gemäss</strong> Betriebszählung im Jahre 2008 total 696 (Voll- und<br />

Teilzeitbeschäftigte). Davon fallen 29 auf den Sektor I, 361 auf den Sektor II und 306 auf<br />

den Sektor III. Diese Beschäftigen arbeiten in 107 Arbeitsstätten.<br />

Die Anzahl der Beschäftigten soll wieder gesteigert werden, indem die notwendigen Flächen<br />

bereitgestellt werden, damit die Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong> weiterhin die Funktion als<br />

regional bedeutender und attraktiver Arbeitsstandort erhalten kann. Mit den Umzonungen<br />

in Gewerbe- und Mischzonen wird das Arbeitsplatzpotential verbessert.<br />

Auf die ursprünglich vorgesehene Einzonung einer Gewerbezone von 0.9 ha beim<br />

Schützenhaus wird jedoch verzichtet.<br />

Massnahmen zur sinnvollen Unterstützung einer besseren Ausnutzung<br />

Auffallend ist die vergleichsweise geringe Einwohnerzahl pro ha in der Wohnzone<br />

W2a/W2b sowie in der Mischzone WG2. Dort dürften wohl auch die grössten Verdichtungspotentiale<br />

der Gemeinde liegen. Obschon (Nach-)Verdichtungen schwer realisierbar<br />

sein werden, wurden Möglichkeiten geprüft, mit denen zumindest bei Neubauten eine<br />

bessere Ausnutzung resp. dichtere Überbauung gefördert werden kann.<br />

Ein grosses Problem in <strong>Fahrwangen</strong> ist, dass laut Umfrage und detaillierten Abklärungen<br />

bei den Grundeigentümern von den unüberbauten Flächen, mehr als 3 ha blockiert sind<br />

und in den nächsten 15 Jahren nicht zur Verfügung stehen und eine Kapazität von 150 -<br />

200 Einwohner umfassen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass diese Flächen von der Kapazitätsberechnung richtigerweise nicht ausgenommen<br />

wurden. Würde die Tatsache der blockierten Flächen mitberücksichtigt, wäre der künftige<br />

Flächenbedarf noch grösser. Der Gemeinderat hat basierend auf dieser Erkenntnis<br />

Massnahmen eingeleitet, um das gemeindeeigene Bauland durch aktive Baulandpolitik<br />

verfügbar zu machen. Die Gemeinde leistet damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Verfügbarmachung<br />

von Bauzonenreserven und ist bestrebt, auch weitere Grundeigentümer<br />

zu motivieren.<br />

Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurde auch das Zonengefüge überprüft und<br />

verschiedene Flächen einer zweckmässigeren Zone zugeordnet.<br />

Im der BNO-Überarbeitung hat man nun durch die Vereinfachung der Zonenbauvorschriften<br />

(Anpassungen von Mehrlängenzuschlag, Ausnützungszuschläge für<br />

Wintergärten, behindertengerechtes Bauen, Bestimmungen, die Grenzabstände vertraglich<br />

reduzieren zu können, Mindestausnützungsziffer) Festlegungen getroffen, welche eine<br />

moderate Verdichtung und bessere Ausnützung ermöglichen sollen.<br />

Weiter hat man die Dorfkernzone überprüft und zwischen Gebieten differenziert, in welchen<br />

die Erhaltung des charakteristischen Ortsbildes und Gebieten, wo die Erneuerung<br />

und Entwicklung der Siedlung im Vordergrund steht. Weiter wurden im Zonenplan und in<br />

der BNO Massnahmen getroffen, um das Zentrum zu stärken und zu beleben.<br />

Durch Zuweisen der Sondernutzungsplanpflicht für bestimmte Flächen und Gebiete werden<br />

die Voraussetzungen für eine zweckmässige Erschliessung und Überbauung geschaffen.<br />

Massnahmen gegen Baulandhortung / Grundlagen für Mehrwertabschöpfung<br />

Wie bereits erwähnt, musste festgestellt werden, dass <strong>Fahrwangen</strong> nach wie vor über<br />

Baulandreserven verfügt. In der Bauzone liegende Grundstücke wurden aber leider häufig<br />

durch die Eigentümerschaft gehortet und während Jahrzehnten keiner zonenkonformen<br />

Nutzung zugeführt. Dies führt zur paradoxen Situation, dass Fahrwagen trotz Baulandreserven<br />

effektiv über zu wenig verfügbares und überbaubares Bauland verfügt, je-

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