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PDF-Datei - Landkreis Dahme-Spreewald

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Inhalt dieser Teile zugleich in der Satzung in groben Zügen umschrieben wird. Sie<br />

wird vom Verbandsvorsteher angeordnet. Die Anordnung muss genaue Angaben<br />

über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und zusammen mit der Satzung<br />

veröffentlicht werden. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen. Beginn und<br />

Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.<br />

§ 20 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Wendisch Rietz, den 05.12.2013<br />

________________________________<br />

(Dienstsiegel)<br />

Grit Schmidt<br />

Verbandsvorsteherin<br />

53

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