Begründung B-Plan 142_12_07_2013 - Stadt Geretsried
Begründung B-Plan 142_12_07_2013 - Stadt Geretsried
Begründung B-Plan 142_12_07_2013 - Stadt Geretsried
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<strong>Begründung</strong><br />
zum Bebauungsplanes Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
für den Neubau eines Hallenbades<br />
Aufgestellt: 28.06.2011<br />
<strong>Plan</strong>fertiger<br />
Büro U-<strong>Plan</strong><br />
Mooseurach 16<br />
82549 Königsdorf<br />
Tel.: 08179 / 925540<br />
Fax: 08179 / 925545<br />
Auskünfte: <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>, - Bauamt -<br />
Karl-Lederer-Platz 1, 82538 <strong>Geretsried</strong><br />
Telefon: 08171 / 6298-31<br />
Telefax: 08171 / 6298-82<br />
Inhalt:<br />
A) Lage des <strong>Plan</strong>gebietes und <strong>Plan</strong>ungsbedürfnis<br />
B) Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
C) Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
D) Erschließung und Stellplätze<br />
E) Grünordnung<br />
F) Umweltbericht<br />
G) Altlasten
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 2<br />
A) Lage des <strong>Plan</strong>gebietes und <strong>Plan</strong>ungsbedürfnis<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. <strong>142</strong> umfasst einen bewaldeten, ca. 130 m breiten<br />
Bereich südlich der Adalbert-Stifter-Hauptschule bzw. der Musikschule. Von der östlich gelegenen<br />
Adalbert-Stifter-Straße reicht der Geltungsbereich ca. 140 m nach Westen in den <strong>Geretsried</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>wald. Der Bebauungsplan umfasst somit einen Teilbereich des überwiegend bewaldeten<br />
Flurstücks 101/28, Gemarkung <strong>Geretsried</strong> sowie Teilflächen der zur Adalbert-Stifter-<br />
Straße gehörenden Flurstücke 101/43 und 247, Gemarkung <strong>Geretsried</strong>. Der Flächenumgriff des<br />
Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 1,82 ha.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> verfügt an der Jahnstraße über ein Hallenbad, welches den aktuellen Ansprüchen<br />
an eine moderne Badeanstalt nicht mehr genügt. Aufgrund der in jüngster Vergangenheit<br />
vermehrt anfallenden Reparaturen, die neben zeitweiser Schließung auch einen dauerhaft<br />
erhöhten finanziellen Aufwand für die Instandhaltung notwendig machen, hat sich der <strong>Stadt</strong>rat<br />
am 28.06.2011 dazu entschlossen, im direkten Umfeld der Schulen an der Adalbert-Stifter-<br />
Straße ein neues Hallenbad (Sportbecken, Lehrschwimmbecken, Springerbecken, Kinderbecken<br />
und Sauna) zu errichten, das sowohl den Schulen und Vereinen als auch den Bürgern <strong>Geretsried</strong>s<br />
und den umliegenden Gemeinden als Bade- und Freizeitanstalt dient.<br />
Dabei gründet die Standortentscheidung für das neue Hallenbad auf den eingehenden Erörterungen<br />
einer aus <strong>Stadt</strong>rats- und Verwaltungsmitgliedern bestehenden Arbeitsgruppe, die verschiedene<br />
Standorte, Nutzungsangebote, Erstellungs- und Betriebskosten für ein neues Hallenbad<br />
vergleichend untersucht hat.<br />
B) Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Im wirksamen, mit Bescheid vom 23.01.1995 genehmigten Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
ist der <strong>Plan</strong>bereich als Fläche für den Gemeinbedarf – Schule, Grünfläche und Wald<br />
dargestellt. Entlang der Adalbert-Stifter-Straße stellt der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan<br />
Einzelbäume dar.<br />
Mit dem Ziel, auf der Ebene der Flächennutzungsplanung die planerischen Grundlagen für die<br />
Errichtung des neuen Hallenbades in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schulzentrum zu schaffen,<br />
wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur hier vorliegenden Bebauungsplanung<br />
geändert: Der an der Adalbert-Stifter-Straße gelegene Bereich, in dem das neue Hallenbad errichtet<br />
werden soll, wird nun als „Fläche für den Gemeinbedarf – Hallenbad“ dargestellt.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 3<br />
C) Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Ziel der Bebauungsplanung ist, die Errichtung eines innerstädtisch, in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
zum Schulzentrum an der Adalbert-Stifter-Straße gelegenen Hallenbades durch Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes planerisch vorzubereiten. Dazu wird der Bereich zwischen Adalbert-Stifter-Straße<br />
und Musikschule, entsprechend der Darstellung des geänderten Flächennutzungsplanes,<br />
als „Fläche für den Gemeinbedarf – Hallenbad“ festgesetzt.<br />
Mit dem Ziel, möglichst wenig Waldfläche für das neue Hallenbad zu beanspruchen, wurden die<br />
baulichen Anlagen in der Nähe zur Schule und zur Adalbert-Stifter-Straße positioniert.<br />
Ein Baufenster von ca. 85 x 37 m Größe, welches das geplante Hallenbad umschließt, wird parallel<br />
zur Adalbert-Stifter-Straße angeordnet. Die zwei voneinander abgegrenzten Baubereiche<br />
bilden die unterschiedlichen Höhen der zentralen Badehalle einerseits und der Lehr- und Kinderbecken<br />
sowie des Foyer- und Umkleidebereiches anderseits ab. Festsetzungen zur maximal zulässigen<br />
Wandhöhe zeigen, dass die Höhenausdehnung des neuen Bades deutlich unterhalb der<br />
Baumkronen des umliegenden Waldes liegt, so dass das geplante Gebäude ausschließlich von<br />
der Erschließungsseite und aus Richtung der Schule sichtbar sein wird.<br />
Die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundflächenzahl von 3.230 m² ist ausreichend, um<br />
das geplante Hallenbad innerhalb der Baugrenzen zu realisieren. Da die Fläche für die zugehörigen<br />
Stellplätze über der gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO zulässigen Überschreitung von<br />
Grundflächen durch Nebenanlagen von 50% liegt, wird zusätzlich eine Grundfläche unter Berücksichtigung<br />
von Nebenanlagen im Umfang von 7.350 m² festgesetzt. Der größere Umfang an<br />
Nebenanlagen wird dabei für vertretbar erachtet, da die Stellplätze wasserdurchlässig auszubilden<br />
sind und das Umfeld umfassend begrünt ist.<br />
Um das geplante Hallenbad und die zugeordneten Stellplätze sind öffentliche Grünflächen festgesetzt.<br />
Während zur Adalbert-Stifter-Straße und zur Schule ein dichter Bewuchs mit Gehölzen<br />
vorgesehen ist, kommt der Grünfläche im Westen und Süden des Hallenbades eine gestalterische<br />
Funktion sowie eine Funktion als Sicherheitsstreifen wegen der potentiellen Windwurfgefahr<br />
zu (vgl. hierzu Ausführungen unter Position E „Grünordnung“).<br />
D) Erschließung und Stellplätze<br />
Die Erschließung der Anlage erfolgt über eine Zufahrt von der Adalbert-Stifter-Straße. Die für ca.<br />
80 oberirdische Stellplätze konzipierte Fläche liegt zwischen geplantem Hallenbad und dem<br />
nördlich anschließenden Schulzentrum. Um der planerischen Zielsetzung gerecht zu werden, die<br />
Bodenversiegelung möglichst gering zu halten, werden alle Stellplätze mit wasserdurchlässigen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 4<br />
Belägen hergestellt, so dass der Fläche trotz Überbauung noch eine Teilfunktion zur Niederschlagswasserversickerung<br />
zukommt.<br />
Neben den Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden in ausreichendem Umfang Stellplätze für<br />
Fahrräder vorgesehen. Damit wird der guten Anbindung des Hallenbadstandortes an das Radwegenetz<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> (insbesondere an den Radweg an der B 11) Rechnung getragen<br />
und ein Beitrag zur Förderung einer umweltfreundlichen innerstädtischen Mobilität geleistet.<br />
Die bislang vorhandene Fuß- und Radwegverbindung von der Adalbert-Stifter-Straße nach<br />
Westen kann in die Grünfläche, die westlich bzw. südlich an das Hallenbades anschließt, verlegt<br />
werden.<br />
E) Grünordnung<br />
Das grünordnerische Konzept des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die um das Hallenbad liegenden<br />
Flächen naturnah mit Baum- und Strauchbewuchs zu gestalten. Hierbei sind die Festsetzungen<br />
derart ausgestaltet, dass die Begrünung mit Bäumen und Sträuchern vorzugsweise auf<br />
dem natürlichen Waldboden und aus dem aktuell vorhandenen Waldbestand heraus durch Erhalt<br />
von Bäumen und Jungwuchs entwickelt werden kann. Durch den Erhalt von bereits derzeit im<br />
Waldbestand vorhandenen Bäumen und Jungwuchs ist gewährleistet, dass die Grünflächen bereits<br />
nach Fertigstellung des Hallenbades ein natürliches, eingewachsenes Gesamtbild zeigen.<br />
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Begrünung auf den Flächen durch Neuanpflanzung<br />
von Gehölzen zu leisten. Diese Vorgehensweise soll insbesondere dann zur Anwendung kommen,<br />
wenn Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erhalten werden können.<br />
Entsprechend der Lage und Funktionalität der verschiedenen Grünflächen sind unterschiedliche<br />
Gestaltungen der Eingrünungen vorgesehen:<br />
Um den baumgeprägten Charakter der Adalbert-Stifter-Straße im Bereich des neu gebauten<br />
Hallenbades zu erhalten, ist zwischen den baulichen Einrichtungen und der Adalbert-Stifter-<br />
Straße ein <strong>12</strong> m breiter öffentlicher Grünstreifen vorgesehen. Insbesondere hier soll versucht<br />
werden, größere Bäume zu erhalten, um die Adalbert-Stifter-Straße als Straße mit einem „Dach<br />
aus Baumkronen“ zu erhalten.<br />
Gleichfalls ist zur Schule ein dichter Gehölzbewuchs als Trenngrün zu den Stellplätzen vorgesehen.<br />
Dem 5 m breiten Grünstreifen kommt zwischen Kfz-Stellplätzen und dem Schulzentrum eine<br />
Funktion als Trenngrün und eine Immissionsschutzfunktion zu.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 5<br />
Weitere Grünflächen grenzen im Westen und Süden an die baulichen Anlagen: zum einen handelt<br />
es sich hierbei um eine bereits derzeit als Rasen genutzte Fläche vor der Musikschule, zum<br />
anderen handelt es sich um einen 25 m breiten Windwurfbereich, der als Sicherheitsstreifen zwischen<br />
bestehendem Wald und Hallenbad dient. Letzterer soll zu mindestens 15% mit heimischen<br />
Bäumen und Sträuchern bestanden sein, wobei auch hier einer Entwicklung aus dem vorhandenen<br />
Waldbestand und dem gewachsenen Waldboden der Vorzug vor einer Neupflanzung gegeben<br />
werden soll. Die Flächen im Anschluss an den Windwurfbereich sind als Wald festgesetzt.<br />
Das anfallende Niederschlagswasser kann auf dem gut durchlässigen Substrat über die belebte<br />
Bodenzone im Bereich der öffentlichen Grünflächen versickert werden. Zudem wird die Versiegelung<br />
im Bereich der Stellplätze auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, in dem die<br />
Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen sind.<br />
F) Umweltbericht<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
Umweltwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben<br />
wurden. Nachfolgend werden die wesentlichen Umweltauswirkungen der <strong>Plan</strong>ung in<br />
der Zusammenfassung wiedergegeben. Auf die ausführlichen Darstellungen des Umweltberichtes<br />
zum Bebauungsplan wird verwiesen.<br />
Auswirkungen Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild<br />
Als erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ist die mit dem Bebauungsplan ermöglichte<br />
Rodung von ca. 1,09 ha innerstädtischem Laubmischwald zu werten. Dadurch gehen<br />
Lebensräume von Tieren und Pflanzen verloren, naturnaher Boden wird versiegelt, die Niederschlagsversickerung<br />
wird verändert, der Wald kann seine durch den Waldfunktionsplan bestätigte<br />
Klimaausgleichsfunktion (Filterwirkung und Sauerstoffproduktion) und seine Erholungsfunktion<br />
nicht mehr erfüllen.<br />
Mit der Festsetzung von grünordnerischen Maßnahmen (vgl. dort) wurde versucht, die Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft zu mindern, indem angestrebt wird, den baumgeprägten Charakter der<br />
Adalbert-Stifter-Straße im Bereich des neu gebauten Hallenbades zu erhalten und die das neue<br />
Hallenbad umgebenden Grünflächen mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu gestalten. Dabei<br />
ist vorgesehen, einer Entwicklung aus dem vorhandenen Waldbestand und dem gewachsenen<br />
Waldboden den Vorzug vor einer Neupflanzung einzuräumen.<br />
Den naturschutzrechtlichen und waldgesetzlichen Ausgleichserfordernissen wird die vorliegende<br />
<strong>Plan</strong>ung durch eine naturnahe Aufforstung auf dem Flurstück 670, Gemarkung Manhartshofen<br />
gerecht.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 6<br />
Auswirkungen auf den Menschen<br />
Die Errichtung des neuen Hallenbades führt zu einer Mehrung des Kfz-Verkehres, die jedoch mit<br />
Bezug zu den aktuellen Verkehrsbelastungen in der Adalbert-Stifter-Straße (13.000 Kfz/24 Std.;<br />
[Verkehrsanalyse 20<strong>07</strong>]) kaum ins Gewicht fallen. Neben den Stellplätzen für Kraftfahrzeuge<br />
werden in ausreichendem Umfang Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. Damit wird der guten<br />
Anbindung des Hallenbadstandortes an das Radwegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> Rechnung getragen<br />
und ein Beitrag zur Förderung einer umweltfreundlichen innerstädtischen Mobilität geleistet.<br />
Die bislang vorhandene Fuß- und Radwegverbindung von der Adalbert-Stifter-Straße<br />
nach Westen kann in die Grünfläche, die westlich bzw. südlich an das Hallenbades anschließt,<br />
verlegt werden.<br />
G) Altlasten<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. <strong>142</strong> liegt im Umfeld ehemaliger Anlagen aus der<br />
Zeit der Rüstungsindustrie. Die Informationstafel zur Station 7 des nördlichen Geschichtsweges<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> („Ruine eines Lagerbunkers, kleiner Schießplatz“) weist auf die frühere Nutzungen<br />
hin. Das „grüne Klassenzimmer“, welches bei der Ruine des Lagerbunkers durch die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> errichtet wurde, liegt innerhalb des Bebauungsplanumgriffes in dem als öffentliche<br />
Grünfläche (Windwurfbereich) festgesetzten Bereich (südlich der Musikschule). Im Bebauungsplan<br />
wurde daher auf die möglicherweise mit den Altlasten in Zusammenhang stehenden<br />
Gefahren und auf die beim Bau zu berücksichtigenden Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen.<br />
Der <strong>Plan</strong> lag mit <strong>Begründung</strong> und Umweltbericht öffentlich aus.<br />
STADT GERETSRIED<br />
Cornelia Irmer<br />
1. Bürgermeisterin<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>