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Begründung B-Plan 142_12_07_2013 - Stadt Geretsried

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<strong>Begründung</strong><br />

zum Bebauungsplanes Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

für den Neubau eines Hallenbades<br />

Aufgestellt: 28.06.2011<br />

<strong>Plan</strong>fertiger<br />

Büro U-<strong>Plan</strong><br />

Mooseurach 16<br />

82549 Königsdorf<br />

Tel.: 08179 / 925540<br />

Fax: 08179 / 925545<br />

Auskünfte: <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>, - Bauamt -<br />

Karl-Lederer-Platz 1, 82538 <strong>Geretsried</strong><br />

Telefon: 08171 / 6298-31<br />

Telefax: 08171 / 6298-82<br />

Inhalt:<br />

A) Lage des <strong>Plan</strong>gebietes und <strong>Plan</strong>ungsbedürfnis<br />

B) Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

C) Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

D) Erschließung und Stellplätze<br />

E) Grünordnung<br />

F) Umweltbericht<br />

G) Altlasten


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 2<br />

A) Lage des <strong>Plan</strong>gebietes und <strong>Plan</strong>ungsbedürfnis<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. <strong>142</strong> umfasst einen bewaldeten, ca. 130 m breiten<br />

Bereich südlich der Adalbert-Stifter-Hauptschule bzw. der Musikschule. Von der östlich gelegenen<br />

Adalbert-Stifter-Straße reicht der Geltungsbereich ca. 140 m nach Westen in den <strong>Geretsried</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>wald. Der Bebauungsplan umfasst somit einen Teilbereich des überwiegend bewaldeten<br />

Flurstücks 101/28, Gemarkung <strong>Geretsried</strong> sowie Teilflächen der zur Adalbert-Stifter-<br />

Straße gehörenden Flurstücke 101/43 und 247, Gemarkung <strong>Geretsried</strong>. Der Flächenumgriff des<br />

Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 1,82 ha.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> verfügt an der Jahnstraße über ein Hallenbad, welches den aktuellen Ansprüchen<br />

an eine moderne Badeanstalt nicht mehr genügt. Aufgrund der in jüngster Vergangenheit<br />

vermehrt anfallenden Reparaturen, die neben zeitweiser Schließung auch einen dauerhaft<br />

erhöhten finanziellen Aufwand für die Instandhaltung notwendig machen, hat sich der <strong>Stadt</strong>rat<br />

am 28.06.2011 dazu entschlossen, im direkten Umfeld der Schulen an der Adalbert-Stifter-<br />

Straße ein neues Hallenbad (Sportbecken, Lehrschwimmbecken, Springerbecken, Kinderbecken<br />

und Sauna) zu errichten, das sowohl den Schulen und Vereinen als auch den Bürgern <strong>Geretsried</strong>s<br />

und den umliegenden Gemeinden als Bade- und Freizeitanstalt dient.<br />

Dabei gründet die Standortentscheidung für das neue Hallenbad auf den eingehenden Erörterungen<br />

einer aus <strong>Stadt</strong>rats- und Verwaltungsmitgliedern bestehenden Arbeitsgruppe, die verschiedene<br />

Standorte, Nutzungsangebote, Erstellungs- und Betriebskosten für ein neues Hallenbad<br />

vergleichend untersucht hat.<br />

B) Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Im wirksamen, mit Bescheid vom 23.01.1995 genehmigten Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

ist der <strong>Plan</strong>bereich als Fläche für den Gemeinbedarf – Schule, Grünfläche und Wald<br />

dargestellt. Entlang der Adalbert-Stifter-Straße stellt der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan<br />

Einzelbäume dar.<br />

Mit dem Ziel, auf der Ebene der Flächennutzungsplanung die planerischen Grundlagen für die<br />

Errichtung des neuen Hallenbades in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schulzentrum zu schaffen,<br />

wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur hier vorliegenden Bebauungsplanung<br />

geändert: Der an der Adalbert-Stifter-Straße gelegene Bereich, in dem das neue Hallenbad errichtet<br />

werden soll, wird nun als „Fläche für den Gemeinbedarf – Hallenbad“ dargestellt.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 3<br />

C) Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Ziel der Bebauungsplanung ist, die Errichtung eines innerstädtisch, in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zum Schulzentrum an der Adalbert-Stifter-Straße gelegenen Hallenbades durch Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes planerisch vorzubereiten. Dazu wird der Bereich zwischen Adalbert-Stifter-Straße<br />

und Musikschule, entsprechend der Darstellung des geänderten Flächennutzungsplanes,<br />

als „Fläche für den Gemeinbedarf – Hallenbad“ festgesetzt.<br />

Mit dem Ziel, möglichst wenig Waldfläche für das neue Hallenbad zu beanspruchen, wurden die<br />

baulichen Anlagen in der Nähe zur Schule und zur Adalbert-Stifter-Straße positioniert.<br />

Ein Baufenster von ca. 85 x 37 m Größe, welches das geplante Hallenbad umschließt, wird parallel<br />

zur Adalbert-Stifter-Straße angeordnet. Die zwei voneinander abgegrenzten Baubereiche<br />

bilden die unterschiedlichen Höhen der zentralen Badehalle einerseits und der Lehr- und Kinderbecken<br />

sowie des Foyer- und Umkleidebereiches anderseits ab. Festsetzungen zur maximal zulässigen<br />

Wandhöhe zeigen, dass die Höhenausdehnung des neuen Bades deutlich unterhalb der<br />

Baumkronen des umliegenden Waldes liegt, so dass das geplante Gebäude ausschließlich von<br />

der Erschließungsseite und aus Richtung der Schule sichtbar sein wird.<br />

Die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundflächenzahl von 3.230 m² ist ausreichend, um<br />

das geplante Hallenbad innerhalb der Baugrenzen zu realisieren. Da die Fläche für die zugehörigen<br />

Stellplätze über der gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO zulässigen Überschreitung von<br />

Grundflächen durch Nebenanlagen von 50% liegt, wird zusätzlich eine Grundfläche unter Berücksichtigung<br />

von Nebenanlagen im Umfang von 7.350 m² festgesetzt. Der größere Umfang an<br />

Nebenanlagen wird dabei für vertretbar erachtet, da die Stellplätze wasserdurchlässig auszubilden<br />

sind und das Umfeld umfassend begrünt ist.<br />

Um das geplante Hallenbad und die zugeordneten Stellplätze sind öffentliche Grünflächen festgesetzt.<br />

Während zur Adalbert-Stifter-Straße und zur Schule ein dichter Bewuchs mit Gehölzen<br />

vorgesehen ist, kommt der Grünfläche im Westen und Süden des Hallenbades eine gestalterische<br />

Funktion sowie eine Funktion als Sicherheitsstreifen wegen der potentiellen Windwurfgefahr<br />

zu (vgl. hierzu Ausführungen unter Position E „Grünordnung“).<br />

D) Erschließung und Stellplätze<br />

Die Erschließung der Anlage erfolgt über eine Zufahrt von der Adalbert-Stifter-Straße. Die für ca.<br />

80 oberirdische Stellplätze konzipierte Fläche liegt zwischen geplantem Hallenbad und dem<br />

nördlich anschließenden Schulzentrum. Um der planerischen Zielsetzung gerecht zu werden, die<br />

Bodenversiegelung möglichst gering zu halten, werden alle Stellplätze mit wasserdurchlässigen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 4<br />

Belägen hergestellt, so dass der Fläche trotz Überbauung noch eine Teilfunktion zur Niederschlagswasserversickerung<br />

zukommt.<br />

Neben den Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden in ausreichendem Umfang Stellplätze für<br />

Fahrräder vorgesehen. Damit wird der guten Anbindung des Hallenbadstandortes an das Radwegenetz<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> (insbesondere an den Radweg an der B 11) Rechnung getragen<br />

und ein Beitrag zur Förderung einer umweltfreundlichen innerstädtischen Mobilität geleistet.<br />

Die bislang vorhandene Fuß- und Radwegverbindung von der Adalbert-Stifter-Straße nach<br />

Westen kann in die Grünfläche, die westlich bzw. südlich an das Hallenbades anschließt, verlegt<br />

werden.<br />

E) Grünordnung<br />

Das grünordnerische Konzept des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die um das Hallenbad liegenden<br />

Flächen naturnah mit Baum- und Strauchbewuchs zu gestalten. Hierbei sind die Festsetzungen<br />

derart ausgestaltet, dass die Begrünung mit Bäumen und Sträuchern vorzugsweise auf<br />

dem natürlichen Waldboden und aus dem aktuell vorhandenen Waldbestand heraus durch Erhalt<br />

von Bäumen und Jungwuchs entwickelt werden kann. Durch den Erhalt von bereits derzeit im<br />

Waldbestand vorhandenen Bäumen und Jungwuchs ist gewährleistet, dass die Grünflächen bereits<br />

nach Fertigstellung des Hallenbades ein natürliches, eingewachsenes Gesamtbild zeigen.<br />

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Begrünung auf den Flächen durch Neuanpflanzung<br />

von Gehölzen zu leisten. Diese Vorgehensweise soll insbesondere dann zur Anwendung kommen,<br />

wenn Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erhalten werden können.<br />

Entsprechend der Lage und Funktionalität der verschiedenen Grünflächen sind unterschiedliche<br />

Gestaltungen der Eingrünungen vorgesehen:<br />

Um den baumgeprägten Charakter der Adalbert-Stifter-Straße im Bereich des neu gebauten<br />

Hallenbades zu erhalten, ist zwischen den baulichen Einrichtungen und der Adalbert-Stifter-<br />

Straße ein <strong>12</strong> m breiter öffentlicher Grünstreifen vorgesehen. Insbesondere hier soll versucht<br />

werden, größere Bäume zu erhalten, um die Adalbert-Stifter-Straße als Straße mit einem „Dach<br />

aus Baumkronen“ zu erhalten.<br />

Gleichfalls ist zur Schule ein dichter Gehölzbewuchs als Trenngrün zu den Stellplätzen vorgesehen.<br />

Dem 5 m breiten Grünstreifen kommt zwischen Kfz-Stellplätzen und dem Schulzentrum eine<br />

Funktion als Trenngrün und eine Immissionsschutzfunktion zu.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 5<br />

Weitere Grünflächen grenzen im Westen und Süden an die baulichen Anlagen: zum einen handelt<br />

es sich hierbei um eine bereits derzeit als Rasen genutzte Fläche vor der Musikschule, zum<br />

anderen handelt es sich um einen 25 m breiten Windwurfbereich, der als Sicherheitsstreifen zwischen<br />

bestehendem Wald und Hallenbad dient. Letzterer soll zu mindestens 15% mit heimischen<br />

Bäumen und Sträuchern bestanden sein, wobei auch hier einer Entwicklung aus dem vorhandenen<br />

Waldbestand und dem gewachsenen Waldboden der Vorzug vor einer Neupflanzung gegeben<br />

werden soll. Die Flächen im Anschluss an den Windwurfbereich sind als Wald festgesetzt.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser kann auf dem gut durchlässigen Substrat über die belebte<br />

Bodenzone im Bereich der öffentlichen Grünflächen versickert werden. Zudem wird die Versiegelung<br />

im Bereich der Stellplätze auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, in dem die<br />

Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen sind.<br />

F) Umweltbericht<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

Umweltwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben<br />

wurden. Nachfolgend werden die wesentlichen Umweltauswirkungen der <strong>Plan</strong>ung in<br />

der Zusammenfassung wiedergegeben. Auf die ausführlichen Darstellungen des Umweltberichtes<br />

zum Bebauungsplan wird verwiesen.<br />

Auswirkungen Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild<br />

Als erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ist die mit dem Bebauungsplan ermöglichte<br />

Rodung von ca. 1,09 ha innerstädtischem Laubmischwald zu werten. Dadurch gehen<br />

Lebensräume von Tieren und Pflanzen verloren, naturnaher Boden wird versiegelt, die Niederschlagsversickerung<br />

wird verändert, der Wald kann seine durch den Waldfunktionsplan bestätigte<br />

Klimaausgleichsfunktion (Filterwirkung und Sauerstoffproduktion) und seine Erholungsfunktion<br />

nicht mehr erfüllen.<br />

Mit der Festsetzung von grünordnerischen Maßnahmen (vgl. dort) wurde versucht, die Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft zu mindern, indem angestrebt wird, den baumgeprägten Charakter der<br />

Adalbert-Stifter-Straße im Bereich des neu gebauten Hallenbades zu erhalten und die das neue<br />

Hallenbad umgebenden Grünflächen mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu gestalten. Dabei<br />

ist vorgesehen, einer Entwicklung aus dem vorhandenen Waldbestand und dem gewachsenen<br />

Waldboden den Vorzug vor einer Neupflanzung einzuräumen.<br />

Den naturschutzrechtlichen und waldgesetzlichen Ausgleichserfordernissen wird die vorliegende<br />

<strong>Plan</strong>ung durch eine naturnahe Aufforstung auf dem Flurstück 670, Gemarkung Manhartshofen<br />

gerecht.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan Nr. <strong>142</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für den Neubau eines Hallenbades 6<br />

Auswirkungen auf den Menschen<br />

Die Errichtung des neuen Hallenbades führt zu einer Mehrung des Kfz-Verkehres, die jedoch mit<br />

Bezug zu den aktuellen Verkehrsbelastungen in der Adalbert-Stifter-Straße (13.000 Kfz/24 Std.;<br />

[Verkehrsanalyse 20<strong>07</strong>]) kaum ins Gewicht fallen. Neben den Stellplätzen für Kraftfahrzeuge<br />

werden in ausreichendem Umfang Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. Damit wird der guten<br />

Anbindung des Hallenbadstandortes an das Radwegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> Rechnung getragen<br />

und ein Beitrag zur Förderung einer umweltfreundlichen innerstädtischen Mobilität geleistet.<br />

Die bislang vorhandene Fuß- und Radwegverbindung von der Adalbert-Stifter-Straße<br />

nach Westen kann in die Grünfläche, die westlich bzw. südlich an das Hallenbades anschließt,<br />

verlegt werden.<br />

G) Altlasten<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. <strong>142</strong> liegt im Umfeld ehemaliger Anlagen aus der<br />

Zeit der Rüstungsindustrie. Die Informationstafel zur Station 7 des nördlichen Geschichtsweges<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> („Ruine eines Lagerbunkers, kleiner Schießplatz“) weist auf die frühere Nutzungen<br />

hin. Das „grüne Klassenzimmer“, welches bei der Ruine des Lagerbunkers durch die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> errichtet wurde, liegt innerhalb des Bebauungsplanumgriffes in dem als öffentliche<br />

Grünfläche (Windwurfbereich) festgesetzten Bereich (südlich der Musikschule). Im Bebauungsplan<br />

wurde daher auf die möglicherweise mit den Altlasten in Zusammenhang stehenden<br />

Gefahren und auf die beim Bau zu berücksichtigenden Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen.<br />

Der <strong>Plan</strong> lag mit <strong>Begründung</strong> und Umweltbericht öffentlich aus.<br />

STADT GERETSRIED<br />

Cornelia Irmer<br />

1. Bürgermeisterin<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>

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