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<strong>IBU</strong><br />

Ingenieurbüro für Umweltplanung<br />

Stadt Wetzlar<br />

Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Stand: 31. Juli 2013<br />

Ingenieurbüro für Umweltplanung<br />

Dr. Jochen Karl, Beraten<strong>de</strong>r Ingenieur IngKH<br />

Staufenberger Straße 27<br />

35460 Staufenberg<br />

Tel. 06406 - 90 91 800 info@ibu-karl.<strong>de</strong>


Stadt Wetzlar, Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ - <strong>Umweltbericht</strong><br />

2<br />

1 Rechtliche Grundlagen<br />

Sind aufgrund <strong>de</strong>r Aufstellung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten,<br />

ist gemäß § 18 Abs. 1 BNatSchG über die Vermeidung, <strong>de</strong>n Ausgleich und <strong>de</strong>n Ersatz nach <strong>de</strong>n<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s BauGB zu entschei<strong>de</strong>n. Dieses bestimmt in § 1a Abs. 3, dass die Vermeidung und <strong>de</strong>r<br />

Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushalts im Sinne <strong>de</strong>r Eingriffsregelung in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1 Abs. 7<br />

BauGB zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Bo<strong>de</strong>n, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (§ 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a).<br />

Über die Umsetzung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung hinaus gelten als Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes gem. § 1 Abs.<br />

6 Nr. 7 BauGB insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

b) die Erhaltungsziele und <strong>de</strong>r Schutzzweck <strong>de</strong>r Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und <strong>de</strong>r<br />

europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s BNatSchG,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie <strong>de</strong>r sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern (…)<br />

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Wasser-,<br />

Abfall und Immissionsschutzrechtes (…) und<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Belangen <strong>de</strong>s Umweltschutzes nach <strong>de</strong>n Buchstaben<br />

a, c und d.<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die genannten Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes einschließlich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Eingriffsregelung erfassten Schutzgüter eine Umweltprüfung durchzuführen, in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r <strong>Umweltbericht</strong> Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit auch <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>s <strong>Umweltbericht</strong>s und die eingegangenen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sind in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n<br />

bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Titelbild (Abb. 1): Kulturhistorisches Relikt im südlichen Plangebiet (Foto: F. Henning).<br />

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Stadt Wetzlar, Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ - <strong>Umweltbericht</strong><br />

3<br />

2 Beschreibung <strong>de</strong>s Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang<br />

sowie Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

2.1 Übergeordnete Planungen<br />

Die Stadt Wetzlar betreibt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das zwischen Nachtigallenpfad, Philosophenweg<br />

und Wahlheimer Weg gelegene Flst. 16/1 (vormals 131/16) mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Ausweisung<br />

eines Allgemeinen Wohngebiets.<br />

Der Regionalplan Mittelhessen 2010 weist die bestehen<strong>de</strong> Bebauung entlang <strong>de</strong>s Wahlheimer Wegs /<br />

Philosophenweg im Nor<strong>de</strong>n von Wetzlar (Kernstadt) als Vorranggebiet Siedlung, Bestand aus.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar stellt das Plangebiet als sonstige Waldfläche dar.<br />

In einem Teilbereich im Nordosten sind <strong>de</strong>m FNP zufolge beson<strong>de</strong>re bauliche Vorkehrungen o<strong>de</strong>r Sicherungsmaßnahmen<br />

bei Bebauung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Der Landschaftsplan <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar trifft keine darüber hinausgehen<strong>de</strong>n planungsrelevanten Aussagen.<br />

2.2 Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

Zur Ausweisung gelangt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Geplant ist die<br />

Errichtung von drei Wohnhäusern entlang <strong>de</strong>s Nachtigallenpfa<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r das Plangebiet von Nor<strong>de</strong>n erschließt.<br />

Der Bebauungsplan setzt die entsprechen<strong>de</strong>n Baufenster fest. Die maximale Gebäu<strong>de</strong>höhe wird<br />

auf 7 m über <strong>de</strong>m Straßenniveau <strong>de</strong>s Nachtigallenpfads begrenzt.<br />

Das Plangebiet ist forstrechtlich als Wald zu beurteilen und wird im wirksamen Flächennutzungsplan folgerichtig<br />

als solcher dargestellt. Der Gehölzbestand unterliegt <strong>de</strong>rzeit keiner geregelten forstwirtschaftlichen<br />

Nutzung und muss wegen <strong>de</strong>r schlechten Zugänglichkeit und seiner Hanglage als Grenzwirtschaftswald<br />

eingestuft wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>s hohen Anteils junger Bäume in <strong>de</strong>r 2. und 3. Schicht ist eine Rodung<br />

im zentralen Hangbereich trotz Ausweisung <strong>de</strong>s Wohngebiets am Nachtigallenpfad zur Wahrung <strong>de</strong>r<br />

Verkehrssicherheit nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Statt<strong>de</strong>ssen kann <strong>de</strong>r Bestand nach Herausnahme gefähr<strong>de</strong>ter Einzelbäume<br />

in einen gesun<strong>de</strong>n, hangaufwärts abdachen<strong>de</strong>n Laubholzgürtel überführt und dauerhaft gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n. Um die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen im Bebauungsplan festsetzen zu können, wer<strong>de</strong>n<br />

die Bereiche außerhalb <strong>de</strong>r Wohnbau- und Verkehrsflächen, als Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft mit <strong>de</strong>m Entwicklungsziel Hallenartiger<br />

Laubwald mit strukturiertem Unterwuchs und Nisthöhlen ausgewiesen. Die textlichen Festsetzungen regeln<br />

dazu <strong>de</strong>tails zur Bewirtschaftung, zum Erhalt von Bäumen und zum Erhalt und zur Neuschaffung von<br />

Nisthöhlen, um <strong>de</strong>n Waldbestan<strong>de</strong>s als Lebensraum für Pflanzen und Tiere langfristig zu sichern.<br />

Nach einer ersten Vorabstimmung mit Unterer Naturschutzbehör<strong>de</strong>, Stadtplanungs- und Forstamt ist zum<br />

Ausgleich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Rodung von rd. 1.150 m² Wald eine Ersatzaufforstung vorgesehen. Diese<br />

kann in <strong>de</strong>r Gemarkung Münchholzhausen, Fl. 16, Flst. 80 im Anschluss an eine bereits bestehen<strong>de</strong> Aufforstungsfläche<br />

erfolgen.<br />

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4<br />

Darüber hinaus gehen<strong>de</strong> naturschutzrechtliche Kompensationserfor<strong>de</strong>rnisse sollen durch Monetarisierung<br />

ermittelt und für Zwecke <strong>de</strong>s Naturschutzes im Stadtgebiet eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Einzelheiten wer<strong>de</strong>n im<br />

weiteren Verfahren mit <strong>de</strong>m Forstamt Wetzlar und <strong>de</strong>m Umweltamt <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar abgestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.3 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Der Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n beläuft sich auf insgesamt rd. 0,57 ha. Hiervon entfallen rd. 1.200 m² auf<br />

das Wohngebiet und eine gleichgroße Ersatzaufforstungsfläche, sowie rd. 2.900 m² auf die verbleiben<strong>de</strong><br />

und unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu entwickeln<strong>de</strong> Waldfläche. Die übrigen Flächen dienen<br />

<strong>de</strong>r Erschließung.<br />

Tab. 1: Flächenwidmungen im Bebauungsplan<br />

Verkehrsflächen<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

0,048 ha<br />

Fußweg<br />

0,005 ha<br />

0,053 ha<br />

Allgemeines<br />

überbaubare Grundstücksfläche<br />

0,064 ha<br />

Wohngebiet nicht überbaubare Grundstücksflächen 0,051 ha<br />

0,115 ha<br />

Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur strukturiertem Unterwuchs und Nisthöhlen<br />

Entwicklungsziel hallenartiger Laubwald mit<br />

0,287 ha 0,287 ha<br />

Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>de</strong>n, Natur Ersatzaufforstung 0,115 ha 0,115 ha<br />

und Landschaft<br />

Gesamtfläche<br />

0,570 ha<br />

Abweichungen rundungsbedingt<br />

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3 Beschreibung <strong>de</strong>r Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />

<strong>de</strong>s Vorhabens sowie <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Vermin<strong>de</strong>rung<br />

bzw. ihrem Ausgleich<br />

3.1 Naturraum und Geologie<br />

Das sich auf einer Höhe von rd. 190 m ü. NN erstecken<strong>de</strong> Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wetzlarer<br />

Hintertaunus (Untereinheit 302.0 nach KLAUSING 1988) 1 , <strong>de</strong>r nach Nor<strong>de</strong>n hin zur Gießener Lahntalsenke<br />

(302.0) abfällt. Er bil<strong>de</strong>t naturräumlich <strong>de</strong>n nördlichen Abschluss <strong>de</strong>s von Südwesten her zur Lahn<br />

vorstoßen<strong>de</strong>n Taunus, ist geologisch aber bereits <strong>de</strong>m Westerwald mit seinen karbonischen Tonschiefern<br />

und Grauwacken zuzurechnen. Entsprechend unterschei<strong>de</strong>t sich auch die ackerbaulich geprägte Landnutzung<br />

<strong>de</strong>s Wetzlarer Hintertaunus von <strong>de</strong>n stärker bewal<strong>de</strong>ten Hochflächen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>vonischen Taunus-<br />

Hauptkamms.<br />

Die karbonischen Tonschiefer und Grauwacken <strong>de</strong>s Wetzlarer Hintertaunus (in Abb. 2 graubraun) wer<strong>de</strong>n<br />

randlich von <strong>de</strong>n Ausläufern <strong>de</strong>vonischer Schichten eingefasst, die bis zur Lahn reichen. Der Lahnberg<br />

erweist sich mithin als erdgeschichtlich älter und mit zahlreichen Verwerfungen uneinheitlicher als <strong>de</strong>r<br />

übrige Wetzlarer Hintertaunus. Schalstein- und Kalkvorkommen am Westhang vermitteln zu <strong>de</strong>n Massenkalkvorkommen<br />

nördlich <strong>de</strong>r Lahn und begrün<strong>de</strong>n die Lage <strong>de</strong>s ehemaligen Kalksteinbruchs östlich <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets, das selbst ebenfalls von <strong>de</strong>vonischen Massenkalken geprägt wird. Entlang <strong>de</strong>r südlichen<br />

Geltungsbereichsgrenze zieht sich ein schmales Band holozänen Auenlehms, durch das heute <strong>de</strong>r Philosophenweg<br />

zur Altstadt hinab führt.<br />

Abb. 2: Geologie im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets (s. Pfeil). Ausschnitt aus<br />

<strong>de</strong>r Geologischen Karte 1:25.000,<br />

Blatt 5417 Wetzlar (o. Maßstab).<br />

1 ) KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hess. Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt (Hrsg.).<br />

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3.2 Bo<strong>de</strong>n und Wasserhaushalt<br />

Obwohl in <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkarte von Hessen (1986) als Siedlungsgebiet von <strong>de</strong>r Kartierung ausgenommen, ist<br />

auch für das Plangebiet eine Über<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s geologischen Untergrun<strong>de</strong>s mit mittelgründigen Brauner<strong>de</strong>n<br />

aus Solifluktionsschutt anzunehmen, die sich in einem Streifen um die Kuppe <strong>de</strong>s Lahnbergs ziehen,<br />

<strong>de</strong>ssen flacherer Oberhang von Parabrauner<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>ckt wird.<br />

Abb. 3: Bö<strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets (s. Pfeil). Ausschnitt<br />

aus <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkarte 1:25.000, Blatt<br />

5417 Wetzlar (o. Maßstab).<br />

Von lehmig-schluffiger bis lehmiger Bo<strong>de</strong>nart, sind die Bö<strong>de</strong>n im Plangebiet hinsichtlich ihrer wertgeben<strong>de</strong>n<br />

abiotischen Bo<strong>de</strong>neigenschaften durchweg als mäßig wertvoll einzustufen. Das Infiltrations- und somit<br />

das Retentionsvermögen <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s ist infolge <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nart und einer Abfluss beschleunigen<strong>de</strong>n<br />

Hangneigung von über 10 % nach KARL (1997) 2 mit V = 0,19 zwar nur gering, Bo<strong>de</strong>nwasserhaushaltswert<br />

(PW W ) und Bo<strong>de</strong>nfunktionswert (PW f ) sind jedoch als mittel einzustufen. Eine Erosionsgefährdung<br />

liegt wegen <strong>de</strong>r Vegetations<strong>de</strong>cke <strong>de</strong>rzeit nicht vor.<br />

Tab. 2: Bo<strong>de</strong>nkennwerte im Plangebiet (nach KARL 1997)<br />

Bo<strong>de</strong>nform 1-E/N 1-ψ rel Kf rel Au/A V nFKdB PW w PW b PW f<br />

Brauner<strong>de</strong> aus Solifluktionsschutt<br />

Bo<strong>de</strong>nart:: lU-`tL, 30-60 cm<br />

Nutzung: Park / Gehölz<br />

0,3 0,9 1,0 0,7 0,19 3 0,57 0,9 1,47<br />

1-E/N: nicht verdunsten<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s durchschnittlichen jährlichen Nie<strong>de</strong>rschlags<br />

1-ψ rel: Infiltrationsanteil <strong>de</strong>s auftreffen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlags<br />

Kf rel: relative Durchsickerungsleistung <strong>de</strong>s Untergrunds<br />

Au/A rel: relativer Einsickerungsanteil in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Hangneigung<br />

V: versickern<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s durchschnittlichen jährlichen Nie<strong>de</strong>rschlags (V = 1-E/N x 1-ψ rel x Kf rel x Au/A rel)<br />

nFKdB: Stufe <strong>de</strong>r nutzbaren Feldkapazität <strong>de</strong>s durchwurzelbaren Bo<strong>de</strong>nraums<br />

PW w: Bo<strong>de</strong>nwasserhaushaltswert (PW w = V x nFK)<br />

PW b: Biotischer Bo<strong>de</strong>nwert (PW b = Grad menschlicher Überformung H + Gefährdungsstufe G)<br />

PW f: Bo<strong>de</strong>nfunktionswert (PW f = PW w + PW b)<br />

2 ) KARL, J. (1997): Bo<strong>de</strong>nbewertung in <strong>de</strong>r Landschaftsplanung. Metho<strong>de</strong> zur Bilanzierung von Eingriffen in das<br />

Schutzgut Bo<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nwasserhaushalt. Naturschutz und Landschaftsplanung 29, (1), 5-17.<br />

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In biotischer Hinsicht sind die von <strong>de</strong>m Eingriff betroffenen Bo<strong>de</strong>nbereiche als Lebensraum von Pflanzen<br />

und Tieren einzustufen, wobei aber keine Habitatbedingungen vorliegen, die botanische o<strong>de</strong>r faunistische<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten erwarten lassen, was auch die Bestandsaufnahmen (Kap. 3.4) bestätigen.<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich gemäß <strong>de</strong>r Hydrogeologischen Karte 3 im Bereich von Grundwasserleitern<br />

aus Festgestein mit großer Ergiebigkeit. Ursächlich hierfür ist das beschriebene Kalkvorkommen, was<br />

eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit <strong>de</strong>s Grundwassers nach sich zieht. Aufgrund <strong>de</strong>r geringen<br />

Infiltrationsfähigkeit <strong>de</strong>r Hangbö<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>ren faktische Be<strong>de</strong>utung für die Grundwasseranreicherung aber<br />

allenfalls mäßig hoch.<br />

Die Eingriffswirkungen <strong>de</strong>r Planung auf Bo<strong>de</strong>n und Wasserhaushalt sind aufgrund <strong>de</strong>r nur mäßig hohen<br />

ökologischen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n im Plangebiet vertretbar, zumal gemäß <strong>de</strong>r §§ 36 und 37 HWG das<br />

anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser verwertet wer<strong>de</strong>n soll, wenn wirtschaftliche und gesundheitliche Belange<br />

nicht entgegenstehen. Nie<strong>de</strong>rschlagswasser soll darüber hinaus in geeigneter Form versickert wer<strong>de</strong>n.<br />

Obwohl eine mengenmäßig relevante Versickerung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers im Plangebiet aufgrund<br />

<strong>de</strong>r geringen Durchlässigkeit <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>t, kommt einer durchlässigen Befestigung <strong>de</strong>r Stellplatzflächen<br />

und <strong>de</strong>r Aussparung von Pflanzinseln und –streifen große Be<strong>de</strong>utung zu, da sie merklich<br />

dazu beitragen, <strong>de</strong>n verdunsten<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagsanteil zu erhöhen und <strong>de</strong>n Direktabfluss entsprechend<br />

zu minimieren.<br />

Auf <strong>de</strong>n überbauten Flächen entfallen alle Bo<strong>de</strong>nfunktionen, jedoch ist <strong>de</strong>r Eingriff vergleichsweise gering<br />

und als Innenraumverdichtung <strong>de</strong>r Ausweisung von Baugebieten außerhalb <strong>de</strong>r bisherigen Siedlungsbereiche<br />

vorzuziehen. Überbauungen und Überformungen fin<strong>de</strong>n nur in <strong>de</strong>n Baufenstern und auf Nebenflächen<br />

im Wohngebiet statt, im Großteil <strong>de</strong>s Plangebietes erfolgen keine Eingriffe in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n, so dass<br />

die dortigen abiotischen und biotischen Bo<strong>de</strong>neigenschaften dort erhalten wer<strong>de</strong>n. Der für das Vorhaben<br />

erfor<strong>de</strong>rliche forstrechtliche Ausgleich (s. Kap. 3.4.4) ist multifunktional: Auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wohngebiet flächengleichen<br />

Aufforstung wird die Bo<strong>de</strong>nnutzung extensiviert, da die forstliche Nutzung längere Ruhezeiträume<br />

zwischen Bewirtschaftungsmaßnahmen gegenüber <strong>de</strong>r jetzigen intensiven Beweidung hat. Zu<strong>de</strong>m<br />

erfolgt die Befahrung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r künftigen Waldfläche nicht mehr flächen<strong>de</strong>ckend, so wie das aktuell<br />

bei Viehtritt und eventuellen Grünlandpflegemaßnahmen <strong>de</strong>r Fall ist.<br />

3.3 Klima und Luft<br />

Das landwirtschaftlich genutzte Plateau <strong>de</strong>s Lahnbergs ist aufgrund seiner Lage und Aus<strong>de</strong>hnung als<br />

nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Kaltluftentstehungsgebiet zu betrachten, das vor allem in Strahlungsnächten beträchtliche<br />

Frischluftmassen in die Ortslagen von Wetzlar und Garbenheim zu entlassen vermag. Vor allem<br />

die Innenstadt von Wetzlar ist aufgrund ihrer Lage im Talkessel <strong>de</strong>r Lahnnie<strong>de</strong>rung lufthygienisch<br />

sensibel, zumal die Offenlandbereiche zwischen Altstadt und Büblingshausen in <strong>de</strong>n vergangenen Jahrzehnten<br />

einer weitgehen<strong>de</strong>n Bebauung unterzogen wur<strong>de</strong>n und auch <strong>de</strong>r Zustrom von Kaltluft durch das<br />

Lahntal durch zahlreiche Damm- und Brückenbauwerke eingeschränkt ist.<br />

Die kleinklimatische Funktion <strong>de</strong>s Plangebiets selbst ist im Hinblick auf die lufthygienische Situation Wetzlars<br />

als mäßig be<strong>de</strong>utsam einzustufen. Die Grün<strong>de</strong> hierfür liegen einerseits im für Parkanlagen und Ge-<br />

3) Hess. Ministerium für Landwirtschaft, Forsten u. Naturschutz (Hrsg. 1994): Standortkarte von Hessen. Hydrogeologische Karte<br />

1:50.000.<br />

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hölze typischen ausgeglichenen Binnenklima mit geringer, aber stetiger Kaltluftproduktion, an<strong>de</strong>rerseits<br />

aber in <strong>de</strong>r Sperrwirkung <strong>de</strong>r hangaufwärts an das Gebiet angrenzen<strong>de</strong>n Wohnbebauung, die <strong>de</strong>n Kaltluftabfluss<br />

vom Plateau behin<strong>de</strong>rt.<br />

Da sich das von großzügigen Villengrundstücken geprägte Wohngebiet am Lahnberg durch eine lockere<br />

Siedlungsstruktur mit hohem Freiflächenanteil bei gleichzeitig geringer Immissionsbelastung auszeichnet,<br />

sind für die Frischluftversorgung <strong>de</strong>r hangabwärts anschließen<strong>de</strong>n Wohnbebauung keine negativen Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

3.4 Pflanzen und Tiere<br />

3.4.1 Beschreibung <strong>de</strong>s Bestands<br />

Die teilweise parkähnliche Struktur <strong>de</strong>s Hanges oberhalb <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Villengebäu<strong>de</strong>s im Südwesten<br />

dürfte auf die 1930er Jahre zurückzuführen sein, als offenkundig auch Teile <strong>de</strong>s mehrfach erweiterten<br />

Gebäu<strong>de</strong>s errichtet wor<strong>de</strong>n sind. Der Schwerpunkt <strong>de</strong>r repräsentativ angelegten Wegeführungen mit<br />

Treppen und kleinen Aussichtsplateaus liegt direkt oberhalb <strong>de</strong>r Bebauung über einer steilen Hangkante.<br />

Ein Wasserbecken sowie ein kleiner Pavillon mit vorgelagerten Grünflächen bil<strong>de</strong>ten hier reizvolle Elemente<br />

inmitten <strong>de</strong>s dichten Gehölzbestan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r nur im direkten Umfeld <strong>de</strong>r beschriebenen Anlagen<br />

durch Ziergehölze, überwiegend Flie<strong>de</strong>r (Syringa spec.), aber auch Goldregen (Laburnum anagyroi<strong>de</strong>s)<br />

und Falschen Jasmin (Phila<strong>de</strong>lphus coronarius), ersetzt wur<strong>de</strong>.<br />

Im östlichen Teil <strong>de</strong>s Gebiets <strong>de</strong>uten nur noch die serpentinenartig angelegten Pfa<strong>de</strong>, ein in <strong>de</strong>n Fels geschlagener<br />

Freisitz sowie vereinzelte Ziergehölze, wie die Mahonie (Mahonia spec.), Rosskastanien (Aesculus<br />

hippocastanum) und Robinien (Robinia pseudoacacia), auf eine parkähnliche Nutzung hin. Dominiert<br />

wird <strong>de</strong>r Hang jedoch von hochwüchsigen Bäumen, hier vor allem Berg- und Spitzahorn (Acer pseudoplatanus,<br />

A. platanoi<strong>de</strong>s), Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus excelsior), und kleine Gruppen<br />

<strong>de</strong>r Schwarzkiefer (Pinus nigra).<br />

Auffallend ist die geschlossene Krautschicht <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>r vor allem das heimische Efeu (He<strong>de</strong>ra<br />

helix) große Anteile be<strong>de</strong>ckt. Daneben ge<strong>de</strong>ihen mit Perlgras (Melica uniflora), Hainrispe (Poa nemoralis),<br />

Wurmfarn (Dryopteris filix-mas) Storchschnabel (Geranium sanguineum), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata),<br />

Waldmeister (Galium odoratum) und <strong>de</strong>r Gemeinen Nelkenwurz (Geum urbanum) weitere Gräser<br />

und Kräuter meso- bis eutropher Standorte. Hinweise auf einen kalkhaltigen Untergrund fin<strong>de</strong>n sich aber<br />

ebenso wenig wie in <strong>de</strong>r Strauchschicht, die neben Eschen-, Ahorn- und Eichenaufwuchs vor allem Hasel<br />

(Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna), Schwarzen Holun<strong>de</strong>r (Sambucus nigra), Brombeere<br />

(Rubus fruticosus agg.), Waldrebe (Clematis vitalba) und Roten Hartriegel (Cornus sanguinea) beherbergt.<br />

Einen gänzlich an<strong>de</strong>ren Charakter vermittelt die Freifläche vor <strong>de</strong>m alten Pavillon im Westen, die bis in die<br />

jüngste Zeit von zwei Bäumen beschattet war und <strong>de</strong>shalb einen dichten Mischbestand aus Wiesen- und<br />

Waldarten aufweist. Neben Hainrispe und Knaulgras (Dactylis glomerata) wachsen hier Vogelwicke (Vicia<br />

cracca), Knoblauchrauke, Stinken<strong>de</strong>r Storchschnabel (Geranium robertianum), Waldmeister, Nelkenwurz,<br />

Efeu und Wiesenrispe (Poa pratensis).<br />

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Am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s unterhalb gelegenen Wasserbeckens fin<strong>de</strong>n sich zu<strong>de</strong>m Waldzwenke (Brachypodium<br />

sylvaticum), Weiche Trespe (Bromus hor<strong>de</strong>aceus) und Hundsrose (Rosa canina). Interessant ist das sporadische<br />

Vorkommen <strong>de</strong>s Rippenfarns (Blechnum spicant) am offenen Fels über <strong>de</strong>r Hangkante.<br />

Im Rahmen tierökologischer Untersuchungen wur<strong>de</strong>n Vorkommen von Fle<strong>de</strong>rmäusen, Bilchen, Vögeln<br />

und Reptilien erfasst, <strong>de</strong>ren Ergebnisse an dieser Stelle nur verkürzt dargestellt wer<strong>de</strong>n. Für Details sei<br />

auf <strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rten Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen.<br />

Die Fle<strong>de</strong>rmäuse wur<strong>de</strong>n im Plangebiet in <strong>de</strong>n Jahren 2007 und 2010 kartiert. Insgesamt wur<strong>de</strong>n sieben<br />

Arten festgestellt, wovon aber die Breitflügelfle<strong>de</strong>rmaus nur 2007, das Große Mausohr nur 2010 nachgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>. Ansonsten kommen die Arten Großer Abendsegler, Fransen- und Zwergfle<strong>de</strong>rmaus vor,<br />

sowie die Gattungen Langohr und Bartfle<strong>de</strong>rmaus, <strong>de</strong>ren genaue Artbestimmung allein per Ultraschall<strong>de</strong>tektor<br />

nicht möglich ist. Es ist ein breites Spektrum von hessenweit eher häufigen Arten. Der überwiegen<strong>de</strong><br />

Teil <strong>de</strong>r nachgewiesenen Fle<strong>de</strong>rmausarten fin<strong>de</strong>t seine Quartiere in und an Gebäu<strong>de</strong>n, lediglich Großer<br />

Abendsegler und (Braune) Langohren nutzen Baumhöhlen als Unterschlupf. Hinweise auf Massenquartiere<br />

ergaben sich während <strong>de</strong>r Sommererfassung jedoch nicht. Denkbar ist daher eine Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Baumhöhlen durch einzelne Tiere im Sommer sowie eine Nutzung als Winterquartiere. Winterquartiere<br />

weiterer Arten könnten sich darüber hinaus auch in <strong>de</strong>n im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Stollen befin<strong>de</strong>n.<br />

Mit Haselmaus und Siebenschläfer konnten im Jahr 2010 zwei Bilcharten festgestellt wer<strong>de</strong>n, die Haselmaus<br />

ist wie die Fle<strong>de</strong>rmäuse gemeinschaftsrechtlich geschützt. Über diese eher versteckt leben<strong>de</strong> Art<br />

sind nur wenige Bestandsdaten und Vorkommensgebiete bekannt, so dass <strong>de</strong>r Schutz dieser recht anspruchsvollen<br />

Art hohe Priorität genießt. Das Vorkommen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Bilche wird durch die günstige Bestandsstruktur<br />

mit Baumhöhlen und Unterwuchs, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Tieren reichlich Nahrung bietet, begünstigt.<br />

Mit 33 nachgewiesenen Vogelarten ist das Spektrum relativ beschränkt, jedoch ist mit 26 Arten <strong>de</strong>r Brutvogelanteil<br />

im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Erhebungen hoch. Die eingeschränkte Artenzahl wird bedingt durch<br />

die Kleinflächigkeit und die eher geringe Lebensraumvielfalt <strong>de</strong>s Plangebietes– Waldvogelarten dominieren<br />

hier erwartungsgemäß. Als wertgebend sind Brutvogelarten mit ungünstigem Erhaltungszustand zu<br />

nennen: Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldlaubsänger, Klappergrasmücke und Kernbeißer. Während<br />

die ermittelten Brutplätze <strong>de</strong>r drei letztgenannten außerhalb <strong>de</strong>s Eingriffsbereiches liegen, entfallen die<br />

von Mittelspecht und Trauerschnäpper.<br />

Die Herpetofauna <strong>de</strong>s Plangebietes wur<strong>de</strong> nicht gezielt erfasst, es ergaben sich jedoch als Beibeobachtungen<br />

Nachweise von Blindschleiche und Wal<strong>de</strong>i<strong>de</strong>chse. Die Reptilien nutzen insbeson<strong>de</strong>re eine Lichtung<br />

im Nordwesten <strong>de</strong>s Plangebietes, auf <strong>de</strong>r sie in liegen<strong>de</strong>m Totholz Sonnenplätze und Unterschlupfmöglichkeiten<br />

fin<strong>de</strong>n.<br />

3.4.2 Bewertung<br />

Aus botanischer und vegetationskundlicher Sicht ist das Plangebiet trotz <strong>de</strong>r teilweise imposanten Bäume<br />

nur von mäßigem Wert, da es we<strong>de</strong>r seltene Pflanzen beherbergt, noch charakteristische Pflanzengesellschaften<br />

ausgebil<strong>de</strong>t hat. Hierfür ist <strong>de</strong>r Grund aber weniger in nivellierten o<strong>de</strong>r gestörten Standortbedingungen<br />

zu suchen als vielmehr in <strong>de</strong>r dominanten Ausbreitung <strong>de</strong>s Efeus, das nahezu alle an<strong>de</strong>ren Arten<br />

zurückdrängt.<br />

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10<br />

Beachtung verdient das Gebiet hingegen als Lebensraum für Tiere gehölzdominierter Biotoptypen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Vögel und Kleinsäuger. Die Zugänglichkeit <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s wird durch umliegen<strong>de</strong> Siedlungs- und<br />

Verkehrsflächen zwar eingeschränkt, in Verbindung mit <strong>de</strong>n zahlreichen gehölzreichen Gärten <strong>de</strong>r Umgebung<br />

und <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Waldflächen stellt das Gebiet aber einen innerörtlichen Lebensraum mit<br />

hohem tierökologischen Potenzial dar. Be<strong>de</strong>utsam sind hier einerseits die vorhan<strong>de</strong>nen Totholzstrukturen<br />

und zahlreichen Baumhöhlen am Nachtigallenpfad, an<strong>de</strong>rerseits die gestufte Bestandsstruktur sowie <strong>de</strong>r<br />

Wechsel mit sonnenbegünstigten Bereichen.<br />

3.4.3 Wirkung <strong>de</strong>s Eingriffs und geplante Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Die tierökologische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Plangebietes ist nicht unerheblich, wenngleich die meisten dort beheimateten<br />

Tierarten wenig störsensibel sind und im verbleiben<strong>de</strong>n Baumbestand ausreichend Brut- und<br />

Versteckhabitate fin<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Der Eingriff beschränkt sich auch auf einen verhältnismäßig kleinflächigen<br />

Eingriff in <strong>de</strong>n Bestand. Jedoch befin<strong>de</strong>n sich dort die meisten Baumhöhlen, die für viele Arten ein<br />

wichtiger Lebensraumbestandteil sind, auch wenn <strong>de</strong>ren tatsächliche Nutzung durch Tiere in <strong>de</strong>n meisten<br />

Fällen nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n konnte. Hinzu kommt, dass die höhlentragen<strong>de</strong>n Bäume am Nachtigallenpfad<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit ohnehin nicht dauerhaft erhalten wer<strong>de</strong>n können. Außer<strong>de</strong>m<br />

wür<strong>de</strong> das Forstrecht eine Nutzung <strong>de</strong>s Waldbestands erlauben, die <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Lebensgemeinschaft<br />

nicht zuträglich ist – beispielsweise einen intensiven Einschlag o<strong>de</strong>r die Umwandlung in eine Weihnachtsbaumkultur,<br />

die forstrechtlich ebenfalls als „Wald“ anzusprechen ist. Somit ermöglicht erst die vorliegen<strong>de</strong><br />

Planung, <strong>de</strong>n Bereich am Nachtigallenpfad in seinem <strong>de</strong>n Artenreichtum begünstigen<strong>de</strong>n Zustand<br />

durch entsprechen<strong>de</strong> Festsetzungen dauerhaft zu erhalten. Die Festsetzungen sehen daher unter<br />

an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>n aktiven Erhalt von stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz, von Baumhöhlen und Nisthilfen sowie<br />

einer zu <strong>de</strong>n Lebensraumansprüchen verschie<strong>de</strong>ner Kleinsäuger- und Vogelarten passen<strong>de</strong>n Bestandsstruktur<br />

vor. Stammstücke <strong>de</strong>r am Nachtigallenpfad zu fällen<strong>de</strong>n Höhlenbäume sollen geborgen und als<br />

Totholzstruktur mit Baumhöhlen wie<strong>de</strong>r im Wald aufgestellt wer<strong>de</strong>n. Der Nisthilfenbestand soll erweitert<br />

und umgebaut wer<strong>de</strong>n, so dass letztlich für viele verschie<strong>de</strong>ne höhlenbewohnen<strong>de</strong> Arten ein umfangreiches<br />

Nistplatzangebot erhalten wird.<br />

Die Planung kann damit insgesamt als vertretbar, wenn nicht sogar als positiv beurteilt wer<strong>de</strong>n. Denn, wie<br />

gesagt, ermöglichen erst die Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans eine dauerhafte Sicherung <strong>de</strong>s Waldbestan<strong>de</strong>s<br />

in seiner tierökologisch hochwertigen Form.<br />

Was die Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmen betrifft – hier die Rodungen und Baufeldräumungen – sind Bauzeitenbeschränkungen<br />

zu berücksichtigen, um Beeinträchtigungen von Individuen o<strong>de</strong>r aktuell genutzten<br />

Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermei<strong>de</strong>n. Details dazu wer<strong>de</strong>n im Artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag ausgeführt und fin<strong>de</strong>n Eingang in die Textlichen Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans.<br />

Auch für forstliche Eingriffe wer<strong>de</strong>n zeitliche Beschränkungen festgelegt.<br />

Die Ergänzung <strong>de</strong>s Höhlenbestands durch Nisthilfen soll vorlaufend vor <strong>de</strong>n Räumungs- und Baumaßnahmen<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Bergung und Aufstellung von Stammstücken kann im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Rodungsarbeiten erfolgen. Der Umbau <strong>de</strong>s Baumbestands und die Anlage von Unterwuchs soll spätestens<br />

ein Jahr nach Abschluss <strong>de</strong>r Erschließungsmaßnahmen begonnen wer<strong>de</strong>n.<br />

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11<br />

Nach Vorgabe <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> sollen die Minimierungs- und CEF-Maßnahmen sowie die<br />

Ersatzaufforstung fachlich durch eine ökologische Baubegleitung betreut und dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.4 Forstrechtlicher Ausgleich<br />

Da es sich bei <strong>de</strong>m Baumbestand innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes um Wald im forstrechtlichen Sinne han<strong>de</strong>lt,<br />

ist eine diesbezügliche Rodungsgenehmigung erfor<strong>de</strong>rlich, ein entsprechen<strong>de</strong>r Antrag wird gestellt. Gem.<br />

§ 12 Abs. 3 HFG kann die Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Wald davon abhängig gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Antragsteller flächengleiche Ersatzaufforstungen im gleichen Naturraum nachweist.<br />

Für die <strong>de</strong>mnach erfor<strong>de</strong>rliche Ersatzaufforstung steht nach bereits getätigten Vorabstimmungen<br />

mit <strong>de</strong>m Planungs- und Hochbauamt <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar eine Teilfläche <strong>de</strong>s Flurstücks 80 in <strong>de</strong>r Flur 16<br />

<strong>de</strong>r Gemarkung Münchholzhausen zur Verfügung. Dieses Flurstück befin<strong>de</strong>t sich im Eigentum <strong>de</strong>r Stadt<br />

Wetzlar. Es han<strong>de</strong>lt sich bei dabei um eine <strong>de</strong>rzeit intensiv genutzte Rin<strong>de</strong>rwei<strong>de</strong> mit einer kleinen Stallung,<br />

so dass sich durch die Aufforstung auch Ökopunkte erzielen lassen, die in <strong>de</strong>r Bilanzierung <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

entsprechend berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Um keine Konflikte mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Flächennutzung zu erzeugen<br />

- für <strong>de</strong>n Stall besteht bis En<strong>de</strong> 2020 ein Duldungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r Stadt und <strong>de</strong>m Flächennutzer<br />

-, erfolgt die Ersatzaufforstung im südlichen Teilbereich <strong>de</strong>s Grundstückes. Die Lage <strong>de</strong>r Ersatzaufforstungsfläche<br />

ist in <strong>de</strong>r Teilkarte 2 <strong>de</strong>s Bestandsplans dargestellt. Für die Wei<strong>de</strong>fläche wird eine Aufforstung<br />

mit Buche vorgeschlagen. Die Anträge zur Waldumwandlung für das Wohngebiet und zur Waldneuanlage<br />

auf <strong>de</strong>r genannten Fläche wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Vorhabenträger beim Lahn-Dill-Kreis gestellt.<br />

3.5 Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bei <strong>de</strong>r hier vorgenommenen Bewertung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, wird versucht die historische Kontinuität<br />

nach KARL 4 zu berücksichtigen, also <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Landnutzung, welche zur Entwicklung <strong>de</strong>s jetzigen<br />

Bil<strong>de</strong>s geführt hat. Denn vergleichbar <strong>de</strong>r Entwicklung im Denkmalschutz, darf das Äußere einer Landschaft<br />

nicht mehr alleiniges Kriterium zur Ermessung ihrer Schutzwürdigkeit sein, son<strong>de</strong>rn muss um Kategorien<br />

ihrer historischen Kontinuität und Geschlossenheit, also ihrer landläufig als „Ursprünglichkeit“<br />

bezeichneten Beständigkeit ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Siedlungsgeschichtlich befin<strong>de</strong>t sich das zu beplanen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong> am oberen Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>r östlichen Stadterweiterung<br />

Wetzlars, <strong>de</strong>ren Ursprung im 19. Jh. liegt und die mit teilweise imposanter Villenbebauung die<br />

Prosperität <strong>de</strong>r damals neu entstan<strong>de</strong>nen industriellen Bürgerschicht wi<strong>de</strong>rspiegelt. Weiter zurück blickend,<br />

waren die lösslehm-be<strong>de</strong>ckten Hochflächen am Lahnberg schon vor Jahrhun<strong>de</strong>rten landwirtschaftlich,<br />

d.h. vornehmlich ackerbaulich genutzt. Tiefe Erosionsrinnen am Hang oberhalb Garbenheim <strong>de</strong>uten<br />

noch heute auf die enge Nutzungsbeziehung zwischen <strong>de</strong>n Ortslagen und <strong>de</strong>n Hochflächen hin, während<br />

im Wahlheimer Weg eher ein in das Mittelalter zurückreichen<strong>de</strong>r Straßenabstieg von <strong>de</strong>r Garbenheimer<br />

Warte zur Wetzlarer Altstadt zu erkennen ist.<br />

Interessant ist, dass die Höhenschichtkarte von Hessen das Gebiet zwischen Nachtigallenpfad und Philosophenweg<br />

schon für das beginnen<strong>de</strong> 20. Jahrhun<strong>de</strong>rt vollständig als Siedlungsfläche darstellt, für die<br />

nicht bebauten Anteile also eine mehr o<strong>de</strong>r weniger gärtnerisch geprägte o<strong>de</strong>r parkartige Nutzung an-<br />

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12<br />

nehmen lässt. Der südwestliche Teil scheint hingegen schon seit über 100 Jahren Standort einer Wohnbebauung<br />

zu sein, die sich hier oberhalb <strong>de</strong>s Philosophenwegs an die bis heute erhaltene Hangkante<br />

schmiegt, die ihren Ursprung in einem alten Kalksteinbruch fin<strong>de</strong>n dürfte.<br />

Abb. 4: Der Lahnberg um 1900. Ausschnitt<br />

aus <strong>de</strong>r Höhenschichtkarte von Hessen<br />

1:25.000, Blatt 5417 Wetzlar (o. Maßstab).<br />

Eine genaue Rekonstruktion <strong>de</strong>r Nutzungsgeschichte <strong>de</strong>s Gebiets ist an dieser Stelle nicht möglich. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

ist nicht nachvollziehbar, inwieweit das am Hang verlaufen<strong>de</strong> Wegenetz früher Bestandteil<br />

eines eher offenen Parkgelän<strong>de</strong>s war, das in <strong>de</strong>n letzten Jahrzehnten einer zunehmen<strong>de</strong>n Beschattung<br />

anheim fiel, o<strong>de</strong>r ob die bis heute erhaltenen Parkelemente in <strong>de</strong>n damals schon vorhan<strong>de</strong>nen Baumbestand<br />

integriert wur<strong>de</strong>n, ohne diesen in Gänze parkartig umzugestalten. Die Konzentration <strong>de</strong>r befestigten<br />

Wege und Treppen im Westen und die unzweifelhaft auf eine parkartige Wirkung ausgerichtete Kastanienpflanzung<br />

mit Felsennische im Sü<strong>de</strong>n lassen aber vermuten, dass <strong>de</strong>r nur schwer zugängliche Hang<br />

schon immer nur in Teilen parkähnliche Strukturen aufwies, vor allem nach Nordwesten hin aber keiner<br />

regelmäßigen Nutzung unterlag. Trotz <strong>de</strong>r erkennbaren Bemühungen, <strong>de</strong>n bewal<strong>de</strong>ten Hang im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Baus <strong>de</strong>r Villa am Philosophenweg parkartig zu gestalten, kommt ihm keine beson<strong>de</strong>re kulturhistorische<br />

Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Die wenigen Zeugnisse <strong>de</strong>r seinerzeitlichen Bemühungen, <strong>de</strong>n Hang parkartig zu gestalten, befin<strong>de</strong>n sich<br />

vornehmlich am Unterhang und im Nordwesten <strong>de</strong>s Plangebiets, wo die Reste eines Pavillons einen früheren<br />

Aussichtspunkt markieren. Die genannten Bereiche sind von <strong>de</strong>r Planung aber nicht betroffen und<br />

bleiben ebenso erhalten wie die zentralen Bereiche <strong>de</strong>s Parkgelän<strong>de</strong>s. Verluste kulturhistorisch erhaltenswerter<br />

Bausubstanz o<strong>de</strong>r Grünanlagen sind <strong>de</strong>shalb nicht zu befürchten.<br />

4) Aus KARL, J. (Veröff. in Vorb.): Die historische Kontinuität als Kriterium <strong>de</strong>r Landschaftsbewertung. Zur Berücksichtigung von<br />

Kulturgütern in Landschaftsplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

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13<br />

3.6 Bevölkerung, Wohnen und Erholung<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich in Privateigentum und steht <strong>de</strong>r Bevölkerung zur Naherholung nicht zur Verfügung.<br />

Seine öffentliche Wirkung entfaltet es somit nur als gehölzbetonte Kulisse für Anwohner <strong>de</strong>r benachbarten<br />

Wohngebiete o<strong>de</strong>r Passanten.<br />

Auch für <strong>de</strong>n über 210 m hohen Gegenhang südwestlich <strong>de</strong>r Altstadt kommt <strong>de</strong>n Gehölzbestand keine<br />

beachtliche, <strong>de</strong>n Erholungswert steigern<strong>de</strong> Funktion zu. Grund ist einerseits die stark eingeschränkte Einsehbarkeit,<br />

die eigentlich nur von <strong>de</strong>r Ruine Kalsmunt aus gegeben ist, an<strong>de</strong>rseits die ohnehin dichte<br />

Durchgrünung <strong>de</strong>s locker bebauten Hanges am Lahnberg, in <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r Baumbestand nahezu auflöst.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd für die Bewertung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung in Kap. 4 ist <strong>de</strong>shalb weniger die aktuelle<br />

Wirkung als vielmehr die Frage möglicher künftiger Störungen durch die Bebauung und <strong>de</strong>ren Dominanz.<br />

Der Verlust von Teilen <strong>de</strong>s Waldbereiches erweist sich bei näherer Betrachtung als eher theoretischer<br />

Natur, da das betroffene Gebiet <strong>de</strong>r Öffentlichkeit ohnehin nicht zugänglich ist. Die von <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n<br />

Straßen und vom Gegenhang wahrnehmbare Gehölzkulisse wird zu<strong>de</strong>m in einem 25 m breiten Streifen<br />

erhalten bleiben und auch künftig wald- bzw. parkartigen Charakter besitzen. Bei einer Entwicklungshöhe<br />

<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes zum Erhalt festgesetzten Bäume von teilweise über 20 m wer<strong>de</strong>n die<br />

Wohngebäu<strong>de</strong> nicht über diese hinaustreten und selbst vom höher gelegenen Gegenhang nur mit geringer<br />

Dominanz wahrnehmbar sein.<br />

Durch <strong>de</strong>n Bau von nur drei Wohngebäu<strong>de</strong>n kann eine nennenswerte, die Anlieger beeinträchtigen<strong>de</strong><br />

Zunahme <strong>de</strong>s Quell- und Zielverkehrs ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Insgesamt sind durch die Planung keine erheblichen Umgebungsstörungen für Wohnbevölkerung und<br />

Naherholungssuchen<strong>de</strong> zu erwarten, sofern die künftige Bebauung maßvoll und stilgerecht in das alte<br />

Villengebiet am Lahnberg eingepasst wird. Hierzu bedarf es gleichwohl keiner historisieren<strong>de</strong>n Bauweise,<br />

son<strong>de</strong>rn allein <strong>de</strong>r Wahrung ortsüblicher Kubaturen und Proportionen und <strong>de</strong>s Verzichts auf eine fernwirksame<br />

Dach- und Fassa<strong>de</strong>ngestaltung. Die Festsetzungen im Bebauungsplan zum Maß <strong>de</strong>r baulichen<br />

Nutzung, zur Höhenbegrenzung und zur Dachein<strong>de</strong>ckung stellen hier eine wichtige – und wirksame –<br />

Vorgabe dar.<br />

3.7 Beson<strong>de</strong>rs geschützte Bereiche<br />

Wie Kap. 3.4 bzw. <strong>de</strong>m Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen ist, betrifft die Planung zwar<br />

gemeinschaftsrechtlich und national geschützte Arten. Die Auswirkungen sind jedoch entwe<strong>de</strong>r gering<br />

o<strong>de</strong>r können durch geeignete Maßnahmen minimiert wer<strong>de</strong>n. Gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutz-<br />

o<strong>de</strong>r Natura 2000-Gebiete sind darüber hinaus nicht betroffen. Die bestehen<strong>de</strong>n Freiflächen <strong>de</strong>s<br />

Flurstücks 16/1 liegt innerhalb <strong>de</strong>r Trinkwasserschutzzone III, entsprechen<strong>de</strong> Festsetzungen <strong>de</strong>r<br />

Schutzgebietsverordnung sind zu beachten.<br />

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14<br />

4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Anlehnung an die in <strong>de</strong>r Bauleitplanung nicht verbindliche<br />

Kompensationsverordnung (KV 2005) ergibt trotz <strong>de</strong>r bereits einkalkulierten Ersatzaufforstung ein Defizit<br />

von 51.100 Punkten. Bei einer etwaigen Monetarisierung <strong>de</strong>s Ausgleichsbedarfs, sprich Kauf von Ökopunkten,<br />

ergäbe das 51.120 Pkt. x 0,35 EUR/Pkt. = 17.832,00 EUR. Da für die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

(Bestand) keine weiteren Eingriffe zu verzeichnen sind, ist das anfallen<strong>de</strong> Defizit zu 100 % auf die<br />

Baugrundstücke umzulegen.<br />

Da sich <strong>de</strong>r Baumbestand anteilig aus E<strong>de</strong>llaubhölzern (Ahorn, Esche) zusammensetzt, die Hanglage<br />

zu<strong>de</strong>m eine ten<strong>de</strong>nzielle Einstufung als Schluchtwald zulässt, wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Bewertung eine Interpolation<br />

aus <strong>de</strong>n Biotopwertpunkten <strong>de</strong>r Standard-Nutzungstypen „Mesophiler Buchenwald“ und „E<strong>de</strong>llaubholzreichem<br />

Schluchtwald“ angesetzt. Das gilt auch für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Bestand, <strong>de</strong>r als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft mit <strong>de</strong>m Entwicklungsziel<br />

Hallenartiger Laubwald mit strukturiertem Unterwuchs und Nisthöhlen festgesetzt wird. Die im<br />

Plangebiet nordseits vorhan<strong>de</strong>nen Straßen, Wege und PKW-Stellplätze gehen als Asphaltflächen mit<br />

Versickerung in die Bilanzierung ein. Die Nutzung bzw. Versickerung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers wird<br />

auch für <strong>de</strong>n Zielzustand entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus berücksichtigt die Bilanzierung die<br />

Biotopwertän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r forstrechtlichen Ersatzmaßnahme (Aufforstung).<br />

Tab. 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Werte gerun<strong>de</strong>t)<br />

Nutzungs- / Biotoptyp BWP/m² Flächenanteil [m²] Biotopwert<br />

vor nach<br />

Maßnahme<br />

je Biotop-/Nutzungstyp<br />

vor nach<br />

Maßnahme<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6<br />

Bestand<br />

01.100 E<strong>de</strong>llaubholzreicher Mischwald* 66 4.020 265.320 0<br />

10.530 Asphaltflächen, Straßen m. Versickerung 6 530 3.180 0<br />

Planung<br />

01.100 E<strong>de</strong>llaubholzreicher Mischwald* 66 2.870 0 189.420<br />

10.530 Asphaltflächen, Straßen m. Versickerung 6 530 0 3.180<br />

10.715 Dachflächen, mit Versickerung 6 640 0 3.840<br />

11.221 Freiflächen, Hausgärten 14 510 0 7.140<br />

Zwischensumme Bestand / Planung 4.550 4.550 268.500 203.580<br />

Ersatzaufforstung<br />

06.200 Wei<strong>de</strong> 21 1.150 24.150 0<br />

01.117 Buchenaufforstung 33 1.150 0 37.950<br />

Zwischensumme Ersatzaufforstung 1.150 1.150 24.150 37.950<br />

Summe 5.700 5.700 292.650 241.530<br />

Biotopwertdifferenz -51.120<br />

*) Interpolation <strong>de</strong>r Werte von Mesophilem Buchenwald und E<strong>de</strong>llaubholzreichem Schluchtwald<br />

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15<br />

5 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s beschriebenen <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustan<strong>de</strong>s kann bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r<br />

Planung davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r parkartige Waldbestand erhalten bliebe, in <strong>de</strong>n nächsten<br />

Jahren aber eine zunehmen<strong>de</strong> Auslichtung erfahren wür<strong>de</strong>, da nicht wenige Bäume die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die Verkehrssicherheit nur noch bedingt erfüllen. Der Fortbestand <strong>de</strong>r jetzigen Struktur als Lebensraum<br />

verschie<strong>de</strong>ner Tierarten wäre nicht gesichert.<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für die im <strong>Umweltbericht</strong> zu<br />

betrachten<strong>de</strong>n Schutzgüter zu erwarten. Die Planung ermöglicht eine langfristige Sicherung einer <strong>de</strong>n<br />

Ansprüchen <strong>de</strong>r ansässigen Tierarten genügen<strong>de</strong>n Bestandsstruktur.<br />

6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die Kommunen gehalten, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbeson<strong>de</strong>re unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermitteln zu können und in <strong>de</strong>r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommunen sollen dabei die nach Abs. 2 Nr. 5 <strong>de</strong>r Anlage zum BauGB im<br />

<strong>Umweltbericht</strong> anzugeben<strong>de</strong>n Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n nach<br />

§ 4 Abs. 3 BauGB nutzen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Durchführung eines projektspezifischen Monitorings gelten die lan<strong>de</strong>spflegerischen Zielvorstellungen<br />

als die maßgeblichen Kriterien, an <strong>de</strong>nen sich die Untersuchungsmaßnahmen orientieren und <strong>de</strong>r<br />

Erfolg <strong>de</strong>r Maßnahmen gemessen wird. Darüber hinaus bil<strong>de</strong>t das Monitoring das geeignete Instrument,<br />

prognostische Unwägbarkeiten aufzufangen, d.h. <strong>de</strong>n tatsächlichen Umfang <strong>de</strong>r Eingriffswirkungen im<br />

Nachhinein zu überprüfen. In diesem Sinne dient das Monitoring mithin nicht <strong>de</strong>r Erfolgskontrolle, son<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsabwehr.<br />

Für vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan beschränkt sich das absehbare Erfor<strong>de</strong>rnis zur Überwachung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen<br />

auf die Umsetzungskontrolle <strong>de</strong>r grünordnerischen Festsetzungen und <strong>de</strong>r Kompensationsmaßnahmen.<br />

Die Umsetzung <strong>de</strong>r Kompensations- und CEF-Maßnahmen soll darüber hinaus durch<br />

eine ökologische Baubegleitung dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong> Prüfungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

routinemäßigen Kontrolle durch die Stadt Wetzlar durchgeführt.<br />

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16<br />

7 Zusammenfassung<br />

Die Stadt Wetzlar betreibt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das zwischen Nachtigallenpfad, Philosophenweg<br />

und Wahlheimer Weg gelegene Flst. 16/1 mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Ausweisung eines Allgemeinen<br />

Wohngebiets mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Die Erschließung erfolgt über <strong>de</strong>n Nachtigallenpfad von<br />

Nor<strong>de</strong>n.<br />

Die Eingriffswirkungen <strong>de</strong>r Planung auf Bo<strong>de</strong>n und Wasserhaushalt sind aufgrund <strong>de</strong>r nur mäßig hohen<br />

ökologischen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n im Plangebiet vertretbar. Da sich das von großzügigen Villengrundstücken<br />

geprägte Wohngebiet am Lahnberg durch eine lockere Siedlungsstruktur mit hohem Freiflächenanteil<br />

bei gleichzeitig geringer Immissionsbelastung auszeichnet, sind auch für die Frischluftversorgung<br />

<strong>de</strong>r hangabwärts anschließen<strong>de</strong>n Wohnbebauung keine negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Der forstrechtlich als Wald zu betrachten<strong>de</strong> Gehölzbestand im Plangebiet hat vor allem in tierökologischer<br />

Hinsicht eine hohe Be<strong>de</strong>utung, da hier Biotopstrukturen für zahlreiche geschützte und z. T. seltene Arten<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind, u. a. Fle<strong>de</strong>rmäuse, Haselmaus, Siebenschläfer, Mittelspecht und Trauerschnäpper. Der<br />

Bebauungsplan macht daher Vorgaben, die die Biotopfunktionen <strong>de</strong>s Baumbestan<strong>de</strong>s dauerhaft sichern<br />

sollen, was <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitige rechtskräftige Zustand nicht gewährleistet. Um die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />

festsetzen zu können, erfolgt eine Ausweisung mit <strong>de</strong>m Entwicklungsziel Hallenartiger Laubwald<br />

mit strukturiertem Unterwuchs und Nisthöhlen.<br />

Die wenigen Zeugnisse aus <strong>de</strong>r Erbauungszeit <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Villa, <strong>de</strong>n Hang parkartig zu gestalten,<br />

sind von <strong>de</strong>r Planung nicht betroffen und bleiben ebenso erhalten wie die zentralen Bereiche <strong>de</strong>s Parkgelän<strong>de</strong>s.<br />

Auch für die Wohnbevölkerung und Naherholungssuchen<strong>de</strong> sind keine erheblichen Umgebungsstörungen<br />

zu erwarten, sofern die künftige Bebauung maßvoll und stilgerecht in das alte Villengebiet am<br />

Lahnberg eingepasst wird.<br />

Für die erfor<strong>de</strong>rliche Waldumwidmung erfolgt ein forstrechtlicher Ausgleich (Ersatzaufforstung) in <strong>de</strong>r<br />

Gemarkung Münchholzhausen. Diese wirkt multifunktional: Als Extensivierung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nnutzung und<br />

Aufwertung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes wird sie somit auch in <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Bilanzierung <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

berücksichtigt. Das verbleiben<strong>de</strong> Defizit von 51.120 Punkten soll über <strong>de</strong>n Kauf von Ökopunkten<br />

ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bearbeitung: Dr. Jochen Karl<br />

Dr. Tim Mattern<br />

Anlagen: Bestandskarte (Juni 2004, aktualisiert Juli 2013)<br />

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 14.10.10 mit redaktionellen Änd. 22.1.13)<br />

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