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Rettungsdienstbedarfsplan - Landkreis Cloppenburg

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />

Bedarfsplan<br />

für den Rettungsdienst/Krankentransport<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />

2013


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einführung<br />

2. Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />

2.1 Struktur des Rettungsdienstbereiches<br />

2.2 Rettungsleitstelle<br />

2.3 Anzahl und Standorte der Rettungswachen<br />

2.4 Anzahl an Rettungsmitteln<br />

2.5 Notarztsysteme<br />

3. Feststellung des Personalbedarfes<br />

3.1 Einsatzdienst<br />

3.2 Zentrale Verwaltung<br />

3.3 Leitstelle<br />

4. Erläuterung zur Bedarfsbemessung<br />

4.1 Rettungsleitstelle<br />

4.2 Rettungswachen<br />

4.3 Zusammenarbeit benachbarter Träger des Rettungsdienstes<br />

4.4 Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln<br />

4.5 Unternehmen nach § 19 NRettDG<br />

5. Luftrettung<br />

6. ÖEL<br />

7. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst<br />

8. Inkrafttreten


1. Einführung<br />

Gemäß § 4 Abs. 6 des am 01.02.1992 in Kraft getretenen Niedersächsischen<br />

Rettungsdienstgesetztes (NRettDG) i.d.F. vom 02.10.2007 hat der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Cloppenburg</strong> als Träger des Rettungsdienstes im eigenen Wirkungskreis für seinen<br />

Bereich (Rettungsdienstbereich) einen Bedarfsplan aufzustellen. Grundlage für die<br />

Bemessung des voraussichtlichen Bedarfsplanes bildet die Verordnung über die<br />

Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD)<br />

vom 04.01.1993<br />

Der <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> definiert den Rahmen der rettungsdienstlichen<br />

Infrastruktur. Er ist für den Träger des Rettungsdienstes und die Leistungserbringer<br />

verbindlich. Mit den Kostenträgern ist Benehmen über den Bedarfsplan herzustellen..<br />

Mit den Kostenträgern ist auf der Basis des Bedarfsplanes eine Vereinbarung gem. §<br />

15 Abs. 1 NRettDG zu schließen, die die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden<br />

Rettungsdienstes zu Grunde legt.<br />

Die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport werden gem. § 5 Abs. 1 Satz<br />

1 NRettDG folgenden Leistungserbringern übertragen:<br />

a) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Cloppenburg</strong><br />

2. Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />

2.1 Struktur des Rettungsdienstbereiches<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> ist ein Flächenlandkreis inmitten Niedersachsens.<br />

Nachbarn sind die <strong>Landkreis</strong>e Ammerland im Norden, Oldenburg im Osten,<br />

Osnabrück und Vechta im Süden, Emsland im Westen.<br />

Fläche:<br />

_______1.418,18 qkm<br />

Einwohner: _______ 159.002_ (Stand: 31.12.2011)<br />

Bevölkerungsdichte:<br />

__________112,1_ Einwohner/qkm<br />

Straßennetz: _________20,407__ km Bundesautobahn<br />

_________143,946__________ km Bundesstraße<br />

_________224,182__________ km Landstraße<br />

_________359,178__________ km Kreisstraße


Gesundheitswesen:<br />

St.-Josefs-Hospital <strong>Cloppenburg</strong><br />

St.-Marien-Stift Friesoythe<br />

St.-Anna-Stift Löningen<br />

St.-Antonius-Krankenhaus Emstek<br />

277 Betten<br />

107 Betten<br />

116 Betten<br />

91 Betten<br />

Notfall- und Krankentransport-Einsätze:<br />

Jahr<br />

Qualifizierter<br />

Krankentransport<br />

Notfallrettung<br />

mit Sondersignal Notarzteinsatz<br />

2010 5449 8398 3038<br />

Vorvorjahr 2011 5318 9.462 3341<br />

Vorjahr 2012 5743 10178 3635<br />

In allen Jahren (Jan.-Dez.) wurden die abrechenbaren Einsätze ausgewertet. Für 2012<br />

wurden die Einsätze bis zum Übergang in die GOL (14.08.2012) hochgerechnet.<br />

2.2 Rettungsleitstelle<br />

Die Einsatzlenkung und Einsatzkoordinierung für den Bereich Rettungsdienst wird von<br />

der Großleitstelle Oldenburger Land (AöR) sichergestellt.<br />

2.3 Anzahl und Standorte der Rettungswache<br />

Zur dauerhaften Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten<br />

Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gemäß § 2<br />

NRettDG sind vom Träger des Rettungsdienstes 4 Rettungswachen als Bedarf<br />

festgestellt.<br />

Die Standorte der Rettungswachen befinden sich in <strong>Cloppenburg</strong>, Friesoythe,<br />

Löningen und Barßel. Von den festgelegten Standorten der erforderlichen<br />

Rettungswachen ist die Einhaltung der Eintreffzeit gemäß § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD<br />

in der Realität gewährleistet.<br />

Die primären Zuständigkeiten der Rettungswachen ergeben sich aus den in der<br />

anliegenden Karte (Anlage 1) dargestellten Versorgungsbereichen. Sollte jedoch ein<br />

anderes als das zuständige Rettungsmittel näher am Einsatzort sein, wird dieses von<br />

der Rettungsleitstelle eingesetzt (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). Außerdem werden im<br />

Bedarfsfall Rettungswachen der benachbarten kommunalen Träger um Mithilfe<br />

gebeten (§ 4 Abs. 2 NRettDG).<br />

Der vorliegende Bedarfsplan ist mit den Bedarfsplänen der Nachbarkreise Oldenburg,<br />

Ammerland, Emsland, Osnabrück und Vechta mit dem Ziel der Standortoptimierung<br />

abgestimmt (§ 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD). Mit dem <strong>Landkreis</strong> Emsland besteht eine<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Durchführung der Notfallrettung für<br />

bestimmte Ortsteile im angrenzenden <strong>Landkreis</strong> (Anlage 3).


2.4 Anzahl an Rettungsmitteln<br />

In den 4 Rettungswachen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> werden seit dem 01.01.2013<br />

folgende Rettungsmittel (Einsatzfahrzeuge, Reservefahrzeuge) vorgehalten:<br />

Rettungswache<br />

Einsatzfahrzeuge<br />

RTW KTW NEF<br />

Reservefahrzeuge<br />

RTW KTW NEF<br />

Gesamt<br />

RTW KTW NEF<br />

<strong>Cloppenburg</strong> 3 3 1 2 1 1 5 4 2<br />

Friesoythe 2 0 1 2 1<br />

Löningen 2 0 1 2 1<br />

Barßel 2 0 0 2 0<br />

Fahrzeugbestand<br />

zum 01.01.2013<br />

9 3 3 2 1 1 11 4 4<br />

Der Einsatz des 3. KTW erfolgt ab dem 01.09.2013<br />

2.5 Notarztsysteme und -standorte<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> kommt das Rendezvous-System mit Notarzt-<br />

Einsatzfahrzeugen (NEF) und Rettungswagen (RTW) zur Anwendung.<br />

Notarztstandorte befinden sich in <strong>Cloppenburg</strong>, Friesoythe und Löningen. Alle zum<br />

Einsatz kommenden Notärzte verfügen über den Fachkundenachweis<br />

Rettungsmedizin.<br />

3. Feststellung des Personalbedarfes<br />

3.1 Einsatzdienst<br />

Die personell besetzte Rettungsmittelvorhaltung umfasst insgesamt 98.556<br />

Anwesenheitsjahresstunden. (Siehe Anlage 2)<br />

Die bedarfsgerechte Personalleistung für das im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> insgesamt<br />

eingesetzte Einsatzpersonal (ohne freigestellten Rettungswachenleiter) ist<br />

entsprechend der Anlage 2 festgestellt und anerkannt.<br />

3.2 Zentrale Verwaltung<br />

Die Zentrale Verwaltung besteht aufgrund der Aufgabe „Rettungsdienst“ sowohl beim<br />

Träger der Aufgabe als auch beim Beauftragten.


Unter Zugrundelegung der Personalschlüssel der Zentralen Verwaltung gemäß den<br />

Kostenrichtlinien ist die Verwaltungspersonalleistung festgestellt und anerkannt.<br />

3.3 Leitstelle<br />

Die "Großleitstelle Oldenburger Land AöR" (GOL) führt alle Leitstellenaufgaben für<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> aus. Die Berechnung des Personalbedarfs und die<br />

Verhandlung der Kosten wird durch die AöR eigenständig durchgeführt.<br />

4. Erläuterungen zur Bedarfsbemessung<br />

4.1 Rettungsleitstelle<br />

Die "Großleitstelle Oldenburger Land AöR" (GOL) erstellt regelmäßig einen eigenen<br />

Bedarfsplan und stellt im Rahmen einer Kostenverhandlung das Benehmen mit den<br />

Kostenträgern her.<br />

4.2 Rettungswachen<br />

Für die Bemessung der erforderlichen Anzahl an Rettungswachen wurden gemäß § 3<br />

BedarfVO-RettD folgende Einflussgrößen maßgeblich berücksichtigt:<br />

- die Fläche des Rettungsdienstbereichs,<br />

- die Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD,<br />

- die Bevölkerungsdichte, auch unter Berücksichtigung der nicht ständigen<br />

Bevölkerung,<br />

- die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Topographie, das Straßennetz<br />

und der Ausbauzustand der Straßen,<br />

- die Anzahl der Einsätze in der Notfallrettung und im qualifizierten<br />

Krankentransport,<br />

- die Strategien, die beim Einsatz der Krankenkraftwagen anzuwenden sind, um<br />

ein schnelles Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Einsatzort zu<br />

erreichen.<br />

Die Eintreffzeit ist dabei als der Zeitraum zwischen dem Beginn der<br />

Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des<br />

ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) definiert, die in 95 v. H. der in einem<br />

Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht<br />

überschreiten soll.<br />

Unter Berücksichtigung der Einflussgrößen und Planungsziele Eintreffzeit, räumliche<br />

Verteilung der Einsatz- und Zielorte sowie der Häufigkeiten, mit der sie angefahren<br />

werden, unterschiedliche Einsatzanlässe, möglichst geringe Überdeckung der<br />

Versorgungsbereiche der einzelnen Rettungswachen, eine insbesondere für die<br />

Notfallrettung günstige Lage im Straßenverkehrsnetz und Anbindung an


Krankenhäuser, soweit zweckmäßig, sind für den Rettungsdienstbereich des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Cloppenburg</strong> folgende Rettungswachen begründet:<br />

1. Rettungswache <strong>Cloppenburg</strong> = Anbindung an das Krankenhaus <strong>Cloppenburg</strong><br />

2. Rettungswache Friesoythe = Anbindung an das Krankenhaus Friesoythe<br />

3. Rettungswache Löningen = Anbindung an das Krankenhaus Löningen<br />

4. Rettungswache Barßel = Kann von der nächsten RW Friesoythe nicht<br />

ausreichend mit abgedeckt werden<br />

Durch die so aufgestellten Standorte der Rettungswachen ist eine Raumabdeckung<br />

des zu versorgenden Gebietes des Rettungsdienstbereiches <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />

erreicht.<br />

4.3 Zusammenarbeit benachbarter Träger des Rettungsdienstes<br />

Eine schnellere Versorgung von Teilen des Rettungsdienstbereich <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Cloppenburg</strong> durch benachbarte Träger des Rettungsdienstes (§ 2 Abs. 4<br />

BedarfsVORettD) ist gegeben für den Ort Essen.<br />

Das Notarztsystem Quakenbrück kann Ortsteile der Gemeinde Essen versorgen. Eine<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Notfallregelung wurde<br />

nicht geschlossen. Dagegen wurde zur Versorgung kleinerer angrenzender Gebiete<br />

des <strong>Landkreis</strong>es Emsland mit dem Träger eine Vereinbarung abgeschlossen.<br />

(Siehe Anlage 3)<br />

4.4. Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln<br />

Für die Bemessung des Bedarfs an einsatzbereit vorzuhaltenden Rettungsmitteln<br />

wurden insbesondere die Einflussgrößen gemäß § 5 Abs. 1 BedarfVO-RettD als<br />

maßgebend berücksichtigt. Daraus ergibt sich der Bedarf gemäss der Tabelle in<br />

Anlage 2 (Rettungsmitteldienstplan).<br />

Für den Krankentransport kommen Krankenwagen (KTW) Typ B der DIN EN 1789<br />

zum Einsatz. In der Notfallrettung werden Rettungstransportwagen (RTW) vom Typ C<br />

nach DIN EN 1789 als Mehrzweckfahrzeuge vorgehalten. Die Notarzteinsatzfahrzeuge<br />

(NEF) basieren auf der DIN 75079. Alle Fahrzeuge werden nach DIN bzw. DIN EN in<br />

der jeweils gültigen Fassung ausgestattet.<br />

4.5. Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gem. § 19<br />

NRettDG<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> gibt es keine Genehmigten nach § 19 NRettDG.


5. Luftrettung<br />

Die Luftrettung ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 NRettDG Aufgabe des Landes<br />

Niedersachsen und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst.<br />

6. Örtliche Einsatzleitung (ÖEL)<br />

Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> besteht eine ÖEL gemäss § 7 NRettDG. Die ÖEL setzt<br />

sich aus leitendem Notarzt (LNA) und organisatorischem Leiter (OrgL) zusammen.<br />

Diese Kräfte sind ehrenamtlich tätig und wegen der Lage des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Cloppenburg</strong> an zwei Standorten (<strong>Cloppenburg</strong> und Friesoythe) installiert.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> werden zusätzlich ehrenamtliche Führungsgehilfen<br />

unentgeltlich eingesetzt.<br />

7. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> wird der Rettungsdienst gem. § 10 Abs. 3 NRettDG in<br />

medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von<br />

einem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst geleitet. Die Kostenbemessung erfolgt gem.<br />

des Beschlusses des "Landesausschusses Rettungsdienst" vom 01.07.2008 in der<br />

z.Zt. gültigen Fassung.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Der Bedarfsplan tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bedarfsplan 2009<br />

in der Fassung vom 01.01.2009 außer Kraft.<br />

<strong>Cloppenburg</strong>, den 01.01.2013<br />

Hans Eveslage<br />

Landrat


Anlage 1


Anlage 2

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