Rettungsdienstbedarfsplan - Landkreis Cloppenburg
Rettungsdienstbedarfsplan - Landkreis Cloppenburg
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />
Bedarfsplan<br />
für den Rettungsdienst/Krankentransport<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />
2013
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einführung<br />
2. Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />
2.1 Struktur des Rettungsdienstbereiches<br />
2.2 Rettungsleitstelle<br />
2.3 Anzahl und Standorte der Rettungswachen<br />
2.4 Anzahl an Rettungsmitteln<br />
2.5 Notarztsysteme<br />
3. Feststellung des Personalbedarfes<br />
3.1 Einsatzdienst<br />
3.2 Zentrale Verwaltung<br />
3.3 Leitstelle<br />
4. Erläuterung zur Bedarfsbemessung<br />
4.1 Rettungsleitstelle<br />
4.2 Rettungswachen<br />
4.3 Zusammenarbeit benachbarter Träger des Rettungsdienstes<br />
4.4 Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln<br />
4.5 Unternehmen nach § 19 NRettDG<br />
5. Luftrettung<br />
6. ÖEL<br />
7. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst<br />
8. Inkrafttreten
1. Einführung<br />
Gemäß § 4 Abs. 6 des am 01.02.1992 in Kraft getretenen Niedersächsischen<br />
Rettungsdienstgesetztes (NRettDG) i.d.F. vom 02.10.2007 hat der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Cloppenburg</strong> als Träger des Rettungsdienstes im eigenen Wirkungskreis für seinen<br />
Bereich (Rettungsdienstbereich) einen Bedarfsplan aufzustellen. Grundlage für die<br />
Bemessung des voraussichtlichen Bedarfsplanes bildet die Verordnung über die<br />
Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD)<br />
vom 04.01.1993<br />
Der <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> definiert den Rahmen der rettungsdienstlichen<br />
Infrastruktur. Er ist für den Träger des Rettungsdienstes und die Leistungserbringer<br />
verbindlich. Mit den Kostenträgern ist Benehmen über den Bedarfsplan herzustellen..<br />
Mit den Kostenträgern ist auf der Basis des Bedarfsplanes eine Vereinbarung gem. §<br />
15 Abs. 1 NRettDG zu schließen, die die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden<br />
Rettungsdienstes zu Grunde legt.<br />
Die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport werden gem. § 5 Abs. 1 Satz<br />
1 NRettDG folgenden Leistungserbringern übertragen:<br />
a) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Cloppenburg</strong><br />
2. Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />
2.1 Struktur des Rettungsdienstbereiches<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> ist ein Flächenlandkreis inmitten Niedersachsens.<br />
Nachbarn sind die <strong>Landkreis</strong>e Ammerland im Norden, Oldenburg im Osten,<br />
Osnabrück und Vechta im Süden, Emsland im Westen.<br />
Fläche:<br />
_______1.418,18 qkm<br />
Einwohner: _______ 159.002_ (Stand: 31.12.2011)<br />
Bevölkerungsdichte:<br />
__________112,1_ Einwohner/qkm<br />
Straßennetz: _________20,407__ km Bundesautobahn<br />
_________143,946__________ km Bundesstraße<br />
_________224,182__________ km Landstraße<br />
_________359,178__________ km Kreisstraße
Gesundheitswesen:<br />
St.-Josefs-Hospital <strong>Cloppenburg</strong><br />
St.-Marien-Stift Friesoythe<br />
St.-Anna-Stift Löningen<br />
St.-Antonius-Krankenhaus Emstek<br />
277 Betten<br />
107 Betten<br />
116 Betten<br />
91 Betten<br />
Notfall- und Krankentransport-Einsätze:<br />
Jahr<br />
Qualifizierter<br />
Krankentransport<br />
Notfallrettung<br />
mit Sondersignal Notarzteinsatz<br />
2010 5449 8398 3038<br />
Vorvorjahr 2011 5318 9.462 3341<br />
Vorjahr 2012 5743 10178 3635<br />
In allen Jahren (Jan.-Dez.) wurden die abrechenbaren Einsätze ausgewertet. Für 2012<br />
wurden die Einsätze bis zum Übergang in die GOL (14.08.2012) hochgerechnet.<br />
2.2 Rettungsleitstelle<br />
Die Einsatzlenkung und Einsatzkoordinierung für den Bereich Rettungsdienst wird von<br />
der Großleitstelle Oldenburger Land (AöR) sichergestellt.<br />
2.3 Anzahl und Standorte der Rettungswache<br />
Zur dauerhaften Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten<br />
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gemäß § 2<br />
NRettDG sind vom Träger des Rettungsdienstes 4 Rettungswachen als Bedarf<br />
festgestellt.<br />
Die Standorte der Rettungswachen befinden sich in <strong>Cloppenburg</strong>, Friesoythe,<br />
Löningen und Barßel. Von den festgelegten Standorten der erforderlichen<br />
Rettungswachen ist die Einhaltung der Eintreffzeit gemäß § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD<br />
in der Realität gewährleistet.<br />
Die primären Zuständigkeiten der Rettungswachen ergeben sich aus den in der<br />
anliegenden Karte (Anlage 1) dargestellten Versorgungsbereichen. Sollte jedoch ein<br />
anderes als das zuständige Rettungsmittel näher am Einsatzort sein, wird dieses von<br />
der Rettungsleitstelle eingesetzt (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). Außerdem werden im<br />
Bedarfsfall Rettungswachen der benachbarten kommunalen Träger um Mithilfe<br />
gebeten (§ 4 Abs. 2 NRettDG).<br />
Der vorliegende Bedarfsplan ist mit den Bedarfsplänen der Nachbarkreise Oldenburg,<br />
Ammerland, Emsland, Osnabrück und Vechta mit dem Ziel der Standortoptimierung<br />
abgestimmt (§ 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD). Mit dem <strong>Landkreis</strong> Emsland besteht eine<br />
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Durchführung der Notfallrettung für<br />
bestimmte Ortsteile im angrenzenden <strong>Landkreis</strong> (Anlage 3).
2.4 Anzahl an Rettungsmitteln<br />
In den 4 Rettungswachen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> werden seit dem 01.01.2013<br />
folgende Rettungsmittel (Einsatzfahrzeuge, Reservefahrzeuge) vorgehalten:<br />
Rettungswache<br />
Einsatzfahrzeuge<br />
RTW KTW NEF<br />
Reservefahrzeuge<br />
RTW KTW NEF<br />
Gesamt<br />
RTW KTW NEF<br />
<strong>Cloppenburg</strong> 3 3 1 2 1 1 5 4 2<br />
Friesoythe 2 0 1 2 1<br />
Löningen 2 0 1 2 1<br />
Barßel 2 0 0 2 0<br />
Fahrzeugbestand<br />
zum 01.01.2013<br />
9 3 3 2 1 1 11 4 4<br />
Der Einsatz des 3. KTW erfolgt ab dem 01.09.2013<br />
2.5 Notarztsysteme und -standorte<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> kommt das Rendezvous-System mit Notarzt-<br />
Einsatzfahrzeugen (NEF) und Rettungswagen (RTW) zur Anwendung.<br />
Notarztstandorte befinden sich in <strong>Cloppenburg</strong>, Friesoythe und Löningen. Alle zum<br />
Einsatz kommenden Notärzte verfügen über den Fachkundenachweis<br />
Rettungsmedizin.<br />
3. Feststellung des Personalbedarfes<br />
3.1 Einsatzdienst<br />
Die personell besetzte Rettungsmittelvorhaltung umfasst insgesamt 98.556<br />
Anwesenheitsjahresstunden. (Siehe Anlage 2)<br />
Die bedarfsgerechte Personalleistung für das im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> insgesamt<br />
eingesetzte Einsatzpersonal (ohne freigestellten Rettungswachenleiter) ist<br />
entsprechend der Anlage 2 festgestellt und anerkannt.<br />
3.2 Zentrale Verwaltung<br />
Die Zentrale Verwaltung besteht aufgrund der Aufgabe „Rettungsdienst“ sowohl beim<br />
Träger der Aufgabe als auch beim Beauftragten.
Unter Zugrundelegung der Personalschlüssel der Zentralen Verwaltung gemäß den<br />
Kostenrichtlinien ist die Verwaltungspersonalleistung festgestellt und anerkannt.<br />
3.3 Leitstelle<br />
Die "Großleitstelle Oldenburger Land AöR" (GOL) führt alle Leitstellenaufgaben für<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> aus. Die Berechnung des Personalbedarfs und die<br />
Verhandlung der Kosten wird durch die AöR eigenständig durchgeführt.<br />
4. Erläuterungen zur Bedarfsbemessung<br />
4.1 Rettungsleitstelle<br />
Die "Großleitstelle Oldenburger Land AöR" (GOL) erstellt regelmäßig einen eigenen<br />
Bedarfsplan und stellt im Rahmen einer Kostenverhandlung das Benehmen mit den<br />
Kostenträgern her.<br />
4.2 Rettungswachen<br />
Für die Bemessung der erforderlichen Anzahl an Rettungswachen wurden gemäß § 3<br />
BedarfVO-RettD folgende Einflussgrößen maßgeblich berücksichtigt:<br />
- die Fläche des Rettungsdienstbereichs,<br />
- die Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD,<br />
- die Bevölkerungsdichte, auch unter Berücksichtigung der nicht ständigen<br />
Bevölkerung,<br />
- die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Topographie, das Straßennetz<br />
und der Ausbauzustand der Straßen,<br />
- die Anzahl der Einsätze in der Notfallrettung und im qualifizierten<br />
Krankentransport,<br />
- die Strategien, die beim Einsatz der Krankenkraftwagen anzuwenden sind, um<br />
ein schnelles Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Einsatzort zu<br />
erreichen.<br />
Die Eintreffzeit ist dabei als der Zeitraum zwischen dem Beginn der<br />
Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des<br />
ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) definiert, die in 95 v. H. der in einem<br />
Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht<br />
überschreiten soll.<br />
Unter Berücksichtigung der Einflussgrößen und Planungsziele Eintreffzeit, räumliche<br />
Verteilung der Einsatz- und Zielorte sowie der Häufigkeiten, mit der sie angefahren<br />
werden, unterschiedliche Einsatzanlässe, möglichst geringe Überdeckung der<br />
Versorgungsbereiche der einzelnen Rettungswachen, eine insbesondere für die<br />
Notfallrettung günstige Lage im Straßenverkehrsnetz und Anbindung an
Krankenhäuser, soweit zweckmäßig, sind für den Rettungsdienstbereich des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Cloppenburg</strong> folgende Rettungswachen begründet:<br />
1. Rettungswache <strong>Cloppenburg</strong> = Anbindung an das Krankenhaus <strong>Cloppenburg</strong><br />
2. Rettungswache Friesoythe = Anbindung an das Krankenhaus Friesoythe<br />
3. Rettungswache Löningen = Anbindung an das Krankenhaus Löningen<br />
4. Rettungswache Barßel = Kann von der nächsten RW Friesoythe nicht<br />
ausreichend mit abgedeckt werden<br />
Durch die so aufgestellten Standorte der Rettungswachen ist eine Raumabdeckung<br />
des zu versorgenden Gebietes des Rettungsdienstbereiches <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />
erreicht.<br />
4.3 Zusammenarbeit benachbarter Träger des Rettungsdienstes<br />
Eine schnellere Versorgung von Teilen des Rettungsdienstbereich <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Cloppenburg</strong> durch benachbarte Träger des Rettungsdienstes (§ 2 Abs. 4<br />
BedarfsVORettD) ist gegeben für den Ort Essen.<br />
Das Notarztsystem Quakenbrück kann Ortsteile der Gemeinde Essen versorgen. Eine<br />
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Notfallregelung wurde<br />
nicht geschlossen. Dagegen wurde zur Versorgung kleinerer angrenzender Gebiete<br />
des <strong>Landkreis</strong>es Emsland mit dem Träger eine Vereinbarung abgeschlossen.<br />
(Siehe Anlage 3)<br />
4.4. Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln<br />
Für die Bemessung des Bedarfs an einsatzbereit vorzuhaltenden Rettungsmitteln<br />
wurden insbesondere die Einflussgrößen gemäß § 5 Abs. 1 BedarfVO-RettD als<br />
maßgebend berücksichtigt. Daraus ergibt sich der Bedarf gemäss der Tabelle in<br />
Anlage 2 (Rettungsmitteldienstplan).<br />
Für den Krankentransport kommen Krankenwagen (KTW) Typ B der DIN EN 1789<br />
zum Einsatz. In der Notfallrettung werden Rettungstransportwagen (RTW) vom Typ C<br />
nach DIN EN 1789 als Mehrzweckfahrzeuge vorgehalten. Die Notarzteinsatzfahrzeuge<br />
(NEF) basieren auf der DIN 75079. Alle Fahrzeuge werden nach DIN bzw. DIN EN in<br />
der jeweils gültigen Fassung ausgestattet.<br />
4.5. Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gem. § 19<br />
NRettDG<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> gibt es keine Genehmigten nach § 19 NRettDG.
5. Luftrettung<br />
Die Luftrettung ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 NRettDG Aufgabe des Landes<br />
Niedersachsen und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst.<br />
6. Örtliche Einsatzleitung (ÖEL)<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> besteht eine ÖEL gemäss § 7 NRettDG. Die ÖEL setzt<br />
sich aus leitendem Notarzt (LNA) und organisatorischem Leiter (OrgL) zusammen.<br />
Diese Kräfte sind ehrenamtlich tätig und wegen der Lage des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Cloppenburg</strong> an zwei Standorten (<strong>Cloppenburg</strong> und Friesoythe) installiert.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> werden zusätzlich ehrenamtliche Führungsgehilfen<br />
unentgeltlich eingesetzt.<br />
7. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong> wird der Rettungsdienst gem. § 10 Abs. 3 NRettDG in<br />
medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von<br />
einem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst geleitet. Die Kostenbemessung erfolgt gem.<br />
des Beschlusses des "Landesausschusses Rettungsdienst" vom 01.07.2008 in der<br />
z.Zt. gültigen Fassung.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Der Bedarfsplan tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bedarfsplan 2009<br />
in der Fassung vom 01.01.2009 außer Kraft.<br />
<strong>Cloppenburg</strong>, den 01.01.2013<br />
Hans Eveslage<br />
Landrat
Anlage 1
Anlage 2