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Aktuelle Fragen der Lebensversicherung - BLD Bach Langheid ...

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Thema<br />

<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lebensversicherung</strong><br />

Seit <strong>der</strong> letzten Veranstaltung zur <strong>Lebensversicherung</strong> in 2012 haben sich einige <strong>der</strong><br />

dort behandelten Themen mittlerweile geklärt, während an<strong>der</strong>e nach wie vor aktuell<br />

sind. Welche Themen dies sind, wird zu Beginn des Tagesseminars behandelt. Zunächst<br />

werden Kurt Günter Mangen, Richter am Personenversicherungssenat des OLG Köln,<br />

und Dr. Joachim Grote, Rechtsanwalt bei <strong>BLD</strong>, über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Verfahren<br />

zu § 5a VVG a. F. berichten. Dabei werden zunächst verschiedene Einzelfälle behandelt,<br />

die in Individualklageverfahren mittlerweile als geklärt betrachtet werden können.<br />

Dazu zählen u. a. Fälle mit Verträgen des regulierten Altbestandes o<strong>der</strong> Fälle, die<br />

die Unterscheidung von Antrags- und Policenmodell betreffen. Im Anschluss daran wird<br />

über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Sammelklagen, des EuGH-Verfahrens sowie <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerden<br />

berichtet.<br />

Weitestgehend geklärt hat sich seit <strong>der</strong> letzten Veranstaltung das Thema „Ratenzahlungszuschläge“.<br />

Kurt Günter Mangen wird hier zunächst das erste in diesem Zusammenhang<br />

ergangene BGH-Urteil vom 06.02.2013 darstellen. Dr. Joachim Grote wird<br />

sodann über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Individual- und Verbandsklageverfahren berichten.<br />

Das Unisex-Urteil des EuGH beschäftigt die Versicherungsunternehmen nach wie vor<br />

im Bestands- als auch im Neugeschäft. Welche Probleme sich hier stellen, werden Mike<br />

Beling, Mitarbeiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung von HDI-Gerling <strong>Lebensversicherung</strong> AG, und<br />

Dr. Joachim Grote behandeln. Einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt bildet dabei die betriebliche<br />

Altersversorgung, die durch die jüngere Positionierung <strong>der</strong> BaFin, wonach das<br />

Unisex-Urteil in diesem Bereich keine Anwendung finden soll, neue Dynamik erhalten<br />

hat.<br />

Einen ersten Abschluss haben auch die im letzten Jahr behandelten Themen „Zurechnung<br />

Maklerwissen/Beratungspflichten bei kapitalbildenden <strong>Lebensversicherung</strong>sverträgen“<br />

durch die s. g. Clerical Medical-Urteile des BGH vom 11.07.2012<br />

erfahren. Den Inhalt dieser Urteile wird Kurt Günter Mangen nebst den Auswirkungen<br />

für die Praxis erörtern. Diese BGH-Urteile haben in <strong>der</strong> Literatur eine breite Diskussion<br />

ausgelöst, die zeigt, dass sich bedingt durch diese Urteile weitere Probleme stellen. Eine<br />

entscheidende Frage ist in diesem Zusammenhang die Abgrenzung zwischen einem Kapitalanlageprodukt<br />

und einem Versicherungsprodukt. Darüber hinaus gibt es auch von<br />

Dr. Joachim Grote vorzustellende, neue Rechtsentwicklungen in diesem Zusammenhang<br />

(wie z. B. <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> PRIP’s-Verordnung auf europäischer Ebene), die zu beachten<br />

sind.<br />

Zu <strong>der</strong> Thematik <strong>Lebensversicherung</strong> in <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung und in <strong>der</strong> Insolvenz<br />

hat es seit <strong>der</strong> letztjährigen Veranstaltung ebenfalls verschiedene BGH-Entscheidungen<br />

gegeben, die Kurt Günter Mangen vorstellen wird. Dabei geht es zum einen um<br />

den Pfändungsschutz nach § 851 c Abs. 1 ZPO sowie um die Insolvenzanfechtung bei<br />

unwi<strong>der</strong>ruflicher Bezugsberechtigung. Streitig ist in diesem Zusammenhang noch die<br />

insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit eines Verwertungsausschlusses.<br />

Anknüpfend daran wird als erstes neues Rechtsproblem die Umwandlung einer <strong>Lebensversicherung</strong><br />

in eine pfändungsfreie Versicherung von Mike Beling behandelt<br />

werden. In diesem Zusammenhang gibt es divergierende obergerichtliche Entscheidungen,<br />

so dass damit zu rechnen ist, dass auch insoweit eine Klärung durch den BGH erfolgen wird.<br />

Entsprechendes gilt auch für das Thema Versorgungsausgleich bei abgetretenen<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>en. Den Streitstand wird ebenfalls Mike Beling darlegen.<br />

Das BGH-Urteil vom 25.07.2012 zu den Abschlusskostenverrechnungs- und Rückkaufswertklauseln<br />

<strong>der</strong> Tarifgeneration 2002 bis 2007 berührt zwar ein in 2012 bereits<br />

behandeltes Thema, allerdings hat dieses Urteil auch eine Vielzahl von neuen<br />

Rechtsfragen aufgeworfen, so dass wir dieses Thema bei den neuen Rechtsproblemen<br />

behandeln. Den Inhalt dieser Entscheidung sowie die daraufhin bereits ergangenen<br />

Folgeentscheidungen in Individualklageverfahren wird Kurt Günter Mangen erläutern.<br />

In welchem Umfang sich dieses Urteil auf die einzelnen Tarifgenerationen auswirkt und<br />

wie die Frage, ob ein Klauselersetzungsverfahren mit Blick auf dieses Urteil durchzuführen<br />

ist sowie was dabei zu beachten ist, wird Dr. Joachim Grote darstellen.<br />

Ebenfalls seit längerem in <strong>der</strong> Diskussion sind geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarungen<br />

bei Abschluss einer <strong>Lebensversicherung</strong>. Diese werden einerseits durch<br />

Versicherer getroffen und an<strong>der</strong>erseits durch Vermittler (so genannte Nettopolicen). Welche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen aus Sicht <strong>der</strong> Rechtsprechung bei solchen Kostenausgleichsvereinbarungen<br />

zu beachten sind, wird Kurt Günter Mangen darstellen. Die Auswirkungen in<br />

<strong>der</strong> Praxis und auch ihre steuerrechtliche Behandlung erläutert im Anschluss daran<br />

Mike Beling.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> jüngeren Rechtsprechung ist auch die postmortale Gesundheitsprüfung<br />

sowie die Behandlung von Schweigepflichtentbindungserklärungen. Welche<br />

rechtlichen Probleme sich hier stellen, wird Kurt Günter Mangen darlegen.<br />

Bei den nach dem VVG erfor<strong>der</strong>lichen Belehrungstexten hat es bezüglich <strong>der</strong> Belehrung<br />

bei Obliegenheiten eine Entscheidung des BGH gegeben. Darüber hinaus hat sich die<br />

Rechtsprechung auch mit dem Inhalt <strong>der</strong> Belehrung beschäftigt. Einen Überblick über<br />

die insoweit ergangene Rechtsprechung gibt Kurt Günter Mangen. Welche rechtlichen<br />

Probleme sich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> ab dem 01.09.2013 geltenden neuen Musterwi<strong>der</strong>rufsbelehrung<br />

bei zusammenhängenden Rechtsgeschäften ergeben, erläutert<br />

danach Dr. Joachim Grote.<br />

Wie<strong>der</strong> auf die Agenda wurde schließlich das Thema Überschussbeteiligung genommen.<br />

In diesem Zusammenhang gibt es ein erstes Verbandsklageverfahren sowie verschiedene<br />

Individualklageverfahren, die sich mit <strong>der</strong> Überschussbeteiligung beschäftigen. Darüber<br />

hinaus hatte <strong>der</strong> Gesetzgeber versucht, das Thema Bewertungsreserven neu zu regeln.<br />

Dieser Versuch ist in dieser Legislaturperiode als gescheitert zu betrachten. Eine Ge -<br />

setzes än<strong>der</strong>ung ist aber nach wie vor erfor<strong>der</strong>lich. Warum dies so ist, wird Mike Beling<br />

erläutern.<br />

Bei allen Themen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.<br />

Referenten/Mo<strong>der</strong>ation<br />

Kurt Günter Mangen<br />

Kurt Günter Mangen ist stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des 20. Zivilsenats (Personenversicherungssenat)<br />

am Oberlandesgericht Köln. Von 1996 bis 1999 war er wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof. Er ist im Bereich „Unfallversicherung“<br />

Mitautor des von Beckmann/Matusche-Beckmann herausgegebenen „Versicherungsrechts-Handbuch“.<br />

Mike Beling<br />

Mike Beling, Rechtsanwalt, ist seit 2000 Mitarbeiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung bei <strong>der</strong> HDI<br />

<strong>Lebensversicherung</strong> AG mit den Tätigkeitsschwerpunkten <strong>Lebensversicherung</strong>srecht,<br />

Betriebliche Altersversorgung (Schwerpunkt versicherungsförmige Durchführungswege,<br />

große Branchenlösungen, Konsortialgeschäft) und Projektgeschäft (zuletzt Unisex, Sicherungsbedarf).<br />

Dr. Joachim Grote<br />

Dr. Joachim Grote, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2001 als Anwalt für die<br />

Kanzlei <strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr tätig, seit 2004 als Partner und Gesellschafter.<br />

2002 promovierte er an <strong>der</strong> Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Treuhän<strong>der</strong><br />

nach dem VVG und dem VAG. Er ist zudem bei <strong>BLD</strong> stellv. Fachleiter für die Bereiche<br />

Personenversicherung und Beratung sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen im Versicherungsrecht<br />

bekannt.<br />

Mo<strong>der</strong>ation<br />

Christoph Müller-Frank<br />

Christoph Müller-Frank, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört zu den renommiertesten<br />

Anwälten im Bereich des Versicherungsvertragsrechts, namentlich <strong>der</strong> Lebens-,<br />

Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Er ist seit 1986 als Anwalt und seit 1989<br />

als Partner für <strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr tätig. Er ist im Markt durch seine Vortragstätigkeit<br />

und zahlreichen Veröffentlichungen bekannt.

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