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Das Magazin - Tune it! Safe!

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Guter Rat<br />

Teil I<br />

Aufgepasst!<br />

Anbauteile und ihre Tücken!<br />

Nicht jedem Tuningfreund ist die mögliche Tragwe<strong>it</strong>e durch die Montage von Anbauteilen<br />

sofort bewusst. Fragen wie „Was soll das schon ausmachen!?“ und „Wo steht denn, dass das<br />

verboten sein soll?“ werden den Prüfingenieuren der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation<br />

freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) immer häufiger entgegen gebracht.<br />

Patronenhülse<br />

Kühlerfigur<br />

Haubenfigur in Form einer Raubkatze, deren<br />

Ausgestaltung und Verhalten beim Aufprall<br />

eines festen Körpers über ein Teilegutachten<br />

nachgewiesen und für rechtskonform erklärt<br />

sind.<br />

Teile, die m<strong>it</strong> dem Fahrzeug fest verbunden<br />

werden, gelten als Bestandteile des Fahrzeugs<br />

und müssen bestehenden Vorschriften und<br />

Richtlinien entsprechen. Bei Teilen, die das<br />

Fahrverhalten beeinflussen, wie einem Sportfahrwerk<br />

oder der Verwendung von Sonderrädern,<br />

ist die Notwendigke<strong>it</strong> eines Nachweises<br />

der Zulässigke<strong>it</strong> eigentlich klar. Doch wie sieht<br />

es m<strong>it</strong> anderen Bauteilen aus? Kann durch das<br />

Montieren von relativ kleinen Anbauteilen<br />

wie einer Kühlerfigur oder einer neuen Antenne<br />

eine Gefahr entstehen?<br />

Auskunft gibt die KÜS<br />

Die Experten der KÜS geben jederze<strong>it</strong> gerne<br />

vor Ort Auskünfte, welche Vorschriften erfüllt<br />

sein müssen und informieren, was der <strong>Tune</strong>r<br />

bei der Veredelung seines Fahrzeugs beachten<br />

muss, um nicht m<strong>it</strong> dem Gesetz in Konflikt zu<br />

geraten. Die serienmäßige Ausstattung des<br />

Fahrzeugherstellers ist über das Typgenehmigungsverfahren<br />

überprüft, so dass hier keine<br />

zusätzlichen Nachweise mehr notwendig<br />

sind. Nachträgliche Anbauten bedürfen aber<br />

grundsätzlich einer gefährdungstechnischen<br />

Einschätzung basierend auf § 30 und §30c der<br />

StVZO.<br />

Sicherhe<strong>it</strong> hat Vorfahrt!<br />

Entsprechend dürfen Fahrzeuge nur so ausgerüstet<br />

sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb<br />

niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar<br />

gefährdet, behindert oder belästigt.<br />

Personen müssen beim Anstoßen und bei Unfällen<br />

möglichst vor Verletzungen geschützt<br />

sein und das Ausmaß und die Folgen von<br />

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