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September 2013 - Sächsischer Bergsteigerbund

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Außerordentliche SBB-Mitgliederversammlung am 25.07.<strong>2013</strong><br />

Die Leitung der Versammlung erfolgte durch<br />

den 2. Vorsitzenden Thomas Eckert. Es waren<br />

insgesamt 172 stimmberechtigte Mitglieder<br />

und einige Gäste anwesend.<br />

Vereinszentrum<br />

Der Investitionsplan wurde mit deutlicher<br />

Mehrheit bei 4 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen<br />

beschlossen. Der Vorstand bedankt<br />

sich für dieses starke Votum und das<br />

damit ausgesprochene Vertrauen.<br />

Es wurde ein Beirat berufen, der den Vorstand<br />

berät und die Interessen der Mitgliederversammlung<br />

bei unvorhergesehenen<br />

Abweichungen von der Bauplanung vertritt.<br />

Zum Beirat gehören: Gerome Weber, Jean<br />

Markert, Dieter Fahlbusch, Annett Pfennig,<br />

Falk Bonitz, Claudia Tümmler, Falk Richter,<br />

Jan-Hendrik Schneider, Jürgen Rolke und<br />

Claus Ehrt.<br />

Umfrage zum Sächsischen Klettern<br />

Lutz Zybell stellte den Stand der Beteiligung<br />

an der Umfrage vor. Bis jetzt haben sich<br />

mehr als 1.300 Kletterer beteiligt, die Hälfte<br />

davon SBB-Mitglieder. Es erging der Aufruf,<br />

mit der Teilnahme nicht bis zum <strong>September</strong><br />

zu warten, den Online-Fragebogen bevorzugt<br />

zu nutzen und die Umfrage auch im<br />

Freundeskreis zu propagieren.<br />

UFO<br />

Der Versammlungsleiter erläuterte das Zustandekommen<br />

des Vorstandsbeschlusses<br />

(siehe SBB-Heft 2/<strong>2013</strong>, S. 25/26) und die<br />

vorgesehene Verfahrensweise zu Diskussion<br />

und Abstimmung. Es erfolgten einige Wortmeldungen<br />

zum Verfahren.<br />

Nach der Vorstellung der beiden Anträge<br />

durch die Antragsteller Uwe Fretter und Florian<br />

Friedrich folgte eine emotionale, aber<br />

faire und von gegenseitigem Respekt geprägte<br />

Diskussion. Der Vorstand dankt allen<br />

anwesenden Mitgliedern dafür.<br />

Über die Anträge wurde in Reihenfolge des<br />

Antragseingangs abgestimmt.<br />

Antrag Uwe Fretter: 54 Ja-Stimmen, 97 Nein-<br />

Stimmen, 13 Enthaltungen. Damit ist dieser<br />

Antrag abgelehnt.<br />

Über beide Teile des Antrags von Florian<br />

Friedrich wurde getrennt abgestimmt.<br />

Teil 1 (Formulierungsänderung): 53 Ja-Stimmen,<br />

87 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen.<br />

Damit ist dieser Antrag abgelehnt<br />

Teil 2 (Streichung von „... mindert den sportlichen<br />

Wert ...“): 91 Ja-Stimmen, 45 Nein-<br />

Stimmen, 24 Enthaltungen. Damit ist dieser<br />

Antrag angenommen<br />

Der Vorstand dankt allen Anwesenden für<br />

die rege Beteiligung.<br />

§2.2 der Sächsischen Kletterregeln Sicherungs-<br />

und Hilfsmittel lautet nun:<br />

Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Seilschlingen,<br />

Karabiner, Ringe, Nachholschäfte und<br />

Abseilösen benutzt werden.<br />

Die Verwendung von Klemmkeilen und -geräten<br />

ist nur dann zulässig, wenn sie vollständig<br />

aus herkömmlichem textilen Schlingenmaterial<br />

bestehen.<br />

Die Verwendung von künstlichen Hilfsmitteln,<br />

durch die der Kletterer bei der Fortbewegung<br />

unterstützt wird, ist verboten. Dazu gehören<br />

– das Benutzen aller Sicherungsmittel als<br />

Griff oder Tritt;<br />

– das Anbringen und Verwenden von künstlichen<br />

Haltepunkten;<br />

– das Benutzen von Leitern, Bäumen, herbeigeschafften<br />

Blöcken, Baumstämmen u. ä.;<br />

- Seilwurf und Seilzug.<br />

Der Gebrauch von chemischen und mineralischen<br />

Stoffen, die zur Erhöhung der Reibung<br />

am Felsen dienen sollen (z. B. Magnesia),<br />

ist verboten.<br />

Jede vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />

Veränderung der festen Felsoberfläche, die<br />

eine Besteigung ermöglicht, erleichtert oder<br />

erschwert, ist verboten. Das gilt auch für<br />

Veränderungen, die vorgenommen werden,<br />

um Sicherungsmittel überhaupt oder besser<br />

anbringen zu können. Eine Ausnahme<br />

bildet das Anbringen der Löcher für Ringe.<br />

Das Entfernen von brüchigen Felsteilen oder<br />

Lockermassen ist nur gestattet, wenn diese<br />

eine Gefährdung des Kletterers darstellen.<br />

Dazu dürfen Teile der Kletterausrüstung benutzt<br />

werden.<br />

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