September 2013 - Sächsischer Bergsteigerbund
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Außerordentliche SBB-Mitgliederversammlung am 25.07.<strong>2013</strong><br />
Die Leitung der Versammlung erfolgte durch<br />
den 2. Vorsitzenden Thomas Eckert. Es waren<br />
insgesamt 172 stimmberechtigte Mitglieder<br />
und einige Gäste anwesend.<br />
Vereinszentrum<br />
Der Investitionsplan wurde mit deutlicher<br />
Mehrheit bei 4 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen<br />
beschlossen. Der Vorstand bedankt<br />
sich für dieses starke Votum und das<br />
damit ausgesprochene Vertrauen.<br />
Es wurde ein Beirat berufen, der den Vorstand<br />
berät und die Interessen der Mitgliederversammlung<br />
bei unvorhergesehenen<br />
Abweichungen von der Bauplanung vertritt.<br />
Zum Beirat gehören: Gerome Weber, Jean<br />
Markert, Dieter Fahlbusch, Annett Pfennig,<br />
Falk Bonitz, Claudia Tümmler, Falk Richter,<br />
Jan-Hendrik Schneider, Jürgen Rolke und<br />
Claus Ehrt.<br />
Umfrage zum Sächsischen Klettern<br />
Lutz Zybell stellte den Stand der Beteiligung<br />
an der Umfrage vor. Bis jetzt haben sich<br />
mehr als 1.300 Kletterer beteiligt, die Hälfte<br />
davon SBB-Mitglieder. Es erging der Aufruf,<br />
mit der Teilnahme nicht bis zum <strong>September</strong><br />
zu warten, den Online-Fragebogen bevorzugt<br />
zu nutzen und die Umfrage auch im<br />
Freundeskreis zu propagieren.<br />
UFO<br />
Der Versammlungsleiter erläuterte das Zustandekommen<br />
des Vorstandsbeschlusses<br />
(siehe SBB-Heft 2/<strong>2013</strong>, S. 25/26) und die<br />
vorgesehene Verfahrensweise zu Diskussion<br />
und Abstimmung. Es erfolgten einige Wortmeldungen<br />
zum Verfahren.<br />
Nach der Vorstellung der beiden Anträge<br />
durch die Antragsteller Uwe Fretter und Florian<br />
Friedrich folgte eine emotionale, aber<br />
faire und von gegenseitigem Respekt geprägte<br />
Diskussion. Der Vorstand dankt allen<br />
anwesenden Mitgliedern dafür.<br />
Über die Anträge wurde in Reihenfolge des<br />
Antragseingangs abgestimmt.<br />
Antrag Uwe Fretter: 54 Ja-Stimmen, 97 Nein-<br />
Stimmen, 13 Enthaltungen. Damit ist dieser<br />
Antrag abgelehnt.<br />
Über beide Teile des Antrags von Florian<br />
Friedrich wurde getrennt abgestimmt.<br />
Teil 1 (Formulierungsänderung): 53 Ja-Stimmen,<br />
87 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen.<br />
Damit ist dieser Antrag abgelehnt<br />
Teil 2 (Streichung von „... mindert den sportlichen<br />
Wert ...“): 91 Ja-Stimmen, 45 Nein-<br />
Stimmen, 24 Enthaltungen. Damit ist dieser<br />
Antrag angenommen<br />
Der Vorstand dankt allen Anwesenden für<br />
die rege Beteiligung.<br />
§2.2 der Sächsischen Kletterregeln Sicherungs-<br />
und Hilfsmittel lautet nun:<br />
Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Seilschlingen,<br />
Karabiner, Ringe, Nachholschäfte und<br />
Abseilösen benutzt werden.<br />
Die Verwendung von Klemmkeilen und -geräten<br />
ist nur dann zulässig, wenn sie vollständig<br />
aus herkömmlichem textilen Schlingenmaterial<br />
bestehen.<br />
Die Verwendung von künstlichen Hilfsmitteln,<br />
durch die der Kletterer bei der Fortbewegung<br />
unterstützt wird, ist verboten. Dazu gehören<br />
– das Benutzen aller Sicherungsmittel als<br />
Griff oder Tritt;<br />
– das Anbringen und Verwenden von künstlichen<br />
Haltepunkten;<br />
– das Benutzen von Leitern, Bäumen, herbeigeschafften<br />
Blöcken, Baumstämmen u. ä.;<br />
- Seilwurf und Seilzug.<br />
Der Gebrauch von chemischen und mineralischen<br />
Stoffen, die zur Erhöhung der Reibung<br />
am Felsen dienen sollen (z. B. Magnesia),<br />
ist verboten.<br />
Jede vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />
Veränderung der festen Felsoberfläche, die<br />
eine Besteigung ermöglicht, erleichtert oder<br />
erschwert, ist verboten. Das gilt auch für<br />
Veränderungen, die vorgenommen werden,<br />
um Sicherungsmittel überhaupt oder besser<br />
anbringen zu können. Eine Ausnahme<br />
bildet das Anbringen der Löcher für Ringe.<br />
Das Entfernen von brüchigen Felsteilen oder<br />
Lockermassen ist nur gestattet, wenn diese<br />
eine Gefährdung des Kletterers darstellen.<br />
Dazu dürfen Teile der Kletterausrüstung benutzt<br />
werden.<br />
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