Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen I. Präambel Diese Baustellen- und Instandhaltungsordnung gilt für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Auftragnehmern/ Partnerfirmen bzw. deren Subunternehmern auf den Kraft- u. Heizwerks- bzw. Betriebsgeländen der swb Erzeugung / Entsorgung und des GKB. Sie soll den reibungslosen Betriebsablauf unter größtmöglicher Sicherheit für Beschäftigte und Anlagen gewährleisten. Hierbei sind die Belange des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Arbeitsstättenverordnung sowie die Konzernrichtlinien zum HSE – Managementsystem zu beachten. Die Geschäftssprache ist deutsch. Der Auftragnehmer benennt vor Arbeitsaufnahme einen Repräsentanten auf der Baustelle, der die Arbeiten bis zum erfolgreichen Abschluss betreut. Dieser erklärt vor Arbeitsaufnahme durch die Unterschrift auf dem Sicherheitszertifikat die Beachtung dieser Ordnung – siehe Pkt. 3.4. Sie liegt in elektronischer Form im Arbeitssicherheitsportal vor. Alle erforderlichen Nachweise für die Durchführung der Arbeiten sind vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihr auf dem Betriebsgelände eingesetztes Personal vor Arbeitsaufnahme entsprechend einzuweisen, während der Arbeiten auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten und notwendige Koordinationen bei Arbeiten untereinander vorzunehmen – siehe auch Pkt. 3.2. Die übergeordnete Koordination obliegt der jeweiligen swb/GKB –Kraftwerks- / Bauleitung. Die zuständigen Ansprechpartner seitens des Auftraggebers werden dem Auftragnehmer vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig mitgeteilt. Die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung ist für die zentrale Koordinierung und Überwachung der Montagen, der Inbetriebsetzung und für die Durchführung des Probebetriebes bis zum erfolgreichen Abschluss der Arbeiten, unter Einhaltung der festgelegten Garantiewerte zuständig, ohne dass hierdurch die Verantwortung der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Lieferungen und Leistungen eingeschränkt wird. Die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung ist gegenüber den auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, weisungsberechtigt. Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer auf der Baustelle, die den Ablauf der Arbeiten beeinflussen können, sind vorher mit der swb/GKB - Kraftwerks-/ Bauleitung oder mit einem ggf. bestimmten Sicherheits- und Gesundheits- 19.02.2013/Baustellen- und Instandhaltungsordnung swb EE / GKB 6|52
|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen schutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen. Für Sach- und Personenschäden, die durch den Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten Personen verursacht werden, haftet er in vollem Umfange. Diese Haftung schließt auch sämtliche, auf der Baustelle durch die Montage auftretenden Schäden ein; auch Schäden, die bei der Montage an bereits vorhandenen Gebäuden und Anlagen entstehen. Der Auftragnehmer muss das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personenschäden - ohne Begrenzung für eine Einzelperson - sowie für Sach-, Vermögens- und Umweltschäden vor Beginn der Arbeiten nachweisen. Kraft- und heizwerkspezifische Anforderungen bzw. Verhaltensauflagen sowie Örtlichkeiten sind als Anlagen (Pkt. 14) beigefügt. II. Abkürzungsverzeichnis AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer BauStellV - Baustellenverordnung BGI - berufsgenossenschaftliche Information BGV - berufsgenossenschaftliche Vorschrift GKB - Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG GuD - Gas- und Dampfturbine(n) HSE - Health, Safety, Environment (Gesundheit, Sicherheit, Umwelt) PSA - persönliche Schutzausrüstung SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGe-Plan - Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan UVV - Unfallverhütungsvorschriften III. Verstöße gegen bestehende Vorschriften Bei Verstößen gegen die UVV, allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, Bestimmungen, Richtlinien, Verordnungen und gegen diese Ordnung, hat die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung das Recht, die betreffende Person unverzüglich von dem Gelände zu verweisen und/oder die Arbeitsstelle bis zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes stillzulegen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN. 19.02.2013/Baustellen- und Instandhaltungsordnung swb EE / GKB 7|52
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schutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen.<br />
Für Sach- <strong>und</strong> Personenschä<strong>den</strong>, die durch <strong>den</strong> Auftragnehmer oder die von<br />
ihm beauftragten Personen verursacht wer<strong>den</strong>, haftet er in vollem Umfange.<br />
Diese Haftung schließt auch sämtliche, auf der Baustelle durch die Montage<br />
auftreten<strong>den</strong> Schä<strong>den</strong> ein; auch Schä<strong>den</strong>, die bei der Montage an bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />
Gebäu<strong>den</strong> <strong>und</strong> Anlagen entstehen.<br />
Der Auftragnehmer muss das Bestehen einer ausreichen<strong>den</strong> Haftpflichtversicherung<br />
<strong>für</strong> Personenschä<strong>den</strong> - ohne Begrenzung <strong>für</strong> eine Einzelperson - sowie<br />
<strong>für</strong> Sach-, Vermögens- <strong>und</strong> Umweltschä<strong>den</strong> vor Beginn der Arbeiten nachweisen.<br />
Kraft- <strong>und</strong> heizwerkspezifische Anforderungen bzw. Verhaltensauflagen sowie<br />
Örtlichkeiten sind als Anlagen (Pkt. 14) beigefügt.<br />
II.<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
AG - Auftraggeber<br />
AN - Auftragnehmer<br />
BauStellV - <strong>Baustellen</strong>verordnung<br />
BGI - berufsgenossenschaftliche Information<br />
BGV - berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />
GKB - Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG<br />
GuD - Gas- <strong>und</strong> Dampfturbine(n)<br />
HSE - Health, Safety, Environment (Ges<strong>und</strong>heit, Sicherheit,<br />
Umwelt)<br />
PSA - persönliche Schutzausrüstung<br />
SiGeKo - Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinator<br />
SiGe-Plan - Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz-Plan<br />
UVV - Unfallverhütungsvorschriften<br />
III. Verstöße gegen bestehende Vorschriften<br />
Bei Verstößen gegen die UVV, allgemeinen anerkannten Regeln der<br />
Technik, Bestimmungen, Richtlinien, Verordnungen <strong>und</strong> gegen diese<br />
Ordnung, hat die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung das Recht, die betreffende<br />
Person unverzüglich von dem Gelände zu verweisen <strong>und</strong>/oder<br />
die Arbeitsstelle bis zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes<br />
stillzulegen. Die hierdurch entstehen<strong>den</strong> Kosten gehen zu Lasten des<br />
betreffen<strong>den</strong> AN.<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 7|52